Private Pflege­versicherung

Bestmögliche Betreuung im Alter sichern (2023)

Foto von Nina Bruckmann
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
zuletzt aktualisiert am
Transparent-Beraten.de ist ein Projekt der Transparent Consulting GmbH

Das erwartet Sie hier

Was eine private Pflege­versicherung kostet, wann der Abschluss sinnvoll ist und worauf Sie dabei besonders achten sollten.


Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer privaten Pflege­versicherung sichern Sie sich zusätzlich gegen die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit ab.
  • Sie ergänzt die gesetzliche Pflegepflicht­versicherung und unterstützt Sie dabei, Ihren Eigen­anteil an den Pflegekosten zu tragen.
  • So sichern Sie sich die bestmögliche Betreuung im Pflegefall und entlasten sich selbst und Ihre Angehörigen finanziell.
  • Sie haben die Wahl zwischen 3 Arten der privaten Pflege­versicherung – je nachdem, worauf Sie besonderen Wert legen.
  • Je früher Sie eine private Pflege­versicherung abschließen, desto günstiger: Eine 30-Jährige zahlt ca. 10 € im Monat.

Direkt zum Inhalt

  1. Ideale Pflege­versicherung finden
  2. Private Pflege­versicherung sinnvoll?
  3. Hinweise für Beamte
  4. Arten der privaten Pflege­versicherung
  5. Leistungen im Überblick
  6. Kosten (mit Beispiel)
  7. Aktuelle Testergebnisse
  8. Private Pflege­versicherungen vergleichen

Das erwartet Sie hier

Was eine private Pflege­versicherung kostet, wann der Abschluss sinnvoll ist und worauf Sie dabei besonders achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Ideale Pflege­­versicherung finden
  2. Private Pflege­­versicherung sinnvoll?
  3. Hinweise für Beamte
  4. Arten der privaten Pflege­­versicherung
  5. Leistungen im Überblick
  6. Kosten (mit Beispiel)
  7. Aktuelle Testergebnisse
  8. Private Pflege­­versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer privaten Pflege­versicherung sichern Sie sich zusätzlich gegen die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit ab.
  • Sie ergänzt die gesetzliche Pflegepflicht­versicherung und unterstützt Sie dabei, Ihren Eigen­anteil an den Pflegekosten zu tragen.
  • So sichern Sie sich die bestmögliche Betreuung im Pflegefall und entlasten sich selbst und Ihre Angehörigen finanziell.
  • Sie haben die Wahl zwischen 3 Arten der privaten Pflege­versicherung – je nachdem, worauf Sie besonderen Wert legen.
  • Je früher Sie eine private Pflege­versicherung abschließen, desto günstiger: Eine 30-Jährige zahlt ca. 10 € im Monat.

So finden Sie die ideale private Pflege­versicherung

Mit einer privaten Pflege­versicherung schließen Sie die finanzielle Lücke, die die soziale Pflege­versicherung hinterlässt. Bestimmen Sie zunächst, wie groß diese Pflegelücke in Ihrem Fall wäre. Dabei kommt es darauf an, welche Leistungen Sie sich im Pflegefall wünschen und wie viel Sie von der gesetzlichen Pflege­versicherung bekommen würden. Sie haben dabei die Wahl zwischen 3 Arten der privaten Pflegezusatz­versicherung. Auch hier kommt es auf Ihre individuellen Wünsche an. Sind Sie sich unsicher, welche Variante die Beste für Sie ist, dann lassen Sie sich von uns dabei unterstützen.

Vorteile einer privaten Pflege­versicherung

  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflege­versicherung gibt es bereits Leistungen ab Pflegegrad 1
  • Bestmögliche Versorgung und Betreuung im Pflegefall – auch für die Pflege zu Hause
  • Ihre Angehörigen werden finanziell nicht belastet
  • Je früher, desto günstiger: Für junge Leute kostet eine private Pflege­versicherung ab 10 € im Monat.

