Vermögens­verwaltung Die Testsieger am Markt im Überblick! (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aufgabe einer Vermögens­verwaltung ist, das Vermögen ihrer Kunden zu betreuen und zu optimieren.
  • Eine fundierte und renditestarke Vermögens­verwaltung ist sowohl für finanzstarke Anleger als auch Kleinsparer möglich.
  • Qualifizierte Vermögensverwalter bieten eine individuelle Betreuung bereits bei geringeren Vermögen als beispielsweise Banken.
  • Die Kosten einer Vermögens­verwaltung liegen bei etwa 1 bis 2 Prozent des verwalteten Vermögens.
  • Mit unserem Partner von Buddenbrock bieten wir Ihnen eine der erfolgreichsten Vermögens­verwaltungen in Deutschland an.

Das erwartet Sie hier

Was eine professionelle Vermögens­verwaltung ist, wie Ihr Vermögen angelegt wird und was Sie auf der Suche nach einer guten Vermögens­verwaltung beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Vermögens­­verwaltung?
  2. Formen der Vermögens­­verwaltung
  3. Kosten und Preise
  4. Mindestanlage in der Vermögens­­verwaltung
  5. Sind Vermögens­­verwaltungen sicher?
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Vermögens­­verwaltungen vergleichen
  8. Fazit
Fachlich geprüft durch Sascha Riemann

Was ist eine Vermögens­verwaltung?

Wer denkt, dass sich eine Vermögens­verwaltung nur für Reiche lohnt, der irrt sich. Eine Vermögens­verwaltung kann für jeden sinnvoll sein, der sich entweder die Verwaltung des eigenen Vermögens nicht zutraut oder seine Zeit lieber mit anderen Dingen verbringt, als ständig seine Geldanlage im Blick zu haben.

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Sie vertrauen dem Vermögensverwalter – einem ausgewiesenen, zertifizierten Fachmann für Finanzen – einen Teil Ihres Vermögens an und beauftragen ihn mit der Verwaltung. Dieser trifft dann für Sie eigenständige Anlageentscheidungen, setzt diese für Sie um und sorgt für eine zielgerichtete Entwicklung Ihres Vermögens. Dabei hält er sich jedoch immer an die zuvor mit Ihnen gemeinsam vereinbarte Anlagestrategie.

Die Vorteile einer guten Vermögens­verwaltung

  • Umfassendes Fachwissen und Erfahrungen mit Finanzmärkten
  • Zielgerichtete und renditestarke Anlagestrategien
  • Professionelle und neutrale Anlageentscheidungen
  • Sie können Ihre Zeit für das nutzen, was Ihnen wirklich wichtig ist

Profitieren Sie mit uns von einer professionellen Vermögens­verwaltung

Die Experten der Vermögens­verwaltung der von Buddenbrock Unternehmensgruppe sind seit über zehn Jahren erfolgreich in der Vermögens­verwaltung tätig. Sie profitieren daher nicht nur von einer individuellen und objektiven Beratung, sondern auch von langjähriger Erfahrung und einem ausgesuchten Spezialistennetzwerk. So können Sie sicher sein, dass bei der Verwaltung Ihres Vermögens Ihre individuellen Bedürfnisse immer im Mittelpunkt stehen. Wenn Sie auf der Suche nach einer professionellen Vermögens­verwaltung mit Weitsicht, Augenmaß und größtmöglicher Flexibilität sind, dann fordern Sie gerne über unser Online-Formular ein kostenfreies und unverbindliches Angebot an. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Ihr Vermögen gewinnbringend zu verwalten.


Wer darf sich als Vermögensverwalter bezeichnen?

Die Bezeichnung Vermögens­verwaltung ist kein rechtlich geschützter und fest abgegrenzter Begriff. Die juristisch exakte Bezeichnung nach dem Kreditwesengesetz lautet Finanzportfolio­verwaltung und benötigt die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Häufig findet man jedoch auch die Bezeichnungen Asset Management oder Wealth Management als Namen für vermögensverwaltende Tätigkeiten.

