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Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte kostet, welche Klauseln für Zahnarzt und Zahnärztin zählen und wie Sie im Vergleich die passende Absicherung finden.
Inhalt dieser Seite- Das sollten Zahnärzte über die BU wissen
- Warum die BU für Zahnärzte besonders wichtig ist
- Versorgungswerk oder private BU?
- Angestellte, selbständige und angehende Zahnärzte
- Wann und was genau leistet die BU für Zahnärzte?
- Gesundheitsfragen und anonyme Risikovoranfrage
- Was kostet die BU für Zahnärzte?
- BU für Zahnärzte im Vergleich und Test
- So finden Zahnärzte die beste BU
- Häufige Fragen zur BU für Zahnärzte
Das Wichtigste in Kürze
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Zahnärzte sinnvoll, weil das Versorgungswerk der Zahnärztekammer erst bei 100 % Berufsunfähigkeit zahlt, die private BU dagegen schon ab 50 %.
- Zahnärzte gelten bei Versicherern als Risikoklasse B, also als zweitbeste Berufsgruppe mit nur geringem Risikoaufschlag.
- Für Zahnärzte sind vor allem die Infektionsklausel und eine faire Umorganisationsklausel entscheidend.
- Wer früh abschließt – schon im Studium oder in der Assistenzzeit – sichert sich dauerhaft niedrige Beiträge, bei uns ab 31 € im Monat.
- Die BU-Rente sollte rund 60 bis 80 % Ihres Nettoeinkommens betragen.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Als Zahnarzt verlassen Sie sich jeden Tag auf Ihre Hände …
Der Beruf des Zahnarztes steht und fällt mit der Präzision der eigenen Hände. Feinmotorik, eine ruhige Hand und ein geschultes Auge sind die Grundlage jeder Behandlung, und diese Fähigkeiten lassen sich weder nachbestellen noch reparieren. Fällt eine davon aus, etwa durch eine Nervenerkrankung, ein Handleiden oder eine Erkrankung der Wirbelsäule, steht die berufliche Existenz auf dem Spiel.
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer federt diesen Fall nur eingeschränkt ab, weil es an strenge Voraussetzungen geknüpft ist und den zuletzt ausgeübten Beruf nicht in den Mittelpunkt stellt. Die private Absicherung setzt deutlich früher an und orientiert sich am konkreten Beruf am Behandlungsstuhl. Hinzu kommt, dass Zahnärzte bei den Versicherern als gut kalkulierbare Berufsgruppe gelten, ein Vorteil, der sich vor allem bei einem frühen Einstieg auszahlt. Diese Seite ordnet die wichtigsten Fakten für Sie ein.
Das sollten Zahnärzte über die Berufsunfähigkeitsversicherung wissen
Warum können Sie uns vertrauen?
Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.
Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.
Wie funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte?
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich gegen das Risiko ab, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben oder stark einschränken zu müssen. Werden Sie berufsunfähig, zahlt die Versicherung eine zuvor vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente, die die finanziellen Folgen abmildert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei zahlreichen Ursachen: Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout sind ebenso versichert wie schwere körperliche Erkrankungen oder Unfälle. Es muss keine vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegen, damit die Versicherung zahlt. Das Versorgungswerk leistet dagegen erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit – genau diese Lücke schließt die private Absicherung.
Andere Formen der Arbeitskraftabsicherung leisten enger. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt zum Beispiel erst, wenn die versicherte Person in jeder beliebigen Tätigkeit nur noch wenige Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt dagegen auf Ihren konkreten Beruf als Zahnarzt ab.
Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte besonders wichtig ist
Zahnärzte sind auf ihre Gesundheit in besonderem Maße angewiesen, weil ihr Beruf feinmotorisches Geschick, eine ruhige Hand und ein scharfes Auge verlangt. Schon ein Zittern der Hand, eine Nervenerkrankung oder ein Bandscheibenvorfall kann die Tätigkeit am Behandlungsstuhl unmöglich machen. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt dann das fehlende Einkommen und sichert Ihren Lebensstandard.
