Berufsgruppen in der Betriebs­­unterbrechungs­versicherung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung kann von Unternehmen unterschiedlicher Größe abgeschlossen werden.
  • Es gib auch speziell auf bestimmte Berufsgruppen zugeschnitte Produkte, wie etwa für Ärzte, Anwälte und Freiberufler.
  • Je nach Berufsgruppe können Zusatzbausteine wie die Betriebsschließungs­versicherung oder Praxisausfall­versicherung sinnvoll sein.

Das erwartet Sie hier

Welche Unternehmen eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung abschließen sollten und für welche Berufsgruppen es spezielle Versicherungs­lösungen gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Übersicht: Betriebs­­­­unterbrechungs­­versicherung für wen?
  2. Details zu einzelnen Berufsgruppen
  3. Fazit

Für welche Berufsgruppen gibt es Versicherungs­lösungen?

Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung kann von jedem Betrieb abgeschlossen werden – von Kleinstunternehmen über mittelständische Unternehmen bis großen Unternehmen und auch von Selbständigen und Freiberuflern. Dabei kann sich ein Landwirt ebenso absichern wie ein Supermarkt oder ein Produktionsbetrieb. Einige Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Tarife abhängig von der Größe oder Art des Unternehmens an.

Verschiedene Kombinations­möglichkeiten

Oftmals entscheiden die Anzahl der Beschäftigten und der Jahresumsatz über den entsprechenden Tarif. Bei geringem Risiko reicht häufig auch schon die kleine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung aus. Diese kann in Kombination mit einer Geschäftsinhalts­versicherung abgeschlossen werden.

Betriebs­­unterbrechungs­versicherung: Konzepte für verschiedene Berufsgruppen

Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Selbständige und Freiberufler

Erleiden Selbständige oder Freiberufler einen Schaden, der sie zum Betriebsstillstand zwingt, kann die damit verbundene Betriebs­unterbrechung die gesamte Existenz bedrohen. Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Selbständige kann für verschiedene Risiken und Haftungszeiträume abgeschlossen werden. Folgende Gefahren sind versicherbar:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Muss der Betrieb durch eine der versicherten Gefahren unterbrochen werden, übernimmt der Versicherer alle laufenden Kosten sowie die entgangenen Gewinne. Bei Selbständigen mit mehreren Angestellten werden die Löhne und Gehälter übernommen. Die Versicherung trägt laufende Verbindlichkeiten und übernimmt auch die Kosten für Schadensersatz bei Kunden. Um sich umfassend abzusichern, sollten Selbständige und Freiberufler die Versicherungssumme nicht zu niedrig vereinbaren.

Was leistet und was kostet eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung?


Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für mittlere und große Unternehmen

Für mittlere und große Unternehmen kann eine Betriebs­unterbrechung aufgrund eines Sach- oder Elementarschadens die Existenz bedrohen:

  • Wichtige Aufträge können nicht erfüllt werden, neue Kundenaufträge können nicht angenommen werden.
  • Die Kosten für Mieten, Pachten, Kreditzinsen und andere fixe Kosten laufen weiter.
  • Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten sind zu zahlen.
  • Ausstehende Lieferungen können nicht angenommen werden, da nicht genügend Lagerkapazität vorhanden ist.

Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für mittlere und große Unternehmen ist nicht an Berufsgruppen gebunden. Sie wird häufig im Rahmen eines Versicherungspakets angeboten, das auch noch andere Versicherungen enthält, wenn gewünscht. So kann eine kleine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung bereits im Rahmen der Geschäftsinhalts­versicherung abgeschlossen werden. Der Versicherer leistet im Schadensfall folgende Zahlungen:

  • Fixkosten
  • Entgangene Gewinne
  • Kosten für Schadensersatz an Kunden und Lieferanten
  • Kosten zur Wiederherstellung des Betriebs
  • Etwaige anfallende zusätzliche Mehrkosten (Mietkosten, Überstunden-Zahlung)

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Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Ärzte

