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Unser Ratgeber zur Riester-Rente: wie sie funktioniert, was die Reform für Ihren Vertrag bedeutet und wann sich eine Beratung vom Experten lohnt.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie zahlen ein, der Staat legt Zulagen dazu oder gewährt einen Steuervorteil.
- Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 startet für neue Verträge das Altersvorsorgedepot.
- Ihr bestehender Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Sie müssen wegen der Reform nichts tun.
- Ab 2027 können Sie weiter besparen, in die neue Förderung wechseln, übertragen oder ruhen lassen. Kündigen ist fast immer die teuerste Lösung.
Riester-Rente 2026 und 2027: Was gilt jetzt für Sie?
Die Riester-Rente ist ein privater Altersvorsorgevertrag, den der Staat mit Zulagen und einem Steuervorteil fördert. Seit der Reform gilt: Neue Verträge sind nur noch bis 31.12.2026 möglich, bestehende Verträge laufen mit der alten Förderung weiter.
Reform 2027: Was das für Ihre Riester-Rente bedeutet
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29.05.2026 verkündet. Ihr Riester-Vertrag behält die bisherige Förderung bis zum Beginn der Auszahlung, eine automatische Umstellung gibt es nicht. Ab dem 01.01.2027 können Sie in die neue Förderung wechseln oder Ihr Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Neue Riester-Verträge nach altem Recht dürfen nur bis 31.12.2026 verkauft werden.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Was die Reform für Sie bedeutet, hängt davon ab, wo Sie gerade stehen. Die meisten Leser haben schon einen Vertrag, andere überlegen noch einen Abschluss oder suchen eine Alternative. Wählen Sie Ihre Lage, die Links führen Sie zur passenden Antwort.
Sie haben einen Vertrag
Er läuft unverändert weiter. Ab 2027 haben Sie fünf Möglichkeiten, die Optionen-Tabelle zeigt sie. Bevor Sie etwas ändern, lohnt ein Blick auf Kündigung und Beitragsfreistellung.
Sie überlegen einen Abschluss bis 31.12.2026
Ein Riester-Vertrag bleibt in der alten Förderung, solange Sie nicht selbst wechseln. Das lohnt sich vor allem für Geringverdiener mit Kindern. Was dafür und dagegen spricht, steht auf der Seite Vor- und Nachteile.
Sie suchen eine Alternative ab 2027
Das Altersvorsorgedepot bringt bis zu 540 Euro Grundzulage und fördert erstmals Selbständige. Weitere Wege vergleicht unsere Seite Kritik und Alternativen.
Der Zeitplan der Reform
| Zeitpunkt | Was gilt | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| bis 31.12.2026 | Neuabschluss eines Riester-Vertrags nach altem Recht möglich | Vertrag bleibt in der alten Förderung, solange Sie nicht wechseln oder neu abschließen |
| ab 01.01.2027 | Altersvorsorgedepot und neue Förderung starten | Wechsel der Förderung oder Übertragung möglich, keine Pflicht |
| ab 01.01.2028 | neue Regeln für Entnahmen beim Wohn-Riester | Wohnförderkonto für neue Entnahmen ohne Verzinsung |
| bis zur Auszahlung | Bestandsverträge behalten die alte Förderung | 175 Euro Grundzulage, Kinderzulage 185 oder 300 Euro |
Betroffen sind viele Haushalte: Ende 2025 gab es knapp 14,7 Millionen Riester-Verträge, zwei Drittel davon Versicherungen. Schätzungsweise ein Fünftel bis knapp ein Viertel ruht ohne Beiträge. Für all diese Verträge gilt: Sie laufen weiter, und niemand muss bis Jahresende wechseln.
Was ist Ihr Riester-Vertrag nach der Reform wert?
Wir prüfen kostenfrei Kosten, Garantie und Förderung Ihres Vertrags und rechnen durch, ob Behalten, Wechseln oder Übertragen für Sie besser ist.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Ehrliche Rechnung, auch wenn Behalten besser ist
- Auch zur neuen Förderung ab 2027
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Sie zahlen in einen zertifizierten Vertrag ein, der Staat fördert Ihre Beiträge mit Zulagen oder über den Sonderausgabenabzug. Im Alter bekommen Sie eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan, die Auszahlung wird versteuert.
