Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Dienstunfähigkeits­versicherung ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit echter Dienstunfähigkeits­klausel – sie zahlt eine monatliche Rente, sobald der Dienstherr Sie als Beamter wegen Krankheit oder Unfall in den Ruhestand versetzt.
  • Das Ruhegehalt erreicht maximal 71,75 % der letzten Bezüge nach 40 Dienstjahren – bei früher Dienstunfähigkeit bleibt eine Versorgungslücke von monatlich 1.500 bis 3.000 €.
  • Beamte auf Probe und Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit keinen Anspruch auf Ruhegehalt und werden in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert.
  • Beamte können sich bereits ab 40 € im Monat absichern – der Beitrag hängt von Laufbahn, Alter, Gesundheit und gewünschter Rente ab.
  • Achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeits­klausel: Nur sie verzichtet auf die Nachprüfung durch den Versicherer und schützt alle Beamtengruppen vom Anwärter bis zum Lebenszeitbeamten.
  • Unsere Beratung ist von Finanztip empfohlen. Wir vergleichen die echten Dienstunfähigkeits­klauseln aller relevanten Anbieter, prüfen bestehende Verträge und beraten kostenfrei – vom Anwärter bis zum Lebenszeitbeamten.

Schon nach 20 Dienstjahren droht Beamten eine Versorgungslücke …

… von häufig 1.500 bis 3.000 Euro im Monat. Das zeigen unsere Berechnungen aus über tausend Beratungen für Beamte. Wer als Anwärter, Beamter auf Probe oder mit kurzer Dienstzeit erkrankt, steht im Ernstfall sogar ganz ohne Ruhegehalt da und ist auf die Nach­versicherung in der gesetzlichen Renten­versicherung angewiesen. Eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte schließt diese Lücke, sobald der Dienstherr Sie in den Ruhestand versetzt oder entlässt. Entscheidend ist dabei nicht der Beitrag, sondern die Klausel im Bedingungswerk – und genau dort trennen sich die brauchbaren von den unbrauchbaren Tarifen.

Ist eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte sinnvoll?

Icon Schreibtischstuhl

Eine Dienstunfähigkeits­versicherung (DU) ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer Dienstunfähigkeits­klausel – sie zahlt Ihnen als Beamter eine monatliche Rente, wenn Ihr Dienstherr Sie wegen Krankheit oder Unfall in den Ruhestand versetzt oder aus dem Dienst entlässt. Beamte brauchen diese Absicherung, weil das Ruhegehalt selbst bei langer Dienstzeit nur maximal 71,75 Prozent der letzten Bezüge erreicht und Beamte auf Probe, auf Widerruf oder mit kurzer Dienstzeit oft gar kein Ruhegehalt bekommen.


Drei Gründe sprechen für die DU

  • Versorgungslücke: Das Ruhegehalt erreicht maximal 71,75 % der letzten Bezüge – und nur bei 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren. Wer mit 35 dienstunfähig wird, bekommt durch die angesammelten Dienstjahre und die gesetzliche Zurechnungszeit rund die Hälfte (Quelle: § 14 BeamtVG; § 13 BeamtVG).
  • Beamte auf Probe und Widerruf haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Ruhegehalt (Quelle: § 4 BeamtVG). Sie werden in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert.
  • Keine gesetzliche Erwerbsminderungs­rente für aktive Beamte: Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Renten­versicherung ein und haben deshalb auch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungs­rente – solange sie aktiv im Dienst stehen.

In unseren Beratungen für Beamte zeigt sich: Selbst Lebenszeitbeamte mit 20 Dienstjahren stehen im Ernstfall vor einer Lücke von monatlich 1.500 bis 2.500 Euro. Eine DU mit 2.000 Euro Rente kostet je nach Alter und Laufbahn zwischen 40 und 90 Euro im Monat – gemessen am Risiko ein geringer Beitrag.

Experten-Tipp:
Wer Beamte nur über den Beitrag vergleicht, kauft im Ernstfall eine Versicherung, die nicht zahlt

Der billigste Tarif rettet niemanden, wenn die Dienstunfähigkeits­klausel halbecht oder unecht ist. „Unechte“ Klauseln verlangen zusätzlich den Nachweis einer 50-Prozent-Berufs­unfähigkeit – für pensionierte Beamte ist das praktisch wertlos. Mein Rat: Beitrag ignorieren, bis die echte DU-Klausel im Bedingungswerk steht. Erst dann Preise vergleichen.


Reaktivierung nach Dienstunfähigkeit

Wer nach einer Dienstunfähigkeit wieder gesund wird, kann reaktiviert werden – der Dienstherr ruft den Beamten innerhalb von zehn Jahren in den aktiven Dienst zurück (Quelle: § 29 BeamtStG, § 46 BBG). Die DU-Rente wird in diesem Fall vom Versicherer eingestellt – Sie sind ja wieder dienstfähig.

Icon Person mit Laptop

Wichtig zu wissen: Bei einer Reaktivierung lebt der Versicherungsschutz Ihrer DU wieder auf. Sie bleiben weiter abgesichert, sollten Sie erneut dienstunfähig werden. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass diese Reaktivierungsklausel sauber im Bedingungswerk steht.


Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen BU-Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag – auch bei anderen Anbietern – müssen Sie diese Ablehnung angeben. Das verschlechtert Ihre Chancen erheblich. Über uns läuft die Risikovoranfrage anonym: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Diesen Weg bieten weder AI-Auskunftstools noch Vergleichsportale.

So funktioniert die anonyme Risikovoranfrage

Anonyme Risikovoranfrage:
Warum sie für Beamte besonders zählt

Eine Risikovoranfrage klärt vor dem eigentlichen Antrag, ob und zu welchen Konditionen ein Versicherer Sie versichern würde – ohne dass Ihr Name beim Versicherer registriert wird. Das schützt Sie vor zwei Risiken: einem Ablehnungseintrag, der jeden weiteren Antrag erschwert, und schlechteren Konditionen bei Vor­erkrankungen wie Allergien, Rückenproblemen oder kurzen psychischen Episoden im Studium oder Referendariat.

Über uns läuft die Voranfrage anonym bei mehreren Versicherern gleichzeitig. Sie sehen schwarz auf weiß, wer Sie zu welchem Beitrag annehmen würde – und entscheiden danach in Ruhe.

Vom Beamtenanwärter bis zum Studiendirektor: Die Risikovoranfrage ist in jeder Lebensphase der ehrlichste erste Schritt.

Den passenden Schutz für Ihre Beamten-Laufbahn finden

Ob Anwärter, Probebeamter, Beamter auf Lebenszeit oder kurz vor der Pension – wir prüfen für Sie, welche Klausel und welcher Tarif zu Ihrer Laufbahn passt. Unsere Beratung ist von Finanztip empfohlen – kostenfrei und tarifübergreifend.

  • Anonyme Risikovoranfrage vor jedem Antrag – ohne Eintrag beim Versicherer
  • Echte Dienstunfähigkeits­klausel in den Bedingungen geprüft
  • Anwärter, Probebeamte und Lebenszeitbeamte gleichermaßen abgesichert
  • Bestehende Verträge auf Wunsch ebenfalls geprüft

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Berufs­unfähigkeit (BU) und Dienstunfähigkeit (DU) sind zwei unterschiedliche Tatbestände – und genau das macht die DU-Klausel für Beamte so wichtig. Eine reine BU ohne Dienstunfähigkeits­klausel schützt Beamte oft nicht.

Die Unterschiede auf einen Blick

KriteriumBerufs­unfähigkeit (BU)Dienstunfähigkeit (DU)
DefinitionVoraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % außerstande, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuübenAufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr fähig, die Dienst­pflichten zu erfüllen
Wer entscheidet?Der Versicherer auf Basis ärztlicher GutachtenDer Dienstherr auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens
SchwellenwertMindestens 50 % Berufs­unfähigkeitKeine feste Prozent-Schwelle – entscheidend ist die Erfüllung der Dienst­pflichten
Prüfung des VersicherersVersicherer prüft eigenständig und kann ablehnenBei echter DU-Klausel: Versicherer verzichtet auf Nachprüfung
VerweisungAbstrakte oder konkrete Verweisung in andere Berufe möglich, wenn nicht ausgeschlossenKeine Verweisung möglich, sobald der Dienstherr entlassen oder pensioniert hat
FolgeVersicherer zahlt BU-Rente bei nachgewiesener 50-%-BUVersicherer zahlt BU-Rente sobald Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist

Für Beamte ist dieser Unterschied entscheidend: Wer als Beamter wegen einer Depression vom Dienstherrn pensioniert wird, ist dienstunfähig – aber möglicherweise nicht berufsunfähig im Sinne der Versicherungs­bedingungen. Ohne echte Dienstunfähigkeits­klausel zahlt die BU dann nicht. Die Rechtsgrundlage zur Dienstunfähigkeit regelt § 44 BBG für Bundesbeamte und § 26 BeamtStG für Landesbeamte.

Warum das Ruhegehalt für Beamte nicht reicht

Das Ruhegehalt ersetzt im Ernstfall nur einen Teil der bisherigen Bezüge – selbst bei langer Dienstzeit. Wer früh dienstunfähig wird, verliert die Hälfte seines Einkommens oder mehr. Genau diese Lücke schließt die DU.

Wie das Ruhegehalt berechnet wird

Für jedes aktive Dienstjahr erhalten Sie als Ruhegehalt 1,79375 % Ihrer letzten Bezüge – bis Sie nach 40 Dienstjahren den Höchstsatz von 71,75 % erreichen (Quelle: § 14 Abs. 1 BeamtVG).

Icon Kalender

Bei früher Dienstunfähigkeit fließt zusätzlich eine Zurechnungszeit ein: Sind Sie noch keine 60 Jahre alt, werden zwei Drittel der Jahre bis zum 60. Lebensjahr angerechnet (Quelle: § 13 BeamtVG). Vom errechneten Ruhegehalt wird der Versorgungsabschlag abgezogen – 0,3 % für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr, maximal 10,8 % (Quelle: §§ 5–7 BeamtVG).

