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Welche Versicherungen für Freiberufler verpflichtend und welche noch zusätzlich sinnvoll sind.
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Absicherung für Freiberufler, Freelancer und Selbständige
Im Allgemeinen gilt zwar, dass sich Selbständige gleichermaßen versichern können wie auch Angestellte, jedoch besteht ein anderer Versicherungsbedarf. Selbständige sind in der Regel beispielsweise nicht gesetzlich krankenversichert und zahlen oftmals auch nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Daraus ergeben sich teilweise Sonderregelungen und eine stärkere Notwendigkeit, sich privat abzusichern. Die Besonderheiten und Möglichkeiten werden wir Ihnen hier im Detail vorstellen.
Welche Versicherungen sind für den Freiberufler als Person notwendig?
Krankenversicherung: Essentieller Schutz & gesetzlich vorgeschrieben
Jeder Freiberufler muss eine Krankenversicherung vorweisen können, denn es besteht eine allgemeine Versicherungspflicht. Als Freelancer können Sie zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen. In beiden Varianten können Sie sich frei unter den Anbietern entscheiden. Lassen Sie sich bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Variante jedoch am besten beraten. Welche Form der Krankenversicherung für Sie besser geeignet ist, finden Sie durch eine professionelle Beratung heraus, denn dies hängt stark von der persönlichen Situation ab.
Versicherung über die Künstlersozialkasse
Eine spezielle Versicherungspflicht gilt für Publizisten, Landwirte und Künstler über die Künstlersozialkasse. Für Freiberufler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, besteht die Sonderregelung, dass diese nur 50 % der Beiträge zahlen müssen, während die restlichen 50 % der Beiträge über einen Zuschuss durch den Bund finanziert werden. Dank dieser Regelung werden diese Berufsgruppen der Freiberufler, zumindest was die Krankenversicherung betrifft, mit einem normalen Arbeitnehmer gleichgestellt, denn sie zahlen nur einem dem Arbeitnehmeranteil entsprechendem Anteil in die Künstlersozialkasse ein.
Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, darf nur maximal ein Arbeitnehmer bei dem Freiberufler angestellt sein und der Selbständige, der beitreten möchte, muss mindestens 3.900 € pro Jahr verdienen.
Sind Sie in einem anderen Berufsfeld als Freiberufler tätig und können der Künstlersozialkasse nicht beitreten, können Sie zwischen der freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wählen, wobei Sie sich unbedingt über das Krankentagegeld im Detail informieren sollten, um im Falle eines längeren Verdienstausfalls abgesichert zu sein.
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Krankentagegeldversicherung: Besonders wichtig für Freiberufler
Wenn Sie länger krank sind, haben Sie als Selbständiger nicht automatisch gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie einen ähnlichen Schutz wie Arbeitnehmer bekommen möchten, müssen Sie sich zusätzlich absichern. Zum einen können Sie dies, indem Sie einen höheren Beitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen. Eine weitere Möglichkeit ist, eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.
Wenn Sie sich für eine Krankentagegeldversicherung entscheiden, zahlt der von Ihnen gewählte Anbieter einen gemeinsam vereinbarten Betrag, damit Ihr fehlendes Einkommen während Ihrer Krankheit ausgeglichen wird. Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie sich unbedingt mit einem ausreichenden Krankentagegeld absichern, da Sie kein Krankengeld erhalten – dieses erhalten nur die gesetzlich Versicherten.