Icon Angestellte

Aber auch Anlagevermittler und Finanzberater werden häufig in einem Atemzug mit Vermögensverwaltern genannt. Hier gibt es jedoch wichtige Unterschiede. Ein Anlagevermittler arbeitet mit einem oder mehreren Produktanbietern zusammen und vermittelt seinen Kunden deren Finanzprodukte. Ein Finanzberater bietet neben der Vermittlung zusätzlich Beratungsleistungen an. Das heißt, er gibt seinen Kunden Anlageempfehlungen und vermittelt in der Regel geeignete Produkte, die Umsetzung muss der Kunde jedoch selbst in die Hand nehmen. Der Kunde muss also letztlich die Anlageentscheidungen selbst treffen, realisieren und deren Erfolg überwachen. Bei einer reinen Finanz- und Anlageberatung spricht man daher auch von „unechter Vermögens­verwaltung“.


So legen Vermögensverwalter Ihr Vermögen an

Vermögens­verwaltungen verfolgen üblicherweise eine eher konservative Anlagepolitik. Es geht darum, das Vermögen der Kunden zu erhalten und langfristig zu mehren. Dementsprechend ist ein nachhaltiger Anlageerfolg wichtiger als ein schneller Gewinn. Sie spekulieren daher nicht mit dem ihnen anvertrauten Vermögen, sondern setzen auf eine systematische und zielgerichtete Vermögensbildung über entsprechende Investments. Konservativ muss dabei jedoch nicht heißen, dass ausschließlich oder überwiegend sichere, aber wenig renditeträchtige Investments getätigt werden. Mit einer guten Risikostreuung ist es durchaus möglich, auch risikoreichere Geschäfte einzugehen, die mehr Rendite ­versprechen.

Außerdem ist ein Vermögensverwalter bestrebt, das Vermögen in mehrere Anlageklassen zu investieren. Letztlich entscheidet aber der Kunde darüber, welche Anlagestrategie umgesetzt werden soll. Der Vermögensverwalter richtet die Anlagestrategie also an den Wünschen und Vorstellungen seiner Kunden aus. Diese Vorgaben bilden den Rahmen, innerhalb dessen sich die Anlageentscheidungen des Vermögensverwalters bewegen. Der Anlagehorizont, die gewünschte Verfügbarkeit des Vermögens und die Einstellung des Kunden zu Rendite und Risiko sind die entscheidenden Größen, die die Anlageentscheidungen des Vermögensverwalters bestimmen.

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Diese Formen der Vermögens­verwaltung gibt es

Grundsätzlich wird zwischen der institutionellen und der privaten Vermögens­verwaltung unterschieden.

Bei der ersten Form beauftragen institutionelle Anleger wie Versicherungen, Stiftungen, Staatsbetriebe oder Pensionskassen Vermögensverwalter, die ihr Vermögen optimieren. Dabei werden aus den jeweiligen Risiko- und Renditevorgaben Investmentstrategien erarbeitet und umgesetzt.

Die private Vermögens­verwaltung richtet sich dagegen an Privatpersonen und unterscheidet zwischen individueller, standardisierter und automatisierter Vermögens­verwaltung.


Individuelle Vermögens­verwaltung

Bei der individuellen Vermögens­verwaltung haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner und Finanzplaner. Dieser stellt Ihr Portfolio genau anhand Ihrer individuellen Anforderungen zusammen. Häufig ist Ihr persönlicher Finanzplaner auch an Wochenenden für Sie erreichbar – mindestens jedoch während der Börsenzeiten.

Eine solche individuelle Vermögens­verwaltung bieten wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner von Buddenbrock an. Nutzen Sie dafür gerne unser Online-Formular und lassen Sie sich ein kostenfreies und unverbindliches Angebot für die Verwaltung Ihres Vermögens erstellen.


Standardisierte Vermögens­verwaltung

Bei der standardisierten Vermögens­verwaltung gibt es in der Regel keine persönlichen Ansprechpartner. Hier erarbeiten einzelne oder mehrere Experten Anlagestrategien für eine Gruppe von Kunden, die sich beispielsweise in ihrer Risikobereitschaft oder anderen Merkmalen ähneln.