Die häufigsten Ursachen sprechen für sich: Psychische Erkrankungen und Nervenleiden verursachen rund 39 Prozent aller Berufsunfähigkeiten, Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats folgen mit rund 18 Prozent. Zusammen lösen diese beiden Ursachengruppen damit deutlich mehr als die Hälfte aller Fälle aus (Quelle: Morgen & Morgen). Beide Risiken treffen Zahnärzte im Praxisalltag unmittelbar.
Ein Unfall ist also nicht das Hauptrisiko. Gerade die schleichenden Ursachen – die Zwangshaltung über dem Patienten, die Belastung der Wirbelsäule, der psychische Druck einer eigenen Praxis – machen die frühzeitige Absicherung für Zahnärzte so wichtig.
Experten-Tipp:
Die gute Risikoklasse B verführt zum falschen Sparen
„Zahnärzte in Risikoklasse B greifen gern zum billigsten Tarif, weil der Beitrag ohnehin niedrig ist. Das kann teuer enden: Der Aufschlag zur Bestklasse beträgt oft nur wenige Euro im Monat – doch über den Leistungsfall entscheidet nicht der Preis, sondern die Infektionsklausel und der Verweisungsverzicht. Zahlen Sie den kleinen Mehrbeitrag für Bedingungsqualität, nicht für den günstigsten Beitrag.“
Versorgungswerk oder private Berufsunfähigkeitsversicherung?
Zahnärzte sind über das Versorgungswerk ihrer Zahnärztekammer pflichtversichert, das auch bei Berufsunfähigkeit leistet. Diese Absicherung reicht jedoch nicht aus: Das Versorgungswerk zahlt in der Regel erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit, wenn Sie also überhaupt nicht mehr als Zahnarzt oder in einem anderen Beruf mit Medizinstudium arbeiten können. Häufig ist dafür sogar die Rückgabe der Approbation nötig.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dagegen schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im konkreten Beruf. Ein wichtiger Vorteil: Die Leistungen von Versorgungswerk und privater BU werden nicht miteinander verrechnet. Ist die Berufsunfähigkeit von beiden anerkannt, zahlen auch beide.
| Kriterium | Versorgungswerk | Private Berufsunfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|
| Leistung ab | in der Regel 100 % Berufsunfähigkeit | ab 50 % Berufsunfähigkeit |
| Maßstab | jede ärztliche Tätigkeit | konkret zuletzt ausgeübter Beruf als Zahnarzt |
| Approbation | oft Rückgabe nötig | keine Rückgabe nötig |
| Höhe der Rente | abhängig von Beiträgen und Jahren | frei vereinbart |
| Anrechnung | keine Anrechnung der privaten BU | keine Anrechnung des Versorgungswerks |
| Psychische Erkrankungen | eingeschränkt abgedeckt | abgedeckt |
Für Zahnärzte gilt deshalb: Das Versorgungswerk ist eine Basis, ersetzt aber keine private BU. Wer den Unterschied im Detail prüfen möchte, sollte einen Blick auf die Erwerbsminderungsrente und die eigenen Versorgungswerks-Bedingungen werfen.
Experten-Tipp:
Den Anrechnungsverzicht müssen Sie sich im Tarif sichern
„Dass private BU und Versorgungswerk nicht gegeneinander verrechnet werden, klingt selbstverständlich – ist es aber nicht in jedem Tarif. Für Zahnärzte, die später aus beiden Quellen Leistungen beziehen können, ist genau dieser Punkt bares Geld wert. In unserer Beratung achten wir gezielt auf Bedingungen, die den Verzicht klar zusichern; Anbieter wie Baloise oder Helvetia sind hier ein gutes Beispiel. Prüfen Sie diesen Punkt, bevor Sie unterschreiben.“
Angestellte, selbständige und angehende Zahnärzte: Ihre Situation
Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung hängt stark von Ihrer beruflichen Phase ab. Für jede Situation gelten andere Schwerpunkte – vom günstigen Einstieg im Studium bis zur Absicherung eines Praxiskredits.
