Das erwartet Sie hier
Welche Versicherungen für Fahrschulen sind besonders wichtig und worauf müssen Sie beim Abschluss achten.
Inhalt dieser Seite- Versicherungen für Fahrschulen im Überblick
- Haftpflichtversichert in allen Lebenslagen
- Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt notwendig
- Betreiber Haftpflichtversicherung
- Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Die besondere Kfz Versicherung Spezialprodukt für Fahrschulen
- Geschäftsinhaltsversicherung für das Inventar
- Glasversicherung
- Versicherung für fremde Fahrzeuge
- Unfallversicherung für Fahrschüler
- Rechtsschutzversicherung
Das Wichtigste in Kürze
Versicherungen für Fahrschulen im Überblick
- Die Betriebshaftpflichtversicherung, die sämtliche Schäden des Fahrschulbetriebes übernimmt.
- Die Betreiber-Haftpflichtversicherung, die Unfälle an Verkehrsübungsplätzen versichert.
- Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsschutz von Veranstaltungen und Aktionen ermöglicht.
- Die Besondere KFZ-Haftpflichtversicherung, die Schäden absichert, wenn der Fahrlehrer nicht Führer des Kraftfahrzeugs ist.
- Die Geschäftsinhaltsversicherung, die sämtliches Inventar der Fahrschule absichert.
- Die Glasversicherung, die die Innen- und Außenverglasung der Fahrschule versichert.
- Die Fremdfahrzeug-Versicherung, ermöglicht einen Versicherungsschutz bei Fahrstunden in nicht zu der Fahrschule gehörenden Fahrzeugen.
- Die Fahrschüler-Unfallversicherung, welches das Wohl des Fahrschülers absichert.
- Die Rechtsschutzversicherung, die einen Versicherungsschutz bei Schadensersatzforderungen und gerichtlichen Verfahren ermöglicht.
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Haftpflichtversichert in allen Lebenslagen
Personen, die bei der Entstehung eines Schadens eine gewisse Mitschuld tragen, sind gemäß BGB zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Dieser Grundsatz betrifft nicht nur den Straßenverkehr, sondern sämtliche Lebensbereiche. Damit eventuelle Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, existiert die Haftpflichtversicherung. Sie erstattet berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Jedoch gibt es keine All-In-One Lösung einer Haftpflichtversicherung, sodass der Versicherungsschutz entsprechend dem vorliegenden Bedarf angepasst und zusammengestellt werden muss.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt sämtliche Schäden, die mit dem eigentlichen Fahrschulbetrieb in Verbindung stehen. Dabei beschränkt sie ihren Schutz nicht nur auf die Erstattung entstandener Schäden. Vielmehr kümmert sich die Betriebshaftpflichtversicherung um die Übernahme etwaiger Forderungen und Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen. Ihr Versicherungsschutz gilt für die Führerscheinausbildung aller Klassen und schließt alle fahrschultypischen Risiken ein. Bei der Auswahl des Anbieters sollte man die Deckungssummen im Blick haben. Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte nicht unter 3 Millionen Euro liegen. Wir empfehlen jedoch deutlich höhere Versicherungssummen von 5 bis 10 Millionen Euro.
Betreiber-Haftpflichtversicherung für Verkehrsübungsplätze
Ein Übungsplatz für Grundfahrübungen bzw. Verkehrsübungsplatz mag zwar sicher als der öffentliche Verkehr sein, jedoch können sich Schäden und Unfälle zu jeder Zeit ereignen. Sofern es dem Fahrschüler gelingt, seinem Fahrlehrer ein schuldhaftes Verhalten infolge falscher Anweisungen nachzuweisen, haftet dieser für den entstandenen Schaden. In dem Zusammenhang können auch andere Parteien, wie zum Beispiel die Krankenversicherung (zur gesetzlichen Krankenversicherung) Regressansprüche erwirken. Daher ist es sinnvoll, in den Besitz einer Betreiber-Haftpflichtversicherung zu gelangen.
Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Das Ausbildungsprogramm der Fahrschule beschränkt sich längst nicht nur auf die Vermittlung notwendiger Kenntnisse zum Erwerbs des Führerscheins. Stattdessen erweitern sie ihr Ausbildungsangebot um weitere Aktionen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Straßenfesten, Messen oder einem Sicherheitstraining.
