Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % für voraussichtlich mehr als 6 Monate nicht mehr ausüben können.
  • Etwa jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland wird im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig – Hauptursache sind heute psychische Erkrankungen mit rund 38 % der Leistungsfälle.
  • Die volle Erwerbsminderungs­rente beträgt im Durchschnitt nur rund 1.100 € brutto pro Monat – deutlich weniger als die meisten Erwerbstätigen zum Leben brauchen.
  • Die BU-Rente sollte rund 80 % Ihres letzten Nettoeinkommens und mindestens 1.000 € pro Monat abdecken.
  • Auch mit Vor­erkrankungen oder ab 40 ist eine BU oft noch möglich – eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, ob und zu welchen Konditionen Sie versichert werden.

Wer 45 Jahre arbeitet, verdient bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen rund 2,7 Millionen Euro…

… der mit Abstand größte materielle Wert eines Erwerbslebens. Statistisch wird jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig, häufigste Ursache sind heute psychische Erkrankungen. Wer dann auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente zurückfällt, bekommt im Durchschnitt rund 1.100 Euro brutto im Monat – egal, ob Sie Berufseinsteiger, Fachärztin, Handwerker oder Familienvater sind. Die Lücke zwischen Bedarf und gesetzlicher Absicherung schließt nur die private Berufs­unfähigkeits­versicherung. In diesem Ratgeber zeigen wir, welche Bausteine eine BU im Ernstfall trägt, was sie kostet und wie sie auch mit Vor­erkrankungen oder ab 40 noch zustande kommt.

Was ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Das ist neu in 2026

Neue Statistik: Der Anteil psychischer Erkrankungen an BU-Leistungsfällen liegt nach aktuellen GDV-Daten bei rund 38 % – Tendenz steigend. → Mehr dazu im Abschnitt „Wer braucht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?“

Icon Kalender

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung – kurz BU – zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie ist eine reine Risiko­versicherung und sichert Ihre Arbeitskraft ab. Ursache kann ein Unfall sein, viel häufiger sind aber Krankheiten wie psychische Erkrankungen, Rückenleiden oder Krebs.

Icon Hand mit Euromünze

Die Höhe der monatlichen Berufs­unfähigkeitsrente legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Als Faustregel sollte sie rund 80 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens abdecken, mindestens jedoch 1.000 Euro pro Monat. Darunter lohnt sich eine BU in der Regel nicht.


So funktioniert eine BU

Sie schließen mit einem Versicherer einen Vertrag ab. Festgelegt werden vier Punkte: die monatliche Rente, die Laufzeit (Endalter), der monatliche Beitrag und die Gesundheitsangaben. Mit der Antragstellung füllen Sie einen ausführlichen Fragebogen zur Gesundheitsprüfung aus. Anschließend zahlen Sie Beiträge, der Versicherungsschutz beginnt.

Icon Vertrag mit Unterschrift

Werden Sie berufsunfähig, stellen Sie einen Leistungsantrag. Der Versicherer prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Erkennt er den Fall an, zahlt er die vereinbarte BU-Rente – meist bis zum Ende der Laufzeit oder bis zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit. Rechtsgrundlage ist § 172 Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG).


Icon Info

BU und Erwerbsminderung – der Unterschied

Die Erwerbsminderungs­rente der gesetzlichen Renten­versicherung greift erst, wenn Sie überhaupt keine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr ausüben können – unabhängig davon, was Sie gelernt haben. Die private BU dagegen sichert genau Ihren erlernten Beruf ab. Die Hürde für Leistungen ist deutlich niedriger.

Expertentipp:
Der Staat fängt Sie nicht auf – die EM-Rente ist kein Ersatz für eine BU

„Viele Erwerbstätige verlassen sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente – das ist ein gefährlicher Trugschluss. Die volle EM-Rente liegt im Schnitt bei rund 1.100 Euro brutto und greift erst, wenn überhaupt keine Tätigkeit am Arbeitsmarkt mehr möglich ist. Ihren erlernten Beruf sichert nur die private BU ab – und schließt damit die eigentliche Versorgungslücke.“

Wer braucht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Grundsätzlich ist eine BU für jeden Erwerbstätigen sinnvoll, der von seinem Einkommen lebt. Besonders dringend gilt das für nach 1961 Geborene – sie haben keinen Anspruch mehr auf die alte Berufs­unfähigkeitsrente der gesetzlichen Renten­versicherung. Auch Selbständige, Familien mit Eigenheimkredit und Menschen in körperlich oder psychisch belastenden Berufen sollten Priorität auf die Absicherung legen.

Icon arbeitende Eltern

Statistisch wird etwa jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Hauptursache sind heute psychische Erkrankungen mit rund 38 Prozent der Fälle, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates und Krebs (Quelle: GDV). Körperliche Schwerarbeit ist also längst nicht das einzige Risiko.

Ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?


Für wen ist eine BU besonders sinnvoll?

Icon Angestellte

Angestellte, die auf ihr Einkommen angewiesen sind

Icon Person mit Laptop

Selbständige und Freiberufler, die keine gesetzliche Absicherung haben

Icon Student

Junge Menschen, die sich dank jungen Alters und geringem Risiko für Vor­erkrankungen günstig absichern können

Icon Familie

Personen mit Familienverantwortung, deren Familie auf das Einkommen angewiesen sind

Icon Bauarbeiter

Berufe mit körperlicher oder psychischer Belastung (Pflege, Erzieher, Handwerk, Lehrer)


Wann lohnt sich eine BU?