Zahnmedizin-Studierende
Als Studentin oder Student der Zahnmedizin sichern Sie sich die niedrigsten Einstiegsbeiträge, weil Sie jung und meist gesund sind. Viele Versicherer bieten spezielle Studententarife mit vereinfachten Bedingungen an. Sie starten mit einer kleinen BU-Rente und stocken sie später über die Nachversicherungsgarantie auf – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Assistenzzahnärzte und Zahnärzte in Weiterbildung
In der zweijährigen Vorbereitungsassistenz ist das Einkommen noch gering, das Risiko einer Gesundheitsverschlechterung aber steigt mit jedem Jahr. Der Rat für die Weiterbildungsphase: früh mit einer bezahlbaren Rente einsteigen und die Nachversicherungsgarantie nutzen, um die Rente bei höherem Gehalt später anzuheben. So sichern Sie sich den günstigen Beitrag Ihres jungen Eintrittsalters.
Angestellte Zahnärzte
Als angestellter Zahnarzt erhalten Sie im Krankheitsfall zunächst sechs Wochen Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers (Quelle: § 3 EntgFG). Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – für dieselbe Erkrankung bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, nach Abzug der Entgeltfortzahlung also rund 72 Wochen (Quelle: § 48 SGB V). Für die Zeit danach greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Sie zählen vor allem die Infektionsklausel und die Nachversicherungsgarantie; die Umorganisationsklausel betrifft Sie nicht.
Zahnärzte kurz vor der Praxisgründung
Wer eine Praxis übernimmt, nimmt oft einen sechsstelligen Existenzgründungskredit auf. Diese Kreditlast muss auch dann bedient werden, wenn Sie berufsunfähig werden. Schließen Sie die BU vor der Niederlassung ab, solange Sie gesund sind, und koppeln Sie die Rentenhöhe an Kredit und künftiges Einkommen. Viele Verträge erlauben eine Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung genau zum Anlass „Existenzgründung“.
Selbständige Zahnärzte mit eigener Praxis
Als Praxisinhaber tragen Sie laufende Fixkosten und haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld. Sie sichern die Zeit der Arbeitsunfähigkeit über eine Krankentagegeldversicherung ab, das dauerhafte Risiko über die BU. Achten Sie besonders auf eine faire Umorganisationsklausel, damit der Versicherer Sie nicht auf einen Umbau Ihrer Praxis verweisen kann.
Experten-Tipp:
Auf das erste Gehalt zu warten ist der teuerste Rat
„Viele angehende Zahnärzte verschieben die BU, bis das erste richtige Gehalt fließt. Das klingt vernünftig, ist aber ein Rechenfehler: Jedes Jahr Wartezeit erhöht die Chance auf eine Vorerkrankung, die den Schutz verteuert oder ganz verhindert. Steigen Sie schon im Studium mit einer kleinen Rente ein und heben Sie diese später über die Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung an.“
Wann und was genau leistet die BU für Zahnärzte?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können (Quelle: § 172 VVG). Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistung hängen im Detail vom individuellen Vertrag ab.
Die Zahlung endet, wenn Sie nicht länger berufsunfähig sind oder eine gleichwertige Tätigkeit aufnehmen. Tritt keines von beidem ein, zahlt die Versicherung bis zum Ende der Vertragslaufzeit, spätestens bis zum vereinbarten Renteneintrittsalter.
Wichtige Klauseln für Zahnärzte
Neben den Basis-Leistungen sind für Zahnärzte vor allem diese Regelungen entscheidend:
- Verzicht auf abstrakte Verweisung:
Ohne den Verzicht auf die abstrakte Verweisung kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn Sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten. Gute Tarife verzichten darauf. - Infektionsklausel:
Sie gilt als berufsunfähig, wenn Ihnen die Tätigkeit von offizieller Stelle wegen Infektionsgefahr untersagt wird – etwa bei einer Ansteckung mit Hepatitis C oder HIV, bei der Patienten gefährdet wären. - Nachversicherungsgarantie:
Die Rente lässt sich ohne erneute Gesundheitsprüfung an ein höheres Gehalt anpassen. Über eine dynamische Erhöhung sichern Sie zusätzlich den Inflationsausgleich. - Faire Umorganisationsklausel:
Bei Selbständigen prüft der Versicherer, ob Sie durch Umgestaltung Ihrer Arbeit weiterarbeiten können. Üblich ist, dass Sie maximal 20 Prozent Einkommenseinbußen hinnehmen müssen; bei wenigen Angestellten verzichten gute Tarife ganz auf die Prüfung.
