Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung abgelehnt: was tun?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wurde Ihr Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abgelehnt, sollten Sie keinen zweiten Antrag auf eigene Faust stellen – der sichere Weg ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen BU-Experten.
  • Nur rund 3 % der Anträge auf Abschluss einer BU werden abgelehnt, 80 % werden ohne Einschränkung angenommen.
  • Eine Ablehnung kann einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) auslösen, den andere Versicherer abfragen können.
  • Wird Ihre BU-Rente im Leistungsfall abgelehnt, haben Sie Anspruch auf eine schriftliche Begründung und können Widerspruch, die Versicherungsombudsfrau oder eine Klage nutzen.
  • Ist eine BU nicht möglich, sichern Alternativen wie Erwerbsunfähigkeits-, Dread-Disease- oder Grundfähigkeits­versicherung die Arbeitskraft teilweise ab.
Patrick Knittel

Nach einer Ablehnung ist der erste Impuls, es schnell woanders erneut zu versuchen …

… und genau das kann Ihre Lage verschlechtern. Denn jede weitere offene Ablehnung müssen Sie künftig angeben, und sie kann einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem auslösen. Dabei ist eine Ablehnung selten das Ende: Nur rund drei Prozent der Anträge werden tatsächlich abgelehnt, und für viele dieser Fälle gibt es einen sicheren Weg über die anonyme Risikovoranfrage. Auf dieser Seite erfahren Sie, warum Anträge scheitern, wie Sie einen HIS-Eintrag vermeiden und was gilt, wenn der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlt.

Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt: Was können Sie jetzt tun?

Wurde Ihr Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt, stellen Sie auf keinen Fall sofort einen neuen Antrag auf eigene Faust. Der sichere Weg ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen BU-Experten – so vermeiden Sie eine zweite Ablehnung und einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS).

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Als Versicherungsexperte und Beratungsportal ordnen wir Ihre Situation zuerst richtig ein. Denn hinter der Suche „BU abgelehnt“ stecken zwei verschiedene Fälle, die unterschiedliche Schritte verlangen.

Die folgenden vier Schritte gelten, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde.

Einen guten Berater finden

Riskieren Sie keine weitere Ablehnung und suchen Sie sich einen BU-Experten, dem Sie vertrauen. Ein guter Berater hat viel Erfahrung mit der Antragstellung und ganz andere Möglichkeiten als Sie selbst. Auch ein direkter Draht zur Risikoprüfung der Versicherer hilft oft, doch noch eine passende BU zu bekommen.

Icon Person am Schreibtisch

Den passenden Versicherer suchen

Ein guter Berater macht in der Regel einen kurzen Gesundheitscheck mit Ihnen und kann dann Folgendes einschätzen:

  • Ob Sie überhaupt eine Chance auf eine BU haben. Falls nicht, berät er Sie zu Alternativen.
  • Bei welchen Versicherern Ihr BU-Antrag Erfolgsaussichten hat.
  • Ob Sie mit einem höheren Beitrag rechnen müssen (Risikozuschlag) oder ob bestimmte Erkrankungen nicht versichert werden (Leistungsausschluss).
Icon Liste

Eine anonyme Risikovoranfrage stellen

BU-Experten können in schwierigen Fällen eine anonyme Risikovoranfrage bei geeigneten Versicherern stellen. Dabei werden nur Ihre Risikodaten übermittelt, nicht aber Name oder Adresse. So vermeiden Sie eine weitere offizielle Ablehnung und verhindern eine Speicherung Ihrer Daten im HIS. Unsere BU-Experten haben Kontakt zu nahezu allen Anbietern von Berufs­unfähigkeits­versicherungen. Sie kennen die Gesellschaften und deren Annahmeverhalten und reichen die anonyme Voranfrage gezielt bei der richtigen Gesellschaft ein.

