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Welche Vorteile ein Pensionsfonds für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat und wie Sie ihn erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.
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Welche Vorteile ein Pensionsfonds für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat und wie Sie ihn erfolgreich in Ihrem Unternehmen einführen.
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Der Pensionsfonds im Überblick
Wie funktioniert der Pensionsfonds?
Der Pensionsfonds ist einer der sechs Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger, der die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge anlegt. Später werden die eingezahlten Beiträge zusammen mit den erwirtschafteten Überschüssen als Betriebsrente ausgezahlt.
Der Pensionsfonds bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität als andere Modelle der betrieblichen Altersvorsorge. Die Möglichkeit, die Beiträge an der Börse anzulegen, erhöht die Renditechancen, aber auch das Risiko von Zinsverlusten. Ein oder mehrere Arbeitgeber können einen Pensionsfonds nutzen.
Alle Durchführungswege der bAV im Überblick
Der Pensionsfonds in Kürze
Art der Beiträge | Arbeitgeber über Zuwendungen, Arbeitnehmerbeiträge über Entgeltumwandlung. |
Leistungen im Alter | Lebenslange Rente, Kapitalauszahlung. |
Besonderheit | Höhere Renditechancen, da Anlage am Kapitalmarkt |
Geeignet für | Unternehmen, die alte Direktzusagen auslagern möchten; Arbeitnehmer, die an mehr Rendite interessiert sind. |
Staatliche Förderung | Die Beiträge sind bis zu einer gewissen Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei. |
Versteuerung im Alter | Zahlungen müssen während Rente nachträglich versteuert werden. |
Optimale Beitragshöhe | Die Beiträge sollten die Grenze der steuerlichen Förderungen nicht überschreiten. |
Nachträgliche Änderung der Beitragshöhe | Beträge können gesenkt oder erhöht werden. |
Private Weiterführung | Ist möglich. |
Kündigung | Kündigung ist in der Regel nicht möglich, Beiträge können aber auf ruhend gesetzt werden. |
Absicherung von Invalidität oder Todesfall | Gegen einen Aufpreis können diese Risiken abgesichert werden. |
Alle Infos für Arbeitgeber
Was Sie als Arbeitgeber über die Leistungen, Vor- und Nachteile von Pensionsfonds wissen sollten, haben wir in den Kapiteln ab „Pensionsfonds für Arbeitgeber“ für Sie zusammengetragen.
Was Arbeitnehmer wissen müssen
Die für Arbeitnehmer relevanten Informationen zum Thema Pensionsfonds finden Sie in unserem Kapitel zum Pensionsfonds für Arbeitnehmer.
Der Pensionsfonds für Arbeitnehmer
Für welche Arbeitnehmer lohnt sich der Pensionsfonds?
Wer sein zukünftiges Alterskapital durch renditeorientiertes Sparen vergrößern möchte, ist mit einem Pensionsfonds gut beraten. Lohnenswert sind Pensionsfonds insbesondere, wenn der Arbeitgeber Beiträge leistet.
Vier Gründe, den Pensionsfonds zu nutzen
Das spricht gegen den Pensionsfonds
Das leistet der Pensionsfonds
Zu den Leistungen des Pensionsfonds zählen:
- Altersleistungen
- Hinterbliebenenleistungen
- Invaliditätsleistungen
Zusätzliche Leistungen beim Pensionsfonds
Im Todesfall sind während der Ansparphase die Hinterbliebenen mit einer Rente oder einer Kapitalzahlung abgesichert. Sparer können auch noch Zusatzbausteine abschließen oder später in den Vertrag aufnehmen. Einige Pensionskassen bieten für die Hinterbliebenenversorgung beispielsweise ein Sterbegeld oder eine Rentengarantiezeit an. Auch kann der Pensionsfonds mit einer Berufsunfähigkeitsvorsorge ergänzt werden.
Mindestzusage und Leistungszusage
Es gibt zwei Arten der Versorgungszusage, die Arbeitgeber gegenüber Ihren Arbeitgebern machen können. Eine Möglichkeit ist die Beitragszusage mit Mindestleistung. Hier bekommen die Arbeitnehmer mindestens ihre eingezahlten Beiträge zurück, die tatsächliche Höhe der Leistung hängt aber von der Entwicklung der Kapitalanlagen ab. Alternativ können Arbeitgeber einen bestimmten Festbetrag für die Rente oder Kapitalleistung versprechen (Leistungszusage).
So werden die Leistungen finanziert
Im Kapitaldeckungsverfahren werden die zugesagten Leistungen finanziert. Die Pensionsfonds-Einrichtungen legen die Sparanteile jedes Versorgungsberechtigten an – etwa in Aktien oder Fonds. Je nach Risikoprofil unterscheiden sich die Anlagestrategien, theoretisch ist es möglich, die gesamten Beiträge in renditestarke Anlageformen zu investieren.
Wie gestalten sich die Beiträge für den Pensionsfonds?
Einzahlen in den Pensionsfonds können entweder:
Die Höhe der monatlichen Beiträge ist nicht gesetzlich festgelegt und kann jederzeit angepasst werden. Finanziert der Arbeitnehmer den Pensionsfonds, passiert dies über die Entgeltumwandlung. Dadurch sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben. Beiträge des Arbeitnehmers zur bAV sind zum Beispiel bis zu einem Höchstbetrag von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei.
Wie wird der Pensionsfonds ausgezahlt?
Es bildet sich ein individuelles Deckungskapital, aus dem später die Auszahlungen der bAV berechnet werden. Der Versicherte erhält in der Regel eine lebenslange Rente. Es ist aber auch eine einmalige Auszahlung oder die Auszahlung von 30 Prozent zu Rentenbeginn und den Rest als monatliche Rente möglich. Dieses Kapitalwahlrecht besteht seit 2014 auch für den Pensionsfonds. Die Auszahlungen werden allerdings in jeder Variante versteuert, wenn die Beiträge während der Ansparphase steuerfrei geblieben sind. Auch werden der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberbeitrag der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig.