Praxisbeispiele: So greift die BU bei Zahnärzten
Beispiel 1: Infektionsklausel
Ein angestellter Zahnarzt, 41 Jahre, infiziert sich mit Hepatitis C. Arbeiten könnte er noch, doch das Gesundheitsamt untersagt ihm die Tätigkeit am Patienten. Dank Infektionsklausel gilt er als berufsunfähig, und seine BU zahlt die vereinbarte Rente.
Beispiel 2: Umorganisation der eigenen Praxis
Eine niedergelassene Zahnärztin, 49 Jahre, entwickelt eine schwere Arthrose in den Händen. Ihre BU enthält eine faire Umorganisationsklausel. Weil ein Umbau ihrer Praxis mehr als 20 Prozent Einkommen kosten würde, verzichtet der Versicherer auf die Verweisung und leistet.
Beispiel 3: Leistungsfall Hand und Nerven
Ein Assistenzzahnarzt, 29 Jahre, erleidet nach einer Nervenschädigung ein anhaltendes Zittern der rechten Hand. Feinmotorische Arbeit ist nicht mehr möglich. Weil er die BU schon im Studium abgeschlossen hatte, erhält er trotz jungen Alters die volle Rente.
Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?
Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit – Versicherer prüfen jeden Antrag genau. Als Ihr Experte stehen wir in diesem Fall an Ihrer Seite: Wir prüfen die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.
Gesundheitsfragen und anonyme Risikovoranfrage
Die Gesundheitsfragen entscheiden bei Zahnärzten maßgeblich über Beitrag und Annahme. Der Versicherer fragt Vorerkrankungen, Behandlungen und psychotherapeutische Sitzungen der letzten Jahre ab. Falsche oder unvollständige Angaben können später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen – deshalb müssen die Antworten vollständig und belegbar sein.
Warum Sie Ihren BU-Antrag nicht selbst stellen sollten
Wenn Sie direkt bei einem Versicherer einen Antrag stellen und abgelehnt werden, wird das in den Datenbanken der Versicherer erfasst. Bei jedem weiteren Antrag müssen Sie diese Ablehnung angeben, was Ihre Chancen erheblich verschlechtert. Wir stellen deshalb eine anonyme Risikovoranfrage: Ihr Name taucht nicht auf, es wird nichts gespeichert, und Sie erfahren vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annehmen würde. Diesen Weg bieten weder AI-Tools noch Vergleichsportale.
Ihre BU als Zahnarzt anfragen, ohne einen Ablehnungseintrag zu riskieren
Bevor ein Antrag in den Datenbanken der Versicherer landet, klären wir anonym, wer Sie zu welchen Konditionen annimmt. So bleibt Ihr Name außen vor, und eine heikle Gesundheitsfrage kostet Sie nicht den Schutz.
- Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern – nichts wird gespeichert
- Gesundheitsfragen gemeinsam vorbereiten, bevor der Antrag zählt
- Finanztip empfiehlt unsere BU-Beratung
Was kostet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Zahnärzte bei uns bereits ab 31 Euro im Monat möglich. Der genaue Beitrag hängt von Eintrittsalter, gewünschter Rentenhöhe, Arbeitsverhältnis und Gesundheitszustand ab. Zahnärzte profitieren dabei von ihrer guten Einstufung in die Risikoklasse B.