Icon Sprechblasen

Liegen die Rückmeldungen vor, bespricht der Berater sie mit Ihnen. Sagt Ihnen ein Angebot zu, wird der „richtige“ Antrag gestellt – mit der Gewissheit, dass er angenommen wird. Wenn Sie unsere Hilfe für eine anonyme Voranfrage nutzen möchten, kontaktieren Sie uns gerne.

Alternativen ausloten

Ist eine BU für Sie nicht oder nur schwer möglich, prüft ein guter Berater mit Ihnen, welche Absicherung Ihrer Arbeitskraft wirklich wichtig ist und findet eine Alternative. Oft ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-Disease-Versicherung) kombiniert mit einer Grundfähigkeits­versicherung eine passende Lösung. Das gilt vor allem, wenn Sie nicht unter psychischen Vor­erkrankungen leiden.

Icon Lupe

Nach einer Ablehnung sicher zur passenden Berufs­unfähigkeits­versicherung

Stellen Sie jetzt keinen zweiten Antrag auf eigene Faust. Wir prüfen für Sie über eine anonyme Risikovoranfrage, welcher Versicherer Sie aufnimmt – ohne dass Name, Ablehnung oder HIS-Eintrag entstehen. Unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Anonyme Risikovoranfrage bei den passenden Versicherern
  • Kein HIS-Eintrag, keine zweite offizielle Ablehnung
  • Von Finanztip empfohlene BU-Beratung
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Berater

Warum ist eine Ablehnung Ihres BU-Antrags ein Problem?

Eine Ablehnung ist heikel, weil Sie sie bei jedem weiteren Antrag angeben müssen und weil sie zu einem Eintrag in einem branchenweiten Informationssystem führen kann. Beides verschlechtert Ihre Chancen bei anderen Versicherern. Einen abgelehnten Antrag einfach zu verschweigen, ist deshalb keine Lösung.

Fragen zu bisherigen Ablehnungen

Sie müssen im Antrag alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet. Dazu gehört auch diese Frage:

„Wurden für Ihre Person Anträge auf Berufs­unfähigkeits­versicherung von anderen Versicherern abgelehnt, zurückgestellt, noch nicht entschieden oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen oder angeboten? Falls ja, bei welcher Gesellschaft, wann und weshalb?“

Wenn Sie diese Frage bejahen, schaut der neue Anbieter noch kritischer hin.


Was ist das HIS – und entsteht der Eintrag automatisch?

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist ein System der deutschen Versicherungswirtschaft, in dem auffällige Vorgänge gespeichert werden. Es wird nicht vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) selbst betrieben, sondern von einem externen Dienstleister – seit Oktober 2025 von der Besurance HIS GmbH (zuvor informa HIS GmbH) (Quelle: GDV).

Ein Eintrag entsteht nicht bei jeder Antragsablehnung automatisch. Im Bereich Leben und BU werden Meldungen vor allem über Summengrenzen ausgelöst, etwa bei hohen Versicherungssummen oder Renten. Eine Ablehnung kann aber zu einem Eintrag führen, den andere Versicherer abfragen und dann Ihren Antrag besonders genau prüfen (Quelle: GDV).

Icon digitale Unterschrift

Wie Sie einen HIS-Eintrag vermeiden oder prüfen

Den sichersten Schutz vor einem HIS-Eintrag bietet die anonyme Risikovoranfrage: Ihr Name wird nie an den Versicherer übermittelt, es entsteht keine offizielle Ablehnung und damit auch kein Eintrag. Wer bereits einen Antrag gestellt hat, sollte deshalb keinen weiteren offenen Antrag riskieren.

Ob bereits ein Eintrag über Sie gespeichert ist, können Sie selbst prüfen. Als betroffene Person haben Sie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Recht auf kostenlose Selbstauskunft. Diese fordern Sie direkt beim HIS-Betreiber Besurance HIS GmbH an (Quelle: Art. 15 DSGVO).

