Vermögens­verwaltung: Was kostet sie und für wen lohnt sie sich?

Die Testsieger am Markt im Überblick! (2026)

Das erwartet Sie hier

Was eine Vermögens­verwaltung kostet, welche Formen es gibt, was in den Vertrag gehört und woran Sie einen seriösen Vermögensverwalter erkennen.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. So funktioniert es
  3. Für wen
  4. Formen
  5. Kosten
  6. Sicherheit
  7. Vertrag
  8. Tests
  9. So gehen Sie vor
  10. Häufige Fragen (FAQ)
Fachlich geprüft durch Sascha Riemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermögens­verwaltung heißt: Ein Profi mit Erlaubnis der BaFin entscheidet im Rahmen Ihrer Anlagerichtlinien selbst, wie Ihr Geld angelegt wird.
  • Die Kosten reichen bei Robo-Advisorn laut Stiftung Warentest von 0,31 % bis über 2,60 % im Jahr einschließlich Fondskosten, bei einer Bank bis zu 1,6 %.
  • Ihr Depot liegt bei einer Depotbank auf Ihren Namen, die Wertpapiere bleiben Ihr Eigentum, auch wenn Bank oder Verwalter in Schwierigkeiten geraten.
  • Unsere Empfehlung ist die Vermögens­verwaltung von Buddenbrock, digital ab 10.000 € und individuell ab 100.000 €; für kleine Beträge ist ein ETF-Sparplan oft besser.

Was ist eine Vermögens­verwaltung?

Bei einer Vermögens­verwaltung legt ein Profi Ihr Geld für Sie an und trifft die Anlageentscheidungen selbst, im Rahmen der Anlagerichtlinien, die Sie vorher gemeinsam festlegen. Dafür braucht er eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Was das kostet, hängt stark von der Form ab: Allein bei Robo-Advisorn reicht die Spanne von rund 0,3 Prozent bis über 2,6 Prozent im Jahr einschließlich Fondskosten.

Vermögens­verwaltung auf einen Blick

FormTypischer EinstiegKosten im Jahr
Robo-Advisor (digital)Ab 1 € bis 500 €0,31 % bis über 2,60 % einschließlich Fondskosten
Standardisierte Vermögens­verwaltung einer BankSparplan ab 100 € im Monat (Beispiel apoBank)Bis zu 1,6 % (Beispiel apoBank)
Individuelle Vermögens­verwaltung einer BankMeist ab 250.000 €Bis zu 1,6 % (Beispiel apoBank), oft einzeln vereinbart
ETF-Depot in EigenregieSparplan ab 1 €0,07 % bis 0,3 % Fondskosten

Wir empfehlen Ihnen genau eine Vermögens­verwaltung: die von von Buddenbrock, der Muttergesellschaft von transparent-beraten.de. Sie startet digital ab 10.000 Euro und individuell ab 100.000 Euro. Für kleinere Beträge und monatliche Sparraten ist ein breit gestreuter ETF-Sparplan in Eigenregie oder ein günstiger Robo-Advisor oft die bessere Wahl. Das sagen wir Ihnen offen.

Wie arbeitet ein Vermögensverwalter mit Ihrem Geld?

Sie vertrauen einem Vermögensverwalter einen Teil Ihres Vermögens an. Er entscheidet selbst, welche Wertpapiere er kauft und verkauft, und setzt das um, ohne Sie vorher jedes Mal zu fragen. Den Rahmen bilden Ihre Ziele, Ihr Anlagehorizont und Ihre Risikobereitschaft, die Sie gemeinsam in der Anlagestrategie festlegen.

Wie funktioniert eine Vermögens­verwaltung?

Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch. Der Verwalter muss Ihre Kenntnisse, Erfahrungen, finanziellen Verhältnisse und Anlageziele erfragen und darf danach nur Geschäfte tätigen, die zu Ihnen passen (Quelle: § 64 Abs. 3 WpHG). Daraus entsteht die Anlagestrategie. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet er laufend, schichtet um und überwacht Ihr Depot.

Den Unterschied zur Anlageberatung macht der Entscheidungsspielraum. Behalten Sie sich vor, jedem Kauf vorher zuzustimmen, fehlt dem Verwalter dieser Spielraum. Ein bloßes Vetorecht lässt ihn dagegen bestehen (Quelle: BaFin-Merkblatt Finanzportfolio­verwaltung). Sie geben also bewusst Entscheidungen ab, behalten über die Anlagerichtlinien aber die Richtung in der Hand.


So legen Vermögensverwalter Ihr Vermögen an

Vermögensverwalter verfolgen meist das Ziel, Vermögen langfristig zu erhalten und zu mehren, nicht den schnellen Ertrag. Dafür verteilen sie das Geld auf mehrere Anlageklassen, Regionen und Branchen. Wie hoch der Anteil schwankungsreicher Anlagen ist, hängt von Ihren Vorgaben ab: Anlagehorizont, gewünschte Verfügbarkeit des Geldes und Ihre Haltung zu Rendite und Risiko bestimmen die Mischung.

  • Tagesgeld und Festgeld als Reserve für kurzfristigen Bedarf
  • Anleihen von Staaten und Unternehmen
  • Aktien, einzeln oder über Fonds und ETFs
  • Immobilien, meist über Immobilienfonds oder Immobilienaktien
  • Rohstoffe und Edelmetalle

Wer darf sich als Vermögensverwalter bezeichnen?