Mit uns die ideale private Pflege­versicherung finden

Sichern Sie sich bei uns bereits ab 10 Euro im Monat ab.
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

  • Schnell und unkompliziert
  • Immer einen direkten Ansprechpartner
  • Im Versicherungsfall für Sie da
Icon Dokument

Hier kostenfreien Tarifvergleich anfordern

Die Testsieger 2023 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Wir sind stolz auf eine hohe Kunden­zufriedenheit!

Überzeugen Sie sich selbst

Logos von Google, Trustpilot, Trustedshops und ProvenExpert.com

Darum ist eine private Pflegezusatz­versicherung sinnvoll

Icon gelber Sessel

Ist eine private Pflege­versicherung Pflicht? Nein. Aber die Leistungen aus der staatlichen Gesundheitskasse reichen in der Regel nicht aus, um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine zusätzliche private Absicherung in Form einer privaten Pflege­versicherung abzuschließen. Auch im hohen Alter will man sich wohlfühlen und das geht oftmals nur in einem Pflegeheim oder im betreuten Wohnen.

Aktuelle Zahlen und Fakten

Pflegerisiko und Pflegekosten steigend

  • 2020 wurden 4,3 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig – in 2050 wird diese Zahl auf 6,5 Mio. Menschen ansteigen.
  • Statistisch gesehen werden 75 % der Frauen und 50 % der Männer pflegebedürftig.
  • Für die vollstationäre Pflege (z.B. Pflegeheim) wird durchschnittlich ein Eigen­anteil von 2.068 € fällig.

Risiko der Pflegebedürftigkeit nach Alter

  • unter 60 Jahren: 1,6 %
  • zwischen 60 und 80 Jahren: 8,0 %
  • über 80 Jahre: 39,9 %

Quellen: Bundesgesundheitsministerium (Stand: 2021), vdek (Stand: 2021)

Pflege ist teuer

Pflege in Deutschland ist teuer. Die hohen Kosten für eine professionelle Versorgung zu Hause oder im Pflegeheim müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zum großen Teil selbst finanzieren. Für eine Vollversorgung ist die gesetzliche Pflege­versicherung allerdings nicht gedacht. Sie ist so konzipiert, dass sie nur einen Teil der Leistungen trägt. Bei jedem vierten Pflegebedürftigen decken schon heute die gesetzliche Pflegekasse plus Rente plus Vermögen die Kosten nicht mehr ab.

Etwa eine halbe Million Menschen müssen deswegen zum Sozialamt und dort „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Aber selbst diese Leistungen gibt es nicht geschenkt. Sind die Kinder der Pflegebedürftigen dazu in der Lage, müssen sie das Geld später zurückzahlen. Wer diese Belastungen für seine Angehörigen nicht will und sich stattdessen im Fall der Pflege ein selbstbestimmtes Leben sichern möchte, braucht eine Absicherung. Hier ist eine private Pflege­versicherung sinnvoll.


Leistungen der sozialen Pflegepflicht­versicherung

Grad der
Beeinträchtigung
Geldleistung ambulantSachleistung ambulantEntlastungs­betragLeistungsbetrag vollstationär
PG 1gering125 €125 €
PG 2 erheblich 316 €724 €125 €770 €
PG 3schwer545 €1.363 €125 €1.262 €
PG 4schwerste728 €1.693 €125 €1.775 €
PG 5schwerste mit besonderen Anforderungen901 €2.095 €125 €2.005 €
PG=Pflegegrad

Das zahlt der Staat im Fall der Pflegebedürftigkeit

Wie viel Geld die staatliche Versicherung im Pflegefall zahlt, hängt von der Einstufung in die 5 Pflegegrade ab. Die Pflegegrade entsprechen dabei den Stufen der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Betroffenen. Die Einstufung in eine der 5 Pflegegrade nimmt ein medizinischer Gutachter sowie die Pflegekasse vor.

