Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was die ideale Krebsversicherung kostet, was unbedingt im Leistungsumfang eingeschlossen sein sollte und für wen sich eine solche Versicherung überhaupt lohnt.
Inhalt dieser SeiteSo sieht die ideale Krebsversicherung aus
Unterstützung bereits vor der Krebsdiagnose
Die ideale Krebsversicherung sollte Sie bereits im Vorfeld unterstützen. Einige Tarife bieten Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen gegen Krebs an – und zwar jene, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Dies sollten Sie nutzen, denn so kann das Risiko einer Krebserkrankung unter Umständen gemindert werden. Kommt es dennoch zu einer Erkrankung, wird der Krebs früh entdeckt und kann umgehend behandelt werden.
Wichtige Leistungen nach der Krebsdiagnose
Eine optimale Krebsversicherung sollte Sie vor allem finanziell unterstützen und Ihnen mit umfangreichen Leistungen nach der Krebsdiagnose zur Seite stehen. Dazu gehören essentielle Leistungen, auf die Sie beim Abschluss einer Krebsversicherung besonders achten sollten:
Möglichst weit gefasster Krebsbegriff
Achten Sie außerdem darauf, dass die Definition einer Krebserkrankung in den Versicherungsbedingungen des Tarifs möglichst weit gefasst ist. Einige Versicherer haben eine Liste der mitversicherten Krebsarten, andere wiederum fassen dies in einer allgemeinen Definition zusammen.
Achten Sie dennoch auf die Ausschlüsse! Trotz allgemeiner Formulierung können bestimmte Formen von Krebs vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Weitere Formulierungen und konkrete Ausschlüsse finden Sie weiter unten.
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Leistungen einer Krebsversicherung
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Einmalzahlung zur freien Verfügung
Je nach abgeschlossenem Tarif haben die Versicherten Anspruch auf eine Einmalzahlung zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsformen kann das Geld beliebig eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise möglich für:
- Alternativer Heilverfahren, plastische Operationen oder andere Eingriffen, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden
- Zahlung laufender Fixkosten
- Reha-Maßnahmen, spezielle Kuraufenthalte oder andere unterstützende Heilmaßnahmen
- Erholungsurlaub für sich und den Partner oder der Familie
Tagegeld für Krankenhaus, Reha oder Kuren
- Werden innerhalb des Behandlungsprozesses Krankenhausaufenthalte notwendig, erhalten versicherte Patienten über die Dauer von maximal 100 Tage ein Krankenhaustagegeld zwischen etwa 50 und 200 Euro.
- Für zusätzliche Kur- oder Reha-Maßnahmen erhalten Patienten zwischen 25 und 50 Euro für max. 42 Tage
Assistance-Leistungen und psychologische Betreuung
Die meisten Tarife bieten außerdem zusätzliche unterstützende Leistungen an, wie etwa:
- Weitere medizinische Beratung/Zweitmeinung bis 1.000 Euro (innerhalb 60 Monate)
- Genetische Tests zur Verbesserung der Medikamentensicherheit bis 500 Euro (innerhalb 24 Monate)
- Ambulante psychologische Betreuung bis 1.000 Euro (innerhalb 36 Monate)
- Teilnahme an Beratungsprogrammen für Krebserkrankte
- Teilnahme an Stilberatung bzw. Hilfestellung zur Verbesserung des äußerlichen persönlichen Auftritts bis 1.000 Euro
Voraussetzungen für eine Krebsversicherung: Die Gesundheitsfragen
Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, müssen Antragsteller Gesundheitsfragen beantworten. Bei der Krebsversicherung geht es häufig um die folgenden 2 Fragen:
- Wurde bei Ihnen bereits Krebs festgestellt?
- (Bei Antragstellerinnen:) Wurde bei Ihrer Großmutter, Mutter oder Schwester bereits eine Krebserkrankung festgestellt?
Wird die erste Frage mit einem „Ja“ beantwortet wird, ist ein Versicherungsschutz nicht möglich. Ein „Ja“ bei der zweiten Frage ist wiederum kein grundsätzliches Ausschlusskriterium. Die Versicherungsbeiträge werden dann allerdings häufig angehoben, zum Teil bis zu 50 Prozent oder noch höher.
Wann zahlt die Versicherung?
Die Versicherung zahlt, wenn eine Krebserkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen eindeutig diagnostiziert und durch einen histologischen Befund bestätigt wird.
Wann eine Krebserkrankung im Sinne des Versicherers vorliegt, wird in den Versicherungsbedingungen festgehalten. Dabei handelt es sich um Definitionen wie beispielsweise die folgende:
„Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein invasiv wachsender Krebs, der sich durch ein eigenständiges Wachstum auszeichnet und bereits in das umliegende Gewebe eingedrungen ist oder Metastasen (Fernableger) gebildet hat, eindeutig festgestellt wurde. Unter dem Begriff „Krebs“ verstehen wir auch bösartige Tumore des Blutes (Leukämien), der blutbildenden Organe und des Lymphsystems (Morbus Hodgkin, maligne Lymphome).“
Häufig versicherte Krankheitsbilder bei Frauen
Allein in Deutschland sind etwa 1,4 Millionen Patienten mit einer Krebserkrankung gemeldet. Jährlich kommen bis zu 204.000 neue Patienten hinzu, die Hälfte von ihnen sind Frauen. Dabei hat der Krebs unterschiedliche Krankheitsbilder (die in der Regel allesamt von der Krebsversicherung abgedeckt werden) und tritt oft in mindestens einer von sechs unterschiedlichen Formen auf:
- Brustkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen der Frau. Bei der Diagnose Brustkrebs handelt es sich um einen bösartigen Tumor, der in der Brustdrüse entsteht.
- Eierstock- oder Eileiterkrebs ist die zweithäufigste Erkrankung bei Frauen. Sie zählt zu den aggressivsten Tumoren und macht sich auf unterschiedlichste Art bemerkbar. Frauen, die an Eileiterkrebs erkranken, leiden unter einseitigen Schmerzen, wässrigem oder fleischfarbenem Ausfluss sowie Blutungen.
- Gebärmutterhalskrebs beschreibt eine bösartige Veränderung des Gebärmutterhalsgewebes, die häufig im Bereich des Muttermunds stattfindet.
- Gebärmutterkrebs tritt häufig erst im fortgeschrittenen Alter auf und entwickelt sich aus den Zellen der Gebärmutterschleimhaut.
- Scheidenkrebs beschreibt eine Infektion der weiblichen Scheide. Sie gehört zu den seltensten Krebserkrankungen und tritt gewöhnlich zusammen mit dem Gebärmutterhalskrebs auf.
- Krebs der äußeren Schamlippen tritt ebenfalls häufig nur im fortgeschrittenen Alter auf und beschreibt einen bösartigen Tumor am äußeren Geschlechtsorgan. Oftmals sind die großen Schamlippen betroffen.
Experten-Tipp:
„Einige Versicherer leisten außerdem auch, wenn die Krebserkrankung durch einen Alkohol-, Drogen-, oder Medikamentenmissbrauch verursacht wurde oder eine Einnahme von Gift zu Grunde lag.“
Leistungsausschlüsse: Wann die Krebsversicherung nicht zahlt
Es gibt konkrete Krankheitsbilder, bei denen eine Krebsversicherung nicht leistet. Dies ist jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und ist in den Versicherungsbedingungen genau festgehalten. Lesen Sie vor Vertragsabschluss also immer genau nach.
Nicht versicherte Krankheitsfälle sind unter anderem:
Laufzeit und Wartezeit der Krebsversicherung
Die Laufzeit von Krebsversicherungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Einige Anbieter vereinbaren beispielsweise ein pauschales Laufzeitende mit dem Erreichen des 70. oder 75. Lebensjahres.
Bei einigen Tarifen gibt es zudem eine Wartezeit. Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht leistet, wenn die Krebsdiagnose in dieser Zeit gestellt wird. Häufig beträgt die Wartezeit 3 oder 6 Monate.
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Was kostet eine Krebsversicherung?
Die Kosten der Krebsversicherung beginnen bereits ab 3,66 Euro im Monat und hängen entscheidend davon ab, wie hoch die Versicherungssumme sein soll und wie alt Sie bei Abschluss der Versicherung sind.
Beispiel: Monatlicher Beitrag nach Alter bei 10.000 Euro Versicherungssumme
Eintrittsalter | monatlicher Beitrag |
---|---|
18-29 | 3,66 € |
30-39 | 4,69 € |
40-49 | 6,46 € |
50-65 | 9,22 € |
Beiträge je nach Leistungsumfang
Einige Versicherer bieten an, lediglich das sog. Diagnosegeld zu versichern. Im Krankheitsfall erhalten Sie dementsprechend dann nur eine Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme. Dies spiegelt sich natürlich in niedrigeren monatlichen Beiträgen wider. Folgende Staffelung nach Leistungsumfang kann es dabei geben:
Leistungsumfang | monatlicher Beitrag |
---|---|
Stationäre Behandlungen | 4,90 € |
Diagnosegeld | 3,93 € |
Stationäre Behandlungen + Diagnosegeld | 8,83 € |
Anpassung der Beiträge möglich
Vor dem Hintergrund, dass das Krebsrisiko mit zunehmendem Alter ansteigt, kommt es zu einer Anpassung der jährlichen Versicherungsbeiträge. Grundsätzlich bleibt die Höhe der Versicherungsbeiträge für 5 Jahre konstant. Anschließend gibt es dann häufig eine Angleichung an das Alter. Dies muss jedoch nicht bei jedem Versicherer der Fall sein – vor Vertragsabschluss sollten Sie hier genau nachfragen.
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Keine Testberichte zur Krebsversicherung
Im Gegensatz zu anderen Risikoabsicherung wird die Krebsversicherung kaum von unabhängigen Instituten getestet. Sobald es aktuelle Testberichte zur Krebsversicherung gibt, finden Sie diese an dieser Stelle. Orientieren Sie sich bis dahin beispielsweise an Testergebnissen zur Dread-Disease-Versicherung oder fordern Sie direkt einen individuellen Tarifvergleich zur Krebsversicherung an.
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Was ist für den Vergleich von Krebsversicherungen wichtig?
Bevor Sie eine Krebsversicherung abschließen, sollten Sie vorab stets verschiedene Angebote von unterschiedlichen Versicherern einholen und vergleichen. Achten sie dabei auf folgende Punkte:
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Ist die Krebsversicherung sinnvoll?
Die Frage, ob eine private Krebsversicherung sinnvoll ist, sollte jeder für sich persönlich beantworten. Ist das Krebsrisiko in der Familie relativ hoch, dann ist es durchaus sinnvoll, sich mit einer Krebsversicherung abzusichern.
Auszahlung zur freien Verfügung
In vielen Fällen sind Betroffene im Krankheitsfall darauf angewiesen, Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, die eben nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung übernommen werden. Da die Auszahlung aus der Krebsversicherung zur freien Verfügung steht, kann das Geld für eben jene alternativen Behandlungsmethoden genutzt werden.
Ist die Krebsversicherung das Richtige für mich?
Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Krebsversicherung die richtige Art von Risikoabsicherung ist, dann lassen Sie sich kostenfrei und unabhängig von unseren Experten beraten. Gemeinsam erörtern sie, ob die Krebsversicherung oder eher eine andere Art der Absicherung besser zu Ihrer Situation passt. Nutzen Sie dazu gern unser kostenfreies Vergleichsformular.
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Kritik und Alternativen zur Krebsversicherung
Verbraucherschützer sehen die Krebsversicherung fast durchweg kritisch. Viele Frauen erkranken beispielsweise erst spät, sodass sie vor Auslauf der Versicherungslaufzeit nur geringe Chancen haben, die Versicherungsleistungen auch in Anspruch nehmen zu können. Zudem wird kritisiert, dass längst nicht alle Krebserkrankungen zum Versicherungsgegenstand gemacht werden.