Entscheidend ist nicht der Name, sondern die Tätigkeit. Wer Vermögen in Finanzinstrumenten für andere mit Entscheidungsspielraum verwaltet, betreibt Finanzportfolio­verwaltung und braucht eine schriftliche Erlaubnis der BaFin (Quelle: § 15 WpIG). Seit dem 26. Juni 2021 regelt das Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) diese Tätigkeit für Wertpapierinstitute, für Banken gilt weiter das Kreditwesengesetz (KWG).

Vermittler, die nur unter dem Haftungsdach eines Instituts arbeiten, dürfen beraten und vermitteln, aber selbst keine Portfolios verwalten (Quelle: § 3 Abs. 2 WpIG). Die Verwaltung übernimmt dann ein Institut mit eigener Erlaubnis. So ist es auch bei der Vermögens­verwaltung, die wir Ihnen empfehlen: Beratung und Verwaltung liegen bei zwei Häusern mit klar getrennten Rollen.


Was ist der Unterschied zu Anlagevermittlung und Finanzberatung?

TätigkeitWer entscheidetWas passiert
Vermögens­verwaltung (Finanzportfolio­verwaltung)Der VerwalterEr entscheidet im Rahmen Ihrer Anlagerichtlinien und setzt selbst um
AnlageberatungSieSie erhalten persönliche Empfehlungen und setzen sie selbst um
AnlagevermittlungSieDer Vermittler leitet Ihren Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten weiter

Verwechseln Sie den Vermögensberater nicht mit dem Vermögensverwalter. Ein Berater gibt Empfehlungen, die Entscheidung, die Umsetzung und die Kontrolle bleiben bei Ihnen (Quelle: § 2 Abs. 2 WpIG). Ein Verwalter übernimmt diese Arbeit. Das ist bequemer, verlangt aber mehr Vertrauen und eine regelmäßige Kontrolle über Berichte und Kostenausweise.

Für wen ist eine Vermögens­verwaltung sinnvoll?

Eine Vermögens­verwaltung lohnt sich vor allem, wenn Sie eine größere Summe langfristig anlegen und die laufenden Entscheidungen bewusst abgeben wollen. Für kleinere Beträge und monatliche Sparraten ist ein breit gestreuter ETF-Sparplan in Eigenregie oder ein günstiger Robo-Advisor oft die bessere Wahl, weil die Kosten dort deutlich niedriger sind.

Ab welchem Betrag ist das sinnvoll?

Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Ihnen die Entlastung die Kosten wert ist. Die Verbraucherzentrale hält Vermögens­verwaltungen mit Fonds im Regelfall für teuer, weil die Vergütung zusätzlich zu den laufenden Fondskosten anfällt (Quelle: Verbraucherzentrale). Je größer die Summe und je vielschichtiger Ihr Vermögen, desto eher rechnet sich professionelle Hilfe.

Unsere Einschätzung: Ab 10.000 Euro kann eine digitale Vermögens­verwaltung mit festem Portfolio­management sinnvoll sein, ab 100.000 Euro eine individuelle. Wer kleiner anfängt, fährt mit einem eigenen ETF-Depot meist günstiger. Wie Sie das angehen, lesen Sie im Ratgeber Vermögen selbst verwalten. Für Geld, das Eltern für ihre Kinder anlegen, gelten eigene Regeln.


Mindestanlagesumme in der Vermögens­verwaltung

Die Mindestanlage unterscheidet sich stark. Digitale Angebote starten teils ab einem Euro Sparrate, persönliche Mandate bei großen Banken oft erst ab 250.000 Euro. Die Werte in der Tabelle sind Angaben der Anbieter, Stand Oktober 2026. Einen Überblick über bekannte Häuser und ihre Angebote finden Sie unter Vermögens­verwaltungen im Vergleich.

FormBeispielMindestanlage
Robo-AdvisorGinmon, quirion, ING Smart Invest, Deutsche Bank ROBINAb 1 € bis 500 €
Standardisierte Vermögens­verwaltung einer BankapoBank, apoVV KOMPAKTSparplan ab 100 € im Monat
Fondsmandat eines VermögensverwaltersFlossbach von Storch ONE100.000 €
Individuelle Vermögens­verwaltung einer BankDeutsche Bank, Commerzbank, apoBank250.000 €
Von BuddenbrockDigital oder individuell10.000 € oder 100.000 €

Die Vorteile einer guten Vermögens­verwaltung

Eine gute Vermögens­verwaltung nimmt Ihnen Arbeit und Entscheidungen ab und schützt Sie vor teuren Fehlern aus dem Bauch heraus. Dafür zahlen Sie jedes Jahr eine Gebühr, auch in schwachen Börsenjahren. Wägen Sie deshalb ehrlich ab, was Ihnen Zeit, Ruhe und Fachwissen wert sind, und was Sie selbst leisten können und wollen.

