Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte

Wir finden für Sie als Zahnarzt den passenden Tarif – kostenfrei, mit persönlichem Berater.

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Was eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte kostet, welche Klauseln für Zahnarzt und Zahnärztin zählen und wie Sie im Vergleich die passende Absicherung finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das sollten Zahnärzte über die BU wissen
  2. Warum die BU für Zahnärzte besonders wichtig ist
  3. Versorgungswerk oder private BU?
  4. Angestellte, selbständige und angehende Zahnärzte
  5. Wann und was genau leistet die BU für Zahnärzte?
  6. Gesundheitsfragen und anonyme Risikovoranfrage
  7. Was kostet die BU für Zahnärzte?
  8. BU für Zahnärzte im Vergleich und Test
  9. So finden Zahnärzte die beste BU
  10. Häufige Fragen zur BU für Zahnärzte
Fachlich geprüft durch Patrick Knittel
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für Zahnärzte sinnvoll, weil das Versorgungswerk der Zahnärztekammer erst bei 100 % Berufs­unfähigkeit zahlt, die private BU dagegen schon ab 50 %.
  • Zahnärzte gelten bei Versicherern als Risikoklasse B, also als zweitbeste Berufsgruppe mit nur geringem Risikoaufschlag.
  • Für Zahnärzte sind vor allem die Infektionsklausel und eine faire Umorganisationsklausel entscheidend.
  • Wer früh abschließt – schon im Studium oder in der Assistenzzeit – sichert sich dauerhaft niedrige Beiträge, bei uns ab 31 € im Monat.
  • Die BU-Rente sollte rund 60 bis 80 % Ihres Nettoeinkommens betragen.
Patrick Knittel

Als Zahnarzt verlassen Sie sich jeden Tag auf Ihre Hände …

Der Beruf des Zahnarztes steht und fällt mit der Präzision der eigenen Hände. Feinmotorik, eine ruhige Hand und ein geschultes Auge sind die Grundlage jeder Behandlung, und diese Fähigkeiten lassen sich weder nachbestellen noch reparieren. Fällt eine davon aus, etwa durch eine Nervenerkrankung, ein Handleiden oder eine Erkrankung der Wirbelsäule, steht die berufliche Existenz auf dem Spiel.

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer federt diesen Fall nur eingeschränkt ab, weil es an strenge Voraussetzungen geknüpft ist und den zuletzt ausgeübten Beruf nicht in den Mittelpunkt stellt. Die private Absicherung setzt deutlich früher an und orientiert sich am konkreten Beruf am Behandlungsstuhl. Hinzu kommt, dass Zahnärzte bei den Versicherern als gut kalkulierbare Berufsgruppe gelten, ein Vorteil, der sich vor allem bei einem frühen Einstieg auszahlt. Diese Seite ordnet die wichtigsten Fakten für Sie ein.

Das sollten Zahnärzte über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen

Warum können Sie uns vertrauen?

Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Wie funktioniert die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte?

Mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sichern Sie sich gegen das Risiko ab, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben oder stark einschränken zu müssen. Werden Sie berufsunfähig, zahlt die Versicherung eine zuvor vereinbarte monatliche Berufs­unfähigkeitsrente, die die finanziellen Folgen abmildert.

Icon Zahnarzt Geräte

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet bei zahlreichen Ursachen: Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout sind ebenso versichert wie schwere körperliche Erkrankungen oder Unfälle. Es muss keine vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegen, damit die Versicherung zahlt. Das Versorgungswerk leistet dagegen erst bei vollständiger Berufs­unfähigkeit – genau diese Lücke schließt die private Absicherung.

Andere Formen der Arbeitskraftabsicherung leisten enger. Eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung zahlt zum Beispiel erst, wenn die versicherte Person in jeder beliebigen Tätigkeit nur noch wenige Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung stellt dagegen auf Ihren konkreten Beruf als Zahnarzt ab.

Warum die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte besonders wichtig ist

Zahnärzte sind auf ihre Gesundheit in besonderem Maße angewiesen, weil ihr Beruf feinmotorisches Geschick, eine ruhige Hand und ein scharfes Auge verlangt. Schon ein Zittern der Hand, eine Nervenerkrankung oder ein Bandscheibenvorfall kann die Tätigkeit am Behandlungsstuhl unmöglich machen. Eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung ersetzt dann das fehlende Einkommen und sichert Ihren Lebensstandard.

