Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Psychotherapie: Was Sie beachten müssen

Von Maureen Menger
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Psychotherapie ist möglich: Der häufigste Ausgang bei psychischer Vorgeschichte ist nicht die Ablehnung, sondern die Annahme mit Ausschlussklausel für psychische Ursachen.
  • Entscheidend ist der Abfragezeitraum des jeweiligen Versicherers. Er liegt je nach Anbieter und Frage bei drei, fünf oder zehn Jahren. Was davor liegt, müssen Sie nicht angeben.
  • Läuft Ihre Therapie noch, stellen Versicherer den Antrag meist zurück statt ihn abzulehnen. Eine Zurückstellung ist keine Ablehnung.
  • Psychische Erkrankungen sind mit rund 32 % die häufigste Ursache für Berufs­unfähigkeit in Deutschland.
  • Brechen Sie eine nötige Therapie niemals wegen einer Versicherung ab. Sie wählen den passenden Versicherer, nicht die passende Krankengeschichte.
Patrick Knittel

Viele Menschen mit einer Psychotherapie in der Vorgeschichte gehen davon aus, dass für sie eine BU nicht infrage kommt.

Diese Sorge ist verständlich, sie trifft aber in den meisten Fällen nicht zu. Der häufigste Ausgang bei psychischer Vorgeschichte ist nicht die Ablehnung, sondern ein Vertrag mit einer Ausschlussklausel für psychische Ursachen. Entscheidend sind vier nüchterne Größen: Ihre Diagnose, der Abstand zur Behandlung, deren Dauer und vor allem die Frage, welchen Zeitraum der jeweilige Versicherer überhaupt abfragt. Genau diesen letzten Punkt übersehen die meisten, obwohl er über die Angabepflicht entscheidet. Auf dieser Seite erfahren Sie, welcher Weg in Ihrer Lage realistisch ist und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.

Kann ich trotz Psychotherapie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Psychotherapie ist möglich, und zwar häufiger, als die meisten Betroffenen erwarten. Entscheidend sind vier Punkte: die Diagnose, der zeitliche Abstand zur Behandlung, deren Dauer und der Abfragezeitraum des jeweiligen Versicherers. Der häufigste Ausgang ist dabei nicht die Ablehnung, sondern ein Vertrag mit Einschränkungen.

In unserer Beratungspraxis führen psychische Vor­erkrankungen meist zu einer Ausschlussklausel und nicht zu einer Ablehnung. Das heißt: Sie bekommen einen Vertrag, der bei körperlichen Ursachen voll leistet, psychische Ursachen aber ausklammert. Eine pauschale Absage an alle Betroffenen gibt es nicht, weil jeder Versicherer eigene Annahmerichtlinien hat.

Wer aktuell in Behandlung ist, bekommt meist keine Ablehnung, sondern eine Zurückstellung. Der Versicherer entscheidet dann erst nach Therapieende. Wie bei jeder Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Vorerkrankung gilt: Der eine Anbieter lehnt ab, der nächste nimmt denselben Fall mit Einschränkung an.


Welcher Fall trifft auf Sie zu?

Ihre SituationRealistische EinschätzungIhr nächster Schritt
Therapie läuft aktuellZurückstellung wahrscheinlich, Ablehnung seltenMarktlage jetzt klären, Antrag nach Therapieende stellen
Therapie ist geplant oder angedachtAntrag vor Therapiebeginn ist meist die bessere Reihenfolge, die Therapie selbst bleibt VorrangZeitplan besprechen, Therapie nie verschieben
Therapie liegt 2 bis 3 Jahre zurückAnnahme mit Ausschluss oder Zuschlag möglich, je nach AnbieterAbfragezeiträume vergleichen
Therapie liegt über 5 Jahre zurückOft keine Angabepflicht mehr, Normalannahme realistischAbfragezeitraum des Anbieters prüfen
Antrag wurde bereits abgelehntWeitere Anbieter bleiben möglich, Reihenfolge ist jetzt entscheidendVoranfrage statt Direktantrag

Was passiert, wenn meine Psychotherapie bei Antragstellung noch läuft?

Bei einer laufenden Psychotherapie stellen Versicherer den Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, kurz BU, in der Regel zurück, statt ihn abzulehnen. Der Grund ist nüchtern: Solange die Behandlung läuft, lässt sich das verbleibende Risiko nicht einschätzen. Der Versicherer entscheidet dann nach Abschluss der Therapie und auf Basis des Abschlussberichts.

Eine Zurückstellung ist keine Ablehnung. Sie taucht nicht als abgelehnter Antrag in Ihrer Historie auf und Sie müssen sie bei späteren Anträgen auch nicht als solche angeben. Sinnvoll ist es trotzdem, den Weg über eine anonyme Voranfrage zu gehen, damit gar kein offizieller Vorgang entsteht.

Warten Sie die Therapie in Ruhe ab. Eine nötige Behandlung abzubrechen oder aufzuschieben, um eine Versicherung zu bekommen, ist der falsche Weg und schadet Ihnen doppelt: gesundheitlich und später im Leistungsfall. In der Zwischenzeit lässt sich klären, welche Anbieter für Ihren Fall überhaupt infrage kommen und ob ein Angebot mit vereinfachten Gesundheitsfragen greift.


Was gilt, wenn die Therapie abgeschlossen ist?

Ob Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung trotz Therapie bekommen, hängt nach Therapieende am Abfragezeitraum des Versicherers und nicht an einer allgemeinen Wartefrist. Fällt die Behandlung nicht mehr in den abgefragten Zeitraum, müssen Sie sie nicht angeben und der Antrag läuft wie bei jedem anderen Antragsteller.

Liegt die Behandlung noch innerhalb des Abfragezeitraums, entscheidet der zeitliche Abstand über die Konditionen. Nach unserer Erfahrung lehnen die meisten Versicherer ab, wenn die Behandlung weniger als zwei bis zweieinhalb Jahre zurückliegt. Ab etwa drei Jahren Symptomfreiheit steigen die Chancen nach unserer Beratungserfahrung deutlich, häufig auf eine Annahme mit Ausschlussklausel.

