Rechtsschutz­versicherung für Manager Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Treffen Sie als Geschäftsführer einer GmbH, Mitglied im Vorstand oder Aufsichtsrat wichtige Entscheidungen, besteht immer die Gefahr, dass Sie strafrechtlich oder mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden.
  • Leitende Manager stehen in einem besonderen Arbeitsverhältnis und sind auf einen speziellen Manager-Rechtsschutz angewiesen.
  • Dieser ist bereits ab 46 € im Monat erhältlich.
  • Manager sollten bei der Wahl ihrer Versicherungspolice auf den Anstellungsvertrags­rechtsschutz achten, da der gesetzliche Kündigungsschutz für Manager häufig nicht gilt.
  • Auch Vermögensschäden sollten über die Rechtsschutz­versicherung abgedeckt werden können. Liegt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, können die Gerichtskosten schnell in die Höhe schießen.

Das erwartet Sie hier

Welche Leistungen die Rechtsschutz­versicherung für Manager beinhalten sollte, wie viel sie kostet und warum der Straf­rechtsschutz in jedem Fall integriert sein muss.

Inhalt dieser Seite
  1. Besonderheiten der Rechtsschutz­­versicherung für Manager
  2. Welche Positionen können versichert werden?
  3. Wichtige Leistungen für Manager
  4. Fallbeispiele
  5. Kosten und Preise
  6. Tipps zum Rechtsschutz
  7. Aktuelle Testergebnisse

Warum Manager besonderen Rechtsschutz brauchen

Manager können bei einer Fehlentscheidung oder bei regelwidrigem Verhalten erheblichen wirtschaftliche Schaden für ihr Unternehmen oder für Dritte verursachen. Dabei tragen sie die strafrechtliche Verantwortung nicht nur für die eigenen, sondern auch für die Fehler ihrer Mitarbeiter. Entsprechend hoch fallen die Kosten für Fachanwälte, Gutachter, Zeugen und Gerichtsgebühren aus. Um ihr Recht bis zum Schluss auch vor Gericht durchsetzen zu können, hilft Führungskräften die für diese Berufsgruppe speziell aufgebaute Rechtsschutz­versicherung – der sogenannte Manager-Rechtsschutz.

Experten-Tipp:

„Eine wichtige Besonderheit bei Managern und anderen Führungskräfte ist ihr Verhältnis zum Arbeitgeber. Anstatt eines normalen Arbeitsvertrages schließen Manager einen Anstellungsvertrag mit dem Unternehmen ab. Auf Anstellungsverträge hat jedoch der gesetzliche Kündigungsschutz keine Anwendung. Manager können somit schneller und leichter aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden. Will man eine solche Entscheidung der Firma gerichtlich anfechten, lohnt sich die Top-Manager-Rechtsschutz­versicherung. Diese bietet den wichtigen Anstellungs-Vertrags­rechtsschutz, die vor und während des Gerichtsverfahrens Versicherungsschutz bietet.“

Foto von Martin Hacker
Berater

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Welche Positionen können über den Manager-Rechtsschutz versichert werden?

Nicht nur für Manager kann der spezielle Rechtsschutz abgeschlossen werden. Versichert werden können im Allgemeinen alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte sowie Mitglieder der Aufsichtsorgane.

  • Geschäftsführer einer GmbH
  • Alleinvorstand
  • Vorsitzender eines Aufsichtsgremiums
  • Mitglied der Geschäftsführung
  • Mitglied eines Vorstandsgremiums
  • Mitglied eines Aufsichtsgremiums
  • Leiter/Prokurist

Leistungen des Rechtsschutz für Manager

Der spezielle Rechtsschutz für Manager versichert die berufliche Tätigkeit umfassend. Dabei spielen drei Rechtsbereiche eine besonders große Rolle. Diese drei Bereiche machen den Hauptbestandteil des Versicherungspaketes des Manager-Rechtsschutzes aus.


Der Spezial-Straf­rechtsschutz

Manager tragen oft die Gesamtverantwortung für geschäftliche Prozesse ihres Unternehmens. Daher ist das Risiko für strafrechtliche Vorfälle verhältnismäßig hoch. Durch die Komplexität können die Kosten für anwaltliche Beratung oder Betreuung extrem teuer werden. Hier springt der Spezial-Straf­rechtsschutz ein:

  • Wird dem Manager vorgeworfen, fahrlässig oder vorsätzlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, werden die Kosten für die Verteidigung übernommen.
  • Übernommen werden auch die Kosten für einen spezialisierten Anwalt gemäß einer Honorarvereinbarung.
  • Die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, um die Auswirkungen auf die Reputation des Managers und des Unternehmens gering zu halten, werden ebenfalls getragen.
  • Muss der Manager vor Gericht als Zeuge aussagen und besteht die Gefahr einer Selbstbelastung, erhält er durch einen Rechtsanwalt Beistand.