Rentenversicherung: Privat oder gesetzlich möglich
Die gesetzliche Rentenversicherung ist grundsätzlich eine Pflichtversicherung in Deutschland. Als Arbeitnehmer ist man in dieser automatisch versichert. Auch einige Freiberufler und Selbständige sind rentenversicherungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise:
- Lehrer
- Erzieher
- Hebammen
- Pflegeberufe
- Seelotsen
- Masseure
Kammerpflichtige Freiberufler müssen sich in dem Versorgungswerk ihrer berufsständischen Kammer (Standeskammer) eintragen lassen. Dadurch werden für diese Freiberufler die Beiträge zur Rentenversicherung automatisch fällig. Dazu gehören zum Beispiel:
- Notare
- Anwälte
- Ärzte
- Apotheker
- Steuerberater
- Architekten
Künstler und Publizisten, die sich bei der Künstlersozialkasse anmelden müssen, zahlen nur die Hälfte des Beitrags und sind somit ebenfalls über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Freiwillige gesetzliche oder private Rentenversicherung nötig
Für alle anderen Freiberufler gilt, dass sie sich selbst absichern müssen. Zum Beispiel können Sie als Selbständiger freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, so stellen Sie sicher, dass Sie im Rentenalter Ansprüche auf Leistungen haben. Alternativ können Sie auch privat fürs Alter vorsorgen. Dafür gibt es verschiedene Formen der Altersvorsorge, die je nach individueller Situation geeignet sind.
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Sie nicht mehr arbeiten können
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, falls es dazu kommen sollte, dass Sie Ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausführen können und so die Einnahmen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, wegbrechen. Vor dem Abschluss der Versicherung sollte die Höhe eines solchen finanziellen Ausgleichs festgelegt werden.
Als selbständig Tätiger erhalten Sie unter Umständen keine Erwerbsminderungsrente im Falle einer Unfähigkeit zur Berufsausübung. Diese ist nämlich an die Bedingung gebunden, in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert zu sein. Deshalb ist es für Selbständige und Freiberufler so sinnvoll, sich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzusichern. Zudem leistet diese bei weitaus mehr Ursachen und früher als eine etwaige gesetzliche Absicherung.
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Unfallversicherung: Bestimmte Berufe brauchen private Absicherung
Für Freiberufler besteht überwiegend eine Unfallversicherungspflicht. Ausgenommen davon sind jedoch selbständig tätige:
- Tierärzte
- Ärzte
- Zahnärzte
- Heilpraktiker
- Psychotherapeuten
- Apotheker
Wer zu diesen Berufsgruppen gehört, kann eine private Unfallversicherung abschließen oder der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig beitreten.
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Welche Versicherungen sind für den Betrieb von Freiberuflern sinnvoll?
Zu den erwähnten Versicherungen für Selbständige sollten Freiberufler außerdem auf den Versicherungsschutz um ihren Betrieb bzw. ihre berufliche Tätigkeit achten.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Im Falle von finanziellen Schäden
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört zu den essentiellen Absicherungen für die berufliche Tätigkeit. Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, ist diese sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt beispielsweise für:
- Rechtsanwälte
- Notare
- Wirtschaftsprüfer
- Versicherungsmakler
- Steuerberater
Bei einem Vermögensschaden handelt es sich um finanzielle Nachteile oder entgangene finanzielle Vorteile, die ein Kunde oder Geschäftspartner durch den von Ihnen verursachten Schaden erleidet. Sind Sie beispielsweise als Vermögensberater tätig und weisen Ihren Mandanten auf eine falsche Anlageentscheidung hin, haften Sie für seinen Verlust. Eine entsprechende Versicherung schützt vor hohen Kosten und unterstützt Sie, falls Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Fehler unterlaufen sollte.
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Betriebshaftpflichtversicherung: Falls Personen verletzt oder fremdes Eigentum geschädigt werden
Die Betriebshaftpflichtversicherung greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter fremdes Eigentum beschädigen oder Menschen verletzt werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden rund um Betriebsstätten, Produkte oder betriebliche Tätigkeiten ab und übernimmt Kosten, die durch Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden aufkommen. Dadurch sind besonders kleinere Betriebe vor dem finanziellen Ruin geschützt, der ohne eine Berufshaftpflichtversicherung eventuell bevorstehen würde.
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Media-Haftpflicht für Selbständige in der Medienbranche
Die Media-Haftpflichtversicherung ist speziell auf die Medien- und Kreativbranche zugeschnitten und schützt diejenigen, die mit den typischen Risiken des Medienbereichs konfrontiert sind, wie zum Beispiel Grafikdesigner, Fotografen, Copywriter etc.