Wichtig ist die Reihenfolge der beiden Prüfungen: Erst schauen Sie, ob die Therapie überhaupt in den Abfragezeitraum fällt. Erst danach spielt der Abstand zum Therapieende eine Rolle. Wer diese beiden Ebenen verwechselt, hält sich für chancenlos, obwohl er längst ohne Angabepflicht beantragen könnte.


Wie stehen meine Chancen nach mehreren Psychotherapien?

Nach mehreren Psychotherapien sinken die Chancen auf eine Annahme zu Normalbedingungen deutlich, ausgeschlossen ist ein Vertrag damit aber nicht. Versicherer werten mehrere Behandlungsabschnitte als Hinweis auf ein wiederkehrendes Geschehen und prüfen dann besonders genau, teils mit psychiatrischem Befundbericht.

Realistisch bleiben auch dann drei Wege zu einer BU trotz Psychotherapie: ein Vertrag mit Ausschlussklausel für psychische Ursachen, ein Angebot mit vereinfachten Gesundheitsfragen oder eine Alternative wie die Grundfähigkeits­versicherung. Welcher Weg trägt, zeigt eine Voranfrage bei mehreren Anbietern parallel. Aufgeben ist der einzige Schritt, der die Sache endgültig schlechter macht.

Klären Sie, welche Berufs­unfähigkeits­­versicherung bei Ihnen möglich ist

Ob Normalannahme, Zuschlag oder Ausschlussklausel, das entscheidet jeder Versicherer nach eigenen Richtlinien. Wir sagen Ihnen, welche Anbieter für Ihre Diagnose und Ihren Zeitabstand infrage kommen, kostenfrei und unverbindlich.

  • Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen
  • Anonyme Risikovoranfrage, bevor irgendwo ein Antrag entsteht
  • Ehrliche Einschätzung zu Ihrem Fall, auch wenn sie unbequem ist
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Berater

Ausschlussklausel statt Ablehnung: der häufigste dritte Weg

Bei psychischen Vor­erkrankungen gibt es nicht nur zwei Ausgänge, sondern drei. Neben der Annahme zu Normalbedingungen und der Ablehnung steht der Mittelweg: Annahme mit Risikozuschlag oder mit Ausschlussklausel. Genau dieser dritte Weg ist in unserer Beratung der häufigste.

  • Ein Risikozuschlag bedeutet, dass Sie denselben Schutz bekommen, aber einen höheren Beitrag zahlen.
  • Eine Ausschlussklausel bedeutet das Gegenteil: Der Beitrag bleibt normal, dafür sind bestimmte Ursachen vom Schutz ausgenommen, bei psychischer Vorgeschichte typischerweise alle psychischen Erkrankungen.

Wie hoch ein Zuschlag ausfällt, hängt vom Anbieter und von der Diagnose ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Was Ihr Vertrag am Ende kostet, zeigt erst das konkrete Angebot. Wovon der Beitrag grundsätzlich abhängt, ordnen wir in unserem Ratgeber zu den Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung ein.


Praxisbeispiel: Aufmerksamkeitsstörung im Jugendalter, Vertrag mit Ausschluss

Ein Schüler mit einer diagnostizierten Aufmerksamkeitsstörung (ADS) wurde bei uns vom Volkswohl Bund mit einer Ausschlussklausel versichert. Eine Diagnose, die viele für ein K.-o.-Kriterium halten, war also kein Hindernis für einen Vertrag. Ausgeschlossen sind die psychischen Ursachen, alles andere ist voll versichert.

Praxisbeispiel: körperliche und psychische Vorerkrankung zusammen

Ein Mann Mitte 20 in kaufmännischer Tätigkeit hatte einen angeborenen Handfehler und zusätzlich eine soziale Phobie mit Angststörung. Er wurde bei uns über eine Ausschlussklausel Psyche versichert. Auch die Kombination aus körperlicher und psychischer Diagnose führt also nicht zwangsläufig zur Ablehnung.


Lohnt sich eine BU mit Psyche-Ausschluss überhaupt?

Ein Vertrag mit Psyche-Ausschluss deckt weiterhin rund zwei Drittel aller Berufs­unfähigkeitsursachen ab. Psychische Erkrankungen lösen rund 32 Prozent der Fälle aus, Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats sowie Krebs­erkrankungen zusammen einen ähnlich großen Anteil (Quelle: MORGEN und MORGEN).

Rechnen Sie es an Ihrem Fall durch: Ein Vertrag, der bei Bandscheibenvorfall, Krebs, Herzinfarkt und Unfallfolgen zahlt, ist deutlich mehr wert als gar kein Vertrag. Er sichert außerdem Ihr jetziges Eintrittsalter und Ihren jetzigen Gesundheitszustand für die Zukunft. Wer mit 30 Jahren mit Ausschluss abschließt, zahlt lebenslang den Beitrag eines 30-Jährigen.

Ein Ausschluss ist zudem nicht immer endgültig. Nach mehreren beschwerdefreien Jahren lässt sich bei einigen Anbietern eine erneute Risikoprüfung beantragen. Nach unserer Beratungserfahrung brauchen Sie dafür aktuelle Befunde und eine Bestätigung, dass keine weitere Behandlung stattgefunden hat. Ob und zu welchen Bedingungen das möglich ist, steht in Ihren Vertragsbedingungen.


So bewerten Risikoprüfer psychische Vor­erkrankungen

Die folgende Einordnung entspricht der typischen Bewertung durch die Risikoprüfer, mit denen wir arbeiten. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber, in welche Richtung ein Antrag üblicherweise läuft.