Wurde der Pflegegrad festgelegt, richtet sich die Höhe der monatlichen Pflegeleistungen nach der Art der Pflege. Achtung: in Pflegegrad 1 und 2 gibt es häufig nichts oder nur sehr sehr wenig vom Staat. Häufig kommt es zu langen Auseinandersetzungen mit den Behörden, wenn es um den Pflegegrad geht. Mit einer privaten Pflege­versicherung kann man deutlich beruhigter sein und ist finanziell auch im hohen Alter stets abgesichert.

Der Eigen­anteil im Pflegefall: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Statistiken und Schätzungen zufolge gestaltet sich der durchschnittliche Eigen­anteil – Ihre Versorgungslücke – in der Pflege in Deutschland wie folgt. Es wird zwischen ambulanter und stationärer Pflege unterschieden:

Pflegegradambulant (Pflege zu Hause)stationär (Pflegeheim)
1125 €1.500 €
2500 1.500 €
31.100 1.500 €
42.200 1.500 €
52.200 1.500 €
Quelle: Finanztest über VZ (2021)

Neu seit 2022: Seit 2022 gibt es einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigen­anteil bei stationärer Pflege. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu den Pflegeleistungen je nach Pflegegrad:

Kompletter Überblick der Leistungen je nach Pflegegrad


Welche Pflegegrade sollte man mit einer privaten Pflege­versicherung absichern?

Nach übereinstimmender Ansicht vieler Fachleute ist eine private Pflege­versicherung sinnvoll für sämtliche Pflegegrade. Allein von den seit Beginn des Jahres 2017 neu eingestuften Pflegebedürftigen werden rund vier Fünftel zu Hause versorgt – etwa 85 Prozent davon mit den Pflegegraden 1 bis 3. Mit einer guten Pflege können diese Menschen noch für eine lange Zeit in der eigenen Wohnung versorgt werden. Deshalb ist es wichtig, für die Fälle vorzusorgen, die besonders häufig vorkommen.

Das bedeutet: Eine private Pflege­versicherung muss ausreichende Leistungen für die niedrigen Pflegegrade vorsehen. Da viele Menschen am liebsten in den eigenen vier Wänden versorgt werden wollen, muss für die ambulante Pflege in allen Pflegegraden ausreichend Geld da sein.

Experten-Tipp:

„Eine zusätzliche Pflege­versicherung ergibt in jedem Fall Sinn. Vor allem, wenn Sie auch im höheren Alter frei entscheiden wollen, wie Sie leben und gepflegt werden möchten. Manch einer hat sich einen guten Lebensstandard aufgebaut, auf den er auch im Alter nicht verzichten sollte.“

Foto von Robert Böhrk
Signatur von Robert Böhrk
Robert Böhrk
Berater

Fallbeispiel: Pflegeheim

Frau K. ist Rentnerin und lebt allein. Nachdem sie zu Hause gestürzt ist, konnte sie nicht mehr alleine aufstehen und musste für längere Zeit ins Krankenhaus. Fortan war sie auf Hilfe angewiesen und wurde in den Pflegegrad 3 eingestuft. Mit folgenden Kosten muss sie ohne Pflegezusatz­versicherung rechnen, die entweder sie selbst oder ihre Kinder zahlen müssen:

  • Unterbringung im Pflegeheim: 1.500 Euro im Monat
  • Pflege zu Hause durch Pflegedienst: 267,21 Euro im Monat

Eine entsprechende privaten Pflege­versicherung würde diese Kosten entweder ­anteilig oder komplett übernehmen und so den Eigen­anteil für Frau K. bzw. ihre Kinder deutlich senken.


Entlastung Ihrer Angehörigen

Haben Sie keine eigenen finanziellen Mittel, den Eigen­anteil im Pflegefall zu begleichen, so müssen dies Ihre Angehörigen – in den meisten Fällen Ihre Kinder – übernehmen. Kinder müssen dann für die Kosten im Rahmen des Elternunterhaltes aufkommen.

Mit einer privaten Pflegezusatz­versicherung entlasten Sie nicht nur sich selbst finanziell, sondern auch Ihre Angehörigen.

Kostenfreier Tarifvergleich zur privaten Pflege­versicherung

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Brauchen Beamte eine private Pflege­versicherung?