Eine BU lohnt sich besonders, wenn mindestens eine der folgenden Lebenssituationen auf Sie zutrifft:

  • In jungen Jahren: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind Beitrag und Annahmebedingungen.
  • Keine finanziellen Alternativen: Wenn Sie keine Rücklagen, Erbschaften oder Mietimmobilien als Backup haben.
  • Hohe finanzielle Verpflichtungen: Zum Beispiel ein laufender Immobilienkredit oder Versorgung der Familie.
  • Unzureichende gesetzliche Absicherung: Die Erwerbsminderungs­rente reicht in den meisten Fällen nicht zum Erhalt des Lebensstandards.

BU oder Alternative? Welche Versicherung für welches Profil

Nicht jede Berufsgruppe bekommt eine klassische BU zu bezahlbaren Konditionen. Vier Produkte sichern das Arbeitskraft-Risiko ab – mit deutlich unterschiedlicher Eignung. Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung. Eine Grundfähigkeits­versicherung ist zum Beispiel für viele Handwerker die realistische Alternative zur BU, wenn der BU-Beitrag dreistellig wird.

ProduktWas ist abgesichert?StärkenEignung
Berufs­unfähigkeits­versicherungZuletzt ausgeübter BerufHöchste Leistungsbreite, niedrigste HürdeAkademiker, Angestellte mit Bürotätigkeit, Selbständige mit gutem Gesundheitszustand
Erwerbsunfähigkeits­versicherungJede Tätigkeit am ArbeitsmarktGünstiger als BU, einfachere GesundheitsfragenRisikoberufe wie Dachdecker oder Pflege, wenn BU zu teuer wird
Grundfähigkeits­versicherungVerlust definierter Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, GreifenBeitragsgünstig, niedrige Hürde bei Vor­erkrankungenHandwerker, Risikoberufe, Vorerkrankte, ab 50
Dread-Disease-VersicherungSchwere Erkrankungen (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall)Einmalzahlung statt RenteErgänzung bei hohem Kapitalbedarf, nicht als Ersatz

Was die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente wirklich zahlt

Die volle Erwerbsminderungs­rente lag im Jahr 2024 im Durchschnitt bei rund 1.100 Euro brutto pro Monat (Quelle: Deutsche Renten­versicherung, Renten­versicherung in Zahlen 2025). Nach Kranken­versicherung (rund acht Prozent), Pflege­versicherung und eventueller Steuer bleiben davon etwa 950 Euro netto übrig. Wer drei bis sechs Stunden täglich arbeiten könnte, bekommt nur die halbe Erwerbsminderungs­rente – also rund 550 Euro brutto.

Icon Euroscheine und Münzen

Im Vergleich zu einem typischen Nettoeinkommen von 2.400 Euro klafft damit eine monatliche Versorgungslücke von rund 1.450 Euro. Hinzu kommt: Wer nach 1961 geboren ist, hat keinen Anspruch mehr auf die alte gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente – nur noch auf die deutlich niedrigere Erwerbsminderungs­rente nach § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI.


BU für Familien und Eigenheim-Kredit

Bei einer Familie sollten beide Partner eine eigene BU haben – auch der Partner, der weniger oder gar nicht verdient. Der Grund: Die Hinterbliebenenrente greift nur im Todesfall, nicht bei Berufs­unfähigkeit. Fällt das Einkommen weg, fehlt die finanzielle Basis komplett.

Icon Partner Paar

Als Faustregel für die BU-Rente bei Eigenheim-Besitz gilt: Die monatliche Rente sollte mindestens die Kreditrate plus 1.000 Euro Lebenshaltung abdecken. Bei einer Kreditrate von 1.200 Euro sind das also rund 2.200 Euro BU-Rente. Wer auf seine Wohngebäudefinanzierung achtet, sollte auf seine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Familien genauso achten.

Ein Familienbeispiel aus unserer Beratungspraxis: Ein Paar, beide 33 Jahre, beide angestellt, je 2.000 Euro BU-Rente bis Endalter 67. Gesamtbeitrag rund 158 Euro pro Monat – also etwa 79 Euro pro Person. Mit Dynamik und Pflegeoption.


Icon Muskeln Bizeps

2,7 Mio. €

So viel ist Ihre Arbeitskraft wert

Die meisten Menschen wissen nicht, wie viel ihre Arbeitskraft überhaupt wert ist. Wenn Sie mit 22 Jahren ins Berufsleben einsteigen und mit 67 Jahren in Rente gehen, arbeiten Sie 45 Jahre. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von 5.000 Euro verdienen Sie bis zur Rente insgesamt 2,7 Millionen Euro. Mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung versichern Sie das Wertvollste, das Sie besitzen: Ihre Arbeitskraft.

Icon Smartphone

Smartphone
Wert: 600 €

Icon Auto

Auto
Wert: 25.000 €

Icon Haus

Eigenheim
Wert: 350.000 €

Icon Zeit ist Geld

Ihre Arbeitskraft
Wert: 2.700.000 €


Praxisfall: Frau M., 38, Erzieherin, Bandscheibenvorfall 2022

Frau M. kam mit einer klaren Sorge in unsere Beratung: Sie hatte 2022 einen Bandscheibenvorfall mit kurzer stationärer Behandlung. Eigene Online-Recherche hatte ihr signalisiert, dass eine BU mit dieser Vorgeschichte nicht mehr machbar sei. Den direkten Antrag bei zwei Versicherern hatte sie deshalb gar nicht erst gestellt.

Icon blonde Frau

Wir stellten eine anonyme Voranfrage an sechs Versicherer. Drei lehnten ab, zwei boten Annahme mit Ausschluss „Wirbelsäule“ und einer eine vollständige Annahme mit moderatem Risikozuschlag von 15 Prozent. Frau M. entschied sich für die Vollannahme – Beitrag 92 Euro pro Monat bei 1.800 Euro BU-Rente bis Endalter 67.

