Private Pflege­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer privaten Pflege­versicherung sichern Sie sich zusätzlich gegen die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit ab.
  • Sie ergänzt die gesetzliche Pflegepflicht­versicherung und unterstützt Sie dabei, Ihren Eigenanteil an den Pflegekosten zu tragen.
  • So sichern Sie sich die bestmögliche Betreuung im Pflegefall und entlasten sich selbst und Ihre Angehörigen finanziell.
  • Sie haben die Wahl zwischen 3 Arten der privaten Pflege­versicherung – je nachdem, worauf Sie besonderen Wert legen.
  • Je früher Sie eine private Pflege­versicherung abschließen, desto günstiger: Versicherungsschutz gibt es ab 13 € im Monat.

Das erwartet Sie hier

Was eine private Pflege­versicherung kostet, wann der Abschluss sinnvoll ist und worauf Sie dabei besonders achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Ideale Pflege­­versicherung finden
  2. Private Pflege­­versicherung sinnvoll?
  3. Arten der privaten Pflege­­versicherung
  4. Leistungen im Überblick
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Private Pflege­­versicherungen vergleichen

So finden Sie die ideale private Pflege­versicherung

Mit einer privaten Pflege­versicherung schließen Sie die finanzielle Lücke, die die soziale Pflege­versicherung hinterlässt. Bestimmen Sie zunächst, wie groß diese Pflegelücke in Ihrem Fall wäre. Dabei kommt es darauf an, welche Leistungen Sie sich im Pflegefall wünschen und wie viel Sie von der gesetzlichen Pflege­versicherung bekommen würden. Sie haben dabei die Wahl zwischen 3 Arten der privaten Pflegezusatz­versicherung. Auch hier kommt es auf Ihre individuellen Wünsche an. Sind Sie sich unsicher, welche Variante die Beste für Sie ist, dann lassen Sie sich von uns dabei unterstützen.

Vorteile einer privaten Pflege­versicherung

  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflege­versicherung gibt es bereits Leistungen ab Pflegegrad 1
  • Bestmögliche Versorgung und Betreuung im Pflegefall – auch für die Pflege zu Hause
  • Ihre Angehörigen werden finanziell nicht belastet
  • Je früher, desto günstiger: Für junge Leute kostet eine private Pflege­versicherung ab 13 € im Monat.

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Darum ist eine private Pflegezusatz­versicherung sinnvoll

Private Absicherung nötig

Im Fall einer Pflegebedürftigkeit können hohe Kosten entstehen, von denen die staatliche Pflege­versicherung nur einen Teil trägt, und mit steigendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, Pflege zu benötigen, stark an. Aus diesem Grund ist eine Absicherung für diese Situation wichtig. Falls diese nicht durch ein hohes Einkommen auch nach der Aufgabe der Berufstätigkeit oder ein großes Vermögen gegeben ist, stellt eine private Kranken­versicherung oft eine sinnvolle Absicherung dar. Eine ausreichend hohe Versicherungsleistung kann verhindern, dass Ihre Entscheidungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit von finanziellen Zwängen diktiert werden.


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Wer sollte sich versichern?

Eine Pflegezusatz­versicherung ist dann sinnvoll, wenn man die Beiträge dauerhaft gut tragen kann und die Auszahlungen der Pflege­versicherung im Fall einer Pflegebedürftigkeit eine finanzielle Entlastung für einen selbst und die Angehörigen darstellen. Es ist nicht nur für Angestellte, sondern auch für Beamte sinnvoll, ihren Versicherungsbedarf in diesem Bereich zu prüfen. Mehr dazu, wie groß die Lücke zwischen den Leistungen der Pflegepflicht­versicherung und dem tatsächlichen Bedarf sein kann und für wen sich eine Pflegezusatz­versicherung lohnt, erfahren Sie hier:

Ist die Pflegezusatz­versicherung sinnvoll?

Die 3 Arten der privaten Pflegezusatz­versicherung

Zur zusätzlichen Absicherung im Pflegefall haben Sie die Wahl zwischen 3 Arten der privaten Pflegezusatz­versicherung. Eine dieser Arten wird sogar staatlich bezuschusst. Informieren Sie sich in jedem Fall vorab ausführlich über Ihre Optionen und lassen Sie sich von unseren Experten bei der Wahl der richtigen Versicherung unterstützen.

