Versicherungen für Freiberufler

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Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gilt eine allgemeine Kranken­versicherungspflicht – auch für Freiberufler.
  • Je nach beruflicher Tätigkeit können zusätzlich unterschiedliche Versicherungen für Freiberufler ver­pflichtend sein.
  • Sinnvoll ist außerdem gerade für Freiberufler die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.
  • Zudem sollten sich Freiberufler auch ausreichend vor möglichen Haftungsrisiken schützen.

Diesen Versicherungsbedarf haben Freiberufler, Freelancer und Selbständige

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Im Allgemeinen können sich Freiberufler genauso versichern wie Angestellte. Jedoch besteht bei ihnen ein anderer Versicherungsbedarf, der sich je nach genauer beruflicher Tätigkeit noch mal unterscheiden kann. Freiberufler sind in der Regel beispielsweise nicht gesetzlich krankenversichert und zahlen oftmals auch nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Daraus ergeben sich teilweise Sonderregelungen und eine stärkere Notwendigkeit, sich privat abzusichern. Lesen Sie hier, welche Versicherungen für bestimmte Freiberufler ver­pflichtend und welche zusätzlichen Versicherungen für alle Freiberufler sinnvoll sind.

Für Freiberufler Pflicht

Je nach ihrer genauen beruflichen Tätigkeit sind die folgenden Versicherungen für Freiberufler ver­pflichtend:

Icon Achtung

Kranken­versicherung für Freiberufler

Icon Arzt

In Deutschland muss jeder Freiberufler eine Kranken­versicherung vorweisen können, da eine allgemeine Versicherungspflicht besteht. Als Freelancer können Sie dabei zwischen der gesetzlichen Kranken­versicherung und der privaten Kranken­versicherung wählen. In beiden Varianten können Sie sich frei unter den Anbietern entscheiden. Welche Form der Kranken­versicherung besser für Sie persönlich geeignet ist, finden Sie am besten durch eine professionelle Beratung heraus, da dies immer stark von der persönlichen Situation abhängt.


Künstlersozialkasse für Künstler und Publizisten

Eine spezielle Versicherungspflicht gilt für Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Für Freiberufler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, besteht die Sonderregelung, dass diese nur 50 Prozent der Beiträge zahlen müssen, während die restlichen 50 Prozent der Beiträge über einen Zuschuss durch den Bund finanziert werden. Dank dieser Regelung werden diese Freiberufler, zumindest was die Kranken­versicherung betrifft, mit einem normalen Arbeitgeber gleichgestellt. Denn sie zahlen nur einen dem Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag in die Künstlersozialkasse ein. Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, dürfen Freiberufler maximal einen angestellten Arbeitnehmer beschäftigen und müssen mindestens 3.900 Euro im Jahr verdienen.

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Renten­versicherung für Freiberufler

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Gesetzliche Renten­versicherung für Freiberufler

Die gesetzliche Renten­versicherung ist in Deutschland grundsätzlich für alle Arbeitnehmer eine Pflicht­versicherung. Aber auch einige Freiberufler und Selbständige sind renten­versicherungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise:

  • Lehrer und Erzieher
  • Hebammen
  • Pflegeberufe
  • Künstler und Publizisten
  • Seelotsen

Kammerpflicht für freie Berufe

Freiberufler, die der Kammerpflicht unterliegen, müssen sich im Versorgungswerk ihrer berufsständischen Kammer eintragen lassen. Dadurch werden für sie die Beiträge zur Renten­versicherung automatisch fällig. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Notare
  • Anwälte
  • Ärzte
  • Apotheker
  • Steuerberater
  • Architekten
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Freiwillige gesetzliche oder private Renten­versicherung

Für alle anderen Freiberufler gilt, dass sie sich selbst für ihr Alter absichern müssen. Zum Beispiel können sie freiwillig in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen und so sicherstellen, dass sie im Rentenalter Ansprüche auf gesetzliche Leistungen haben. Alternativ können sie auch privat für das Alter vorsorgen. Dafür gibt es verschiedene Formen der Altersvorsorge, die je nach individueller Situation geeignet sind.

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Unfall­versicherung für Freiberufler

Icon Rollstuhl

Für Freiberufler besteht überwiegend eine Unfall­versicherungspflicht. Davon ausgenommen sind jedoch die folgenden selbständig tätigen Berufsgruppen:

  • Tierärzte
  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Heilpraktiker
  • Psychotherapeuten
  • Apotheker

Wer zu diesen Berufsgruppen gehört, kann jedoch eine private Unfall­versicherung abschließen oder freiwillig der gesetzlichen Unfall­versicherung beitreten.

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Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Freiberufler

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Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung gehört zu den essenziellen Absicherungen für freiberuflich Tätige. Erleidet ein Kunde oder ein Geschäftspartner durch Sie einen finanziellen Nachteil oder entgehen ihm finanzielle Vorteile, spricht man von einem Vermögensschaden. Sind Sie beispielsweise als Vermögensberater tätig und weisen Ihren Mandanten auf eine falsche Anlageentscheidung hin, haften Sie für seinen Verlust. Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor hohen Kosten. Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, ist diese sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt beispielsweise für:

Berufe mit Versicherungspflicht

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Wirtschaftsprüfer
  • Versicherungs­makler
  • Steuerberater

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Krankentagegeld­versicherung für Freiberufler