Riester-Rente einfach erklärt
Die Riester-Rente gibt es seit 2002. Gefördert wird nur ein Vertrag, den das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert hat. Der Anbieter muss Ihnen zu Beginn der Auszahlung mindestens Ihre Beiträge und die Zulagen zur Verfügung stellen. Diese Beitragsgarantie unterscheidet Riester vom neuen Altersvorsorgedepot, das ohne Garantie auskommt.
Die Zulagen beantragt Ihr Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle, am einfachsten über einen Dauerzulagenantrag. Seit dem Beitragsjahr 2024 zahlt die Zulagenstelle erst nach vollständiger Prüfung aus. Statt einer Rente können Sie das Guthaben auch für die eigene Wohnung nutzen, das heißt Wohn-Riester.
Riester-Förderung: Wie hoch sind die Zulagen?
Für Ihren Vertrag gelten bis zur Auszahlung die bisherigen Zulagen. Die volle Förderung bekommen Sie, wenn Sie vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres einzahlen, abzüglich der Zulagen und mindestens 60 Euro. Die neuen Werte gelten nur, wenn Sie wechseln oder ab 2027 neu abschließen.
| Regel | Ihr Riester-Vertrag (Bestand) | Neues Recht ab 2027 |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 Euro im Jahr | bis 540 Euro, gestaffelt nach Beitrag |
| Kinderzulage | 185 Euro (Geburt bis 2007), 300 Euro (ab 2008) | Beitrag in gleicher Höhe, bis 300 Euro je Kind |
| Mindesteigenbeitrag | vier Prozent des Vorjahres minus Zulagen, mindestens 60 Euro | 120 Euro im Jahr |
| Steuerabzug | bis 2.100 Euro einschließlich Zulagen | bis 1.800 Euro plus Zulagen |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 Euro unter 25 | einmalig 200 Euro unter 25 |
Ein Beispiel der Zentralen Zulagenstelle: Bei 35.000 Euro Einkommen im Vorjahr und einem Kind, geboren 2011, liegt der Mindesteigenbeitrag bei 1.400 Euro minus 175 Euro Grundzulage minus 300 Euro Kinderzulage. Sie zahlen also 925 Euro im Jahr selbst. Details stehen auf den Seiten zur Förderung, zur Kinderzulage und zum Mindesteigenbeitrag.
Wer ist förderberechtigt?
Unmittelbar gefördert ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, also vor allem Angestellte und Auszubildende. Dazu kommen Beamte, Richter und Soldaten mit Einwilligung, Kindererziehende, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen und Bezieher von Arbeitslosengeld. Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht sind im alten Recht nicht gefördert.
Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung sind über den Partner mittelbar begünstigt, wenn sie einen eigenen Vertrag haben und mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen. Was für Ihre Lage gilt, zeigt die Übersicht der Personengruppen.
Welche Formen der Riester-Rente gibt es?
Riester gibt es als Versicherung, Fondssparplan, Banksparplan und Wohn-Riester. Alle Formen haben dieselbe Förderung, sie unterscheiden sich bei Garantie, Kosten und Renditechance. Neu abschließen lassen sich alle nur bis 31.12.2026.
| Vertragsart | Verträge Ende 2025 | Besonderheit |
|---|---|---|
| Rentenversicherung, klassisch oder fondsgebunden | 9,745 Millionen | lebenslange Rente, Rentenfaktor und Kosten entscheiden |
| Fondssparplan | 2,996 Millionen | Fondsanlage mit Garantie auf Beiträge und Zulagen |
| Banksparplan | 0,486 Millionen | Sparvertrag mit variablem Zins |
| Wohn-Riester | 1,437 Millionen | Bausparen oder Darlehen für die eigene Wohnung |
Eine Sonderform mit Wertsicherung erklärt die Seite zu ICPPI-Verträgen. Alle Vertragsarten im Vergleich finden Sie in der Übersicht der Riester-Arten.
Wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62, bei Verträgen bis Ende 2011 mit 60. Sie bekommen eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan, der ab 85 in eine Rente übergeht. Zu Beginn können Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen. Ist die Rente sehr klein, wird sie abgefunden.
Die Grenze für diese Kleinbetragsrente liegt seit dem 30.05.2026 bei 1,5 Prozent der Bezugsgröße, 2026 also bei 59,33 Euro im Monat. Alles zu Zeitpunkt, Höhe und Abzügen steht auf der Seite Auszahlung der Riester-Rente.
Nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente
In der Ansparphase bleiben Erträge steuerfrei, im Alter wird die Auszahlung voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert (§ 22 Nummer 5 EStG). Das gilt auch für die 30 Prozent Teilkapital. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen auf die Riester-Rente keine Beiträge.
Ob Zulage oder Steuerabzug mehr bringt, prüft das Finanzamt in der Günstigerprüfung automatisch. Dafür tragen Sie Ihre Beiträge in die Anlage AV ein. Wie das geht, zeigt die Seite Riester-Rente in der Steuer.
Was können Sie mit Ihrem Riester-Vertrag tun?
Sie müssen nichts tun, Ihr Vertrag läuft mit der alten Förderung weiter. Ab 2027 haben Sie fünf Möglichkeiten. Welche die richtige ist, hängt von Kosten, Garantie, Kinderzulagen und Restlaufzeit Ihres Vertrags ab.
Ihre fünf Möglichkeiten ab 2027
| Option | Was passiert | Förderung | Passt meist für |
|---|---|---|---|
| Weiter besparen | Vertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026 | bleibt | Geringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge |
| In die neue Förderung wechseln | Erklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbar | neue Zulagen ab 2027 | Gutverdiener ohne Kinderzulage |
| Ins Altersvorsorgedepot übertragen | Kapital wandert, Garantien bleiben zurück | bleibt erhalten | Jüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit |
| Beitragsfrei stellen | keine Beiträge mehr, Vertrag ruht | bleibt, keine neue | wer gerade nicht zahlen kann |
| Kündigen | Rückkaufswert, Förderung wird zurückgezahlt | geht verloren | fast niemand, Kleinstverträge in Notlage |
Weiter besparen oder in die neue Förderung wechseln
Mit der alten Förderung bekommen Familien mit kleinem Einkommen schon für 60 Euro Eigenbeitrag die vollen Zulagen. Eine Mutter mit zwei Kindern ab Jahrgang 2008 erhält so 775 Euro Zulagen im Jahr. Wer gut verdient und keine Kinderzulage bekommt, fährt mit der neuen Grundzulage von bis zu 540 Euro meist besser.
Der Wechsel ist eine Erklärung an Ihren Anbieter, gilt für alle Ihre Riester-Verträge und lässt sich nicht zurücknehmen. Garantie, Rechnungszins und Kosten Ihres Vertrags bleiben dabei erhalten, nur die Förderung ändert sich. Welche Gruppen eher wechseln, zeigt unsere Seite für Gutverdiener.
Achtung bei Neuabschlüssen ab 2027: Wer nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, auch ein Altersvorsorgedepot, stellt damit automatisch alle bisherigen Riester-Verträge auf das neue Recht um. Behält ein Partner seinen alten Vertrag und schließt nur der mittelbar begünstigte Ehepartner neu ab, bekommt dieser keine Zulage.
Übertragen, wechseln oder ruhen lassen
Ab 2027 können Sie Ihr Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Mit drei Monaten Frist zum Quartalsende wandert das gebildete Kapital, Garantien und alter Rechnungszins bleiben zurück. Der alte Anbieter darf bis zu 150 Euro verlangen. Wie der Wechsel zu einem anderen Anbieter abläuft, steht auf der eigenen Seite.
Fehlt gerade das Geld, ist beitragsfrei stellen der Standard. Zulagen und Pfändungsschutz bleiben im Vertrag, nur die Verwaltungskosten laufen weiter. Eine Kündigung kostet dagegen alle Zulagen und den Steuervorteil, die Erträge müssen Sie zusätzlich versteuern. Was übrig bleibt, zeigt die Seite zum Rückkaufswert.
Auszahlung und Umwandlung in Wohn-Riester
Kurz vor dem Rentenbeginn geht es um die Form der Auszahlung. Einen Anspruch auf einen Auszahlungsplan ohne Verrentung ab 85 haben Riester-Altverträge auch nach der Reform nicht, das geht nur mit Zustimmung Ihres Anbieters. Für den Hauskauf können Sie Ihr Guthaben aus jedem Vertrag in Wohn-Riester umwandeln.
