Betriebliche Unfall­versicherung Kostenfreies Angebot und Ratgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Unfall­versicherung ist eine Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz, die über den Chef abgeschlossen wird.
  • Arbeitgeber können sie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.
  • Die Versicherung wird individuell an die Ansprüche und Mitarbeiter angepasst.
  • Eine betriebliche Unfall­versicherung für 3 Personen ist z.B. ab 9 € pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Was die ideale betriebliche Unfall­versicherung kostet, wie Arbeitnehmer und -geber profitieren können und welche Optionen Sie bei der Gestaltung der Versicherung haben.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Wer kann sich versichern?
  3. Wichtige Leistungen der Unfall­­versicherung
  4. Kosten und steuerliche Behandlung
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Tipps für den Tarifvergleich
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai

Das macht eine gute betriebliche Unfall­versicherung aus

Wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfall­versicherung

Die gesetzliche Unfall­versicherung ist eine vorgeschriebene Pflicht­versicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließen muss. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieser Versicherungsschutz lückenhaft ist. Trotz der zusätzlichen Kosten ist deshalb eine private Unfall­versicherung oder betriebliche Unfall­versicherung zu empfehlen.

Die Kosten der betrieblichen Unfall­versicherung sind für Arbeitgeber als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar und gerade bei größeren Gruppen sind die Versicherungsbeiträge pro Person geringer.

7 Vorteile der betrieblichen Unfall­versicherung

  • Versicherungsschutz im Privat- und Berufsleben schließt Lücken der gesetzlichen Unfall­versicherung
  • Versicherungsschutz weltweit, rund um die Uhr
  • Umfassende Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, notwendige Umbauten, Renten, …
  • Auf verschiedene Unternehmensgrößen und individuelle Ansprüche anpassbarer Versicherungsschutz
  • Günstige Gruppentarife
  • Steuervorteile
  • Erhöht die Attraktivität von Arbeitgebern

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Wer kann eine betriebliche Unfall­versicherung abschließen?

Die betriebliche Unfall­versicherung – eine Gruppen­versicherung

Die betriebliche Unfall­versicherung wird auch Gruppen-Unfall­versicherung genannt. Denn der Vertrag mit dem Versicherungs­unternehmen wird nicht für einen einzelnen Angestellten abgeschlossen, sondern für die komplette Belegschaft oder eine vom Arbeitgeber ausgewählte Gruppe, z.B. sämtliche Führungskräfte oder eine bestimmte Abteilung.

Einige Versicherer unterschieden zwischen:

  • Versicherung mit konkreter Namensnennung: Der Schutz gilt nur für die namentlich aufgeführten Personen.
  • Versicherung ohne Namensnennung: Bei dieser Variante sind alle dem Betrieb oder einer bestimmten Gruppe innerhalb des Betriebs zugehörigen Personen versichert.

Wichtig ist, dass immer klar feststellbar ist, auf wen sich die Unfall­versicherung erstreckt.

Wer kann versichert werden?

  • Firmeninhaber und Mitarbeiter
  • Selbständige Unternehmer, hauptberufliche Freiberufler und deren Familienangehörige
  • Landwirtschaftliche Unternehmer, deren Familienangehörige, sowie Arbeiter und Angestellte des versicherten Unternehmens

Gefahrengruppen in der betrieblichen Unfall­versicherung

Unfall­versicherer stufen die Versicherten in zwei Gefahrengruppen ein – Gruppe A sind nicht körperlich tätige Menschen, Gruppe B Menschen, die körperlich tätig sind.

Versicherer können auch bestimmte Berufsgruppen ausschließen. Das trifft gerade auf sehr risikoträchtige Tätigkeiten wie z.B. die eines Pyrotechnikers oder einer professionellen Extremsportlerin zu.