Sonderform: Regelbasierte Vermögens­verwaltung

Die regelbasierte Vermögens­verwaltung ist eine besondere Form der standardisierten Vermögens­verwaltung, mit deren Hilfe mögliche Verluste begrenzt werden sollen. Dazu werden im Vorfeld klare Regeln für Kauf- und Verkaufentscheidungen festgelegt, sodass in Krisen keine unüberlegten Entscheidungen getroffen werden. Das Vermögen wird bei dieser Form vor allem in Indexfonds angelegt.

Eine noch speziellere Form der regelbasierten Vermögens­verwaltung ist das Rebalancing. Dabei wird das Portfolio durch Umschichtungen immer wieder in das ursprünglich gewählte Verhältnis der Anlageklassen gebracht, damit sich das Risikoprofil der Portfolios nicht ändert. Zum Beispiel besteht ein Portfolio aus zwei Anlageklassen, zu 70 Prozent aus Aktien und zu 30 Prozent aus Anleihen. Entwickeln sich nun die Aktien in einem Jahr besser als die Anleihen, dann steigt der Aktienanteil des Portfolios beispielsweise von 70 Prozent auf 80 Prozent. Dadurch ändert sich jedoch auch das Risikoprofil des Portfolios, da es durch eine höhere Aktienquote anfälliger für Schwankungen ist. Durch den Verkauf einiger Aktien und den Zukauf von Anleihen wird es dann wieder in das ursprüngliche Verhältnis gebracht.


Automatisierte Vermögens­verwaltung durch Robo-Advisor

Bei einer automatisierten Vermögens­verwaltung durch Robo-Advisor übernimmt ein Algorithmus die Erstellung, Überwachung und Anpassung des Portfolios. Dabei soll das Verhalten eines menschlichen Vermögensverwalters nachgebildet werden. Der Anleger wird zunächst nach seinen Anlagezielen, der Anlagesumme, dem Anlagehorizont sowie nach seinen Präferenzen hinsichtlich Rendite und Risiko gefragt. Auf Basis dieser Angaben ermittelt das System dann eine Vermögensaufteilung auf verschiedene Anlageklassen und schlägt eine Umsetzung vor. Im Folgenden verwaltet der Robo-Advisor das gewählte Portfolio nach festgelegten Regeln. Diese Art der Vermögens­verwaltung ist dabei zwangsläufig stark standardisiert, da spezifische Vermögenskonstellationen und Fragestellungen systemisch nicht abgebildet werden können.

Inzwischen gibt es eine Reihe solcher Angebote als App von unabhängigen Internetdienstleistern. Aber auch Banken bieten entsprechende Lösungen an.

So funktioniert die Vermögens­verwaltung per App

Vor- und Nachteile der Robo-Advisor

  • Geringere Kosten als klassische Vermögens­verwaltung
  • Anlage kleiner Beträge möglich
  • Automatisierung spart Zeit und Aufwand
  • Breite Streuung auf viele Anlageklassen
  • Keine oder kaum Beratung
  • Kaum individualisierbar
  • Viele neue Anbieter mit wenig Erfahrung
  • Grundkenntnisse erforderlich
  • Gebühren höher als bei Selbstanlage

Das kostet eine Vermögens­verwaltung

Vermögensverwalter erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung. Für diese gibt es am Markt unterschiedliche Modelle und auch bei der Höhe der Vergütung bestehen erhebliche Unterschiede. Da die Kosten einer Vermögens­verwaltung einen Einfluss auf die Rendite haben, sollten Sie dies bei der Auswahl einer Vermögens­verwaltung beachten. Die Vermögens­verwaltung sollte Ihnen einen Mehrwert bieten, der die Kosten mindestens aufwiegt.

Fixkosten

In der Regel wird eine feste Gebühr als Prozentsatz vom verwalteten Vermögen vereinbart. Diese Gebühren bewegen sich in der Regel zwischen 1,25 Prozent und 2,5 Prozent. Standardisierte oder automatisierte Vermögens­verwaltungen sind häufig günstiger. Bei einem Robo-Advisor kann der Gebührensatz schon einmal unter einem Prozent liegen.