Der Vermögensschaden-Rechtsschutz

Bei Vermögensschäden gehen die Schadenersatz­forderungen schnell in die Hunderttausende. Bei berechtigten Ansprüchen, haften Manager in der Regel mit ihrem privaten Vermögen. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz sichert Manager bei der Abwehr solcher Forderungen ab. Er übernimmt:

  • Die Vergütung eines Rechtsanwalts bei außergerichtlicher Tätigkeit
  • Die mit der Versicherung abgestimmten Kosten eines außergerichtlichen Sachverständigengutachtens
  • Verfahrenskosten, einschließlich gerichtlich auferlegter Kosten der Gegenseite

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Dieser Bereich ist besonders wichtig bei der Absicherung eines Managers: Denn statt einem Arbeitsvertrag unterzeichnen sie einen Anstellungsvertrag, bei dem eine normale Arbeits­rechtsschutz­versicherung nicht greift. Kann ein Manager sich mit den Gesellschaftern oder Eignern des Unternehmens nicht einigen, muss er direkt vor das Landgericht ziehen. Da sich dort die Anwalts- und Gerichtskosten nach der Höhe des Streitwerts richten und es bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmen und deren juristischen Vertretern meist um hohe Summe geht, kann dies schnell teuer werden. Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz übernimmt die Kosten unter anderem für:

  • Die Vergütung eines Rechtsanwalts, auch außergerichtlich
  • Verfahrenskosten, einschließlich gerichtlich auferlegter Kosten der Gegenseite
  • Mit der Versicherung abgestimmte Kosten für außergerichtliche Sachverständigengutachten
  • Kosten der anwaltlichen Beratung oder Betreuung bei einer Aufhebungsvereinbarung (bis zu einer maximalen Höchstgrenze)

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Fallbeispiele: So hilft die Rechtsschutz­versicherung für Manager

Fehlende Ruhezeiten

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Der Geschäftsführer einer Spedition soll nicht ausreichend dafür gesorgt haben, dass seine Fahrer die Lenk- und Tagesruhezeiten einhalten. Im Folgenden leitet das Gewerbeaufsichtsamt ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein, in dem gegen den Geschäftsführer ein Bußgeld in Höhe von 18.000 Euro festgesetzt werden soll, da er in 30 Fällen gegen das Fahrpersonalgesetz verstoßen hat. Durch seinen Anwalt wird in der Verhandlung nur ein Verstoß in 23 Fällen festgestellt und das Bußgeld auf 13.700 Euro festgesetzt.

Die Kosten für den Anwalt von insgesamt 11.300 Euro werden von der Rechtsschutz­versicherung für Manager vollständig übernommen.

Veruntreuung

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Der Geschäftsführer einer GmbH stellt einen neuen Controller für die Buchhaltung ein, der Veruntreuung begeht. Die Gesellschafter der GmbH verlangen, dass der Geschäftsführer den Schaden in Höhe von 640.000 Euro ersetzt, da ihm hätte auffallen müssen, dass bereits bei vorherigen Arbeitgebern des Controllers Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren. Im Rechtsmittelverfahren wird die Klage der GmbH zwar abgewiesen, da diese jedoch kurz danach einen Insolvenzantrag stellt, muss der Geschäftsführer seine Anwaltskosten selber tragen.

Die Anwaltskosten von insgesamt 22.000 Euro werden vom Manager-Rechtsschutz des Geschäftsführers getragen.

Zu hohe Steuern

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Der Finanzvorstand einer AG hat die Buchführung an einen Mitarbeiter delegiert. Aufgrund von Managementfehlern des Mitarbeiters kommt es zu einer falschen Gewinnermittlung und dadurch zu einer Abführung von zu hohen Steuern und einer zu hohen Gewinnausschüttung. Da diese Beiträge nicht mehr zurückgeholt werden können, wird der Finanzvorstand zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 850.000 Euro verklagt, nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war.

Der Finanzvorstand muss einen Teil der Gerichtskosten in Höhe von 2.000 Euro zahlen, zudem berechnet sein Anwalt 17.000 Euro für die Tätigkeit vor Gericht und 36.000 Euro für seine außergerichtliche Tätigkeit. Die Kosten in Höhe von insgesamt 55.000 Euro übernimmt die Rechtsschutz­versicherung für Manager nach Abzug der vereinbarten Selbst­beteiligung.

Fällige Sozialabgaben

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Ein Geschäftsführer kann wegen einer finanziellen Notlage in seiner GmbH für kurze Zeit die Sozialabgaben für seine Mitarbeiter nicht zahlen. Mittlerweile wurde Insolvenz angemeldet und die Beiträge können auch nicht nachgezahlt werden. Der Geschäftsführer wird vom Sozial­versicherungsträger auf die Zahlung der Rückstände in Höhe von 220.000 Euro verklagt. Dank seines Anwalts wird der Geschäftsführer im Berufungsverfahren nur zur Zahlung von 110.000 Euro verurteilt.

