Erntehelfer­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erntehelfer­versicherung ist eine Absicherung für ausländische Arbeitskräfte im Agrarbereich oder für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nur kurze Zeit in Deutschland arbeiten.
  • In erster Linie ist sie eine Kranken­versicherung für nicht in Deutschland sozial­versicherungspflichtige Arbeitskräfte.
  • Sie kann um eine Unfall­versicherung und eine Haftpflicht­versicherung ergänzt werden.
  • Eine solche Versicherung stellt eine Absicherung für die Landwirte dar und ist manchmal auch die Voraussetzung dafür, dass Saisonkräfte überhaupt einreisen und arbeiten dürfen.
  • Eine Erntehelfer­versicherung kann man bereits ab 5 Euro pro Tag pro Person abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was eine Erntehelfer­versicherung kostet, wer sie benötigt und welche wichtigen Punkte Erntebetriebe unbedingt beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Wichtige Leistungen
  3. Das müssen Arbeitgeber beachten
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Erntehelfer­­versicherung im Vergleich
  7. Fazit

Das macht eine gute Erntehelfer­versicherung aus

Icon Farm Bauernhof

Entlastung der Erntebetriebe

Wenn Erntebetriebe Menschen beschäftigen, deren Kranken­versicherung in Deutschland nicht akzeptiert wird, sind sie dafür verantwortlich, im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls die Kosten für deren Behandlung zu tragen. Das bedeutet ein schwer kalkulierbares finanzielles Risiko für Erntebetriebe. Genau dieses Risiko sichert die Erntehelfer­versicherung ab. In einigen Fällen ist ein ausreichender Versicherungsschutz auch eine notwendige Voraussetzung dafür, dass die Erntehelfer ihre Arbeit antreten können.

Die TOP-Vorteile der Erntehelfer­versicherung

  • Übernahme von Behandlungs- und Transportkosten sowie Kosten für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel im Krankheits­fall
  • Erweiterung um Unfall- und Haftpflicht­versicherung kostengünstig möglich
  • Tagesgenaue Abrechnung
  • Kein Selbstbehalt
  • Schneller, unkomplizierter Antrag

Wen kann man in einer Erntehelfer­versicherung versichern?

Die Erntehelfer­versicherung ist eine Versicherung für Arbeitskräfte mit ausländischer Staatsbürgerschaft und deutsche Staatsbürger, die jedoch dauerhaft im Ausland leben und nur vorübergehend in Deutschland arbeiten. Es können Menschen zwischen 18 und 70 versichert werden.

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Das leistet die Erntehelfer­versicherung für Erntebetriebe und Helfer

Icon Puzzle

Aufbau der Erntehelfer­versicherung

Den Kern der Erntehelfer­versicherung bildet eine Kranken­versicherung. Diese kann um eine Unfall­versicherung und eine Haftpflicht­versicherung ergänzt werden.

Das leistet die Kranken­versicherung für Erntehelfer

Die Erntehelfer­versicherung trägt unter anderem die folgenden Kosten:

  • Medizinisch notwendige Heilbehandlungen
  • Ärztlich verordnete Medikamente, Verbände, Heil- und Hilfsmittel
  • Unaufschiebbare Operationen und stationäre Behandlung
  • Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen und -beschwerden
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen

In der Erntehelfer­versicherung besteht freie Arztwahl. Erntehelfer und Saisonkräfte können sich also an alle gesetzlich anerkannten und zugelassenen Ärzte wenden, wenn sie gesundheitliche Probleme haben.

Icon Krankenwagen

Leistungen der optionalen Unfall­versicherung

Die Erntehelfer­versicherung kann um den Baustein Unfall­versicherung ergänzt werden. Diese leistet, wenn aus einem Unfall die Invalidität oder der Tod der betroffenen Person resultiert. Ihre Auszahlung im Schadensfall kann zum Beispiel für behindertengerechte Umbauten oder aber von den Hinterbliebenen genutzt werden.