Eine Krankheit oder ein Sachschaden in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis können zu einer vorübergehenden Praxisschließung führen. Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Ärzte kann in zwei Varianten abgeschlossen werden:

  • Betriebs­­unterbrechungs­versicherung, die bei einem Sachschaden eintritt
  • Praxisausfall­versicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit des Arztes oder Zahnarztes sowie bei Quarantäne eintritt

Beide Varianten können miteinander kombiniert werden. Für die Kombination beider Risiken werden häufig günstige Policen angeboten. Mit einer entsprechenden Absicherung zahlt der Versicherer im Schadensfall die laufenden Kosten inklusive Löhne und Gehälter für die Angestellten und erstattet den entgangenen Umsatz.

Weitere Versicherungen für Zahnärzte


Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Rechtsanwälte

Kommt es in einer Rechtsanwaltskanzlei oder bei einem Notar zu einer Betriebs­unterbrechung aufgrund eines Sachschadens, können wichtige Termine nicht wahrgenommen werden. Das kann beim Rechtsanwalt oder Notar, aber auch bei den Mandanten zu hohen Kosten führen. Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Rechtsanwälte kann die laufenden Fixkosten wie Gehälter für die Angestellten oder Mieten, aber auch entgangene Gewinne übernehmen. Darüber hinaus kann sie auch für die Kosten bei den Mandanten aufkommen, die durch Terminverzug entstehen.

Doch auch für die Anwaltskanzlei kann eine Praxis- bzw. Betriebsausfall­versicherung sinnvoll sein. Sollte der leitende Anwalt bzw. Inhaber wegen Unfall, Krankheit oder angeordneter Quarantäne ausfallen, kann der Betrieb nicht weiterlaufen. Es kommt ebenfalls zu einer Betriebs­unterbrechung, die die Kanzlei hohe Kosten verursacht. Um dieses Risiko abzusichern, bedarf es der speziellen Betriebsausfall­versicherung.

Darauf sollten Sie achten

lesen
  • Ermitteln Sie die richtige Deckungssumme. Ansonsten drohen Über- oder Unter­versicherung.
  • Sichern Sie lediglich die Gefahren ab, die für Ihren Betrieb ein echtes Problem darstellen können.
  • Überlegen Sie, ob Sie bereits bestehende Versicherungen mit der neuen Police zu einem Versicherungspaket schnüren. Die Kostenunterschiede können im Einzelfall beachtlich sein.

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Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Architekten und Ingenieure

Ein Sachschaden durch Feuer, Überschwemmung oder Sturm kann nicht nur das Büro und die Einrichtung von Architekten und Ingenieuren vernichten, sondern auch zu einer Betriebs­unterbrechung führen. Eine solche erzwungene Pause kann die Existenz gefährden, wenn Termine nicht eingehalten werden können und Verzugsstrafen die Folge sind. Umfassenden Schutz bietet die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Architekten und Ingenieure. Sie trägt die laufenden Kosten und übernimmt die entgangenen Gewinne. Sie kann auch für Folgekosten eintreten, die bei den Kunden entstehen, wenn Arbeiten nicht termingerecht ausgeführt werden können.

Hängt der Betrieb vorrangig vom Inhaber ab, macht eine zusätzliche Betriebsausfall­versicherung Sinn. Diese leistet die gleichen Zahlungen, wenn die Schlüsselperson wegen Unfall, Krankheit oder Quarantäne ausfällt.

Welche Versicherungen benötigen Architekten?

Wichtige Versicherungen für Ingenieure


Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Bei Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern kann ein Sachschaden die Existenz bedrohen, da aufgrund einer Betriebs­unterbrechung wichtige Termine nicht wahrgenommen werden können. Für die Mandanten können hohe Kosten entstehen, da unter Umständen wichtige Termine beim Finanzamt verpasst werden. Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater übernimmt fixe Kosten wie Mieten und die Zahlung von Gehältern, aber auch die Kosten, die für die Mandanten entstehen können. Zusätzlich kann die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für die entgangenen Gewinne eintreten.