So gehen Sie vor:

  • Fordern Sie die Selbstauskunft beim HIS-Betreiber an und prüfen Sie, welche Daten gespeichert sind.
  • Sind Einträge falsch oder veraltet, verlangen Sie deren Korrektur oder Löschung.
  • Stellen Sie künftige Anfragen nur noch anonym über einen Berater, damit kein neuer Eintrag entsteht.
Icon Telefon

Experten-Tipp:
Ein HIS-Eintrag ist kein „Todesurteil“

„Viele glauben, ein HIS-Eintrag mache jede weitere BU unmöglich. Das stimmt so nicht: Der Eintrag ist zeitlich befristet und wird nach Ablauf gelöscht. Fordern Sie zuerst per Selbstauskunft an, was wirklich gespeichert ist. Danach stellen Sie jede Anfrage nur noch anonym über einen Berater – so entsteht kein neuer Eintrag.“

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Warum wird eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt?

Eine BU wird abgelehnt, wenn der Versicherer das Risiko einer Berufs­unfähigkeit als zu hoch einschätzt – meist wegen Vor­erkrankungen, eines risikoreichen Berufs oder eines gefährlichen Hobbys. Das kommt selten vor: Nach Zahlen des GDV werden nur rund drei Prozent der Anträge auf Abschluss einer BU abgelehnt.

Konkret wird nach GDV-Zahlen die große Mehrheit von rund 80 Prozent der Anträge ohne Zuschlag oder Ausschluss angenommen. Bei etwa drei Prozent kommt ein Beitragszuschlag hinzu, bei rund zehn Prozent ein Leistungsausschluss. Drei Prozent werden nicht weiterverfolgt, weil sich die Interessenten nicht mehr melden. Nur rund drei Prozent lehnen die Versicherer ganz ab (Quelle: GDV). Diese Quote betrifft Anträge auf Abschluss einer BU, nicht den späteren Antrag auf die BU-Rente im Leistungsfall.

Die Versicherer führen dazu eine Risikoprüfung durch – eine Einschätzung, wie wahrscheinlich der Antragsteller berufsunfähig wird. Drei Faktoren erhöhen dieses Risiko besonders:

Welche Vor­erkrankungen können zur Ablehnung führen?

Hier geht es meist nicht um kleinere Beschwerden wie Heuschnupfen, sondern um schwerwiegende Vor­erkrankungen, die eine frühzeitige Berufs­unfähigkeit wahrscheinlich machen. Dazu gehören beispielsweise:

Auch eine zurückliegende Psychotherapie kann zu Rückfragen, einer Zurückstellung, einem Leistungsausschluss oder erschwerten Bedingungen führen. Eine sofortige Voll-Ablehnung wegen einer einzelnen Sitzung ist aber die Ausnahme, nicht die Regel. Die Versicherbarkeit hängt immer von der konkreten Erkrankung und Krankengeschichte ab.


Bekomme ich eine BU trotz psychischer Vorerkrankung?

Ja, eine BU ist auch mit einer psychischen Vorerkrankung oft möglich – nur selten zu Normalkonditionen und nicht bei jedem Versicherer. Psychische Erkrankungen sind zugleich die häufigste Ursache für Berufs­unfähigkeit und werden deshalb in der Risikoprüfung besonders genau bewertet.

Icon Kopfschmerzen

Entscheidend sind Art, Schwere und Abstand der Erkrankung. Nach einer länger zurückliegenden, ausgeheilten Belastungsreaktion urteilen viele Versicherer anders als bei einer laufenden Behandlung. Eine anonyme Voranfrage zeigt vorab, welcher Anbieter Sie zu welchen Bedingungen aufnimmt.


Welche Berufe können zur Ablehnung führen?

