Risikolebens­versicherung

Für wen sie sinnvoll ist, welche Summe passt, was sie kostet und wen wir empfehlen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Risikolebens­versicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person in der Laufzeit stirbt, sonst gibt es nichts zurück.
  • Als Summe nennt der GDV 3 bis 5 Bruttojahresgehälter plus offene Kredite, die Laufzeit reicht, bis die Kinder selbständig sind.
  • Ein 30-jähriger EDV-Ingenieur, Nichtraucher, zahlte im September 2026 für 200.000 € Summe und 30 Jahre Laufzeit je nach Versicherer 8,82 bis 15,94 € im Monat.
  • Für Kredite passt eine annuitätisch fallende Summe, fallende Summen kosten beim GDV-Standardkunden 37 bis 52 % weniger.
Marc Björn Wolter

Für Ihre Familie zählt nicht der billigste Tarif, sondern die richtige Summe …

… und eine Laufzeit, die reicht, bis Ihre Kinder auf eigenen Beinen stehen. Die Risikolebens­versicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Sie ersetzt damit das Einkommen, das Ihrer Familie fehlen würde, oder hilft, einen Kredit zu tilgen. Die gesetzliche Witwenrente deckt nur einen Teil, unverheiratete Partner bekommen gar keine. Günstig ist der Schutz vor allem, wenn Sie jung und gesund abschließen. Mit 40 Jahren kostet er beim Standardkunden des Versichererverbands GDV gut doppelt so viel wie mit 30 Jahren. Wir zeigen, für wen sich die Versicherung lohnt, welche Summe und Laufzeit passen und was sie kostet. Dazu kommen die Absicherung eines Kredits, die Anbieter, die wir empfehlen, und was bei Steuer, Auszahlung und Kündigung gilt.

Das ist neu in 2026

Witwenrente: Seit dem 01.07.2026 bleiben bei der gesetzlichen Witwen- und Witwerrente 1.122,53 Euro eigenes Nettoeinkommen im Monat anrechnungsfrei. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Was ist eine Risikolebens­versicherung?

Eine Risikolebens­versicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt. Das Geld bekommen die Menschen, die im Vertrag als Bezugsberechtigte stehen. Läuft der Vertrag ohne Todesfall ab, wird nichts ausgezahlt. Sie ist kein Sparprodukt, sondern reiner Schutz für Hinterbliebene oder einen Kredit.

Wer im Vertrag welche Rolle hat

Jeder Vertrag kennt drei Rollen. Oft liegen zwei davon bei derselben Person, nötig ist das aber nicht. Der Versicherungsnehmer bestimmt über den Vertrag und darüber, wer das Geld bekommt (Quelle: § 150 VVG).

Versicherungsnehmer

Er schließt den Vertrag ab, zahlt die Beiträge und bestimmt den Bezugsberechtigten. Zahlt ein Dritter die Beiträge, erwirbt dieser dadurch keine Rechte.

Versicherte Person

Ihr Tod während der Laufzeit löst die Leistung aus. Ist sie nicht selbst Versicherungsnehmer, muss sie schriftlich in den Vertrag einwilligen.

Bezugsberechtigter

Er erhält das Geld direkt vom Versicherer, ohne Umweg über den Nachlass. Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern.


Risikoleben, Kapitalleben, Restschuld oder Sterbegeld: der Unterschied

Alle vier zahlen beim Tod, aber für verschiedene Zwecke. Die Risikolebens­versicherung ist die reine Form der Lebens­versicherung: Ihr Beitrag deckt nur das Todesfallrisiko. Ein Sparanteil fehlt, deshalb gibt es auch keinen Rückkaufswert.

VersicherungZahlt beiGedacht für
Risikolebens­versicherungTod in der LaufzeitHinterbliebene und Kredite
Kapitallebens­versicherungTod oder AblaufTodesfallschutz plus Sparen
Restschuld­versicherungTod, oft auch Arbeitsunfähigkeit oder ArbeitslosigkeitEinen bestimmten Kredit
Sterbegeld­versicherungTod, meist lebenslang, oft erst nach einer WartezeitBestattungskosten

Eine Restschuld­versicherung ist in der Regel teurer und hat ungünstigere Bedingungen. Die Risikolebens­versicherung gehört dagegen Ihnen und kann den Kredit überdauern. Sterbegeld deckt nur die Bestattung, kein wegfallendes Einkommen. Risikoschutz und Sparen trennen Sie am besten in zwei Verträge, so rät es auch die Verbraucherzentrale Hamburg (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg).

Ist eine Risikolebens­versicherung sinnvoll?

Ja, wenn andere Menschen auf Ihr Einkommen angewiesen sind oder ein Kredit offen ist. Das gilt vor allem für Familien mit Kindern, unverheiratete Paare und Kreditnehmer. Haben Sie weder Angehörige zu versorgen noch Schulden, brauchen Sie meist keine.

Für wen sich die Risikolebens­versicherung lohnt

Entscheidend ist, wer nach Ihrem Tod eine finanzielle Lücke hätte. Die gesetzliche Rente für Hinterbliebene ersetzt nur einen Teil des Einkommens. Manche Gruppen bekommen sie gar nicht, andere brauchen das Geld für einen Kredit.

