Versicherungen für Fahrschulen Kosten, Tipps und Vergleich (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zu den wichtigsten Versicherungen für Fahrschulen gehören eine Betriebs- und Betreiber­haftpflicht, eine besondere Kfz-Versicherung, eine Geschäftsinhalts­versicherung sowie eine Fahrschüler-Unfall­versicherung.
  • Fahrschulen benötigen diesen umfangreichen Versicherungsschutz, da sie als Betrieb ein besonderes Risiko mit sich bringen.
  • Eine besondere Kfz-Haftpflicht­versicherung versichert Schäden, die durch ein Auto verursacht werden, das von jemand anderem als dem Fahrlehrer gefahren wird. Dies ist vor allem bei Ausbildungs- und Prüfungsfahrten wichtig.
  • Mit einer Geschäftsinhalts­versicherung schützen Fahrschulinhaber das gesamte Inventar ihres Betriebes.
  • Ihren Fahrschulbetrieb können Sie für rund 220 € pro Monat vollumfassend absichern.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherungen für Fahrschulen sinnvoll sind und wie Sie mit unserer Unterstützung Ihren optimalen Versicherungsbedarf ermitteln.

Inhalt dieser Seite
  1. Wichtige Versicherungen im Überblick
  2. Fahrschul Versicherungen im Detail
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kostenbeispiel
  5. Tarifliche Optionen
  6. Gewerbe­­versicherungen vergleichen
  7. Fazit

Versicherungen für Fahrschulen im Überblick

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Welche Versicherungen sollten Fahrschulen abschließen?

Betreiber von Fahrschulen tragen ein hohes Risiko, da sie im Schadensfall nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Ansprüche Anderer aufkommen müssen. Ohne Absicherung können Haftungsrisiken schnell in einem finanziellen Fiasko enden und auch strafrechtlich relevant werden. Damit es erst gar nicht soweit kommt, sollten Fahrschulbetreiber mit den richtigen Versicherungsprodukten vorsorgen. Grundsätzlich ist der Abschluss folgender Versicherungen sinnvoll:


Icon Schreibtischstuhl

Geschäftsinhalts­versicherung

Mit dem Betrieb einer Fahrschule werden in der Regel einmalige Investitionen in die technische Ausstattung und dekorative Einrichtung der Ausbildungsstätte getätigt. Hierbei besteht die Gefahr, dass diese Anschaffungen durch Einflüsse wie Brand, Einbruch oder Rohrbruch in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Geschäftsinhalts­versicherung bietet in dem Fall einen umfassenden Versicherungsschutz und erstattet sämtliche Schäden am Fahrschulinventar, die durch Brand, Überspannung durch Blitz, Explosion, Raub, Vandalismus und Sturm hervorgerufen werden.

Experten-Tipp

„Neben der technischen und kaufmännischen Ausstattung zählen auch Teppiche, Gardinen Formulare und Unterrichtsmaterial zum Inventar eines Fahrschulbetriebs. Bei der Festsetzung der Versicherungssumme sollte darauf geachtet werden, dass sie dem Gesamt-Neuwert des Inventars entspricht. Je nach Versicherer besteht die Möglichkeit, eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung in den Versicherungsvertrag zu integrieren. Sie erstattet die laufenden Kosten für höchstens 12 Monate, falls durch einen Schaden der Betrieb eingestellt werden muss.“

Foto von Martin Hacker
Berater
Icon Glas Fenster

Glas­versicherung

Ein sinnvoller Zusatzbaustein für Ihre Fahrschule ist die Glas­versicherung. Die Glas­versicherung schützt die Innen- und Außenverglasung gegen Bruch. Dabei spielt es für die Glas­versicherung keine Rolle, wie das Glas schlussendlich zu Bruch gegangen ist, ob durch Unachtsamkeit, spielende Kinder oder Luftzug.