BewertungDiagnosenWas das praktisch bedeutet
Eingehende Prüfung erforderlichAngst- und Zwangsstörung, Bulimie, Depressionen, Stress- und Erschöpfungszustand, Burn-out-Syndrom, psychosomatische Beschwerden, ADHSAnnahme möglich, häufig mit Ausschlussklausel oder Zuschlag
Prüfung mit psychiatrischem BefundberichtNeurosen, Persönlichkeitsstörung, posttraumatische Belastungsstörung, SuizidversuchAusgang offen, Bericht des behandelnden Facharztes entscheidet
Annahme nur mit Erschwerung, häufig AblehnungBestehende Psychosen, Autismus-Spektrum-StörungAusschluss oder Ablehnung wahrscheinlich, Alternativen prüfen
AblehnungDemenzGrundfähigkeits- oder Unfall­versicherung als Ersatzweg prüfen

Bekomme ich eine BU trotz Depression?

Eine Depression führt nicht automatisch zur Ablehnung. Sie fällt in die Kategorie „eingehende Prüfung erforderlich“, das heißt: Der Versicherer sieht sich Diagnose, Schweregrad, Behandlungsdauer und Abstand zur letzten Behandlung einzeln an. Eine einmalige depressive Episode mit abgeschlossener Kurzzeittherapie wird völlig anders bewertet als eine wiederkehrende depressive Störung mit mehreren Klinikaufenthalten.

Je länger die letzte Behandlung zurückliegt und je klarer der Anlass abgrenzbar war, desto besser stehen Ihre Chancen. Für die Absicherung nach einer Depression gelten dieselben Regeln wie bei jeder anderen psychischen Diagnose: erst Abfragezeitraum prüfen, dann anonym voranfragen, nie direkt beantragen. Mehr zur BU bei Depressionen finden Sie auf unserer Themenseite.


Zahlt die BU bei Burn-out oder Angststörung?

Ja, sofern die Erkrankung nach Vertragsabschluss auftritt und nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Ein Burn-out ist in der Klassifikation ICD-10 kein eigenständiges Krankheits­bild. Er wird als Zustand der totalen Erschöpfung unter dem Kode Z73.0 („Ausgebranntsein, Burn-out“) geführt und mündet in der Praxis häufig in eine Depressionsdiagnose. Für die Leistungsprüfung zählt die ärztliche Diagnose, nicht das Alltagswort.

Bei der Antragstellung ist ein zurückliegendes Burn-out als BU-Ursache dagegen ein Prüfpunkt wie jede andere psychische Behandlung. Eine Angststörung wird ähnlich bewertet, wobei Versicherer hier besonders auf die Zahl der Behandlungsabschnitte schauen.

Experten-Tipp:
Bei einer Psyche-Vorgeschichte endet es öfter mit Ausschluss als mit Ablehnung

„Wer eine Therapie hinter sich hat, hört oft, die BU sei für ihn gestorben. Das deckt sich nicht mit unserer Praxis: Psychische Vor­erkrankungen führen meist zur Ausschlussklausel, nicht zur Ablehnung. Klären Sie Ihren Fall deshalb zuerst über eine anonyme Risikovoranfrage statt über einen direkten Antrag. Dann kennen Sie Ihre Bedingungen, bevor irgendwo eine Absage dokumentiert wird.“

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Wie lange gilt eine Psychotherapie als „verjährt“?

„Verjährt“ ist bei Gesundheitsfragen eine umgangssprachliche Verkürzung. Juristisch verjährt eine Vorerkrankung nie. Sie fällt lediglich aus dem Abfragezeitraum der Gesundheitsfragen heraus und muss deshalb nicht mehr angegeben werden. Hinter dem Wort stecken zwei völlig verschiedene Fristen, die Sie auseinanderhalten sollten.

Bedeutung 1: der Abfragezeitraum des Versicherers

Der Abfragezeitraum sagt, wie weit der Versicherer in Ihre Krankengeschichte zurückschaut. Er liegt je nach Anbieter und Frageart bei drei, fünf oder zehn Jahren, das zeigen die Antragsformulare, mit denen wir in der Beratung arbeiten. Für psychische Behandlungen fragen viele Anbieter kürzer ab als für stationäre Behandlungen oder Operationen.

AbfragezeitraumWas Sie angeben müssenWas außen vor bleibt
3 JahreJede Beratung, Untersuchung und Behandlung der letzten 3 JahreTherapie, die länger als 3 Jahre zurückliegt
5 JahreAlle ambulanten Behandlungen der letzten 5 Jahre, auch einzelne GesprächeBehandlungen davor, sofern keine Folgebehandlung stattfand
10 JahreMeist stationäre Aufenthalte, Suizidversuche und schwere DiagnosenAmbulante Einzelgespräche, wenn die Frage sie nicht erfasst

Diese Staffelung ist der praktisch wichtigste Hebel für Betroffene. Eine Therapie, die vier Jahre zurückliegt, ist beim einen Anbieter angabepflichtig und beim nächsten nicht. Welche Anbieter kurz abfragen, ändert sich laufend und steht in den Antragsformularen, nicht in Werbebroschüren.

Testnoten helfen an dieser Stelle nur begrenzt weiter. Welche Anbieter in unabhängigen Tests vorn liegen, sagt wenig darüber aus, wer Sie mit psychischer Vorgeschichte annimmt: Bewertet werden Bedingungen und Finanzstärke, nicht die Annahmerichtlinien der Risikoprüfung. Einen Überblick über Tarife und Häuser finden Sie in unserem BU-Test und Anbietervergleich.


Bedeutung 2: die Fristen des Versicherers nach § 19 ff. VVG

Die zweite Bedeutung betrifft die Zeit nach Vertragsabschluss: Wie lange kann sich ein Versicherer noch vom Vertrag lösen, wenn Angaben falsch oder unvollständig waren? Diese Fristen regelt das Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG).

Wer eine angabepflichtige Behandlung verschweigt, verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht, also die gesetzliche Pflicht, alle erfragten Gefahrumstände wahrheitsgemäß anzugeben (Quelle: § 19 VVG). Die Rechtsfolgen sind abgestuft: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer zurücktreten, bei einfacher Fahrlässigkeit den Vertrag anpassen oder kündigen.