Darüber hinaus werden durchgängig nur erste Krebsdiagnosen versichert, also keine erneuten Erkrankungen – unabhängig von der Art des ersten Befundes. Gibt es beispielsweise nach einer ersten Krebsdiagnose in der Folgezeit eine Krebserkrankung eines anderen Organs, wird diese weitere Erkrankung nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt. Vorstufen einer Krebserkrankung sind häufig ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche Alternativen gibt es zur Krebsversicherung?
- Eine Alternative zur Krebsversicherung ist die Dread-Disease-Versicherung, die sog. Schwere-Krankeheiten-Versicherung. Diese sichert etwa 30 verschiedene Erkrankungen ab, darunter auch Krebs sowie Schlaganfall und Herzinfarkt. Im Krankheitsfall zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme aus. Die Dread-Disease-Versicherung ist der Krebsversicherung am ähnlichsten.
- Eine weitere Alternative ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die BU ist zweifellos die beste Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Sie leistet eine monatliche Rente, wenn man nur noch zu 50 Prozent seinem derzeitigen Beruf nachgehen kann – egal durch welche Krankheit oder Unfall dies der Fall ist.
Die Krebsversicherung ist keine Form der Altersvorsorge
Die Krebsversicherung ist keinesfalls als eine Form der Altersvorsorge anzusehen, wie Verbraucher mitunter vermuten. Die Versicherung zahlt lediglich im Krankheitsfall, eingezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet. Eine Vererbung von eingezahlten Beiträgen oder festgelegten Leistungen ist ebenfalls ausgeschlossen.
Fazit
Eine Krebsversicherung leistet im Krankheitsfall eine einmalige Auszahlung, die zur freien Verfügung steht. Mit diesem Geld können betroffene alternative Behandlungsmethoden bezahlen, aber auch laufende Fixkosten, für die das Einkommen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ausreicht. Wichtig bei der Krebsversicherung ist es, genau in die Versicherungsbedingungen zu schauen. Achten Sie auf die Definition des Krebsbegriffs und der versicherten bzw. nicht versicherten Krankheitsbilder.
Die häufigsten Fragen zur Krebsversicherung
Ist eine Krebsversicherung sinnvoll?
Eine Krebsversicherung ist sinnvoll, wenn das eigene Risiko einer Krebserkrankung relativ hoch ist, etwa durch Fälle in der Familie. Im Gegensatz zu anderen Risikoabsicherungen zahlt die Krebsversicherung eine Einmalzahlung, über die Sie frei verfügen können. Dies kann im Falle einer Krebsdiagnose durchaus sinnvoller sein, als eine zusätzliche monatliche Rente.
Was kostet eine Krebsversicherung?
Die Kosten einer Krebsversicherung richten sich nach Eintrittsalter und gewünschter Versicherungssumme bzw. Leistungsumfang. Entschließt sich eine Frau zwischen 45 und 49 Jahren für eine Krebsversicherung, zahlt sie im Grundtarif einen jährlichen Beitrag von 160 Euro. Im mittleren Tarif liegt der Beitrag bei rund 360 Euro, im Premium-Tarif bei rund 600 Euro pro Jahr.
Müssen für die Krebsversicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden?
Ja, häufig sind es die Fragen „Leiden Sie an einer Krebserkrankung?“ und „Gab es in Ihrer Familie bereits Fälle von Krebserkrankungen?“. Möglich sind auch weitere Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Wichtig ist es, dass die Gesundheitsfragen korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Nur so kann der vollständige Versicherungsschutz gewährleistet werden.
Wann erhält man die Auszahlung aus der Krebsversicherung?
In der Regel erhalten Sie die Auszahlung der Versicherungssumme aus der Krebsversicherung direkt nach der Diagnose. Beachten Sie, dass Sie die Erkrankung in der Regel durch einen histologischen Befund bestätigen lassen müssen.
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