Lernpunkt: Wer mit Vorerkrankung direkt beim Versicherer anfragt, riskiert Ablehnungen, die in der HIS-Datenbank landen und alle weiteren Anträge erschweren. Die anonyme Voranfrage über einen Experten zeigt vorab, was wirklich geht.


Sonderinformationen für bestimmte Berufsgruppen

Welche Leistungen bietet die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die BU zahlt eine monatliche Rente, sobald Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Die Berufs­unfähigkeit muss ärztlich attestiert werden – Grundlage ist § 172 VVG.

Pflichtleistungen einer guten BU

  • Zahlung einer monatlichen Berufs­unfähigkeitsrente bis zum vereinbarten Endalter
  • Absicherung des zuletzt ausgeübten Berufs ohne Verweisung
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisung – sonst kann der Versicherer Sie auf andere Berufe verweisen
  • Zahlung auch bei Pflegebedürftigkeit über die Pflegeoption
  • Rückwirkende Zahlung ab Eintritt der Berufs­unfähigkeit

Optionale Zusatzbausteine

  • Laufzeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter (empfohlen, ideal bis 67)
  • Nach­versicherungsgarantie – Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Lebensereignissen wie Heirat oder Kind
  • Beitrags- und Leistungs-Dynamik zum Inflationsausgleich
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel – zahlt schon ab sechs Monaten Krankschreibung ohne BU-Nachweis
  • Infektionsklausel – Zahlung auch bei behördlich verhängtem Tätigkeitsverbot
  • Dienstunfähigkeits­klausel für Beamte
  • Wiedereingliederungshilfe bei Übergang in einen neuen Beruf

Wann leistet die BU nicht?

Der Versicherer zahlt nicht bei generellen Leistungsausschlüssen, individuellen Vereinbarungen aus der Gesundheitsprüfung oder falschen Angaben im Antrag. Das gilt branchenweit – Details unterscheiden sich aber stark zwischen den Tarifen.

Generelle Leistungsausschlüsse

In den Bedingungen guter BU-Tarife sind die Ausschlüsse eng gefasst. Typischerweise ausgeschlossen sind:

  • Teilnahme an Autorennen oder Vergleichswettbewerben mit motorgetriebenen Fahrzeugen
  • Strahlenbelastung infolge größerer atomarer Unfälle
  • Innere Unruhen oder Kriegshandlungen ohne besondere Umstände
  • Vorsätzliche Herbeiführung der Berufs­unfähigkeit (außer bei nachweislich psychischer Erkrankung)

Falsche Angaben im Antrag – die häufigste Ablehnungsursache

Wenn Sie beim Abschluss bewusst oder unbewusst Vor­erkrankungen verschweigen oder falsch angeben, kann der Versicherer den Vertrag anfechten oder die Leistung verweigern. Juristisch heißt das vorvertragliche Anzeigepflicht­verletzung – geregelt in § 19 VVG. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen deshalb immer vollständig und wahrheitsgemäß.

Icon Sprechblase mit X

Sechs typische Ablehnungsgründe – und wie Sie sie vermeiden

Icon Krankenakte

1. Unvollständige Gesundheitsangaben

Akteneinsicht beim Hausarzt anfordern (Patientenrechtegesetz, § 630g BGB) und alle Diagnosen der letzten fünf bis zehn Jahre auflisten.

Icon Aktentasche

2. Falsche oder pauschale Berufsangabe

Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung statt Berufsbezeichnung – „Bürotätigkeit zu 80 %“ statt nur „Manager“.

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

3. 50-Prozent-Schwelle nicht erreicht

Ärztliches Gutachten klar auf die Tätigkeitsanteile beziehen, die nicht mehr möglich sind.

Icon Händeschütteln

4. Mangelnde Mitwirkung im Leistungsverfahren

Fristen einhalten, ärztliche Termine wahrnehmen, geforderte Unterlagen vollständig einreichen.

Icon Nicht verfügbar

5. Reha verweigert

Ablehnung empfohlener Maßnahmen muss medizinisch begründet sein, sonst entfällt der Leistungsanspruch.

Icon Kalender

6. Zu kurze Prognose (unter sechs Monaten)

Behandelnder Arzt sollte ausdrücklich die voraussichtliche Dauer über sechs Monate hinaus dokumentieren.


Individuelle Leistungsausschlüsse bei Vor­erkrankungen

Stellt die Gesundheitsprüfung Vor­erkrankungen fest, kann der Versicherer einzelne Diagnosen vom Schutz ausschließen – etwa Depression nach Psychotherapie, Rückenschmerzen, Diabetes oder Herz­erkrankungen. Werden Sie dann später wegen genau dieser Diagnose berufsunfähig, leistet der Versicherer nicht.

Icon Info

Die konkrete Bewertung hängt stark von der Diagnose, dem Therapieverlauf, dem Abstand zum letzten Symptom und der internen Risikorichtlinie des Versicherers ab. Manche Diagnose, die bei einem Versicherer zum Ausschluss führt, wird beim nächsten mit Zuschlag oder sogar zu Normalbedingungen angenommen.


Diagnosen, die häufig vorkommen – und was sie für die Versicherbarkeit bedeuten

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über häufige Vor­erkrankungen und ihre typische Bewertung. Sie ersetzt keine individuelle Voranfrage – wir sehen in unserer Beratung pro Diagnose deutliche Spreizungen zwischen den Versicherern.