Das Rücktrittsrecht endet grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei arglistiger oder vorsätzlicher Verletzung erst nach zehn Jahren (Quelle: § 21 VVG). Erst danach ist eine Falschangabe tatsächlich „durch“. Das ist der wichtigste Unterschied zum Abfragezeitraum: Der eine betrifft die Frage im Antrag, der andere die Sicherheit Ihres Vertrags.

Den passenden Abfragezeitraum für Ihre Berufs­unfähigkeits­­versicherung finden

Welcher Anbieter Ihre Behandlung noch abfragt und welcher nicht, steht in den Antragsformularen und ändert sich laufend. Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen.

  • Abgleich Ihrer Behandlungszeiten mit den Abfragezeiträumen mehrerer Anbieter
  • Zugang zum gesamten Markt statt zu einem einzelnen Versicherer
  • Für Sie kostenfrei, weil wir im Erfolgsfall vom Versicherer vergütet werden
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Berater

Wie läuft die Gesundheitsprüfung bei psychischen Erkrankungen ab?

Die Gesundheitsprüfung besteht aus einem Fragebogen zu Krankengeschichte, Beschwerden, Behandlungen und Operationen. Bei psychischer Vorgeschichte verlangt der Versicherer zusätzlich fast immer den Abschlussbericht der Therapie. Die Fragen erfassen nicht nur Ärzte, sondern ausdrücklich auch Psychotherapeuten, Psychologen, Heilpraktiker und nichtärztliche Therapeuten.

Sie geben die Antworten nicht ins Blaue hinein: Fragen Sie bei Unsicherheit Ihre Krankenkasse nach einer Auflistung der abgerechneten Behandlungen und Ihren Therapeuten nach dem Abschlussbericht. So vermeiden Sie, dass Sie eine Behandlung schlicht vergessen.


Diese Gesundheitsfragen stellen Versicherer zur Psyche

So oder ähnlich sind die Fragen in den Antragsformularen formuliert, die uns in der Beratung vorliegen:

  • Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren Krankheiten der Psyche, auch Angststörung, Essstörung, Schlafstörungen, Erschöpfungszustände, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom oder Selbsttötungsversuch?
  • Sind Sie in den letzten X Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern über die bereits gemachten Angaben hinaus untersucht, beraten oder behandelt worden?
  • Sind oder waren Sie in den letzten fünf Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten der Psyche, des Gehirns oder des Nervensystems?
  • Haben Sie innerhalb der letzten zehn Jahre einen Selbsttötungsversuch unternommen?
  • Besteht oder bestand innerhalb der letzten zehn Jahre ein Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch?

Achten Sie auf das Wort „Beratung“. Es steht bewusst neben „Behandlung“ und erweitert die Frage deutlich. Der Betrachtungszeitraum variiert je nach Anbieter zwischen drei, fünf und zehn Jahren.


Muss ich das wirklich angeben?

Maßgeblich ist immer der Wortlaut der Frage, nicht Ihr Gefühl, ob etwas „schlimm genug“ war. Fragt der Versicherer nach Beratung, Untersuchung oder Behandlung, fällt auch ein Gespräch ohne Diagnose darunter, sofern es im Abfragezeitraum liegt. Diese Fälle werden am häufigsten übersehen:

SituationAnzugeben?
Probatorische Sitzungen (Kennenlernstunden vor dem eigentlichen Therapiebeginn) ohne anschließende TherapieJa, wenn nach Beratung oder Untersuchung gefragt wird. Sie sind abgerechnet und dokumentiert
Selbst gezahlte Therapie ohne KassenabrechnungJa. Die Angabepflicht hängt nicht davon ab, wer bezahlt hat
Erziehungs-, Paar- oder LebensberatungJa, wenn die Frage Beratung durch nichtärztliche Therapeuten umfasst
Coaching ohne therapeutischen HintergrundIn der Regel nein, sofern kein Therapeut beteiligt war und keine Diagnose gestellt wurde
Digitale Gesundheitsanwendung auf RezeptJa. Es liegt eine ärztliche Verordnung und meist eine Diagnose vor

Im Zweifel gilt: lieber angeben und erklären. Eine angegebene Behandlung kostet Sie im schlechtesten Fall eine Ausschlussklausel. Eine verschwiegene Behandlung kostet Sie im schlechtesten Fall den kompletten Versicherungsschutz, und zwar genau dann, wenn Sie ihn brauchen.

Experten-Tipp:
Frühere Therapien sachlich und vollständig angeben

„Eine frühere Psychotherapie, die in den abgefragten Zeitraum fällt, dürfen Sie auf keinen Fall verschweigen. Sonst verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, und der Versicherer kann die Rente verweigern. Schildern Sie Anlass, Dauer und Abschluss der Therapie sachlich und vollständig.“

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Gibt es eine BU ohne Gesundheitsfragen zur Psyche?

Ja, es gibt Angebote ohne Fragen zu früheren psychischen Behandlungen. Sie richten sich allerdings an klar abgegrenzte Zielgruppen und sind in Leistung oder Höhe begrenzt. Prüfen Sie ein solches Angebot immer an vier Punkten, dann veraltet Ihre Einschätzung nicht mit der nächsten Aktion.

PrüfpunktWorauf Sie achten
ZielgruppeHäufig nur Berufseinsteiger, Auszubildende, Studierende oder Belegschaften eines Betriebs
AlterslimitOft eine feste Obergrenze, häufig um 45 Jahre, so unsere Beratungserfahrung
SummenbegrenzungReduzierte Höchstrente, teils deutlich unter dem üblichen Bedarf
Was trotzdem gefragt wirdLaufende Behandlungen und aktuelle Beschwerden werden fast immer abgefragt

Betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung

Bietet Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Berufs­unfähigkeits­versicherung an, ist das für Menschen mit psychischer Vorgeschichte oft der realistischste Weg. Es handelt sich um Rahmenverträge für mehrere Beschäftigte, bei denen meist gar keine oder nur wenige Gesundheitsfragen gestellt werden.