  • Fachwissen und Zeit: Profis beobachten die Märkte und Ihr Depot laufend
  • Disziplin: Entscheidungen folgen einer festen Strategie statt der Stimmung an der Börse
  • Breite Streuung über mehrere Anlageklassen, Regionen und Branchen
  • Feste Berichte: Grundsätzlich alle drei Monate erfahren Sie, wie sich Ihr Depot entwickelt
  • Kosten: Die Gebühr kommt zu den Produktkosten hinzu und mindert die Rendite
  • Keine Garantie: Auch Profis können Verluste in schwachen Börsenphasen nicht verhindern
  • Vertrauen nötig: Sie geben Entscheidungen ab und müssen den Verwalter sorgfältig auswählen

Welche Formen der Vermögens­verwaltung gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen institutioneller und privater Vermögens­verwaltung unterschieden. Die institutionelle richtet sich an Versicherungen, Stiftungen oder Pensionskassen. Für Privatanleger gibt es drei Hauptformen: die individuelle, die standardisierte und die automatisierte Vermögens­verwaltung durch Robo-Advisor. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie persönlich die Betreuung ist und was sie kostet.

Individuelle Vermögens­verwaltung

Bei der individuellen Vermögens­verwaltung haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner. Er stellt Ihr Portfolio nach Ihren Anlagerichtlinien zusammen und kann auf Besonderheiten eingehen, etwa auf Immobilien, ein eigenes Unternehmen oder eine Erbschaft. Das kostet mehr und setzt meist eine höhere Summe voraus: bei großen Banken oft 250.000 Euro, bei manchen Vermögensverwaltern 100.000 Euro.

Für sehr große Familienvermögen gibt es zusätzlich das Family Office, das sich um das gesamte Vermögen einer Familie kümmert. Manche Anleger bündeln ihr Kapital auch in einer eigenen Gesellschaft, um es dort anzulegen. Ob sich das lohnt, hängt von Höhe und Art des Vermögens und den laufenden Kosten ab. Beide Wege stellen wir in eigenen Ratgebern vor, die Übersicht folgt unten.


Standardisierte Vermögens­verwaltung

Bei der standardisierten Vermögens­verwaltung gibt es in der Regel keinen persönlichen Ansprechpartner. Experten entwickeln wenige Musterstrategien für Kunden mit ähnlicher Risikobereitschaft, und Ihr Geld folgt einer davon. Viele Banken setzen dabei auf Investmentfonds, die apoBank zum Beispiel mit Sparplänen ab 100 Euro im Monat. Das macht diese Form schon für kleinere Summen zugänglich.

Eine Sonderform ist die regelbasierte Vermögens­verwaltung. Kauf- und Verkaufsregeln stehen vorher fest, damit in Krisen keine überstürzten Entscheidungen fallen. Dazu gehört das Rebalancing: Das Depot wird regelmäßig auf die ursprünglich vereinbarte Aufteilung zurückgeführt, damit sich das Risiko nicht unbemerkt verschiebt. Bei digitalen Angeboten gehört das oft zum Leistungsumfang.

Beispiel Rebalancing: Ein Depot besteht zu 70 Prozent aus Aktien und zu 30 Prozent aus Anleihen. Steigen die Aktien in einem Jahr stärker, wächst ihr Anteil zum Beispiel auf 80 Prozent, und das Depot schwankt stärker als vereinbart. Der Verwalter verkauft dann einen Teil der Aktien und kauft Anleihen nach, bis wieder 70 zu 30 erreicht ist.

Automatisierte Vermögens­verwaltung durch Robo-Advisor

Beim Robo-Advisor übernimmt ein Algorithmus Aufbau, Überwachung und Anpassung des Portfolios, meist mit ETFs. Sie beantworten Fragen zu Ziel, Summe, Anlagehorizont und Risiko, das System schlägt eine Aufteilung vor und verwaltet sie nach festen Regeln. Auch Robo-Advisor brauchen eine Erlaubnis, wenn sie selbst über die Anlage entscheiden (Quelle: BaFin).

Stiftung Warentest hat 2026 insgesamt 16 Robo-Advisor geprüft. Die Kosten einschließlich Fondskosten reichen von 0,31 Prozent bis über 2,60 Prozent im Jahr. Für Anlageanfänger hält Stiftung Warentest Robo-Advisor nicht für geeignet (Quelle: Stiftung Warentest). Anbieter und Apps stellt unser Ratgeber Vermögens­verwaltung per App vor.

  • Geringere Kosten als eine klassische Vermögens­verwaltung
  • Kleine Beträge und Sparpläne sind möglich
  • Breite Streuung mit wenigen Klicks
  • Kaum persönliche Beratung
  • Wenig Spielraum für besondere Vermögenslagen
  • Höhere Kosten als ein ETF-Depot in Eigenregie

Weitere Formen und Ratgeber zur Vermögens­verwaltung

Neben den drei Hauptformen gibt es Varianten für bestimmte Anlagen und Lebenslagen. Die Tabelle zeigt, wo Sie die Einzelheiten finden. Für Direktinvestments in Immobilien, also den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses als Kapitalanlage, beraten wir im Bereich Kapitalanlage Immobilien, nicht im Rahmen der Vermögens­verwaltung.

ThemaWorum es gehtRatgeber
FondsVerwaltung mit Investmentfonds, Kosten und VariantenVermögens­verwaltung mit Fonds
ImmobilienImmobilienfonds und Immobilien im VermögenVermögens­verwaltung und Immobilien
Family OfficeBetreuung großer FamilienvermögenFamily Office
Eigene GesellschaftVermögen in einer GmbH anlegenVermögensverwaltende GmbH
KinderGeld für Kinder anlegen, Rolle der ElternVermögens­verwaltung für Kinder

Welche Form passt zu Ihnen?

Digital oder individuell: Unser Portfolio­management bespricht mit Ihnen Ziel, Anlagehorizont und Risiko und erstellt Ihnen ein kostenfreies Angebot.