Dabei bezieht sich die Media-Haftpflichtversicherung auf beispielsweise folgende Schäden:
- Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten
- Verlust von Daten
- Ausfall von Websites
- Verstoß gegen Datenschutzvorschriften
Unterläuft einem Freelancer bzw. Selbständigen ein solcher Fehler, kann dies hohe Schadenssummen verursachen. Eine abgeschlossene Media-Haftpflichtversicherung kommt in einem solchen Fall für die Schadensersatzforderungen der Geschädigten auf.
Elektronik- & Cyber-Versicherung für Online-Freiberufler
Mit einer Elektronikversicherung schützen Sie Ihre elektronischen Geräte mit denen Sie in Ihrer Selbständigkeit arbeiten. Die Elektronikversicherung gilt für das Inventar, welches in dem zugehörigen Versicherungsvertrag aufgelistet ist. Falls es also beispielsweise zu einem Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden oder einem Kurzschluss kommen sollte, werden Sie entschädigt. Zusätzlich sind in der Elektronikversicherung auch Bedienfehler und Eigenschäden mitversichert.
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Die Cyber-Versicherung schützt vor Attacken aus dem Internet, Hackern und Cyber-Kriminalität. Die Absicherung gegen Cyber-Risiken gewinnt immer mehr an Bedeutung, da sich das Risiko für Cyber-Angriffe durch den technologischen Fortschritt immer mehr erhöht. Eine Cyber-Versicherung hilft Unternehmern bei Präventionsmaßnahmen, bei der Schadensbegrenzung und Krisenmanagement im Falle eines Angriffs und beim Wiederaufbau der Daten.
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Rechtsschutzversicherung: Für Rechtsstreits mit Kunden oder Geschäftspartnern
Auch wenn Selbständige keinen Arbeitgeber haben, können Sie leicht in einen Rechtsstreit kommen, beispielsweise mit Geschäftspartnern, Kooperationspartnern oder Kunden. Analog zum privaten Rechtsschutz schützt eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Je nach Rechtsfall können diese Kosten mehrere Tausend Euro betragen. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie mit anwaltlicher Beratung und Kostenübernahme.
Achten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, dass sie auch wirklich das versichert, was Sie benötigen. Arbeiten Sie beispielsweise mit Honorarverträgen, muss dies beim Versicherungsabschluss genannt werden. Nicht jeder Versicherer deckt dies ab.
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Geschäftsinhaltsversicherung: Absicherung der Büroräume
Einige Selbständige arbeiten im Homeoffice – andere wiederum unterhalten Mitarbeiter und arbeiten im eigenen Büro. Eine Geschäftsinhaltsversicherung funktioniert wie eine Hausratversicherung für die eigenen vier Wände: Alles, was sich darin befindet (Möbel, Einrichtungsgegenstände, Wertsachen), ist gegen Elementargefahren wie Feuer oder Leitungswasser versichert. Kommt es in Ihren Büroräumen zu einem Brand, erstattet Ihnen die Versicherung den Wert des beschädigten Inventars. In einigen Policen ist auch Einbruch und Vandalismus versichert.
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Fazit
Wer sich selbständig macht, sollte einige Zeit für seinen Versicherungsschutz aufwenden. Dabei ist es nicht nur wichtig, welche Versicherungen man überhaupt abschließen möchte, sondern auch, welcher Anbieter und welcher spezielle Tarif zu einem passt. Einige Anbieter bieten Pakete, die kombiniert werden können. Kalkulieren Sie also unbedingt auch Kosten für Versicherungen in Ihre Finanzen.
Wir empfehlen, erst einmal Ihren Versicherungsbedarf zu ermitteln. Dieser hängt von Ihrer persönlichen Situation, von Ihrer Branche und von Ihrer gewerblichen Tätigkeit ab. Der Versicherungsschutz sollte stets genauestens an die individuellen Bedürfnisse angepasst sein. Informieren Sie sich, vergleichen Sie verschiedene Anbieter und lassen Sie sich professionell beraten. Wenden Sie sich hierzu gern an uns, unsere Fachberater und Experten unterstützen Sie dabei gern.
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