Wie auch im Falle von Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Architekturbüros gilt auch bei einem Steuerbüro: Wenn der Betriebsablauf essentiell von einer einzelnen Person, wie etwa dem Inhaber, abhängt, dann sollte eine zusätzliche Betriebsausfall­versicherung abgeschlossen werden.

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Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für die Gastronomie und Hotellerie

Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung mit dem Einschluss der Betriebsausfall­versicherung für die Gastronomie und Hotellerie greift nicht nur bei Betriebsausfällen durch Feuer, Sturm oder Hagel, sondern deckt auch Schäden durch eine behördlich angeordnete Betriebsschließung ab:

  • Werden in einem Restaurant Krankheits­erreger wie Salmonellen entdeckt, wird die Schließung des Restaurants angeordnet. Für das Restaurant ist das mit hohen Kosten verbunden, da sie keine Einnahmen erzielen, die gelagerten Lebensmittel vernichten und für die Desinfektion aufkommen müssen.
  • Auch Schäden, die durch einen nicht ordnungsgemäß angeschlossenen Herd oder durch einen Ausfall in der Kühlung entstehen, können mit einem entsprechenden Tarif abgesichert werden.
  • Bei Hotels kommen zusätzlich noch Risiken wie Bettwanzenbefall hinzu, die in einer Versicherung mitinbegriffen sein sollten.
  • Wird wegen Infektionsgefahr im Rahmen einer Epidemie oder Pandemie der Betrieb geschlossen, kommt die Versicherung auch dafür auf. Beachten Sie jedoch die Informationen zur aktuellen Corona-Pandemie! Hier müssen Sie mit deutlichen Einschränkungen rechnen.

Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Pflegeheime

Kommt es in einem Pflegeheim zu einer Infektion mit einer meldepflichtigen Krankheit bei einem Heimbewohner oder einem Angestellten, kann das für die Einrichtung weitreichende Folgen haben. Es kommt zu einer vorübergehenden Schließung und zu einer Unterbringung der Bewohner in einer anderen Einrichtung, um weitere Infektionen zu verhindern. Diese Kosten kann die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Pflegeheime übernehmen. Diese Pflegeheim-Police kann auf weitere Risiken wie Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus erweitert werden.

Aktuelle Infos zu Corona in Pflegeheimen


Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Dolmetscher und Übersetzer

Eine Betriebs­unterbrechung aufgrund eines Sachschadens kann für Dolmetscher und Übersetzer zu einem echten Problem werden. Sie können wichtige Termine nicht einhalten, was Probleme bei den Kunden zur Folge hat. Die Betriebs­­unterbrechungs­versicherung für Dolmetscher und Übersetzer übernimmt die laufenden Kosten, die bei einer Betriebs­unterbrechung bestehen. Sie tritt nicht nur für die laufenden Kosten beim Versicherungsnehmer ein, sondern auch für die entgangenen Gewinne und für Kosten, die bei den Kunden entstehen.

Fällt eine zentrale Person im Unternehmen, wie etwa der Inhaber, wegen Krankheit oder Unfall aus, macht eine zusätzliche Betriebsausfall­versicherung Sinn. Diese übernimmt dann ebenfalls laufende Kosten sowie entgangene Gewinne.

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Fazit

Wie die meisten Gewerbe­versicherungen ist eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung kein Produkt von der Stange. Vielmehr geht es darum, dass die Police an die Gegebenheiten der Firma und an das individuelle Betriebsrisiko angepasst ist. So gibt es für jede Berufsgruppe bzw. Branche eine passende Versicherungs­lösung. Je nach konkretem Betrieb können Zusatzleistungen, wie etwa die Betriebsschließungs­versicherung oder die Praxisausfall­versicherung sehr sinnvoll sein.

Vergleichen Sie vorab in jedem Fall verschiedene Tarife, um den passenden Versicherer und den besten Tarif für Ihre Firma zu finden. Nutzen Sie dafür gern unseren kostenfreien Tarifrechner.

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Katharina Burnus
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