Kostenbeispiel nach Rentenhöhe
- Eintrittsalter: 30
- Schlussalter: 67
- Beruf: Zahnarzt (angestellt)
| BU-Rente | Monatsbeitrag* |
|---|---|
| 1.000 € | 31 € |
| 1.200 € | 37 € |
| 2.000 € | 62 € |
Kostenbeispiel nach Berufsphase und Eintrittsalter
Je früher Sie einsteigen, desto günstiger bleibt der Beitrag dauerhaft. Die folgende Übersicht zeigt beispielhafte Monatsbeiträge für eine BU-Rente von 1.500 Euro:
| Profil | Eintrittsalter | Monatsbeitrag* |
|---|---|---|
| Zahnmedizin-Student | 23 | 38 bis 44 € |
| Assistenzzahnarzt / Weiterbildung | 27 | 42 bis 50 € |
| Angestellter Zahnarzt | 32 | 48 bis 58 € |
| Selbständiger Praxisinhaber | 40 | 70 bis 90 € |
Die Tabelle macht den Alterseffekt deutlich: Zwischen einem Einstieg mit 23 und mit 40 kann sich der Beitrag für dieselbe Rente ungefähr verdoppeln. Das liegt vor allem an der längeren Laufzeit und dem höheren Risiko im Alter, nicht am Beruf – Zahnärzte bleiben dank Risikoklasse B durchgehend gut versicherbar.
Kostenfaktoren im Überblick
- Beruf und berufliche Tätigkeit
- Alter bei Vertragsabschluss
- Arbeitsverhältnis (angestellt oder selbständig)
- Eventuelle Vorerkrankungen
- Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente
- Anbieter und Tarifbedingungen
Was Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich kostet
Die Tabellen zeigen Spannen – Ihren genauen Beitrag bestimmen Eintrittsalter, Rentenhöhe, Arbeitsverhältnis und Gesundheit. Wir rechnen das für Ihre Situation als Zahnarzt durch und holen passende Angebote ein. Unsere BU-Beratung ist kostenfrei und von Finanztip empfohlen.
- Konkreter Beitrag für Ihr Alter und Ihre Wunschrente
- Gute Einstufung in Risikoklasse B mitgenutzt
- Angebote mehrerer Versicherer im direkten Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte im Vergleich und Test
Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse und Rankings zur Berufsunfähigkeitsversicherung zusammengetragen und ausgewertet. Darunter sind auch Tests, die den Fokus auf medizinische Berufe und Kammerberufe legen.
Alle aktuellen Testsieger für Zahnärzte (2026)
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat Berufsunfähigkeitsversicherungen umfassend getestet. Laut IVFP eignen sich vor allem die LV 1871 und die Europa für medizinische Berufe und werden in allen Teilbereichen mit der Bestnote „exzellent“ bewertet.
Das IVFP-Rating 2025
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) untersucht in regelmäßigen Abständen unterschiedliche Berufsunfähigkeitsversicherer und ihre Tarife. Dabei wird unter anderem ein besonderer Fokus darauf gelegt, ob die getesteten Tarife sich für die Berufsgruppe der medizinischen Berufe eignen. Auch im Jahr 2025 wurden insgesamt 68 Tarife von 43 Berufsunfähigkeitsversicherern in den Teilbereichen Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität und Transparenz unter die Lupe genommen und anhand von über 100 Kriterien bewertet.
Für medizinische Berufe ist vor allem der Teilbereich Transparenz besonders wichtig, da dieser die Klarheit und Verständlichkeit der Vertragsbedingungen und Vertragsleistungen betrifft. Es ist entscheidend, dass sie genau wissen, welche Leistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit abgedeckt sind und unter welchen Bedingungen diese greifen. Im Folgenden sehen Sie daher alle Berufsunfähigkeitsversicherungen, die sowohl in der Gesamtnote als auch im Teilbereich Transparenz mit „exzellent“ ausgezeichnet werden.
Testsieger medizinische Berufe
Ausschnitt der Testsieger für alle Berufe (2026)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Berufsunfähigkeitsversicherer im Test (2026)
Experten-Tipp:
Der beste Testsieger-Tarif kann für Sie der falsche sein
„Ein Tarif für alle Zahnärzte gibt es nicht. Für angestellte Zahnärzte ist die vielzitierte Umorganisationsklausel praktisch belanglos – für Praxisinhaber dagegen der entscheidende Punkt. Ohne fairen Umorganisationsverzicht verweist der Versicherer Sie auf einen Praxisumbau, statt zu zahlen. Wählen Sie den Tarif nach Ihrem Arbeitsverhältnis, nicht nach dem obersten Platz im Ranking.“
Vom Testsieger zum Tarif, der zu Ihnen als Zahnarzt passt
Ein Rating zeigt, welche Tarife stark sind – nicht, welcher zu Ihrer Praxisphase, Ihren Klauseln und Ihrer Gesundheit passt. Wir vergleichen die für Zahnärzte relevanten Angebote und empfehlen Ihnen den Tarif, der zu Ihrer Situation passt.