Gebäude­versicherung

Unvorhersehbare Ereignisse wie Unwetter, Brand oder Rohrbruch können zu einem längeren Geschäftsstillstand führen. Damit Ihre Fahrschule schnell wieder betriebsfähig ist und nicht auf den Folgekosten sitzen bleibt, ist eine Gebäude­versicherung sehr empfehlenswert. Der Schutz der Gebäude­versicherung umfasst die Immobilie selbst aber auch sonstige Grundstücksbestandteile wie beispielsweise Garagen. Ihre Fahrschule ist in Ihren eigenen Besitz integriert und befindet sich beispielsweise im Erdgeschoss Ihres Hauses? In diesem Fall müssen Sie darauf achten, dass mehr als die Hälfte Ihres Besitztums für gewerbliche Zwecke genutzt wird, da sonst die Gebäude­versicherung nicht greift.

Icon Kein Bargeld

Haftpflicht­versicherungen

Damit eventuelle Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, existiert die Haftpflicht­versicherung. Sie erstattet berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Jedoch gibt es keine All-In-One Lösung, sondern eine große Bandbreite an verschiedenen Haftpflicht­versicherungen. Sie benötigen natürlich nicht alle. Wählen Sie einfach den geeignetsten Versicherungsschutz für Ihre Lebenssituation aus.

Dies sind die gängigsten Haftpflicht­versicherungen:

Betriebs­haftpflicht­versicherung

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung übernimmt sämtliche Schäden, die mit dem eigentlichen Fahrschulbetrieb in Verbindung stehen. Dabei beschränkt sie ihren Schutz nicht nur auf die Erstattung entstandener Schäden. Vielmehr kümmert sich die Betriebs­haftpflicht­versicherung um die Übernahme etwaiger Forderungen und Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen. Ihr Versicherungsschutz gilt für die Führerscheinausbildung aller Klassen und schließt alle fahrschultypischen Risiken ein. Bei der Auswahl des Anbieters sollte man die Deckungssummen im Blick haben. Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte nicht unter 3 Millionen Euro liegen. Wir empfehlen sogar deutlich höhere Versicherungssummen von 5 bis 10 Millionen Euro.

Icon Straße

Betreiber-Haftpflicht­versicherung für Verkehrsübungsplätze

Ein Übungsplatz für Grundfahrübungen bzw. Verkehrsübungsplatz mag zwar sicher als der öffentliche Verkehr sein, jedoch können sich Schäden und Unfälle zu jeder Zeit ereignen. Sofern es dem Fahrschüler gelingt, seinem Fahrlehrer ein schuldhaftes Verhalten infolge falscher Anweisungen nachzuweisen, haftet dieser für den entstandenen Schaden. In dem Zusammenhang können auch andere Parteien, wie zum Beispiel die Kranken­versicherung Regressansprüche erwirken. Daher ist es sinnvoll, in den Besitz einer Betreiber-Haftpflicht­versicherung zu gelangen.


Veranstalter-Haftpflicht­versicherung

Das Ausbildungsprogramm der Fahrschule beschränkt sich längst nicht nur auf die Vermittlung notwendiger Kenntnisse zum Erwerbs des Führerscheins. Stattdessen erweitern sie ihr Ausbildungsangebot um weitere Aktionen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Straßenfesten, Messen oder einem Sicherheitstraining. Als Veranstalter derartiger Events haftet die Fahrschule für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

Nutzung nicht benzingetriebener Fahrzeuge sind im Versicherungsschutz enthalten

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Eine Veranstalter-Haftpflicht­versicherung schützt die Fahrschule vor etwaigen Vorkommnissen. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zur Nutzung nicht benzingetriebener Fahrzeuge wie Fahrräder oder Minicars, ist dieser Sachverhalt innerhalb der Versicherung abgesichert. Im Gegensatz dazu muss für die Nutzung benzingetriebener Fahrzeuge eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden, die besondere KFZ-Haftpflicht­versicherung. Beschäftigt man sich mit dem Abschluss einer Veranstalter-Haftpflicht­versicherung, sollten nur jene in die engere Auswahl kommen, die eine Versicherungssumme von 5 Millionen Euro bei Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro bei Vermögensschäden bereithalten.

Besondere KFZ-Haftpflicht­versicherung

Eine spezielle Absicherung für Fahrschulen und Fahrlehrer stellt die besondere KFZ-Haftpflicht­versicherung dar. Ihr Versicherungsschutz wird aktiv, sobald die KFZ-Versicherung des eingesetzten Fahrzeugs von ihrer Leistungspflicht absieht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der ausbildende Fahrlehrer nicht Führer des Fahrzeugs ist. Die besondere KFZ-Haftpflicht­versicherung übernimmt sämtliche Unfallschäden, die sich während der Ausbildungs-, Fortbildungs-, Nachschulungs- oder Prüfungsfahrt ereignen.