LebenslageBrauchen Sie sie?Warum
Familie mit KindernJa, meist dringendEin Einkommen fällt weg, die Waisenrente beträgt nur 10–20 % der Rente des Verstorbenen
Unverheiratete PaareJaKeine Witwenrente, nur 20.000 € Freibetrag bei der Erbschaftsteuer
Kredit oder BaufinanzierungJa, für die RestschuldSonst tragen die Hinterbliebenen den Kredit allein
Selbständige und GeschäftspartnerOftOhne Renten­versicherungspflicht gibt es keine gesetzliche Hinterbliebenenrente
Ohne Angehörige und ohne KreditMeist nichtNiemand ist auf Ihr Einkommen angewiesen

Wie groß das Risiko ist

Ein früher Tod ist selten, aber kein Einzelfall. Im Jahr 2025 starben in Deutschland 71.221 Menschen im Alter zwischen 20 und 59 Jahren (Quelle: Destatis). Nach unserer Rechnung aus der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamts stirbt von den 35-Jährigen bis zum 60. Geburtstag etwa jeder 14. Mann und jede 24. Frau. Versicherte mit Gesundheitsprüfung sterben seltener, die Werte sind eine Obergrenze.


Was einer Familie nach einem Todesfall fehlt

Fällt eines von zwei Einkommen weg, bleibt kaum mehr als der Grundbedarf. Arbeitet der Hinterbliebene danach weniger, reicht das Geld nicht mehr. Das zeigt eine Beispielrechnung des Versichererverbands GDV. Sie geht von einem Haushalt mit vier Personen und zwei gleichen Einkommen aus.

Rechenbeispiel: Was einer Familie nach einem Todesfall fehlt
Vier Personen, zwei gleiche Einkommen, Beispiel des GDV nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023

PostenBetrag im Monat
Verfügbares Einkommen vorher7.159 €
Nach Wegfall eines Einkommens3.580 €
Hinterbliebener arbeitet 30 % weniger2.506 €
Grundbedarf der Familie3.473 €
Lücke zum GrundbedarfFast 1.000 €

Arbeitet der Hinterbliebene 30 Prozent weniger, fehlen der Familie fast 1.000 Euro im Monat schon für das Nötigste (Quelle: GDV).

Trotzdem hat nicht einmal jede zweite Familie mit minderjährigen Kindern eine Risikolebens­versicherung. Auch mehr als die Hälfte der Haushalte mit offenem Immobilienkredit ist nicht abgesichert. Nach Schätzung des GDV fehlt in mehr als 20 Millionen Haushalten potenziell eine Absicherung.

Anteil der Haushalte mit Risikolebens­versicherung (2023)
  • Paare mit minderjährigen Kindern45 %
  • Mit offenem Immobilienkredit44,8 %
  • Alleinerziehende19,2 %
  • Paare ohne Kind15,9 %
  • Ohne Immobilienkredit11,1 %
  • Alleinlebende7,7 %

Quelle: GDV-Studie Hinterbliebene finanziell absichern, 2026

Ob und in welcher Höhe Sie den Schutz brauchen, hängt von Ihrem Einkommen, Ihren Kindern und Ihren Krediten ab. Einen ersten Monatsbeitrag sehen Sie mit wenigen Angaben im Rechner. Den Bedarf rechnen unsere Berater danach mit Ihren Zahlen durch.

Ihren Risikoschutz berechnen

Der Rechner fragt Summe, Alter, Laufzeit, Raucherstatus, schwere oder chronische Krankheiten und Ihre Berufsgruppe ab und zeigt sofort einen Monatsbeitrag. Danach prüft Marc Björn Wolter mit Ihnen, welche Summe und Laufzeit Ihre Familie braucht.

  • Monatsbeitrag für Ihre Summe und Laufzeit sofort berechnen
  • Tarife mehrerer Versicherer im Vergleich
  • Haftung nach § 63 VVG

Wie sichern Familien und Paare ihre Hinterbliebenen ab?

Mit einer Summe, die das wegfallende Einkommen ersetzt, und einer Laufzeit, bis die Kinder finanziell selbständig sind. Paare ohne Trauschein schließen am besten zwei Verträge über Kreuz ab. Eltern sind mit zwei Einzelverträgen meist besser geschützt als mit einer verbundenen Leben.

Was die gesetzliche Rente für Hinterbliebene zahlt

Die gesetzliche Renten­versicherung zahlt Witwen, Witwern und Waisen nur einen Teil der Rente des Verstorbenen. Voraussetzung ist unter anderem, dass er die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (Quelle: § 46 SGB VI). Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird auf die Witwenrente zu 40 Prozent angerechnet (Quelle: § 97 SGB VI).