Fragen Sie dabei ausdrücklich nach, ob der Rahmenvertrag auch bei einer laufenden Behandlung offensteht. Das ist von Vertrag zu Vertrag verschieden und entscheidet über Ihre Aufnahme. Häufig lässt sich die Absicherung als Baustein in eine betriebliche Altersvorsorge integrieren.

Auch Selbständige mit eigenen Angestellten haben hier eine Option: Wer selbst Arbeitgeber ist, kann einen solchen Rahmenvertrag unter Umständen für den eigenen Betrieb einrichten. Verbände und Kammern bieten ihren Mitgliedern teils vergleichbare Gruppenlösungen an, das begegnet uns in der Beratung regelmäßig.


Was gilt bei einer Therapie in Kindheit und Jugend?

Eine Therapie im Kindes- oder Jugendalter ist für Berufseinsteiger meist besser zu lösen, als sie befürchten. Liegt sie mehr als fünf oder zehn Jahre zurück, fällt sie bei vielen Anbietern schon aus dem Abfragezeitraum. Schulangst nach einem Umzug oder Trauergespräche nach einem Todesfall in der Familie werden zudem anders bewertet als eine chronische Erkrankung.

Anders liegt der Fall bei Diagnosen, die als dauerhaft gelten. Eine Autismus-Spektrum-Diagnose im Teenageralter führt derzeit bei nahezu allen Versicherern zur Ablehnung. Endgültig ist eine frühe Diagnose damit aber nicht: Einzelne Anbieter prüfen den Fall neu, sobald eine Ausbildung oder ein Studium beginnt.


Wenn keine BU zustande kommt: diese Alternativen bleiben

Kommt auch nach mehreren Voranfragen keine Berufs­unfähigkeits­versicherung zustande, ist der Absicherungsbedarf nicht verschwunden. Drei Produkte springen dann ein, jedes mit einem anderen Auslöser.

  • Die Grundfähigkeits­versicherung zahlt, wenn definierte Fähigkeiten wie Sehen, Gehen, Heben oder Autofahren dauerhaft verloren gehen. Psychische Erkrankungen sind dort meist nicht abgedeckt, dafür ist die Gesundheitsprüfung schlanker.
  • Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung leistet erst, wenn Sie keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Die Hürde ist höher als bei der BU, die Annahme dafür oft leichter.
  • Die Dread-Disease-Versicherung zahlt eine Einmalsumme bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall, unabhängig von Ihrer Arbeitsfähigkeit.

Welche dieser Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung zu Ihnen passt, hängt von Beruf, Einkommen und Familiensituation ab. Eine Kombination aus Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Schutz kommt einer BU am nächsten.

Experten-Tipp:
Eine Diagnose aus der Jugend ist kein lebenslanges Urteil

„Eine Ablehnung im Teenageralter wird oft als endgültig gelesen. Das ist sie nicht. Wir hatten eine Schülerin mit Asperger-Syndrom, die überall abgelehnt wurde. Ein Anbieter sagte eine erneute Prüfung zu, sobald Ausbildung oder Studium beginnen. Setzen Sie sich diesen Zeitpunkt in den Kalender und fragen Sie dann neu an, statt das Thema für dauerhaft erledigt zu halten.“

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Anonyme Risikovoranfrage: vor und nach einer Ablehnung

Die anonyme Risikovoranfrage ist bei psychischer Vorgeschichte der wichtigste einzelne Schritt. Dabei stellt ein Versicherungsexperte bei mehreren aussichtsreichen Anbietern eine Art Testantrag mit Ihren Gesundheitsdaten, aber ohne Ihren Namen und Ihre Adresse. Sie erfahren vorab, wer Sie zu welchen Bedingungen versichern würde, ohne dass irgendwo ein Antrag registriert wird.

Der häufigste Fehler, der zu einer Ablehnung führt, ist die Antragstellung ohne vorherige Voranfrage. Wer direkt beantragt, setzt bei psychischer Vorgeschichte alles auf eine Karte. Weder ein Vergleichsportal noch ein AI-Auskunftstool kann diesen Weg für Sie gehen, weil dafür ein Zugang zur Risikoprüfung der Versicherer nötig ist.


Wer sieht Ihre Diagnosedaten?

Ihre Gesundheitsdaten gehen ausschließlich an die Risikoprüfung der angefragten Versicherer, und zwar ohne Namen, Geburtsdatum und Anschrift. Es entsteht kein Antrag, kein Vertragsvorgang und kein Eintrag in einer Versicherungsdatenbank. Erst wenn Sie sich für ein Angebot entscheiden, folgt der offizielle Antrag mit Ihren vollständigen Daten.

Brechen Sie die Voranfrage ab, entsteht Ihnen daraus kein Nachteil. Sie können jederzeit aussteigen, und es bleibt kein Vorgang zurück, den ein anderer Versicherer später abfragen könnte. Genau diese Folgenlosigkeit ist der eigentliche Wert der Voranfrage.


Was tun, wenn der Antrag schon abgelehnt wurde?

Eine Ablehnung ist ein Rückschlag, aber kein Endpunkt. Der wichtigste Schritt ist jetzt, keinen weiteren Direktantrag zu stellen, denn Versicherer fragen im Antrag nach früheren Ablehnungen und Sie müssen diese wahrheitsgemäß angeben.

Zusätzlich existiert das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Betrieben wird es seit dem 1. Oktober 2025 von der Besurance HIS GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Quelle: GDV). Für Lebens- und Berufs­unfähigkeits­versicherungen speichert das HIS weder Diagnosen noch Ablehnungsgründe. Gespeichert wird nur der Hinweis, dass zu einer Person ein Vorgang mit erhöhtem Risiko vorlag (Quelle: GDV). Der abfragende Versicherer erfährt also nicht, warum abgelehnt wurde, und muss bei Ihnen nachfragen.

Sie haben ein Auskunftsrecht: Bei der Besurance HIS GmbH können Sie kostenfrei eine Selbstauskunft anfordern und erfahren, ob und welche Einträge zu Ihnen vorliegen. Erst mit diesem Wissen lässt sich der nächste Anlauf planen, etwa über Anbieter mit anderen Annahmerichtlinien. Wie Sie nach einer Absage konkret weiter vorgehen, lesen Sie unter BU abgelehnt, was nun?