Die Pflegetagegeld­versicherung

Die Pflegetagegeld­versicherung lässt dem Versicherten die Wahl, für welche Dienstleistungen er im Pflegefall das Geld verwendet. Aus diesem Grund wird die Pflegetagegeld­versicherung häufig von unabhängigen Testinstituten wie der Stiftung Warentest empfohlen. Bei Vertragsschluss wird die Höhe des Pflegetagegeldes vereinbart. Im Pflegefall wird dann für jeden Tag, an dem Pflege benötigt wird, dieser Betrag ausgezahlt. Egal ob häusliche Pflege, ambulante Pflege oder stationäre Pflege. Die ausgezahlte Höhe hängt von der Art der Pflege und dem Pflegegrad ab. In dieser Variante kann auch das Risiko einer Kostensteigerung der tatsächlichen Pflegekosten mit abgesichert werden, da die Höhe des Pflegegeldes selbst bestimmt werden kann.

Beispiel für eine gute Absicherung:

  • Pflegegrad 5: bis 1.500 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis 1.200 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis 900 Euro monatlich
  • Pflegegrad 2: bis 450 Euro monatlich
  • Pflegegrad 1: bis 150 Euro monatlich

Alle Details zur Pflegetagegeld­versicherung

Pflege-Bahr: Staatliche Förderung für Pflegetagegeld­versicherung

Pflegetagegeld­versicherungen können auch staatlich gefördert werden. Möglich ist es, eine private Absicherung mit dem „Pflege-Bahr“ zu kombinieren. Dann gibt es monatlich einen Zuschuss von 5 Euro bzw. einen Jahreszuschuss von 60 Euro. Um in den Genuss des Zuschlags zu kommen, muss eine Pflegetagegeldpolice für einen monatlichen Beitrag von mindestens 10 Euro abgeschlossen werden.

Wie funktioniert die Pflege-Bahr?

Die Pflegekosten­versicherung

Die Pflegekosten­versicherung orientiert sich an der Leistungen der Pflegepflicht­versicherung – egal ob gesetzlich oder privat. Sie leistet in der Regel noch einmal die gleiche Summe wie die Pflegepflicht­versicherung. Welchen Anteil der Kosten die Pflege­versicherung genau übernehmen soll, wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Dies deckt in den meisten Fällen jedoch nicht die tatsächlich entstehenden Pflegekosten.

Pflegekosten­versicherung übernimmt auch Hilfsmittel

Die Mehrzahl der Tarife decken nicht nur die tatsächlichen Pflegekosten ab. Sie zahlen darüber hinaus auch für Hilfsmittel wie etwa Bettenlifter oder Rollstühle oder kommen für einen Teil der Ausgaben bei der behindertengerechten Anpassung des Wohnraums auf.

Alle Details zur Pflegekosten­versicherung

Die Pflegerenten­versicherung

Die Pflegerenten­versicherung bietet lebenslang monatliche Leistungen, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird. Sie ist eine spezielle Form der Lebens­versicherung. Über das Geld kann der Versicherungsnehmer frei verfügen. Dafür ist eine Pflegerenten­versicherung oftmals teurer als andere Policen, bietet allerdings auch eine größere Flexibilität. So kann beispielsweise eine Zeit lang der Beitrag ausgesetzt werden.

Auch bei der Pflegerente gilt: Mit steigenden Pflegegraden sollte auch die Rente steigen. Denn die Ausgaben für das Pflegeheim steigen entsprechend der Pflegebedürftigkeit.

Pflegerenten­versicherung gegen Einmalbeitrag

Es gibt bei einigen Anbietern die Möglichkeit, eine Pflegerenten­versicherung gegen Einmalbeitrag abzuschließen. Haben Sie ein bestimmtes Kapital zur Verfügung, zahlen Sie dieses in die Versicherung einmalig ein und erhalten im Pflegefall ein Leben lang eine feste monatliche Rente.

Alle Details zur Pflegerenten­versicherung


Arten der privaten Pflege­versicherung im Vergleich

PflegetagegeldPflegekostenPflegerente
VersichererKranken­versichererKranken­versichererLebens­versicherer
LeistungsumfangZahlung eines
festen Tagessatzes
Erstattung der Restkosten, die durch die gesetzliche Pflege­versicherung nicht abgedeckt sind (meistens sind Höchstgrenzen festgelegt)Monatliche Rente
Verwendung der LeistungFreie VerwendungLeistungen sind zweckgebunden, d.h. es muss ein Nachweis erfolgen (z.B. durch Rechnungen)Freie Verwendung

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Arten im Überblick

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Leistungen der privaten Pflege­versicherung

Pflegegeld

Pflegepersonal

Häusliche Pflege

Vollstationäre Pflege

Ambulanter Pflegedienst

Pflege­sachleistungen

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Bei der Pflegesachleistung wird ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst betreut.