Leistungen der optionalen Haftpflicht­versicherung

Auch die Ergänzung durch eine Haftpflicht­versicherung ist möglich. Diese leistet bei Sach- und Personenschäden. Ihre Leistungen beinhalten:

  • Prüfung der Haftpflichtfrage
  • Gegebenenfalls Übernahme der Gerichtskosten für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (passiver Rechtsschutz)
  • Übernahme der Kosten bei berechtigten Ansprüchen

Kann man den Aufenthalt verlängern?

Der Erntebetrieb kann den Versicherungsschutz bei einer Verlängerung der Saisonarbeit bis zur maximalen Versicherungszeit verlängern. Auch die Erntehelfer selbst können ihren Versicherungsschutz bei einigen Tarifen verlängern, wenn sie nach Ende ihrer Tätigkeit noch privat in Deutschland bleiben.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Es gibt in der Versicherung auch Leistungsausschlüsse. Liegt eine der folgenden Situationen vor, zahlt die Versicherung nicht:

  • Krankheiten und Unfälle aufgrund der Teilnahme an einem Streik, inneren Unruhen, Kriegsereignissen und Kernenergie
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Versuch, die Versicherung arglistig zu täuschen

Icon Uhr und Zeit

Wichtig: Beachten Sie Fristen und Anzeige­pflichten

Damit die Versicherung in voller Höhe leistet, müssen Sie korrekte Angaben machen. Wichtig ist auch, dass Sie die Fristen für die Beantragung der Versicherung für Ihre Erntehelfer sowie für die Verlängerung des Versicherungsschutzes beachten. Bei planbaren Behandlungen müssen Sie die Kostenübernahme vorher beantragen. Beachten Sie auch die Informationen Ihrer Versicherung dazu, wie Sie in einem Schadensfall vorgehen sollen.

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Das müssen Arbeitgeber von Erntehelfern beachten

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Was müssen Sie noch beachten?

Betriebe, die Erntehelfer beschäftigen, müssen die Regelungen des Arbeitsrechts bezüglich der Gestaltung des Arbeitsvertrags und der Arbeitszeiten beachten. Ob eine Sozial­versicherungspflicht besteht oder eine Arbeitserlaubnis nötig ist, hängt von der Dauer der Beschäftigung, dem Herkunftsland der Arbeitskräfte und ihrer Beschäftigung im Herkunftsland ab.

Wer braucht ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis?

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Saisonarbeitskräfte aus den folgenden Ländern müssen sich nicht um ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis kümmern:

  • EU
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein
  • Schweiz

Arbeitskräfte aus anderen Ländern hingegen brauchen einen Aufenthaltstitel, der die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt. Diesen erteilt die Ausländerbehörde. Für die Beschäftigungsgenehmigung ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis sind unter anderem, dass der Saisonarbeiter ausreichend krankenversichert ist und einen gültigen Arbeitsvertrag und eine angemessene Unterkunft hat. Für Erntehelfer aus Georgien und der Republik Moldau gilt aktuell die Ausnahme, dass sie auch ohne Zustimmung einer Visa-Stelle eine Arbeitserlaubnis von der Agentur für Arbeit erhalten können. Informationen und Merkblätter für Saisonarbeiter in mehreren Sprachen gibt es auf der Seite der Agentur für Arbeit.

Wann sind Erntehelfer sozial­versicherungspflichtig?

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Erntehelfer, die in ihrem Heimatland angestellt sind, bleiben in der Regel dort sozial- und krankenversichert und weisen das mit der sogenannten A1-Bescheinigung nach. Die Ausnahme: Erntehelfer, die während eines unbezahlten Urlaubs in Deutschland arbeiten, unterliegen dem hiesigen Sozial­versicherungsrecht. Sind sie im Heimatland nicht beruflich tätig, gilt für sie das deutsche Sozial­versicherungsrecht, während sie in Deutschland arbeiten.

