Das erwartet Sie hier
Was Sie tun können, wenn Ihr Antrag auf eine BU abgelehnt wurde, warum Anträge abgewiesen werden und was gilt, wenn die BU-Rente nicht gezahlt wird.
Inhalt dieser Seite- BU abgelehnt: Was können Sie jetzt tun?
- Warum ist eine Ablehnung Ihres BU Antrags ein Problem?
- Warum wird eine BU abgelehnt?
- Antrag nur mit Zuschlag, Ausschluss oder Zurückstellung angenommen – was bedeutet das?
- Keine BU bekommen – was tun?
- BU Rente abgelehnt: Was tun?
- Wie vermeiden Sie eine Ablehnung Ihrer BU?
- Die häufigsten Fragen zur Ablehnung einer BU
Das Wichtigste in Kürze
- Wurde Ihr Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgelehnt, sollten Sie keinen zweiten Antrag auf eigene Faust stellen – der sichere Weg ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen BU-Experten.
- Nur rund 3 % der Anträge auf Abschluss einer BU werden abgelehnt, 80 % werden ohne Einschränkung angenommen.
- Eine Ablehnung kann einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) auslösen, den andere Versicherer abfragen können.
- Wird Ihre BU-Rente im Leistungsfall abgelehnt, haben Sie Anspruch auf eine schriftliche Begründung und können Widerspruch, die Versicherungsombudsfrau oder eine Klage nutzen.
- Ist eine BU nicht möglich, sichern Alternativen wie Erwerbsunfähigkeits-, Dread-Disease- oder Grundfähigkeitsversicherung die Arbeitskraft teilweise ab.

Patrick Knittel
BU-Experte
Nach einer Ablehnung ist der erste Impuls, es schnell woanders erneut zu versuchen …
… und genau das kann Ihre Lage verschlechtern. Denn jede weitere offene Ablehnung müssen Sie künftig angeben, und sie kann einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem auslösen. Dabei ist eine Ablehnung selten das Ende: Nur rund drei Prozent der Anträge werden tatsächlich abgelehnt, und für viele dieser Fälle gibt es einen sicheren Weg über die anonyme Risikovoranfrage. Auf dieser Seite erfahren Sie, warum Anträge scheitern, wie Sie einen HIS-Eintrag vermeiden und was gilt, wenn der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlt.
Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt: Was können Sie jetzt tun?
Wurde Ihr Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt, stellen Sie auf keinen Fall sofort einen neuen Antrag auf eigene Faust. Der sichere Weg ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen BU-Experten – so vermeiden Sie eine zweite Ablehnung und einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS).
Welche Situation trifft auf Sie zu?
Als Versicherungsexperte und Beratungsportal ordnen wir Ihre Situation zuerst richtig ein. Denn hinter der Suche „BU abgelehnt“ stecken zwei verschiedene Fälle, die unterschiedliche Schritte verlangen.
- Ihr Antrag wurde vor Vertragsschluss abgelehnt (Risikoprüfung):
Der Versicherer nimmt Sie nicht an. Das behandeln der Abschnitt „Keine BU bekommen – was tun?„. - Ihre BU-Rente wird im Leistungsfall nicht gezahlt (Sie sind bereits versichert und berufsunfähig):
Dann gilt der Abschnitt „BU-Rente abgelehnt: Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?„.
Die folgenden vier Schritte gelten, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde.
Einen guten Berater finden
Riskieren Sie keine weitere Ablehnung und suchen Sie sich einen BU-Experten, dem Sie vertrauen. Ein guter Berater hat viel Erfahrung mit der Antragstellung und ganz andere Möglichkeiten als Sie selbst. Auch ein direkter Draht zur Risikoprüfung der Versicherer hilft oft, doch noch eine passende BU zu bekommen.
Den passenden Versicherer suchen
Ein guter Berater macht in der Regel einen kurzen Gesundheitscheck mit Ihnen und kann dann Folgendes einschätzen:
- Ob Sie überhaupt eine Chance auf eine BU haben. Falls nicht, berät er Sie zu Alternativen.