Wieso die gesetzliche Unfall­versicherung nicht immer ausreicht

Die Gesetzliche Unfall­versicherung versichert lediglich Arbeits- und Wegeunfälle. Leistungen werden nur erbracht, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Wenn ein Mitarbeiter nicht den direkten Weg zur Arbeit wählt und einen Unfall erleidet, greift die gesetzliche Unfall­versicherung nicht. Wer in einem solchen Fall keine private Unfall­versicherung abgeschlossen hat, bleibt häufig ohne Versicherungsschutz und muss unter Umständen einen langwierigen Prozess mit der Berufsgenossenschaft führen – mit ungewissem Ausgang. Diese Lücken kann eine betriebliche Unfall­versicherung schließen.

Umfangreiche Informationen darüber, welche Leistungen die gesetzliche Unfall­versicherung in welcher Situation erbringt, finden Sie auf der Website des Spitzenverbands der gesetzlichen Unfall­versicherung.

Betriebliche Unfall­versicherung: Vorteile für Arbeitgeber

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  • Die betriebliche Unfall­versicherung ist in Zeiten von Fachkräftemangel ein echter Mehrwert, mit dem Unternehmen ihre Angestellten an sich binden können und gleichzeitig attraktiv für zukünftige Bewerber werden.
  • Die Beiträge der betrieblichen Unfall­versicherung zählen zu den Betriebsausgaben und senken so die Steuerlast.
  • Der Leistungsumfang kann individuell vom Arbeitgeber festgelegt werden.
  • Es kann gezielt ein bestimmter Personenkreis oder die ganze Belegschaft abgesichert werden.

Neben der Gruppenunfall­versicherung können Arbeitgeber auch eine betriebliche Kranken­versicherung für ihre Mitarbeiter anbieten. Ein weiteres Instrument der Mitarbeiterbindung ist die betriebliche Altersvorsorge. Sie bietet  ebenfalls etliche Möglichkeiten, die Attraktivität des eigenen Unternehmens gegenüber der Konkurrenz zu stärken.

Betriebliche Unfall­versicherung: Vorteile für Arbeitnehmer

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  • Mit der betrieblichen Unfall­versicherung werden die Versicherungslücken der gesetzlichen Unfall­versicherung geschlossen.
  • Die Versicherung bietet umfassenden Schutz, der weltweit sowohl im Berufsleben als auch im Privatleben gilt.
  • Die Beiträge einer betrieblichen Unfall­versicherung werden vom Arbeitgeber gezahlt. So spart man sich die Kosten für eine private Unfall­versicherung.

Auch wenn der Arbeitgeber über die betriebliche Unfall­versicherung einen wertvollen Beitrag zur Risikovorsorge übernimmt, sollten Arbeitnehmer die eigene Vorsorge nicht aus den Augen verlieren. Denn auch die beste Unfall­versicherung kann eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht ersetzen.

Gruppenunfall­versicherung für Vereine

Vereine können für ihre Mitglieder ebenfalls eine Gruppenunfall­versicherung abschließen. Diese Möglichkeit wird jedoch nur von wenigen Versicherungs­unternehmen angeboten.

Wie auch bei der Gruppenunfall­versicherung für Unternehmen gilt der Versicherungsschutz weltweit. Versichert ist allerdings nur die Vereinstätigkeit der Mitglieder. Im Schadensfall leistet die Versicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Versichert sind in der Regel alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins.

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Das leistet die betriebliche Unfall­versicherung für Sie und Ihre Mitarbeiter

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Umfassender Schutz weltweit

Die meisten betrieblichen Unfall­versicherungen bieten einen umfassenden Schutz, denn der Versicherungsschutz gilt nicht nur im beruflichen Alltag, sondern 24 Stunden am Tag das ganze Jahr.

Der Versicherungsschutz gilt nicht nur im Heimatland, sondern auch bei Auslandsreisen. Dies ist für Angestellte wichtig, die beruflich viel reisen. Aber auch für private Reisen der Versicherten ist dies ein echter Mehrwert. Wie umfangreich die Leistungen im Ausland im Einzelnen sind und wie lange der Schutz je Reise gilt, ist je nach Anbieter unterschiedlich geregelt.


Wann zahlt die betriebliche Unfall­versicherung?