Die häufigsten Ursachen sprechen für sich: Psychische Erkrankungen und Nervenleiden verursachen rund 39 Prozent aller Berufs­unfähigkeiten, Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats folgen mit rund 18 Prozent. Zusammen lösen diese beiden Ursachengruppen damit deutlich mehr als die Hälfte aller Fälle aus (Quelle: Morgen & Morgen). Beide Risiken treffen Zahnärzte im Praxisalltag unmittelbar.

Ein Unfall ist also nicht das Hauptrisiko. Gerade die schleichenden Ursachen – die Zwangshaltung über dem Patienten, die Belastung der Wirbelsäule, der psychische Druck einer eigenen Praxis – machen die frühzeitige Absicherung für Zahnärzte so wichtig.

Experten-Tipp:
Die gute Risikoklasse B verführt zum falschen Sparen

„Zahnärzte in Risikoklasse B greifen gern zum billigsten Tarif, weil der Beitrag ohnehin niedrig ist. Das kann teuer enden: Der Aufschlag zur Bestklasse beträgt oft nur wenige Euro im Monat – doch über den Leistungsfall entscheidet nicht der Preis, sondern die Infektionsklausel und der Verweisungsverzicht. Zahlen Sie den kleinen Mehrbeitrag für Bedingungsqualität, nicht für den günstigsten Beitrag.“

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Berater

Versorgungswerk oder private Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Zahnärzte sind über das Versorgungswerk ihrer Zahnärztekammer pflichtversichert, das auch bei Berufs­unfähigkeit leistet. Diese Absicherung reicht jedoch nicht aus: Das Versorgungswerk zahlt in der Regel erst bei vollständiger Berufs­unfähigkeit, wenn Sie also überhaupt nicht mehr als Zahnarzt oder in einem anderen Beruf mit Medizinstudium arbeiten können. Häufig ist dafür sogar die Rückgabe der Approbation nötig.

Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet dagegen schon ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit im konkreten Beruf. Ein wichtiger Vorteil: Die Leistungen von Versorgungswerk und privater BU werden nicht miteinander verrechnet. Ist die Berufs­unfähigkeit von beiden anerkannt, zahlen auch beide.

KriteriumVersorgungswerkPrivate Berufs­unfähigkeits­versicherung
Leistung abin der Regel 100 % Berufs­unfähigkeitab 50 % Berufs­unfähigkeit
Maßstabjede ärztliche Tätigkeitkonkret zuletzt ausgeübter Beruf als Zahnarzt
Approbationoft Rückgabe nötigkeine Rückgabe nötig
Höhe der Renteabhängig von Beiträgen und Jahrenfrei vereinbart
Anrechnungkeine Anrechnung der privaten BUkeine Anrechnung des Versorgungswerks
Psychische Erkrankungeneingeschränkt abgedecktabgedeckt

Für Zahnärzte gilt deshalb: Das Versorgungswerk ist eine Basis, ersetzt aber keine private BU. Wer den Unterschied im Detail prüfen möchte, sollte einen Blick auf die Erwerbsminderungs­rente und die eigenen Versorgungswerks-Bedingungen werfen.

Experten-Tipp:
Den Anrechnungsverzicht müssen Sie sich im Tarif sichern

„Dass private BU und Versorgungswerk nicht gegeneinander verrechnet werden, klingt selbstverständlich – ist es aber nicht in jedem Tarif. Für Zahnärzte, die später aus beiden Quellen Leistungen beziehen können, ist genau dieser Punkt bares Geld wert. In unserer Beratung achten wir gezielt auf Bedingungen, die den Verzicht klar zusichern; Anbieter wie Baloise oder Helvetia sind hier ein gutes Beispiel. Prüfen Sie diesen Punkt, bevor Sie unterschreiben.“

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Angestellte, selbständige und angehende Zahnärzte: Ihre Situation

Die richtige Berufs­unfähigkeits­versicherung hängt stark von Ihrer beruflichen Phase ab. Für jede Situation gelten andere Schwerpunkte – vom günstigen Einstieg im Studium bis zur Absicherung eines Praxiskredits.

Zahnmedizin-Studierende

Als Studentin oder Student der Zahnmedizin sichern Sie sich die niedrigsten Einstiegsbeiträge, weil Sie jung und meist gesund sind. Viele Versicherer bieten spezielle Studententarife mit vereinfachten Bedingungen an. Sie starten mit einer kleinen BU-Rente und stocken sie später über die Nach­versicherungsgarantie auf – ohne erneute Gesundheitsprüfung.


