Veranstalter­haftpflicht Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Veranstalter­haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und schützt den Veranstalter so bei Schadensersatzansprüchen durch Dritte.
  • Sowohl einmalige Events als auch regelmäßige Veranstaltungen können versichert werden.
  • Je nach Art, Größe und Häufigkeit der Veranstaltung fallen die Kosten unterschiedlich aus. Bei regelmäßigen Veranstaltungen gewähren Versicherer häufig Rabatte.
  • Eine Veranstalter­haftpflicht gibt es bereits ab 83,30 € (einmalig).

Das erwartet Sie hier

Was die optimale Veranstalter­haftpflicht kostet, was ist alles versichert und wie Sie auch kurzfristig noch eine Absicherung bekommen.

Inhalt dieser Seite
  1. Die ideale Veranstalter­­haftpflicht
  2. Leistungen im Überblick
  3. Wann zahlt sie nicht?
  4. Kosten (inkl. Rechenbeispiele)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Veranstalter­­haftpflicht im Vergleich
Fachlich geprüft durch Martin Hacker
Zuletzt aktualisiert am

Wie sieht die ideale Veranstalter­haftpflicht aus?

Veranstalter haften voll für Sach- und Personenschäden, zu denen es auf ihrer Veranstaltung kommt. Insbesondere, wenn Personen verletzt werden, können die Schadenersatz­forderungen schnell in den 6- oder gar 7-stelligen Euro-Bereich gehen. Die ideale Veranstalter­haftpflicht­versicherung unterstützt Sie als Veranstalter umfassend bei hohen Schadensersatzforderungen.

Die Vorteile einer Veranstalter­haftpflicht

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden und auch Mietsachschäden versichert
  • Aufbau und Abbau ebenfalls mitversichert
  • Einmalig oder gleich für mehrere Veranstaltungen abschließbar
  • Abschluss auch kurzfristig möglich
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Leistungen der Veranstalter­haftpflicht

Kommt es auf einer versicherten Veranstaltung zu einem Schaden, der sich auf das Verschulden des Veranstalters zurückführen lässt, übernimmt die Veranstalter­haftpflicht die Schadenersatz­forderungen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Des Weiteren werden Schäden an gemieteten Räumen oder am technischen Equipment übernommen.

Was übernimmt die Veranstalter­haftpflicht?

  • Personenschäden
  • Vermögensfolgeschäden
  • Schäden an Equipment
  • Verlust von Schlüsseln, Codekarten etc.
  • Absicherung von Speisen und Getränken

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

Personenschäden

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Von Personenschäden spricht man, wenn Gäste durch ein Verschulden des Veranstalters zu Schaden kommen. Dazu zählen:

  • Verletzungen
  • Erkrankungen
  • Invalidität
  • Tod

Personenschäden ziehen die höchsten Kosten nach sich. Verletzt sich ein Gast zum Beispiel durch einen umstürzenden Lautsprecher und ist daraufhin invalide und arbeitsunfähig, muss der Veranstalter für alle Folgekosten aufkommen – wenn nötig ein Leben lang. Die Deckungssumme für Personenschäden sollte daher mindestens 3 Millionen Euro betragen.

Hinweis: Schäden, die sich Personen während eines Events gegenseitig zufügen, deckt die Veranstalter­haftpflicht nicht ab. Hier greift die private Haftpflicht­versicherung der Beteiligten, sofern kein Vorsatz vorliegt.

Sachschäden

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Fällt ein ungenügend befestigtes Bühnenteil um und beschädigt das Auto eines Besuchers, haftet der Veranstalter. Die Mindest­versicherungssumme für Sachschäden sollte 1 Million Euro betragen.

Achtung: Das Abhandenkommen von Sachen gilt nicht als Sachschaden im Sinne der Veranstalter­haftpflicht.

Unechte Vermögensschäden

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Unechte Vermögensschäden (auch indirekte Vermögensschäden oder Vermögensfolgeschäden genannt), sind finanzielle Schäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren.

Achtung: Echte Vermögensschäden sind nicht über die Veranstalter­haftpflicht­versicherung gedeckt, hierfür wird eine Vermögensschaden­haftpflicht benötigt.