- Bei welchen Versicherern Ihr BU-Antrag Erfolgsaussichten hat.
- Ob Sie mit einem höheren Beitrag rechnen müssen (Risikozuschlag) oder ob bestimmte Erkrankungen nicht versichert werden (Leistungsausschluss).
Eine anonyme Risikovoranfrage stellen
BU-Experten können in schwierigen Fällen eine anonyme Risikovoranfrage bei geeigneten Versicherern stellen. Dabei werden nur Ihre Risikodaten übermittelt, nicht aber Name oder Adresse. So vermeiden Sie eine weitere offizielle Ablehnung und verhindern eine Speicherung Ihrer Daten im HIS. Unsere BU-Experten haben Kontakt zu nahezu allen Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie kennen die Gesellschaften und deren Annahmeverhalten und reichen die anonyme Voranfrage gezielt bei der richtigen Gesellschaft ein.
Liegen die Rückmeldungen vor, bespricht der Berater sie mit Ihnen. Sagt Ihnen ein Angebot zu, wird der „richtige“ Antrag gestellt – mit der Gewissheit, dass er angenommen wird. Wenn Sie unsere Hilfe für eine anonyme Voranfrage nutzen möchten, kontaktieren Sie uns gerne.
Alternativen ausloten
Ist eine BU für Sie nicht oder nur schwer möglich, prüft ein guter Berater mit Ihnen, welche Absicherung Ihrer Arbeitskraft wirklich wichtig ist und findet eine Alternative. Oft ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-Disease-Versicherung) kombiniert mit einer Grundfähigkeitsversicherung eine passende Lösung. Das gilt vor allem, wenn Sie nicht unter psychischen Vorerkrankungen leiden.
Nach einer Ablehnung sicher zur passenden Berufsunfähigkeitsversicherung
Stellen Sie jetzt keinen zweiten Antrag auf eigene Faust. Wir prüfen für Sie über eine anonyme Risikovoranfrage, welcher Versicherer Sie aufnimmt – ohne dass Name, Ablehnung oder HIS-Eintrag entstehen. Unsere Beratung ist kostenfrei.
- Anonyme Risikovoranfrage bei den passenden Versicherern
- Kein HIS-Eintrag, keine zweite offizielle Ablehnung
- Von Finanztip empfohlene BU-Beratung
Warum ist eine Ablehnung Ihres BU-Antrags ein Problem?
Eine Ablehnung ist heikel, weil Sie sie bei jedem weiteren Antrag angeben müssen und weil sie zu einem Eintrag in einem branchenweiten Informationssystem führen kann. Beides verschlechtert Ihre Chancen bei anderen Versicherern. Einen abgelehnten Antrag einfach zu verschweigen, ist deshalb keine Lösung.
Fragen zu bisherigen Ablehnungen
Sie müssen im Antrag alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet. Dazu gehört auch diese Frage:
„Wurden für Ihre Person Anträge auf Berufsunfähigkeitsversicherung von anderen Versicherern abgelehnt, zurückgestellt, noch nicht entschieden oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen oder angeboten? Falls ja, bei welcher Gesellschaft, wann und weshalb?“
Wenn Sie diese Frage bejahen, schaut der neue Anbieter noch kritischer hin.
Was ist das HIS – und entsteht der Eintrag automatisch?
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist ein System der deutschen Versicherungswirtschaft, in dem auffällige Vorgänge gespeichert werden. Es wird nicht vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) selbst betrieben, sondern von einem externen Dienstleister – seit Oktober 2025 von der Besurance HIS GmbH (zuvor informa HIS GmbH) (Quelle: GDV).
Ein Eintrag entsteht nicht bei jeder Antragsablehnung automatisch. Im Bereich Leben und BU werden Meldungen vor allem über Summengrenzen ausgelöst, etwa bei hohen Versicherungssummen oder Renten. Eine Ablehnung kann aber zu einem Eintrag führen, den andere Versicherer abfragen und dann Ihren Antrag besonders genau prüfen (Quelle: GDV).
