Krebs­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Krebs­versicherung zahlt im Fall einer Krebserkrankung eine zuvor vereinbarte Geldsumme als Einmalzahlung aus.
  • Die Auszahlungen sind in der Regel nicht zweckgebunden: Sie können also frei über die Verwendung des Geldes entscheiden.
  • Je nach Tarif gehören auch ein Krankenhaustagegeld, Zuschüsse zu Reha-Maßnahmen und die Erstattung der Kosten für psychologische Betreuung im Krankheits­fall zu den Leistungen der Versicherung.
  • Krebs­versicherungen richten sich mehrheitlich an Frauen. Tarife für Männer sind nur vereinzelt erhältlich.
  • Bei uns können Sie eine Krebs­versicherung ab 4 € im Monat abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was ist eine Krebs­versicherung, was sollte unbedingt im Leistungsumfang eingeschlossen sein und für wen ist sie wirklich sinnvoll.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Krebs­­versicherung?
  2. Wer braucht eine Krebs­­versicherung?
  3. Wann zahlt sie?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Versicherung finden
  8. Kritik und Alternativen
  9. Tipps unserer Experten
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Krebs­versicherung?

Icon Lunge

Eine Krebs­versicherung ist eine spezielle Risiko­versicherung, die darauf ausgelegt ist, finanzielle Unterstützung im Falle einer Krebsdiagnose zu bieten. Eine solche Krebs­versicherung kann für Kosten für Behandlungen und Medikamente aufkommen, die möglicherweise nicht von der gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung übernommen werden. Von der Auszahlung der Krebs­versicherung können auch nicht-medizinische Ausgaben, wie Reisekosten zu Spezialkliniken, Verdienstausfall, oder Unterstützung im Haushalt während der Behandlungsphase bezahlt werden.


Wie funktioniert die Krebs­versicherung?

Sobald Krebs bei Ihnen diagnostiziert wird, können Sie Leistungen aus der Krebs­versicherung beantragen. In der Regel muss ein ärztlicher Nachweis vorgelegt werden. Je nach abgeschlossenem Tarif haben Sie Anspruch auf eine Einmalzahlung zwischen 10.000 und 100.000 Euro, die genaue Höhe bestimmen Sie bei Vertragsabschluss. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungsformen kann das Geld beliebig eingesetzt werden.

Voraussetzungen für eine Krebs­versicherung: Die Gesundheitsfragen

Beim Abschluss einer Krebs­versicherung müssen Antragsteller Gesundheitsfragen beantworten. Dabei geht es häufig um die folgenden zwei Fragen:

  1. Wurde bei Ihnen bereits Krebs festgestellt?
  2. (Bei Antragstellerinnen:) Wurde bei Ihrer Großmutter, Mutter oder Schwester bereits eine Krebserkrankung festgestellt?

Wird die erste Frage mit einem „Ja“ beantwortet wird, ist ein Versicherungsschutz nicht möglich. Ein „Ja“ bei der zweiten Frage ist wiederum kein grundsätzliches Ausschlusskriterium. Die Versicherungsbeiträge werden dann allerdings häufig angehoben, zum Teil bis zu 50 Prozent oder noch höher.

Wer braucht sie?

Ist die Krebs­versicherung sinnvoll?

Die Frage, ob eine private Krebs­versicherung sinnvoll ist, sollte jeder für sich persönlich beantworten. Ist das Krebsrisiko in der Familie relativ hoch, dann ist es durchaus sinnvoll, sich mit einer Krebs­versicherung abzusichern. In vielen Fällen sind Betroffene im Krankheits­fall darauf angewiesen, Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, die eben nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Kranken­versicherung übernommen werden. Da die Auszahlung aus der Krebs­versicherung zur freien Verfügung steht, kann das Geld für eben jene alternativen Behandlungsmethoden genutzt werden.

Die Vorteile einer guten Krebs­versicherung

  • Erweiterte Leistungen für Vorsorge und Nachsorge
  • Mit­versicherung von möglichst vielen Krebsformen
  • Kapitalauszahlung zur freien Verfügung bei Krebserkrankung
  • Medizinische Leistungen auf dem Niveau von Privatpatienten

Wann und was genau zahlt eine Krebs­versicherung?

Wann zahlt die Versicherung?