Icon Menschenmenge

Assistenzzahnärzte und Zahnärzte in Weiterbildung

In der zweijährigen Vorbereitungsassistenz ist das Einkommen noch gering, das Risiko einer Gesundheitsverschlechterung aber steigt mit jedem Jahr. Der Rat für die Weiterbildungsphase: früh mit einer bezahlbaren Rente einsteigen und die Nach­versicherungsgarantie nutzen, um die Rente bei höherem Gehalt später anzuheben. So sichern Sie sich den günstigen Beitrag Ihres jungen Eintrittsalters.


Angestellte Zahnärzte

Als angestellter Zahnarzt erhalten Sie im Krankheits­fall zunächst sechs Wochen Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers (Quelle: § 3 EntgFG). Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – für dieselbe Erkrankung bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, nach Abzug der Entgeltfortzahlung also rund 72 Wochen (Quelle: § 48 SGB V). Für die Zeit danach greift die Berufs­unfähigkeits­versicherung. Für Sie zählen vor allem die Infektionsklausel und die Nach­versicherungsgarantie; die Umorganisationsklausel betrifft Sie nicht.


Icon Personen an Rezeption

Zahnärzte kurz vor der Praxisgründung

Wer eine Praxis übernimmt, nimmt oft einen sechsstelligen Existenzgründungskredit auf. Diese Kreditlast muss auch dann bedient werden, wenn Sie berufsunfähig werden. Schließen Sie die BU vor der Niederlassung ab, solange Sie gesund sind, und koppeln Sie die Rentenhöhe an Kredit und künftiges Einkommen. Viele Verträge erlauben eine Nach­versicherung ohne Gesundheitsprüfung genau zum Anlass „Existenzgründung“.


Icon Gebäude

Selbständige Zahnärzte mit eigener Praxis

Als Praxisinhaber tragen Sie laufende Fixkosten und haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld. Sie sichern die Zeit der Arbeitsunfähigkeit über eine Krankentagegeld­versicherung ab, das dauerhafte Risiko über die BU. Achten Sie besonders auf eine faire Umorganisationsklausel, damit der Versicherer Sie nicht auf einen Umbau Ihrer Praxis verweisen kann.

Experten-Tipp:
Auf das erste Gehalt zu warten ist der teuerste Rat

„Viele angehende Zahnärzte verschieben die BU, bis das erste richtige Gehalt fließt. Das klingt vernünftig, ist aber ein Rechenfehler: Jedes Jahr Wartezeit erhöht die Chance auf eine Vorerkrankung, die den Schutz verteuert oder ganz verhindert. Steigen Sie schon im Studium mit einer kleinen Rente ein und heben Sie diese später über die Nach­versicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung an.“

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Berater

Wann und was genau leistet die BU für Zahnärzte?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt die vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können (Quelle: § 172 VVG). Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistung hängen im Detail vom individuellen Vertrag ab.

Die Zahlung endet, wenn Sie nicht länger berufsunfähig sind oder eine gleichwertige Tätigkeit aufnehmen. Tritt keines von beidem ein, zahlt die Versicherung bis zum Ende der Vertragslaufzeit, spätestens bis zum vereinbarten Renteneintrittsalter.


Wichtige Klauseln für Zahnärzte

Neben den Basis-Leistungen sind für Zahnärzte vor allem diese Regelungen entscheidend:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung:
    Ohne den Verzicht auf die abstrakte Verweisung kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn Sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten. Gute Tarife verzichten darauf.
  • Infektionsklausel:
    Sie gilt als berufsunfähig, wenn Ihnen die Tätigkeit von offizieller Stelle wegen Infektionsgefahr untersagt wird – etwa bei einer Ansteckung mit Hepatitis C oder HIV, bei der Patienten gefährdet wären.
  • Nach­versicherungsgarantie:
    Die Rente lässt sich ohne erneute Gesundheitsprüfung an ein höheres Gehalt anpassen. Über eine dynamische Erhöhung sichern Sie zusätzlich den Inflationsausgleich.
  • Faire Umorganisationsklausel:
    Bei Selbständigen prüft der Versicherer, ob Sie durch Umgestaltung Ihrer Arbeit weiterarbeiten können. Üblich ist, dass Sie maximal 20 Prozent Einkommenseinbußen hinnehmen müssen; bei wenigen Angestellten verzichten gute Tarife ganz auf die Prüfung.