Wie Sie einen HIS-Eintrag vermeiden oder prüfen
Den sichersten Schutz vor einem HIS-Eintrag bietet die anonyme Risikovoranfrage: Ihr Name wird nie an den Versicherer übermittelt, es entsteht keine offizielle Ablehnung und damit auch kein Eintrag. Wer bereits einen Antrag gestellt hat, sollte deshalb keinen weiteren offenen Antrag riskieren.
Ob bereits ein Eintrag über Sie gespeichert ist, können Sie selbst prüfen. Als betroffene Person haben Sie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Recht auf kostenlose Selbstauskunft. Diese fordern Sie direkt beim HIS-Betreiber Besurance HIS GmbH an (Quelle: Art. 15 DSGVO).
So gehen Sie vor:
- Fordern Sie die Selbstauskunft beim HIS-Betreiber an und prüfen Sie, welche Daten gespeichert sind.
- Sind Einträge falsch oder veraltet, verlangen Sie deren Korrektur oder Löschung.
- Stellen Sie künftige Anfragen nur noch anonym über einen Berater, damit kein neuer Eintrag entsteht.
Experten-Tipp:
Ein HIS-Eintrag ist kein „Todesurteil“
„Viele glauben, ein HIS-Eintrag mache jede weitere BU unmöglich. Das stimmt so nicht: Der Eintrag ist zeitlich befristet und wird nach Ablauf gelöscht. Fordern Sie zuerst per Selbstauskunft an, was wirklich gespeichert ist. Danach stellen Sie jede Anfrage nur noch anonym über einen Berater – so entsteht kein neuer Eintrag.“
Warum wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt?
Eine BU wird abgelehnt, wenn der Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit als zu hoch einschätzt – meist wegen Vorerkrankungen, eines risikoreichen Berufs oder eines gefährlichen Hobbys. Das kommt selten vor: Nach Zahlen des GDV werden nur rund drei Prozent der Anträge auf Abschluss einer BU abgelehnt.
Konkret wird nach GDV-Zahlen die große Mehrheit von rund 80 Prozent der Anträge ohne Zuschlag oder Ausschluss angenommen. Bei etwa drei Prozent kommt ein Beitragszuschlag hinzu, bei rund zehn Prozent ein Leistungsausschluss. Drei Prozent werden nicht weiterverfolgt, weil sich die Interessenten nicht mehr melden. Nur rund drei Prozent lehnen die Versicherer ganz ab (Quelle: GDV). Diese Quote betrifft Anträge auf Abschluss einer BU, nicht den späteren Antrag auf die BU-Rente im Leistungsfall.
Die Versicherer führen dazu eine Risikoprüfung durch – eine Einschätzung, wie wahrscheinlich der Antragsteller berufsunfähig wird. Drei Faktoren erhöhen dieses Risiko besonders:
Welche Vorerkrankungen können zur Ablehnung führen?
Hier geht es meist nicht um kleinere Beschwerden wie Heuschnupfen, sondern um schwerwiegende Vorerkrankungen, die eine frühzeitige Berufsunfähigkeit wahrscheinlich machen. Dazu gehören beispielsweise:
- HIV
- Krebserkrankungen
- Chronische Erkrankungen wie schweres Asthma, Diabetes, Morbus Crohn oder Multiple Sklerose
- Störungen des Bewegungsapparates
- Rückenbeschwerden
- Starkes Unter- oder Übergewicht
- Psychische Beschwerden, zum Beispiel eine schwere Depression
Auch eine zurückliegende Psychotherapie kann zu Rückfragen, einer Zurückstellung, einem Leistungsausschluss oder erschwerten Bedingungen führen. Eine sofortige Voll-Ablehnung wegen einer einzelnen Sitzung ist aber die Ausnahme, nicht die Regel. Die Versicherbarkeit hängt immer von der konkreten Erkrankung und Krankengeschichte ab.
Bekomme ich eine BU trotz psychischer Vorerkrankung?