Schäden am Auto des Fahrschülers sind mitversichert

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Ihr Versicherungsschutz springt ein, wenn der Fahrschüler durch ein Verschulden des Fahrlehrers verletzt bzw. getötet wird oder einen Sachschaden am eigenen Auto verursacht. Hierbei sind die Unfallschäden am eingesetzten Fahrzeug nur dann mitversichert, wenn das Fahrzeug nicht auf die Fahrschule oder sonstige Fahrlehrer zugelassen ist. In dem Zusammenhang wird ihr Abschluss nur notwendig, wenn das Fahrtraining im eigenen Auto des Fahrschülers stattfinden soll. Bei der Auswahl der besonderen KFZ-Haftpflicht­versicherung ist es sinnvoll, einen Tarif zu wählen, der eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bietet. Im Hinblick auf Personenschäden ist darauf zu achten, dass sie eine Versicherungssumme von maximal acht Millionen je geschädigter Person vorsieht.

Icon Richterhammer und Gesetz

Rechtsschutz­versicherung

Fahrschulbetriebe neigen dazu, rasch in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu sein, beispielsweise wenn es um einen Verkehrsunfall und daraus resultierende Schadensersatzforderungen geht. Darüber hinaus können den Fahrschulinhaber ebenso Schwierigkeiten mit seinen Arbeitnehmern oder dem Finanzamt treffen. Mit einer Firmen­rechtsschutz­versicherung im Portfolio kann sich der Inhaber sicher sein, dass sämtliche Kosten zur Durchsetzung seines Rechts übernommen werden.

Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

Ein Geschäftsstillstand kann viele Ursachen haben. Zerstörung des Gebäudes durch höhere Gewalt oder defekte Fahrschulfahrzeuge, sind nur ein paar mögliche Szenarien. Trotz Geschäftsstillstand und fehlender Umsätze laufen Kosten wie Gehälter, Mieter oder Zinsen jedoch weiter. Zusätzlich entstehen häufig weitere Kosten durch die Anmietung von Räumen oder die Vergabe von Sonderschichten, um die Leistungsfähigkeit der Fahrschule wiederherzustellen. Mit einer Betriebs­­unterbrechungs­versicherung sichern Sie die finanziellen Folgen einer Betriebs­unterbrechung umfassend ab. Denn die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung übernimmt alle laufenden Kosten und ersetzt den entgangenen Gewinn.

Icon Netzwerk

Cyber-Versicherung

Fahrschulen werden immer moderner – der Einsatz von E-Autos und voll vernetzten Autos ist schon lange nichts besonderes mehr. Was zunächst gut klingt, birgt jedoch eine große Gefahr: Cyber-Attacken! Besonders kleinere Unternehmen werden von vielfältigen Cyber-Risiken bedroht, die von Hacker-Angriffen über Cyber-Einbrüche bis hin zu Cyber-Infektionen mit Viren reichen. Die Folgen von Cyber-Attacken sind weitreichend und können mitunter sogar die Existenz der Fahrschule gefährden. Cyber-Versicherungen kommen jedoch für die Beseitigung der Schäden auf und sorgen dafür, dass auch alle ihre Fahrzeuge schnell wieder betriebstüchtig sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie Ihre Kfz-Haftpflicht­versicherung mit einer Zusatzpolice gegen Cyber-Angriffe erweitert haben.

Fahrschüler-Unfall­versicherung

Bei der technischen Einweisung im Fahrunterricht kann der zu schulenden Person leicht etwas zustoßen. Da die KFZ-Haftpflicht- und Betriebs­haftpflicht­versicherung lediglich bei Verschulden des Fahrlehrers zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist der Fahrschüler in einem solchen Fall meist auf sich selbst gestellt. Damit im Schadensfall auch das Wohl des Fahrschülers nicht gefährdet ist, sollte der Abschluss einer Fahrschüler-Unfall­versicherung (zur Unfall­versicherung) in Erwägung gezogen werden. Je nach gewähltem Versicherungstarif kann sich der Versicherungsschutz auf die Fahrschüler beschränken oder aber man erweitert ihn um sämtliche Teilnehmer der Kurse, Seminare und sonstige Weiterbildungsangebote.