DiagnoseTypische BewertungChance auf AnnahmeEmpfehlung
ADHS-Diagnose im ErwachsenenalterHäufig Ausschluss „Psyche“ oder ZuschlagMittelAnonyme Voranfrage, einzelne Versicherer mit liberaler Linie
Long-Covid mit RestbeschwerdenZurückstellung bis BeschwerdefreiheitAktuell niedrigWiedervorlage nach 12 bis 24 Monaten Symptomfreiheit
Burnout-Episode (3+ Jahre zurück, abgeschlossen)Annahme mit Ausschluss „Psyche“ oder Zuschlag möglichMittel bis hochHausarztbericht und Therapieabschluss-Brief vorbereiten
BandscheibenvorfallAnnahme mit Ausschluss „Wirbelsäule“ oder ZuschlagMittel bis hochOP-Bericht und Reha-Verlauf entscheidend
Diabetes Typ 2 (gut eingestellt)Risikozuschlag, selten AusschlussMittelHbA1c-Wert sollte stabil unter 7,0 sein
SchilddrüsenunterfunktionMeist Annahme zu NormalbedingungenHochTSH-Werte aus letzten Befunden vorlegen
Allergien (Heuschnupfen, Tierhaare)Annahme zu NormalbedingungenHochStandardfall, keine Hürde
Depression in Therapie (mehr als 5 Jahre vorbei)Annahme mit Ausschluss oder Zuschlag möglichMittelAbschlussbericht des Therapeuten Pflicht
Migräne (ohne Aura, nicht häufiger als 2-mal pro Monat)Meist NormalbedingungenHochHäufigkeit und Medikation dokumentieren
Sport­verletzung mit OP (verheilt)Annahme zu NormalbedingungenHochEndbefund vorlegen
TinnitusRisikozuschlag oder Ausschluss HörorganeMittelHNO-Befund aktuell halten
Schlafapnoe (mit CPAP-Therapie eingestellt)Annahme mit ZuschlagMittelTherapietreue dokumentieren

BU mit Vor­erkrankungen abschließen

Anonyme Risikovoranfrage

Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vor dem eigentlichen Antrag, ob und zu welchen Konditionen Versicherer Sie aufnehmen – ohne dass Ihr Name oder Ihre Daten beim Versicherer landen. Sie ist für Menschen mit Vorerkrankung oder unsicherem Gesundheitsbild der wichtigste Schritt vor jedem BU-Abschluss.

Icon Vertrag kündigen

Warum direkte Anträge gefährlich sind

Stellen Sie selbst einen Antrag und wird er abgelehnt, landet diese Ablehnung in der HIS-Datenbank (Hinweis- und Informationssystem). Alle anderen Versicherer können diesen Eintrag sehen – und bewerten Ihren Folgeantrag deutlich konservativer. Auch zurückgezogene Anträge mit ungünstigen Gesundheitsangaben können einen Eintrag auslösen. Das bedeutet: Ein einzelner abgelehnter Antrag kann Ihre Chancen bei allen folgenden Versicherern erheblich verschlechtern. Genau das verhindert die anonyme Voranfrage.


So läuft die anonyme Voranfrage ab

  1. Daten erfassen: Wir nehmen Ihre Gesundheitsdaten, Berufsangaben und Wunsch-Rente in einem Gespräch auf – vollständig und detailliert.
  2. Versicherer-Auswahl: Wir wählen fünf bis acht Versicherer aus, die zu Ihrem Profil passen – basierend auf Annahmerichtlinien und Tarifqualität.
  3. Anonyme Anfrage: Die Anfragen gehen ohne Ihren Namen, ohne Geburtsdatum, ohne Adresse an die Versicherer. Sie sehen nur das Risikoprofil.
  4. Rückmeldung: Sie erhalten eine Auswertung mit klaren Annahmeentscheidungen je Versicherer: Annahme zu Normalbedingungen, Annahme mit Zuschlag, Annahme mit Ausschluss oder Ablehnung. Erst dann entscheiden Sie, welchen Antrag Sie tatsächlich stellen.

Die Voranfrage ist für Sie kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erfahren vorher, was wirklich geht – ohne jedes HIS-Risiko.

Expertentipp:
Wer mit Vorerkrankung direkt anträgt, sägt sich selbst den Ast ab

„In unserer Beratungspraxis sehen wir es regelmäßig: Ein einziger abgelehnter Direktantrag landet in der HIS-Datenbank und verschlechtert die Bewertung bei allen weiteren Versicherern spürbar. Bei jeder Vorerkrankung – auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten wie Tinnitus oder einer alten Reha – gehört die anonyme Voranfrage vor jeden Antrag. Direktanträge ohne Vorprüfung sind grob fahrlässig.“

Erst prüfen, dann beantragen – anonyme Risikovoranfrage über mehrere Versicherer

Wir senden Ihr Profil ohne Namen an fünf bis acht Versicherer, die zu Ihrer Diagnose passen. Sie erfahren vorher, ob und zu welchen Konditionen Sie angenommen werden – ohne dass ein einziger Versicherer Ihre Daten erhält oder ein HIS-Eintrag entsteht.

  • Anfrage ohne Namen, Geburtsdatum oder Adresse
  • Klare Auswertung pro Versicherer: Normalbedingungen, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung
  • Unsere Beratung ist von Finanztip empfohlen

Was im Leistungsfall passiert

Werden Sie berufsunfähig, prüft der Versicherer den Leistungsantrag in einem mehrstufigen Verfahren – typischerweise dauert das vier bis sechs Monate. In dieser Phase entscheidet sich, ob Sie tatsächlich Ihre vereinbarte Rente bekommen. Als Ihr Experte stehen wir gemäß § 60–62 VVG mit Haftung an Ihrer Seite.