Der Geschäftsführer muss die Kosten seines Anwalts in Höhe von 13.000 Euro und die Hälfte der Gerichtskosten in Höhe von 5.000 Euro zahlen. Der Manager-Rechtsschutz trägt die insgesamt 18.000 Euro.

Fehlerhaftes Angebot

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Der Prokurist einer AG erstellt ein Angebot über eine Lieferung von Produkten, in der ein fester Lieferpreis zugesichert wird. Wie sich nach Vertragsunterzeichnung herausstellt, ist dem Prokuristen ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. Da das verantwortliche Vorstandsmitglied von einer Kontrolle des Angebots abgesehen hatte, weil der Prokurist bisher immer sehr zuverlässig gearbeitet hatte, fordert der Aufsichtsrat der AG Schadenersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro vom Vorstandsmitglied. In einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtet sich das Vorstandsmitglied zu einer Schadenersatzzahlung von 800.000 Euro.

Dem Vorstandsmitglied entstehen Anwaltskosten in Höhe von 46.000 Euro, welche der Manager-Rechtsschutz nach Abzug der vereinbarten Selbst­beteiligung übernimmt.

Fehlende Arbeitsgenehmigung

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Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens stellt einen Arbeitnehmer für eine Baustelle ein. Diesem fehlt jedoch die dafür benötigte Arbeitsgenehmigung. Daraufhin erlässt die Bundesagentur für Arbeit einen Bußgeldbescheid in Höhe von 7.500 Euro gegen den Geschäftsführer. Mit Hilfe seines Anwalts kann das Bußgeld gegen den Geschäftsführer in einem Gerichtsverfahren auf 2.500 Euro reduziert werden.

Die Kosten für den Anwalt von insgesamt 6.900 Euro werden von der Rechtsschutz­versicherung für Manager komplett übernommen.

Falsche Umsatzsteuer

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In einer GmbH wird eine Umsatzsteuersonderprüfung durchgeführt. Dabei stellt sich heraus, dass die vorangemeldeten Umsatzsteuern auf geschätzten, viel zu niedrigen Beiträgen beruhen. Da die GmbH mittlerweile Insolvenz angemeldet hat, fordert das Finanzamt den Geschäftsführer zur Zahlung der Rückstände in Höhe von 318.000 Euro aus seinem privaten Vermögen auf. Nachdem der Einspruch des Geschäftsführers, dass sein Buchhalter für die steuerlichen Angelegenheiten verantwortlich war, vom Finanzamt abgelehnt wird, klagt der Geschäftsführer gegen den Haftungsbescheid. In der Verhandlung erklärt sich das Finanzamt bereit, dass der Geschäftsführer nur 159.000 Euro, also die Hälfte der ursprünglich geforderten Summe zahlen muss.

Mit den eigenen Anwaltskosten und der Hälfte der Gerichtskosten muss der Geschäftsführer 16.100 Euro zahlen, die der Manager-Rechtsschutz vollständig übernimmt.

Finanzielle Hilfe

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Ein Vorstandsmitglied einer AG ist für den Einkauf verantwortlich und pflegt dabei einen engen Kontakt zu einem Unternehmen, das die AG mit Waren beliefert. Nachdem das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät werfen die Mitvorstände dem Vorstandsmitglied vor, für Warenlieferungen des Unternehmens überhöhte Preise gezahlt und der AG damit einen finanziellen Schaden zugefügt zu haben. Vom Vorstandsmitglied wird Schadenersatz in Höhe von 930.000 Euro verlangt. In einem Außergerichtlichen Vergleich sagt das Vorstandsmitglied zu, 500.000 Euro als Schadenersatz zu zahlen.

Die Anwaltskosten des Vorstandsmitglieds in Höhe von 58.000 Euro für die außergerichtliche Tätigkeit werden vom Manager-Rechtsschutz nach Abzug der vereinbarten Selbst­beteiligung getragen.

Teure Anpassung

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Eine AG produziert Verbindungsstücke für Elektronikzubehör. Es stellt sich heraus, dass diese nicht mehr den gültigen Standards entsprechen und nachträglich angepasst werden müssen, was Kosten in Höhe von 180.000 Euro verursacht. Da dies bei einer genaueren Marktanalyse erkannt und in der Produktion darauf reagiert hätte können, verlangt die AG die Kosten als Schadenersatz von dem für das Produkt­management verantwortlichen Vorstandsmitgliedes. Der Anwalt des Vorstandsmitgliedes gibt ihm Rahmen einer außergerichtlichen Reglung ein Sachverständigengutachten in Auftrag, das den entstandenen Schaden der AG auf 130.000 Euro beziffert. In einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtet sich das Mitglied des Vorstandes dazu, 100.000 Euro als Schadenersatz zu zahlen.