Geldleistungen

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Wenn ein Pflegebedürftiger von Angehörigen, Bekannten, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird, kann eine Geldleistung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden, die er beliebig ausgeben kann.

Kombination aus Sach- und Geldleistungen

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Bei der Kombination von Sach- und Geldleistungen erhält der Pflegedienst einen Teil der Leistungen direkt von der Pflegekasse. Welche Leistungen dies genau betrifft, kann der Pflegebedürftige mit seinem Pflegedienst absprechen.

Vollstationäre Pflege

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Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflege­versicherung an das Pflegeheim ein monatliche Pauschale, die sich nach der Höhe des Pflegegrades richtet. Für Pflegegrad 3 zahlt die Versicherung beispielsweise 1.000 Euro, bei Pflegegrad 4 1.300 Euro und bei Pflegegrad 5 1.600 Euro.

Kostenerstattungen

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Kostenerstattungen gibt es vor allem für Heil- und Hilfsmittel. Dort muss allerdings streng zwischen den Zuständigkeiten der Kranken­versicherung und der Pflege­versicherung unterschieden werden. Die Pflege­versicherung zahlt nur für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe etc.

Verhinderungspflege

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Wenn eine pflegende Person, die einen Angehörigen pflegt, aus diesem Grund Pflegegeld aus der Pflege­versicherung erhält und wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen ihre Pflegeaufgabe nicht wahrnehmen kann, so hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegeersatz. Sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch Privatpersonen können diesen Ersatz übernehmen.

Nachträgliche Leistungserhöhung (Dynamik)

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Sowohl bei der Pflegetagegeld­versicherung, als auch bei der Pflegerenten­versicherung kann der Versicherte je nach Tarif die Leistungen später nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Bei Verträgen mit Dynamik steigt die Prämie jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz. Auch ein Ausgleich der Inflation wird so erreicht. Dies ergibt Sinn, weil zwischen Vertragsbeginn und der Pflegebedürftigkeit nicht selten 30 Jahre und mehr liegen können. Die Pflege ist dann noch teurer. Für den Pflegebedürftigen spielt das keine Rolle, wenn er die Möglichkeit hat, regelmäßig Beiträge und Leistungen zu erhöhen. Der automatische Anstieg kann auch im Vertrag vorgesehen sein. Maßstab sollte die jährliche Inflationsrate sein.

Leistungen: Checkliste zur privaten Pflege­versicherung

Wenn Sie eine private Pflege­versicherung abschließen wollen, sollten Sie neben einem günstigen Beitrag und der Höhe des Tagegeldes auf folgende Leistungsmerkmale achten:

  • Leistung sollte auch bei häuslicher Pflege durch Laien gewährleistet werden (z.B. Familienangehörige)
  • Einfacher Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • Versicherungs- bzw. Leistungsdynamik ohne Gesundheitsprüfung
  • Leistung ab Pflegegrad 1
  • Verzicht auf Wartezeit

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Was kostet eine private Pflege­versicherung?

Anders als bei der gesetzlichen Kranken­versicherung orientieren sich die Prämien bei der privaten Pflege­versicherung nicht am Einkommen des Versicherten, sondern an mehreren anderen Faktoren. Aus diesem Grund befürchten einige Verbraucher, dass eine private Absicherung kaum zu bezahlen ist. Die Kosten halten sich bei guter Planung allerdings in Grenzen – und sind womöglich gut investiert, denn die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, steigt mit fortschreitendem Alter.


Rechenbeispiel: Pflegetagegeld­versicherung

Musterkunde:

  • Alter bei Abschluss: 33 Jahre
  • Keine Vor­erkrankungen
Icon Beleg
TarifMonatsbeitrag
Niedrige Absicherung13,71 €
Mittlere Absicherung22,85 €
Hohe Absicherung31,99 €

Diese Faktoren geben den Ausschlag für den monatlichen Beitrag

  • Alter des Kunden beim Abschluss des Vertrages
  • Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
  • Typ der Pflege­versicherung
  • Vereinbarte Leistungen, zum Beispiel nach Pflegegraden

Welche Rolle spielt das Alter?

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Die günstigsten Prämien für eine private Pflege­versicherung zahlen Kunden, die sich im jungen Alter um einen Vertrag bemühen. Mit Mitte 30 sind die meisten Menschen gesund, das Risiko, pflegebedürftig zu werden, ist vergleichsweise gering. Versicherer bieten deshalb Verträge zu niedrigen Beiträgen an. Mit steigendem Alter steigen auch die monatlichen Kosten für eine private Pflege­versicherung. Wer über 40 Jahre alt ist, muss für die Absicherung im Pflegefall bereits spürbar mehr zahlen.