Passiver Rechtsschutz

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Der Versicherer überprüft zunächst, ob die Forderungen berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung ab und übernimmt die dadurch entstehenden Prozess-, Anwalts- und Gerichtskosten.

Welcher Zeitraum ist versichert?

Die Veranstalter­haftpflicht gilt nicht nur für den Zeitraum des eigentlichen Events. Versichert sind in der Regel:

  • die Vorbereitungszeit, etwa der Aufbau von Ständen und Bühnen
  • die laufende Veranstaltung
  • die Nachbereitungszeit, etwa der Abbau und Aufräumarbeiten

Gilt die Versicherung auch im Ausland?

Veranstaltungsbezogene Versicherungen können auch für Veranstaltungsorte im Ausland abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass der Firmen- oder Wohnsitz des Versicherungsnehmers in Deutschland liegt.


Verträge für Einzel-Events oder Jahrespolice?

Die Versicherung einzelner Veranstaltungen (z. B. ein Dorffest) ist ebenso möglich wie die Absicherung von Veranstaltungsreihen. Bei einzelnen Events ist der Abschluss einer Police bei Bedarf auch sehr kurzfristig möglich. Wer mehrere Events im Jahr veranstaltet, kann mit einer Jahrespolice Kosten sparen. Langfristige Vertragsbindungen belohnen Versicherer in der Regel mit besonders günstigen Konditionen.

Einige Anbieter haben auch Verträge mit einer 3-jährigen Laufzeit. Je nach Veranstaltung kommen unterschiedliche Anbieter in Frage. Während ein Versicherer günstige Tarife für einmalige Events bietet, haben andere sehr preiswerte Jahrespolicen im Angebot. Was für Ihre Veranstaltung die beste Option ist, finden Sie mithilfe unseres kostenfreien Online-Rechners heraus.

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Wann zahlt die Veranstalter­haftpflicht nicht?

Schäden, die nicht der Veranstalter verschuldet

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Für Schäden, die sich Besucher untereinander zufügen, kommt sie nicht auf. Stolpert ein Gast beim Tanzen etwa über das ausgestreckte Bein eines anderen Gastes und verletzt sich, ist dies kein Fall für die Veranstalter­haftpflicht. Anders sieht es aus, wenn der Gast über ein loses Kabel fällt. Das gleiche hilt für Schäden, die sich versicherte Helfer untereinander zufügen. Auch für Schäden, die Besucher verursachen, steht der Veranstalter nicht in Haftung.

Grobe Fahrlässigkeit

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Die Veranstalter­haftpflicht haftet bei leicht fahrlässig herbeigeführten Schäden. Grobe Fahrlässigkeit ist in der Regel ausgeschlossen

Vorsatz

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Vorsätzlich herbeigeführte Schäden schließt die Veranstalter­haftpflicht wie alle Haftpflicht­versicherungen aus.

Besonderes Equipment

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Für besonderes Equipment ist eventuell eine zusätzliche Absicherung erforderlich. Zudem sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz auch für die Beschädigung oder den Diebstahl von ausgestellten Dingen oder Tieren gilt.

Weitere ausgeschlossene Schäden

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  • Schäden an Mobiliar und Geschirr
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Beachten Sie: Mietsachschäden und Schäden an gemieteter Veranstaltungstechnik müssen in aller Regel gesondert abgesichert werden.

Kosten einer Veranstalter­haftpflicht

Rechenbeispiele: Einmalige Veranstaltungen

Art der VeranstaltungEinmalige Kosten
Musikkonzert mit 1.000 Besuchern142,80 €
Abiball bis zu 100 Gäste83,30 €
Betriebsfeier mit 100 Teilnehmern101,15 €
Workshop mit max. 500 Teilnehmern101,15 €
Motorsportevent113,05 €

Was beeinflusst die Höhe der Kosten?

Wie hoch die Kosten einer Veranstalter­haftpflicht­versicherung ausfallen, hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind hierbei:

Individuelles Schadensrisiko

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Zur Ermittlung des Risikos teilen Versicherer Veranstaltungen in verschiedene Kategorien ein. Es werden allgemeine Veranstaltungen (z. B. Straßenfeste) von besonderen Veranstaltungen (z. B. Sportveranstaltungen oder Rock-Konzerte) unterschieden.