Die betriebliche Unfall­versicherung leistet bei dauerhaften Einschränkungen infolge eines Unfalls. Als Unfall gilt ein Ereignis, das von außen plötzlich auf den Körper des Versicherten einwirkt, woraufhin dieser unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet – damit Situationen, auf die nicht alle diese Merkmale zutreffen, mitversichert sind, braucht es oft gesonderte Klauseln. Das gilt z.B. für:

  • Infektionen durch Insektenstiche oder Impfschäden
  • Vergiftungen durch Nahrungsmittel
  • Bauch und Unterleibsbrüche
  • Verletzungen durch Eigenbewegung

Das leistet die betriebliche Unfall­versicherung

Wichtige Basisleistungen
  • Sofortleistung für benötigten Arbeitsplatzumbau
  • Schutz für Selbständige und Freiberufler: Sofortleistung bei Stimmverlust und Erwerbsunfähigkeit
  • Leistung bei Invalidität: Einmalzahlung (richtet sich nach Invaliditätsgrad)
Mögliche Zusatzleistungen
  • Krankenhaus-Tagegeld
  • Einmalzahlung bei Unfalltod
  • Kosmetische Operationen bei unfallbedingten Verletzungsfolgen
  • Bergungskosten
  • Unfallrente
  • Übergangsleistungen
  • behinderungsbedingter Mehraufwand (z.B. Kosten für Umbauten)
Mögliche Service-Leistungen
  • Beratung
  • Organisation von Reha-Maßnahmen
  • Organisation von Hilfe für Alltagsbewältigung nach Unfall

Was sind Sofort- und Übergangsleistungen?

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Normalerweise erfolgt die Leistung der Unfall­versicherung erst nach längerer Zeit, da erst dann feststeht, ob eine dauerhafte Invalidität vorliegt. Bei schweren Verletzungen sind jedoch Sofortleistungen möglich – welche dies sind, ist in den Vertragsbedingungen festgelegt. Wurde eine Übergangsleistung vereinbart, zahlt die Versicherung auch, wenn die Invalidität in Folge eines Unfalls nicht dauerhaft ist, aber während der Gesundungsphase Kosten z.B. für Hilfsmittel anfallen.

Der Invaliditätsgrad entscheidet über Leistungen im Versicherungsfall

Die Versicherungssumme oder Invaliditätssumme ist der Beitrag der privaten oder betrieblichen Unfall­versicherung, der bei einem dauerhaften Personenschaden als Einmalzahlung ausgezahlt wird. Die Höhe der Auszahlung hängt vom Invaliditätsgrad ab. Er wird mit Hilfe der Gliedertaxe festgestellt, die unfallbedingten Einschränkungen einen bestimmten Prozentwert zuweist. Typische Werte sehen z.B. so aus:

KörperteilGliedertaxe
Verlust der Stimme80 %
Verlust eines Auges60 %
Verlust des Gehörs auf einem Ohr40 %
Verlust eines Arms80 %
Verlust eines großen Zehs10 %

Invaliditätsgrade können sich auch addieren – wer z.B. das Gehör auf beiden Ohren verliert, hat einen Anspruch auf 80 Prozent der Versicherungssumme. Maximal werden jedoch 100 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt – es sei denn, es wurde eine Progression vereinbart. Die einmalige Kapitalleistung kann z.B. genutzt werden, um eine Umschulung zu finanzieren, falls z.B. die bisherige Tätigkeit nicht länger ausgeübt werden kann.

Die richtige Versicherungssumme wählen

Bei der betrieblichen Unfall­versicherung gilt die gleiche Faustregel wie bei der privaten Unfall­versicherung: Die Grundsumme der Versicherung sollte etwa dem Zwei- oder Dreifachen des Jahresbruttoverdiensts entsprechen. Gerade für junge Menschen oder die Hauptverdiener in einer Familie kann jedoch auch eine höhere Summe empfehlenswert sein.

Unfallrente oder einmalige Kapitalleistung?

