Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie trotz Psychotherapie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen und ob die BU bei Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen zahlt.
Inhalt dieser SeitePsychische Erkrankungen als Ursache einer Berufsunfähigkeit
Viele Menschen leiden an psychischen Erkrankungen: Allein jedes Jahr sind in Deutschland 27,8 Prozent der Erwachsenen von einer psychischen Erkrankung betroffen. Insgesamt sind das rund 18 Millionen Menschen. Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen zählen dabei Angststörungen, gefolgt von Erkrankungen durch deutlich veränderten Stimmungslagen – sogenannten affektiven Störungen – und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentenkonsum (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.).
Psychische Erkrankungen und Berufsunfähigkeit
Psychische Erkrankungen können Betroffene in ihrem Beruf stark einschränken. Sie führen oft zu langen Fehlzeiten und häufig zur Berufs- oder sogar Erwerbsunfähigkeit:
Viele Fehltage
Psychische Erkrankungen sind nicht nur häufig, sie führen auch zu verhältnismäßig langen Fehlzeiten im Beruf – oft können Betroffene mehrere Monate ihrer Erwerbsarbeit nicht mehr nachgehen. Dies sind die psychischen Erkrankungen mit den meisten Arbeitsunfähigkeitstagen pro Fall im Jahr 2023:
Tage je Fall | Diagnose nach ICD-10 | Anzahl der Fälle |
---|---|---|
113,9 | Spezifische Persönlichkeitsstörungen | 3.622 |
98,5 | Phobische Störungen | 1.891 |
93,9 | Rezidivierende (wiederkehrende) depressive Störung | 31.814 |
78,6 | Bipolare affektive Störung | 2.722 |
71,8 | Anhaltende affektive Störungen | 2.973 |
58,6 | Andere Angststörungen | 29.447 |
56,9 | Depressive Episode | 87.939 |
42,3 | Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol | 7.337 |
36,9 | Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung | 24.289 |
28,1 | Andere neurotische Störungen | 76.375 |
25,9 | Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen | 189.688 |
Häufige Berufsunfähigkeit
Psychische Erkrankungen sind mit 35 Prozent die häufigste Ursache für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Am zweithäufigsten können Menschen wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates nicht mehr arbeiten. 16 Prozent können aufgrund einer Krebserkrankung einer Arbeit nicht mehr nachgehen (Quelle: Gesamtverband der Versicherer). Auch erhalten die meisten Menschen, die jeglicher Arbeit so gut wie gar nicht mehr nachgehen können und daher eine staatliche Erwerbsminderungsrente erhalten, diese aufgrund einer psychischen Störung (41,8 Prozent) (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Finanzielle Belastungen durch Berufsunfähigkeit
Für die meisten Menschen ist das Einkommen die Haupteinnahmequelle. Müssen Sie aufgrund einer Berufsunfähigkeit darauf verzichten, ist für viele der bisherige Lebensstandard gefährdet. Finanzielle Ängste und Stress können Folge sein, der wiederum psychische Erkrankungen noch verschlimmern kann. Und tatsächlich zeigen Studien, dass durch Erwerbslosigkeit das Risiko für Überschuldung und Armut deutlich steigt (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung; statista).
Können Sie aufgrund von psychischen Erkrankungen Ihrer Erwerbsarbeit nicht mehr nachgehen, sind Sie mitunter durch eine staatliche Erwerbsminderungsrente abgesichert. Beachten Sie aber, dass Sie diese erst erhalten, wenn Sie nahezu gar nicht mehr irgendeiner Erwerbsarbeit nachgehen können. Zudem liegt sie monatlich durchschnittlich nur bei 978 Euro. Schließlich wurden 2023 auch rund 43 Prozent der Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente – und damit ein hoher Teil – abgelehnt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Mehr Sicherheit haben Sie, wenn Sie privat vorsorgen: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, bereits bei Berufsunfähigkeit und nicht erst bei Erwerbsunfähigkeit. Zudem können Sie die Höhe der monatlichen BU-Rente bei Abschluss der Versicherung selbst festlegen. Schließlich werden 80 Prozent aller Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente bewilligt (Quelle: Gesamtverband der Versicherer).
