Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Dienstunfähigkeits­versicherung (DU) sichert Beamte finanziell für den Fall ab, dass sie aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren Dienst nicht mehr ausüben können.
  • Die monatliche Rente der DU schließt damit Versorgungslücken, die nach dem Ruhegehalt vom Dienstherren bleiben.
  • Die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Beamte sollte sowohl bei Berufs­unfähigkeit als auch bei Dienstunfähigkeit, das heißt bei Versetzung in den Ruhestand vom Dienstherren zahlen.
  • Eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte ist bereits ab 40 € im Monat erhältlich.
  • Lassen Sie sich von unseren Experten der Berufs­unfähigkeits­­versicherung beraten, um die optimale Absicherung für Sie als Beamter zu finden.

Das erwartet Sie hier

Was Beamte über eine Dienstunfähigkeits­versicherung wissen sollten, was sie kostet und wie Sie damit die Versorgungslücke beim Ruhegehalt schließen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Sie über die BU wissen?
  2. Warum brauchen Beamte eine gute BU?
  3. Kosten (inkl. Beispiel)
  4. Was leistet eine gute BU?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige BU finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Was muss ein Beamter über die Dienstunfähigkeits­versicherung wissen?

Icon Schreibtischstuhl

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) für Beamte wird Dienstunfähigkeits­versicherung (DU) genannt und ist ein essenzieller Baustein zur finanziellen Absicherung für Beamte. Sollten Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein, Ihren Dienst auszuüben, zahlt die DU eine monatliche Rente. Damit sollen Einkommensbußen ausgeglichen und der Lebensstandard gehalten werden. Als Beamter haben Sie zwar Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitspension, diese deckt jedoch oftmals nicht den gesamten finanziellen Bedarf ab.


Worauf Sie achten sollten

Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeits­versicherung sollten Beamte vor allem auf die sogenannte Dienstunfähigkeits­klausel achten. Diese stellt sicher, dass die Berufs­unfähigkeitsrente auch dann gezahlt wird, wenn Sie dienstunfähig – das heißt beispielsweise auch, wenn Sie der Dienstherr als arbeitsunfähig einstuft – und nicht nur berufsunfähig sind. Zudem ist es wichtig, dass die BU-Rente ausreichend hoch angesetzt wird, um die tatsächliche Versorgungslücke optimal zu schließen.

Die Dienstunfähigkeits­versicherung ist für Beamte ein sehr komplexes Thema. Daher empfehlen wir Ihnen, sich ausreichend zu informieren und sich anschließend von unseren Experten für Einkommenssicherung umfassend und individuell beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie einen optimalen Versicherungsschutz erhalten.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

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  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Warum brauchen gerade Beamte eine gute DU?

Ruhegehalt sichert nicht ausreichend ab

Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie grundsätzlich ab einer Dienstzeit von fünf Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt. Bei Dienstunfähigkeit durch Unfall im Dienst erhalten auch Beamte auf Probe ein Unfallruhegehalt, während Beamte auf Widerruf unter Umständen einen Unterhaltsbeitrag bekommen. Bei einer Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder einen Freizeitunfall erhalten sie kein Ruhegehalt, sondern werden aus dem Staatsdienst entlassen und in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert. Dieses Ruhegehalt reicht dieses in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Denn die Höhe des Ruhegehalts ist abhängig von der Dienstzeit und erreicht maximal 71,75 % der letzten Bezüge (Quelle: dbb).

Beispielrechnung für das Ruhegehalt

Ein Beamter auf Lebenszeit erhält ruhegehaltsfähige Dienstbezüge in Höhe von 4.000 Euro. Er ist unverheiratet und hat keine Kinder. Die Dienstunfähigkeit tritt nach einer Krankheit ein.

Alter bei Diensteintritt24 Jahre
Alter bei Dienstunfähigkeit34 Jahre
Aktive Dienstzeit10 Jahre
Zurechnungszeit(60 Jahre – 34 Jahre) * 2/3 = 17,3 Jahre
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit10 Jahre + 17,3 Jahre = 27,3 Jahre
Ruhegehaltssatz27,3 * 1,79 % = 48,87 %
Ruhegehalt1.955 €
Abzüglich Versorgungsabschlag(0,3 % * 36 Monate) = 10,8 % 1.744 €
Abzüglich Pflegeleistungen– 1,525 % = 1.742 €
Ruhegehalt1.742 €
In dieser Berechnung findet keine taggenaue Berechnung der Zurechnungszeit statt. Alle Werte sind gerundet. Das Ruhegehalt ist in Brutto vor Steuern angegeben.