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Sie können zwischen einer Einmalzahlung im Fall eines Unfalls und einer lebenslangen Unfallrente wählen. Die beiden Optionen haben jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile:

Einmalzahlung

  • Zahlung bereits ab 1 % Invalidität
  • Eine große Geldsumme steht auf Anhieb zur Verfügung, ist jedoch irgendwann aufgebraucht

Unfallrente

  • Lebenslange monatliche Zahlungen können lange Sicht mehr Geld als bei einer Einmalzahlung bedeuten
  • Auszahlung erst ab einem bestimmten Invaliditätsgrad

Es ist auch möglich, eine Versicherung abzuschließen, die beides kombiniert. Je nach Gestaltung der Summe und Rente kann dies den Beitrag beeinflussen.

Progression und Dynamik in der betrieblichen Unfall­versicherung

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Eine Möglichkeit, die Versicherungssumme zu erhöhen, besteht in der Wahl einer Progression – also eines Faktors, um den sich die Versicherungssumme erhöht. Oft stehen bei den Versicherern mehrere Progressionsstufen zur Verfügung. Wer sich z.B. für eine Progression von 225 % entscheidet, würde bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 60 Prozent statt 60.000 Euro 105.000 Euro erhalten.

Bei vielen Versicherern ist es auch möglich, eine betriebliche Unfall­versicherung mit einer Dynamik abzuschließen – mit dieser steigen die Versicherungsprämien, aber auch die Leistungen der Versicherung kontinuierlich an, um einen Ausgleich für die Inflation zu schaffen.

Wann zahlt die betriebliche Unfall­versicherung nicht?

Die Vertragsbedingungen der betrieblichen Unfall­versicherung sind sehr individuell gestaltet, doch es gibt typische Leistungsausschlüsse. Das sind z.B.:

  • Unfälle im Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
  • Schäden durch Kernenergie
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

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Das kostet eine betriebliche Unfall­versicherung

Individuelle Bedingungen und Preise

Eine Angabe zu den Kosten einer betrieblichen Unfall­versicherung werden Sie nicht ohne weiteres finden. Der Grund: Jedes Unternehmen muss individuell bewertet werden. Daraus ergibt sich jedes Mal ein anderer Preis, auch wenn die versicherten Leistungen die gleichen sind wie bei anderen Unternehmen.

Allgemein gilt jedoch: Je mehr Arbeitnehmer die betriebliche Unfall­versicherung nutzen können, desto günstiger werden die Beiträge. Denn die Versicherungen gewähren ab einer bestimmten Anzahl an Verträgen sogenannte Bündelungsrabatte.

Kostenfaktoren der betrieblichen Unfall­versicherung

  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Risiko (körperliche oder nicht körperliche Tätigkeiten)
  • Versicherungssumme und Höhe der Progression
  • Umfang der Versicherungsleistungen

Kostenbeispiel

Eine Firma möchte ein Team von drei Redakteuren versichern. Für sie kommt z.B. dieses Angebot infrage:

Versicherungsnehmer3 Personen, Gruppe A, keine Namensnennung
Versicherungssumme100.000 € (einmalige Kapitalleistung)
Progression300 %
Versicherungsprämie (Jahr)ab 108,14 €

Betriebliche Unfall­versicherung in der Steuer

Arbeitgeber können die betriebliche Unfall­versicherung als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Wie die steuerliche Behandlung auf Seiten der Arbeitnehmer aussieht, hängt davon ab, ob diesen ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt wurde. Über die Details und die vorteilhafteste Gestaltung sprechen Sie am besten mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens.

Betriebliche Unfall­versicherung ohne Direktanspruch

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Wurde dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen-Unfall­versicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Kommt es nun zu einem Leistungsfall und zu einer Auszahlung der Versicherungssumme an den Artbeitnehmer, so ist die geleistete Versicherungssumme steuerfrei. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Läuft die Auszahlung über den Arbeitgeber, so gilt diese als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsschluss, spätestens jedoch im Leistungsfall. vorgelegt werden.

Betriebliche Unfall­versicherung mit Direktanspruch

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Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu
versteuern
. Eine Durchschnittsbildung ist möglich. Beträgt also der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19%) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119,00 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von ca. 23 % auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme an den Arbeitnehmer wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern.

Was kostet eine betriebliche Unfall­versicherung für Ihre Firma?

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Wer bietet 2024 die besten betrieblichen Unfall­versicherungen an?