Icon Person im Bett

Vom Ruhegehalt wird außerdem der Pflegebeitrag abgezogen: Für Beamte mit Beihilfe gilt seit 1. Januar 2025 der halbe Beitragssatz von 1,8 %.

Icon Taschenrechner

Für Bundesbeamte gilt zusätzlich ein Einbaufaktor von 0,9901 auf den Ruhegehaltssatz – eine versorgungsrechtliche Anpassung aus dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungs­gesetz (Quelle: § 5 BeamtVG).


Drei Beispielrechnungen – wie groß ist Ihre Versorgungslücke?

Beispiel 1:
Beamtenanwärter mit drei Dienstjahren (Dienstunfähigkeit durch Krankheit)

PositionWert
StatusBeamter auf Widerruf
Anwärterbezüge1.500 € brutto
Aktive Dienstzeit3 Jahre
Anspruch auf RuhegehaltNein (Wartezeit fünf Jahre nicht erfüllt)
Versorgung im ErnstfallNach­versicherung in der gesetzlichen Renten­versicherung
Anspruch auf Erwerbsminderungs­renteNach fünf Jahren Versicherungszeit möglich
Faktische VersorgungNull bis sehr gering

Versorgungslücke: Rund 1.500 Euro pro Monat – Anwärter haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Eine private DU ist hier die einzige Absicherung, und sie sollte sich an den späteren Beamtenbezügen orientieren, nicht an den niedrigen Anwärterbezügen.

Beispiel 2:
Lebenszeitbeamter mit 20 Dienstjahren

Ein 45-jähriger Lebenszeitbeamter mit Dienstbezügen von 4.500 Euro brutto wird wegen einer Erkrankung dienstunfähig.

PositionWert
Alter bei Diensteintritt25 Jahre
Alter bei Dienstunfähigkeit45 Jahre
Aktive Dienstzeit20 Jahre
Zurechnungszeit(60 − 45) × 2/3 = 10 Jahre
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit30 Jahre
Ruhegehaltssatz30 × 1,79375 % = 53,81 %
Einbaufaktor Bundesbeamte× 0,9901 = 53,28 %
Ruhegehalt brutto2.397 €
Versorgungsabschlag (10,8 %)− 259 € → 2.138 €
Pflegebeitrag (1,8 %)− 38 € → 2.100 €
Alle Werte gerundet, brutto vor Steuern. Bundesbeamte mit Einbaufaktor 0,9901; bei Landesbeamten gilt das jeweilige Landesbeamtenversorgungsgesetz.

Versorgungslücke: Rund 2.400 Euro pro Monat – Differenz zwischen 4.500 Euro Bruttobezügen und 2.100 Euro Ruhegehalt nach Pflegeabzug. Eine DU-Rente in dieser Höhe schließt die Lücke.

Beispiel 3:
Beamter mit 30 Dienstjahren kurz vor Pensionierung

Ein 55-jähriger Beamter mit Dienstbezügen von 5.500 Euro brutto wird zehn Jahre vor der Regelaltersgrenze dienstunfähig.

PositionWert
Alter bei Diensteintritt25 Jahre
Alter bei Dienstunfähigkeit55 Jahre
Aktive Dienstzeit30 Jahre
Zurechnungszeit(60 − 55) × 2/3 = 3,33 Jahre
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit33,33 Jahre
Ruhegehaltssatz33,33 × 1,79375 % = 59,79 %
Einbaufaktor Bundesbeamte× 0,9901 = 59,20 %
Ruhegehalt brutto3.256 €
Versorgungsabschlag (10,8 %)− 352 € → 2.904 €
Pflegebeitrag (1,8 %)− 52 € → 2.852 €
Alle Werte gerundet, brutto vor Steuern. Bundesbeamte mit Einbaufaktor 0,9901; bei Landesbeamten gilt das jeweilige Landesbeamtenversorgungsgesetz.

Versorgungslücke: Rund 2.650 Euro pro Monat – Differenz zwischen 5.500 Euro Bruttobezügen und 2.852 Euro Ruhegehalt nach Pflegeabzug. Selbst nach 30 Dienstjahren bleibt fast die Hälfte der Bezüge ungedeckt.

Ihre persönliche Versorgungslücke berechnen lassen

Sie haben die Lücke gesehen – jetzt zählt Ihr konkretes Profil. Wir berechnen für Sie, wie hoch Ihre DU-Rente sein müsste, damit das Ruhegehalt zusammen mit der Versicherung Ihren Lebensstandard trägt. Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung – kostenfrei und ergebnisoffen.

  • Individuelle Berechnung Ruhegehalt plus DU-Rente für Ihre Laufbahn
  • Anonyme Risikovoranfrage schützt vor Ablehnungseinträgen – gerade bei Vor­erkrankungen
  • Auch Beamte auf Probe und Widerruf erhalten ein passendes Angebot
  • Vergleich der echten DU-Klauseln aller relevanten Anbieter

Was gilt in welchem Bundesland?