Berufe werden von den Versicherern in Risikoklassen eingeteilt, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Bei schwerer körperlicher Arbeit sehen die Versicherer ein hohes Risiko, sodass eine Ablehnung oder ein Zuschlag wahrscheinlicher wird. Als besonders risikoreich gelten zum Beispiel:

Auch Gastronomen oder Künstler zählen für die Versicherer zu den riskanteren Gruppen, weil schon eine kleine Verletzung die Berufsausübung gefährden kann.


Welche Hobbys können zur Ablehnung führen?

Freizeitunfälle, die zur Berufs­unfähigkeit führen, sind in der BU grundsätzlich mitversichert. Gehen Sie aber einem besonders riskanten Hobby nach, kann der Versicherer den Antrag ablehnen oder einen Zuschlag verlangen. Das gilt etwa für:

  • Autorennen
  • Höhlentauchen
  • Bestimmte Kampfsportarten
  • Bergsteigen und Freeclimbing
  • Basejumping und Fallschirmspringen

Ein gefährliches Hobby bedeutet aber nicht automatisch die Ablehnung – hier gibt es viele Abstufungen.


Ablehnungsgrund, Reaktion und Alternative im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt, wie Versicherer auf typische Ablehnungsgründe erfahrungsgemäß reagieren und welche Absicherung sich je nach Fall anbietet. Sie ist eine grobe Orientierung: Die tatsächliche Entscheidung hängt immer vom Einzelfall, Ihrer Krankengeschichte und dem jeweiligen Versicherer ab.

Ablehnungsgrund / DiagnoseTypische Reaktion des VersicherersMögliche Alternative
Leichtere psychische Belastung (zum Beispiel abgeschlossene, länger zurückliegende Psychotherapie)Je nach Abstand und Schwere Zuschlag, Zurückstellung oder Leistungsausschluss, seltener AblehnungAnonyme Voranfrage, ansonsten Grundfähigkeits­versicherung
Schwere oder laufende psychische Erkrankung (zum Beispiel Depression in Behandlung)Häufig Ablehnung, da psychische Leiden die häufigste BU-Ursache sindGrundfähigkeits­versicherung, oft kombiniert mit Dread-Disease-Versicherung
Rückenbeschwerden oder Erkrankungen des BewegungsapparatsJe nach Befund Zuschlag oder Ausschluss einzelner BeschwerdenAnonyme Voranfrage, ansonsten Grundfähigkeits­versicherung
Diabetes oder chronische StoffwechselerkrankungHäufig AblehnungAnonyme Voranfrage, ansonsten Dread-Disease-Versicherung
Mehrere Diagnosen (sogenannte bunte Akte)Erschwerte Prüfung, häufig Zurückstellung oder AblehnungErwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeits­versicherung
Risikoreicher Beruf (zum Beispiel Dachdecker, Pflegekraft)Höhere Risikoklasse, oft Zuschlag, seltener AblehnungBerufsspezifische Tarife über die Voranfrage, ansonsten Grundfähigkeits­versicherung
Gefährliches Hobby (zum Beispiel Freeclimbing, Fallschirmspringen)Zuschlag oder Ausschluss des Hobbys, selten eine Voll-AblehnungAnonyme Voranfrage, ergänzend Unfall­versicherung
Schwere chronische Erkrankung (zum Beispiel Multiple Sklerose, Krebs in der Vorgeschichte)Häufig Ablehnung oder ZurückstellungGrundfähigkeits-, Dread-Disease- oder Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Welche Lösung wirklich trägt, lässt sich seriös erst nach einer anonymen Risikovoranfrage und einer Prüfung Ihrer Unterlagen sagen. Die Tabelle ersetzt diese Einzelfallprüfung nicht.


Aus unserer Beratung: Wenn eine Falschdiagnose die Ablehnung auslöst

Eine IT-Projektassistentin Mitte 20 hatte in ihrer Patientenakte mehrere Falschdiagnosen stehen, unter anderem eine „biomechanische Funktionsstörung“ nach einer Grippeimpfung. Für die Risikovoranfrage verlangten die Versicherer zunächst ein ärztliches Attest zur Korrektur. Die behandelnden Ärzte korrigierten die Einträge nicht. Erst über die Krankenkasse ließ sich die Falschdiagnose richtigstellen und löschen. Das Ergebnis: voller Versicherungsschutz trotz der ursprünglichen Falschdiagnosen.

