Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen ist prinzipiell nicht möglich – jedoch sehr wohl mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.
- Nur im Rahmen der Nachversicherungsgarantie bestehender Versicherungen gibt es eine BU ohne erneute Gesundheitsfragen.
- BU-Versicherer führen regelmäßig Angebote und Sonderaktionen mit deutlich reduzierten Gesundheitsfragen.
- Verträge mit vereinfachter Gesundheitsprüfung bieten jedoch oftmals eingeschränkte Versicherungsleistungen
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen: Ist das möglich?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erfordert stets eine bestimmte Art der Gesundheitsprüfung. Eine Versicherung ohne jede Einschätzung des Risikos ist nicht möglich. Versicherer arbeiten mit einer Art von Risikomanagement, um die Wahrscheinlichkeit des Leistungsfalls einschätzen zu können. Es ist lediglich möglich, einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag auf Basis der sog. Nachversicherungsgarantie ohne eine erneute Prüfung der Gesundheit zu verändern.
Geht es um den Abschluss einer neuen BU, so bieten einige Versicherer Verträge mit einer eingeschränkten bzw. vereinfachten Gesundheitsprüfung an. Versicherte müssen in diesem Fall weniger Fragen beantworten. Auf der anderen Seite bieten diese Versicherungen weniger Leistungen bzw. eine geringere Berufsunfähigkeitsrente. Zudem zielen diese Versicherungen oftmals auf Zielgruppen mit ohnehin geringem Risiko. So sind vereinfachte Gesundheitsfragen meist in der BU für Studenten und Azubis der Fall.
Keine Gesundheitsfragen bei Änderung bestehender Verträge
… mehr zur Nachversicherungsgarantie
BU ohne Gesundheitsfragen: Für wen wäre dies vorteilhaft?
Grundsätzlich wäre eine Versicherung ohne Prüfung des Gesundheitsrisikos für alle Zielgruppen interessant, die aufgrund bestimmter Risiken mit einer Ablehnung rechnen müssten. Ablehnungsgründe können vielseitig sein und reichen von einem riskanten Beruf über gefährliche Hobbys bis zu gesundheitlichen Beschwerden. Versicherer achten auf sämtliche Aspekte, die einen Leistungsfall wahrscheinlich machen.
Oftmals sind Vorerkrankungen der Grund
In den meisten Fällen sind Krankheiten die Ursache der Berufsunfähigkeit. Hierbei spielen psychische Beschwerden eine immer wichtigere Rolle. Etwa 30 Prozent aller Fälle der Berufsunfähigkeit sind auf Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout zurückzuführen. An zweiter Stelle folgen Beschwerden des Muskel- und Skelett-Apparates (etwa 21 Prozent). Krebserkrankungen befinden sich mit 17 Prozent an der dritten Stelle. Nur in einem Zehntel aller Fälle ist ein Unfall die Ursache der Berufsunfähigkeit.
Aus diesen und anderen Statistiken berechnen Versicherer die Wahrscheinlichkeit des Leistungsfalls. Entsprechend sind folgende Risikofaktoren und Vorerkrankungen ein häufiger Grund für die Ablehnung:
- Psychische Erkrankungen
- Chronische Erkrankungen (beispielsweise Diabetes mellitus)
- Sportverletzungen (auch in der jüngeren Vergangenheit)
- Rückenleiden
- Adipositas
Personen die an diesen oder vergleichbaren gesundheitlichen Beschwerden leiden, würden daher von einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen profitieren. Einige Versicherer werben mit vereinfachten Gesundheitsprüfungen, um auch solche Risikogruppen anzusprechen. Prinzipiell ist es möglich, eine BU trotz Vorerkrankung abschließen zu können.
… mehr zum Thema BU trotz VorerkrankungVereinfachte Gesundheitsprüfungen und Sonderaktionen
Zwar verzichtet kein Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig auf die Gesundheitsprüfung, doch finden sich auf dem Markt einige Aktionen mit deutlich vereinfachten Gesundheitsfragen. Es handelt sich meist um zeitlich befristete Aktionen der Anbieter. Bestimmte Versicherer bieten solche Verträge auch dauerhaft an.