Ja, eine BU ist auch mit einer psychischen Vorerkrankung oft möglich – nur selten zu Normalkonditionen und nicht bei jedem Versicherer. Psychische Erkrankungen sind zugleich die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und werden deshalb in der Risikoprüfung besonders genau bewertet.
Entscheidend sind Art, Schwere und Abstand der Erkrankung. Nach einer länger zurückliegenden, ausgeheilten Belastungsreaktion urteilen viele Versicherer anders als bei einer laufenden Behandlung. Eine anonyme Voranfrage zeigt vorab, welcher Anbieter Sie zu welchen Bedingungen aufnimmt.
Welche Berufe können zur Ablehnung führen?
Berufe werden von den Versicherern in Risikoklassen eingeteilt, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Bei schwerer körperlicher Arbeit sehen die Versicherer ein hohes Risiko, sodass eine Ablehnung oder ein Zuschlag wahrscheinlicher wird. Als besonders risikoreich gelten zum Beispiel:
- Pflegekräfte
- Sprengmeister
- Handwerker wie Dachdecker, Schreiner oder Bauarbeiter
- Berufssportler
- Soldaten
Auch Gastronomen oder Künstler zählen für die Versicherer zu den riskanteren Gruppen, weil schon eine kleine Verletzung die Berufsausübung gefährden kann.
Welche Hobbys können zur Ablehnung führen?
Freizeitunfälle, die zur Berufsunfähigkeit führen, sind in der BU grundsätzlich mitversichert. Gehen Sie aber einem besonders riskanten Hobby nach, kann der Versicherer den Antrag ablehnen oder einen Zuschlag verlangen. Das gilt etwa für:
- Autorennen
- Höhlentauchen
- Bestimmte Kampfsportarten
- Bergsteigen und Freeclimbing
- Basejumping und Fallschirmspringen
Ein gefährliches Hobby bedeutet aber nicht automatisch die Ablehnung – hier gibt es viele Abstufungen.
Ablehnungsgrund, Reaktion und Alternative im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt, wie Versicherer auf typische Ablehnungsgründe erfahrungsgemäß reagieren und welche Absicherung sich je nach Fall anbietet. Sie ist eine grobe Orientierung: Die tatsächliche Entscheidung hängt immer vom Einzelfall, Ihrer Krankengeschichte und dem jeweiligen Versicherer ab.
| Ablehnungsgrund / Diagnose | Typische Reaktion des Versicherers | Mögliche Alternative |
|---|---|---|
| Leichtere psychische Belastung (zum Beispiel abgeschlossene, länger zurückliegende Psychotherapie) | Je nach Abstand und Schwere Zuschlag, Zurückstellung oder Leistungsausschluss, seltener Ablehnung | Anonyme Voranfrage, ansonsten Grundfähigkeitsversicherung |
| Schwere oder laufende psychische Erkrankung (zum Beispiel Depression in Behandlung) | Häufig Ablehnung, da psychische Leiden die häufigste BU-Ursache sind | Grundfähigkeitsversicherung, oft kombiniert mit Dread-Disease-Versicherung |
| Rückenbeschwerden oder Erkrankungen des Bewegungsapparats | Je nach Befund Zuschlag oder Ausschluss einzelner Beschwerden | Anonyme Voranfrage, ansonsten Grundfähigkeitsversicherung |
| Diabetes oder chronische Stoffwechselerkrankung | Häufig Ablehnung | Anonyme Voranfrage, ansonsten Dread-Disease-Versicherung |
| Mehrere Diagnosen (sogenannte bunte Akte) | Erschwerte Prüfung, häufig Zurückstellung oder Ablehnung | Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung |
| Risikoreicher Beruf (zum Beispiel Dachdecker, Pflegekraft) | Höhere Risikoklasse, oft Zuschlag, seltener Ablehnung | Berufsspezifische Tarife über die Voranfrage, ansonsten Grundfähigkeitsversicherung |
| Gefährliches Hobby (zum Beispiel Freeclimbing, Fallschirmspringen) | Zuschlag oder Ausschluss des Hobbys, selten eine Voll-Ablehnung | Anonyme Voranfrage, ergänzend Unfallversicherung |
| Schwere chronische Erkrankung (zum Beispiel Multiple Sklerose, Krebs in der Vorgeschichte) | Häufig Ablehnung oder Zurückstellung | Grundfähigkeits-, Dread-Disease- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung |
Welche Lösung wirklich trägt, lässt sich seriös erst nach einer anonymen Risikovoranfrage und einer Prüfung Ihrer Unterlagen sagen. Die Tabelle ersetzt diese Einzelfallprüfung nicht.