Icon Frau

Die Lehre aus dem Fall: Ein auffälliger Befund ist selten das letzte Wort. Wer dranbleibt und jeden Weg prüft, findet oft doch noch Schutz.

Antrag nur mit Zuschlag, Ausschluss oder Zurückstellung angenommen – was bedeutet das?

Nicht jeder schwierige Antrag endet mit einer klaren Ablehnung. Häufiger nimmt der Versicherer Sie an, aber nur zu erschwerten Bedingungen: mit einem Beitragszuschlag, einem Leistungsausschluss oder einer Zurückstellung. Das ist kein Nein, sondern ein Angebot, das Sie in Ruhe bewerten sollten.

Auch ein Angebot „mit Zuschlag“ ist oft besser als eine offene Ablehnung. Lehnen Sie es ab und fragen unbedacht woanders an, riskieren Sie einen neuen Ablehnungseintrag. Sinnvoller ist es, die Alternative anonym prüfen zu lassen, bevor Sie ein vorliegendes Angebot ausschlagen.

Ergebnis der RisikoprüfungWas bedeutet das?Ihre Optionen
Annahme ohne EinschränkungVoller Schutz zum normalen BeitragAngebot annehmen
RisikozuschlagVoller Schutz, aber höherer BeitragZuschlag prüfen, Alternative anonym vergleichen
LeistungsausschlussEine bestimmte Erkrankung ist nicht mitversichertReichweite des Ausschlusses prüfen lassen
ZurückstellungEntscheidung wird vertagt, etwa bis nach einer BehandlungSpäter erneut anfragen, Zeitpunkt planen
AblehnungKein VertragsangebotAnonyme Voranfrage, Alternativen prüfen

Experten-Tipp:
Ein Angebot mit Zuschlag ist besser als sein Ruf

„Viele lehnen ein Angebot mit Risikozuschlag reflexartig ab und fragen woanders an. Das ist riskant: Jede offene Zweitanfrage kann eine neue Ablehnung auslösen. Behalten Sie das vorliegende Angebot als Sicherheitsnetz und lassen Sie günstigere Alternativen nur anonym prüfen. So verbessern Sie sich, ohne den Spatz in der Hand zu verlieren.“

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Zuschlag oder Ausschluss? Lassen Sie Ihr BU-Angebot prüfen

Ein Angebot mit Zuschlag oder Ausschluss ist oft besser als eine offene Ablehnung – aber nur, wenn es zu Ihnen passt. Wir sind für die BU-Beratung von Finanztip empfohlen und vergleichen für Sie anonym, ob ein anderer Versicherer bessere Bedingungen bietet, bevor Sie zusagen oder ablehnen.

  • Einordnung Ihres vorliegenden Angebots
  • Anonymer Konditionsvergleich ohne neues Ablehnungsrisiko
  • Kostenfrei und unverbindlich
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Keine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommen – was tun?

Wer keine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekommt, steht nicht ohne Möglichkeiten da. Der erste Schritt ist eine anonyme Voranfrage über einen Experten, der zweite die Prüfung von Alternativen, die Ihre Arbeitskraft zumindest teilweise absichern.

Eine Ablehnung bei einem Versicherer bedeutet nicht, dass alle Anbieter ablehnen. Die Risikoprüfung fällt von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich aus. Ein Berater weiß, welcher Versicherer bei Ihrem Profil erfahrungsgemäß großzügiger urteilt.

Ist eine klassische BU dauerhaft nicht möglich, kommen diese Alternativen infrage:

Die BU ist die einzige Absicherung, die einen bestimmten Beruf ab 50 Prozent Beeinträchtigung versichert. Die Alternativen funktionieren anders, können aber je nach Situation eine sinnvolle Ausweichlösung sein. Welche passt, hängt vom Ablehnungsgrund und Ihren Risiken ab.