LeistungHöheVoraussetzung
Kleine Witwen- oder Witwerrente25 % der Rente des VerstorbenenHöchstens 24 Monate lang
Große Witwen- oder Witwerrente55 % der Rente des VerstorbenenKind unter 18, ab 47 Jahren oder erwerbsgemindert
Waisenrente10 % für Halbwaisen, 20 % für VollwaisenBis 18, in Ausbildung bis 27
Unverheiratete PartnerKeine RenteEhe oder eingetragene Partnerschaft nötig

Beamte sind über Witwen- und Waisengeld abgesichert, Selbständige ohne Renten­versicherungspflicht gar nicht. Für alle Familien gilt: Die staatliche Leistung ersetzt das Einkommen nur zum Teil. Den Rest schließt die Risikolebens­versicherung, wenn die Summe hoch genug ist.


Wer das Geld für Ihre Kinder verwaltet

Sind Ihre Kinder bezugsberechtigt und noch minderjährig, verwaltet das Geld grundsätzlich der überlebende sorgeberechtigte Elternteil. Einen Vormund gibt es nur, wenn niemand die elterliche Sorge hat. War der Verstorbene allein sorgeberechtigt, entscheidet das Familiengericht (Quelle: § 1680 BGB).

Soll der andere Elternteil das Geld nicht verwalten, etwa nach einer Trennung, legen Sie das bei der Zuwendung fest. Dann wird ein Ergänzungspfleger bestellt, der das Geld für das Kind verwaltet. Das gilt auch für Alleinerziehende, die ihr Kind als Bezugsberechtigten eintragen und den anderen Elternteil von der Verwaltung ausschließen wollen.


Paare: über Kreuz statt verbundener Leben

Unverheiratete Partner bekommen keine Witwenrente und haben bei der Erbschaftsteuer nur 20.000 Euro Freibetrag. Erbschaftsteuerfrei bleibt die Leistung bei der Risikolebens­versicherung über Kreuz: Jeder Partner versichert das Leben des anderen, zahlt den Beitrag aus eigenem Geld und bekommt das Geld aus dem eigenen Vertrag. Eine verbundene Leben für beide ist dagegen nicht erbschaftsteuerfrei.

Für Eltern passt die verbundene Leben, also ein Vertrag für zwei Personen, auch sonst schlecht. Sie zahlt nur einmal beim ersten Todesfall, danach ist der Überlebende ohne Schutz. Sterben beide zugleich, gibt es die Summe ebenfalls nur einmal. Eltern sind mit zwei Einzelverträgen meist besser abgesichert.

Welche Summe und Laufzeit braucht Ihre Risikolebens­versicherung?

Als Faustregel nennt der Versichererverband GDV drei bis fünf Bruttojahresgehälter zuzüglich offener Kredite. Die Laufzeit richtet sich danach, wie lange Ihr Einkommen ersetzt werden muss. Mit Kindern heißt das: bis sie finanziell selbständig sind.

Die Faustregel als Rechenbeispiel

Eher drei Gehälter reichen, wenn zwei ähnliche Einkommen im Haushalt sind oder keine Kinder da sind. Eher fünf brauchen Allein- oder Hauptverdiener mit kleinen Kindern. Stiftung Warentest nennt dieselbe Spanne als Richtwert. So rechnet der GDV für eine Familie:

Rechenbeispiel: Versicherungssumme nach der Faustregel des GDV
60.000 Euro Bruttojahresgehalt, zwei Kinder, 120.000 Euro Restschuld

PostenBetrag
5 Bruttojahresgehälter300.000 €
Plus offene Kredite120.000 €
Versicherungssumme420.000 €

Mit Kredit und kleinen Kindern liegt die passende Summe schnell bei über 400.000 Euro (Quelle: GDV).


Genauer rechnen: die Versorgungslücke

Genauer wird es, wenn Sie die Versorgungslücke berechnen. Sie schätzen, welches Einkommen wie lange wegfällt, und ziehen Witwen- und Waisenrente ab. Bei Stiftung Warentest kostete der günstigste Tarif für die 4,5-fache Summe knapp das Vierfache (Finanztest 02/2023, Angebote vom 01.12.2022).

Im Durchschnitt bleiben die Verträge unter der Faustregel: Die durchschnittliche Summe je Vertrag lag 2024 bei 121.000 Euro. Das ist weniger als drei bis fünf durchschnittliche Bruttojahresgehälter, laut GDV war das in jedem Jahr seit 1999 so.

Experten-Tipp:
Die Summe nicht knapp rechnen: der Beitrag steigt langsamer als die Summe

„Viele rechnen die Summe knapp, um ein paar Euro Beitrag zu sparen. Das ist der falsche Hebel, denn der Beitrag steigt langsamer als die Summe. In einer Beispielfamilie des GDV fehlen nach einem Todesfall fast 1.000 Euro im Monat zum Grundbedarf. Mein Rat: Rechnen Sie mit drei bis fünf Bruttojahresgehältern plus Krediten und wählen Sie im Zweifel die höhere Summe.“


Wie lange die Laufzeit sein sollte

Die Laufzeit sollte so lange dauern, wie das wegfallende Einkommen ersetzt werden muss. Bei einem Kredit reicht sie mindestens bis zum Ende der Tilgung. Eine Verlängerung ohne neue Gesundheitsprüfung bieten nur bestimmte Tarife, kündigen können Sie dagegen jederzeit. Im Zweifel wählen Sie deshalb die längere Laufzeit. Wie lange ein Vertrag höchstens laufen kann, legt jeder Tarif selbst fest.