Sechs Schritte vom Eintritt bis zur Auszahlung

SchrittAkteurZeitrahmenKnackpunkt
1. Ärztliche Diagnose und KrankschreibungBehandelnde Ärzte, SieDirekt bei EintrittGenaue Prognose über mindestens 6 Monate sicherstellen
2. Leistungsantrag stellenSie, gemeinsam mit Experten2 bis 4 WochenTätigkeitsbeschreibung detailliert ausfüllen
3. Versicherer fordert Gutachten und Akten anVersicherer4 bis 8 WochenDatenfreigaben nur gezielt, nicht pauschal
4. Prüfung und BegutachtungVersicherer, ärztliche Gutachter2 bis 4 MonateNachverhandlung bei unzulänglicher Begutachtung
5. Bescheid: Anerkennung, Ablehnung oder NachfrageVersicherer1 bis 4 WochenBei Ablehnung Widerspruch innerhalb von 2 Wochen
6. Auszahlung – rückwirkend ab LeistungsfallVersichererNach AnerkennungAuf rückwirkende Zahlung achten

Icon Mitarbeiter Team

Warum Begleitung im Leistungsfall den Unterschied macht

Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit. Versicherer prüfen jeden Antrag genau und fordern oft zusätzliche Gutachten, die das Verfahren verzögern. Als Ihr Experte prüfen wir die Anforderungen, ob sie wirklich nötig sind, formulieren Widersprüche und verhandeln direkt mit dem Versicherer. Rechtsgrundlage ist die Maklerhaftung nach §§ 60–62 VVG: Wir haften persönlich für unsere Beratung und Begleitung. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.

Expertentipp:
Die erste Ablehnung ist Methode – nicht das letzte Wort

„Versicherer lehnen Erstanträge auffallend häufig mit dem Verweis auf eine angeblich zumutbare Resttätigkeit ab – oft auf reiner Aktenlage, ohne aktuelle Untersuchung. Wer das Schreiben unterschreibt, verschenkt seinen Anspruch. Mit fachpsychiatrischem Gegengutachten und sauberer Tätigkeitsbeschreibung wird die Rente regelmäßig rückwirkend durchgesetzt. Genau deshalb haftet der Experte nach VVG §§ 60–62 für die Begleitung.“


Praxisfall: Herr K., 44, Vertriebsleiter, Burnout-Diagnose 2023

Herr K. hat 2018 eine BU mit 2.500 Euro Rente abgeschlossen. Nach drei Jahren intensiver Reisetätigkeit kam Anfang 2023 die Burnout-Diagnose – Klinikaufenthalt, später Reha. Sein Versicherer lehnte den ersten Leistungsantrag mit dem Argument ab, eine Rückkehr in eine angepasste Bürofunktion sei medizinisch zumutbar.

Icon Mann mit Brille

Wir prüften die Ablehnung. Das vom Versicherer beauftragte Gutachten basierte ausschließlich auf einer Aktenlage, ohne aktuelle Untersuchung. Mit einem zweiten fachpsychiatrischen Gutachten, das die Tätigkeitsanteile als Vertriebsleiter konkret bewertete (Reisetätigkeit, Personalverantwortung, Umsatzdruck), konnten wir nachweisen, dass mehr als 50 Prozent dieser Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr möglich waren. Der Versicherer erkannte die BU rückwirkend ab dem ersten Antragstag an.

Lernpunkt: Eine erste Ablehnung ist oft nicht endgültig. Mit fachlich fundiertem Widerspruch und gezielter Nachgutachtung wird die anerkannte BU-Rente regelmäßig durchgesetzt.

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Ein junger, gesunder Berufseinsteiger in einer Bürotätigkeit zahlt für eine BU mit 1.500 Euro Rente bis Endalter 67 etwa 40 bis 70 Euro im Monat. Mit steigendem Alter, körperlich riskanten Berufen oder Vor­erkrankungen kann der Beitrag schnell auf 150 bis 250 Euro steigen.

Icon Euromünze

Die genaue Höhe des Beitrags hängt von sieben Faktoren ab:

  • Alter bei Vertragsabschluss
  • Beruf und konkrete Tätigkeit
  • Vor­erkrankungen
  • Höhe der gewünschten BU-Rente
  • Risikoreiche Hobbys (zum Beispiel Tauchen, Klettern, Motorsport)
  • Laufzeit (Endalter)
  • Optionale Zusatzbausteine wie Dynamik oder Pflegeoption

Jeder Versicherer gewichtet diese Faktoren anders – gleiche Konditionen können bei verschiedenen Anbietern um 50 Prozent variieren. Ein Tarifvergleich lohnt sich deshalb immer.


Kostenbeispiele aus unserer Beratungspraxis 2024/2025

Die folgenden acht Beispiele stammen aus konkreten Abschlüssen unserer Kunden. Der tatsächliche Endbeitrag hängt von Gesundheitsprüfung und Tarifwahl ab. Endalter durchgängig 67, außer wo anders vermerkt.

ProfilAlterMonatliche RenteMonatlicher Beitrag
Berufseinsteigerin Bürokauffrau251.500 €ca. 45 €
IT-Fachkraft302.000 €ca. 70 €
Fachärztin (angestellt)344.500 €ca. 165 €
Elektrikermeister (selbständig)311.800 €ca. 142 €
Lehrerin Beamtin mit Dienstunfähigkeits­klausel332.000 €ca. 78 €
Marketingmanager332.500 €ca. 88 €
Vertriebsleiter451.800 €ca. 180 €
Bürokaufmann (Endalter 65)501.500 €ca. 195 €
Beispiele aus der Beratungspraxis transparent-beraten.de 2024/2025. Endbeitrag abhängig von Gesundheitsprüfung und Tarifwahl.

Weitere Kostenbeispiele und Spartipps zur BU


BU ab 40 – was jetzt noch geht

Ja, eine BU lässt sich bis etwa 50 Jahre in der Regel noch sinnvoll abschließen. Sie wird mit jedem Lebensjahr teurer und die Gesundheitsprüfung wird umfangreicher, aber der Schutz lohnt sich oft trotzdem – gerade bei laufendem Immobilienkredit oder Familienverantwortung.