Experten-Tipp:
Die Unfall­versicherung ist kein BU-Ersatz

„Nach einer Ablehnung greifen viele zur günstigen Unfall­versicherung. Doch Unfälle verursachen nur einen Bruchteil aller Berufs­unfähigkeiten – der Großteil entsteht durch Krankheit. Wer keine BU bekommt, fährt meist besser mit einer Grundfähigkeits­versicherung, oft kombiniert mit einer Dread-Disease-Versicherung. Welche Lösung trägt, hängt vom Ablehnungsgrund ab und gehört fachlich geprüft.“

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BU-Rente abgelehnt: Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?

Lehnt Ihr Versicherer die BU-Rente im Leistungsfall ab, sollten Sie die Ablehnung nicht einfach hinnehmen. Fordern Sie zuerst die schriftliche Begründung an, prüfen Sie diese sorgfältig und legen Sie dann eine Stellungnahme oder einen Widerspruch vor. Zahlen Sie Ihre Beiträge während der Auseinandersetzung weiter, damit der Vertrag bestehen bleibt.

Dieser Fall unterscheidet sich grundlegend vom abgelehnten Antrag. Hier sind Sie bereits versichert und berufsunfähig geworden – der Versicherer verweigert aber die vereinbarte Leistung.


Häufige Gründe für eine Leistungsablehnung

Versicherer lehnen die BU-Rente vor allem aus diesen Gründen ab:

  • Der Grad der Berufs­unfähigkeit liegt aus Sicht des Versicherers unter 50 Prozent.
  • Es besteht der Vorwurf einer Anzeigepflicht­verletzung beim Vertragsabschluss.
  • Der Versicherer sieht eine zumutbare Verweisung auf einen anderen Beruf.
  • Gutachten oder Mitwirkungs­pflichten werden als nicht erfüllt bewertet.

Ihre Schritte gegen eine Leistungsablehnung

Anders als im Sozialrecht gibt es bei der privaten BU kein behördliches Widerspruchsverfahren mit fester Monatsfrist. Sie können der Ablehnung formlos widersprechen und eine erneute Prüfung verlangen. Bleibt der Versicherer dabei, stehen Ihnen weitere Wege offen.

  • Ablehnungsbescheid prüfen:
    Lassen Sie die Begründung fachlich bewerten, oft durch einen Experten oder Fachanwalt.
  • Versicherungs­ombudsmann:
    Diese Schlichtungsstelle prüft Beschwerden kostenfrei und außergerichtlich (Quelle: Versicherungsombudsfrau).
  • Klage vor dem Landgericht:
    Bei privaten BU-Streitigkeiten entscheidet das Zivilgericht, nicht das Sozialgericht.
  • Verjährung beachten:
    Ansprüche aus dem Vertrag verjähren regelmäßig nach drei Jahren (Quelle: § 195 BGB).

Verwechseln Sie die private BU nicht mit der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente. Diese läuft über die Deutsche Renten­versicherung, mit eigenem Widerspruchsverfahren und dem Sozialgericht – ein völlig anderer Weg.


Icon grüner Kreis abgehakt

Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will?

Leistungsablehnungen bei der BU sind keine Seltenheit – Versicherer prüfen jeden Leistungsantrag genau. Als Ihr Berater stehen wir dann an Ihrer Seite: Wir fordern die Begründung an, prüfen die Ablehnung und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. So müssen Sie sich nicht allein durch das Verfahren kämpfen. Diesen Beistand bietet keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal.

Ihre BU-Rente wird abgelehnt? Wir setzen Ihren Anspruch durch

Eine Leistungsablehnung müssen Sie nicht hinnehmen. Wir fordern die Begründung an, prüfen den Bescheid und verhandeln direkt mit dem Versicherer, damit Sie sich nicht allein durch das Verfahren kämpfen müssen. Für die Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung sind wir von Finanztip empfohlen.