Die Versicherung zahlt, wenn eine Krebserkrankung im Sinne der Versicherungs­bedingungen eindeutig diagnostiziert und durch einen histologischen Befund bestätigt wird. Wann eine Krebserkrankung im Sinne des Versicherers vorliegt, wird in den Versicherungs­bedingungen festgehalten. Dabei handelt es sich um Definitionen wie beispielsweise die folgende:

„Krebs im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein invasiv wachsender Krebs, der sich durch ein eigenständiges Wachstum auszeichnet und bereits in das umliegende Gewebe eingedrungen ist oder Metastasen (Fernableger) gebildet hat, eindeutig festgestellt wurde. Unter dem Begriff „Krebs“ verstehen wir auch bösartige Tumore des Blutes (Leukämien), der blutbildenden Organe und des Lymphsystems (Morbus Hodgkin, maligne Lymphome).“


Häufig versicherte Krankheits­bilder

Bei Frauen

  • Mammakarzinom (Brustkrebs)
  • Tubenkarzinom (Eileiterkrebs)
  • Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs)
  • Uteruskarzinom (Gebärmutterkrebs)
  • Vulvakarzinom (Schamlippenkrebs)
  • Vaginalkarzinom (Scheidenkrebs)
  • Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs)
  • Chortonkarzinom (Plazentakrebs)

Bei Männern

  • Prostatakarzinom (Prostatakrebs)
  • Peniskarzinom (Peniskrebs)
  • Hodenkarzinom (Hodenkrebs)
  • Nierenkarzinom (Nierenkrebs)
  • Nierenbeckenkarzinom (Nierenbeckenkrebs)
  • Larynxkarzinom (Kehlkopfkrebs)
  • Harnleiterkarzinom (Harnleiterkrebs)
  • Harnblasenkarzinom (Harnblasenkrebs)

Beachten Sie: Je nach Versicherer und Tarif können sich die genauen versicherten Krebs­erkrankungen unterscheiden.

Icon Herzen

Leistungen vor Krebsdiagnose

  • Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs
  • Chemischer oder immunologischer Okkultbluttest oder M2-PK-Test zur Früherkennung von Darmkrebs
  • Gynäkologische bzw. urologische Krebsfrüherkennung
Icon Lungenkrankheit

Leistungen nach Krebsdiagnose

  • Einmalzahlung im Krankheits­fall
  • Weitere medizinische Beratung/Zweitmeinung
  • Genetische Tests zur Verbesserung der Medikamentensicherheit
  • Ambulante psychotherapeutische Leistungen
  • Teilnahme an Beratungsprogrammen zur Krebserkrankung
  • Teilnahme an Stilberatung bzw. Hilfestellung zur Verbesserung des äußerlichen persönlichen Auftritts

Wofür kann die Einmalzahlung genutzt werden?

Die Auszahlung der Krebs­versicherung kann in der Regel zur freien Verwendung und beliebig genutzt werden, beispielsweise für:

  • Alternativer Heilverfahren, plastische Operationen oder andere Eingriffen, die nicht von den gesetzlichen Kranken­versicherungen übernommen werden
  • Zahlung laufender Fixkosten
  • Reha-Maßnahmen, spezielle Kuraufenthalte oder andere unterstützende Heil­maßnahmen
  • Erholungsurlaub für sich und den Partner oder der Familie

Wann zahlt sie nicht?

Leistungsausschlüsse: Wann die Krebs­versicherung nicht zahlt

Es gibt konkrete Krankheits­bilder, bei denen eine Krebs­versicherung nicht leistet. Dies ist jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und ist in den Versicherungs­bedingungen genau festgehalten. Nicht versicherte Krankheits­fälle sind häufig unter anderem:

  • Krebsvorstufen und Krebsfrühformen wie zum Beispiel das Carcinoma in situ (Cis) oder Gebärmuttermundveränderungen wie die Zervixdysplasie (CIN I-III, PAP 1-4)
  • Chronisch lymphatische Leukämie mit einem Schweregrad
    unter RAI Klasse I oder Binet Klasse A1
  • Hautkrebs, der nicht dem schwarzen Hautkrebs (dem malignen Melanom) zugeordnet werden kann
  • Schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) in den frühen
    Stufen T1 und T2
  • Prostatakrebs Stadium T1
  • Schilddrüsenkrebs, wenn er als papillär eingestuft wurde
    und die Stufen T1-T3 aufweist
  • Harnblasenkarzinom des Stadiums T1
  • Non-Hodgkin-Lymphome des Stadium 1 (nach der Ann Arbor Klassifikation)

Was kostet das Ganze?

Die Kosten der Krebs­versicherung beginnen bereits ab 3,66 Euro im Monat und hängen entscheidend davon ab, wie hoch die Versicherungssumme sein soll und wie alt Sie bei Abschluss der Versicherung sind.


Beispiel: Monatlicher Beitrag nach Alter bei 10.000 Euro Versicherungssumme

Eintrittsaltermonatlicher Beitrag
18 – 293,66 €
30 – 394,69 €
40 – 496,46 €
50 – 659,22 €
Absicherung bis zum 60. Lebensjahr, Nichtraucher, keine chronischen Krankheiten. Die genauen Kosten können sich je nach Anbieter unterscheiden.