Aus unserer Beratung: Wenn eine Falschdiagnose die Ablehnung auslöst
Eine IT-Projektassistentin Mitte 20 hatte in ihrer Patientenakte mehrere Falschdiagnosen stehen, unter anderem eine „biomechanische Funktionsstörung“ nach einer Grippeimpfung. Für die Risikovoranfrage verlangten die Versicherer zunächst ein ärztliches Attest zur Korrektur. Die behandelnden Ärzte korrigierten die Einträge nicht. Erst über die Krankenkasse ließ sich die Falschdiagnose richtigstellen und löschen. Das Ergebnis: voller Versicherungsschutz trotz der ursprünglichen Falschdiagnosen.
Die Lehre aus dem Fall: Ein auffälliger Befund ist selten das letzte Wort. Wer dranbleibt und jeden Weg prüft, findet oft doch noch Schutz.
Antrag nur mit Zuschlag, Ausschluss oder Zurückstellung angenommen – was bedeutet das?
Nicht jeder schwierige Antrag endet mit einer klaren Ablehnung. Häufiger nimmt der Versicherer Sie an, aber nur zu erschwerten Bedingungen: mit einem Beitragszuschlag, einem Leistungsausschluss oder einer Zurückstellung. Das ist kein Nein, sondern ein Angebot, das Sie in Ruhe bewerten sollten.
Auch ein Angebot „mit Zuschlag“ ist oft besser als eine offene Ablehnung. Lehnen Sie es ab und fragen unbedacht woanders an, riskieren Sie einen neuen Ablehnungseintrag. Sinnvoller ist es, die Alternative anonym prüfen zu lassen, bevor Sie ein vorliegendes Angebot ausschlagen.
| Ergebnis der Risikoprüfung | Was bedeutet das? | Ihre Optionen |
|---|---|---|
| Annahme ohne Einschränkung | Voller Schutz zum normalen Beitrag | Angebot annehmen |
| Risikozuschlag | Voller Schutz, aber höherer Beitrag | Zuschlag prüfen, Alternative anonym vergleichen |
| Leistungsausschluss | Eine bestimmte Erkrankung ist nicht mitversichert | Reichweite des Ausschlusses prüfen lassen |
| Zurückstellung | Entscheidung wird vertagt, etwa bis nach einer Behandlung | Später erneut anfragen, Zeitpunkt planen |
| Ablehnung | Kein Vertragsangebot | Anonyme Voranfrage, Alternativen prüfen |
Experten-Tipp:
Ein Angebot mit Zuschlag ist besser als sein Ruf
„Viele lehnen ein Angebot mit Risikozuschlag reflexartig ab und fragen woanders an. Das ist riskant: Jede offene Zweitanfrage kann eine neue Ablehnung auslösen. Behalten Sie das vorliegende Angebot als Sicherheitsnetz und lassen Sie günstigere Alternativen nur anonym prüfen. So verbessern Sie sich, ohne den Spatz in der Hand zu verlieren.“
Zuschlag oder Ausschluss? Lassen Sie Ihr BU-Angebot prüfen
Ein Angebot mit Zuschlag oder Ausschluss ist oft besser als eine offene Ablehnung – aber nur, wenn es zu Ihnen passt. Wir sind für die BU-Beratung von Finanztip empfohlen und vergleichen für Sie anonym, ob ein anderer Versicherer bessere Bedingungen bietet, bevor Sie zusagen oder ablehnen.
- Einordnung Ihres vorliegenden Angebots
- Anonymer Konditionsvergleich ohne neues Ablehnungsrisiko
- Kostenfrei und unverbindlich
Keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen – was tun?
Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, steht nicht ohne Möglichkeiten da. Der erste Schritt ist eine anonyme Voranfrage über einen Experten, der zweite die Prüfung von Alternativen, die Ihre Arbeitskraft zumindest teilweise absichern.
Eine Ablehnung bei einem Versicherer bedeutet nicht, dass alle Anbieter ablehnen. Die Risikoprüfung fällt von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich aus. Ein Berater weiß, welcher Versicherer bei Ihrem Profil erfahrungsgemäß großzügiger urteilt.
Ist eine klassische BU dauerhaft nicht möglich, kommen diese Alternativen infrage:
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Dread-Disease-Versicherung (Schwere-Krankheiten-Versicherung)
- Grundfähigkeitsversicherung
- Existenzschutzversicherung
- Unfallversicherung
Die BU ist die einzige Absicherung, die einen bestimmten Beruf ab 50 Prozent Beeinträchtigung versichert. Die Alternativen funktionieren anders, können aber je nach Situation eine sinnvolle Ausweichlösung sein. Welche passt, hängt vom Ablehnungsgrund und Ihren Risiken ab.
Experten-Tipp:
Die Unfallversicherung ist kein BU-Ersatz
„Nach einer Ablehnung greifen viele zur günstigen Unfallversicherung. Doch Unfälle verursachen nur einen Bruchteil aller Berufsunfähigkeiten – der Großteil entsteht durch Krankheit. Wer keine BU bekommt, fährt meist besser mit einer Grundfähigkeitsversicherung, oft kombiniert mit einer Dread-Disease-Versicherung. Welche Lösung trägt, hängt vom Ablehnungsgrund ab und gehört fachlich geprüft.“
BU-Rente abgelehnt: Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?
Lehnt Ihr Versicherer die BU-Rente im Leistungsfall ab, sollten Sie die Ablehnung nicht einfach hinnehmen. Fordern Sie zuerst die schriftliche Begründung an, prüfen Sie diese sorgfältig und legen Sie dann eine Stellungnahme oder einen Widerspruch vor. Zahlen Sie Ihre Beiträge während der Auseinandersetzung weiter, damit der Vertrag bestehen bleibt.
Dieser Fall unterscheidet sich grundlegend vom abgelehnten Antrag. Hier sind Sie bereits versichert und berufsunfähig geworden – der Versicherer verweigert aber die vereinbarte Leistung.
Häufige Gründe für eine Leistungsablehnung
Versicherer lehnen die BU-Rente vor allem aus diesen Gründen ab:
- Der Grad der Berufsunfähigkeit liegt aus Sicht des Versicherers unter 50 Prozent.
- Es besteht der Vorwurf einer Anzeigepflichtverletzung beim Vertragsabschluss.
- Der Versicherer sieht eine zumutbare Verweisung auf einen anderen Beruf.
- Gutachten oder Mitwirkungspflichten werden als nicht erfüllt bewertet.
Ihre Schritte gegen eine Leistungsablehnung
Anders als im Sozialrecht gibt es bei der privaten BU kein behördliches Widerspruchsverfahren mit fester Monatsfrist. Sie können der Ablehnung formlos widersprechen und eine erneute Prüfung verlangen. Bleibt der Versicherer dabei, stehen Ihnen weitere Wege offen.
- Ablehnungsbescheid prüfen:
Lassen Sie die Begründung fachlich bewerten, oft durch einen Experten oder Fachanwalt. - Versicherungsombudsmann:
Diese Schlichtungsstelle prüft Beschwerden kostenfrei und außergerichtlich (Quelle: Versicherungsombudsfrau). - Klage vor dem Landgericht:
Bei privaten BU-Streitigkeiten entscheidet das Zivilgericht, nicht das Sozialgericht. - Verjährung beachten:
Ansprüche aus dem Vertrag verjähren regelmäßig nach drei Jahren (Quelle: § 195 BGB).