Die Ausgestaltung des Versicherungsvertrags beinhaltet zudem bestimmte Einschränkungen. Die reguläre Gesundheitsprüfung ist hierbei durch eine geringe Anzahl einfacher Fragen zur Gesundheit ersetzt. So fragen viele der Versicherer nicht gezielt nach Vorerkrankungen. An Stelle dessen prüfen sie bei potentiellen Kunden, ob eine Behinderung vorliegt oder ob Kunden in den letzten fünf Jahren mehrere Monate in Behandlung waren. Andere Versicherungsanbieter interessieren sich in solchen Aktionen nur für die Erkrankungen der vergangenen 12 Monate.
- Wurde bei Ihnen bis heute eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test), eine Krebserkrankung, ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, eine Multiple Sklerose (MS), eine Leber- oder Stoffwechselstörung, eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung, Epilepsie, eine psychische Störung oder ein Bandscheibenvorfall festgestellt?
- Sind Sie aktuell in einer medizinischen Behandlung, einer laufenden Therapie, nahmen oder nehmen Sie Drogen oder regelmäßig Medikamente, ist eine Operation geplant, waren Sie in den letzten 2 Jahren krankheitsbedingt arbeitsunfähig für einen Zeitraum von länger als 2 Wochen oder liegt bei Ihnen eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit), ein GdS (Grad der Schädigungsfolge) oder ein GdB (Grad der Behinderung) vor?
- Wurden Anträge auf Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Pflegeversicherung nur zu erschwerten Bedingungen angenommen (z. B. mit Klausel oder Zuschlag), zurückgestellt oder abgelehnt?
Voraussetzungen einer BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Versicherer, die eine BU-Aktion anbieten oder standardmäßig eine vereinfachte BU führen, setzen meistens bestimmte Voraussetzungen:
- Es werden nur Versicherungsnehmer berücksichtigt, die bestimmten Berufsklassen angehören. Welche das sind, ist meist in den Bedingungen beschrieben (z. B. Heilberufe, Studenten).
- Teilnehmen können zudem nur Leute, deren Eintrittsalter unter einer angegebenen Altersgrenze liegt (z. B. unter 50 Jahre).
- Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist meist deutlich begrenzt und liegt in den häufigsten Fällen unter 1.000 Euro pro Monat.
- Klauseln wie die Nachversicherungsgarantie sind oftmals nicht Gegenstand solcher Verträge.
Vereinfachte Gesundheitsprüfung: Vor- und Nachteile
Geringere Einstiegshürde durch Reduktion der GesundheitsfragenEingeschränkter Umfang der Versicherungssumme. Meist liegt die Jahres-BU-Rente bei ca. 12.000 €.
Vorteile | Nachteile | ||
Menschen, denen eine Ablehnung der BU droht, haben trotzdem die Chance auf eine BU | Häufig nur an jüngere Menschen gerichtet, die statistisch gesehen ohnehin gesünder sind als ältere. | BU-Anbieter kann gewechselt werden, falls der bestehende Schutz unzureichend und ein Ausbau nicht möglich ist, etwa aufgrund fehlender Klauseln. | Relevante BU-Klauseln und Regelungen sind oftmals nicht Vertragsbestandteil (z. B. Nachsversicherungssgarantie, Beitragsdynamik) |
BU-Antrag: Solche Gesundheitsfragen werden gestellt
Bei der regulären Gesundheitsprüfung bei Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung können sich die Fragen von einem Versicherungsunternehmen zum anderen unterscheiden. Gemeinsam ist ihnen, dass es sich um Zeiträume um meist fünf Jahre handelt, bis zu der rückwirkend Erkrankungen anzugeben sind. Was Krankenhausaufenthalte betrifft, sind diese meist bis zu 10 Jahre lang anzugeben. Gleiches gilt für chronische Erkrankungen. Der BU-Anbieter kann hier auch die Krankenversicherung oder behandelnde Ärzte nach Auskunft anfragen.
Das Versicherungsvertragssgesetz (VGV) sieht vor, dass sich Versicherer präzise erkundigen. Hierfür sieht das Gesetz einen bestimmten Rahmen für die Ausgestaltung der Prüfung vor. Die Gesundheitsprüfung darf keine offenen, sondern nur geschlossene Fragen beinhalten.