Nutzung nicht benzingetriebener Fahrzeuge sind im Versicherungsschutz enthalten
Als Veranstalter derartiger Events haftet die Fahrschule für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung schützt die Fahrschule vor etwaigen Vorkommnissen. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zur Nutzung nicht benzingetriebener Fahrzeuge wie Fahrräder oder Minicars, ist dieser Sachverhalt innerhalb der Versicherung abgesichert. Im Gegensatz dazu muss für die Nutzung benzingetriebener Fahrzeuge eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden, die besondere KFZ-Haftpflichtversicherung. Beschäftigt man sich mit dem Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung, sollten nur jene in die engere Auswahl kommen, die eine Versicherungssumme von 5.000.000 Euro bei Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro bei Vermögensschäden bereithalten.
Das kostet der Führerschein in Berlin
Grundgebühr | 49 bis 340 Euro |
Lehrgebühr | 30 bis 80 Euro |
Fahrstunden | 20 bis 40 Euro |
Sonderfahrten | 30 bis 50 Euro |
Praktische Prüfung | 50 Euro |
TÜV/DEKRA-Gebühren Theoretische Prüfung | 11 Euro |
TÜV/DEKRA-Gebühren Praktische Prüfung | 90 Euro |
Sehtest | 6 Euro |
Erste-Hilfe-Kurs | 20 Euro |
Führerschein-Antrag | 40 bis 50 Euro |
Passbilder | 10 Euro |
Summe Durchschnitt in Berlin | 1.400 Euro |
Besondere KFZ-Haftpflichtversicherung
Eine spezielle Absicherung für Fahrschulen und Fahrlehrer stellt die besondere KFZ-Haftpflichtversicherung dar. Ihr Versicherungsschutz wird aktiv, sobald die KFZ-Versicherung des eingesetzten Vehikels von ihrer Leistungspflicht absieht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der ausbildende Fahrlehrer nicht Führer des Fahrzeugs ist. Die besondere KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt sämtliche Unfallschäden, die sich während der Ausbildungs-, Fortbildungs-, Nachschulungs- oder Prüfungsfahrt ereignen.
Schäden am Auto des Fahrschülers sind mitversichert
Ihr Versicherungsschutz springt ein, wenn der Fahrschüler durch ein Verschulden des Fahrlehrers verletzt bzw. getötet wird oder einen Sachschaden am eigenen Auto verursacht. Hierbei sind die Unfallschäden am eingesetzten Fahrzeug nur dann mitversichert, wenn das Fahrzeug nicht auf die Fahrschule oder sonstige Fahrlehrer zugelassen ist. In dem Zusammenhang wird ihr Abschluss nur notwendig, wenn das Fahrtraining im eigenen Auto des Fahrschülers stattfinden soll. Bei der Auswahl der besonderen KFZ-Haftpflichtversicherung ist es sinnvoll, denen Vorzug zu gewähren, die eine Versicherungssumme von 100.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zum Versicherungsgegenstand machen. Im Hinblick auf Personenschäden ist darauf zu achten, dass sie eine Versicherungssumme von maximal acht Millionen je geschädigter Person vorsieht.
Rolle des Fahrlehrers im rechtlichen Sinne
Der ausbildende Fahrlehrer ist gemäß §2 Abs. 15 Straßenverkehrsgesetz nicht Führer des Fahrzeugs, wenn
- es zur Durchführung von Ausbildungen, Fortbildungen, Nachschulungen oder Prüfungsfahrten kommt, bei denen der Fahrschüler bereits im Besitz des Führerscheins für das eingesetzte Auto ist
- Ausbildungen, Fortbildungen und Nachschulungen von Personen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs angeleitet werden.
- Fahrten während der Berufskraftfahrer-Weiterbildung gemäß § 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz durchgeführt werden.[/cbox]
Experten-Tipp:
„Neben der technischen und kaufmännischen Ausstattung zählen auch Teppiche, Gardinen Formulare und Unterrichtsmaterial zum Inventar eines Fahrschulbetriebs. Bei der Festsetzung der Versicherungssumme sollte darauf geachtet werden, dass sie dem Gesamt-Neuwert des Inventars entspricht. Je nach Versicherer besteht die Möglichkeit, eine Betriebsunterbrechungsversicherung in den Versicherungsvertrag zu integrieren. Sie erstattet die laufenden Kosten für höchstens 12 Monate, falls durch einen Schaden der Betrieb eingestellt werden muss.“
Geschäftsinhalt-Versicherung
Mit dem Betrieb einer Fahrschule werden in der Regel einmalige Investitionen in die technische Ausstattung und dekorative Einrichtung der Ausbildungsstätte getätigt. Hierbei besteht die Gefahr, dass diese Anschaffungen durch Einflüsse wie Brand, Einbruch oder Rohrbruch in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Geschäftsinhaltsversicherung bietet in dem Fall einen umfassenden Versicherungsschutz und erstattet sämtliche Schäden am Fahrschulinventar, die durch Brand, Überspannung durch Blitz, Explosion, Raub, Vandalismus und Sturm hervorgerufen werden.