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Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten:
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie abschließen
Leiden oder litten Sie an einer psychischen Erkrankung und waren oder sind Sie deswegen in therapeutischer Behandlung, kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schwierig für Sie sein. Zwar gibt es bereits BU-Anbieter, die psychische Vorerkrankungen bei der Antragstellung differenzierter betrachten, doch nach wie vor sprechen viele BU-Versicherer pauschal eine Ablehnung aus. Denn Versicherer sehen bei Menschen mit psychischen Erkrankungen ein stark erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit.
Jeder Versicherer hat jedoch eigene Regeln für die Annahme eines BU-Antrags bei Vorerkrankungen. Es kann also sein, dass ein Versicherer Ihren Antrag ablehnt, weil er das Risiko für eine Berufsunfähigkeit als zu hoch einschätzt, ein anderer Sie aber noch versichern würde. In der Regel wird der Anbieter Ihr individuelles Risiko anhand der Diagnose, des Ausmaßes der Erkrankung, des Zeitpunkts und der Dauer der Behandlung abschätzen. Folgende Entscheidungen des Versicherers sind dabei wahrscheinlich:
Laufende Therapie
Läuft Ihre Psychotherapie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch, können Versicherer Ihr Risiko einer Berufsunfähigkeit nicht eindeutig abschätzen. Daher stellt der Versicherer häufig Ihren Antrag zurück. Das bedeutet, dass der BU-Versicherer Ihren Antrag erst bewertet und darüber entscheidet, wenn Sie Ihre Therapie beendet haben und er Ihr Restrisiko einschätzen kann.
Abgeschlossene Therapie
Wer in den vergangenen zwei bis zweieinhalb Jahren in psychotherapeutischer Behandlung war, erhält von den meisten Berufsunfähigkeitsversicherern aktuell eine Ablehnung.
Liegt die Therapie mehr als drei Jahre zurück, gibt es einige Versicherer, die einen Abschluss möglich machen. Erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Abfragezeiträume der Versicherer.
Einmalige Therapie
Die Versicherer bewerten besser, wenn die psychische Erkrankung und die deshalb erforderliche Psychotherapie ein einmaliges Ereignis war. Aber auch der Anlass der Therapie beeinflusst, ob und unter welchen Bedingungen der Versicherer Ihnen eine Versicherung anbieten. Wenn es sich beispielsweise um eine Therapie aufgrund eines Todesfalls in der Familie handelte, ist oft ein Versicherungsabschluss zu normalen Konditionen möglich.
Mehrere Therapien
Für Antragsteller, die bereits mehrere Psychotherapien für sich genutzt haben, stehen die Chancen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach wie vor ausgesprochen schlecht.
So können psychische Vorerkrankungen bewertet werden
Eingehende Prüfung erforderlich | Angst-/Zwangsstörung, Bulimie, Depressionen, chronisches Müdigkeitssyndrom, Stress-/Erschöpfungszustand, Burn-out-Syndrom, psychosomatische Beschwerden |
Prüfung mit psychiatrischem Befundbericht | Neurosen, Persönlichkeitsstörung, Suizidversuch |
Annahme unwahrscheinlich, eventuell mit Erschwerung | Bestehende Psychosen |
Ablehnung | Demenz |
So läuft die Gesundheitsprüfung ab
Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, führt der Versicherer eine Gesundheitsprüfung bei Ihnen durch. Diese besteht aus einem Fragebogen mit Gesundheitsfragen zu Ihrer Krankengeschichte, Beschwerden, Behandlungen oder auch Operationen. Grundsätzlich ist bei einem BU-Antrag mit Psychotherapie ein Abschlussbericht der Therapie notwendig. Typische Gesundheitsfragen zu psychischen Erkrankungen sehen zum Beispiel so aus:
„Bestehen oder bestanden in den letzten X* Jahren Krankheiten der Psyche (auch Angststörung, Essstörung, Schlafstörungen [mehr als 5-mal im Monat], Erschöpfungszustände, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Selbsttötungsversuch)?“
„Sind Sie in den letzten X* Jahren von Ärzten, Psychologen, Krankengymnasten oder Heilpraktikern über die bereits gemachten Angaben hinaus untersucht, beraten oder behandelt worden?“
„Sind oder waren Sie in den letzten 5 Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten oder Unfallfolgen der Psyche, des Gehirns, des Nervensystems (z. B. Depressionen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Psychotherapien, Bulimie, Essstörungen, Suizidversuch, Multiple Sklerose, Anfallsleiden, Lähmungen, Schlaganfall)?“
„Haben Sie innerhalb der letzten zehn Jahre einen Selbsttötungsversuch unternommen?“
„Besteht oder bestand innerhalb der letzten zehn Jahre ein Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch?