Sie recherchieren für einen Angehörigen?

Vieles lässt sich vorbereiten, ohne dass der Betroffene selbst aktiv werden muss: Behandlungszeiträume zusammentragen, den Therapiebericht anfordern, die Frage nach dem Abfragezeitraum klären. Für die Voranfrage selbst brauchen wir allerdings seine Zustimmung, weil es um seine Gesundheitsdaten geht.

Ein gemeinsames Erstgespräch ist jederzeit möglich, auch ohne Gesundheitsdaten. Dabei klären wir, welche Wege in seiner Lage realistisch sind und was der nächste Schritt wäre. Das nimmt vielen Betroffenen die Hürde, das Thema überhaupt anzugehen.

Eine Voranfrage kostet Sie nichts außer etwas Vorbereitung, und sie hinterlässt keine Spur, wenn Sie sie abbrechen. Damit ist sie der einzige Schritt in diesem Thema, den Sie ohne Risiko gehen können. Sammeln Sie Behandlungszeiträume und Abschlussbericht, den Rest übernehmen wir.

Ihre anonyme Voranfrage zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung starten

Wir fragen mit Ihren Gesundheitsdaten bei mehreren aussichtsreichen Versicherern an, ohne Ihren Namen und ohne Ihre Adresse. Sie sehen die Rückmeldungen nebeneinander und entscheiden danach in Ruhe.

  • Kein Antrag, kein Vertragsvorgang, kein Eintrag in einer Versicherungsdatenbank
  • Auch nach einer Ablehnung möglich, dann mit geänderter Reihenfolge
  • Finanztip empfiehlt unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
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Psychische Erkrankungen als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Psychische Erkrankungen sind mit rund 32 Prozent die häufigste Ursache für Berufs­unfähigkeit in Deutschland. Dahinter folgen Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats mit rund 18 Prozent und Krebs­erkrankungen mit rund 16 Prozent (Quelle: MORGEN und MORGEN). Die Kategorien der Erhebung fassen dabei Nerven- und psychische Erkrankungen teilweise zusammen.

Betroffen sind sehr viele Menschen: Jedes Jahr sind 27,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland von einer psychischen Erkrankung betroffen, das sind rund 17,8 Millionen Personen. Am häufigsten sind Angststörungen mit 15,4 Prozent, gefolgt von affektiven Störungen mit 9,8 Prozent und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentenkonsum mit 5,7 Prozent (Quelle: DGPPN).

Psychische Erkrankungen führen außerdem zu überdurchschnittlich langen Fehlzeiten. Im Jahr 2025 entfielen auf jeden Arbeitsunfähigkeitsfall bei Männern 42 und bei Frauen 40 Fehltage (Quelle: Techniker Krankenkasse). Bei einzelnen Diagnosen wie wiederkehrenden depressiven Störungen liegen die Werte deutlich darüber. Über alle psychischen Diagnosen zusammen dauerte ein Arbeitsunfähigkeitsfall im Datenjahr 2025 rund 41 Tage. Auf psychische Störungen entfielen damit 20,5 Prozent aller Fehlzeiten, so der Gesundheitsreport 2026 der Techniker Krankenkasse.


Wie groß ist Ihre Versorgungslücke?

Die staatliche Absicherung schließt die Lücke nicht. Die volle Erwerbsminderungs­rente erhalten Sie erst, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, die teilweise Erwerbsminderungs­rente bei weniger als sechs Stunden (Quelle: § 43 SGB VI). Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung setzt viel früher an, nämlich bei 50 Prozent Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf.

Rechnen Sie mit konkreten Zahlen: Bei 2.600 Euro netto im Monat und einer Erwerbsminderungs­rente von rund 1.067 Euro im Rentenzugang 2025 fehlen Ihnen monatlich rund 1.500 Euro (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Über zehn Jahre sind das mehr als 180.000 Euro. Hinzu kommt: Im Rentenzugang 2024 gingen 42,0 Prozent aller neuen Erwerbsminderungs­renten auf eine psychische Erkrankung zurück, das waren 72.095 Neuzugänge (Quelle: Deutscher Bundestag).

Abgelehnt wird zudem ein erheblicher Teil: 44,9 Prozent der Entscheidungen über Anträge auf Erwerbsminderungs­rente fielen im Bezugsjahr 2024 negativ aus, nach derselben Statistik der Deutschen Renten­versicherung, abgedruckt in der Bundestagsdrucksache 21/1792. Diese Quote bezieht sich auf die Entscheidungen des Jahres, nicht auf die im selben Jahr gestellten Anträge. Auf die staatliche Leistung allein sollten Sie sich nicht verlassen.

Ein Einkommensverlust wirkt zudem schnell weiter. Erkrankung, Sucht oder Unfall lösten 2025 18 Prozent aller Überschuldungsfälle in Deutschland aus. Sie waren damit der häufigste Auslöser, noch vor Arbeitslosigkeit mit rund 17 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die gute Nachricht auf der Gegenseite: 80 Prozent aller Anträge auf eine Berufs­unfähigkeitsrente werden bewilligt, das hat eine Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen ergeben (Quelle: GDV).


Was sind eigentlich psychische Erkrankungen?

Als psychische Erkrankung gelten Störungen des Denkens, Fühlens, der Wahrnehmung oder des Verhaltens, die über das übliche Maß hinausgehen. Sie belasten die Betroffenen und beeinträchtigen deren berufliches oder soziales Leben. Dazu zählen unter anderem Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen, Burn-out, bipolare Störungen, Essstörungen, Psychosen und Schizophrenien sowie Demenz.

Die verbindliche Übersicht steht in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM) in Kapitel V, Codebereich F00 bis F99 (Quelle: BfArM). Neurologische Erkrankungen wie Epilepsie oder die Alzheimer-Krankheit stehen dagegen in Kapitel VI und zählen nicht als psychische Erkrankungen. Risikoprüfer bewerten sie trotzdem oft im selben Zusammenhang.