Ein Beamter, der zuvor Dienstbezüge in Höhe von 4.000 Euro erhalten hat, erhält nach einer aktiven Dienstzeit von zehn Jahren im Falle einer Dienstunfähigkeit nur noch ein Ruhegehalt in Höhe von rund 1.742 Euro. Dies ist weniger als die Hälfte seiner vorherigen Bezüge.

Details zur Berechnung des Ruhegehalts

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Für jedes aktive Dienstjahr erhalten Sie als Ruhegehalt rund 1,79 Prozent Ihrer letzten Bezüge, bis Sie nach 40 Dienstjahren Anspruch auf das maximal mögliche Ruhegehalt in Höhe von 71,75 Prozent Ihrer letzten Bezüge erreichen. Dazu kommt noch die sogenannte Zurechnungszeit. Sind Sie noch keine 60 Jahre alt, fließen in die Berechnung des Ruhegehalts noch zwei Drittel der Jahre, die Ihnen zum 60. Lebensjahr fehlen, mit ein.

Von dem so ermittelten Ruhegehalt wird Ihnen im Anschluss noch ein Versorgungsabschlag für den vorzeitigen Ruhestand abgezogen. Dieser beträgt für jeden Monat vor dem 65. Lebensjahr, maximal für 36 Monate, 0,3 Prozentpunkte. Der Abschlag beträgt also bis zu 10,8 Prozent. Abschließend wird Ihnen von Ihrem Ruhegehalt noch ein monatlicher Beitrag für Pflegeleistungen abgezogen. Dieser beträgt seit 2019 insgesamt 1,525 Prozent (maximal 69,20 Euro) und damit die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Pflege­versicherung.

Mehr zur Rente für Beamte

Berufs­unfähigkeits­versicherung: Sinnvoll und wichtig

Um diese Versorgungslücke zu schließen, sollten auch Beamte auf Lebenszeit unbedingt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, damit sie im Falle einer Dienstunfähigkeit ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können. Da Beamte nicht in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen, erhalten sie in beiden Fällen auch keine staatliche Erwerbsminderungs­rente.

Warum eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll ist

Icon Person am Schreibtisch

Was kostet Sie eine DU?

Kosten sind sehr individuell

Je früher Sie als Beamter eine Dienstunfähigkeits­versicherung abschließen, desto geringer sind für Sie die monatlichen Beiträge. Im Weiteren hängen die Kosten sehr stark von individuellen Faktoren ab, wie der Höhe der vereinbarten Berufs­unfähigkeitsrente, Ihrer gesundheitlichen Situation, Ihrem Alter und ob Sie gefährliche Hobbys haben. Daher sind die Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung beziehungsweise Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte nur sehr schwer pauschal zu bestimmten.


Kostenbeispiel

  • Alter bei Abschluss: 30
  • Schlussalter: 67 Jahre
  • Beruf: Sozial­versicherungsbeamter (mittlerer Dienst)
  • Nichtraucher
BU-RenteMonatsbeitrag
1.000 €ab 39,93 €
1.500 €ab 59,90 €
2.000 €ab 79,86 €

Was leistet eine gute DU für Beamte?

In der Regel sind die Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung für alle Berufsgruppen einheitlich. Eine Berufs­unfähigkeitsrente wird dann geleistet, wenn für voraussichtlich mindestens sechs Monate eine Berufs­unfähigkeit von 50 Prozent vorliegt. Als Beamter sollten Sie nur eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, die auch eine Dienstunfähigkeits­klausel enthält.

Auf Dienstunfähigkeits­klausel achten

Mit der Dienstunfähigkeits­klausel wird sichergestellt, dass Beamte auch dann die vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente erhalten, wenn sie von Ihrem Dienstherren in den Ruhestand versetzt oder dienstunfähig werden, obwohl sie noch nicht als berufsunfähig gelten. Ohne diese Klausel, die auch Beamtenklausel genannt wird, würde Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung sonst erst leisten, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

Echte, unvollständige und unechte Dienstunfähigkeits­klausel

Es ist nicht nur wichtig, dass überhaupt eine Dienstunfähigkeits­klausel enthalten ist, sondern in welcher Form. Denn diese gibt es in unterschiedlichen Varianten, die sich im Zweifel negativ auf Ihren Leistungsanspruch auswirken können:

Echte Dienstunfähigkeits­klausel

Die BU leistet auch, wenn Sie infolge einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Der Versicherer verzichtet auf eine Nachprüfung. Diese Klausel sichert alle Arten von Beamten ab.