Beamte besitzen in der privaten Pflege­versicherung einen Sonderstatus. Sie genießen den sogenannten Beihilfestatus. Dies bedeutet, dass bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit der Dienstherr zwischen 50 und 70 Prozent der tatsächlichen Pflegekosten übernimmt. Sie benötigen zudem einen Beihilfetarif in der privaten Kranken­versicherung. Dieser deckt die Kosten ab, die nicht vom Staat getragen werden.

Die gesamte Erstattung liegt dabei dennoch auf dem Niveau der gesetzlichen Pflege­versicherung. Daher ist auch für Beamte eine private Pflegezusatz­versicherung als Ergänzung sinnvoll, damit auch wirklich die kompletten Pflegekosten abgedeckt sind.

Mehr zur privaten Pflege­versicherung für Beamte

Die 3 Arten der privaten Pflegezusatz­versicherung

Zur zusätzlichen Absicherung im Pflegefall haben Sie die Wahl zwischen 3 Arten der privaten Pflegezusatz­versicherung. Eine dieser Arten wird sogar staatlich bezuschusst. Informieren Sie sich in jedem Fall vorab ausführlich über Ihre Optionen und lassen Sie sich von unseren Experten bei der Wahl der richtigen Versicherung unterstützen.

Die Pflegetagegeld­versicherung

Die Pflegetagegeld­versicherung lässt dem Versicherten die Wahl, für welche Dienstleistungen er im Pflegefall das Geld verwendet. Aus diesem Grund wird die Pflegetagegeld­versicherung häufig von unabhängigen Testinstituten wie der Stiftung Warentest empfohlen. Bei Vertragsschluss wird die Höhe des Pflegetagegeldes vereinbart. Im Pflegefall wird dann für jeden Tag, an dem Pflege benötigt wird, dieser Betrag ausgezahlt. Egal ob häusliche Pflege, ambulante Pflege oder stationäre Pflege. Die ausgezahlte Höhe hängt von der Art der Pflege und dem Pflegegrad ab. In dieser Variante kann auch das Risiko einer Kostensteigerung der tatsächlichen Pflegekosten mit abgesichert werden, da die Höhe des Pflegegeldes selbst bestimmt werden kann.

Beispiel für eine gute Absicherung:

  • Pflegegrad 5: bis 1.500 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis 1.200 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis 900 Euro monatlich
  • Pflegegrad 2: bis 450 Euro monatlich
  • Pflegegrad 1: bis 150 Euro monatlich

Alle Details zur Pflegetagegeld­versicherung

Pflege-Bahr: Staatliche Förderung für Pflegetagegeld­versicherung

Pflegetagegeld­versicherungen können auch staatlich gefördert werden. Möglich ist es, eine private Absicherung mit dem „Pflege-Bahr“ zu kombinieren. Dann gibt es monatlich einen Zuschuss von 5 Euro bzw. einen Jahreszuschuss von 60 Euro. Um in den Genuss des Zuschlags zu kommen, muss eine Pflegetagegeldpolice für einen monatlichen Beitrag von mindestens 10 Euro abgeschlossen werden.

Wie funktioniert die Pflege-Bahr?

Die Pflegekosten­versicherung

Die Pflegekosten­versicherung orientiert sich an der Leistungen der Pflegepflicht­versicherung – egal ob gesetzlich oder privat. Sie leistet in der Regel noch einmal die gleiche Summe wie die Pflegepflicht­versicherung. Welchen Anteil der Kosten die Pflege­versicherung genau übernehmen soll, wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Dies deckt in den meisten Fällen jedoch nicht die tatsächlich entstehenden Pflegekosten.

Pflegekosten­versicherung übernimmt auch Hilfsmittel

Die Mehrzahl der Tarife decken nicht nur die tatsächlichen Pflegekosten ab. Sie zahlen darüber hinaus auch für Hilfsmittel wie etwa Bettenlifter oder Rollstühle oder kommen für einen Teil der Ausgaben bei der behindertengerechten Anpassung des Wohnraums auf.