  • Prüfung des Ablehnungsbescheids durch erfahrene Experten
  • Wir setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch
  • Beistand, den keine AI-Auskunft und kein Vergleichsportal bietet
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Wie vermeiden Sie eine Ablehnung Ihrer BU?

Eine Ablehnung vermeiden Sie am zuverlässigsten, indem Sie vor dem ersten Antrag einen BU-Experten einschalten und nie unvorbereitet direkt beim Versicherer anfragen. Gerade bei Vor­erkrankungen, körperlich anspruchsvollen Berufen oder riskanten Hobbys entscheidet die Vorbereitung über Annahme oder Ablehnung.

Unsere BU-Berater klären mit Ihnen Ihre Wünsche an die BU-Rente und Ihre finanziellen Möglichkeiten, erstellen ein passendes Konzept und vergleichen Angebote. Nur sie können für Sie eine anonymisierte Voranfrage stellen. Für die Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung sind wir von Finanztip empfohlen.

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Es gibt Versicherungen, die Sie problemlos allein abschließen können, etwa eine Kfz-Versicherung. Bei einer BU geht es dagegen um Ihre finanzielle Absicherung – hier kann eine Ablehnung echte Nachteile bringen. Setzen Sie deshalb auf einen erfahrenen Berater.


Wie läuft eine BU-Beratung grundsätzlich ab?

Eine BU-Beratung bei uns folgt einem klaren Ablauf, damit Sie ohne Risiko zur passenden Absicherung kommen. Im Mittelpunkt steht, dass kein offizieller Antrag gestellt wird, bevor die Annahme gesichert ist.

  • Bestandsaufnahme:
    Wir klären Beruf, Gesundheit, Hobbys, gewünschte Rentenhöhe und Budget.
  • Gesundheitscheck:
    Wir prüfen mit Ihnen die relevanten Vor­erkrankungen und Abfragezeiträume.
  • Anonyme Voranfrage:
    Wir holen für schwierige Fälle Rückmeldungen mehrerer Versicherer ein, ohne Ihren Namen.
  • Angebotsvergleich:
    Wir besprechen die Konditionen, und erst dann wird der Antrag gestellt.

Alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen und alle weiteren Fragen im Antrag vollständig und richtig. Dazu verpflichtet Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht (Quelle: § 19 VVG). Stellt sich später heraus, dass Sie etwas verschwiegen haben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder die BU-Rente verweigern.

Icon Dokument

Experten-Tipp:
Wer auf den perfekten Zeitpunkt wartet, zahlt drauf

„Viele wollen die BU erst abschließen, wenn Job und Gehalt sicher sind. Genau das ist teuer: Mit jedem Jahr steigen Beitrag und Risiko einer Vorerkrankung. Schließen Sie jung und gesund ab und sichern Sie sich über eine Nach­versicherungsgarantie die Option, die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.“

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Die häufigsten Fragen zur Ablehnung einer Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wann wird ein Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgelehnt?

Ein Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung wird vor allem wegen gesundheitlicher Beschwerden, eines risikoreichen Berufs oder eines gefährlichen Hobbys abgelehnt. Besonders schwere Vor­erkrankungen führen häufig zu einer Ablehnung, etwa Störungen des Bewegungsapparates oder schwere chronische Krankheiten.

Wie oft werden BU-Anträge in Deutschland abgelehnt?

Nur rund drei Prozent der Anträge auf Abschluss einer BU werden abgelehnt; rund 80 Prozent werden ohne Zuschlag oder Ausschluss angenommen, wie die Zahlen des GDV zeigen. Die übrigen Anträge werden mit Zuschlag, Ausschluss oder Zurückstellung angenommen.