Bei selbständigen Arbeitskräften kommt es auf die Art ihrer selbständigen Tätigkeit an. Selbständige Landwirte können im Heimatland sozialversichert bleiben. Das gilt aber nicht für Erntehelfer, deren sonstige selbständige Tätigkeit der Arbeit als Erntehelfer nicht ähnelt. Für sie gilt für die Dauer ihres Aufenthalts das deutsche Sozial­versicherungsrecht.

Ein weiterer Faktor ist, ob es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt. Sind Erntehelfer mehr als 91 Tage (70 Arbeitstage im Jahr) in Deutschland beschäftigt, werden sie sozial­versicherungspflichtig. Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, im sogenannten DEÜV-Meldeverfahren zu melden, wie ihre Saisonarbeitskräfte versichert sind. Die Minijobzentrale rechnet dann zusammen, wie lange die Arbeitskraft insgesamt in diesem Jahr beschäftigt war und ob sich aufgrund der Summe aller Arbeitstage eine Sozial­versicherungspflicht ergibt.

Saisonarbeitskräfte in der gesetzlichen Unfall­versicherung

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Erleidet eine ausländische Saisonarbeitskraft einen Arbeitsunfall oder erkrankt an einer Berufskrankheit, leistet die gesetzliche Unfall­versicherung.

Was kostet eine Versicherung für Erntehelfer?

Icon Taschenrechner

Kostenfaktoren

Was eine Erntehelfer­versicherung kostet, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem den folgenden:

  • Versicherungsdauer
  • Anzahl der Versicherten
  • Gewünschte Versicherungsleistungen

Kostenbeispiel

Eine Erntehelfer­versicherung mit Absicherung der Kosten bis zum 1,7-fachen Satz der GÖÄ/GÖZ kann beispielsweise 5 Euro pro Person pro Tag kosten. Wenn ein Erntebetrieb, der diese Versicherung abschließt, also zum Beispiel sechs Helfer für 11 Tage versichern will, ergeben sich daraus Kosten von 330 €.

Was kostet Sie eine Erntehelfer­versicherung?

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Die Erntehelfer­versicherung im Test

Icon Stern

Zurzeit liegen keine Tests unabhängiger Institute vor, die sich mit der Erntehelfer­versicherung beschäftigen. Dementsprechend können wir Ihnen noch keine Auswertung von Testergebnissen vorstellen. Zur Orientierung können Sie jedoch recherchieren, wie Versicherer, bei denen Sie den Abschluss einer solchen Versicherung erwägen, unter allgemeineren Gesichtspunkten bewertet wurden.

Darauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten

Erntehelfer­versicherungen vergleichen

Es gibt nicht so viele Anbieter der Erntehelfer­versicherung wie bei anderen Versicherungen, doch Sie haben die Auswahl zwischen mehreren Anbietern und Tarifen. Achten Sie beim Vergleich unterschiedlicher Angebote unter anderem auf Folgendes:

  • Welche Kosten übernimmt die Kranken­versicherung?
  • Können Sie den Versicherungsschutz verlängern oder Geld zurückbekommen, wenn Saisonarbeitskräfte vorzeitig abreisen?
  • Erhalten Sie schnell eine Bestätigung der Versicherung, damit die Erntehelfer einreisen können?
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme der Unfall­versicherung?

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Fazit

Erntehelfer, die in Deutschland nicht sozial­versicherungspflichtig sind, brauchen dennoch eine Kranken­versicherung, damit die Kosten für ihre Behandlung nicht vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Um dieses Risiko abzusichern, wurde die Erntehelfer­versicherung entwickelt. Es handelt sich vor allem um eine Kranken­versicherung, aber es können auch noch eine Unfall- und eine Haftpflicht­versicherung ergänzt werden. Die Kosten der Versicherung hängen von der Anzahl der versicherten Personen und der Dauer ihrer Beschäftigung ab.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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