Alle Details zur Pflegekosten­versicherung

Die Pflegerenten­versicherung

Die Pflegerenten­versicherung bietet lebenslang monatliche Leistungen, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird. Sie ist eine spezielle Form der Lebens­versicherung. Über das Geld kann der Versicherungsnehmer frei verfügen. Dafür ist eine Pflegerenten­versicherung oftmals teurer als andere Policen, bietet allerdings auch eine größere Flexibilität. So kann beispielsweise eine Zeit lang der Beitrag ausgesetzt werden.

Auch bei der Pflegerente gilt: Mit steigenden Pflegegraden sollte auch die Rente steigen. Denn die Ausgaben für das Pflegeheim steigen entsprechend der Pflegebedürftigkeit.

Pflegerenten­versicherung gegen Einmalbeitrag

Es gibt bei einigen Anbietern die Möglichkeit, eine Pflegerenten­versicherung gegen Einmalbeitrag abzuschließen. Haben Sie ein bestimmtes Kapital zur Verfügung, zahlen Sie dieses in die Versicherung einmalig ein und erhalten im Pflegefall ein Leben lang eine feste monatliche Rente.

Alle Details zur Pflegerenten­versicherung


Arten der privaten Pflege­versicherung im Vergleich

PflegetagegeldPflegekostenPflegerente
VersichererKranken­versichererKranken­versichererLebens­versicherer
LeistungsumfangZahlung eines
festen Tagessatzes
Erstattung der Restkosten, die durch die gesetzliche Pflege­versicherung nicht abgedeckt sind (meistens sind Höchstgrenzen festgelegt)Monatliche Rente
Verwendung der LeistungFreie VerwendungLeistungen sind zweckgebunden, d.h. es muss ein Nachweis erfolgen (z.B. durch Rechnungen)Freie Verwendung

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Arten im Überblick

Kostenfreier Tarifvergleich zur privaten Pflege­versicherung

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Leistungen der privaten Pflege­versicherung

Pflegegeld

Pflegepersonal

Häusliche Pflege

Vollstationäre Pflege

Ambulanter Pflegedienst

Pflege­sachleistungen

lesen

Bei der Pflegesachleistung wird ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst betreut.

Geldleistungen

lesen

Wenn ein Pflegebedürftiger von Angehörigen, Bekannten, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird, kann eine Geldleistung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden, die er beliebig ausgeben kann.

Kombination aus Sach- und Geldleistungen

lesen

Bei der Kombination von Sach- und Geldleistungen erhält der Pflegedienst einen Teil der Leistungen direkt von der Pflegekasse. Welche Leistungen dies genau betrifft, kann der Pflegebedürftige mit seinem Pflegedienst absprechen.

Vollstationäre Pflege

lesen

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflege­versicherung an das Pflegeheim ein monatliche Pauschale, die sich nach der Höhe des Pflegegrades richtet. Für Pflegegrad 3 zahlt die Versicherung beispielsweise 1.000 Euro, bei Pflegegrad 4 1.300 Euro und bei Pflegegrad 5 1.600 Euro.

Kostenerstattungen

lesen

Kostenerstattungen gibt es vor allem für Heil- und Hilfsmittel. Dort muss allerdings streng zwischen den Zuständigkeiten der Kranken­versicherung und der Pflege­versicherung unterschieden werden. Die Pflege­versicherung zahlt nur für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe etc.

Verhinderungspflege

lesen

Wenn eine pflegende Person, die einen Angehörigen pflegt, aus diesem Grund Pflegegeld aus der Pflege­versicherung erhält und wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen ihre Pflegeaufgabe nicht wahrnehmen kann, so hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegeersatz. Sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch Privatpersonen können diesen Ersatz übernehmen.