  • Digital ab 10.000 Euro oder individuell ab 100.000 Euro
  • Anlagestrategie nach Ziel und Risiko
  • Depot auf Ihren Namen bei einer Depotbank
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Berater

Was kostet eine Vermögens­verwaltung?

Eine Vermögens­verwaltung kostet meist eine jährliche Gebühr in Prozent des verwalteten Vermögens, dazu kommen die Produktkosten der Fonds. Digitale Anbieter verlangen laut eigenen Angaben 0,25 bis 1,035 Prozent im Jahr plus Fondskosten, eine Bank bis zu 1,6 Prozent. Einen amtlichen Durchschnitt für den ganzen Markt gibt es nicht, deshalb zählen die Gesamtkosten im Einzelfall.

Diese Kosten fallen an

Vermögensverwalter erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die unterschiedlich aufgebaut ist. Rechnen Sie alle Bausteine zusammen, denn jeder mindert Ihre Rendite. Eine Vermögens­verwaltung sollte Ihnen einen Mehrwert bieten, der die Kosten mindestens aufwiegt. Diese vier Posten kommen typischerweise vor:

Fixkosten

Meist eine feste Gebühr in Prozent des verwalteten Vermögens. Als Pauschale deckt sie oft auch Depotführung, Kontoführung und Transaktionen ab.

Erfolgsgebühren

Manche Verwalter verlangen zusätzlich einen Anteil am Wertzuwachs, bei Solidvest zum Beispiel zehn Prozent, fällig nur bei einem neuen Höchststand des Depots.

Kosten der Vermögensanlagen

Die laufenden Kosten der Fonds (Total Expense Ratio, TER) stecken im Fondspreis: bei ETFs meist 0,07 bis 0,3 Prozent, bei aktiven Fonds 1,5 bis 2 Prozent im Jahr.

Depot und Transaktionen

Ohne Pauschale berechnen Bank oder Verwalter Depotgebühren, Kontoführung und Kosten je Kauf und Verkauf gesondert.

Provisionen von Dritten darf ein Vermögensverwalter nicht behalten, er muss sie vollständig an Sie weitergeben (Quelle: § 64 Abs. 7 WpHG). Prüfen Sie deshalb bei Angeboten ohne erkennbare Gebühr genau, wie der Anbieter bezahlt wird und ob es sich überhaupt um eine Vermögens­verwaltung handelt oder nur um Beratung und Vermittlung.


Gebühren der Vermögens­verwaltung im Vergleich

Die Tabelle zeigt, was verschiedene Formen im Jahr kosten. Die Werte stammen von Stiftung Warentest, der Verbraucherzentrale und aus den Preisangaben der Anbieter, Stand Oktober 2026 (Quelle: Stiftung Warentest). Es sind Spannen, kein Durchschnitt: Wie teuer Ihr Mandat wird, hängt von Summe, Strategie und den eingesetzten Fonds ab.

FormKosten im JahrWas enthalten istGrundlage
ETF-Depot in Eigenregie0,07 % bis 0,3 %Nur Fondskosten, keine VerwaltungsgebührVerbraucherzentrale
Robo-Advisor0,31 % bis über 2,60 %Gebühr und Fondskosten zusammenStiftung Warentest Finanzen 7/2026
Digitale Anbieter0,25 % bis 1,035 %Meist nur die Gebühr, Fondskosten rund 0,1 % bis 0,25 % zusätzlichAngaben von 14 Anbietern
Fondsmandat eines Vermögensverwalters1,20 %, ab 1 Million € 0,95 %All-in-Gebühr laut AnbieterFlossbach von Storch ONE
Vermögens­verwaltung einer BankBis zu 1,6 %Vergütung einschließlich MehrwertsteuerapoBank

Quelle: Stiftung Warentest, Verbraucherzentrale, Angaben der Anbieter, abgerufen im Oktober 2026; für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen.


Rechenbeispiel: Das kostet eine klassische Vermögens­verwaltung

Wie stark die Gebühr den Ertrag mindert, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel unserer Redaktion für ein Jahr. Wir nehmen Kosten von 1,5 und zwei Prozent im Jahr an und eine Rendite von vier Prozent vor Kosten. Beides sind Annahmen, keine Prognose und keine Werte eines bestimmten Anbieters. Steuern und zusätzliche Produktkosten bleiben außen vor.

VermögenKosten im JahrKosten in EuroErtrag bei 4 % RenditeErtrag nach Kosten
500.000 €1,5 %7.500 €20.000 €12.500 €
500.000 €2 %10.000 €20.000 €10.000 €
1.000.000 €1,5 %15.000 €40.000 €25.000 €
1.000.000 €2 %20.000 €40.000 €20.000 €

Bei zwei Prozent Kosten geht in diesem Beispiel die Hälfte des Ertrags an die Vermögens­verwaltung, bei 1,5 Prozent mehr als ein Drittel. In Jahren mit niedriger Rendite ist der Anteil noch höher, denn die Gebühr wird auch dann fällig. Schon wenige Zehntelprozentpunkte machen deshalb einen spürbaren Unterschied.


Kosten und Rendite über 20 Jahre

Über viele Jahre wirken Kosten wie ein Zinseszins in die falsche Richtung. Unsere Beispielrechnung: 100.000 Euro einmal angelegt, angenommene fünf Prozent Rendite vor Kosten im Jahr, 20 Jahre Laufzeit, ohne Steuern. Die fünf Prozent sind eine Annahme, keine Prognose. Je nach Kostenstufe bleibt am Ende ein sehr unterschiedlicher Betrag übrig.