Beiträge je nach Leistungsumfang

Einige Versicherer bieten an, lediglich das sogenannte Diagnosegeld zu versichern. Im Krankheits­fall erhalten Sie dementsprechend dann nur eine Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme. Dies spiegelt sich natürlich in niedrigeren monatlichen Beiträgen wider. Folgende Staffelung nach Leistungsumfang kann es dabei geben:

Leistungsumfangmonatlicher Beitrag
Stationäre Behandlungen4,90 €
Diagnosegeld3,93 €
Stationäre Behandlungen + Diagnosegeld8,83 €
Beitrag für 28-jährigen Versicherungsnehmer, Nichtraucher

Was kostet Sie eine Krebs­versicherung?

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Krebs­versicherung im Test

2024: Keine Testberichte zur Krebs­versicherung

Im Gegensatz zu anderen Risikoabsicherung wird die Krebs­versicherung kaum von unabhängigen Instituten getestet. Sobald es aktuelle Testberichte zur Krebs­versicherung gibt, finden Sie diese an dieser Stelle. Gern unterstützen wir Sie dabei, den besten Anbieter für Ihre Bedürfnisse zu finden: Fordern Sie dazu einfach direkt einen individuellen Tarifvergleich zur Krebs­versicherung an.

Kostenfreier Tarifvergleich zur Krebs­­versicherung

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Wie wählt man die richtige Krebs­versicherung aus?

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Bevor Sie eine Krebs­versicherung abschließen, sollten Sie vorab stets verschiedene Angebote von unterschiedlichen Versicherern einholen und vergleichen. Achten sie dabei auf folgende Punkte:

  • Wie viele Krebsarten sind versichert bzw. wie wird Krebs in den Bedingungen definiert?
  • Steht die Auszahlung zur freien Verfügung?
  • Wie schnell erhalte ich die Auszahlung im Krankheits­fall?
  • Können meine Kinder kostenfrei mitversichert werden?
  • Wie lang ist die Wartezeit?
  • Welche zusätzlichen Leistungen bietet mir der Tarif und benötige ich diese?

Möglichst weit gefasster Krebsbegriff

Achten Sie außerdem darauf, dass die Definition einer Krebserkrankung in den Versicherungs­bedingungen des Tarifs möglichst weit gefasst ist. Einige Versicherer haben eine Liste der mitversicherten Krebsarten, andere wiederum fassen dies in einer allgemeinen Definition zusammen.

Achten Sie dennoch auf die Ausschlüsse! Trotz allgemeiner Formulierung können bestimmte Formen von Krebs vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Weitere Formulierungen und konkrete Ausschlüsse finden Sie im Abschnitt „Wann zahlt die Krebs­versicherung nicht?“

Icon Sprechblasen

Ist die Krebs­versicherung das Richtige für mich?

Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Krebs­versicherung die richtige Art von Risikoabsicherung ist, dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von unseren Experten beraten. Gemeinsam erörtern sie, ob die Krebs­versicherung oder eher eine andere Art der Absicherung besser zu Ihrer Situation passt. Nutzen Sie dazu gern unser kostenfreies Vergleichsformular.

Mit uns die ideale Krebs­versicherung finden

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Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss einer Krebs­versicherung auf jeden Fall vermeiden

lesen
  • Unzureichend informiert
    Vergleichen Sie verschiedene Angebote, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Unterschiedliche Versicherer bieten unterschiedliche Konditionen und Leistungsumfänge.
  • Nichtbeachtung der Leistungsausschlüsse
    Informieren Sie sich genau über die Krankheits­bilder, die von der Versicherung nicht abgedeckt werden. Jeder Anbieter hat unterschiedliche Ausschlüsse in seinen Versicherungs­bedingungen.
  • Fehlinterpretation der Krebsdefinition
    Achten Sie darauf, wie Krebs in den Versicherungs­bedingungen definiert wird. Einige Versicherer listen die mitversicherten Krebsarten auf, während andere allgemeinere Definitionen verwenden.
  • Wartezeiten nicht berücksichtigen
    Prüfen Sie, ob eine Wartezeit besteht, bevor die Versicherung im Krankheits­fall leistet. Wartezeiten können bedeuten, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum nach Abschluss der Versicherung keinen Versicherungsschutz haben, auch wenn eine Krebserkrankung diagnostiziert wird.

Kritik und Alternativen zur Krebs­versicherung

Warum die Krebs­versicherung kritisiert wird

Verbraucherschützer sehen die Krebs­versicherung fast durchweg kritisch. Viele Frauen erkranken beispielsweise erst spät, sodass sie vor Auslauf der Versicherungslaufzeit nur geringe Chancen haben, die Versicherungsleistungen auch in Anspruch nehmen zu können. Zudem wird kritisiert, dass längst nicht alle Krebs­erkrankungen zum Versicherungsgegenstand gemacht werden.