Praxisbeispiele: So greift die BU bei Zahnärzten

Beispiel 1: Infektionsklausel

Ein angestellter Zahnarzt, 41 Jahre, infiziert sich mit Hepatitis C. Arbeiten könnte er noch, doch das Gesundheitsamt untersagt ihm die Tätigkeit am Patienten. Dank Infektionsklausel gilt er als berufsunfähig, und seine BU zahlt die vereinbarte Rente.

Icon Coronavirus

Beispiel 2: Umorganisation der eigenen Praxis

Eine niedergelassene Zahnärztin, 49 Jahre, entwickelt eine schwere Arthrose in den Händen. Ihre BU enthält eine faire Umorganisationsklausel. Weil ein Umbau ihrer Praxis mehr als 20 Prozent Einkommen kosten würde, verzichtet der Versicherer auf die Verweisung und leistet.

Beispiel 3: Leistungsfall Hand und Nerven

Ein Assistenzzahnarzt, 29 Jahre, erleidet nach einer Nervenschädigung ein anhaltendes Zittern der rechten Hand. Feinmotorische Arbeit ist nicht mehr möglich. Weil er die BU schon im Studium abgeschlossen hatte, erhält er trotz jungen Alters die volle Rente.

Icon Hand mit Pfeil

Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit – Versicherer prüfen jeden Antrag genau. Als Ihr Experte stehen wir in diesem Fall an Ihrer Seite: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.

Gesundheitsfragen und anonyme Risikovoranfrage

Die Gesundheitsfragen entscheiden bei Zahnärzten maßgeblich über Beitrag und Annahme. Der Versicherer fragt Vor­erkrankungen, Behandlungen und psychotherapeutische Sitzungen der letzten Jahre ab. Falsche oder unvollständige Angaben können später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen – deshalb müssen die Antworten vollständig und belegbar sein.


Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten

Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag müssen Sie diese Ablehnung angeben, was Ihre Chancen erheblich verschlechtert. Wir stellen deshalb eine anonyme Risikovoranfrage: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Diesen Weg bieten weder AI-Tools noch Vergleichsportale.

Ihre BU als Zahnarzt anfragen, ohne einen Ablehnungseintrag zu riskieren

Bevor ein Antrag in den Datenbanken der Versicherer landet, klären wir anonym, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt. So bleibt Ihr Name außen vor, und eine heikle Gesundheitsfrage kostet Sie nicht den Schutz.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern – nichts wird gespeichert
  • Gesundheitsfragen gemeinsam vorbereiten, bevor der Antrag zählt
  • Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
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Berater

Was kostet die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte?

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist für Zahnärzte bei uns bereits ab 31 Euro im Monat möglich. Der genaue Beitrag hängt von Eintrittsalter, gewünschter Rentenhöhe, Arbeitsverhältnis und Gesundheitszustand ab. Zahnärzte profitieren dabei von ihrer guten Einstufung in die Risikoklasse B.

Kostenbeispiel nach Rentenhöhe

  • Eintrittsalter: 30
  • Schlussalter: 67
  • Beruf: Zahnarzt (angestellt)
BU-RenteMonatsbeitrag*
1.000 €31 €
1.200 €37 €
2.000 €62 €
*gerundet

Kostenbeispiel nach Berufsphase und Eintrittsalter

Je früher Sie einsteigen, desto günstiger bleibt der Beitrag dauerhaft. Die folgende Übersicht zeigt beispielhafte Monatsbeiträge für eine BU-Rente von 1.500 Euro:

ProfilEintrittsalterMonatsbeitrag*
Zahnmedizin-Student2338 bis 44 €
Assistenzzahnarzt / Weiterbildung2742 bis 50 €
Angestellter Zahnarzt3248 bis 58 €
Selbständiger Praxisinhaber4070 bis 90 €
*beispielhafte, gerundete Werte; der tatsächliche Beitrag hängt von Anbieter, Tarif, Gesundheit und Rentenhöhe ab

Die Tabelle macht den Alterseffekt deutlich: Zwischen einem Einstieg mit 23 und mit 40 kann sich der Beitrag für dieselbe Rente ungefähr verdoppeln. Das liegt vor allem an der längeren Laufzeit und dem höheren Risiko im Alter, nicht am Beruf – Zahnärzte bleiben dank Risikoklasse B durchgehend gut versicherbar.