Gesamtkosten im JahrTypischer FallEndwert nach 20 JahrenWeniger als bei 0,3 %
0,3 %ETF-Depot in Eigenregie250.573 €Vergleichswert
0,9 %Robo-Advisor einschließlich Fondskosten223.365 €27.208 €
1,8 %Individuelle Vermögens­verwaltung mit Produktkosten187.756 €62.817 €
2,5 %Teures Mandat mit Dachfonds163.862 €86.711 €

Eine höhere Gebühr kann sich nur lohnen, wenn die Verwaltung mehr leistet: eine Strategie, die zu Ihnen passt, Disziplin in Krisen und weniger eigene Fehler. Eine bestimmte Rendite kann Ihnen kein seriöser Vermögensverwalter ­versprechen. Fragen Sie deshalb zuerst nach den Kosten und der Strategie, nicht nach der Wertentwicklung des Vorjahres.


Wann sind die Kosten zu hoch?

Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Maßstab sind die Gesamtkosten aus Gebühr, Fondskosten und Transaktionen im Verhältnis zu dem, was Sie dafür bekommen. Bei Robo-Advisorn stellt Stiftung Warentest fest, dass die Testsieger durchweg günstig sind. Teure Fonds im Mandat, etwa Dachfonds mit oft zwei Prozent und mehr im Jahr, treiben die Kosten nach oben (Quelle: Verbraucherzentrale).

Vor Vertragsschluss muss der Verwalter Ihnen alle Kosten als Betrag und Prozentsatz ausweisen und zeigen, wie sie sich auf die Rendite auswirken. Danach erhalten Sie mindestens einmal im Jahr eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten (Quelle: § 63 Abs. 7 WpHG). Legen Sie die Kostenausweise mehrerer Anbieter nebeneinander, das ist der ehrlichste Vergleich.

Alle Kosten vorab auf einen Blick

Bevor Sie sich entscheiden, bespricht unser Portfolio­management mit Ihnen Ziel und Risiko und weist Ihnen alle Kosten vorab aus. Danach entscheiden Sie in Ruhe.

  • Persönliches Gespräch mit dem Portfolio­management
  • Kostenausweis vor Vertragsschluss
  • Keine Provisionen von Produktherstellern
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Wie sicher ist es, sein Vermögen verwalten zu lassen?

Ihr Geld geht nicht in das Eigentum des Verwalters über. Ihre Wertpapiere liegen in einem Depot auf Ihren Namen bei einer Depotbank und bleiben Ihr Eigentum, auch wenn die Bank oder der Verwalter in Schwierigkeiten gerät. Gegen Kursverluste schützt das allerdings nicht: Das Anlagerisiko tragen Sie selbst, auch bei einem sehr guten Verwalter.

Ihr Depot bleibt Ihr Eigentum

Wertpapiere im Depot fallen nicht unter die Einlagensicherung, sind aber Eigentum der Kunden. Wird die Depotbank insolvent, können Sie die Herausgabe oder den Übertrag in ein anderes Depot verlangen, sofern die Papiere nicht als Sicherheit für einen Kredit dienen (Quelle: BaFin). Bei Verwaltern, die keine Bank sind, führt die Depotbank das Depot.

Der Begriff Sondervermögen, der in diesem Zusammenhang oft fällt, gehört zu Investmentfonds: Dort ist das Fondsvermögen vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt (Quelle: § 92 KAGB). Bei einer Vermögens­verwaltung mit eigenem Depot brauchen Sie diese Konstruktion nicht, weil die Wertpapiere ohnehin Ihnen gehören. Verlangt ein Verwalter eine Überweisung auf sein eigenes Konto, sollten Sie misstrauisch werden.


Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

Bargeld auf dem Verrechnungskonto ist über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt (Quelle: § 8 Einlagensicherungsgesetz). Für den Fall, dass ein Wertpapierinstitut Geld oder Wertpapiere unterschlägt und nicht herausgeben kann, gibt es die Anlegerentschädigung über die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

Diese Entschädigung ist auf 90 Prozent der Ansprüche begrenzt, höchstens 20.000 Euro (Quelle: § 4 Anlegerentschädigungsgesetz). Sie ersetzt keine Verluste durch Falschberatung und keine Verluste aus einer fehlerhaften Anlagestrategie. Gegen schlechte Entscheidungen des Verwalters helfen also nur eine sorgfältige Auswahl und ein klarer Vertrag.


Risiko des Kunden

Anlagen können sich immer anders entwickeln als erwartet. Auch mit einer guten Strategie lassen sich Verluste bei starken Kursschwankungen oft nicht verhindern. Fällt Ihr Depot seit Beginn des Berichtszeitraums um zehn Prozent, muss der Verwalter Sie spätestens am Ende desselben Geschäftstags informieren, ebenso bei jedem weiteren Verlust von zehn Prozent (Quelle: Art. 62 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565).


Verletzung der Sorgfaltspflicht

Bleibt die Rendite hinter den Erwartungen zurück oder entstehen Verluste, obwohl der Verwalter sich an den Vertrag gehalten hat, ist Schadenersatz kaum durchzusetzen. Denkbar ist er vor allem, wenn der Verwalter gegen die vereinbarten Anlagerichtlinien verstößt, Geschäfte tätigt, die nicht zu Ihnen passen, oder grob fehlerhaft handelt. Halten Sie Ihre Richtlinien deshalb schriftlich und konkret fest.