Für Bundesbeamte gilt das Bundesbeamtengesetz (BBG) und das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Für Landesbeamte gelten das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und das jeweilige Landesbeamtenversorgungsgesetz – und genau hier weichen die Regeln in den Bundesländern teils erheblich voneinander ab.

Die wichtigsten Versorgungsregeln und Abweichungen

Bundesland / BundVersorgungsgesetzBesonderheiten bei der Dienstunfähigkeit
BundBeamtVGEinbaufaktor 0,9901 auf den Ruhegehaltssatz; Pflegebeitrag 1,8 % halber Satz; Versorgungsabschlag bei DU auf 10,8 % begrenzt
Baden-WürttembergLBeamtVGBWEigene Mindestversorgung; eigene Regeln zur Anrechnung von Vordienstzeiten; Versorgungsabschlag bei DU max. 10,8 %
BayernBayBeamtVGEigene Mindestversorgung; Polizei- und Vollzugsdienstunfähigkeit nach Art. 128 BayBG funktionsbezogen eng gefasst
BerlinLBeamtVG BerlinVersorgungsabschlag bei DU auf 10,8 % begrenzt; weitgehend wie der Bund
BrandenburgBbgBeamtVGEigene Wartezeit-Regelungen; Ruhegehalt erst nach fünf Dienstjahren oder bei DU durch Dienstunfall
BremenBremBeamtVGUnterhaltsbeitrag bei Entlassung wegen DU vor Ablauf der Wartezeit möglich; bei DU durch Dienstunfall mit GdB 50 erhöhte Bemessungsgrundlage
HamburgHmbBeamtVGZurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln; Versorgungsabschlag bei DU max. 10,8 %
HessenHBeamtVGEigene Regeln zur Hinzuverdienstgrenze während Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag bei DU max. 10,8 %
Mecklenburg-VorpommernLBeamtVG M-VHinzuverdienstpauschale bei DU/Schwerbehinderung auf 400 Euro pro Monat erhöht; Anrechnung von Hochschulzeiten auf 855 Tage begrenzt
NiedersachsenNBeamtVGPolizeidienstunfähigkeit nach § 110 NBG funktionsbezogen eng gefasst; Versorgungsabschlag bei DU max. 10,8 %
Nordrhein-WestfalenLBeamtVG NRWZurechnungszeit zu zwei Dritteln bis zum 60. Lebensjahr; Versorgungsabschlag bei DU max. 10,8 %, entfällt bei Dienstunfall
Rheinland-PfalzLBeamtVGVersorgungsabschlag bei DU auf 10,8 % begrenzt; weitgehend wie der Bund
SaarlandSBeamtVGPauschaler Hinzuverdienstfreibetrag bei DU von 325 Euro fortgeführt; bei DU durch Dienstunfall erhöhte Bemessungsgrundlage
SachsenSächsBeamtVGZurechnungszeit zu zwei Dritteln bis zum 60. Lebensjahr; bei DU durch Dienstunfall Unfallruhegehalt bis 71,75 %
Sachsen-AnhaltLBeamtVG LSAHinzuverdienstpauschale bei DU/Schwerbehinderung auf 450 Euro pro Monat erhöht; Wartezeit entfällt bei dienstlich verursachter DU
Schleswig-HolsteinSHBeamtVGWartezeit fünf Jahre, entfällt bei Dienstunfall; Versorgungsabschlag bei DU max. 10,8 %
ThüringenThürBeamtVG§ 92 mit eigener Abschlagsregelung; Versorgungsabschlag bei DU max. 10,8 %; bei DU durch Dienstunfall Mindestunfallruhegehalt

Experten-Tipp:
Bund-Tabellen täuschen – Ihre Versorgungslücke entscheidet sich in Ihrem Landesgesetz

Viele Beratungen rechnen Beamte mit Bundesformeln durch, obwohl 14 von 16 Ländern eigene Versorgungsabschläge, eigene Zurechnungszeiten und eigene Mindestversorgungen festlegen. Bayern und Niedersachsen fassen die Polizeidienstunfähigkeit enger als der Bund. Mein Rat: Vor Vertragsabschluss die Berechnung gegen Ihr Landesversorgungsgesetz spiegeln – sonst sichern Sie ein Phantom-Ruhegehalt ab.

Beamter auf Probe – die kritischen ersten fünf Jahre

Wer in den ersten fünf Jahren als Beamter dienstunfähig wird, fällt versorgungsrechtlich in ein Loch. Genau diese Phase entscheidet darüber, ob Sie im Ernstfall mit leeren Händen dastehen – oder durch eine private DU aufgefangen werden.

Beamtenanwärter und Referendare

Anwärter sind Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen zwischen rund 1.300 und 1.700 Euro brutto. Bei einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit erhalten Sie kein Ruhegehalt – der Dienstherr entlässt Sie und Sie werden in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert (Quelle: § 4 BeamtVG).

Icon Schultasche

Der Effekt: Eine Erwerbsminderungs­rente erhalten Sie aus der Nach­versicherung erst, wenn Sie fünf Jahre allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Wer mit 21 oder 22 dienstunfähig wird, steht versorgungsrechtlich praktisch ohne Schutz da.