Fachlich beschreibt die Textrevision des Diagnostischen und Statistischen Manuals Psychischer Störungen (DSM-5-TR, Hogrefe 2025) eine psychische Störung als Syndrom. Gemeint sind klinisch bedeutsame Störungen der Kognitionen, der Emotionsregulation und des Verhaltens einer Person. Das Manual ist nur kostenpflichtig erhältlich, eine frei zugängliche Fundstelle für den Wortlaut gibt es nicht.

Experten-Tipp:
Die Erwerbsminderungs­rente ist kein Auffangnetz

„Viele rechnen still damit, dass der Staat im Ernstfall einspringt. Rechnen Sie es einmal nach: Bei 2.600 Euro netto bleibt mit der Erwerbsminderungs­rente eine Lücke von rund 1.500 Euro im Monat, und die volle Rente gibt es erst unter drei Stunden Arbeitsfähigkeit täglich. Sichern Sie deshalb lieber eine kleinere BU-Rente ab als gar keine.“

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Zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei psychischen Erkrankungen?

Ja. Tritt die psychische Erkrankung nach Vertragsabschluss auf und ist sie nicht vertraglich ausgeschlossen, zahlt der Versicherer die vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente. Psychische Erkrankungen sind bei der BU voll versicherbar, sofern vor Vertragsschluss keine Vorerkrankung bestand und keine Behandlung verschwiegen wurde.

In den Bedingungen der meisten Anbieter gilt: Sie sind berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die gesetzliche Definition selbst nennt keine Prozentschwelle, sie spricht vom voraussichtlich dauerhaften ganzen oder teilweisen Unvermögen, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben (Quelle: § 172 VVG).


Wie weisen Sie eine psychische Berufs­unfähigkeit nach?

Der Nachweis ist bei psychischen Diagnosen aufwendiger als bei körperlichen. Versicherer erwarten in der Regel einen fachärztlichen Befund von einem Psychiater oder ärztlichen Psychotherapeuten, nicht nur eine hausärztliche Bescheinigung. Hinzu kommt eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, oft als Stundenplan einer typischen Arbeitswoche.

Diese Tätigkeitsbeschreibung entscheidet häufig über den Ausgang. Sie zeigt, welche konkreten Anforderungen Ihr Beruf stellt, etwa Kundenkontakt, Verantwortung, Termindruck oder Schichtdienst, und welche davon Sie nicht mehr erfüllen können. Reicht dem Versicherer das nicht, ordnet er ein eigenes Gutachten an. Wie Sie den Leistungsantrag stellen, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Leistungsfall.


Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen sind bei psychischen Diagnosen keine Seltenheit, weil der Nachweis schwerer zu führen ist als bei einer Krebs- oder Unfalldiagnose. Als Ihr Versicherungsexperte prüfen wir in diesem Fall die Ablehnung und fordern die Begründung an. Danach ordnen wir das Gutachten ein und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch.

Bleibt der Versicherer bei seiner Haltung, steht Ihnen zusätzlich der Versicherungs­ombudsmann offen. Sein Spruch ist für den Versicherer bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro bindend, für Sie dagegen nicht (Quelle: Versicherungs­ombudsmann).


Vertragsbedingungen genau prüfen

Zwei Klauseln entscheiden darüber, ob Ihre Rente fließt:

  • Die abstrakte Verweisung erlaubt dem Versicherer, Sie auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die Sie nach Ausbildung und Erfahrung ausüben könnten. Ob Sie diese Tätigkeit tatsächlich ausüben, spielt dabei keine Rolle. Gute Tarife verzichten darauf ausdrücklich.
  • Die konkrete Verweisung greift nur, wenn Sie tatsächlich bereits eine andere, vergleichbare Tätigkeit ausüben. Sie steht in fast allen Tarifen und ist weitgehend unproblematisch. Was die Klauseln im Detail bedeuten, erklären wir unter abstrakte und konkrete Verweisung.

Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Vertrag Leistungsausschlüsse enthält. Ist eine Ausschlussklausel für psychische Ursachen vereinbart, zahlt der Versicherer bei einer psychisch bedingten Berufs­unfähigkeit nicht, bei allen anderen Ursachen aber sehr wohl. Diese Klausel steht im Versicherungsschein, nicht im Kleingedruckten der Bedingungen.


Ich habe schon eine BU und gehe jetzt in Therapie: Was gilt?

Ihr Versicherungsschutz bleibt unverändert bestehen. Nach Vertragsabschluss gibt es keine Anzeigepflicht für neue Erkrankungen, Sie müssen eine Therapie also weder melden noch genehmigen lassen. Beitrag und Leistung ändern sich dadurch nicht, und der Versicherer kann den Vertrag deswegen nicht kündigen.

Lassen Sie sich von der Sorge um Ihre Versicherung deshalb nicht davon abhalten, eine Behandlung zu beginnen. Eine dokumentierte Therapie hilft Ihnen im Gegenteil, falls Sie später tatsächlich einen Leistungsantrag stellen: Sie belegt Verlauf, Schweregrad und Behandlungsversuche. Nur bei einer Vertragsänderung mit erneuter Gesundheitsprüfung, etwa einer Nach­versicherung ohne Garantie, wird wieder gefragt.


Arbeitsunfähigkeit, Berufs­unfähigkeit, Erwerbsminderung: Wo ist der Unterschied?

Diese drei Begriffe werden häufig verwechselt, bedeuten aber Unterschiedliches. Für Beamte kommt eine vierte Größe hinzu, die im Alltag ebenfalls gerne mit den anderen dreien verwechselt wird.

Arbeitsunfähig

Sie sind ab dem ersten Tag einer Krankschreibung arbeitsunfähig, dann zahlt der Arbeitgeber Lohnfortzahlung und danach die Krankenkasse Krankengeld. Das ist eine vorübergehende Lage.

Berufsunfähig

Sie sind berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Das prüft der private Versicherer.