*Der Betrachtungszeitraum kann je nach Anbieter variieren. Häufig sind drei, fünf oder zehn Jahre.
Mehr zu typischen Gesundheitsfragen in der BU
Experten-Tipp:
Fragen immer wahrheitsgemäß beantworten
„Eine frühere Psychotherapie, die in den von der Versicherung abgefragten Zeitraum fällt, dürfen Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf keinen Fall verschweigen. Ansonsten kann der Versicherer bei einer Berufsunfähigkeit die Auszahlung der BU-Rente verweigern. Grundsätzlich müssen Sie alle Fragen dem Versicherer wahrheitsgemäß beantworten, nicht nur die zu psychischen Erkrankungen – ansonsten verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht.“
Vorteilhafte Abfragezeiträume wählen
Müssen Sie psychische Erkrankungen oder auch eine Psychotherapie bei den Gesundheitsfragen im BU-Antrag angeben, hat dies oft schlechtere Vertragskonditionen oder gar eine Ablehnung des Antrags zur Folge. Ob diese Erkrankungen und Therapien wiederum überhaupt angegeben werden müssen, hängt von den Abfragezeiträumen der Versicherer ab – in der Regel liegen sie bei fünf bis zehn Jahren. Es gibt aber auch Versicherer, die kürzere Zeiträume – zum Beispiel drei Jahre – abfragen.
Es kann für Sie also Sinn ergeben, einen Anbieter mit kurzem Abfragezeitraum zu suchen, da so Psychotherapien oder psychische Erkrankungen schneller als verjährt gelten und Sie sie nicht mehr angeben müssen.
Mit vereinfachten Gesundheitsfragen zur BU
Müssen Sie mit einer Ablehnung Ihres BU-Antrags aufgrund Ihrer Antworten auf die Gesundheitsfragen zu psychischen Erkrankungen und Psychotherapien rechnen, hätten Sie auf einem anderen Weg die Chance, doch noch eine BU abzuschließen: Es gibt BU-Angebote, in denen keine Fragen zu früheren psychischen Erkrankungen oder auch Psychotherapien gestellt werden. Diese BUs richten sich allerdings meist nur an eine bestimmte Zielgruppe, oder sie sind nicht so leistungsstark:
Vermeiden Sie Ablehnungen mit einer anonymen Risikovoranfrage
Lehnt ein Versicherer den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund Ihrer psychischen Erkrankungen und therapeutischen Behandlung ab, können Sie Schwierigkeiten haben, bei einem anderen Anbieter noch eine BU abzuschließen. Denn jede Ablehnung macht Sie als Versicherungsnehmer weniger attraktiv.
Zwar wird jeder Versicherer Ihr Risiko auf eine Berufsunfähigkeit individuell prüfen: Es kann also sein, dass ein Anbieter Ihren BU-Antrag annimmt, Ihr Risiko einem anderen aber zu groß ist. Der Versicherer wird Sie in der Regel nach abgelehnten BU-Anträgen fragen und mit hoher Wahrscheinlichkeit bisherige Ablehnungen in einer gemeinsamen Datenbank der Versicherer einsehen können. Daher sollten Sie Ablehnungen vermeiden, zum Beispiel mit einer anonymen Risikovoranfrage.
Mit einer anonymen Risikovoranfrage können Sie eine offizielle Ablehnung durch den Versicherer vermeiden und gleichzeitig Ihre Chancen auf eine BU ausloten. Versicherungsberater stellen dafür bei mehreren aussichtsreichen Anbietern eine Art Testantrag mit Ihren Gesundheitsdaten, aber ohne Ihren Namen und Adresse. Die Versicherer antworten dann, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Sie Ihnen eine BU trotz Psychotherapie anbieten können. Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, können Sie ohne Risiko einer Ablehnung einen offiziellen Antrag auf eine BU stellen. Gerne führen unsere BU-Berater eine anonyme Risikovoranfrage für Sie durch – kontaktieren Sie uns einfach direkt.