Wenn sich Ihr Bedarf ändert

Heirat, ein Kind oder ein Hauskauf erhöhen den Bedarf. Mehr Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung gibt es nur über Optionen, die Ihr Tarif vorsieht. Weniger Schutz ist einfacher: Eine Teilkündigung senkt die Summe, im Marktbeispiel bis auf mindestens 20.000 Euro.

Nach­versicherungsgarantie

Erhöhung bei Heirat, Geburt, Adoption oder Immobilienkauf, manchmal auch ohne Anlass. In Marktbeispielen bis 25 Prozent der Summe, höchstens 50.000 Euro je Erhöhung.

Verlängerungsoption

Bei bestimmten Tarifen verlängern Sie die Laufzeit ohne neue Prüfung, laut GDV um bis zu 15 Jahre. Die Option ist an Bedingungen geknüpft.

Beitragsdynamik

Summe und Beitrag steigen jedes Jahr um einen festen Satz, im Marktbeispiel 2 bis 5 Prozent. Sie können die Dynamik jederzeit widerrufen.

Umtauschrecht

Manche Tarife erlauben den Wechsel in eine Kapital- oder Renten­versicherung ohne neue Prüfung. Zum Standard gehört das nicht.

Ob sich eine Dynamik lohnt, ist eine Abwägung. Sie gleicht steigende Preise aus, kostet aber jedes Jahr mehr Beitrag. Werden die Kinder älter, sinkt der Bedarf oft, weil sie bald eigenes Geld verdienen. Wer von Anfang an eine ausreichende Summe wählt, braucht die Dynamik seltener.

Konstant oder fallend: Welche Summe passt zu einem Kredit?

Für einen Kredit passt eine Summe, die mit der Restschuld sinkt. Bei einer Baufinanzierung mit gleichbleibender Rate ist das die annuitätisch fallende Summe, nicht die linear fallende. Für den Schutz der Familie bleibt die konstante Summe die Regel.

Die Varianten der Versicherungssumme

Die Summe kann gleich bleiben, fallen oder vereinzelt steigen. Fallende Summen gibt es in zwei Formen. Beim Standardkunden des Versichererverbands GDV kostet eine fallende Summe je nach Eintrittsalter 37 bis 52 Prozent weniger als eine konstante (Quelle: GDV).

VarianteSo verläuft die SummePasst für
KonstantBleibt über die ganze Laufzeit gleichFamilie und Ersatz des Einkommens
Linear fallendSinkt jedes Jahr um denselben BetragKredite, deren Restschuld gleichmäßig sinkt
Annuitätisch fallendFolgt der Restschuld, sinkt anfangs langsam, später schnellerBaufinanzierung mit gleichbleibender Rate
SteigendWächst mit der Zeit, nur vereinzelt angebotenWachsenden Bedarf

Bei fallender Summe sinkt der Beitrag nur bei manchen Tarifen jedes Jahr mit. Bei anderen bleibt er über die ganze Laufzeit gleich. Fragen Sie danach, bevor Sie vergleichen.


Warum linear fallend nicht zur Baufinanzierung passt

Bei einem Annuitätendarlehen zahlen Sie jeden Monat dieselbe Rate. Am Anfang besteht sie vor allem aus Zinsen, deshalb sinkt die Restschuld zuerst langsam.

Eine linear fallende Summe sinkt bei 30 Jahren Laufzeit jedes Jahr um 10.000 Euro. Sie liegt damit über viele Jahre unter der Restschuld. Stirbt der Kreditnehmer in dieser Zeit, reicht das Geld nicht für die ganze Restschuld.

Rechenbeispiel: Restschuld und linear fallende Summe
Kredit über 300.000 Euro, 3,5 Prozent Sollzins (Annahme), 2 Prozent Anfangstilgung, Versicherung über 30 Jahre linear fallend

PostenNach 10 JahrenNach 15 JahrenNach 20 Jahren
Restschuld des Kredits229.612 €184.226 €130.322 €
Linear fallende Summe200.000 €150.000 €100.000 €
Lücke29.612 €34.226 €30.322 €

Die linear fallende Summe lässt nach 15 Jahren über 34.000 Euro Restschuld offen, die annuitätisch fallende folgt dem Tilgungsplan.


Was die Bank verlangen darf

Bei einer Baufinanzierung darf die Bank den Kredit von einer Risikolebens­versicherung abhängig machen. Den Versicherer dürfen Sie aber frei wählen (Quelle: § 492b BGB). Den Kredit tilgt die Versicherung nur, wenn Sie die Leistung an die Bank abtreten oder Ihre Hinterbliebenen das Geld dafür nehmen. Eine Abtretung geht einem widerruflichen Bezugsrecht vor.

Eine Restschuld­versicherung der Bank sichert nur diesen einen Kredit ab. Zu einem gewöhnlichen Verbraucherkredit darf sie seit 2025 erst eine Woche nach dem Kreditvertrag geschlossen werden, sonst ist sie nichtig (Quelle: § 7a VVG). Die Risikolebens­versicherung bleibt Ihr eigener Vertrag und kann den Kredit überdauern.