Warum muss ich eine abgelehnte Berufs­unfähigkeits­versicherung bei anderen Versicherungen angeben?

Fragt ein Antrag ausdrücklich nach früheren Ablehnungen, müssen Sie diese wahrheitsgemäß angeben – das verlangt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Eine solche Frage stellen vor allem andere Anträge zur Berufs­unfähigkeit sowie verwandte Absicherungen wie die Risikolebens­versicherung. Verschweigen Sie eine Ablehnung, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Am sichersten klären Sie vorab über eine anonyme Voranfrage, wo eine erneute Absicherung Aussicht auf Erfolg hat.

Wie vermeide ich eine erneute Ablehnung meiner Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Der sicherste Weg ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen BU-Experten. Dabei werden nur Ihre Risikodaten ohne Namen und Adresse übermittelt, sodass keine weitere offizielle Ablehnung und kein HIS-Eintrag entsteht.

Wie lange bleibt ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) gespeichert?

Ein Eintrag im HIS bleibt nicht dauerhaft bestehen. Die Speicherdauer richtet sich nach dem Anlass der Meldung; im Bereich Leben und Berufs­unfähigkeit werden Einträge in der Regel nach einigen Jahren wieder gelöscht. Wie lange Ihr konkreter Eintrag noch gespeichert ist, erfahren Sie über die kostenlose Selbstauskunft, die Sie beim HIS-Betreiber anfordern. Grundlage dafür ist Ihr Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wie bekomme ich trotz eines HIS-Eintrags noch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Ein Eintrag im HIS ist keine Sperre, sondern nur ein Hinweis, der andere Versicherer zu einer genaueren Prüfung veranlasst. Ob Sie noch eine BU bekommen, hängt vom Grund des Eintrags und von Ihrem Gesundheitsprofil ab. Sinnvoll ist eine anonyme Risikovoranfrage: Dabei prüfen geeignete Versicherer Ihr Risiko, ohne dass Ihr Name übermittelt wird oder ein neuer Eintrag entsteht. So sehen Sie, welcher Anbieter Sie zu welchen Bedingungen aufnimmt.

Was kostet eine anonyme Risikovoranfrage?

Für Sie ist die anonyme Risikovoranfrage in der Regel kostenfrei, wenn sie über einen BU-Experten läuft. Die Voranfrage selbst löst keine Gebühr aus, und auch die Beratung dazu ist üblicherweise kostenlos. Sie zahlen erst dann Beiträge, wenn Sie sich nach dem Angebotsvergleich bewusst für einen Vertrag entscheiden. Bis dahin entstehen Ihnen durch die Voranfrage keine finanziellen Nachteile und kein Eintrag im HIS.

Welche Alternativen habe ich, wenn ich keine Berufs­unfähigkeits­versicherung bekomme?

Infrage kommen eine Erwerbsunfähigkeits-, Dread-Disease-, Grundfähigkeits- oder Unfall­versicherung. Welche Lösung passt, hängt von Beruf, Gesundheit und den abzusichernden Risiken ab.

Was tun, wenn die BU-Rente im Leistungsfall abgelehnt wird?

Fordern Sie die schriftliche Begründung an, widersprechen Sie und lassen Sie den Bescheid prüfen. Weitere Wege sind der Versicherungsombudsfrau und die Klage vor dem Landgericht; Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren.

Wann zahlt die Rechtsschutz­versicherung bei einem Streit um die BU-Rente?

Das hängt vom Tarif ab. Ein Streit über die Zahlung der BU-Rente fällt üblicherweise in den Vertrags- oder Privat­rechtsschutz, sofern dieser Baustein vereinbart ist. Wichtig sind zwei Punkte: Der Rechtsschutzvertrag muss vor dem Streit bestehen, und häufig gilt eine Wartezeit von einigen Monaten. War der Konflikt schon bei Abschluss absehbar, greift der Schutz nicht. Prüfen Sie Ihre Bedingungen deshalb genau, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

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