Behalten, wechseln oder übertragen? Durchrechnen lassen
Wir legen die Werte Ihres Vertrags neben die neue Förderung und das Altersvorsorgedepot und sagen Ihnen, welcher Weg sich für Sie rechnet.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Rechnung mit Ihren eigenen Vertragswerten
- Partner und Kinderzulagen mitgerechnet
Welche Riester-Seite beantwortet Ihre Frage?
Alle 58 Riester-Ratgeber sind auf dem Stand der Reform. Die Übersicht führt Sie nach Thema direkt zur passenden Seite, jede beantwortet ihre Frage vollständig.
Förderung, Steuer und Zulagenantrag
| Thema | Was Sie dort erfahren |
|---|---|
| Förderung | Grundzulage, Berufseinsteigerbonus und Steuervorteil im Überblick |
| Mindesteigenbeitrag und Höchstbetrag | wie viel Sie für die volle Zulage einzahlen müssen |
| Riester in der Steuererklärung | Anlage AV, Günstigerprüfung und Steuer auf die Rente |
| Dauerzulagenantrag | wie die Zulage jedes Jahr automatisch kommt |
| Rückforderung von Zulagen | wann die Zulagenstelle Geld zurückholt und was Sie tun können |
Dazu kommen Spezialfragen: die Anbieternummer und Zertifizierungsnummer, die Dynamik Ihrer Beiträge und die Zulage für mittelbar Begünstigte.
Riester-Rente nach Personengruppen
| Gruppe | Unsere Grundempfehlung für den Bestandsvertrag |
|---|---|
| Familien und Ehepaare | eher behalten, beim Partner mit den Kinderzulagen fast immer |
| Angestellte und Gutverdiener | Wechsel in die neue Förderung prüfen, ohne Kinder meist besser |
| Beamte und Lehrer | Wechsel prüfen, die Einwilligung gilt weiter |
| Selbständige und Freiberufler | Förderung erst im neuen Recht unter 67 |
| Azubis und Arbeitslose | eher behalten, oft reicht ein kleiner Beitrag für die volle Zulage |
Alle 16 Gruppen mit Förderung vorher und nachher stehen in der Übersicht der Personengruppen, darunter Hausfrauen und Hausmänner, Soldaten und Menschen mit Behinderung.
Lebenslagen: Was passiert mit Ihrem Vertrag?
| Lebenslage | Was gilt |
|---|---|
| Scheidung | das Guthaben wird im Versorgungsausgleich geteilt, ohne Förderverlust |
| Todesfall und Erben | förderunschädlich nur an den Ehepartner oder als Hinterbliebenenrente |
| Umzug ins Ausland | Rückzahlung erst bei Wohnsitz außerhalb von EU und EWR ab Rentenbeginn |
| Privatinsolvenz | gefördertes Guthaben ist geschützt, wenn Zulagen beantragt sind |
| Elternzeit | förderberechtigt über die Kindererziehungszeit, Mindestbeitrag nach dem Vorjahresgehalt |
Weitere Fälle: Riester bei Berufsunfähigkeit, die Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Riester beim BAföG und Riester für Kinder oder Grenzgänger.
Wohn-Riester, Anbieter und Bewertung
Für die eigene Immobilie erklärt die Seite Wohn-Riester Entnahme, Wohnförderkonto, Hausbau und Umbau, die Schwächen stehen unter Kritik und Nachteile. Sonderfälle klären Riester-Rente beleihen, Wohn-Riester ohne Hauskauf und Wohn-Riester und Riester-Rente gleichzeitig. Sonderfälle klären Riester-Rente beleihen, Wohn-Riester ohne Hauskauf und Wohn-Riester und Riester-Rente gleichzeitig. Ob Ihr Anbieter noch verkauft und was er ab 2027 plant, zeigt die Übersicht der Riester-Anbieter.
Wie die Tarife abschneiden, die bis 31.12.2026 noch abschließbar sind, zeigt unser Riester-Test. Eine Bewertung geben die Seiten Vor- und Nachteile und Stolperfallen. Was hinter Frühstart-Rente und Aktienrente steckt, erklären eigene Seiten.
Riester-Beratung: Wann lohnt sich ein Experte?
Eine Riester-Beratung lohnt sich vor jeder Entscheidung, die sich nicht zurücknehmen lässt: vor dem Wechsel in die neue Förderung, vor einer Übertragung, vor einer Kündigung und vor einem Abschluss bis 31.12.2026. Ein Experte rechnet mit Ihren Vertragswerten, nicht mit Durchschnittszahlen.
