Rentenbesteuerung
- Seit 2005 gilt die Rentenbesteuerung und das damit verbundene “Alterseinkünftegesetz”.
- Bis 2040 steigt der Besteuerungsanteil auf 100 Prozent. 2021 liegt dieser bei 81 Prozent.
- Wie viel an Steuern Sie bezahlen müssen, können Sie unserer Tabelle zur Rentenbesteuerung entnehmen.
- Der Bundesfinanzhof prüft aktuell, inwiefern die Rentenbesteuerung verfassungswidrig ist.
Wie sieht die Rentenbesteuerung aus?
Seit 2005 ist die Besteuerung der Rente neu geregelt. Ausgangsgrundlage bildet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 und das daraus resultierte “Alterseinkünftegesetz”. Demzufolge müssen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung künftig nachgelagert versteuert werden.
Grundsätzlich müssen jedoch nicht alle Rentner auch tatsächlich Steuern zahlen. Steuern für Rentner fallen nur an, falls die Gesamtsumme der Einnahmen einen gewissen Grundfreibetrag übersteigt. Die Träger der Rentenversicherung und sonstiger Versorgungseinrichtungen sind dazu verpflichtet, alle relevanten Daten zur Rentenbesteuerung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Auf Grundlage dieser Mitteilung prüft das Finanzamt, ob ein Rentner steuerpflichtig ist oder nicht.
Für welche Bezüge gilt die Rentensteuer?
Wie hoch Ihre Rentensteuer ist, können Sie unserer Tabelle zur Rentenbesteuerung entnehmen!
Wer muss Steuern auf die Rente zahlen?
Die grundsätzliche Besteuerung der Rente bedeutet noch nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen. Die Steuerpflicht gilt nur, wenn die Gesamtsumme Ihrer Bezüge aus Altersrente und Nebeneinkünften über dem Grundfreibetrag liegt. Auch der Grundfreibetrag wird von Jahr zu Jahr angepasst. 2021 beträgt er für Ledige 9.744 Euro, für Verheiratete 19.488 Euro.
Haben Sie Ihr Arbeitsleben lang durchschnittliche Beiträge zur Rentenversicherung geleistet und keine nennenswerten Nebeneinkünfte, besteht eine große Chance, dass Sie zum Renteneintritt noch keine Rentensteuer zahlen müssen. Schätzungen zufolge trifft das derzeit auf etwa drei Viertel aller Rentnerhaushalte zu. Im Laufe des Rentenbezugs kann sich dies jedoch ändern.
Höhe der Rentenbesteuerung berechnen
Vorerst muss nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente versteuert werden. Wie hoch dieser ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. 2005, im ersten Jahr der Rentenbesteuerung, lag er bei 50 Prozent. Bis 2020 stieg der Besteuerungsanteil jährlich um 2 Prozent auf 80 Prozent. Bis 2040 steigt der Anteil jährlich um 1 Prozent bis die Rente schließlich zu 100 Prozent versteuert werden muss.
Rentenbesteuerung Tabelle
Jahr des Renteneintritts | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in % |
Bis 2005 | 50 | 50 |
2006 | 52 | 48 |
2007 | 54 | 46 |
2008 | 56 | 44 |
2009 | 58 | 42 |
2010 | 60 | 40 |
2011 | 62 | 38 |
2012 | 64 | 36 |
2013 | 66 | 34 |
2014 | 68 | 32 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 83 | 17 |
2024 | 84 | 16 |
2025 | 85 | 15 |
2026 | 86 | 14 |
2027 | 87 | 13 |
2028 | 88 | 12 |
2029 | 89 | 11 |
2030 | 90 | 10 |
2031 | 91 | 9 |
2032 | 92 | 8 |
2033 | 93 | 7 |
2034 | 94 | 6 |
2035 | 95 | 5 |
2036 | 96 | 4 |
2037 | 97 | 3 |
2038 | 98 | 2 |
2039 | 99 | 1 |
ab 2040 | 100 | 0 |
Wie wird der Freibetrag berechnet?
Der steuerpflichtige Anteil sowie der Rentenfreibetrag werden immer anhand der ersten vollen Jahresbruttorente ermittelt. Gehen Sie zum Beispiel im Oktober 2021 in Rente, berechnet sich der Freibetrag aus der vollen Jahresbruttorente des Jahres 2022.
Welche Steuersätze gelten für Rentner?
Steuern für Rentner unterliegen demselben progressiven Steuersatz wie für Berufstätige. Je höher das Einkommen ausfällt, umso höher ist auch der Steuersatz. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent. Alleinstehende zahlen ab einem Jahreseinkommen von rund 260.000 Euro den Reichensteuersatz von 45 Prozent. Für Ehepaare gilt der jeweilige Steuersatz bei einem doppelt so hohen Jahreseinkommen.
Zudem müssen auch Rentner den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommenssteuer sowie 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer zahlen.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuerklärung müssen Rentner nur abgeben, wenn ihre Bezüge über dem Grundfreibetrag liegen. Neben den Bezügen aus Altersrenten werden dabei auch alle anderen Einkünfte berücksichtigt, etwa aus selbständiger Tätigkeit oder Vermietung und Verpachtung.
Wann eine Steuererklärung dennoch sinnvoll sein kann
In gewissen Fällen ist es sinnvoll, auch dann eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Hat Ihre Bank zum Beispiel Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer einbehalten, können Sie sich diese über die Steuererklärung zurückholen.
Rentenbesteuerung: Was kann man absetzen?
Genau wie Arbeitnehmer haben auch Rentner die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu verringern. Dafür dürfen sie gewisse Aufwendungen von der Steuer absetzen. Dazu gehören:
- Sonderausgaben wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur privaten Haftpflichtversicherung und Spende
- Außergewöhnliche Belastungen wie Arzt- und Medikamentenrechnungen, die Kosten für Krankenhaus- und Pflegeheimaufenthalte oder Beerdigungen
- Werbungskosten wie etwa die Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater
- Behinderten-Pauschbetrag für alle regelmäßigen Kosten, die typischerweise für die jeweilige Behinderung anfallen, etwa Medikamente oder ein erhöhter Wäschebedarf. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
- Altersentlastungsbetrag für Rentner über 64 Jahre. Der Altersentlastungsbetrag senkt das versteuernde Einkommen um bis zu maximal 1.900 Euro im Jahr. Die genaue Höhe hängt vom Geburtsjahr des Rentners ab.