Glasversicherung
Je nach Lokalität ist die Fahrschule mit einem hohen Anteil an Fensterscheiben gekennzeichnet. Damit diese im Ernstfall gegen Bruch abgesichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Glasversicherung. Sie versichert die Innen- und Außenverglasung der Fahrschule gegen Bruch. Dabei spielt es für die Glasversicherung keine Rolle, wie das Glas schlussendlich zu Bruch gegangen ist, ob durch Unachtsamkeit, spielende Kinder oder Luftzug.
Fremdfahrzeugversicherung
Auch ein fremdes Fahrzeug, das zur Ausbildung der schulenden Person eingesetzt wird, bleibt nicht vor etwaigen Unfällen bewahrt. In der Regel ist das eingesetzte Fahrzeug mit einer Haftpflicht- oder gar einer Vollkaskoversicherung versehen. Wird das Fahrzeug jedoch zur Schulung des Inhabers eingesetzt, verändert sich der jeweilige Verwendungszweck. Um diesen Sachverhalt auch ordnungsgemäß versichert zu wissen, ist der Abschluss einer Fremdfahrzeug-Versicherung sehr empfehlenswert.
Umfassender Schutz für das Fremdfahrzeug
Die Fremdfahrzeug-Versicherung erstattet sämtliche Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung infolge eines Unfalls. Im Rahmen der Fremdfahrzeugversicherung sind Unfälle während einer Übungs- und Prüfungsfahrt eins Fahrschülers, Fahrlehreranwärters und Berufskraftfahrers abgesichert. Darüber hinaus fallen auch Unfälle während einer Fahrprobe im Rahmen der Nachschulung in den Versicherungsschutz der Fremdfahrzeugversicherung. Die Versicherung schreibt vor, dass Fahrten eines Fahrlehreranwärters nur im Beisein eines Fahrlehrers durchzuführen sind. Darüber hinaus sind auch jene Schäden mitversichert, die mit dem Betanken oder der Wartung des Fremdfahrzeugs in Verbindung stehen.
Fahrschüler-Unfallversicherung
Bei der technischen Einweisung im Fahrunterricht kann der zu schulenden Person leicht etwas zustoßen. Da die KFZ-Haftpflicht – und Betriebshaftpflichtversicherung lediglich bei Verschulden des Fahrlehrers zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist der Fahrschüler in einem solchen Fall meist auf sich selbst gestellt. Damit im Schadensfall auch das Wohl des Fahrschülers nicht gefährdet ist, sollte der Abschluss einer Fahrschüler-Unfallversicherung (zur Unfallversicherung) in Erwägung gezogen werden. Je nach gewähltem Versicherungstarif kann sich der Versicherungsschutz auf die Fahrschüler beschränken oder aber man erweitert ihn um sämtliche Teilnehmer der Kurse, Seminare und sonstige Weiterbildungsangebote.
Leistungen der Fahrschüler-Unfallversicherung
Im Rahmen der Fahrschüler-Unfallversicherungen besteht ein Anspruch auf folgende Versicherungslistungen:
- Invalidität: dauernde körperliche oder geistige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
- Todesfall-Summe: wenn Geschädigter innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt
- Bergungskosten: Kosten für Rettung und die Suche nach Verletzten
- Übergangsleistung: bestehende Beeinträchtigung von 50 Prozent, sechs Monate nach dem Unfall
- Krankenhaustagegeld: für jeden Tag, an dem sich der Verletzte in vollstationärer Behandlung befindet
- Wegeunfälle: Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zur Fahrschule oder nach Hause[/cbox]
Rechtsschutzversicherung deckt den Ärger im Straßenverkehr ab
Fahrschulbetriebe neigen dazu rasch in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu sein, beispielsweise wenn es um einen Verkehrsunfall und daraus resultierende Schadensersatzforderungen geht. Darüber hinaus können den Fahrschulinhaber ebenso Schwierigkeiten mit seinen Arbeitnehmern oder dem Finanzamt treffen. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Portfolio kann sich der Inhaber sicher sein, dass sämtliche Kosten zur Durchsetzung seines Rechts übernommen werden.
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