Icon Zeit ist Geld

Wenn Sie länger krank sind, haben Sie als Freiberufler nicht automatisch gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie einen ähnlichen Schutz wie Arbeitnehmer möchten, müssen Sie sich zusätzlich absichern. Zum einen können Sie dies, indem Sie einen höheren Beitrag in die gesetzliche Kranken­versicherung zahlen. Eine weitere Möglichkeit ist, eine private Krankentagegeld­versicherung abzuschließen. Wenn Sie sich für eine Krankentagegeld­versicherung entscheiden, zahlt der von Ihnen gewählte Anbieter einen gemeinsam vereinbarten Betrag, damit Ihr fehlendes Einkommen während Ihrer Krankheit ausgeglichen wird. Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie sich ebenfalls unbedingt mit einem ausreichenden Krankentagegeld absichern, da Sie kein Krankengeld erhalten – dieses erhalten nur die gesetzlich Versicherten.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Freiberufler

Icon Angestellte

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sichert Sie finanziell ab, falls es dazu kommen sollte, dass Sie Ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr ausüben und so Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Vor dem Abschluss der Versicherung wird die Höhe des finanziellen Ausgleichs festgelegt. Als Freiberufler erhalten Sie unter Umständen keine Erwerbsminderungs­rente im Falle einer Berufs­unfähigkeit. Diese ist nämlich an die Bedingung gebunden, in der deutschen Renten­versicherung pflichtversichert zu sein. Deshalb ist es für Selbständige und Freiberufler besonders sinnvoll, sich über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzusichern. Zudem leistet diese bei weitaus mehr Ursachen und früher als eine etwaige gesetzliche Absicherung.

Für wen eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll ist

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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler

Icon Schutzschild

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung greift, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter fremdes Eigentum beschädigen oder Menschen verletzt werden. Die Betriebs­haftpflicht­versicherung deckt Schäden rund um Betriebsstätten, Produkte oder betriebliche Tätigkeiten ab und übernimmt Kosten, die durch Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden aufkommen. Dadurch sind besonders kleinere Betriebe vor dem finanziellen Ruin geschützt, der ohne eine Betriebs­haftpflicht­versicherung eventuell bevorstehen würde.

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Media-Haftpflicht­versicherung für Freiberufler

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Die Media-Haftpflicht­versicherung ist speziell auf die Medien- und Kreativbranche zugeschnitten und schützt diejenigen, die mit den typischen Risiken des Medienbereichs konfrontiert sind, wie zum Beispiel Grafikdesigner, Fotografen und Copywriter. Unterläuft einem Freiberufler in diesem Bereich ein Fehler, kann dies hohe Schadenssummen verursachen. Eine Media-Haftpflicht­versicherung kommt in solchen Fällen für die Schadenersatz­forderungen auf. Dabei greift sie beispielsweise bei folgenden Schäden:

  • Verletzung von Urheberrechten oder Markenrechten
  • Verlust von Daten
  • Ausfall von Websites
  • Verstoß gegen Datenschutzvorschriften

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Rechtsschutz­versicherung für Freiberufler

Icon Richterhammer und Gesetz

Freiberufler können leicht in einen Rechtsstreit kommen, beispielsweise mit Geschäftspartnern, Kooperationspartnern oder Kunden. Analog zum privaten Rechtsschutz schützt eine Rechtsschutz­versicherung für Freiberufler vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten – je nach Rechtsfall können diese mehrere Tausend Euro betragen. Eine Rechtsschutz­versicherung unterstützt Sie mit anwaltlicher Beratung und Kostenübernahme. Achten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung, dass sie auch wirklich das versichert, was Sie benötigen. Arbeiten Sie beispielsweise mit Honorarverträgen, muss dies beim Versicherungsabschluss genannt werden. Nicht jeder Versicherer deckt dies ab.

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Geschäftsinhalts­versicherung für Freiberufler

Icon Schreibtisch

Einige Freiberufler arbeiten im Homeoffice, andere wiederum unterhalten Mitarbeiter und arbeiten im eigenen Büro. Eine Geschäftsinhalts­versicherung funktioniert im Prinzip wie eine Hausrat­versicherung für die eigenen vier Wände: Die Geschäftseinrichtung ist gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Kommt es in Ihren Büroräumen zu einem Brand, erstattet Ihnen die Versicherung den Wert des beschädigten Inventars. In einigen Policen ist auch Einbruch und Vandalismus versichert.

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Elektronik­versicherung für Freiberufler

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Mit einer Elektronik­versicherung schützen Sie Ihre elektronischen Geräte, mit denen Sie im Rahmen Ihrer freiberuflichen Tätigkeit arbeiten. Die Elektronik­versicherung gilt für das Inventar, welches in dem zugehörigen Versicherungsvertrag aufgelistet ist. Falls es also beispielsweise zu einem Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasserschäden oder einem Kurzschluss kommen sollte, werden Sie entschädigt. Zusätzlich sind in der Elektronik­versicherung auch Bedienfehler und Eigenschäden mitversichert.

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Cyber-Versicherung für Freiberufler

Icon Hacking

Die Cyber-Versicherung schützt vor Attacken aus dem Internet, Hackern und Cyber-Kriminalität. Die Absicherung gegen Cyber-Risiken gewinnt immer mehr an Bedeutung, da sich das Risiko für Cyber-Angriffe durch den technologischen Fortschritt immer mehr erhöht. Eine Cyber-Versicherung hilft Freiberuflern bei Präventions­maßnahmen, bei der Schadensbegrenzung und beim Krisen­management im Falle eines Angriffs sowie beim Wiederaufbau der Daten.

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Katharina Burnus
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