Icon grauhaarige Frau

Drei typische Hürden ab 40:

  • Höhere Beiträge (jährliche Beitragssteigerung von 5 bis 10 % pro Lebensjahr)
  • Ausführlichere Gesundheitsprüfung mit längeren Abfragezeiträumen
  • Endalter wird oft auf 65 reduziert statt 67 – Achten Sie auf die volle Laufzeit

Zwei konkrete Beispiele aus unserer Beratung:
Vertriebsleiter, 45 Jahre, 1.800 Euro BU-Rente, Endalter 65 – rund 180 Euro pro Monat.
Bürokaufmann, 50 Jahre, 1.500 Euro BU-Rente, Endalter 65 – rund 195 Euro pro Monat.

Was kostet Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung wirklich?

Die Spannen in der Tabelle zeigen, wie stark Beruf, Alter und Gesundheitsbild den Beitrag beeinflussen. In einem Gespräch ermitteln wir den realistischen Beitrag für Ihr Profil und vergleichen die Tarife mehrerer Versicherer – mit Haftung nach VVG §§ 60–62.

  • Berücksichtigung von Beruf, Gesundheit, Hobbys und Familienlage
  • Maklerhaftung für unsere Empfehlung – schriftlich dokumentiert
  • Unsere Beratung ist von Finanztip empfohlen

Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung ist der wichtigste Schritt vor Vertragsabschluss. Hier entscheidet sich, zu welchen Konditionen Sie aufgenommen werden – und ob der Vertrag im Leistungsfall hält. Eine sorgfältige Vorbereitung ist Pflicht, eine falsche oder unvollständige Angabe kann im Ernstfall den Schutz kosten.

Welche Zeiträume Versicherer abfragen

  • Ambulante Behandlungen: in der Regel die letzten 5 Jahre
  • Stationäre Aufenthalte: meist die letzten 10 Jahre
  • Schwere Diagnosen wie Krebs, Multiple Sklerose, HIV: oft unbegrenzt zurück
  • Psychotherapie: häufig 10 Jahre, manchmal auch unbegrenzt

Die Abfragezeiträume unterscheiden sich pro Versicherer und pro Tarif. Manche Anbieter fragen nur fünf Jahre für alles ab – was die Annahmechance deutlich erhöht.


So bereiten Sie sich in fünf Schritten vor

Icon Krankenakte

Schritt 1: Akteneinsicht beim Hausarzt anfordern

Sie haben nach § 630g BGB einen Anspruch auf Einsicht in Ihre Patientenakte. Listen Sie alle Diagnosen der letzten zehn Jahre auf.

Icon Arzt

Schritt 2: Fachärzte und Therapeuten einbeziehen

Auch Behandlungen bei Orthopäden, Psychotherapeuten oder Heilpraktikern müssen angegeben werden – sofern es um relevante Diagnosen geht.

Icon Blatt mit Lupe

Schritt 3: Diagnosen dokumentieren

Eine genaue Diagnoseangabe ist besser als eine vage Umschreibung. ICD-Codes finden Sie in den Arztberichten.

Icon Papiere

Schritt 4: Therapien- und Reha-Abschlüsse sammeln

Abschlussbriefe von Reha-Maßnahmen oder Psychotherapien zeigen, dass eine Erkrankung erfolgreich behandelt wurde.

Icon Telefon

Schritt 5: Anonyme Voranfrage prüfen

Bei Zweifeln nicht selbst antragen, sondern erst über eine anonyme Risikovoranfrage testen, was der Markt hergibt.


Anzeigepflicht und ihre Folgen

Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Wer absichtlich Diagnosen verschweigt, begeht eine vorvertragliche Anzeigepflicht­verletzung nach § 19 VVG. Folge: Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, zurücktreten oder anpassen – auch Jahre später, im Leistungsfall, wenn das Geld am dringendsten gebraucht wird.

Steuern bei der BU

Bei der selbständigen BU (3. Schicht) sind die Beiträge nur eingeschränkt absetzbar – meist sind die Sonderausgaben-Höchstbeträge schon durch Kranken­versicherungsbeiträge ausgeschöpft. Die spätere BU-Rente wird mit dem Ertragsanteil besteuert.

Icon Blatt mit Kopie

Anders sieht es bei einer BUZ in der Basisrente (Rürup) aus: Hier sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar – im Rahmen des jährlichen Höchstbetrags von 30.826 Euro für Singles und 61.652 Euro für Ehepaare (Stand 2026). Dafür ist die spätere BU-Rente nachgelagert zu versteuern.


Vergleich der drei Varianten

VarianteBeiträgeRente im Leistungsfall
Selbständige BU (3. Schicht)Begrenzt absetzbar als sonstige Vorsorgeaufwendungen – meist durch KV-Beiträge ausgeschöpftErtragsanteil-Besteuerung (2–14 % je nach Restlaufzeit)
BUZ in Basisrente (Rürup)100 % absetzbar bis HöchstbetragNachgelagert zu versteuern
BUZ in privater Renten­versicherungNicht gesondert absetzbarErtragsanteil-Besteuerung wie bei selbständiger BU

Berufs­unfähigkeits­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo Dialog Versicherung AGDialogFFF+Sehr gutExzellentSehr gut96
Logo VPV VersicherungenVPVFFFSehr gut95
Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenLV 1871FFFHervorragendExzellentSehr gutSehr gut94

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2026)

Die richtige BU auswählen

Eine gute BU erkennen Sie nicht am niedrigsten Beitrag, sondern an der Kombination aus fairen Klauseln, leistungsstarker Definition der Berufs­unfähigkeit und einer Versichererpraxis, die im Leistungsfall trägt. Acht Kriterien sollten Sie beim Vergleich prüfen.