Es gibt auch menschliche Vermögensverwalter, die praktisch keine Gebühren verlangen. Diese erhalten aber von den Anbietern der Finanzprodukte Provisionen. Dies birgt das Risiko, dass man nicht die beste Lösung erhält.

Erfolgsgebühren

Viele Vermögensverwalter berechnen zusätzlich eine Erfolgsgebühr – beispielsweise als prozentualen Anteil am erzielten Wertzuwachs. Sie bietet gleichzeitig auch einen Anreiz, besonders erfolgreich zu wirtschaften.

Kosten der Vermögensanlagen

Zu den Kosten für den Vermögensverwalter kommen noch die Kosten hinzu, die unmittelbar im Zusammenhang mit den Vermögensanlagen stehen. Dazu gehören unter anderem Depotgebühren, Transaktionskosten und Kontoführungsgebühren. Hier kommt es zusätzlich darauf an, wie kostenbewusst Ihr Vermögensverwalter agiert.


Rechenbeispiel: Das kostet eine klassische Vermögens­verwaltung

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die Gebühren einer Vermögens­verwaltung auf den effektiven Gewinn der Geldanlage auswirken. In unserem Rechenbeispiel gehen wir von jährlichen Kosten der Vermögens­verwaltung von 1,5 bis 2 Prozent aus. Die durchschnittliche Rendite beträgt 4 Prozent.

Icon Beleg
VermögenGebührenKosten pro JahrRendite 4 %Gewinn
500.000 €1,5 %7.500 €20.000 €12.300 €
500.000 €2 %10.000 €20.000 €10.000 €
1.000.000 €1,5 %15.000 €40.000 €25.000 €
1.000.000 €2 %20.000 €40.000 €20.000 €

Mindestanlagesumme in der Vermögens­verwaltung

Von Banken wird eine Vermögens­verwaltung im Sinne einer personalisierten und individuellen Betreuung meist erst ab einer größeren Summe angeboten. „Viele Banken verwalten sogar erst Vermögen ab einer Million Euro oder 2,5 Millionen Euro„, sagt Sascha Riemann, Leiter der Vermögens­verwaltung der von Buddenbrock Unternehmensgruppe.

Bei der standardisierten Vermögens­verwaltung liegt die Grenze dagegen schon bei 50.000 Euro. In diesem Bereich liegt auch die Mindestanlagesumme bei vielen Vermögensverwaltern. Bei der von Buddenbrock Unternehmensgruppe ist eine ausführliche Beratung bereits ab 100.000 Euro möglich.

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Clever Geld anlegen mit vB-Invest

Mit der digitalen Vermögens­verwaltung vB-Invest der von Buddenbrock Unternehmensgruppe ist zudem ein langfristiger Vermögensaufbau bereits ab 50 Euro pro Monat möglich. Sie können in kürzester Zeit ein digitales Depot eröffnen. Anders als bei einem Robo-Advisor sind hier jedoch keine Algorithmen, sondern erfahrene Vermögensverwalter für Ihre Investitionen zuständig. Über 600 Analysten verwalten Ihre Anlage in einem global diversifizierten Portfolio aus ETFs und Fonds. Sie entscheidend laufend, welche Anlageklassen für eine konsequente Risiko- und Renditesteuerung wie stark gewichtet werden müssen. Bei Marktveränderungen können sie so rechtzeitig handeln. Sie zahlen dafür eine jährliche Gebühr von 1,2 Prozent des investierten Vermögens. Ihr Geld ist dabei jederzeit verfügbar.

Im Folgenden sehen Sie, wie sich eine Geldanlage von 100 Euro pro Monat über einen Zeitraum von 20 Jahren je nach Risikobereitschaft entwickeln kann.

Mögliche Entwicklung Ihrer Anlage mit vb-Invest

RisikoØ RenditeEndsumme (gute Entwicklung)Endsumme (ungünstige Entwicklung)Ø Endsumme
Gering0,39 %33.191 €19.274 €25.055 €
Moderat1,37 %43.267 €18.717 €27.850 €
Hoch2,32 %62.259 €17.175 €31.124 €
Bei den Werten in dieser Tabelle handelt es sich um Beispielwerte; für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen

Wie sicher ist es, sein Vermögen verwalten zu lassen?

Die Tätigkeit einer Vermögens­verwaltung basiert auf einem Treuhandverhältnis. Das bedeutet, dass das verwaltete Vermögen nicht in das Eigentum des Verwalters übergeht – Eigentümer ist und bleibt immer der Kunde. Das anvertraute Vermögen bildet ein sogenanntes Sondervermögen und ist selbst bei einer Insolvenz des Vermögensverwalters geschützt.

Icon Vertrag mit Unterschrift

Vermögens­verwaltungsvertrag

Ihr Vermögensverwalter darf Ihr Vermögen nicht anders verwenden als im Vermögens­verwaltungsvertrag vereinbart. Auch die Anlageentscheidungen müssen im Einklang mit der festgelegten Anlagestrategie stehen. Für Schäden aus missbräuchlichen Handlungen ist der Vermögensverwalter haftbar.


Verletzung der Sorgfaltspflicht

Trifft der Vermögensverwalter dagegen Anlageentscheidungen, die nicht zur erwarteten Rendite führen oder sogar Verluste mit sich bringen, sich aber im Rahmen des Vermögensverwaltervertrags bewegen, wird es schwierig, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dies wäre im Prinzip nur denkbar, wenn es sich um gravierende Fehler in der Investition oder Fehleinschätzungen handelt und so die Sorgfaltspflicht verletzt wurde.


Icon Graph

Risiko des Kunden

Anlagen können sich immer anders entwickeln als erwartet. Selbst bei den besten Anlagestrategien sind Verluste bei starken Marktschwankungen häufig nicht zu verhindern.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Vermögens­verwaltung

Die Vermögens­verwaltung stellt eine Dienstleistung dar, die der Finanzaufsicht unterliegt und erlaubnispflichtig ist, wenn sie gewerbsmäßig Dritten angeboten wird. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Kreditwesengesetz (KWG), das unter Finanzportfolio­verwaltung die „Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum“ versteht (Quelle). Diese Tätigkeit kann nur von Kreditinstituten oder von Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des KWG ausgeübt werden. Sie sind bei ihrer Verwaltung an die gängigen rechtlichen Vorschriften zur Finanz- und Anlageberatung sowie zu Treuhandverhältnissen gebunden.

Sind Vermögensverwalter zu einer Vermögensschaden­haftpflicht verpflichtet?

Anders als andere Berufsgruppen und Dienstleister sind Vermögensverwalter nicht gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung tritt bei Vermögensschäden durch Fehler und Versäumnisse des Vermögensverwalters ein. Achten Sie vor allem bei unabhängigen Vermögensverwaltern darauf, dass eine solche Versicherung besteht. Denn sie stellt im Schadensfall sicher, dass auch Schadenersatz geleistet werden kann.

Vermögens­verwaltungen im Test

Unternehmer-Ass 2020

Im Jahr 2020 wurde unser Partner, die von Buddenbrock Unternehmensgruppe, zum wiederholten Male mit dem renommierten Award Unternehmer-Ass in Silber ausgezeichnet. Damit zeigen unsere Experten bei von Buddenbrock erneut, wie wichtig ihnen Professionalität und Serviceorientierung ist (Quelle).

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Die größten Vermögensverwalter 2019

Das Beratungsunternehmen Willis Tower Watson hat in einer umfassenden Studie aus dem Jahr 2019 die Entwicklungen der 500 größten Vermögens­verwaltungen untersucht. Im Folgenden finden Sie die, laut Studie, zehn größten Vermögens­verwaltungen der Welt mit ihrem in 2019 verwalteten Vermögen in US-Dollar (Quelle). Beachten Sie jedoch, dass die Unternehmen ihre Geschäftszahlen nicht immer gleich berechnen. Die folgende Tabelle dient daher eher als informative Übersicht.

RangUnternehmenHandelsplatzVerwaltetes Vermögen
(in Billionen US-Dollar)
1BlackRockU.S.7,4
2Vanguard GroupU.S.6,2
3State Street GlobalU.S.3,1
4Fidelity InvestmentsU.S.3,0
5Allianz GroupDeutschland2,5
6J.P. Morgan ChaseU.S.2,3
7Capital GroupU.S.2,1
8BNY MellonU.S.1,9
9Goldman Sachs GroupU.S.1,9
10AmundiFrankreich1,6

Vermögens­verwaltungen vergleichen und fachliche Beratung nutzen

Wer auf der Suche nach einer Vermögens­verwaltung ist, hat die Wahl zwischen einer individuellen, standardisierten und automatisierten Vermögens­verwaltung. Um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen, gibt es einige Kriterien, die Ihre Vermögens­verwaltung erfüllen sollte.

Icon Personen an Rezeption

Da die Bezeichnung Vermögensverwalter rechtlich nicht geschützt ist, sollten Sie darauf achten, dass eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu Finanzportfolio­verwaltung vorgelegt werden kann. Dies gilt für alle Formen der Vermögens­verwaltung. Zudem sind auch eine Mitgliedschaft des Vermögensverwalters im Berufsverband VuV (Verband der unabhängigen Vermögen­verwaltung) und der berufliche Werdegang wichtige Informationen. Die Titel CFA (Chartered Financial Analyst) oder CIIA (Certified International Investment Analyst) dürfen beispielsweise nur ausgebildete Finanzanalysten tragen. Letztendlich zählen aber nicht nur die beruflichen Qualifikationen, sondern auch der persönliche Eindruck.

Neben der Qualifikation spielen auch die Kosten eine wichtige Rolle. Diese sollten bestimmte Prozentsätze nicht übersteigen. Gerade bei standardisierten Vermögens­verwaltungen sollten die Gebühren nicht mehr als 1,5 Prozent der Anlagesumme ausmachen. Die Kosten für Robo-Advisor liegen häufig noch deutlich darunter und sollten nicht über 1,2 Prozent liegen.

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Vermögens­verwaltung in Eigenregie – geht das?

Grundsätzlich ist es möglich, sein Vermögen selbst zu verwalten. Dazu sollte man ein gewisses finanzielles Interesse und auch entsprechendes Knowhow mitbringen – oder sich fundiert beraten lassen. Ein Vermögensportfolio, das mehrere Anlageklassen (Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Immobilien) umfasst, weist bereits eine gute Diversifikation auf. Außerdem kommt es mehr auf einen langen Atem und Durchhaltevermögen an als auf hektisches Agieren und permanente Umschichtungen.

Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, wie Sie Ihr Vermögen selbst verwalten, dann lesen Sie unsere spezielle Seite zu Vermögens­verwaltung selber machen.

Eine Sonderform der Vermögens­verwaltung ist außerdem die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH. Alle wichtigen Informationen dazu lesen Sie auf unserer Hauptseite zum Thema vermögensverwaltende GmbH.

Fazit

Sascha Riemann, Leiter der Vermögens­verwaltung bei der von Buddenbrock Unternehmensgruppe, gibt bei der Wahl des passenden Vermögensverwalters folgende Tipps:

  • Vermögensverwalter sollten ihren Kunden keine eigenen Produkte verkaufen
  • Überhaupt sollte der Vermögensverwalter nicht an bestimmte Produktanbieter gebunden sein, da es darum geht, dem Kunden die beste Lösung anzubieten
  • Ein Vermögensverwalter sollte seine Kosten und Anlagestrategien stets transparent aufschlüsseln
  • Bei einer Vermögens­verwaltung sollten die Berater nicht ständig wechseln, da so kein langfristiges Vertrauensverhältnis möglich ist

Riemann ist der Meinung, dass Banken diese Kriterien schlechter erfüllen als seriöse professionelle Vermögens­verwaltungen: „Zudem verwalten Banken meistens nur sehr große Vermögen ab einer Million Euro.“ Er findet aber, dass eine ausführliche Beratung von einem Profi schon ab einer Summe von 100.000 Euro nötig ist: „Kleinere Vermögen lassen sich problemlos mit einer digitalen Vermögens­verwaltung wie vB-Invest anlegen.“

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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