Experten-Tipp:
Für den Kredit nur eine Summe, die der Restschuld folgt

„Für die Baufinanzierung wählen viele eine linear fallende Summe, weil sie am günstigsten aussieht. Beim Annuitätendarlehen sinkt die Restschuld aber anfangs langsamer. Im Beispiel mit 300.000 Euro fehlen nach 15 Jahren über 34.000 Euro. Mein Rat: Lassen Sie die Summe annuitätisch fallen, passend zum Tilgungsplan Ihrer Bank, und fragen Sie, ob der Beitrag mitsinkt.“

Ändert sich der Tilgungsplan, etwa durch eine Sondertilgung oder eine Anschlussfinanzierung, prüfen Sie die Summe neu. Sichert ein Vertrag Familie und Kredit zugleich ab, rechnen Sie die Restschuld zur Summe für die Familie hinzu. Eine konstante Summe passt dann meist besser als eine fallende.

Was kostet eine Risikolebens­versicherung?

Für junge Nichtraucher mit kleiner Summe und kurzer Laufzeit nennen Versicherer in Beispielrechnungen wenige Euro im Monat. Im Schnitt zahlen Kunden deutlich mehr: Im Neugeschäft 2023 waren es rund 48 Euro im Monat für durchschnittlich gut 200.000 Euro Summe, Kollektivverträge und erschwerte Risiken eingerechnet. Den Preis bestimmen vor allem Eintrittsalter, Summe, Laufzeit, Gesundheit und Rauchen.

Beispielbeiträge aus den Jahren 2025 und 2026

Die Beispiele stammen aus veröffentlichten Beispielrechnungen von Versicherern, alle für Nichtraucher. Sie zeigen den Zahlbeitrag im Monat. Wo mehrere Versicherer verglichen wurden, steht die Spanne vom günstigsten bis zum teuersten Tarif.

ModellkundeSumme und LaufzeitBeitrag im MonatStand
25 Jahre, Industriekaufmann100.000 €, 10 Jahre2,16 bis 2,60 € (zwei Tarifstufen), 4,20 € mit UnfallbausteinJuli 2026
30 Jahre, EDV-Ingenieur200.000 €, 30 Jahre8,82 bis 15,94 € (5 Versicherer)September 2026
40 Jahre, Industriekaufmann100.000 €, 20 Jahre8,19 bis 16,33 € (3 Tarifstufen)März 2025
45 Jahre, Kfz-Mechatroniker150.000 €, 10 Jahre13,95 bis 17,96 € (3 Versicherer)Juli 2026

Im Beispiel des 30-Jährigen kostete der teuerste Tarif das 1,8-Fache des günstigsten. Stiftung Warentest fand 2023 sogar Angebote, die mehr als das Dreifache kosteten. Bei solchen Unterschieden lohnt ein Risikolebens­versicherung-Vergleich, der neben dem Beitrag auch die Bedingungen bewertet.


Wie Alter, Rauchen und Gewicht den Beitrag verändern

Das Eintrittsalter wirkt am stärksten. Beim Standardkunden des Versichererverbands GDV kostet der Abschluss mit 35 Jahren rund 45 Prozent mehr als mit 30, mit 40 gut das Doppelte. Raucher zahlen bei Abschluss mit 30 Jahren 112 Prozent mehr, mit 45 Jahren 183 Prozent mehr (Quelle: GDV).

Beitrag einer Risikolebens­versicherung nach Eintrittsalter (Abschluss mit 30 Jahren = 100)
  • 25 Jahre77 Index
  • 30 Jahre100 Index
  • 35 Jahre145 Index
  • 40 Jahre225 Index
  • 45 Jahre359 Index
  • 50 Jahre635 Index

Quelle: GDV-Studie Hinterbliebene finanziell absichern, 2026

Starkes Übergewicht verteuert den Beitrag beim GDV-Standardkunden um 18 Prozent, der Beruf hatte im Modell kaum Einfluss. Gefährliche Hobbys wie Motorradfahren oder Tauchen fragt der Versicherer gesondert ab. Früh abzuschließen spart deshalb Geld, solange Sie gesund sind.


Ist der Beitrag ein Festpreis?

Nicht ganz. Versicherer verrechnen laufende Überschüsse sofort mit dem Tarifbeitrag, Sie zahlen den niedrigeren Zahlbeitrag. Sinken die Überschüsse, kann er bis zum Tarifbeitrag steigen. Vergleichen Sie deshalb im Angebot beide Werte, nicht nur den Zahlbeitrag.

Was Ihr Schutz kostet

Im Rechner geben Sie Summe, Alter, Laufzeit und Raucherstatus ein und sehen sofort Ihren Monatsbeitrag. Danach vergleicht Marc Björn Wolter mit Ihnen Beitrag und Bedingungen mehrerer Tarife.