Unvollständige Dienstunfähigkeits­klausel

Beamte auf Lebenszeit erhalten die BU-Rente, wenn sie infolge einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Beamte auf Probe oder dienstjunge Beamte erhalten sie nur, wenn sie neben dienstunfähig auch als berufsunfähig gelten.

Unechte Dienstunfähigkeits­klausel

BU-Rente wird erst gezahlt, wenn Sie nicht nur als dienstunfähig sondern auch als berufsunfähig gelten. Diese Klausel ist für Beamte am ungünstigsten.

Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte im Test

Wir haben für Sie die Ergebnisse aktueller Testberichte von Berufs­unfähigkeits­versicherern zusammengefasst – diese gelten auch für Beamte. Für die Personengruppe der Beamten gibt es derzeit keine gesonderten Testberichte. Unsere Übersicht allgemeiner Testberichte bietet Ihnen in Kombination mit unserem kostenfreien und persönlichen Tarifvergleich bereits eine sehr gute Orientierung.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Franke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo ProvinzialProvinzial RheinlandFFF+Sehr gut100
LV 1871FFF+Sehr gutExzellentSehr gutSehr gut98
Logo Hannoversche Lebens­versicherung AGHannoverscheFFF+HervorragendExzellentSehr gutSehr gut98

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man die richtige DU aus?

Diese Dienstunfähigkeits­versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten der Berufs­unfähigkeits­versicherung empfehlen für die Berufsgruppe der Beamten unter anderem folgende Anbieter:

  • DBV
  • Die Bayerische
  • Signal Iduna

Je nach Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Anforderungen können wir Ihnen noch weitere Dienstunfähigkeits­­versicherer empfehlen. Gerade bei einer Dienstunfähigkeits­­versicherung kommt es bei der Wahl des Anbieters immer auf den Einzelfall an. Kontaktieren Sie uns daher gerne, um die ideale Absicherung für Sie als Beamter zu finden.

Darauf sollten Beamte besonders achten

  • Das Wichtigste bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für Beamte ist das Vorhandensein einer echten Dienstunfähigkeits­klausel. Achten Sie unbedingt darauf, dass in den Versicherungs­bedingungen festgehalten ist, dass der Versicherer bereits dann eine Berufs­unfähigkeitsrente auszahlt, wenn der Dienstherr Sie aus dem Dienstverhältnis entlassen hat. Es sollte keine erneute Prüfung der Berufs­unfähigkeit erforderlich sein.
  • Auch die Flexibilität der Dienstunfähigkeits­versicherung spielt eine Rolle. Mit einer Nach­versicherungsgarantie kann die Berufs­unfähigkeitsrente beispielsweise nach einer Gehaltserhöhung dem erhöhten Absicherungsbedarf angepasst werden.
  • Wenn Sie gerade erst ins Berufsleben einsteigen beziehungsweise noch Beamter auf Probe oder Widerruf sind, können Sie bei manchen Versicherern von speziellen Tarifen für Dienstanfänger profitieren. Werden Sie später auf Lebenszeit verbeamtet, kann der Tarif entsprechend angepasst werden.

Welche Fehler Sie als Beamter auf keinen Fall bei Abschluss einer DU begehen sollten

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  • Dienstunfähigkeits­klausel übersehen: Achten Sie darauf, dass die BU eine echte Dienstunfähigkeits­klausel enthält. Dies stellt sicher, dass die BU auch dann zahlt, wenn der Dienstherr Sie entlässt und dies ohne erneute Prüfung der Berufs­unfähigkeit.
  • Vertragsbedingungen nicht flexibel gestalten lassen: Sie sollten die Höhe der BU-Rente im Nachhinein erhöhen oder senken können.
  • Keine Expertenberatung in Anspruch nehmen: Die Dienstunfähigkeits­versicherung ist eine komplexe Versicherung, die man als Beamter nicht einfach allein online abschließen sollte. Eine professionelle Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die passende Versicherung zu finden. Unsere Beratung ist zudem stets kostenfrei, unabhängig und unverbindlich.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Risikoeingruppierung von Beamten

„Zusammen mit Berufen wie Apotheker, Steuerberater oder Rechtsanwälte werden Sie als Beamter in der Regel in die Risikoklasse A gruppiert. Für Ihre Berufsgruppe nehmen die Versicherer ein normales Risiko an und Sie erhalten eine Dienstunfähigkeits­versicherung ohne zusätzlichen Risikoaufschlag. Neben Ihrer abgeschlossenen Ausbildung ist vor allem die überwiegende Büroarbeit der meisten Beamten der Grund für diese Eingruppierung. Verbeamtete Lehrer können auch in die Risikoklasse B eingeordnet werden.