- Körpergröße
- Körpergewicht
- Risikofaktoren, darunter das Rauchen
- Riskante Hobbys wie Bergsteigen oder Tauchen
- Beschwerden oder Chronische Erkrankungen
- Behandlungen und Untersuchungen der letzten 5 Jahre
- Operationen der letzten 10 Jahre
- Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten
»Ob vereinfachte oder komplette Gesundheitsprüfung: Grundsätzlich sollten Versicherungskunden auf eine lückenlose und korrekte Beantwortung achten. Sollten sich Angaben als fehlerhaft oder unvollständig ausweisen, kann der Versicherungsschutz entfallen. Der Versicherer kann sich im Falle der Berufsunfähigkeit auf die Anzeigepflicht berufen und die Zahlung der BU-Rente verweigern. Dies gilt auch, wenn die Berufssunfähigskeit in keinem Zusammenhang mit der ausgelassenen Komponente steht.«
Ist die BU-Gesundheitsprüfung wirklich so schlimm?
Viele Menschen, die eine BU abschließen wollen, scheuen sich vor der Gesundheitsprüfung. Sie haben Angst, dass aufgrund ihrer Erkrankungen ihr Antrag auf BU abgelehnt zu werden oder eine horrende Beitragssumme zahlen zu müssen. Andere befürchten, Sie könnten etwas Wichtiges vergessen und somit unwissentlich die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen.
Kein Grund zur Sorge, denn:
- Sie können auch selbst um Auskunft bei Ihrer Krankenversicherung und Ihren behandelnden Ärzten bitten. So vergessen Sie nicht, Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte der letzten 5 bzw. 10 Jahre anzugeben.
- Wenn Sie an leichter Migräne, Asthma oder einer Katzenhaarallergie leiden oder regelmäßig Fußball spielen oder Wandern gehen, brauchen Sie nichts zu befürchten. Diese Erkrankungen und Hobbys zählen zu Faktoren, die keinen Risikozuschlag oder Ablehnung auslösen. Schwieriger wird es dann mit schwerwiegenden Erkrankungen wie Epilepsie, Multiple Sklerose oder Diabetes.
- Wenn Sie unsicher sind, dann holen Sie sich Hilfe von Experten. Unsere Versicherungsberater stehen Ihnen auch bei der Antragsstellung und der Beantwortung der Gesundheitsfragen zur Seite.
Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Alternativen
Wer trotz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne bzw. vereinfachten Gesundheitsfragen keinen Versicherungsschutz erhält, kann sich nach alternativen Absicherungen erkundigen.
Zu den Alternativen, die ebenso eine Absicherung gegenüber der Berufsunfähigkeit bieten, gehören:
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Private Unfallversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Funktionsinvaliditätsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Versicherte generell nicht mehr erwerbsfähig sind. Der ausgeübte Beruf spielt bei dieser Versicherung keine Rolle. Die Versicherer leisten jedoch erst dann, wenn Versicherte nicht mehr imstande sind, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
Die private Unfallversicherung leistet, wenn Versicherte für mindestens drei Jahre infolge eines Unfalls eine körperliche Beeinträchtigung haben. Auch die Grundfähigkeitsversicherung kann den Verlust bestimmter Fähigkeiten (beispielsweise Sehen oder Hören) durch Unfall oder Krankheit absichern. Die Rentenzahlung ist unabhängig von der Ursache des Fähigkeitsverlusts.
Einen etwas größeren Versicherungsschutz bietet die Funktionsinvaliditätsversicherung. Diese kombiniert einzelne Leistungen aus der Unfall- und Grundfähigkeitsversicherung. Der Schweregrad der Krankheit ist hierbei vorgegeben. Versicherer zahlen nur, wenn die körperlichen Einschränkungen von Dauer und nicht heilbar sind.
Fazit BU ohne Gesundheitsfragen: Ja oder Nein?
Die Entscheidung, ob man es mit einem Antrag auf Berufsunfähigkeitsschutz mit vereinfachten Gesundheitsfragen versucht, ist abzuwägen. Die Nachteile, die durch einen solchen Versicherungsschutz entstehen, können im Ernstfall gravierend sein. Jedoch ist eine vereinfachte Absicherung besser als gar keine, gehört die Absicherung der eigenen Arbeitskraft doch zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung kann man auf andere Versicherungen zurückgreifen, die eine geringere Einstiegshürde und ähnliche Leistungen bieten.
Was im individuellen Fall die optimale Absicherung ist, können Sie mit Hilfe unserer Versicherungsexperten herausfinden. Unsere Experten für die Arbeitskraftabsicherung beraten Sie gern. Auch kennen sie den Versicherungsmarkt und können Ihnen BU-Versicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen vermitteln oder Alternativen durchkalkulieren. Kontaktieren Sie uns einfach unter 030 – 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie auch gern unser kostenfreies Vergleichsformular zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
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