Das Vorstandsmitglied muss die Kosten seines Anwalts in Höhe von 26.600 Euro und die Gutachterkosten in Höhe von 6.300 Euro tragen. Die Kosten von insgesamt 32.900 Euro übernimmt die Rechtsschutz­versicherung für Manager.

Illegale Beschäftigung

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Gegen den Geschäftsführer einer GmbH wird durch die Steuerstrafsachenstelle ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er hat den bei ihm geringfügig Beschäftigten ihre deutlich mehr geleisteten Stunden schwarz ausgezahlt. Im Folgenden wird durch die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Geschäftsführer erhoben. Mit Hilfe seines Anwalts und eines Sachverständigengutachtens wird das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Insgesamt kommen auf den Geschäftsführer Kosten in Höhe von 25.750 Euro zu. Diese übernimmt der Manager-Rechtsschutz komplett.

Günstiges Angebot

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Eine AG beabsichtigt neue Elektroanlagen einzusetzen. Ein Mitglied des Vorstandes holt verschiedene Angebote ein und wählt eine günstige, für die AG jedoch ungeeignete Anlage aus. Aufgrund dessen sind nicht nur teure Nachbesserungen, sondern auch weitere Anschaffungen nötig. Die AG verlangt die Mehrkosten in Höhe von 750.000 Euro als Schadenersatz vom Vorstandsmitglied zurück. Der Fall geht bis vor den Bundesgerichtshof und das Vorstandsmitglied muss 500.000 Euro Schadenersatz an die AG zahlen sowie zwei Drittel der Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.

Die Gerichtskosten und die anteiligen Kosten für den eigenen sowie gegnerischen Anwalt belaufen sich auf 84.000 Euro, die die Rechtsschutz­versicherung für Manager für das Vorstandsmitglied vollständig übernimmt.

Unvollständiger Bericht

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Ein Vorstandsmitglied einer AG berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat über die Geschäfte der AG. Der letzte Bericht war in Teilbereichen unvollständig und enthielt keine Informationen über die Fehlentwicklung eines Tochterunternehmens. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass man durch die fehlenden Informationen den Verlust der Tochterfirma in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages hätte verhindern können. Das Vorstandsmitglied wird wegen Verletzung von Berichts­pflichten zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro verklagt. Vor dem Berufungsgericht wird das Vorstandsmitglied zu einer Zahlung von 400.000 Euro Schadenersatz verurteilt und muss einen Teil der Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.

Insgesamt muss das Vorstandsmitglied Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 31.000 Euro zahlen, welche die Rechtsschutz­versicherung für Manager komplett übernimmt.

Kosten für den speziellen Manager-Rechtsschutz

Die Höhe der Beiträge einer Rechtsschutz­versicherung für Manager liegt über denen, die ein regulärer Arbeitnehmer zahlen muss. Schließlich ist auch das Risiko, Schaden anzurichten, ein größeres. Eine Fehlentscheidung bei der Prüfung eines Auftrags beispielsweise kann bereits in der ersten Instanz Kosten im vierstelligen Bereich verursachen.

Folgende Faktoren beeinflussen die Kosten der Versicherung vorrangig:

  • Risiko eines Schadenfalls (Rechtsstreit)
  • Deckungssumme
  • Laufzeit
  • Konkrete Aufgaben- und Verantwortungsbereiche
  • Betriebsgröße
  • Bruttojahreseinkommen

Rechenbeispiel: Kosten für einen Rechtsschutz für Führungskräfte

BrancheImmobilien
PositionVorstandsmitglied
Bruttojahreseinkommen100.000 €
Versicherte RisikenAnstellungsvertrags-Rechtsschutz
Beitrag im Monat46,31 €

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Tipps und Hinweise für Manager

In diesem Abschnitt finden Sie unsere Tipps für den Abschluss einer Manager-Rechtsschutz­versicherung. Diese kann beispielsweise auf zwei Wege erfolgen: Entweder durch den Manager selbst oder von seinem Unternehmen

Manager-Rechtsschutz im Test

Wer sind die besten Anbieter der Rechtsschutz­versicherung für leitende Manager?

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Die Rechtsschutz­versicherung wird zwar regelmäßig unabhängigen Tests unterzogen, jedoch nicht auf spezielle Berufsgruppen bezogen. Möchten Sie wissen, welcher Rechtsschutz-Anbieter für Sie als Manager am besten wäre, dann lassen Sie sich individuell von unseren Experten beraten. Alternativ können Sie auf unserer Übersichtsseite sehen, wer aktuell zu den Testsiegern der Rechtsschutz­versicherung allgemein zählt.

Rechtsschutz­versicherung im Test (2024)


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Katharina Burnus
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