Wann eine Riester-Beratung sinnvoll ist
Die Reform macht aus einer einfachen Frage eine Rechnung mit mehreren Unbekannten. Kinderzulagen, Partnervertrag, Garantie, Kosten und Restlaufzeit wirken zusammen, und ein Fehler beim Wechsel gilt für alle Verträge. In diesen Fällen sollten Sie vorher einen Experten fragen.
Vor dem Wechsel der Förderung
Die Erklärung gilt für alle Ihre Verträge und ist unwiderruflich. Wir rechnen alte und neue Zulagen für Sie und Ihren Partner nebeneinander.
Vor Kündigung oder Übertragung
Wir vergleichen Rückkaufswert, Förderung, Garantie und Kosten und zeigen, was nach Abzügen wirklich bei Ihnen ankommt.
Vor einem Abschluss bis 31.12.2026
Ein neuer Riester-Vertrag lohnt sich nur in bestimmten Fällen. Wir prüfen, ob er für Sie besser ist als das Altersvorsorgedepot ab 2027.
Eine Auskunft über Ihre Zulagen und Steuerermäßigungen erteilt die Zentrale Zulagenstelle online. Sie prüft aber nicht, ob Ihr Vertrag gut ist und welche Option für Sie die beste ist. Das leistet erst eine Beratung, die Ihren Vertrag und Ihre Familie zusammen betrachtet.
Was macht eine gute Riester-Rente aus?
Ein guter Riester-Vertrag hat niedrige laufende Kosten, eine faire Garantie und einen Rentenfaktor, den der Anbieter nicht einseitig kürzen darf. Dazu kommt die volle Förderung: Prüfen Sie, ob für jedes Jahr ein Zulagenantrag vorliegt und Ihr Beitrag den Mindesteigenbeitrag erreicht.
Ab 2027 können Versicherte zertifizierter Verträge eine Aufstellung ihrer Kosten verlangen. Ein reiner Preisvergleich greift trotzdem zu kurz, weil ein günstiger neuer Vertrag die Garantie des alten nicht ersetzt. Die Noten der aktuellen Tarife zeigt unser Riester-Test.
Checkliste für die Beratung: Diese Fragen sollten Sie sich stellen
Je besser Sie vorbereitet sind, desto genauer wird die Rechnung. Legen Sie die letzte Jahresmitteilung Ihres Anbieters, die Bescheinigung der Zulagen und Ihre Steuerbescheide bereit. Beantworten Sie dazu vorab diese Fragen:
- Welche Garantie und welche Kosten hat mein Vertrag, und wann beginnt die Auszahlung?
- Bekomme ich Kinderzulagen, und für wie viele Jahre noch?
- Hat mein Partner einen eigenen Riester-Vertrag, und wer ist unmittelbar gefördert?
- Brauche ich das Geld für eine eigene Immobilie oder für eine Rente?
- Kann ich die Beiträge bis zum Rentenbeginn sicher weiterzahlen?
Experten-Tipp:
Erst rechnen, dann unterschreiben
„Die meisten Kunden kommen mit der Frage, ob sie jetzt kündigen oder wechseln müssen. Die ehrliche Antwort lautet oft: weder noch. Ein alter Vertrag mit Kinderzulagen und kleinem Eigenbeitrag ist kaum zu schlagen. Ein teurer Vertrag mit 25 Jahren Restlaufzeit sieht im Altersvorsorgedepot dagegen oft besser aus. Den Unterschied sehen Sie nur, wenn jemand Ihre echten Zahlen nebeneinanderlegt.“
Kostenfreie Riester-Beratung vom Experten
Unsere Experten prüfen Ihren Riester-Vertrag und rechnen alle Wege durch, vom Weiterbesparen bis zum Altersvorsorgedepot ab 2027.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Ehrliche Empfehlung, auch zum Behalten
- Auch zum Abschluss bis 31.12.2026 und zum Altersvorsorgedepot
Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Sie zahlen in einen zertifizierten Vertrag ein, der Staat legt Zulagen dazu oder gewährt einen Steuervorteil. Die volle Zulage bekommen Sie, wenn Sie vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen einzahlen, mindestens 60 Euro. Im Alter erhalten Sie eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan.