Verbraucher sollten spätestens zwischen Mitte 40 und Ende 50 eine private Pflege­versicherung abgeschlossen haben. Denn in diesem Alter sind die empfehlenswerten Tarife noch bezahlbar. Wer sich noch früher für eine private Pflege­versicherung entscheidet, kann noch mehr Geld sparen. Je jünger die Versicherten beim Vertragsabschluss sind, desto geringer ist die Beitragshöhe. Personen ab 70 Jahren werden in der Regel keine private Pflege­versicherung mehr abschließen können.

Welche Rolle spielt der Gesundheitszustand?

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Ist der Antragsteller vollkommen gesund, halten sich die monatlichen Beiträge für eine private Pflege­versicherung vergleichsweise in Grenzen. Wer bereits mit Vor­erkrankungen zu tun hat, muss tiefer in die Tasche greifen. Versicherer lassen sich das höhere Risiko, dass bei Vor­erkrankungen vorhanden ist, mit höheren Versicherungsbeiträgen bezahlen.

Um dieses Risiko bestmöglich abschätzen zu können, erbitten die Versicherungsgesellschaften vor einem Vertragsabschluss die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Die Antworten dieses Fragebogens sind mitentscheidend für die Kosten einer privaten Kranken­versicherung. Unter Umständen werden einige gemachten Angaben durch Nachfrage bei Ärzten oder Krankenkassen überprüft.

Ganz wichtig: Die Gesundheitsfragen müssen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden! Ist dies nicht der Fall und kommt es zum Pflegefall kann es passieren, dass die Versicherung nur einen Teil der Versicherungssumme auszahlt oder die Auszahlung sogar komplett verweigert. Es empfiehlt sich, Absprache mit seinem Hausarzt oder -ärztin zu halten.

Was kostet Sie eine private Pflege­versicherung?

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Beiträge zur privaten Pflege­versicherung von der Steuer absetzen

Ausgaben für die private Pflege­versicherung können gegenüber dem Finanzamt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Beamte, Selbstständige, Pensionäre und Rentner profitieren hier besonders: Eine abzugsfähige Höchstgrenze entfällt hier.

Einen jährlichen steuerlichen Höchstbetrag für die Abzugsfähigkeit haben dagegen Arbeitnehmer. Meist ist dieser bereits durch andere Vorsorgeausgaben für Versicherungspolicen abgedeckt. Höhere Kosten akzeptiert das Finanzamt, wenn sie der Grundversorgung dienen. Trotzdem sollten die Aufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. Leistungen aus der privaten Pflege­versicherung sind im Übrigen steuerfrei.

Wie Sie Beiträge steuerlich geltend machen

Private Pflege­versicherung: Testsieger (2023)

In regelmäßigen Abständen überprüfen unabhängige Testinstitute und Analysehäuser die Tarifangebote und Leistungen der einzelnen Versicherungen. Im Fokus stehen dabei häufig auch Service, Unternehmensqualität und Finanzstärke der Anbieter. Die jeweiligen Testergebnisse bieten Versicherungsnehmern eine gute Orientierung bei der Wahl ihrer Pflege­versicherung.

Alle aktuellen Testergebnisse finden Sie hier:

Zum vollständigen Test und den Testsiegern (2023)

Private Pflege­versicherungen vergleichen: Darauf sollten Sie achten

Planung ist das A und O

Vor dem Abschluss einer privaten Pflege­versicherung sollten Sie gut überlegen, was Sie im Pflegefall benötigen. Folgende Fragen können Sie sich stellen:

  • Wie will ich gepflegt werden?
  • Was kann ich mit meiner Rente und meinem Vermögen abdecken?
  • Wie groß ist meine Lücke zwischen gesetzlicher Pflege und tatsächlichen Ausgaben?
  • Gibt es Unterstützer im privaten Umfeld?
  • Pflegen mich Freunde oder Angehörige zu Hause?
  • Will und kann ich sie bezahlen, etwa mit dem Tagegeld aus eine Police?
  • Bin ich Single und bleibe es auch im Alter?
  • Möchte ich deshalb lieber in einem Seniorenstift gepflegt werden?
  • Kann mir eine Pflegerente finanzielle Unabhängigkeit sichern?