Checkliste: Was eine gute BU ausmacht

  • Ausreichend hohe Berufs­unfähigkeitsrente – mindestens 1.000 Euro pro Monat, idealerweise 80 Prozent des Nettoeinkommens.
  • Faire Gesundheitsprüfung – klare Abfragezeiträume, keine pauschalen Ausschlüsse.
  • Flexible Anpassung des Vertrags über Nach­versicherungsgarantie und Dynamik.
  • Keine abstrakte Verweisung – sonst kann der Versicherer Sie auf andere Berufe verweisen.
  • Verzicht auf Meldung eines Berufswechsels – sonst können neue Beitragsanpassungen kommen.
  • Klar formulierte Bedingungen und Klauseln ohne schwammige Formulierungen.
  • Möglichst keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge – bei Vor­erkrankungen realistisch über anonyme Voranfrage klären.
  • Leistung auch bei selbstverschuldeten Verkehrsdelikten – ein oft übersehener, aber wichtiger Punkt.

Expertentipp:
Verzicht auf abstrakte Verweisung ist Pflicht – nicht Kür

„Manche günstige Tarife werben noch immer ohne Verzicht auf die abstrakte Verweisung – und genau dort entscheidet sich später, ob Ihre Rente fließt. Mit dieser Klausel kann der Versicherer Sie auf jeden theoretisch zumutbaren Beruf verweisen, selbst wenn Sie ihn nie ausgeübt haben. Wer hier zugunsten von ein paar Euro Beitrag spart, kauft sich eine Scheinabsicherung. Verzicht auf abstrakte Verweisung ist Mindeststandard.“


Diese Anbieter empfehlen unsere Experten

Unsere erfahrenen und ausgezeichneten Experten für private Berufs­unfähigkeits­versicherungen haben mit den folgenden Anbietern besonders gute Erfahrungen gemacht:

Je nach Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Anforderungen können wir Ihnen noch weitere Anbieter empfehlen. Gerade bei einer Berufs­unfähigkeits­­versicherung kommt es bei der Wahl des Anbieters sehr stark auf den Einzelfall an. Lassen Sie sich daher von uns individuell beraten – gemeinsam finden wir den besten Tarif für Sie.


BU im Gesamtbild: PKV, Unfall- und Risikolebens­versicherung

Die BU ist Teil einer Gesamtstrategie. Vier Schnittstellen, die wir in der persönlichen Beratung systematisch prüfen:

  • Private Kranken­versicherung (PKV): Manche PKV-Tarife enthalten eine Beitragsbefreiung bei Berufs­unfähigkeit – andere nicht. Wir prüfen das im Tarifvergleich.
  • Unfall­versicherung: Ergänzt die BU, ersetzt sie aber nicht. Die private Unfall­versicherung zahlt eine Einmalsumme bei Invalidität durch Unfall – die BU dagegen sichert das laufende Einkommen, vor allem bei Krankheit.
  • Pflege­versicherung: Greift erst ab Pflegegrad und ist als Ergänzung gedacht – die BU zahlt schon vorher bei reiner Berufs­unfähigkeit.
  • Risikolebens­versicherung: Sichert Hinterbliebene ab, nicht den Versicherten selbst. Sinnvoll bei Familien mit Krediten – zusätzlich zur BU, nicht statt.

Die häufigsten Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Warum reicht die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente in den meisten Fällen nicht aus?

Die volle Erwerbsminderungs­rente liegt im Durchschnitt bei rund 1.100 Euro brutto pro Monat und setzt voraus, dass Sie überhaupt keine Tätigkeit mehr ausüben können – unabhängig vom erlernten Beruf. Wer noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten könnte, erhält nur die halbe Rente. Für Geburtsjahrgänge ab 1961 gibt es zudem keine gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente mehr. Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung schließt diese Lücke gezielt für den zuletzt ausgeübten Beruf.

Wie hoch sollte die monatliche BU-Rente konkret sein?

Die BU-Rente sollte rund 80 Prozent Ihres aktuellen Nettoeinkommens abdecken und mindestens 1.000 Euro pro Monat betragen. Wer einen laufenden Immobilienkredit hat, rechnet die Kreditrate plus etwa 1.000 Euro Lebenshaltung zusammen und erhält daraus die Zielrente. Eine zu niedrig vereinbarte Rente lässt im Leistungsfall eine Versorgungslücke offen – eine zu hoch vereinbarte Rente kann der Versicherer aus Gründen des Einkommensbezugs ablehnen.

Wie wirken sich Vor­erkrankungen wie Burnout, Rückenleiden oder ADHS auf den Abschluss aus?

Vor­erkrankungen führen je nach Diagnose, Schwere und zeitlichem Abstand zu vier möglichen Ergebnissen: Annahme zu Normalbedingungen, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit individuellem Leistungsausschluss oder Ablehnung. Burnout-Episoden, die mehr als drei Jahre zurückliegen und abgeschlossen sind, werden häufig mit Ausschluss „Psyche“ oder mit Zuschlag angenommen. Eine anonyme Risikovoranfrage über mehrere Versicherer klärt vor der eigentlichen Antragstellung, was im Einzelfall realistisch ist – ohne Eintrag in der HIS-Datenbank.

Was ist eine Nach­versicherungsgarantie und in welchen Lebensphasen ist sie wichtig?

Die Nach­versicherungsgarantie erlaubt Ihnen, die vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Klassische Anlässe sind Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf, abgeschlossenes Studium oder eine deutliche Gehaltssteigerung. Diese Klausel ist gerade für junge Versicherte wichtig, deren Einkommen und Verpflichtungen über die Vertragslaufzeit deutlich wachsen. Ohne Nach­versicherungsgarantie ist eine spätere Erhöhung an eine neue Gesundheitsprüfung gebunden – mit allen Risiken aus zwischenzeitlich eingetretenen Diagnosen.

Was bedeutet abstrakte Verweisung und warum sollte sie im Vertrag ausgeschlossen sein?