- Tarifvergleich mit Blick auf Infektions- und Umorganisationsklausel
- Empfehlung passend zu Studium, Anstellung oder eigener Praxis
- Von Finanztip empfohlene BU-Beratung
So finden Zahnärzte die beste Berufsunfähigkeitsversicherung
Darauf sollten Sie achten
- Nachversicherungsgarantie: die Möglichkeit, Rente und Beitrag später ohne erneute Gesundheitsprüfung anzuheben.
- Umorganisationsverzicht für Selbständige, damit Sie Ihre Praxis im Leistungsfall nicht umstrukturieren müssen.
- Infektionsklausel, damit Sie bei einem Berufsverbot wegen Infektionsgefahr abgesichert sind.
- Spezielle Angebote für Ärzte und Zahnärzte: Beziehen Sie sie in Ihren Vergleich ein – unsere Experten kennen den Markt.
Exklusiver Zugang zur KlinikRente
Als Zahnarzt haben Sie exklusiven Zugang zur KlinikRente, das Versorgungswerk des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e. V., welches gezielt für die Bedürfnisse von Fachkräften im Gesundheitswesen entwickelt wurde. Die Risikobewertung ist exakt auf die ärztlichen Tätigkeiten zugeschnitten und kennt die Unterschiede zwischen den Fachrichtungen. Zudem ist die Absicherung oft günstiger als über klassische BU-Tarife.
Diese Fehler sollten Zahnärzte unbedingt vermeiden
- Spezifische Risiken ignorieren:
Ohne Infektionsklausel fehlt Ihnen der Schutz bei einem Berufsverbot wegen Ansteckungsgefahr. - Wichtige Klauseln übersehen:
Prüfen Sie, ob die Regelungen zur Verweisung und zur Umorganisation für selbständige Zahnärzte fair sind. - Keine Nachversicherungsgarantie vereinbaren:
Ohne sie können Sie die Rente später nicht ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. - Zu niedrige Rente wählen:
Die BU-Rente sollte rund 60 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens betragen. - Zu lange warten:
Wer jung und gesund ist, versichert sich am günstigsten – ein Abschluss ist schon im Studium sinnvoll.
Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Praxisgründung und -übergabe
Rund um Niederlassung und Praxisübergabe verändert sich Ihre finanzielle Lage grundlegend: höheres Einkommen, laufende Kredite, unternehmerisches Risiko. Genau hier sollte die BU-Rente mitwachsen und der Kredit abgesichert sein. Schließen Sie deshalb vor der Gründung ab und nutzen Sie die Nachversicherungsgarantie zum Anlass „Existenzgründung“.
Experten-Tipp:
Die Restschuldversicherung der Bank ist der falsche Schutz für den Praxiskredit
„Bei der Praxisübernahme bietet die Bank gern eine Restschuldversicherung für den sechsstelligen Kredit an. Die greift eng und lässt gerade das Hauptrisiko Berufsunfähigkeit oft außen vor. Sinnvoller: Schließen Sie die BU vor der Niederlassung ab und koppeln Sie die Rentenhöhe an Kredit und Einkommen. Die Nachversicherung zum Anlass Existenzgründung läuft ohne neue Gesundheitsprüfung.“
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte sinnvoll?
Für nahezu jeden Zahnarzt ist sie sinnvoll. Der Beruf verlangt feinmotorisches Geschick, eine ruhige Hand und ein scharfes Auge. Fällt eine dieser Fähigkeiten aus, ist die Arbeit am Behandlungsstuhl kaum noch möglich. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer zahlt in der Regel erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dagegen schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im konkret ausgeübten Beruf und schließt damit die entscheidende Lücke.