Experten-Tipp:
Auf die Vermögensschaden­haftpflicht achten

„Anders als andere Berufsgruppen und Dienstleister sind Vermögensverwalter nicht gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung greift bei Vermögensschäden durch Fehler und Versäumnisse des Vermögensverwalters. Achten Sie vor allem bei Vermögensverwaltern, die nicht zu einer Bank gehören, darauf, dass eine solche Versicherung besteht. Denn sie stellt im Schadensfall sicher, dass auch Schadenersatz geleistet werden kann.“

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Was steht im Vermögens­verwaltungsvertrag?

Der Vermögens­verwaltungsvertrag legt fest, was der Verwalter mit Ihrem Geld tun darf. Kern sind die Anlagerichtlinien mit Anlageziel, Risikoprofil und erlaubten Anlagen. Dazu kommen Vergütung, Berichte, Laufzeit und Kündigung. Ihr Vermögensverwalter darf Ihr Vermögen nicht anders verwenden als im Vertrag vereinbart, und seine Entscheidungen müssen zur festgelegten Strategie passen.

Vermögens­verwaltungsvertrag

Rechtlich wird der Vermögens­verwaltungsvertrag in der Regel als Geschäftsbesorgungsvertrag eingeordnet (Quelle: § 675 BGB). Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Banken beschreiben die Aufgabe so: Sie treffen die Anlageentscheidungen im Rahmen des erteilten Auftrags und der dazu vereinbarten Anlagerichtlinie. Diese Punkte sollte der Vertrag regeln:

InhaltWas geregelt wird
Anlageziel und RisikoprofilIhre Ziele, Ihr Anlagehorizont, Ihre Kenntnisse und finanziellen Verhältnisse
AnlagerichtlinienErlaubte Anlageklassen, Grenzen für Aktien oder Einzeltitel, Ausschlüsse
VergütungGebühr, Erfolgsbeteiligung, Kostenausweis vorab und jährlich
BerichteBericht grundsätzlich alle 3 Monate, Meldung bei 10 % Verlust
Laufzeit und KündigungKündigung, Depotübertrag, Regelung im Todesfall

Anlagerichtlinien schriftlich festhalten

Die Anlagerichtlinien sind Ihr wichtigstes Steuerungsinstrument. Halten Sie fest, wie hoch der Aktienanteil höchstens sein darf, welche Anlageklassen ausgeschlossen sind und wie viel Geld kurzfristig verfügbar bleiben muss. Je konkreter die Richtlinien, desto leichter prüfen Sie später, ob der Verwalter sich daran hält, und desto klarer ist die Lage, wenn etwas schiefgeht.


Berichte, Kündigung und Todesfall

Der Verwalter berichtet Ihnen grundsätzlich alle drei Monate, wie sich Ihr Depot entwickelt hat und wie die Anlage zu Ihren Zielen passt (Quelle: Art. 60 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565). Lesen Sie diese Berichte und vergleichen Sie sie mit den vereinbarten Richtlinien. Abweichungen sprechen Sie am besten sofort an, nicht erst beim nächsten Jahresgespräch.

Kündigen können Sie einen Vermögens­verwaltungsvertrag in der Regel jederzeit, weil es um Dienste geht, die auf besonderem Vertrauen beruhen (Quelle: § 627 BGB). Wie das konkret geht, welche Fristen in Verträgen stehen und was mit dem Depot passiert, lesen Sie im Ratgeber Vermögens­verwaltung kündigen.

Stirbt der Kunde, endet der Vertrag im Zweifel nicht, die Erben treten ein und entscheiden, ob sie ihn fortführen oder kündigen (Quelle: § 672 BGB). Was Erben gegenüber Bank und Verwalter nachweisen müssen und wer bis dahin handeln darf, erklärt der Ratgeber Vermögens­verwaltung nach dem Tod.

Welche Vermögensverwalter schneiden in Tests gut ab?

In den aktuellen Tests liegen bei klassischen Vermögensverwaltern Privatbanken und spezialisierte Häuser vorn, bei Robo-Advisorn Angebote von Banken und Fintechs. Geprüft werden Beratung, Kundendepots, Service und Konditionen, je nach Test unterschiedlich gewichtet. Unsere Empfehlung für von Buddenbrock leitet sich nicht aus diesen Tests ab, sondern aus unserer Arbeit mit dem Portfolio­management.

TestWas geprüft wurdeSpitzenergebnis
Elite Report 2026386 Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum51 empfehlenswert, acht in Deutschland tätige Häuser mit 830 von 1.000 Punkten
TOPS 2026, Fuchs und RichterBanken und Vermögensverwalter, Anlagewunsch 2,5 Millionen €Bankhaus Carl Spängler 85,51 Punkte, LGT in Deutschland 84,33 Punkte
DISQ und ntv 202612 Robo-Advisor, KundenerlebnisCominvest 87,6 Punkte (Banken), Growney 87,5 Punkte (Fintechs)
Börse Online 2026 (DKI)17 Robo-Advisor, Angebot, Konditionen, ServiceQuirion 95,4 Punkte
Stiftung Warentest Finanzen 7/202616 Robo-AdvisorKosten 0,31 % bis über 2,60 % im Jahr

Quelle: Elite Report, Fuchs und Richter Prüfinstanz, DISQ im Auftrag von ntv, Deutsches Kundeninstitut im Auftrag von Börse Online, Stiftung Warentest; für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen.