Worauf achten: Einsteigertarife mit niedrigem Anfangsbeitrag und Erhöhungsoption bei Verbeamtung auf Lebenszeit. Manche Anbieter haben spezielle Dienstanfängerpolicen mit reduzierten Gesundheitsfragen.


Beamter auf Probe

Die Probezeit dauert bei Beamten in der Regel drei bis fünf Jahre (Quelle: § 11 BBG). Erst danach erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Wer in dieser Phase dienstunfähig wird, hat nur dann Anspruch auf Ruhegehalt, wenn die fünfjährige Wartezeit erfüllt ist – oder die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht.

In der Praxis bedeutet das: Eine Lehrerin auf Probe, die wegen einer Erschöpfungserkrankung im dritten Probejahr dienstunfähig wird, verliert in den meisten Fällen Anspruch auf Versorgung. Eine private DU mit echter Dienstunfähigkeits­klausel zahlt dagegen – sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.


Beamter auf Widerruf

Beamte auf Widerruf – typischerweise Anwärter, Referendare oder Vorbereitungsdienst-Beamte – haben den schwächsten Versorgungsstatus. Bei Dienstunfähigkeit erhalten sie einen Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG, wenn die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht. Bei Krankheit gilt das nicht.

Icon Kein Bargeld

Worauf achten: Anonyme Risikovoranfrage vor Antragsstellung. Gerade junge Beamte sind ­versicherungstechnisch sehr attraktiv – die Beiträge sind günstig, aber jede Vorerkrankung kann zu Aufschlägen oder Ablehnung führen. Wir prüfen für Sie vorab, welcher Versicherer welche Konditionen anbietet.

Was kostet eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte?

Eine Dienstunfähigkeits­versicherung kostet für Beamte zwischen rund 40 und 130 Euro im Monat – je nach Alter, Laufbahn, Gesundheit und gewünschter Rentenhöhe. Beamte gelten als günstige Berufsgruppe, weil ihr Tätigkeitsprofil überwiegend kein körperliches Risiko enthält.

Kostenbeispiel – Sozial­versicherungsbeamter, 30 Jahre

  • Schlussalter: 67 Jahre
  • Beruf: Sozial­versicherungsbeamter (mittlerer Dienst)
  • Nichtraucher
BU-RenteMonatsbeitrag
1.000 €ab 39,93 €
1.500 €ab 59,90 €
2.000 €ab 79,86 €

Kostentabelle nach Laufbahn und Alter

Je nach Laufbahn und Eintrittsalter verschiebt sich der Beitrag deutlich. Diese Übersicht zeigt typische Monatsbeiträge für Beamte mit Risikoklasse A:

LaufbahnAlterDU-RenteMonatsbeitrag
Mittlerer Dienst251.500 €ab 48 €
Mittlerer Dienst302.000 €ab 75 €
Gehobener Dienst302.000 €ab 78 €
Gehobener Dienst352.000 €ab 95 €
Höherer Dienst302.500 €ab 98 €
Höherer Dienst352.500 €ab 118 €
Werte sind Anhaltspunkte aus aktuellen Tarifvergleichen für Beamte mit Risikoklasse A, Schlussalter 67, Nichtraucher.

Hinweis Polizei und Vollzug: Polizei-, Justizvollzugs- und Feuerwehrbeamte werden in Risikoklasse B oder C eingestuft – die Beiträge liegen rund 30 bis 60 Prozent über den genannten Werten. Eine DU mit reiner Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel kann den Beitrag wieder senken, weil das spezifische Risiko sauber abgegrenzt ist.


Icon Beleg

Wovon der Beitrag abhängt

Je früher Sie eine Dienstunfähigkeits­versicherung abschließen, desto geringer ist der monatliche Beitrag – der Abschluss im mittleren Alter kann sich aber genauso rechnen, weil der Versicherungsschutz dann lebenslang greift. Im Weiteren hängen die Kosten von gesundheitlicher Situation, gewünschter Rentenhöhe, Laufzeit und gefährlichen Hobbys ab.

Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung

Welche Beamtengruppen brauchen Sondervarianten?

Fünf Beamtengruppen brauchen Sondervarianten oder besondere Tarife, weil ihr Tätigkeitsprofil oder ihr Status nicht zur Standard-Dienstunfähigkeits­klausel passt.

Lehrer (verbeamtet)

Lehrer werden überdurchschnittlich häufig wegen psychischer Erkrankungen dienstunfähig – Erschöpfung, Depression und Angststörungen sind die häufigsten Auslöser. Achten Sie auf einen Versicherer, der psychische Erkrankungen nicht ausschließt und der die Klausel auch für Beamte auf Probe (Referendariat → Probezeit → Lebenszeit) übergreifend formuliert.

Icon Unterricht

Worauf achten:

  • Echte Dienstunfähigkeits­klausel ohne Statuseinschränkung
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Erhöhungsoption bei Verbeamtung auf Lebenszeit

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Lehrer


Polizei (Vollzugsdienst)

Polizeibeamte im Vollzugsdienst brauchen eine Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel. Sie greift bereits, wenn Sie den Außendienst nicht mehr ausüben können – auch wenn der Dienstherr Sie theoretisch in den Innendienst versetzen könnte. Standard-DU-Klauseln zahlen oft erst, wenn Sie aus dem Dienst entlassen sind.