In welche Risikoklasse werden Zahnärzte eingestuft?
Zahnärzte gelten bei den meisten Versicherern als Risikoklasse B, also als zweitbeste Berufsgruppe. Das bedeutet einen nur geringen Risikoaufschlag und dauerhaft gute Beiträge. Grund für die günstige Einstufung ist die überwiegend planbare, medizinisch-akademische Tätigkeit ohne schwere körperliche Gefahren wie bei Bauberufen. Angestellte und selbständige Zahnärzte werden dabei meist gleich eingestuft; entscheidend für den Beitrag sind eher Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Wie sichert die BU Zahnärzte bei psychischen Erkrankungen ab?
Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout sind bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert. Das ist gerade für Zahnärzte wichtig, denn der Druck einer eigenen Praxis und die Verantwortung am Patienten sind hoch. Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind laut Morgen & Morgen mit rund 39 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Achten Sie darauf, dass der Tarif keine Ausschlüsse für psychische Leiden enthält.
Was bedeutet der Verzicht auf abstrakte Verweisung?
Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist eines der wichtigsten Leistungsmerkmale einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer die Zahlung verweigern, sobald Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten. Ein Zahnarzt mit zitternder Hand könnte so auf eine reine Bürotätigkeit verwiesen werden. Mit dem Verzicht auf abstrakte Verweisung zählt nur, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können. Gute Tarife verzichten deshalb grundsätzlich auf die abstrakte Verweisung.
Wie hoch sollte die BU-Rente für Zahnärzte sein?
Als Richtwert sollte die Berufsunfähigkeitsrente rund 60 bis 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens abdecken. So halten Sie im Leistungsfall Ihren Lebensstandard und können laufende Kosten weiter tragen. Selbständige Zahnärzte sollten zusätzlich an Praxiskredite und Fixkosten denken und die Rente entsprechend höher ansetzen. Wichtig ist eine Nachversicherungsgarantie: Damit erhöhen Sie die Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn Ihr Einkommen steigt.
Wie können Zahnärzte die BU trotz Vorerkrankung abschließen?
Ein Abschluss ist auch mit Vorerkrankungen häufig möglich, oft mit einem Beitragszuschlag oder einem gezielten Ausschluss der betroffenen Erkrankung. Entscheidend ist, wie Sie die Gesundheitsfragen beantworten und in welcher Reihenfolge Sie anfragen. Sinnvoll ist eine anonyme Risikovoranfrage: Dabei klären Sie vorab, welcher Versicherer Sie zu welchen Konditionen annimmt, ohne dass Ihr Name gespeichert wird. So vermeiden Sie einen Ablehnungseintrag, der spätere Anträge erschwert.
Wie lange zahlt die BU-Rente bei Zahnärzten?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt so lange, wie die Berufsunfähigkeit besteht, längstens bis zum vereinbarten Endalter des Vertrags. Als Endalter empfiehlt sich das reguläre Renteneintrittsalter, meist 67 Jahre. Ein früher gewähltes Endalter senkt zwar den Beitrag, hinterlässt aber eine Lücke bis zur Altersrente. Die Zahlung endet, sobald Sie wieder zu mindestens 50 Prozent in Ihrem Beruf arbeiten können oder eine gleichwertige Tätigkeit aufnehmen.
Warum brauchen selbständige Zahnärzte zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung?
Für Praxisinhaber sind beide Versicherungen sinnvoll, weil sie unterschiedliche Zeiträume abdecken. Die Krankentagegeldversicherung ersetzt Einkommen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, etwa nach einer Operation. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen. Selbständige Zahnärzte haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld und tragen ihre Praxis-Fixkosten allein. Erst beide Bausteine zusammen sichern kurzfristige und dauerhafte Ausfälle ab.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit?
Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben können, zum Beispiel wegen einer Grippe oder nach einem Eingriff. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Diese Grenze ist gesetzlich in § 172 VVG geregelt. Für die vorübergehende Zeit greift bei Selbständigen das Krankentagegeld, für die dauerhafte Einschränkung die Berufsunfähigkeitsversicherung.
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