Individuelle Gestaltung erschwert traditionelle Tests

Bei der betrieblichen Unfall­versicherung handelt es sich um ein Produkt, dass sehr individuell angepasst und sowohl vom jeweiligen Betrieb als auch von der Mitarbeiterzahl beeinflusst wird. Daher liegen von unabhängigen Testinstituten derzeit keine Tests vor, die sich direkt mit der betrieblichen Unfall­versicherung befassen.


Fairness von Firmen­versicherern im Test bei ServiceValue (2022)

Das Marktforschungsunternehmen ServiceValue hat 2022 Firmenkunden befragt, wie zufrieden sie mit ihren Versicherern sind. Hauptthema war dabei die Fairness der Versicherungs­unternehmen. Im Rahmen der Online-Befragung werden die Urteile von 1.541 Firmenkunden zu 29 verschiedenen Versicherern ausgewertet. Die Teilnehmer bewerten die Versicherer dabei in den Bereichen:

  • Kundenberatung
  • Kundenkommunikation
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Schutz und Vorsorge
  • Kundenservice

Überdurchschnittlich gut bewertete Unternehmen erhalten die Bewertung „gut“ und Unternehmen, deren Bewertungen sich wiederum über dem Durchschnitt der als „gut“ bewerteten Unternehmen bewegen, die Bewertung „sehr gut“. In der Gesamtbewertung schneiden diese acht Versicherer mit der Bewertung „sehr gut“ ab (Quelle):

Kunden­beratungKunden­kommunikationKunden­serviceSchutz und VorsorgePreis-Leistungs-VerhältnisGesamt­bewertung
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo Generali Deutschland AGSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo HDIGutSehr gutGutSehr gutSehr gutSehr gut
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Logo uniVersaSehr gutGutGutSehr gutSehr gutSehr gut
Sehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gutSehr gut
Quelle: ServiceValue Fairness; für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen

Tipps für den Tarifvergleich: So finden Sie die passende betriebliche Unfall­versicherung

Darauf sollten Sie achten

Die sehr individuelle Gestaltung von Tarifen der betrieblichen Unfall­versicherung erschwert z.B. Kostenvergleiche, wie sie bei anderen Versicherungen üblich sind, schwerer. Am besten vergleichen Sie mehrere Angebote oder lassen sich zu dem Thema beraten. Fragen, die Sie sich bei der Auswahl stellen können, sind z.B. diese:

  • Ist die Versicherungssumme hoch genug?
  • Wann leistet die Versicherung?
  • Wie umfassend sind die Leistungen im Schadensfall?

Wenn Sie sich für eine betriebliche Unfall­versicherung interessieren, stehen Ihnen unsere Versicherungsfachleute gerne beratend zur Seite. Sie können mithilfe Ihrer Angaben zu Ihrem Betrieb und dem gewünschten Versicherungsumfang mehrere Angebote vergleichen und eine betriebliche Unfall­versicherung finden, die das optimale Pries-Leistungs-Verhältnis bietet.

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Die häufigsten Fragen zur betrieblichen Unfall­versicherung

Was ist eine betriebliche Unfall­versicherung?

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Wie die private Unfall­versicherung zielt die betriebliche Unfall­versicherung darauf ab, die Versicherungslücken der gesetzlichen Unfall­versicherung zu schließen. Sie gilt weltweilt, im Berufs- und im Privatleben. Ihre Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt.

Wer zahlt die Unfall­versicherung, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

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Arbeitgeber tragen die Kosten für die gesetzliche Unfall­versicherung (1,6 Prozent) ebenso wie die der betrieblichen Unfall­versicherung, falls sie eine solche für Ihre Angestellten abschließen. Die betriebliche Unfall­versicherung kann als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden.

Was ist eine Gruppenunfall­versicherung?

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Bei der betrieblichen Unfall­versicherung handelt es sich um eine Gruppenunfall­versicherung. Das heißt, dass entweder eine klar definierte Gruppe (z.B. die Mitarbeiter einer Abteilung) oder mehrere namentlich genannte Personen gemeinsam unfallversichert werden.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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