Achten Sie auf diese Details im Vertrag

Wenn Sie verschiedene Tarife und ihre Bedingungen miteinander vergleichen, dann achten Sie nicht nur auf den Preis. Achten Sie auch auf jene Leistungspunkte, die für Sie besonders wichtig sind. Diese können etwa sein:

  • Wartezeit – Wegfall oder nur kurze Wartezeit nach Vertragsabschluss
  • Leistungsbeginn bei anerkannter Pflegebedürftigkeit
  • Flexible Anpassungsmöglichkeiten des Vertrags bei Leistungs- oder Preisänderungen
  • Anpassungen der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Übernahme der Pflegekosten unabhängig von Art der Pflege, d.h. sowohl bei ambulanter, häuslicher als auch stationärer Pflege
  • Voller Leistungserhalt, wenn Angehörige die Pflege (oder einen Teil der Pflege) übernehmen
  • Leistungsübernahme bei verspätet gemeldeten Versicherungsfall
  • Leistungen schon ab geringem Pflegegrad
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Punkte für Ihre private Pflege­versicherung wichtig sind, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an unsere Versicherungsfachleute. Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich.

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Die häufigsten Fragen zur privaten Pflegezusatz­versicherung

Wie sind Privatversicherte pflegeversichert?

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Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist auch gesetzlich pflegepflichtversichert. Für privat Krankenversicherte gilt dies analog: Sie sind in der privaten Pflegepflicht­versicherung abgesichert. Die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung. Zusammen werden die gesetzliche und private Pflegepflicht­versicherung auch als soziale Pflege­versicherung bezeichnet.

Die private Pflege­versicherung bzw. Pflegezusatz­versicherung kann als Ergänzung abgeschlossen werden.

Ist die private Pflege­versicherung Pflicht?

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Jede:r Bürger:in in Deutschland muss pflegeversichert sein. Die soziale Pflege­versicherung ist daher ver­pflichtend – genauso wie die Kranken­versicherung. Zum Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung besteht dagegen keine Pflicht.

Ist es sinnvoll eine private Pflege­versicherung abschließen?

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Der Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung ist in den meisten Fällen sinnvoll, da das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt und die Pflegekosten immer höher werden. So kann man im Pflegefall sich und seine Angehörigen finanziell entlasten. Wird man jedoch nie pflegebedürftig, sind die eingezahlten Beiträge weg.

Wie hoch sollte die private Pflege­versicherung sein?

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Die monatliche Leistung der privaten Pflegezusatz­versicherung sollte sich an der Pflegelücke orientieren und im besten Fall den Eigenanteil abdecken, der im Pflegefall auf Sie zukommen würde. Für eine stationäre Pflege im Pflegeheim betrug der durchschnittliche Eigenanteil in 2020 ca. 1.500 Euro. Für die Pflege zu Hause zahlten Pflegebedürftige im Schnitt zwischen 125 Euro und 2.200 Euro (je nach Pflegegrad).

Wie teuer ist eine private Pflege­versicherung?

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Wer bereits mit Mitte 30 eine private Pflegezusatz­versicherung abschließt, profitiert von niedrigen Beiträgen von rund 10 Euro im Monat. 45-Jährige dagegen müssen mit Beiträgen zwischen 50 und 70 Euro im Monat rechnen. Personen über 50 und Rentner zahlen für eine private Pflege­versicherung oftmals zwischen 80 und 100 Euro im Monat.

Wann sollte man eine private Pflege­versicherung abschließen?

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Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden, für Menschen ab 80 Jahren am höchsten, jedoch sind auch immer mehr Jüngere betroffen. Wer sich frühzeitig um eine ausreichende Vorsorge für den Fall der Fälle kümmert, kann von günstigen Beiträgen profitieren. Denn je jünger und gesünder man bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger schätzen Versicherer das Risiko einer Pflegebedürftigkeit ein. Dementsprechend niedrig werden die Versicherungsbeiträge kalkuliert, die dann auch langfristig vergleichsweise gering bleiben.

Wie kann man die private Pflege­versicherung kündigen?

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Der Versicherungsvertrag einer privaten Pflegezusatz­versicherung wird in der Regel unbefristet abgeschlossen. Bei vielen Gesellschaften gibt es jedoch eine Mindestvertragsdauer: Eine Kündigung ist dann beispielsweise frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres möglich. Der Versicherungsnehmer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen anzupassen. Wenn sich herausstellen sollte, dass der Versicherungsnehmer bei der Gesundheitsbefragung falsche Angaben gemacht hat, kann der Vertrag vom Versicherungs­unternehmen außerordentlich gekündigt und bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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