Icon Polizist

Worauf achten:

  • Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel als Bestandteil des Tarifs
  • Definition der Klausel im Bedingungswerk prüfen – nur wenige Anbieter bieten echte Klauseln

Vollzugsdienstunfähigkeits­versicherung


Justizvollzug

Justizvollzugsbeamte brauchen wie Polizisten eine Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel. Die Klausel ist in den Bedingungen meist eng definiert – prüfen Sie, ob auch Justizvollzugsbeamte ausdrücklich genannt sind. Manche Versicherer schließen Justizvollzug aus der Polizei-Klausel aus.

Icon Schlüsselbund

Worauf achten:

  • Justizvollzug ausdrücklich in den Bedingungen genannt
  • Risikoklasse B oder C – Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich

Berufsfeuerwehr

Berufsfeuerwehrleute sind ebenfalls Vollzugsbeamte. Auch hier zählt die Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel – die Auswahl der Anbieter ist aber begrenzt. Franke und Bornberg listet nur eine niedrige zweistellige Zahl von Versicherern mit spezieller Feuerwehr-DU-Klausel.

Icon Feuerwehrmann

Worauf achten:

  • Feuerwehrspezifische Klausel im Bedingungswerk
  • Klare Definition: Was bedeutet „Einsatzunfähigkeit“ gegenüber „Innendienst-Eignung“?

Soldaten der Bundeswehr

Soldaten – Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit – fallen unter das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), nicht unter das BeamtVG. Die Logik ist ähnlich, aber Berufssoldaten erhalten ein eigenes Ruhegehalt, Soldaten auf Zeit nur Übergangsgebührnisse. Auch hier lohnt eine private DU – Anbieter haben für Soldaten oft eigene Tarife mit angepassten Bedingungen.

Icon grüner Lkw

Worauf achten:

  • Tarif mit Soldaten-spezifischer Klausel (Dienstunfähigkeit nach SVG)
  • Auslandseinsätze und Trainings als Auslöser explizit eingeschlossen

Experten-Tipp:
Standard-Tarife scheitern bei Polizei, Justiz und Feuerwehr – und niemand sagt es den Beamten

Wer im Vollzug arbeitet, braucht eine echte Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel, sonst zahlt der Versicherer erst bei kompletter Dienstentlassung – nicht bei Innendienst-Verweisung. Mein Rat: Risikoklasse B/C akzeptieren, dafür aber die Klausel-Texte nebeneinander legen – Wort für Wort.

Aktuelle Testergebnisse

Wir haben für Sie die Ergebnisse aktueller Testberichte von Berufs­unfähigkeits­versicherern zusammengefasst – diese gelten auch für Beamte. Für Beamte gibt es derzeit keine gesonderten Testberichte. Unsere Übersicht in Kombination mit einem persönlichen Tarifvergleich bietet aber eine sehr gute Orientierung.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo Dialog Versicherung AGDialogFFF+Sehr gutExzellentSehr gut96
Logo VPV VersicherungenVPVFFFSehr gut95
Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenLV 1871FFFHervorragendExzellentSehr gutSehr gut94

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2026)

Welche Dienstunfähigkeits­klausel-Variante schützt wirklich?

Nicht jede Dienstunfähigkeits­klausel schützt Beamte umfassend. Es gibt drei Varianten – und nur eine davon gilt für alle Beamtengruppen ohne Einschränkung.

Vergleichstabelle der drei Klausel-Varianten

KriteriumEchte DU-KlauselUnvollständige DU-KlauselUnechte DU-Klausel
Wann zahlt die BU?Bei Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen DienstunfähigkeitNur bei Lebenszeitbeamten mit Versetzung in den RuhestandErst wenn zusätzlich Berufs­unfähigkeit nach AVB nachgewiesen ist
Welche Beamtengruppen abgesichert?Anwärter, Probe, Widerruf, LebenszeitNur LebenszeitbeamteTheoretisch alle – praktisch oft niemand
Nachprüfung durch Versicherer?Nein – Verzicht auf NachprüfungNur bei Probe-/WiderrufsbeamtenJa – Versicherer prüft eigenständig
BewertungGoldstandardEingeschränkter SchutzPraktisch wertlos für Beamte
Empfehlung für wen?Jeder BeamteNiemand – Schutzlücke für Anwärter und ProbebeamteNicht empfehlenswert

Eine BU ohne echte Dienstunfähigkeits­klausel ist für Beamte praktisch wertlos. Achten Sie beim Abschluss exakt auf den Wortlaut im Bedingungswerk – wir prüfen das vorab für Sie.

Schwache Klausel? Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag kostenfrei

Eine BU oder DU ohne echte Dienstunfähigkeits­klausel zahlt im Ernstfall oft nicht – und genau das stellt sich erst beim Blick ins Bedingungswerk heraus. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag, übersetzen den Klausel-Wortlaut und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Wechsel sich rechnet oder Ihr Tarif bleiben darf. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung wird von Finanztip empfohlen.

  • Prüfung des Bedingungswerks auf echte Dienstunfähigkeits­klausel
  • Vergleich mit den drei stärksten Tarifen am Markt
  • Klare Empfehlung: behalten, anpassen oder wechseln
  • Bei Wechselbedarf: anonyme Risikovoranfrage vor Antragstellung
Icon rotes X

Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit – Versicherer prüfen jeden Antrag genau und suchen nach Gründen, nicht zahlen zu müssen. Als Ihr Experte stehen wir in diesem Fall auf Ihrer Seite: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Das ist unser Job – Sie müssen sich nicht allein durch Widerspruchsverfahren kämpfen. Diesen Beistand bieten weder AI-Auskunft noch Vergleichsportal.

Wie wählen Beamte die richtige Dienstunfähigkeits­versicherung aus?

Für Beamte zählen drei Kriterien mehr als alle anderen: die Klausel-Qualität, die Flexibilität und die Anbieter-Auswahl, die zur eigenen Berufsgruppe passt.

Darauf sollten Beamte besonders achten

  • Das Wichtigste ist eine echte Dienstunfähigkeits­klausel. Der Versicherer zahlt die BU-Rente, sobald der Dienstherr Sie aus dem Dienstverhältnis entlassen oder in den Ruhestand versetzt hat. Eine erneute Prüfung der Berufs­unfähigkeit darf nicht erforderlich sein.
  • Die Flexibilität der Dienstunfähigkeits­versicherung. Mit einer Nach­versicherungsgarantie lässt sich die Berufs­unfähigkeitsrente nach einer Gehaltserhöhung dem erhöhten Absicherungsbedarf anpassen – ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf profitieren von speziellen Dienstanfängertarifen mit niedrigem Anfangsbeitrag und Erhöhungsoption. Bei Verbeamtung auf Lebenszeit wird der Tarif entsprechend angepasst.
Welche Fehler Beamte beim Abschluss vermeiden sollten
  • Dienstunfähigkeits­klausel übersehen – achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeits­klausel; sie stellt sicher, dass die BU auch dann zahlt, wenn der Dienstherr Sie entlässt, und zwar ohne erneute Prüfung der Berufs­unfähigkeit.
  • Vertragsbedingungen nicht flexibel gestalten – die Höhe der BU-Rente sollte sich im Nachhinein erhöhen oder senken lassen, über Nach­versicherungsgarantie, Dynamik oder eine fallende Rente parallel zum Ruhegehalt.
  • Keine Expertenberatung in Anspruch nehmen – die Dienstunfähigkeits­versicherung ist eine komplexe Versicherung mit vielen Klausel-Varianten. Unsere Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

Diese Anbieter empfehlen unsere Experten

Unsere Experten empfehlen für die Berufsgruppe der Beamten unter anderem folgende Anbieter:

  • DBV – als beamtenspezifischer Versicherer mit eigener Dienstanfängerpolice für Beamte auf Widerruf
  • Die Bayerische – bietet eine Dienstanfängeroption mit 150 Prozent der BU-Rente (maximal 2.500 Euro) ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Signal Iduna – etablierte echte DU-Klausel mit Verzicht auf Nachprüfung; gute Konditionen für mittleren und gehobenen Dienst

Experten-Tipp:
Online-Vergleiche rechnen Beamten Beiträge vor, die im Antrag nie ankommen

Was am Bildschirm „ab 40 Euro“ verspricht, hängt in Wahrheit an drei Stellschrauben: Klauselqualität, Risikoklasse und Gesundheitsstatus. Ein Standardrechner sortiert nach Preis, nicht nach Bedingungswerk – und ignoriert die anonyme Voranfrage komplett. Mein Rat: Erst die Risikoklasse über die Voranfrage klären, dann nur Tarife mit echter DU-Klausel vergleichen. Alles andere ist Glücksspiel.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Dienstunfähig ist ein Beamter, der wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienst­pflichten zu erfüllen. Laut § 44 BBG gilt das insbesondere, wenn ein Beamter innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Für Landesbeamte gilt die parallele Regelung in § 26 BeamtStG. Anders als bei der Berufs­unfähigkeit gibt es bei der Dienstunfähigkeit keine Prozent-Schwelle – entscheidend ist, ob Sie Ihren Dienst erfüllen können.

Was kostet eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte konkret?

Eine Dienstunfähigkeits­versicherung kostet für Beamte zwischen rund 40 und 130 Euro im Monat – abhängig von Alter, Laufbahn, Gesundheit und gewünschter Rentenhöhe. Ein 30-jähriger Sozial­versicherungsbeamter im mittleren Dienst zahlt für 2.000 Euro DU-Rente etwa 75 bis 80 Euro im Monat, ein gleichaltriger Beamter im höheren Dienst rund 98 Euro für 2.500 Euro Rente. Polizei-, Justizvollzugs- und Feuerwehrbeamte zahlen in der Risikoklasse B oder C rund 30 bis 60 % mehr. Der Beitrag steigt deutlich, je später Sie abschließen.

Was ist der Unterschied zwischen DU und BU?

Die Dienstunfähigkeits­versicherung ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer zusätzlichen Dienstunfähigkeits­klausel. Eine reine BU zahlt erst, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind – und der Versicherer prüft das mit eigenen Gutachten. Eine DU mit echter Klausel zahlt dagegen, sobald Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem Dienst entlässt, ohne erneute Prüfung durch den Versicherer. Für Beamte ist dieser Unterschied entscheidend, weil ein Beamter dienstunfähig sein kann, ohne im ­versicherungsrechtlichen Sinn berufsunfähig zu sein.

Ab wann sollte ich als Beamter eine DU abschließen?

So früh wie möglich – idealerweise schon als Anwärter oder Referendar. Junge, gesunde Beamte zahlen die niedrigsten Beiträge und schließen Vor­erkrankungen aus, bevor diese entstehen. Wer mit 25 abschließt, zahlt für dieselbe DU-Rente oft nur halb so viel wie mit 40 – und sichert zugleich seinen Schutz bis zum Eintritt in den Ruhestand. Auch für Beamte ab 40 lohnt sich der Abschluss noch, sofern keine schweren Vor­erkrankungen vorliegen.

Was passiert mit der DU-Versicherung, wenn ich Beamter auf Lebenszeit werde?

Die DU läuft unverändert weiter und schützt Sie auch als Lebenszeitbeamter – ein neuer Vertrag oder eine neue Gesundheitsprüfung ist nicht nötig. Wichtig ist die Wahl des passenden Tarifs vor der Verbeamtung auf Lebenszeit. Anwärter-Tarife mit Erhöhungsoption oder zweistufige Tarife (Phase 1 vor Lebenszeit, Phase 2 danach) passen die Rentenhöhe automatisch an die höheren Bezüge an. Achten Sie auf eine Nach­versicherungsgarantie – sie erlaubt Anpassungen der Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsfragen.

Was ist eine echte, halbechte oder unechte DU-Klausel?

Nur eine echte Dienstunfähigkeits­klausel schützt Beamte umfassend. Sie verzichtet auf die Nachprüfung durch den Versicherer und zahlt, sobald der Dienstherr Sie aus dem Dienst entlässt oder in den Ruhestand versetzt – egal ob Anwärter, auf Probe oder auf Lebenszeit. Eine halbechte oder unvollständige Klausel zahlt nur bei Lebenszeitbeamten und lässt Anwärter und Probebeamte im Risiko. Eine unechte Klausel verlangt zusätzlich den Nachweis einer Berufs­unfähigkeit nach Versicherungs­bedingungen – sie ist für Beamte praktisch wertlos.

Was passiert bei Reaktivierung nach Dienstunfähigkeit?

Wenn Ihr Dienstherr Sie nach einer Dienstunfähigkeit reaktiviert, stellt der Versicherer die DU-Rente ein – Sie sind dann wieder dienstfähig und beziehen reguläre Dienstbezüge. Eine Reaktivierung ist laut § 29 BeamtStG und § 46 BBG innerhalb von zehn Jahren möglich, wenn sich Ihr Gesundheitszustand entscheidend gebessert hat. Der Versicherungsschutz Ihrer DU lebt dabei wieder auf. Werden Sie erneut dienstunfähig, zahlt die DU wieder. Wichtig: Diese Reaktivierungsklausel sollte im Bedingungswerk klar geregelt sein.

Wie können Beamte die Beiträge zur DU steuerlich absetzen?

Beiträge zur Dienstunfähigkeits­versicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar – im gemeinsamen Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Jahr für Beamte nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. In der Praxis ist dieser Höchstbetrag bei Beamten meist schon durch die PKV-Beiträge ausgeschöpft, sodass die DU-Beiträge oft keine zusätzliche Steuerersparnis bringen. Die spätere DU-Rente wird mit dem Ertragsanteil besteuert – der Anteil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.

Welchen Versorgungsanspruch haben Beamtenanwärter bei Dienstunfähigkeit?

Beamte auf Widerruf – typischerweise Anwärter und Referendare – haben bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Stattdessen werden Sie entlassen und in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert (laut § 4 BeamtVG). Eine Erwerbsminderungs­rente daraus erhalten Sie erst nach fünf Jahren allgemeiner Wartezeit. Wer mit 21 oder 22 dienstunfähig wird, steht versorgungsrechtlich praktisch ohne Schutz da. Nur bei einem Dienstunfall greift ein Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG.

Wie greift die DU bei Burnout, Depression oder anderen psychischen Erkrankungen?

Eine gute Dienstunfähigkeits­versicherung zahlt auch bei psychischen Erkrankungen wie Depression, Angststörung oder Burnout – sofern der Dienstherr daraus eine Dienstunfähigkeit ableitet und Sie aus dem Dienst entlässt oder in den Ruhestand versetzt. Psychische Erkrankungen sind inzwischen der häufigste Auslöser für Dienstunfähigkeit, besonders bei Lehrkräften. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass psychische Erkrankungen nicht durch eine Ausschlussklausel ausgenommen sind – manche Anbieter schränken den Schutz hier ein.

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Lena Mierbach
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