Verwechseln Sie die private BU nicht mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese läuft über die Deutsche Rentenversicherung, mit eigenem Widerspruchsverfahren und dem Sozialgericht – ein völlig anderer Weg.
Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?
Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit – Versicherer prüfen jeden Leistungsantrag genau. Als Ihr Berater stehen wir dann an Ihrer Seite: Wir fordern die Begründung an, prüfen die Ablehnung und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. So müssen Sie sich nicht allein durch das Verfahren kämpfen. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.
Ihre BU-Rente wird abgelehnt? Wir setzen Ihren Anspruch durch
Eine Leistungsablehnung müssen Sie nicht hinnehmen. Wir fordern die Begründung an, prüfen den Bescheid und verhandeln direkt mit dem Versicherer, damit Sie sich nicht allein durch das Verfahren kämpfen müssen. Für die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind wir von Finanztip empfohlen.
- Prüfung des Ablehnungsbescheids durch erfahrene Experten
- Wir setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch
- Beistand, den keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal bietet
Wie vermeiden Sie eine Ablehnung Ihrer BU?
Eine Ablehnung vermeiden Sie am zuverlässigsten, indem Sie vor dem ersten Antrag einen BU-Experten einschalten und nie unvorbereitet direkt beim Versicherer anfragen. Gerade bei Vorerkrankungen, körperlich anspruchsvollen Berufen oder riskanten Hobbys entscheidet die Vorbereitung über Annahme oder Ablehnung.
Unsere BU-Berater klären mit Ihnen Ihre Wünsche an die BU-Rente und Ihre finanziellen Möglichkeiten, erstellen ein passendes Konzept und vergleichen Angebote. Nur sie können für Sie eine anonymisierte Voranfrage stellen. Für die Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind wir von Finanztip empfohlen.
Es gibt Versicherungen, die Sie problemlos allein abschließen können, etwa eine Kfz-Versicherung. Bei einer BU geht es dagegen um Ihre finanzielle Absicherung – hier kann eine Ablehnung echte Nachteile bringen. Setzen Sie deshalb auf einen erfahrenen Berater.
Wie läuft eine BU-Beratung grundsätzlich ab?
Eine BU-Beratung bei uns folgt einem klaren Ablauf, damit Sie ohne Risiko zur passenden Absicherung kommen. Im Mittelpunkt steht, dass kein offizieller Antrag gestellt wird, bevor die Annahme gesichert ist.
- Bestandsaufnahme:
Wir klären Beruf, Gesundheit, Hobbys, gewünschte Rentenhöhe und Budget. - Gesundheitscheck:
Wir prüfen mit Ihnen die relevanten Vorerkrankungen und Abfragezeiträume. - Anonyme Voranfrage:
Wir holen für schwierige Fälle Rückmeldungen mehrerer Versicherer ein, ohne Ihren Namen. - Angebotsvergleich:
Wir besprechen die Konditionen, und erst dann wird der Antrag gestellt.
Alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen und alle weiteren Fragen im Antrag vollständig und richtig. Dazu verpflichtet Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht (Quelle: § 19 VVG). Stellt sich später heraus, dass Sie etwas verschwiegen haben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder die BU-Rente verweigern.
Experten-Tipp:
Wer auf den perfekten Zeitpunkt wartet, zahlt drauf
„Viele wollen die BU erst abschließen, wenn Job und Gehalt sicher sind. Genau das ist teuer: Mit jedem Jahr steigen Beitrag und Risiko einer Vorerkrankung. Schließen Sie jung und gesund ab und sichern Sie sich über eine Nachversicherungsgarantie die Option, die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.“
Die häufigsten Fragen zur Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Wann wird ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt?
Ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird vor allem wegen gesundheitlicher Beschwerden, eines risikoreichen Berufs oder eines gefährlichen Hobbys abgelehnt. Besonders schwere Vorerkrankungen führen häufig zu einer Ablehnung, etwa Störungen des Bewegungsapparates oder schwere chronische Krankheiten.
Wie oft werden BU-Anträge in Deutschland abgelehnt?