Art, Dauer und Größe der Veranstaltung

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Für die Beitragsbemessung fragen Versicherer zuerst nach der erwarteten Besucherzahl, denn mit jedem Besucher steigt das Risiko eines eventuellen Unfalls. Kleine Feste lassen sich daher günstiger versichern als große Veranstaltungen.

Auch die Art und Dauer der Veranstaltung sind entscheidend für die Kosten. Ein Kinderfest mit Hüpfburgen bedeutet für Versicherer ein größeres Risiko als eine Betriebsfeier.

Mitversicherte Personen

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Der Versicherungsschutz gilt für den jeweiligen Veranstalter. Handelt es sich um einen Verein, sind auch die Vereinsmitglieder mitversichert. Wird das Event von einem Unternehmen durchgeführt, schließt die Versicherung auch die Mitarbeiter ein.

Darüber hinaus gilt die Veranstalter­haftpflicht für Hilfskräfte und eigens engagiertes Personal, das mit der Durchführung und Überwachung der Veranstaltung beauftragt ist. Ob die Helfer entgeltlich oder unentgeltlich beschäftigt werden, ist dabei unerheblich. Ebenso sind auftretende Künstler in der Regel mitversichert, sofern für diese kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

Mögliche Zusatzoptionen

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Je nach Veranstaltung kann es sinnvoll sein, weitere Risiken abzusichern. In Frage kommen beispielsweise folgende Zusatzoptionen:

Umweltschaden­versicherung: Die Umweltschaden­versicherung kommt für Schäden auf, die an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern oder dem Boden entstehen.

Veranstaltungsausfall­versicherung: Ein starkes Unwetter, plötzliche Sicherheitsrisiken oder eine kurzfristige Absage von Künstlern bringen die beste Planung durcheinander. Solche unvorhergesehenen Ereignisse können dazu führen, dass eine Veranstaltung plötzlich abgesagt oder verschoben werden muss. Für den Veranstalter geht dies mit hohen Folgekosten einher, wenn etwa bereits verkaufte Tickets zurückgenommen und erstattet werden müssen.

Bei Ausfall aufgrund Unwetter hilft auch die Wetter­versicherung für Veranstalter.

Elektronik­versicherung für Veranstaltungstechnik: Kommt auf einer Veranstaltung besonders teures Equipment zum Einsatz, wird zusätzlich der Abschluss einer Versicherung für die Veranstaltungstechnik empfohlen. Diese beinhaltet die Absicherung von Schäden an Tribünen, Zelte oder teurer Veranstaltungstechnik.

Weitere Kostenfaktoren

  • Versicherungssumme
  • Selbstbehalt
  • Vertragslaufzeit
  • Fahrzeuge, Reit- und Zugtiere
  • Individuelle Besonderheiten (z. B. Feuerwerk)

Was kostet Sie eine Veranstalter­haftpflicht?

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Wer braucht eine Veranstalter­haftpflicht?

Eine Veranstalter­haftpflicht ist grundsätzlich für alle Events ratsam, bei denen viele Menschen zusammenkommen:

  • Konzerte
  • Volksfeste
  • Betriebsfeiern
  • Vereinsfeiern
  • Flohmärkte
  • Abiball
  • Public Viewing
  • Hochzeit

Einige Vermieter von Veranstaltungsräumen setzen einen bestehenden Versicherungsschutz mittlerweile voraus.


Wann ist der Abschluss einer Veranstalter­haftpflicht sinnvoll?

Experten-Tipp:

„Eine Veranstalter­haftpflicht­versicherung übernimmt die Ansprüche Dritter bei Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, den Versicherungsschutz abzuschließen. Im Ernstfall kann er Sie aber vor einem großen Schuldenberg bewahren.“

Foto von Martin Hacker
Berater

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Die besten Veranstalter­haftpflicht­versicherungen

Aktuell gibt es keine aktuellen Testergebnisse speziell zur Veranstalter­haftpflicht­versicherung. Dies liegt unter anderem daran, dass kaum eine Veranstaltung der anderen ähnelt und es daher kaum möglich ist, einen wirklich aussagekräftigen Test durchzuführen. Sobald es unabhängige Testergebnisse von renommierten Analysehäusern und Ratingagenturen gibt, finden Sie diese hier.