Nachträgliche Leistungserhöhung (Dynamik)

lesen

Sowohl bei der Pflegetagegeld­versicherung, als auch bei der Pflegerenten­versicherung kann der Versicherte je nach Tarif die Leistungen später nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Bei Verträgen mit Dynamik steigt die Prämie jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz. Auch ein Ausgleich der Inflation wird so erreicht. Dies ergibt Sinn, weil zwischen Vertragsbeginn und der Pflegebedürftigkeit nicht selten 30 Jahre und mehr liegen können. Die Pflege ist dann noch teurer. Für den Pflegebedürftigen spielt das keine Rolle, wenn er die Möglichkeit hat, regelmäßig Beiträge und Leistungen zu erhöhen. Der automatische Anstieg kann auch im Vertrag vorgesehen sein. Maßstab sollte die jährliche Inflationsrate sein.

Leistungen: Checkliste zur privaten Pflege­versicherung

Wenn Sie eine private Pflege­versicherung abschließen wollen, sollten Sie neben einem günstigen Beitrag und der Höhe des Tagegeldes auf folgende Leistungsmerkmale achten:

  • Leistung sollte auch bei häuslicher Pflege durch Laien gewährleistet werden (z.B. Familienangehörige)
  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • Versicherungs- bzw. Leistungsdynamik ohne Gesundheitsprüfung
  • Leistung ab Pflegegrad 1
  • Verzicht auf Wartezeit

Kostenfreier Tarifvergleich zur privaten Pflege­versicherung

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Was kostet eine private Pflege­versicherung?

Anders als bei der gesetzlichen Kranken­versicherung orientieren sich die Prämien bei der privaten Pflege­versicherung nicht am Einkommen des Versicherten, sondern an mehreren anderen Faktoren. Aus diesem Grund befürchten einige Verbraucher, dass eine private Absicherung kaum zu bezahlen ist. Die Kosten halten sich bei guter Planung allerdings in Grenzen – und sind womöglich gut investiert, denn die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, steigt mit fortschreitendem Alter.


Rechenbeispiel: Pflegetagegeld­versicherung

Musterkunde:

  • Alter bei Abschluss: 35 Jahre
  • Gewünschte Monatsleistung: 1.000 €
  • Keine Vor­erkrankungen
Icon Beleg
TarifMonatsbeitrag
Einsteiger9,78 €
Basis11,67 €
Komfort26,34 €
Premium28,65 €

Diese Faktoren geben den Ausschlag für den monatlichen Beitrag

  • Alter des Kunden beim Abschluss des Vertrages
  • Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
  • Typ der Pflege­versicherung
  • Vereinbarte Leistungen, zum Beispiel nach Pflegegraden

Welche Rolle spielt das Alter?

lesen

Die günstigsten Prämien für eine private Pflege­versicherung zahlen Kunden, die sich im jungen Alter um einen Vertrag bemühen. Mit Mitte 30 sind die meisten Menschen gesund, das Risiko, pflegebedürftig zu werden, ist vergleichsweise gering. Versicherer bieten deshalb Verträge zu niedrigen Beiträgen an. Mit steigendem Alter steigen auch die monatlichen Kosten für eine private Pflege­versicherung. Wer über 40 Jahre alt ist, muss für die Absicherung im Pflegefall bereits spürbar mehr zahlen.

Verbraucher sollten spätestens zwischen Mitte 40 und Ende 50 eine private Pflege­versicherung abgeschlossen haben. Denn in diesem Alter sind die empfehlenswerten Tarife noch bezahlbar. Wer sich noch früher für eine private Pflege­versicherung entscheidet, kann noch mehr Geld sparen. Je jünger die Versicherten beim Vertragsabschluss sind, desto geringer ist die Beitragshöhe. Personen ab 70 Jahre werden in der Regel keine private Pflege­versicherung mehr abschließen können.

Welche Rolle spielt der Gesundheitszustand?

lesen

Ist der Antragsteller vollkommen gesund, halten sich die monatlichen Beiträge für eine private Pflege­versicherung vergleichsweise in Grenzen. Wer bereits mit Vor­erkrankungen zu tun hat, muss tiefer in die Tasche greifen. Versicherer lassen sich das höhere Risiko, dass bei Vor­erkrankungen vorhanden ist, mit höheren Versicherungsbeiträgen bezahlen.