Alle Testergebnisse: Vermögens­verwaltung im Test 2026

Wie finden Sie den passenden Vermögensverwalter?

Klären Sie zuerst Ziel, Summe und Anlagehorizont, wählen Sie dann die passende Form und vergleichen Sie Angebote nach Gesamtkosten, Strategie und Seriosität. Prüfen Sie die Erlaubnis in der Datenbank der BaFin, bevor Sie unterschreiben, und halten Sie Ihre Anlagerichtlinien schriftlich fest. Testergebnisse helfen bei der Vorauswahl, ersetzen aber nicht das persönliche Gespräch.

So erkennen Sie seriöse Vermögensverwalter

Suchen Sie den Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Dort muss die Erlaubnis zur Finanzportfolio­verwaltung ohne Enddatum eingetragen sein, bei Wertpapierinstituten nach dem WpIG, bei Banken nach dem KWG (Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank). Berater unter einem Haftungsdach stehen in einem eigenen Register der BaFin, zusammen mit dem Institut, für das sie arbeiten.

Achten Sie außerdem auf Werdegang und Erfahrung der Menschen, die Ihr Geld verwalten, und auf Ihren persönlichen Eindruck im Gespräch. Ein seriöser Verwalter legt Kosten und Strategie offen, verkauft Ihnen keine hauseigenen Produkte und sagt Ihnen auch, wann eine Vermögens­verwaltung für Sie nicht sinnvoll ist. Berater sollten nicht ständig wechseln.


Vermögens­verwaltung im Vergleich: So gehen Sie vor

1. Bedarf klären

Wollen Sie selbst anlegen oder Entscheidungen abgeben? Klären Sie, wie viel Geld Sie wie lange und mit wie viel Risiko anlegen wollen.

2. Form wählen

Individuell, standardisiert oder digital: Ihre Summe und Ihr Wunsch nach einem Ansprechpartner geben die Richtung vor.

3. Kosten vergleichen

Lassen Sie sich den Kostenausweis vorab geben und vergleichen Sie die Gesamtkosten, nicht nur die Gebühr.

4. Erlaubnis prüfen

Suchen Sie den Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin oder im Register der gebundenen Vermittler.

5. Richtlinien festlegen

Halten Sie Ziel, Risiko, erlaubte Anlagen und Grenzen im Vertrag schriftlich fest.

6. Berichte prüfen

Lesen Sie die Quartalsberichte und Kostenaufstellungen und sprechen Sie Abweichungen sofort an.


Unsere Vermögens­verwaltung bei von Buddenbrock

Wir empfehlen Ihnen die Vermögens­verwaltung von von Buddenbrock. Die digitale Vermögens­verwaltung startet ab 10.000 Euro. Ihr Depot eröffnen Sie online, die Anlageentscheidungen trifft das Portfolio­management um Sascha Riemann und Carsten Faber, kein Robo-Advisor. Grundlage ist das Allwetter-Portfolio, das je nach Marktlage stärker auf Aktien, Anleihen, Rohstoffe oder alternative Anlagen setzt.

Ab 100.000 Euro gibt es die individuelle Vermögens­verwaltung mit persönlicher Betreuung und einer Strategie nach Ihren Anlagerichtlinien. Beide Varianten nutzen denselben Investmentansatz und dasselbe Portfolio­management. Wir nehmen keine Provisionen von Produktherstellern und setzen keine hauseigenen Produkte ein. Alle Kosten weisen wir Ihnen vor Vertragsschluss vollständig aus.

Die Verwaltung übernimmt die Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG, die dafür eine Erlaubnis der BaFin hat. Die Beratung läuft über das Haftungsdach der BN und Partners Capital AG. Ihr Depot liegt bei einer Depotbank auf Ihren Namen. Sascha Riemann leitet die Vermögens­verwaltung seit 2012, vorher war er bei der Postbank und der Citibank tätig.

Experten-Tipp:
Vier Kriterien für einen passenden Vermögensverwalter

„Vermögensverwalter sollten ihren Kunden keine eigenen Produkte verkaufen. Überhaupt sollte der Vermögensverwalter nicht an bestimmte Produktanbieter gebunden sein, da es darum geht, dem Kunden die beste Lösung anzubieten. Ein Vermögensverwalter sollte seine Kosten und Anlagestrategien stets transparent aufschlüsseln. Bei einer Vermögens­verwaltung sollten die Berater nicht ständig wechseln, da so kein langfristiges Vertrauensverhältnis möglich ist.“

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Ihr Vermögen von Profis verwalten lassen

Sprechen Sie mit unserem Portfolio­management über Ihre Ziele und erhalten Sie ein kostenfreies Angebot für Ihre Vermögens­verwaltung.

  • Persönliches Gespräch mit dem Portfolio­management
  • Anlagestrategie nach Ziel und Risiko
  • Keine hauseigenen Produkte
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Berater

So läuft unsere Beratung zur Vermögens­verwaltung ab

Die häufigsten Fragen zur Vermögens­verwaltung

Was macht ein Vermögensverwalter?