Die abstrakte Verweisung erlaubt dem Versicherer, Sie auf eine andere, theoretisch zumutbare Tätigkeit zu verweisen – auch wenn Sie diese Tätigkeit nie ausgeübt haben und dort kein Arbeitsplatz angeboten wird. Folge: Trotz nachgewiesener Berufs­unfähigkeit im erlernten Beruf wird die Rente verweigert. Gute Tarife verzichten vollständig auf die abstrakte Verweisung und stellen ausschließlich auf den zuletzt ausgeübten Beruf ab. Dieser Verzicht gehört zu den wichtigsten Vertragsmerkmalen einer leistungsstarken Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Wie lange zahlt die BU im Leistungsfall und bis zu welchem Endalter sollte der Vertrag laufen?

Die BU zahlt die vereinbarte Rente so lange, wie die Berufs­unfähigkeit andauert – höchstens bis zum vertraglich vereinbarten Endalter. Empfohlen wird ein Endalter, das dem gesetzlichen Renteneintrittsalter entspricht, also in der Regel 67 Jahre. Ein früher vereinbartes Endalter wie 60 oder 65 spart zwar Beitrag, schafft aber genau in den körperlich und psychisch belastendsten Berufsjahren eine Versorgungslücke. Wer in den letzten Berufsjahren neu absichern muss, zahlt deutlich höhere Beiträge.

Was passiert mit der Berufs­unfähigkeits­versicherung bei einem Berufswechsel?

Bei einer guten BU müssen Sie einen Berufswechsel nicht melden – der Vertrag gilt unverändert weiter, auch wenn der neue Beruf risikoreicher ist als der ursprüngliche. Maßgeblich für den Leistungsfall bleibt der zuletzt ausgeübte Beruf zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufs­unfähigkeit. Tarife mit Melde- oder Anpassungspflicht bei Berufswechsel sollten vermieden werden, weil sie nachträgliche Beitragsanpassungen oder Leistungsverschärfungen erlauben. Achten Sie auf eine explizite Verzichtsklausel zur Berufswechselmeldung.

Wie unterscheidet sich die BU von der Erwerbsunfähigkeits- und der Grundfähigkeits­versicherung?

Die BU sichert den zuletzt ausgeübten Beruf ab und hat die niedrigste Leistungshürde, ist aber für körperliche Risikoberufe oft teuer. Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung greift erst, wenn Sie überhaupt keine Tätigkeit am Arbeitsmarkt mehr ausüben können, ist günstiger und hat einfachere Gesundheitsfragen. Die Grundfähigkeits­versicherung zahlt beim Verlust definierter Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Greifen oder Gehen – unabhängig vom Beruf. Für Handwerker, Pflegekräfte und andere Risikoberufe ist die Grundfähigkeits­versicherung oft die realistische Alternative, wenn ein BU-Beitrag dreistellig wird.

Wie wird die BU für Selbständige und Freiberufler beurteilt und worauf sollten sie achten?

Selbständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente und damit eine besonders große Versorgungslücke. Versicherer prüfen bei dieser Gruppe die Tätigkeit besonders genau und verlangen oft eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung mit prozentualen Tätigkeitsanteilen. Wichtig ist eine Klausel, die die Umorganisationspflicht im Leistungsfall begrenzt – sonst kann der Versicherer verlangen, dass Sie den Betrieb umstrukturieren, statt zu leisten. Eine Karenzzeit zwischen sechs und 24 Monaten senkt zudem den Beitrag spürbar.

Wie wirkt sich die Dynamik auf Beitrag und Rente aus?

Die Dynamik erhöht sowohl den monatlichen Beitrag als auch die spätere BU-Rente jährlich um einen festen Satz, häufig zwischen drei und fünf Prozent. Sie gleicht damit Inflation und steigende Lebenshaltungskosten über die Vertragslaufzeit aus, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung nötig wird. Wer auf die Dynamik verzichtet, riskiert eine Rente, die in 20 oder 30 Jahren deutlich unter dem realen Bedarf liegt. Eine vereinbarte Dynamik lässt sich in der Regel mehrfach aussetzen, falls der Beitrag in einem Jahr nicht weiter steigen soll.

Warum werden Leistungsanträge abgelehnt und wie lässt sich das Risiko senken?

Häufigste Ablehnungsgründe sind unvollständige Gesundheitsangaben im Antrag, eine zu pauschale Berufsbeschreibung, eine ärztliche Prognose unter sechs Monaten, die nicht erreichte 50-Prozent-Schwelle sowie mangelnde Mitwirkung im Prüfverfahren. Wer den Leistungsantrag mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung, vollständigen Arztberichten und einer klaren Prognose über mindestens sechs Monate einreicht, senkt das Risiko deutlich. Eine erste Ablehnung ist zudem oft nicht endgültig – mit fachlich fundiertem Widerspruch innerhalb der Frist und einer gezielten Nachgutachtung lässt sich die Anerkennung in vielen Fällen noch erreichen.

Vom Gesundheitsfragebogen bis zum Vertragsabschluss – wir begleiten den BU-Antrag Schritt für Schritt

Ein BU-Antrag steht und fällt mit den Gesundheitsangaben. Wir bereiten den Fragebogen mit Ihnen vor, prüfen relevante Diagnosen aus Ihrer Patientenakte und reichen den Antrag erst dann ein, wenn die Konditionen aus der anonymen Voranfrage feststehen.

  • Strukturierte Vorbereitung der Gesundheitsfragen
  • Auswahl des passenden Tarifs auf Basis Ihrer Voranfrage
  • Begleitung bis zur Vertragsannahme – und im Leistungsfall
  • Unsere Beratung ist von Finanztip empfohlen

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Lena Mierbach
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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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