Leistungen der Fahrschüler-Unfall­versicherung

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Im Rahmen der Fahrschüler-Unfall­versicherungen besteht ein Anspruch auf folgende Versicherungsleistungen:

  1. Invalidität: dauernde körperliche oder geistige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
  2. Todesfall-Summe: wenn Geschädigter innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt
  3. Bergungskosten: Kosten für Rettung und die Suche nach Verletzten
  4. Übergangsleistung: bestehende Beeinträchtigung von 50 Prozent, sechs Monate nach dem Unfall
  5. Krankenhaustagegeld: für jeden Tag, an dem sich der Verletzte in vollstationärer Behandlung befindet
  6. Wegeunfälle: Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zur Fahrschule oder nach Hause

Fremdfahrzeug­versicherung

Auch ein fremdes Fahrzeug, das zur Ausbildung der schulenden Person eingesetzt wird, bleibt nicht vor etwaigen Unfällen bewahrt. In der Regel ist das eingesetzte Fahrzeug mit einer Haftpflicht- oder gar einer Vollkasko­versicherung versehen. Wird das Fahrzeug jedoch zur Schulung des Inhabers eingesetzt, verändert sich der jeweilige Verwendungszweck. Um diesen Sachverhalt auch ordnungsgemäß versichert zu wissen, ist der Abschluss einer Fremdfahrzeug-Versicherung sehr empfehlenswert.

Umfassender Schutz für das Fremdfahrzeug

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Die Fremdfahrzeug-Versicherung erstattet sämtliche Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung infolge eines Unfalls. Im Rahmen der Fremdfahrzeug­versicherung sind Unfälle während einer Übungs- und Prüfungsfahrt eins Fahrschülers, Fahrlehreranwärters und Berufskraftfahrers abgesichert. Darüber hinaus fallen auch Unfälle während einer Fahrprobe im Rahmen der Nachschulung in den Versicherungsschutz der Fremdfahrzeug­versicherung. Die Versicherung schreibt vor, dass Fahrten eines Fahrlehreranwärters nur im Beisein eines Fahrlehrers durchzuführen sind. Zudem sind auch jene Schäden mitversichert, die mit dem Betanken oder der Wartung des Fremdfahrzeugs in Verbindung stehen.

Icon Auto

Flotten­versicherung

Zur Aufrechterhaltung des Betriebs sind Fahrschulen auf ihre Firmenfahrzeuge angewiesen. Damit die Fahrzeuge nach einem Unfall oder einer Reparatur wieder schnell einsatzfähig sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Kfz-Flotten­versicherung. Flotten­versicherungen schützen den gesamten Fuhrpark, aber auch alle Fahrer, falls diese mit dem Firmenfahrzeug an fremden Fahrzeugen oder Personen Schäden verursachen. Flotten­versicherungen können Sie bereits ab drei gewerblich genutzten Fahrzeugen abschließen.

Was decken Gewerbe­versicherungen für Fahrschulen ab?

Innerhalb des Fahrschulbetriebs können verschiedene Schäden entstehen, für die Sie als Fahrschulbetreiber aber auch alle Betriebsangehörigen im schlimmsten Fall verantwortlich sind. Neben Personenunfällen kann es zu Beschädigungen oder Rechtsstreitigkeiten kommen, die sich während des regen Unterrichts häufig nur schwer vermeiden lassen. Gewerbe­versicherungen setzen genau hier an und bieten umfassenden Schutz bei folgenden Schadensszenarien:

Icon Person im Bett

Personenschäden

Fahrschulen werden täglich von mehreren Menschen besucht. Das Risiko, dass sich jemand in den Fahrschul-Räumlichkeiten verletzt, ist somit verhältnismäßig hoch. Ist die Verletzung nicht auf das Verschulden des Kunden, sondern auf das des Fahrschulbetreibers oder dessen Mitarbeiter zurückzuführen, handelt es sich um ein Schadensszenario, dass eine entsprechende Gewerbe­versicherung wie z. B. die Betriebs­haftpflicht­versicherung abgedeckt.