Ein Vermögensverwalter trifft eigenständig Anlageentscheidungen im Rahmen der Anlagerichtlinien, die Sie mit ihm vereinbaren, und setzt sie um. Er investiert Ihr Geld in verschiedene Anlageklassen und überwacht das Depot laufend. Das unterscheidet ihn von einem Vermögensberater, der Ihnen nur Empfehlungen gibt, die Sie selbst umsetzen.

Wann ist eine Vermögens­verwaltung sinnvoll?

Wenn Sie eine größere Summe langfristig anlegen und sich nicht selbst laufend um die Geldanlage kümmern wollen. Entscheidend ist weniger die Höhe der Einlage als die Frage, ob Ihnen die Entlastung durch eine professionelle Verwaltung die Kosten wert ist. Für kleine Beträge und Sparraten ist ein ETF-Sparplan oder ein Robo-Advisor meist günstiger.

Wie viel zahlen Sie für eine Vermögens­verwaltung?

Meist eine jährliche Gebühr in Prozent des verwalteten Vermögens plus die Kosten der Fonds. Robo-Advisor kosten laut Stiftung Warentest 0,31 bis über 2,60 Prozent im Jahr einschließlich Fondskosten, die Vermögens­verwaltung einer Bank bis zu 1,6 Prozent. Manche Verwalter verlangen zusätzlich eine Erfolgsgebühr. Transaktions-, Konto- und Depotkosten kommen hinzu, wenn sie nicht in einer Pauschale enthalten sind.

Ab welchem Betrag lohnt sich eine Vermögens­verwaltung?

Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Digitale Angebote starten teils ab einem Euro Sparrate, persönliche Mandate bei großen Banken oft erst ab 250.000 Euro. Ob es sich lohnt, hängt von den Gesamtkosten ab: Bei kleinen Summen und Sparraten ist ein breit gestreuter ETF-Sparplan in Eigenregie meist günstiger als jede Vermögens­verwaltung.

Was passiert mit meinem Geld, wenn der Vermögensverwalter insolvent wird?

Ihre Wertpapiere liegen in einem Depot auf Ihren Namen und bleiben Ihr Eigentum, Sie können die Herausgabe oder den Übertrag in ein anderes Depot verlangen. Bargeld auf dem Verrechnungskonto schützt die Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Bank. Hat ein Institut Geld oder Wertpapiere unterschlagen, greift laut BaFin die Anlegerentschädigung mit höchstens 20.000 Euro.

Kann ich die Gebühren der Vermögens­verwaltung von der Steuer absetzen?

Nein, im Privatvermögen nicht. Gebühren für Vermögens­verwaltung und Depot sind Werbungskosten, die laut § 20 Abs. 9 EStG neben dem Sparer-Pauschbetrag nicht abgezogen werden dürfen. Abziehbar sind nur Kauf- und Verkaufskosten einzelner Geschäfte und bei einer Pauschalgebühr der im Vertrag ausgewiesene Transaktionskostenanteil, höchstens die Hälfte der Gebühr. Mehr dazu im Ratgeber Vermögens­verwaltung und Steuer.

Welche Steuern fallen auf Erträge in der Vermögens­verwaltung an?

Zinsen, Dividenden und realisierte Kurssteigerungen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 Prozent, dazu bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer. Eine inländische Depotbank behält die Steuer direkt ein. Steuerfrei bleiben 1.000 Euro im Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren 2.000 Euro. Mehr im Ratgeber zur Kapitalertragsteuer.

Wie kündige ich einen Vermögens­verwaltungsvertrag?

Ein Vermögens­verwaltungsvertrag ist in der Regel jederzeit kündbar, weil er auf besonderem Vertrauen beruht. Bei Verträgen ab dem 01.10.2016 darf der Anbieter in seinen Geschäftsbedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen, eine E‑Mail genügt dann. Ältere Verträge können noch die Schriftform vorsehen. Ihre Wertpapiere können Sie in ein anderes Depot auf Ihren Namen übertragen lassen, ohne sie zu verkaufen. Dabei fällt keine Steuer an.

Was passiert mit der Vermögens­verwaltung nach dem Tod des Kunden?

Der Vertrag endet im Zweifel nicht mit dem Tod, die Erben treten an die Stelle des Verstorbenen und können ihn fortführen oder kündigen. Gegenüber der Bank weisen sie ihr Erbrecht mit einem Erbschein oder in der Regel auch mit einem eröffneten Testament nach. Bank und Verwalter melden die Depotwerte am Todestag laut § 33 ErbStG dem Finanzamt.

Fällt auf ein geerbtes Depot Erbschaftsteuer an?

Ja, wenn der Wert über dem persönlichen Freibetrag liegt. Ehepartner haben laut § 16 ErbStG 500.000 Euro frei, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Bewertet wird das Depot mit dem Kurs am Todestag. Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. und 13. Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer verhandelt, ein Urteil steht aus. Mehr im Ratgeber Erbschaftsteuer.

Welche Rendite bringt eine Vermögens­verwaltung?

Das lässt sich nicht vorhersagen. Die Rendite hängt von Strategie, Aktienanteil und Marktentwicklung ab, und von den Kosten, die Jahr für Jahr abgehen. Bei angenommenen fünf Prozent Rendite vor Kosten werden aus 100.000 Euro in 20 Jahren mit 0,3 Prozent Kosten 250.573 Euro, mit 1,8 Prozent Kosten nur 187.756 Euro. Seriöse Verwalter ­versprechen keine Rendite.

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Lena Mierbach
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