Das müssen Sie über die Auszahlung der Betriebsrente wissen
Was passiert bei einem Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit?
Die Beiträge zum Pensionsfonds sind übertragbar, pfändungssicher und verfallen in der Regel nicht. Der Anspruch auf die Leistung im Alter bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel und während Arbeitslosigkeit oder Elternzeit erhalten. Eine Kündigung und vorzeitige Auszahlung ist normalerweise nicht möglich, Sie können Vertrag jedoch ruhen lassen, also keine weiteren Einzahlungen leisten. Einmal erworbene Ansprüche sind auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.
Der Pensionsfonds für Arbeitgeber
Für diese Unternehmen ist der Pensionsfonds empfehlenswert
Empfehlenswert ist der Pensionsfonds für Firmen, die zugunsten einer höheren Eigenkapitalquote die betriebliche Altersvorsorge auslagern möchten (mehr dazu im Artikel Outsourcing der betrieblichen Altersvorsorge). Der Beitritt zu einem Pensionsfonds ist insbesondere für kleine und mittelständige Unternehmen interessant. Auch Unternehmen, die den Verkauf bzw. die Weitergabe im Familienverbund in Erwägung ziehen, sollten über dieses Thema nachdenken. Bei uns kommt der Pensionsfonds in der Regel dann zum Einsatz, wenn sie vorhandene und meistens alte Versorgungssysteme „neuordnen“, sprich optimieren und für die Unternehmen attraktiver gestalten.
Vier Gründe, einen Pensionsfonds zu nutzen
Experten-Tipp:
„Viele alte Versorgungssysteme belasten womöglich die Bilanzen der Unternehmen, da die Gesetzgebung und der Niedrigzins hier lange gegen die Unternehmen gewirkt haben. Solche Systeme sollten unter Umständen umgebaut werden, um für verkürzte Bilanzen, mehr Sicherheit für die Arbeitnehmer und vor allem Klarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu sorgen.“
Kombination mit dem Sozialpartnermodell möglich
Pensionsfonds lassen sich mit dem Sozialpartnermodell kombinieren. Beim Sozialpartnermodell einigen sich die Tarifparteien auf eine betriebliche Altersvorsorge, die dann im Tarifvertrag festgehalten wird. Arbeitgeber müssen jedoch nur eine Beitragszusage leisten, was zu noch mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage führt.
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So sehen die Kosten des Pensionsfonds für Arbeitgeber aus
Diese Kosten entstehen Arbeitgebern
- Beiträge zur Versicherung beziehungsweise Zuschüsse zu Beiträgen der Angestellten
- Beiträge zum Pensionssicherungsverein
- Verwaltungskosten
Wann muss man den Zuschusss zahlen?
Arbeitgeber müssen die Entgeltumwandlung ihrer Angestellten in der Regel mit mindestens 15 Prozent des umgewandelten Gehalts bezuschussen, solange sie durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Ist das nicht der Fall – zum Beispiel, weil der Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient -, müssen sie den Zuschuss nicht zahlen. Es kann auch in einem Tarifvertrag festgelegt werden, dass es keinen Zuschuss zur Entgeltumwandlung gibt.
Arbeitgeber ist bei Pensionsfonds verpflichtet
Beiträge können in einen bereits bestehenden oder neu gegründeten Pensionsfonds eingezahlt werden. Die Rechtsform ist eine Aktiengesellschaft oder ein Verein. In beiden Fällen haftet der Arbeitgeber; auch Subsidiärhaftung genannt: Er verpflichtet sich, eine garantierte Mindestleistung zu erfüllen, falls der Pensionsfonds diese nicht mehr bezahlen kann. Ein Recht auf Mindestansprüche hat der Arbeitnehmer auch, wenn sein Unternehmen in Konkurs geht. Dazu zahlt der Arbeitgeber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG).
Diese Pflichten hat der Arbeitgeber bei der bAV
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Pensionsfonds: Aktuelle Testberichte
2022 untersuchte das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) 25 Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge. Bewertet werden die Qualität der Beratung, die Haftung, der Service und die Verwaltung. 17 Anbieter erhielten die Höchstwertung und somit das Qualitätsurteil „exzellent“ (Quelle). Darunter unter anderem die
- Alte Leipziger
- HDI
- Swiss Life
Die kompletten Testergebnisse dieses Testberichts und einiger anderer haben wir Ihnen auf unserer ausführlichen Seite zum Thema zusammengefasst:
Pensionsfonds: Angebote vergleichen und fachliche Beratung nutzen
Ein Vergleich von Durchführungswegen lohnt sich
Bevor sich ein Arbeitgeber für einen Pensionsfonds entscheidet, lohnt sich ein Vergleich mit den anderen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Neben dem Pensionsfonds sind folgende Wege möglich:
Wenn ein Pensionsfonds für Sie und Ihr Unternehmen in Frage kommt, vergleichen Sie am besten verschiedene Anbieter und ihre Angebote. Wenden Sie sich hierzu gern direkt an uns. Testergebnisse zur bAV können ebenfalls sehr hilfreich sein – jedoch nur als erste Orientierung.
So finden Sie eine gute betriebliche Altersvorsorge
Achten Sie beim Vergleich von Angeboten unter anderem auf die Verwaltungskosten und das Potenzial für eine gute Rendite. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Form der betrieblichen Altersvorsorge für Ihr Unternehmen besonders geeignet ist, und erstellen Ihnen auch gern passende Angebote.
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