Unsere Tipps zum BU-Abschluss trotz Psychotherapie im Überblick
- Achten Sie darauf, dass die letzte Therapiebehandlung vor dem für den Versicherer abgefragten Zeitraum liegt.
- Lassen Sie einen qualifizierten Experten eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern für Sie stellen. Unsere BU-Berater führen diese gerne für Sie durch.
- Fordern Sie so mehrere Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an und vergleichen Sie sie.
- Prüfen Sie auch, ob eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung eine passende Absicherung für Sie wäre.
- Sollte der BU-Abschluss nicht klappen, finden Sie hier mehr Informationen zu Alternativen.
Zahlt meine BU bei Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen?
Werden Sie berufsunfähig, zahlt der Versicherer Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente aus, wenn vor Vertragsabschluss nachweislich keine psychischen Erkrankungen bestanden und Sie eine Psychotherapie erst benötigten, als die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgeschlossen hatten. Allgemeine Voraussetzung für eine BU-Rente ist, dass die psychische Erkrankung die Berufsfähigkeit zu mindestens 50 Prozent für mindestens sechs Monate mindert. Dies muss Ihnen ein Arzt schriftlich bestätigen. Diese ärztlichen Bescheinigungen sollten Sie in jedem Fall dem Leistungsantrag beifügen, den Sie beim Versicherer einreichen müssen, um die BU-Rente zu erhalten.
Vertragsbedingungen genau prüfen
Prüfen Sie auch Ihren Versicherungsvertrag, denn bestimmte Klauseln und Regelungen können die Auszahlung einer BU-Rente verhindern. Ist in dem Vertrag etwa eine konkrete oder abstrakte Verweisung enthalten, muss die Versicherung erst zahlen, wenn Sie weder in der Lage sind, den im Vertrag versicherten Beruf auszuüben, noch eine andere vergleichbare Arbeitstätigkeit. Wurden wiederum sogenannte Leistungsausschlüsse vereinbart, ist es von der Ursache der Berufsunfähigkeit abhängig, ob Sie die BU-Rente erhalten. Werden Sie etwa aufgrund von psychischen Erkrankungen berufsunfähig, wurden diese als Ursache einer Berufsunfähigkeit jedoch vertraglich ausgeschlossen, wird Ihnen keine BU-Rente ausgezahlt.
Was sind eigentlich psychische Erkrankungen?
Es gibt eine Vielzahl psychischer Erkrankungen: Sie reichen von Demenz, über Belastungsstörungen oder auch Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen bis hin zur Schizophrenie. Hier sehen Sie einige Beispiele für psychische Erkrankungen:
Beispiele für psychische Erkrankungen
- Psychosen
- Depressionen
- Schizophrenien
- Bipolare Störungen
- Angst- und Zwangsstörungen
- Wochenbettdepression
Eine Übersicht über alle „Psychische und Verhaltensstörungen“ findet sich in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme (ICD-10) unter dem Code F (Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).
So werden psychische Störungen definiert
Da psychische Erkrankungen sehr unterschiedlich sein können, ist eine Definition meist eher allgemein formuliert. In der fünften Version des „Diagnostischen und statistischen Leitfadens psychischer Störungen“ (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM)) werden psychische Störungen etwa wie folgt definiert:
„Eine psychische Störung ist definiert als Syndrom, welches durch klinisch signifikante Störungen in den Kognitionen, in der Emotionsregulation und im Verhalten einer Person charakterisiert ist. Diese Störungen sind Ausdruck von dysfunktionalen psychologischen, biologischen oder entwicklungsbezogenen Prozessen, die psychischen und seelischen Funktionen zugrunde liegen. Psychische Störungen sind typischerweise verbunden mit bedeutsamen Leiden oder Behinderung hinsichtlich sozialer oder berufs-/ausbildungsbezogener und anderer wichtiger Aktivitäten.“
Wichtige Anzeichen einer psychischen Störung sind also, dass Gefühle, Denken, Aufmerksamkeit oder auch Gedächtnis von der Normalität abweichen, die Abweichung sich negativ auf soziale, berufliche, schulische und andere wichtige Aktivitäten auswirkt und die Betroffenen darunter leiden.
Weitere mögliche Ursachen für Berufsunfähigkeit
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