Kostenfaktoren im Überblick

  • Beruf und berufliche Tätigkeit
  • Alter bei Vertragsabschluss
  • Arbeitsverhältnis (angestellt oder selbständig)
  • Eventuelle Vor­erkrankungen
  • Höhe der gewünschten Berufs­unfähigkeitsrente
  • Anbieter und Tarifbedingungen

Was Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung wirklich kostet

Die Tabellen zeigen Spannen – Ihren genauen Beitrag bestimmen Eintrittsalter, Rentenhöhe, Arbeitsverhältnis und Gesundheit. Wir rechnen das für Ihre Situation als Zahnarzt durch und holen passende Angebote ein. Unsere BU-Beratung ist kostenfrei und von Finanztip empfohlen.

  • Konkreter Beitrag für Ihr Alter und Ihre Wunschrente
  • Gute Einstufung in Risikoklasse B mitgenutzt
  • Angebote mehrerer Versicherer im direkten Vergleich
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Berater

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte im Vergleich und Test

Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse und Rankings zur Berufs­unfähigkeits­versicherung zusammengetragen und ausgewertet. Darunter sind auch Tests, die den Fokus auf medizinische Berufe und Kammerberufe legen.

Alle aktuellen Testsieger für Zahnärzte (2026)

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat Berufs­unfähigkeits­versicherungen umfassend getestet. Laut IVFP eignen sich vor allem die LV 1871 und die Europa für medizinische Berufe und werden in allen Teilbereichen mit der Bestnote „exzellent“ bewertet.

Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. München
Logo EUROPA Versicherungen

Das IVFP-Rating 2025

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) untersucht in regelmäßigen Abständen unterschiedliche Berufs­unfähigkeits­versicherer und ihre Tarife. Dabei wird unter anderem ein besonderer Fokus darauf gelegt, ob die getesteten Tarife sich für die Berufsgruppe der medizinischen Berufe eignen. Auch im Jahr 2025 wurden insgesamt 68 Tarife von 43 Berufs­unfähigkeits­versicherern in den Teilbereichen Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität und Transparenz unter die Lupe genommen und anhand von über 100 Kriterien bewertet.

Für medizinische Berufe ist vor allem der Teilbereich Transparenz besonders wichtig, da dieser die Klarheit und Verständlichkeit der Vertragsbedingungen und Vertragsleistungen betrifft. Es ist entscheidend, dass sie genau wissen, welche Leistungen im Fall einer Berufs­unfähigkeit abgedeckt sind und unter welchen Bedingungen diese greifen. Im Folgenden sehen Sie daher alle Berufs­unfähigkeits­versicherungen, die sowohl in der Gesamtnote als auch im Teilbereich Transparenz mit „exzellent“ ausgezeichnet werden.

Icon Zahnarzt Geräte

Testsieger medizinische Berufe

TarifUnter­nehmenRenditeFlexi­bilitätTrans­parenzGesamt­note
Logo BaloiseBaloiseBerufs­unfähigkeitsVersicherungSehr gutExzellentSehr gutExzellentExzellent
Logo Dialog Versicherung AGDialogSBU-professionalSehr gutExzellentExzellentExzellentExzellent
Logo EUROPA VersicherungenEuropaEUROPA Berufs­unfähigkeits­versicherungExzellentExzellentExzellentExzellentExzellent
LV 1871Golden BUExzellentExzellentExzellentExzellentExzellent
Logo Nürnberger VersicherungNürnbergerBU4Future Komfort + AUSehr gutExzellentExzellentExzellentExzellent
Testsieger alphabetisch sortiert

Ausschnitt der Testsieger für alle Berufe (2026)

AnbieterFranke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo Dialog Versicherung AGDialogFFF+Sehr gutExzellentSehr gut96
Logo VPV VersicherungenVPVFFFSehr gut95
Logo Lebensversicherung von 1871 a. G. MünchenLV 1871FFFHervorragendExzellentSehr gutSehr gut94

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2026)

Experten-Tipp:
Der beste Testsieger-Tarif kann für Sie der falsche sein

„Ein Tarif für alle Zahnärzte gibt es nicht. Für angestellte Zahnärzte ist die vielzitierte Umorganisationsklausel praktisch belanglos – für Praxisinhaber dagegen der entscheidende Punkt. Ohne fairen Umorganisationsverzicht verweist der Versicherer Sie auf einen Praxisumbau, statt zu zahlen. Wählen Sie den Tarif nach Ihrem Arbeitsverhältnis, nicht nach dem obersten Platz im Ranking.“

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Berater

Vom Testsieger zum Tarif, der zu Ihnen als Zahnarzt passt

Ein Rating zeigt, welche Tarife stark sind – nicht, welcher zu Ihrer Praxisphase, Ihren Klauseln und Ihrer Gesundheit passt. Wir vergleichen die für Zahnärzte relevanten Angebote und empfehlen Ihnen den Tarif, der zu Ihrer Situation passt.