Polizeibeamte arbeiten nicht nur im Büro und sind in der Ausübung ihres Dienstes besonderen Risiken ausgesetzt. Dies schlägt sich auch in höheren Kosten für die Dienstunfähigkeits­versicherung nieder.“

Experten-Tipp 2:
So können Beamte Kosten sparen

„Während andere Berufsgruppen eher auf eine dynamische Zunahme der Versicherungssumme achten sollten, gilt für Beamte auf Lebenszeit das Gegenteil. Da ihr Anspruch auf Ruhegehalt mit den Dienstjahren stetig steigt, kann im Gegenzug die Versicherungssumme sinken. Das reduziert die monatlichen Versicherungsbeiträge deutlich.“

Experten-Tipp 3:
Unverzichtbar für Beamtenanwärter und dienstjunge Beamte

„Vor allem ohne eine Verbeamtung auf Lebenszeit sollten Sie als Beamter auf keinen Fall auf eine Dienstunfähigkeits­versicherung verzichten. Denn als Beamter auf Probe oder Beamter auf Widerruf erhalten Sie kein Ruhegehalt von Ihrem Dienstherren. Und auch als dienstjunger Beamter auf Lebenszeit müssen Sie sich Ihre Versorgungsansprüche erst noch erarbeiten, denn das Ruhegehalt wird erst nach fünf Dienstjahren gezahlt.

Im schlimmsten Fall werden Sie so bei einer Dienstunfähigkeit oder Berufs­unfähigkeit ohne Leistungen entlassen. Sie werden zwar von Ihrem Dienstherren in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert, jedoch haben Sie auch dort erst nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren Anspruch auf Leistungen und die Erwerbsminderungs­rente reicht in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.“

Experten-Tipp 4:
Spezielle Klausel für Polizisten oder Vollzugsbeamte

„Speziell Beamte der Justiz, des Zolls oder der Polizei im Außendienst benötigen eine besondere Form der Dienstunfähigkeits­klausel – die sogenannte Vollzugsdienstunfähigkeits­klausel. Gehören Sie zu dieser besonderen Beamtengruppe, dann können Sie bereits bei kleineren Einschränkungen Ihren Vollzugsdienst nicht länger ausüben. Damit Sie auch als Vollzugsbeamter eine Berufs­unfähigkeitsrente erhalten, muss Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung unbedingt um eine entsprechende Klausel der Vollzugsdienstunfähigkeit erweitert sein. Nur wenige Anbieter ermöglichen Ihnen jedoch diesen gesonderten Versicherungsschutz.“

Experten-Tipp 5:
Berufs­unfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeits­versicherung für Lehrer

„Lehrer und Lehrerinnen, die verbeamtet sind, verhalten sich in der Berufs­unfähigkeits­versicherung genauso wie reguläre Beamte. Das heißt, verbeamtete Lehrer sollten ebenfalls sicherstellen, dass die Dienstunfähigkeits­klausel enthalten ist.“

Was Lehrer über die BU wissen sollten


Die häufigsten Fragen zur Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte

Was ist eine Dienstunfähigkeits­versicherung?

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Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, die eine Dienstunfähigkeits­klausel enthält, wird häufig auch als Dienstunfähigkeits­versicherung bezeichnet. Der einzige Unterschied zu einer normalen Berufs­unfähigkeits­versicherung besteht darin, dass durch die Dienstunfähigkeits­klausel die vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente auch im Falle einer Dienstunfähigkeit geleistet wird.

Was bedeutet „Dienstunfähigkeit“?

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Beamte, die vorübergehend oder dauerhaft aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen ihre dienstlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können, gelten als dienstunfähig. Als dauerhaft dienstunfähig gilt ein Beamter beispielsweise, wenn er innerhalb von sechs Monaten mindestens drei Monate nicht arbeiten konnte und die Dienstfähigkeit voraussichtlich auch in den nächsten sechs Monaten nicht wieder eintritt. Im Unterschied zur Berufs­unfähigkeit kann bei einer Dienstunfähigkeit die Beeinträchtigung auch weniger als 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit betragen.

Was gilt für Bundesbeamte und Landesbeamte?

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Für Bundesbeamte und Landesbeamte können unterschiedliche Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit gelten. Da Bundesbeamte im Dienst einer Bundesbehörde stehen, finden sie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Bundesbeamtengesetz (BBG). Für Landesbeamte, also Beamte der Bundesländer und Kommunen, gilt das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Dabei können jedoch in jedem Bundesland noch einmal abweichende Regeln gelten.

Weitere Berufsgruppen der Berufs­unfähigkeits­versicherung


Weitere Versicherungen für Beamte

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

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Katharina Burnus
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