Diese drei Anbieter empfehlen wir Ihnen

Wir haben mit den folgenden drei Anbietern besonders gute Erfahrungen im Bereich der Veranstalter­haftpflicht gemacht:

  • Allianz
  • Mannheimer
  • HVS (Hamburger Versicherungs-Service)
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Veranstalter­haftpflicht im Vergleich – So finden Sie den passenden Versicherungsschutz

Jede Veranstaltung ist ein individuelles Ereignis mit eigenen Rahmenbedingungen. Daher braucht jedes Event einen passgenau zugeschnittenen Versicherungsschutz. Ein unabhängiger Tarifvergleich zur Veranstalter­haftpflicht hilft Ihnen, den für Sie passenden Anbieter zu finden.

Welchen Leistungsumfang benötigen Sie?

Möchten Sie die optimale Veranstalter­haftpflicht für Ihr Event finden, sollten Sie zunächst ermitteln, welchen Leistungsumfang Sie benötigen:

  • Organisieren Sie einen Flohmarkt für Ihre Kirchengemeinde, brauchen Sie zum Teil andere Versicherungsleistungen, als wenn Sie ein großes Konzert mit mehreren Künstlern und Feuerwerk planen.
  • Bieten Sie Speisen und Getränke an, setzen Sie nicht zulassungs- und ­versicherungspflichtige Baufahrzeuge ein, verwenden Sie teure technische Geräte?
  • Möchten Sie eine Hüpfburg für Kinder aufbauen oder planen Sie die Ausstellung wertvoller Gegenstände?

Was sind Besonderheiten Ihrer Veranstaltung?

Derartige Besonderheiten müssen bei der Ermittlung des Leistungsumfangs berücksichtigt werden. Erstellen Sie am besten eine Liste aller Ausrüstungsgegenstände, Aufbauten, Fahrzeuge, technischer Geräte usw., die Sie während der Veranstaltung sowie für den Auf- und Abbau benötigen.

Legen Sie fest, worauf Ihr Hauptaugenmerk beim Versicherungsvergleich liegt: Suchen Sie nach einer Veranstalter­haftpflicht mit einer möglichst günstigen Prämie? Oder wünschen Sie sich einen möglichst großen Leistungsumfang mit hoher Deckungssumme?

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Die häufigsten Fragen zum Thema Veranstalter­haftpflicht

Was ist eine Veranstaltungs­versicherung?

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Eine Veranstaltung kann in vielerlei Hinsicht versichert werden:

  • Veranstalter­haftpflicht
  • Veranstaltungsausfall
  • Betriebs­haftpflicht für Veranstalter
  • Versicherung der Veranstaltungstechnik

Was deckt die Veranstalter­haftpflicht ab?

lesen

Die Veranstalter­haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und schützt den Veranstalter so bei Schadensersatzansprüchen durch Dritte. Die Versicherung kann sowohl für einmalige Events als auch für regelmäßige Veranstaltungen abgeschlossen werden.

Was kostet eine Vereins­haftpflicht­versicherung?

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Die Kosten einer Veranstalter­haftpflicht richten sich hauptsächlich nach Art der Veranstaltung sowie nach Anzahl der Besucher. Am günstigsten können private Partys versichert werden. Eine Veranstalter­haftpflicht kostet für einen Abiball mit bis zu 100 Besuchern 83,30 Euro.

Was gilt es bei der Kündigung der Veranstalter­haftpflicht zu beachten?

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Haben Sie die Versicherung für eine einmalige Veranstaltung abgeschlossen, ist in der Regel keine Kündigung notwendig. Der Vertrag endet automatisch zum vorgesehenen Zeitpunkt nach Ende der Veranstaltung. Ein Jahresvertrag für mehrere Events verlängert sich dagegen um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung sollte immer in Schriftform erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Auf diese Weise können Sie den Versand und Erhalt der Kündigung nachweisen.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung der Veranstalter­haftpflicht möglich?

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In bestimmten Fällen haben Sie das Recht auf außerordentliche Kündigung mit Frist von einem Monat. Das gilt bei:

  • Prämienanpassungen durch den Versicherer
  • nach dem Eintritt des Versicherungsfalles
  • bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit

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Katharina Burnus
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