  • Tarifvergleich mit Blick auf Infektions- und Umorganisationsklausel
  • Empfehlung passend zu Studium, Anstellung oder eigener Praxis
  • Von Finanztip empfohlene BU-Beratung
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So finden Zahnärzte die beste Berufs­unfähigkeits­versicherung

Darauf sollten Sie achten

  • Nach­versicherungsgarantie: die Möglichkeit, Rente und Beitrag später ohne erneute Gesundheitsprüfung anzuheben.
  • Umorganisationsverzicht für Selbständige, damit Sie Ihre Praxis im Leistungsfall nicht umstrukturieren müssen.
  • Infektionsklausel, damit Sie bei einem Berufsverbot wegen Infektionsgefahr abgesichert sind.
  • Spezielle Angebote für Ärzte und Zahnärzte: Beziehen Sie sie in Ihren Vergleich ein – unsere Experten kennen den Markt.

Exklusiver Zugang zur KlinikRente

Als Zahnarzt haben Sie exklusiven Zugang zur KlinikRente, das Versorgungswerk des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e. V., welches gezielt für die Bedürfnisse von Fachkräften im Gesundheitswesen entwickelt wurde. Die Risikobewertung ist exakt auf die ärztlichen Tätigkeiten zugeschnitten und kennt die Unterschiede zwischen den Fachrichtungen. Zudem ist die Absicherung oft günstiger als über klassische BU-Tarife.

Mehr zur KlinikRente

Diese Fehler sollten Zahnärzte unbedingt vermeiden

  • Spezifische Risiken ignorieren:
    Ohne Infektionsklausel fehlt Ihnen der Schutz bei einem Berufsverbot wegen Ansteckungsgefahr.
  • Wichtige Klauseln übersehen:
    Prüfen Sie, ob die Regelungen zur Verweisung und zur Umorganisation für selbständige Zahnärzte fair sind.
  • Keine Nach­versicherungsgarantie vereinbaren:
    Ohne sie können Sie die Rente später nicht ohne Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • Zu niedrige Rente wählen:
    Die BU-Rente sollte rund 60 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens betragen.
  • Zu lange warten:
    Wer jung und gesund ist, versichert sich am günstigsten – ein Abschluss ist schon im Studium sinnvoll.

Berufs­unfähigkeits­versicherung bei der Praxisgründung und -übergabe

Rund um Niederlassung und Praxisübergabe verändert sich Ihre finanzielle Lage grundlegend: höheres Einkommen, laufende Kredite, unternehmerisches Risiko. Genau hier sollte die BU-Rente mitwachsen und der Kredit abgesichert sein. Schließen Sie deshalb vor der Gründung ab und nutzen Sie die Nach­versicherungsgarantie zum Anlass „Existenzgründung“.

Experten-Tipp:
Die Restschuld­versicherung der Bank ist der falsche Schutz für den Praxiskredit

„Bei der Praxisübernahme bietet die Bank gern eine Restschuld­versicherung für den sechsstelligen Kredit an. Die greift eng und lässt gerade das Hauptrisiko Berufs­unfähigkeit oft außen vor. Sinnvoller: Schließen Sie die BU vor der Niederlassung ab und koppeln Sie die Rentenhöhe an Kredit und Einkommen. Die Nach­versicherung zum Anlass Existenzgründung läuft ohne neue Gesundheitsprüfung.“

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Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte

Warum ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte sinnvoll?

Für nahezu jeden Zahnarzt ist sie sinnvoll. Der Beruf verlangt feinmotorisches Geschick, eine ruhige Hand und ein scharfes Auge. Fällt eine dieser Fähigkeiten aus, ist die Arbeit am Behandlungsstuhl kaum noch möglich. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer zahlt in der Regel erst bei vollständiger Berufs­unfähigkeit. Die private Berufs­unfähigkeits­versicherung leistet dagegen schon ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit im konkret ausgeübten Beruf und schließt damit die entscheidende Lücke.