  • Monatsbeitrag für Ihre Summe und Laufzeit sofort berechnen
  • Anonyme Risikovoranfrage bei Vor­erkrankungen
  • Persönliche Beratung durch Marc Björn Wolter

Welche Anbieter empfehlen wir für die Risikolebens­versicherung?

Wir empfehlen die Allianz, die Dialog und die Europa, ohne Rangfolge. Alle drei erhalten im Rating 2026 des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Höchstnote „Exzellent“. Welcher Tarif am besten passt, hängt von Summe, Laufzeit, Gesundheit und Beruf ab.

Unsere drei Empfehlungen in den Tests

Bei der Auswahl achtet unser Experte Marc Björn Wolter auf Leistungsumfang, Beitrag und die Zufriedenheit unserer Kunden. So schneiden die drei in den Tests ab, die Punkte fassen bis zu sechs Tests zusammen. Die Noten von Franke und Bornberg sind der Durchschnitt aller Tarife eines Anbieters.

AnbieterPunkteFranke und BornbergIVFP 2026DFSI 2026
Allianz88 aus 6 TestsFFFExzellentSehr gut
Dialog88 aus 5 TestsFFFExzellentHervorragend
Europa82 aus 6 TestsFF+ExzellentHervorragend

Beim Deutschen Finanz-Service Institut (DFSI) erhält die Europa in allen fünf Berufsgruppen „Hervorragend“, die Dialog für Angestellte, Heilberufe und Berufsanfänger. Die Allianz bekommt im Kundenurteil Fairness von ServiceValue „sehr gut“. Die Europa liegt mit 0,86 Beschwerden je 100.000 Verträge unter dem Median von 1,42 in der Statistik der Finanzaufsicht BaFin für 2025.


Wer in den Tests insgesamt vorn liegt

Über alle Tests liegt die Ideal mit 92 von 100 Punkten vorn, sie ist in vier Tests vertreten. Es folgen die Deutsche Lebens­versicherung mit 90 sowie Dialog und Allianz mit je 88 Punkten. Eingerechnet sind Franke und Bornberg, Morgen und Morgen, IVFP, DFSI, ServiceValue und die Beschwerdestatistik der BaFin. Die Testsieger unterscheiden sich je nach Berufsgruppe. Unsere Empfehlungen folgen nicht allein der Punktzahl: Allianz, Dialog und Europa sind in fünf oder sechs Tests vertreten, die Ideal in vier.

Stiftung Warentest hat Risikolebens­versicherungen zuletzt in Finanztest 02/2023 verglichen, als reinen Beitragsvergleich ohne Qualitätsurteil. Die Angebote stammen von Dezember 2022, also aus der Zeit vor dem höheren Rechnungszins ab 2025.

Wie berechnen Sie Ihre Risikolebens­versicherung?

Mit unserem Rechner: Sie geben Summe, Alter, Laufzeit, Raucherstatus, schwere oder chronische Krankheiten und Ihre Berufsgruppe ein. Sofort sehen Sie einen Monatsbeitrag. Danach vergleichen unsere Berater mit Ihnen Tarife mehrerer Versicherer.

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Vor dem Abschluss fragt der Versicherer nach Erkrankungen, Gewicht, Rauchen und gefährlichen Hobbys, ab bestimmten Summen auch nach einem Arztbericht. Alles, wonach er in Textform fragt, beantworten Sie vollständig und wahr. Eine Risikolebens­versicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es praktisch nicht, nur Wege mit weniger Fragen.


So kommen Sie zu Ihrer Risikolebens­versicherung

Vier Schritte führen vom Bedarf zum passenden Vertrag. Am wichtigsten sind die richtige Summe und ein sauber gesetztes Bezugsrecht.

1. Bedarf berechnen

Rechnen Sie drei bis fünf Bruttojahresgehälter plus offene Kredite. Legen Sie die Laufzeit fest, bis die Kinder selbständig sind.

2. Gesundheit vorab klären

Bei Vor­erkrankungen fragen unsere Berater anonym bei mehreren Versicherern an. Im Hinweissystem der Versicherer entsteht so kein Eintrag.

3. Tarife vergleichen

Achten Sie neben dem Zahlbeitrag auf den Tarifbeitrag, die Nach­versicherung, die Verlängerungsoption und die Variante der Summe.

4. Bezugsrecht festlegen

Tragen Sie die Begünstigten ein. Unverheiratete Paare schließen über Kreuz ab, für einen Kredit klären Sie die Abtretung mit der Bank.

Ein Vertrag läuft meist viele Jahre. Fehler bei Summe, Variante oder Bezugsrecht fallen oft erst im Todesfall auf, wenn niemand mehr nachbessern kann. Lassen Sie deshalb vor dem Abschluss prüfen, ob alles zu Ihrer Familie und zu Ihrem Kredit passt.

Mit uns die passende Risikolebens­versicherung finden

Berechnen Sie Ihren Monatsbeitrag für Summe, Alter und Laufzeit. Danach vergleicht Marc Björn Wolter mit Ihnen Tarife mehrerer Versicherer und klärt Vor­erkrankungen über eine anonyme Risikovoranfrage.

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Wie wird die Risikolebens­versicherung bei Steuer und Erbe behandelt?

Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei. Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn ein Dritter das Geld aus dem Vertrag des Verstorbenen erhält, auch mit Bezugsrecht. Die Beiträge wirken sich in der Steuererklärung meist nicht aus. Unsere Hinweise sind keine Steuerberatung und ohne Gewähr.

Beiträge in der Steuererklärung

Beiträge zur Risikolebens­versicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Zusammen mit Kranken- und Pflege­versicherung gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro im Jahr, wenn Sie steuerfreie Zuschüsse oder Beihilfe bekommen, sonst 2.800 Euro. Meist schöpfen die Kranken- und Pflegebeiträge den Rahmen schon aus, die Risikolebens­versicherung in der Steuer wirkt sich dann nicht aus.


Erbschaftsteuer auf die Auszahlung

Mit Bezugsrecht fällt das Geld nicht in den Nachlass, sondern geht direkt an den Begünstigten. Erbschaftsteuerlich zählt es trotzdem als Erwerb von Todes wegen. Die Freibeträge gelten für das gesamte Erbe vom selben Verstorbenen, nicht nur für die Versicherung (Quelle: § 16 ErbStG).

EmpfängerPersönlicher FreibetragZusätzlicher Versorgungsfreibetrag
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner500.000 €256.000 €, gekürzt um erbschaftsteuerfreie Hinterbliebenenbezüge wie die Witwenrente
Kind400.000 €10.300 bis 52.000 € je nach Alter
Enkel200.000 €, 400.000 €, wenn der Elternteil verstorben istKeiner
Unverheiratete Partner20.000 €Keiner

Für unverheiratete Partner liegt der Steuersatz über dem Freibetrag bei 30 Prozent. Bei 300.000 Euro aus dem Vertrag des Verstorbenen und ohne weiteres Erbe fallen so 84.000 Euro Erbschaftsteuer an, über Kreuz nichts. Wer die Leistung erhält, muss einen steuerpflichtigen Erwerb binnen drei Monaten, nachdem er davon erfahren hat, dem Finanzamt melden, der Versicherer meldet die Auszahlung ebenfalls.

Wie läuft die Auszahlung der Risikolebens­versicherung?

Stirbt die versicherte Person in der Laufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten. Den Todesfall müssen Sie dem Versicherer unverzüglich melden. Endet der Vertrag ohne Todesfall, gibt es kein Geld zurück.

So kommen die Hinterbliebenen an das Geld

Der Versicherer zahlt, sobald er die nötigen Erhebungen beendet hat. Dauert das länger als einen Monat ab der Meldung, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen (Quelle: § 14 VVG). Welche Unterlagen nötig sind, nennen die Bedingungen des Vertrags. Meldung, Fristen und Bezugsrecht laufen bei jeder Auszahlung der Lebens­versicherung gleich ab.


Wann der Versicherer nicht zahlt

Bei vorsätzlicher Selbsttötung in den ersten drei Jahren nach Vertragsschluss zahlt der Versicherer nicht. Das gilt nicht bei einer krankhaften Störung der freien Willensbestimmung. Viele Bedingungen schließen außerdem Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen aus. Tötet der Bezugsberechtigte die versicherte Person vorsätzlich, verliert er seinen Anspruch.


Zahlt die Versicherung auch vor dem Tod?

Manche Tarife zahlen die Summe vorab, wenn der Tod absehbar ist. In einem Marktbeispiel gibt es die volle Summe, wenn eine unheilbare, fortschreitende Krankheit nach fachärztlicher Prognose binnen zwölf Monaten zum Tod führt. Liegt die Restlaufzeit unter zwölf Monaten, gilt das nicht. Diese vorgezogene Todesfallleistung gibt es nur, wenn der Tarif sie vorsieht.


Was nach Ablauf übrig bleibt

Nichts, denn die Risikolebens­versicherung hat keinen Sparanteil. Wer neben dem Schutz Vermögen aufbauen möchte, legt getrennt an, etwa über eine fondsgebundene Vorsorge mit ETFs. Getrennt bleiben Sie flexibel: Den Schutz können Sie anpassen oder beenden, ohne Folgen für das Sparen.

Wie kündigen Sie eine Risikolebens­versicherung?

Sie können jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Geld zurück gibt es nicht, denn die Risikolebens­versicherung hat keinen Rückkaufswert. Bevor Sie kündigen, prüfen Sie, ob eine niedrigere Summe reicht.

Was beim Kündigen passiert

Mit der Kündigung endet der Schutz, gezahlte Beiträge bekommen Sie nicht zurück. Anders als beim Kündigen einer Lebens­versicherung mit Sparanteil gibt es keinen Rückkaufswert, weil die Leistung nicht sicher eintritt. Bei konstanter Summe können Sie den Vertrag auch beitragsfrei stellen, die Summe sinkt dann stark. Bei fallender Summe geht das meist nicht.