Icon Brille

Sachschäden

Fahrschüler bringen die verschiedensten Dinge mit in den Unterricht – nicht selten sogar hochpreisige technische Geräte wie Smartphones, Laptops oder Tablets. Kommt es innerhalb der Fahrschulräumlichkeiten zum Bruch eines persönlichen Gegenstands des Fahrschülers, muss zunächst die Schuldfrage geklärt werden. Der Schaden wurde aus Versehen durch den Fahrschulbesitzer bzw. dessen Mitarbeiter herbeigeführt? In diesem Fall springen Gewerbe­versicherungen wie etwa die Betriebs­haftpflicht­versicherung ein, um den Schaden zu regulieren.


Inhaltsschäden

Fahrschulunterricht wird zunehmend moderner gestaltet – Geräte wie Laptops, Projektoren und Fahrsimulatoren gehören häufig zur Standardausstattung von Fahrschulen. Betriebsinhalte dieser Art sind teuer und in vielen Fällen via Kredit finanziert. Kommt der Betriebsinhalt durch ein Ereignis wie Brand, Rohrbruch oder Unwetter zu Schaden, steht nicht selten der ganze Betrieb still. Gewerbe­versicherungen wie die Inhalts­versicherung können Sie vor diesem Schadensrisiko schützen und dafür sorgen, dass Sie Ihren Betrieb schnellsten wieder aufnehmen können.


Icon Richterhammer und Gesetz

Rechtsschäden

Rechtsstreitigkeiten sind innerhalb des Fahrschulbetriebs nichts ungewöhnliches. Egal ob Sie den Konflikt mit dem Vermieter, Schülern oder sonstigen Personen austragen – Rechtsstreitigkeiten sind immer teuer. Denn neben Anwaltskosten, fallen auch Gerichtskosten an, die oft mit mehreren tausend Euro zu Buche schlagen. Mit der richtigen Gewerbe­versicherung wie der Firmen­rechtsschutz­versicherung können Sie Rechtsschäden vollumfassend abdecken und dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Typische Schadensbeispiele

Fahrschüler stolpert über Betriebseigentum

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Nach dem Theorie-Unterricht steht ein Schüler von seinem Stuhl auf und stolpert über das Kabel des Projektors. Der Schüler bricht sich dabei sein Bein und muss operiert werden. Die Betriebs­haftpflicht­versicherung springt ein und übernimmt Behandlungskosten und Schmerzensgeld.

Fahrschule wird Einbruchsopfer

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Am Montag-Morgen stellt der Fahrschulbesitzer fest, dass die Tür zur Fahrschule offen steht und alle Räumlichkeiten verwüstet und Mobiliar zerstört wurden. Auch Rechner, Projektor und Bücher wurden gestohlen. Die Geschäftsinhalts­versicherung springt ein und übernimmt Reparatur- und Ersatzkosten.

Rohrbruch im oberen Stockwerk

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Der Fahrschulbetreiber stellt fest, dass durch die Decke der Fahrschule Wasser tropft. Die Fahrschulräume werden komplett überschwemmt und sämtliche Inneneinrichtung verschmutzt und zerstört. Die Gebäude­versicherung springt ein und übernimmt Reinigungs- und Sanierungskosten.

Fahrlehrer verschüttet Getränk

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Ein Fahrschüler testet sein Fahrverhalten am Fahrsimulator. Weil er die Kupplung nicht richtig bedient, demonstriert ihm der Fahrlehrer wie es richtig geht. Dabei verschüttet er sein Getränk auf die Hose des Fahrschülers. Obwohl kein größerer Schaden außer eines Flecks entsteht, spricht der Fahrschüler von Körper­verletzung und geht vor Gericht. Die Firmen­rechtsschutz­versicherung springt ein und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.

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Schadensmeldung als erster Schritt

Für welche Gewerbe­versicherungen Sie sich auch entscheiden – im Schadensfall ist auch Ihre Mitarbeit wichtig! Denn die Schadenregulierung kann nur problemlos und zügig erfolgen, wenn Sie dem Versicherer den Schadensfall auch melden. Häufig muss dies innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist geschehen. Welche Meldefrist in Ihrem Fall gilt, können Sie den Versicherungs­bedingungen Ihrer Police entnehmen. Haben Sie die Meldefrist in Erfahrung gebracht, genügt meist ein Anruf bei Ihrem Versicherer, damit dieser alles Weitere in die Wege leiten kann.