In welche Risikoklasse werden Zahnärzte eingestuft?

Zahnärzte gelten bei den meisten Versicherern als Risikoklasse B, also als zweitbeste Berufsgruppe. Das bedeutet einen nur geringen Risikoaufschlag und dauerhaft gute Beiträge. Grund für die günstige Einstufung ist die überwiegend planbare, medizinisch-akademische Tätigkeit ohne schwere körperliche Gefahren wie bei Bauberufen. Angestellte und selbständige Zahnärzte werden dabei meist gleich eingestuft; entscheidend für den Beitrag sind eher Eintrittsalter und Gesundheitszustand.

Wie sichert die BU Zahnärzte bei psychischen Erkrankungen ab?

Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout sind bei einer guten Berufs­unfähigkeits­versicherung mitversichert. Das ist gerade für Zahnärzte wichtig, denn der Druck einer eigenen Praxis und die Verantwortung am Patienten sind hoch. Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind laut Morgen & Morgen mit rund 39 Prozent die häufigste Ursache für Berufs­unfähigkeit. Achten Sie darauf, dass der Tarif keine Ausschlüsse für psychische Leiden enthält.

Was bedeutet der Verzicht auf abstrakte Verweisung?

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist eines der wichtigsten Leistungsmerkmale einer guten Berufs­unfähigkeits­versicherung. Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer die Zahlung verweigern, sobald Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten. Ein Zahnarzt mit zitternder Hand könnte so auf eine reine Bürotätigkeit verwiesen werden. Mit dem Verzicht auf abstrakte Verweisung zählt nur, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können. Gute Tarife verzichten deshalb grundsätzlich auf die abstrakte Verweisung.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Zahnärzte sein?

Als Richtwert sollte die Berufs­unfähigkeitsrente rund 60 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens abdecken. So halten Sie im Leistungsfall Ihren Lebensstandard und können laufende Kosten weiter tragen. Selbständige Zahnärzte sollten zusätzlich an Praxiskredite und Fixkosten denken und die Rente entsprechend höher ansetzen. Wichtig ist eine Nach­versicherungsgarantie: Damit erhöhen Sie die Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn Ihr Einkommen steigt.

Wie können Zahnärzte die BU trotz Vorerkrankung abschließen?

Ein Abschluss ist auch mit Vor­erkrankungen häufig möglich, oft mit einem Beitragszuschlag oder einem gezielten Ausschluss der betroffenen Erkrankung. Entscheidend ist, wie Sie die Gesundheitsfragen beantworten und in welcher Reihenfolge Sie anfragen. Sinnvoll ist eine anonyme Risikovoranfrage: Dabei klären Sie vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annimmt, ohne dass Ihr Name gespeichert wird. So vermeiden Sie einen Ablehnungseintrag, der spätere Anträge erschwert.

Wie lange zahlt die BU-Rente bei Zahnärzten?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt so lange, wie die Berufs­unfähigkeit besteht, längstens bis zum vereinbarten Endalter des Vertrags. Als Endalter empfiehlt sich das reguläre Renteneintrittsalter, meist 67 Jahre. Ein früher gewähltes Endalter senkt zwar den Beitrag, hinterlässt aber eine Lücke bis zur Altersrente. Die Zahlung endet, sobald Sie wieder zu mindestens 50 Prozent in Ihrem Beruf arbeiten können oder eine gleichwertige Tätigkeit aufnehmen.

Warum brauchen selbständige Zahnärzte zusätzlich eine Krankentagegeld­versicherung?

Für Praxisinhaber sind beide Versicherungen sinnvoll, weil sie unterschiedliche Zeiträume abdecken. Die Krankentagegeld­versicherung ersetzt Einkommen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, etwa nach einer Operation. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung greift bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen. Selbständige Zahnärzte haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld und tragen ihre Praxis-Fixkosten allein. Erst beide Bausteine zusammen sichern kurzfristige und dauerhafte Ausfälle ab.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs­unfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben können, zum Beispiel wegen einer Grippe oder nach einem Eingriff. Berufs­unfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Diese Grenze ist gesetzlich in § 172 VVG geregelt. Für die vorübergehende Zeit greift bei Selbständigen das Krankentagegeld, für die dauerhafte Einschränkung die Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Weitere Berufsgruppen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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