Für wen lohnt sich riestern überhaupt?
Am meisten lohnt sich Riester für Familien und Geringverdiener, weil sie mit kleinem Eigenbeitrag hohe Zulagen bekommen. Gutverdiener profitieren über den Steuerabzug, ab 2027 oft mehr mit der neuen Förderung. Neue Verträge gibt es nur bis 31.12.2026, danach tritt das Altersvorsorgedepot an ihre Stelle.
Was kostet die Riester-Rente monatlich?
Ihren Beitrag legen Sie selbst fest. Für die volle Zulage zahlen Sie vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres minus Zulagen, mindestens 60 Euro im Jahr. Bei 35.000 Euro Einkommen und einem Kind ab Jahrgang 2008 sind das 925 Euro im Jahr, rund 77 Euro im Monat.
Wie viel Riester-Rente bekomme ich ausgezahlt?
Das hängt von Beiträgen, Zulagen, Laufzeit, Kosten und Rentenfaktor Ihres Vertrags ab. Ende 2024 erhielten gut 1,3 Millionen Menschen Leistungen, im Schnitt 144,68 Euro im Monat einschließlich Einmalzahlungen. Ohne Einmalzahlungen waren es 87,60 Euro. Ihre Hochrechnung steht in der jährlichen Mitteilung Ihres Anbieters.
Ist die Riester-Rente ein Leben lang garantiert?
Ja, die Riester-Rente wird lebenslang gezahlt. Auch beim Auszahlungsplan geht das restliche Kapital spätestens mit 85 in eine lebenslange Rente über. Garantiert ist zudem, dass zu Beginn der Auszahlung mindestens Ihre Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen.
Ist die Riester-Rente sicher vor Pfändungen?
In der Ansparphase ist das geförderte Guthaben vor Pfändung geschützt, wenn Sie die Zulagen beantragt haben und der Höchstbetrag nicht überschritten ist. Der Schutz bleibt auch bei einer Beitragsfreistellung bestehen. Er entfällt erst mit der Kündigung.
Kann ich die Beitragszahlungen anpassen?
Ja, Sie können Ihre Beiträge jederzeit erhöhen, senken oder den Vertrag ruhen lassen. Für die volle Zulage muss Ihr Beitrag den Mindesteigenbeitrag erreichen: vier Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres minus Zulagen, mindestens 60 Euro. Zahlen Sie weniger, wird die Zulage anteilig gekürzt.
Lohnt sich eine Kündigung der Riester-Rente?
Fast nie. Bei einer Kündigung zahlen Sie alle Zulagen und den Steuervorteil zurück, die Erträge müssen Sie versteuern. Beitragsfrei stellen oder ab 2027 ins Altersvorsorgedepot übertragen ist fast immer günstiger. Lassen Sie den Rückkaufswert und die Förderung vorher nebeneinanderlegen.
Muss ich die Förderung bei Kündigung zurückzahlen?
Ja. Die Zulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen gehen zurück, die Zentrale Zulagenstelle lässt sie vom Anbieter einbehalten. Ausgenommen sind Anteile für eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung. Eine Übertragung auf einen anderen zertifizierten Vertrag ist dagegen förderunschädlich.
Welche weiteren Formen der privaten Altersvorsorge gibt es?
Neben Riester gibt es ab 2027 das Altersvorsorgedepot, dazu die betriebliche Altersvorsorge, die Rürup-Rente und private Renten- oder fondsgebundene Lebensversicherungen. Einen Überblick gibt unsere Seite zur Altersvorsorge.
Kann ich 2027 noch eine Riester-Rente abschließen?
Nein. Riester-Verträge nach altem Recht dürfen nur bis 31.12.2026 verkauft werden. Ab dem 01.01.2027 gibt es neue geförderte Verträge wie das Altersvorsorgedepot. Ein bis Jahresende abgeschlossener Vertrag behält die alte Förderung bis zur Auszahlung.
Muss ich wegen der Reform mit meinem Riester-Vertrag etwas tun?
Nein. Ihr Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung weiter, eine automatische Umstellung gibt es nicht. Ab 2027 können Sie freiwillig in die neue Förderung wechseln oder übertragen. Beides sollten Sie vorher durchrechnen lassen, weil der Wechsel für alle Verträge gilt und nicht widerrufbar ist.
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