Häufige Meldefristen

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Die für Ihren Fahrschulbetrieb erforderlichen Gewerbe­versicherungen haben in der Regel folgende Meldefristen:

  • Betriebs­haftpflicht­versicherung
    unverzüglich, maximal jedoch eine Woche
  • Flotten­versicherung
    unverzüglich bis drei Tage
  • Inhalts­versicherung
    unverzüglich
  • Firmen­rechtsschutz­versicherung
    innerhalb von 24 h
  • Gebäude­versicherung
    möglichst schnell
  • Betriebsausfall­versicherung
    möglichst sofort
  • Cyber-Versicherung
    unverzüglich

Was kosten Versicherungen für Fahrschulen?

Rechenbeispiel: Die günstigsten Anbieter der wichtigsten Gewerbe­versicherungen

Um Ihnen als Fahrschulbetreiber einen groben Überblick über mögliche jährliche Versicherungskosten zu verschaffen, haben wir für Sie einen Prämienvergleich innerhalb der fünf häufigsten Versicherungsarten durchgeführt. Beachten Sie jedoch, dass untenstehende Tarife lediglich Richtwertcharakter haben und nicht zu pauschalisieren sind. Eine Beitragsberechnung nach Ihren individuellen Kriterien ist somit dennoch unbedingt erforderlich. Bei unseren Berechnungen gingen wir von folgenden Daten aus:

  • Anzahl Mitarbeiter: 2 + Geschäftsführer
  • Jahresumsatz: 200.000 Euro
  • Jahresgehälter: 65.000 Euro
  • Immobiliengröße: 50 qm
  • Schüleranzahl: 65
  • Fahrzeuge: 3
  • Jahresmiete: 24.000 Euro
VersicherungsartSelbst­beteiligungVertragslaufzeitJahresbeitrag
Betriebs­haftpflicht­versicherung500 Euro5 Jahre64,94 Euro
Geschäftsinhalts­versicherung500 Euro1 Jahr59,50 Euro
Rechtsschutz­versicherung750 Euro3 Jahre163,51 Euro
Flotten­versicherung150 Euro3 Jahre2.250,00 Euro
Gebäude­versicherung100 Euro1 Jahr115,20 Euro
Jahresbeitrag gesamt2.653,15 Euro

Was kosten Versicherungen für Ihre Fahrschule?

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Welche tariflichen Optionen haben Fahrschulen?

Icon Ziegelsteine

Gewerbe­versicherungen als Basisform

Gewerbe­versicherungen werden in der Regel als Basisform angeboten, mit der Möglichkeit verschiedene Versicherungsprodukte miteinander zu kombinieren oder durch Zusatzleistungen zu erweitern. So bieten zum Beispiel viele Versicherer eine Betriebsausfall- oder Betriebs­­unterbrechungs­versicherung als Erweiterung zur Inhalts­versicherung an. Stellen Sie sich Ihr individuelles Paket aus verschiedenen Versicherungen zusammen! Gerne helfen Ihnen unsere Berater dabei, Versicherungen zu finden, die Sie und Ihre Fahrschule im Schadensfall optimal absichern.


3 Schritte zu Ihrem optimalen Tarif

Sobald Sie wissen, welche Versicherungsprodukte Sie benötigen, sollten Sie anschließend die tarifbildenden Kriterien klären. Dies tun Sie am besten in einem Drei-Schritte-Verfahren:

1. Deckungssumme bestimmen

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Die Deckungssumme wird zwischen dem Versicherer und dem Kunden vereinbart und repräsentiert den Betrag, den der Versicherer im Schadensfall an den Versicherten zahlt. Da Fahrschulen über ein hohes individuelles Schadensrisiko verfügen, sollte die Deckungssumme auch verhältnismäßig hoch angesetzt werden. Versicherer empfehlen Fahrschulen im Falle von Personen- und Sachschäden daher eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Doch hierbei handelt es sich nur um eine Richtsumme. Damit Sie die für Sie richtige Deckungssumme bestimmen, empfiehlt sich eine bedarfsgerechte Anpassung an Ihren Betrieb.

2. Selbst­beteiligung festlegen

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Die Selbst­beteiligung ist der Betrag, den der Fahrschulbesitzer im Schadensfall selbst zahlen muss. Generell gilt: Je höher Sie die Selbst­beteiligung ansetzen, desto niedriger fällt die Versicherungsprämie aus. Wählen Sie die Höhe der Selbst­beteiligung jedoch so, dass Sie diese auch tatsächlich tragen können, da sonst die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt.

3. Laufzeit verlängern

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Gewerbe­versicherungen haben normalerweise eine Laufzeit von einem Jahr. Bei Sach­versicherungen besteht jedoch häufig die Möglichkeit, eine längere Laufzeit zu vereinbaren und dann von Rabatten zu profitieren. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Gerade Gebäude­versicherungen lassen sich in der Regel problemlos über mehrere Jahre abschließen, wodurch Sie bares Geld sparen können.

So ermitteln Sie Ihren optimalen Versicherungsbedarf

Icon Web-Analyse

Ausgangsbedingungen analysieren

Auch wenn Fahrschulen den gleichen Service anbieten, so gleicht doch kein Institut dem anderen. Denn jede Fahrschule hat ganz eigene Ausgangsbedingungen, die bei der Wahl der richtigen Versicherungen eine große Rolle spielen. Zu diesen Ausgangsbedingungen zählen:

  • Anzahl an Mitarbeitern
  • Größe der Flotte
  • Angebot an Führerscheinausbildungen

Icon Kreis abgehakt

Versicherungscheck durchführen

Bevor Sie sich für eine Gewerbe­versicherung entscheiden, empfehlen wir Ihnen zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Suchen Sie dafür alle Versicherungsverträge heraus und listen Sie auf, welche Policen Sie bereits besitzen.


Icon Schultasche

Versicherungsbedarf ermitteln

Nach der vollständigen Bestandsaufnahme geht es an die Ermittlung des Versicherungsbedarfs. Damit Ihr Versicherungsschutz tatsächlich Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  1. Haben sich meine Ausgangsbedingungen verändert?
  2. Welche Risiken möchte ich über Versicherungen abdecken?
  3. Entsprechen die Versicherungssummen meinem Risiko?
  4. Welche Schäden könnte ich sogar selbst tragen?
  5. Kann ich Anbieter wechseln um Geld zu sparen?
  6. Kann ich mich von bestehenden Policen trennen?
  7. Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?
  8. Welche zusätzlichen Versicherungen empfehlen Experten?

Icon Stift und Papier

Versicherungsangebote vergleichen

Ihre Bedarfsanalyse hat ergeben, dass bestimmte Risiken noch nicht abgedeckt sind? Zum Beispiel weil Sie jetzt mehr Mitarbeiter beschäftigen oder sich ein neues Firmenfahrzeug zugelegt haben? Dann sollten Sie sich nun nach dem richtigen Versicherungsprodukt umschauen. Schließen Sie jedoch nicht wahllos eine Versicherung ab, sondern führen Sie stattdessen einen ausgiebigen Vergleich der Versicherungsangebote durch. Denn nur so können Sie die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis finden! Beachten Sie jedoch, dass bei der Wahl der Versicherung stets die Leistungen im Vordergrund stehen und nicht etwa der günstigste Versicherungstarif. Denn ein günstiger Tarif nützt Ihnen wenig, wenn im Schadensfall keine entsprechende Absicherung existiert.

Icon Achtung

Tipp für die Zukunft

Wenn Sie einen solchen Versicherungscheck alle drei Jahre durchführen, können Sie das Risiko einer Unter- bzw. Über­versicherung konsequent ausschließen!

So ermitteln wir Ihren optimalen Versicherungsbedarf

Die Suche nach der richtigen Versicherung gestaltet sich für Sie schwieriger als gedacht? Kein Problem. Unsere erfahrenen Experten für Gewerbe­versicherungen unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer guten und günstigen Versicherung. Damit unsere Berater das für Sie passendste Versicherungsprodukt ermitteln können, werden ein paar Basisinformationen von Ihnen benötigt. Diese Informationen sind sehr wichtig, denn sie helfen unseren Fachexperten dabei einen ersten Eindruck von Ihrer Versicherungssituation zu bekommen. Füllen Sie hierzu einfach den mitgeschickten Fragebogen aus. Anschließend meldet sich einer unserer Berater telefonisch bei Ihnen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Natürlich können Sie den Vorgang auch beschleunigen, indem Sie bereits vorab alle nötigen Unterlagen raussuchen bzw. sich die wichtigsten Geschäftsdetails notieren. Dazu zählt beispielsweise, die:

  • Anzahl Ihrer Mitarbeiter
  • Höhe Ihres Jahresumsatzes
  • Höhe der Gehälter
  • Höhe der Versicherungssumme

Mit dem Service von transparent-beraten.de mehr bekommen und weniger zahlen

Sobald einer unserer Berater alle wichtigen Informationen von Ihnen erhalten hat, erstellt dieser einen individuellen Tarifvergleich für Ihr Unternehmen. Durch den Vergleich aller verfügbaren Versicherungen gelingt es unseren Beratern stets Alternativen zu finden, die bei gleicher Leistung günstiger ausfallen. Somit sparen Sie nie bei der Leistung, sondern immer nur bei den Beiträgen! Auf unsere Berater ist Verlass, denn alle können auf eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Gewerbe­versicherungen zurückgreifen und haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Gewerbekunden zu passenden Versicherungs­lösungen verholfen.

Nutzen Sie für Ihren ersten Tarifvergleich gern unseren kostenfreien Online-Rechner! Geben Sie im ersten Feld „Fahrschule“ ein und wählen die von Ihnen benötigte Versicherung aus. Nachdem Sie unternehmensrelevante Angaben gemacht haben, können Sie zahlreiche passende Tarife miteinander vergleichen und direkt online abschließen. Bei Fragen können Sie sich gern jederzeit bei uns melden.

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Fazit

Um sich als Fahrschulbetreiber gegen die Risiken des Alltags zu wappnen, empfiehlt sich der Abschluss bestimmter Gewerbe­versicherungen. Welche Gewerbe­versicherungen in Ihrem Fall notwendig sind, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Gewerbe­versicherungen können als Basisform abgeschlossen werden mit der Möglichkeit diese um Zusatz­versicherungen zu erweitern. Bevor Sie jedoch einen Versicherungsvertrag unterschreiben, sollten Sie Ihre Ausgangssituation kennen und wissen, über welche Versicherungen Sie bereits verfügen und ob sich Ihr Risikobedarf geändert hat. Anschließend empfiehlt sich ein sorgfältiger Versicherungsvergleich, um sicherzugehen, dass Sie genau das Preis-Leistungs-Verhältnis bekommen, dass Sie suchen. Unsere mehrfach ausgezeichneten Experten stehen Ihnen bei der Beratung und dem Vergleich von Versicherungen gerne zur Verfügung.

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Die häufigsten Fragen zum Thema Fahrschul-Versicherungen

Wer haftet für einen Unfall während der Fahrstunde?

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Grundsätzlich haftet der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule für Unfälle, die während einer Fahrstunde passieren. Der Fahrschüler kann jedoch ebenfalls angelastet werden, wenn dieser den Unfall aufgrund von Fahrlässigkeit provoziert hat.

Was kostet eine Versicherung für Fahrschulen?

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Die Frage nach den Versicherungskosten für Ihre Fahrschule kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Kosten von verschiedenen Faktoren wie Versicherungsart, Selbst­beteiligung, Laufzeit, Deckungssumme sowie dem jeweiligen Risiko abhängen.

Was passiert wenn man während der Fahrstunde geblitzt wird?

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Wird ein Fahrschüler geblitzt, muss in der Regel nicht er sondern der Fahrlehrer für die Gebühr aufkommen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme für Fahrschulen sein?

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Jede Versicherungsart erfordert eine andere Deckungssumme. Folgende Deckungssummen sind beispielsweise üblich:

  1. Betriebs­haftpflicht­versicherung: 3 Mio. Euro
  2. Inhalts­versicherung: 10 Mio. Euro
  3. Rechtsschutz­versicherung: 2 Mio. Euro

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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