Was Sie vor einer Kündigung bedenken sollten

Ein neuer Vertrag ist später teurer, weil Sie älter sind und die Gesundheit neu geprüft wird. Beim GDV-Standardkunden kostet der Abschluss mit 45 Jahren rund 3,6-mal so viel wie mit 30. Sinkt nur Ihr Bedarf, senkt eine Teilkündigung die Summe. Kurz nach Abschluss können Sie ohne Begründung widerrufen: innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie Versicherungsschein, Bedingungen und Belehrung erhalten haben (Quelle: § 152 VVG).

Häufige Fragen zur Risikolebens­versicherung

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Risikolebens­versicherung?

Sobald jemand von Ihrem Einkommen abhängt oder ein Kredit offen ist, etwa beim ersten Kind oder beim Kauf einer Immobilie. Früh abzuschließen spart Geld, solange Sie gesund sind. Beim Standardkunden des GDV kostet der Abschluss mit 35 Jahren rund 45 Prozent mehr als mit 30, laut GDV.

Was passiert mit der Risikolebens­versicherung bei einer Trennung?

Der Vertrag läuft weiter. Als Versicherungsnehmer können Sie ein widerrufliches Bezugsrecht jederzeit ohne Zustimmung des Versicherers ändern, laut Versicherungs­vertrags­gesetz. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht lässt sich nicht einseitig ändern. Bei einer verbundenen Leben hängt es vom Tarif ab, ob sich der Vertrag teilen lässt.

Wer bekommt das Geld, wenn kein Bezugsberechtigter im Vertrag steht?

Dann fällt der Anspruch in den Nachlass und geht an die Erben. Fällt der eingetragene Bezugsberechtigte weg, steht das Recht dem Versicherungsnehmer zu, war er selbst die versicherte Person, seinem Nachlass. Die Leistung wird dann zusammen mit dem übrigen Erbe versteuert. Ein gültiges Bezugsrecht bringt das Geld direkt an die Person, die Sie absichern wollen.

Wann gelten Sie bei der Risikolebens­versicherung als Nichtraucher?

Das hängt vom Tarif ab. Üblich sind zwölf Monate ohne Rauchen, bessere Tarifstufen verlangen zehn Jahre. E-Zigaretten und Wasserpfeifen zählen als Rauchen, Gelegenheitsraucher gelten meist als Raucher. Nach einem Rauchstopp ist bei manchen Versicherern nach meist zwölf Monaten ein Wechsel in den Nichtrauchertarif möglich.

Wie sind Beamte im Todesfall abgesichert?

Über Witwengeld und Waisengeld. Das Witwengeld beträgt 55 Prozent des Ruhegehalts, das Waisengeld 12 Prozent für Halbwaisen und 20 Prozent für Vollwaisen. Voraussetzung sind unter anderem mindestens fünf Jahre Dienstzeit. Das gilt nach dem Beamtenversorgungsgesetz des Bundes, die Länder regeln es meist gleich.

Was gilt für Selbständige und Geschäftspartner?

Selbständige ohne Renten­versicherungspflicht haben keine gesetzliche Hinterbliebenenrente. Eine Risikolebens­versicherung kann auch Geschäftspartner, Schlüsselpersonen oder Betriebskredite absichern. Beiträge von Gesellschaftern zu solchen Verträgen sind aber keine Betriebsausgaben, auch wenn sie betriebliche Kredite absichern. Das hat der Bundesfinanzhof 2013 entschieden (Aktenzeichen VIII R 4/10).

Worin unterscheiden sich Risikolebens­versicherung und Restschuld­versicherung?

Die Restschuld­versicherung sichert nur einen bestimmten Kredit ab und deckt oft auch Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Sie ist in der Regel teurer und hat ungünstigere Bedingungen. Die Risikolebens­versicherung gestalten Sie frei, sie gehört Ihnen und kann den Kredit überdauern. Bei Baufinanzierungen dürfen Sie den Versicherer selbst wählen, laut Bürgerlichem Gesetzbuch.

Wann passt eine Sterbegeld­versicherung besser?

Wenn es nur um die Bestattungskosten geht und kein Einkommen ersetzt werden muss. Sterbegeld ist eine kleine, meist lebenslange Kapital­versicherung, ohne Gesundheitsfragen oft mit Wartezeit. Stiftung Warentest hält sie nur für wenige für sinnvoll, weil viele mehr einzahlen, als die Angehörigen später erhalten, laut Stiftung Warentest.

Wie hoch ist die durchschnittliche Versicherungssumme?

Rund 121.000 Euro je Vertrag, Stand 2024. Insgesamt gab es 7,3 Millionen Risikolebens­versicherungen mit fast 885 Milliarden Euro Summe. Der Durchschnitt liegt unter drei bis fünf durchschnittlichen Bruttojahresgehältern, die der GDV als Faustregel nennt, laut GDV.

Wo gilt der Schutz der Risikolebens­versicherung?

Im Marktbeispiel gilt der Schutz weltweit, was genau gilt, steht in den Bedingungen Ihres Tarifs. Viele Bedingungen schließen aber Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen aus. Ausnahmen gibt es unter anderem für ein passives Kriegsrisiko im Ausland und bestimmte Einsätze der Bundeswehr. Was genau gilt, steht in den Bedingungen Ihres Tarifs.

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Lena Mierbach
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