Erwerbsgemindert

Sie sind erwerbsgemindert, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr in nennenswertem Umfang nachgehen können. Das prüft die Deutsche Renten­versicherung, und die Hürde liegt deutlich höher.

Dienstunfähig

Diese vierte Größe betrifft Beamte. Dienstunfähigkeit wird nicht ärztlich wie die Berufs­unfähigkeit festgestellt, sondern dienstrechtlich durch den Dienstherrn. Abgesichert wird dieses Risiko über eine Dienstunfähigkeits­versicherung mit eigener Dienstunfähigkeits­klausel.


Hilfe bei akuter Belastung

Bei akuter Belastung erreichen Sie die Telefonseelsorge kostenfrei rund um die Uhr unter 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116 123, auch per Chat und E‑Mail.

Das Info-Telefon Depression der Deutschen Depressionshilfe berät kostenfrei unter 0800 3344533. Erreichbar ist es montags, dienstags und donnerstags 13 bis 17 Uhr sowie mittwochs und freitags 8.30 bis 12.30 Uhr. Beide Stellen helfen Ihnen weiter.


Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

Wenn Ihre Berufs­unfähigkeits­­versicherung bei psychischer Diagnose nicht zahlen will

Bei psychischen Erkrankungen verlangen Versicherer fachärztliche Befunde, eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung und oft ein eigenes Gutachten. Wir ordnen die Ablehnung ein und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch.

  • Prüfung des Ablehnungsschreibens und der angeforderten Begründung
  • Unterstützung bei Tätigkeitsbeschreibung und Befundunterlagen
  • Unsere Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung ist von Finanztip empfohlen
Foto von Patrick Knittel
Berater

Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Psychotherapie

Wann muss ich eine abgebrochene Psychotherapie bei der Gesundheitsprüfung angeben?

Immer dann, wenn sie in den Abfragezeitraum des Versicherers fällt. Entscheidend ist der Wortlaut der Gesundheitsfrage, nicht das Ergebnis der Behandlung. Fragt der Versicherer nach „Beratung, Untersuchung oder Behandlung“, zählt auch eine Therapie, die Sie nach wenigen Sitzungen abgebrochen haben. Der Abbruch selbst ist keine Ausrede, denn die Behandlung hat trotzdem stattgefunden und ist dokumentiert.

Wie lange nach einer Psychotherapie bekomme ich noch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Das hängt vom einzelnen Versicherer ab, es gibt keine einheitliche Frist. Manche Anbieter fragen psychische Behandlungen nur drei Jahre rückwirkend ab, andere fünf oder sogar zehn Jahre. Liegt Ihre Therapie außerhalb des jeweiligen Abfragezeitraums, müssen Sie sie nicht angeben und der Antrag läuft wie bei jedem anderen Antragsteller. Welcher Zeitraum für Sie günstiger ist, zeigt erst ein Vergleich der konkreten Anbieter.

Woher erfährt der Versicherer von einer Psychotherapie?

Der Versicherer hat keinen automatischen Zugriff auf Ihre Patientenakte oder die Abrechnungsdaten Ihrer Krankenkasse. Er stützt sich auf Ihre eigenen Angaben in den Gesundheitsfragen und, bei psychischer Vorgeschichte, auf den Abschlussbericht der Therapie, den er bei Ihnen anfordert. Deshalb hängt die Risikoprüfung fast vollständig von wahrheitsgemäßen Angaben ab, nicht von einer verdeckten Recherche des Versicherers.

Wie bewerten Versicherer eine einmalige Psychotherapie, zum Beispiel nach einem Todesfall in der Familie?

Deutlich milder als eine wiederkehrende oder chronische Erkrankung. Ein einzelnes, klar abgrenzbares Ereignis wie ein Trauergespräch nach einem Todesfall oder eine kurze Krisenintervention wird von Risikoprüfern in der Regel gesondert bewertet. Trotzdem müssen Sie die Behandlung angeben, wenn sie in den Abfragezeitraum fällt. Der Anlass und die Kürze der Behandlung sprechen dabei für Sie, eine Garantie auf Normalannahme ist das aber nicht.

Wie wirkt sich eine Psychotherapie auf den Beitrag zur Berufs­unfähigkeits­versicherung aus?

Sie kann den Beitrag erhöhen, zwangsläufig ist das aber nicht. Bewertet der Versicherer Ihre Vorgeschichte mit einem Risikozuschlag statt mit einer Ausschlussklausel, zahlen Sie einen höheren Beitrag bei vollem Leistungsumfang. Wie hoch dieser Zuschlag im Einzelfall ausfällt, hängt vom Anbieter und der Diagnose ab. Pauschal beziffern lässt er sich nicht, auch nicht aus unserer Beratungserfahrung heraus.

Was gilt für die Dienstunfähigkeits­versicherung bei einer Psychotherapie?

Beamte sichern sich nicht über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ab, sondern über eine Dienstunfähigkeits­versicherung mit einer eigenen Dienstunfähigkeits­klausel. Bei psychischer Vorgeschichte gelten dort vergleichbare Abfragezeiträume und Annahmeregeln wie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung. Der Unterschied liegt im Leistungsfall: Die Zahlung knüpft nicht an eine ärztliche BU-Feststellung an, sondern an die dienstrechtliche Feststellung der Dienstunfähigkeit.

Welche Chancen habe ich mit einer ADHS-Diagnose aus der Kindheit auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Besser, als viele Betroffene erwarten. Eine Aufmerksamkeitsstörung fällt bei Risikoprüfern in die Kategorie „eingehende Prüfung erforderlich“, nicht in eine der strengeren Kategorien wie eine Autismus-Spektrum-Diagnose, die häufig zur Ablehnung führt. Die Annahme erfolgt dann häufig mit einer Ausschlussklausel oder einem Zuschlag statt mit einer Ablehnung. Liegt die Diagnose zudem schon viele Jahre zurück, kann sie je nach Anbieter ganz aus dem Abfragezeitraum herausfallen.

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