Nur rund drei Prozent der Anträge auf Abschluss einer BU werden abgelehnt; rund 80 Prozent werden ohne Zuschlag oder Ausschluss angenommen, wie die Zahlen des GDV zeigen. Die übrigen Anträge werden mit Zuschlag, Ausschluss oder Zurückstellung angenommen.
Warum muss ich eine abgelehnte Berufsunfähigkeitsversicherung bei anderen Versicherungen angeben?
Fragt ein Antrag ausdrücklich nach früheren Ablehnungen, müssen Sie diese wahrheitsgemäß angeben – das verlangt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Eine solche Frage stellen vor allem andere Anträge zur Berufsunfähigkeit sowie verwandte Absicherungen wie die Risikolebensversicherung. Verschweigen Sie eine Ablehnung, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Am sichersten klären Sie vorab über eine anonyme Voranfrage, wo eine erneute Absicherung Aussicht auf Erfolg hat.
Wie vermeide ich eine erneute Ablehnung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der sicherste Weg ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen BU-Experten. Dabei werden nur Ihre Risikodaten ohne Namen und Adresse übermittelt, sodass keine weitere offizielle Ablehnung und kein HIS-Eintrag entsteht.
Wie lange bleibt ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) gespeichert?
Ein Eintrag im HIS bleibt nicht dauerhaft bestehen. Die Speicherdauer richtet sich nach dem Anlass der Meldung; im Bereich Leben und Berufsunfähigkeit werden Einträge in der Regel nach einigen Jahren wieder gelöscht. Wie lange Ihr konkreter Eintrag noch gespeichert ist, erfahren Sie über die kostenlose Selbstauskunft, die Sie beim HIS-Betreiber anfordern. Grundlage dafür ist Ihr Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wie bekomme ich trotz eines HIS-Eintrags noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ein Eintrag im HIS ist keine Sperre, sondern nur ein Hinweis, der andere Versicherer zu einer genaueren Prüfung veranlasst. Ob Sie noch eine BU bekommen, hängt vom Grund des Eintrags und von Ihrem Gesundheitsprofil ab. Sinnvoll ist eine anonyme Risikovoranfrage: Dabei prüfen geeignete Versicherer Ihr Risiko, ohne dass Ihr Name übermittelt wird oder ein neuer Eintrag entsteht. So sehen Sie, welcher Anbieter Sie zu welchen Bedingungen aufnimmt.
Was kostet eine anonyme Risikovoranfrage?
Für Sie ist die anonyme Risikovoranfrage in der Regel kostenfrei, wenn sie über einen BU-Experten läuft. Die Voranfrage selbst löst keine Gebühr aus, und auch die Beratung dazu ist üblicherweise kostenlos. Sie zahlen erst dann Beiträge, wenn Sie sich nach dem Angebotsvergleich bewusst für einen Vertrag entscheiden. Bis dahin entstehen Ihnen durch die Voranfrage keine finanziellen Nachteile und kein Eintrag im HIS.
Welche Alternativen habe ich, wenn ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekomme?
Infrage kommen eine Erwerbsunfähigkeits-, Dread-Disease-, Grundfähigkeits- oder Unfallversicherung. Welche Lösung passt, hängt von Beruf, Gesundheit und den abzusichernden Risiken ab.
Was tun, wenn die BU-Rente im Leistungsfall abgelehnt wird?
Fordern Sie die schriftliche Begründung an, widersprechen Sie und lassen Sie den Bescheid prüfen. Weitere Wege sind der Versicherungsombudsfrau und die Klage vor dem Landgericht; Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren.
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Streit um die BU-Rente?
Das hängt vom Tarif ab. Ein Streit über die Zahlung der BU-Rente fällt üblicherweise in den Vertrags- oder Privatrechtsschutz, sofern dieser Baustein vereinbart ist. Wichtig sind zwei Punkte: Der Rechtsschutzvertrag muss vor dem Streit bestehen, und häufig gilt eine Wartezeit von einigen Monaten. War der Konflikt schon bei Abschluss absehbar, greift der Schutz nicht. Prüfen Sie Ihre Bedingungen deshalb genau, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.