Oft nur Erst­erkrankungen versichert

Darüber hinaus werden durchgängig nur erste Krebsdiagnosen versichert, also keine erneuten Erkrankungen – unabhängig von der Art des ersten Befundes. Gibt es beispielsweise nach einer ersten Krebsdiagnose in der Folgezeit eine Krebserkrankung eines anderen Organs, wird diese weitere Erkrankung nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt. Vorstufen einer Krebserkrankung sind häufig ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Welche Alternativen gibt es zur Krebs­versicherung?

Dread-Disease-Versicherung

Eine Alternative zur Krebs­versicherung ist die Dread-Disease-Versicherung, die sogenannte Schwere-Krankheiten-Versicherung. Diese sichert etwa 30 verschiedene Erkrankungen ab, darunter auch Krebs sowie Schlaganfall und Herzinfarkt. Im Krankheits­fall zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme aus. Die Dread-Disease-Versicherung ist der Krebs­versicherung am ähnlichsten.

Berufs­unfähigkeits­­versicherung

Eine weitere Alternative ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU). Die BU ist zweifellos die beste Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Sie leistet eine monatliche Rente, wenn man nur noch zu 50 Prozent seinem derzeitigen Beruf nachgehen kann – egal durch welche Krankheit oder Unfall dies der Fall ist.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Leistung auch bei Rauschmitteln

„Einige Versicherer leisten außerdem auch, wenn die Krebserkrankung durch einen Alkohol-, Drogen-, oder Medikamentenmissbrauch verursacht wurde oder eine Einnahme von Gift zugrunde lag.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 2:
Laufzeit und Wartezeit der Krebs­versicherung

„Die Laufzeit von Krebs­versicherungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Einige Anbieter vereinbaren beispielsweise ein pauschales Laufzeitende mit dem Erreichen des 70. oder 75. Lebensjahres.

Bei einigen Tarifen gibt es zudem eine Wartezeit. Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht leistet, wenn die Krebsdiagnose in dieser Zeit gestellt wird. Häufig beträgt die Wartezeit drei oder sechs Monate.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 3:
Anpassung der Beiträge möglich

„Vor dem Hintergrund, dass das Krebsrisiko mit zunehmendem Alter ansteigt, kommt es zu einer Anpassung der jährlichen Versicherungsbeiträge. Grundsätzlich bleibt die Höhe der Versicherungsbeiträge für fünf Jahre konstant. Anschließend gibt es dann häufig eine Angleichung an das Alter. Dies muss jedoch nicht bei jedem Versicherer der Fall sein – vor Vertragsabschluss sollten Sie hier genau nachfragen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 4:
Die Krebs­versicherung ist keine Form der Altersvorsorge

„Die Krebs­versicherung ist keinesfalls als eine Form der Altersvorsorge anzusehen, wie Verbraucher mitunter vermuten. Die Versicherung zahlt lediglich im Krankheits­fall, eingezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet. Eine Vererbung von eingezahlten Beiträgen oder festgelegten Leistungen ist ebenfalls ausgeschlossen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Die häufigsten Fragen zur Krebs­versicherung

Ist eine Krebs­versicherung sinnvoll?

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Eine Krebs­versicherung ist sinnvoll, wenn das eigene Risiko einer Krebserkrankung relativ hoch ist, etwa durch Fälle in der Familie. Im Gegensatz zu anderen Risikoabsicherungen zahlt die Krebs­versicherung eine Einmalzahlung, über die Sie frei verfügen können. Dies kann im Falle einer Krebsdiagnose durchaus sinnvoller sein als eine zusätzliche monatliche Rente.

Was kostet eine Krebs­versicherung?

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Die Kosten einer Krebs­versicherung richten sich nach Eintrittsalter und gewünschter Versicherungssumme bzw. Leistungsumfang. Entschließt sich eine Frau zwischen 45 und 49 Jahren für eine Krebs­versicherung, zahlt sie im Grundtarif einen jährlichen Beitrag von 160 Euro. Im mittleren Tarif liegt der Beitrag bei rund 360 Euro, im Premium-Tarif bei rund 600 Euro pro Jahr.

Müssen für die Krebs­versicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden?

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Ja, häufig sind es die Fragen „Leiden Sie an einer Krebserkrankung?“ und „Gab es in Ihrer Familie bereits Fälle von Krebs­erkrankungen?“. Möglich sind auch weitere Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Wichtig ist es, dass die Gesundheitsfragen korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Nur so kann der vollständige Versicherungsschutz gewährleistet werden.

Wann erhält man die Auszahlung aus der Krebs­versicherung?

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In der Regel erhalten Sie die Auszahlung der Versicherungssumme aus der Krebs­versicherung direkt nach der Diagnose. Beachten Sie, dass Sie die Erkrankung in der Regel durch einen histologischen Befund bestätigen lassen müssen.

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Katharina Burnus
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