Um dieses Risiko bestmöglich abschätzen zu können, erbitten die Versicherungsgesellschaften vor einem Vertragsabschluss die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Die Antworten dieses Fragebogens sind mitentscheidend für die Kosten einer privaten Kranken­versicherung. Unter Umständen werden einige gemachten Angaben durch Nachfrage bei Ärzten oder Krankenkassen überprüft.

Ganz wichtig: Die Gesundheitsfragen müssen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden! Ist dies nicht der Fall und kommt es zum Pflegefall kann es passieren, dass die Versicherung nur einen Teil der Versicherungssumme auszahlt oder die Auszahlung sogar komplett verweigert. Es empfiehlt sich, Absprache mit seinem Hausarzt oder -ärztin zu halten.

Was kostet Sie eine private Pflege­versicherung?

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Beiträge zur privaten Pflege­versicherung von der Steuer absetzen

Ausgaben für die private Pflege­versicherung können gegenüber dem Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Beamte, Selbstständige, Pensionäre und Rentner profitieren hier besonders: Eine abzugsfähige Höchstgrenze entfällt hier.

Einen jährlichen steuerlichen Höchstbetrag für die Abzugsfähigkeit haben dagegen Arbeitnehmer. Meist ist dieser bereits durch andere Vorsorgeausgaben für Versicherungspolicen abgedeckt. Höhere Kosten akzeptiert das Finanzamt, wenn sie der Grundversorgung dienen. Trotzdem sollten die Aufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. Leistungen aus der privaten Pflege­versicherung sind im Übrigen steuerfrei.

Wie Sie Beiträge steuerlich geltend machen

Private Pflege­versicherung: Testsieger (2023)

In regelmäßigen Abständen überprüfen unabhängige Testinstitute und Analysehäuser die Tarifangebote und Leistungen der einzelnen Versicherungen. Im Fokus stehen dabei häufig auch Service, Unternehmensqualität und Finanzstärke der Anbieter. Die jeweiligen Testergebnisse bieten Versicherungsnehmern eine gute Orientierung bei der Wahl ihrer Pflege­versicherung.

Alle aktuellen Testergebnisse finden Sie hier:

Zum vollständigen Test und den Testsiegern (2023)

Private Pflege­versicherungen vergleichen: Darauf sollten Sie achten

Planung ist das A und O

Vor dem Abschluss einer privaten Pflege­versicherung sollten Sie gut überlegen, was Sie im Pflegefall benötigen. Folgende Fragen können Sie sich stellen:

  • Wie will ich gepflegt werden?
  • Was kann ich mit meiner Rente und meinem Vermögen abdecken?
  • Wie groß ist meine Lücke zwischen gesetzlicher Pflege und tatsächlichen Ausgaben?
  • Gibt es Unterstützer im privaten Umfeld?
  • Pflegen mich Freunde oder Angehörige zu Hause?
  • Will und kann ich sie bezahlen, etwa mit dem Tagegeld aus eine Police?
  • Bin ich Single und bleibe es auch im Alter?
  • Möchte ich deshalb lieber in einem Seniorenstift gepflegt werden?
  • Kann mir eine Pflegerente finanzielle Unabhängigkeit sichern?

Achten Sie auf diese Details im Vertrag

Wenn Sie verschiedene Tarife und ihre Bedingungen miteinander vergleichen, dann achten Sie nicht nur auf den Preis. Achten Sie auch auf jene Leistungspunkte, die für Sie besonders wichtig sind. Diese können etwa sein:

  • Wartezeit – Wegfall oder nur kurze Wartezeit nach Vertragsabschluss
  • Leistungsbeginn bei anerkannter Pflegebedürftigkeit
  • Flexible Anpassungsmöglichkeiten des Vertrags bei Leistungs- oder Preisänderungen
  • Anpassungen der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Übernahme der Pflegekosten unabhängig von Art der Pflege, d.h. sowohl bei ambulanter, häuslicher als auch stationärer Pflege
  • Voller Leistungserhalt, wenn Angehörige die Pflege (oder einen Teil der Pflege) übernehmen
  • Leistungsübernahme bei verspätet gemeldeten Versicherungsfall
  • Leistungen schon ab geringem Pflegegrad
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Punkte für Ihre private Pflege­versicherung wichtig sind, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an unsere Versicherungsfachleute. Sowohl die Erstellung des individuellen Tarifvergleichs als auch die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

Kostenfreier Tarifvergleich zur privaten Pflege­versicherung

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Die häufigsten Fragen zur privaten Pflegezusatz­versicherung

Wie sind Privatversicherte pflegeversichert?

lesen

Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist auch gesetzlich pflegepflichtversichert. Für privat Krankenversicherte gilt dies analog: Sie sind in der privaten Pflegepflicht­versicherung abgesichert. Die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung. Zusammen werden die gesetzliche und private Pflegepflicht­versicherung auch als soziale Pflege­versicherung bezeichnet.

Die private Pflege­versicherung bzw. Pflegezusatz­versicherung kann als Ergänzung abgeschlossen werden.

Ist die private Pflege­versicherung Pflicht?

lesen

Jede:r Bürger:in in Deutschland muss pflegeversichert sein. Die soziale Pflege­versicherung ist daher ver­pflichtend – genauso wie die Kranken­versicherung. Zum Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung besteht dagegen keine Pflicht.

Ist es sinnvoll eine private Pflege­versicherung abschließen?

lesen

Der Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung ist in den meisten Fällen sinnvoll, da das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt und die Pflegekosten immer höher werden. So kann man im Pflegefall sich und seine Angehörigen finanziell entlasten. Wird man jedoch nie pflegebedürftig, sind die eingezahlten Beiträge weg.

Wie hoch sollte die private Pflege­versicherung sein?

lesen

Die monatliche Leistung der privaten Pflegezusatz­versicherung sollte sich an der Pflegelücke orientieren und im besten Fall den Eigen­anteil abdecken, der im Pflegefall auf Sie zukommen würde. Für eine stationäre Pflege im Pflegeheim betrug der durchschnittliche Eigen­anteil in 2020 ca. 1.500 Euro. Für die Pflege zu Hause zahlten Pflegebedürftige im Schnitt zwischen 125 Euro und 2.200 Euro (je nach Pflegegrad).

Wie teuer ist eine private Pflege­versicherung?

lesen

Wer bereits mit Mitte 30 eine private Pflegezusatz­versicherung abschließt, profitiert von niedrigen Beiträgen von rund 10 Euro im Monat. 45-Jährige dagegen müssen mit Beiträgen zwischen 50 und 70 Euro im Monat rechnen. Personen über 50 und Rentner zahlen für eine private Pflege­versicherung oftmals zwischen 80 und 100 Euro im Monat.

Wann sollte man eine private Pflege­versicherung abschließen?

lesen

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, für Menschen ab 80 Jahren am höchsten, jedoch sind auch immer mehr Jüngere betroffen. Wer sich frühzeitig um eine ausreichende Vorsorge für den Fall der Fälle kümmert, kann von günstigen Beiträgen profitieren. Denn je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger schätzen Versicherer das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ein. Dementsprechend niedrig werden die Versicherungsbeiträge kalkuliert, die dann auch langfristig vergleichsweise gering bleiben.

Wie kann man die private Pflege­versicherung kündigen?

lesen

Der Versicherungsvertrag einer privaten Pflegezusatz­versicherung wird in der Regel unbefristet abgeschlossen. Bei vielen Gesellschaften gibt es jedoch eine Mindestvertragsdauer: Eine Kündigung ist dann beispielsweise frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres möglich. Der Versicherungsnehmer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen anzupassen. Wenn sich herausstellen sollte, dass der Versicherungsnehmer bei der Gesundheitsbefragung falsche Angaben gemacht hat, kann der Vertrag vom Versicherungs­unternehmen außerordentlich gekündigt und bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin