Berufs­unfähigkeitsrente einfach erklärt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Als „Berufs­unfähigkeitsrente“ werden drei verschiedene Renten bezeichnet: die einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung, die eines Vorgängers der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente und die eines Versorgungswerks.
  • Bei Berufs­unfähigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch bei den drei Berufs­unfähigkeitsrenten stark.
  • Die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente und die des Versorgungswerks werden verhältnismäßig selten bewilligt und die Rente fällt mitunter gering aus.
  • Nur bei der privaten BU können Sie die Rentenhöhe ihren Bedürfnissen anpassen. In der Regel ist die Bewilligung einer privaten BU-Rente auch viel wahrscheinlicher als bei einer gesetzlichen Rente oder einer des Versorgungswerks.

Das erwartet Sie hier

Was eine Berufs­unfähigkeitsrente ist, wer sie bekommen kann und wie hoch sie ausfällt.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Berufs­unfähigkeitsrente?
  2. Alle Infos zur privaten BU Rente
  3. Alle Infos zur gesetzlichen Berufs­unfähigkeitsrente
  4. Alle Infos zur BU Rente vom Versorgungswerk

Was ist eine Berufs­unfähigkeitsrente?

Grundsätzlich ist eine Berufs­unfähigkeitsrente eine Rente, die Sie monatlich ausgezahlt bekommen, wenn Sie berufsunfähig sind. Dabei sind drei „Berufs­unfähigkeitsrente“ zu unterscheiden. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung der jeweiligen Rente:

Icon Angestellte Mann und Frau

Berufs­unfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk

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Alle Infos zur privaten Berufs­unfähigkeitsrente

Wer kann die private Berufs­unfähigkeitsrente erhalten?

Anders als die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente erhalten Sie eine private Berufs­unfähigkeitsrente nur, wenn Sie selbst eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen.

Icon Händeschütteln

Um die Berufs­unfähigkeitsrente ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie schließlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihren zuletzt ausgeübten Beruf können Sie nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben. Dies muss von einem Arzt attestiert werden.
  • Die Berufs­unfähigkeit besteht seit sechs Monaten oder dauert voraussichtlich für mindestens sechs Monate an.
  • Die Ursache der Berufs­unfähigkeit ist nicht in den Versicherungs­bedingungen ausgeschlossen.

Wann ist man eigentlich berufsunfähig?


Wie hoch sollte die private Berufs­unfähigkeitsrente sein?

Wie hoch Ihre Rente im Fall einer Berufs­unfähigkeit sein soll, legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest. Grundsätzlich gilt, dass die Rente den Verlust des Einkommens ausgleichen und den bisherigen Lebensstandard absichern soll.

Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, eine niedrige Berufs­unfähigkeitsrente zu vereinbaren, nur um so Beiträge zu sparen. Denken Sie bei der Festlegung Ihrer Berufs­unfähigkeitsrente auch daran, dass Sie während der Dauer der Auszahlung weiterhin zum Beispiel in Ihre Altersvorsorge investieren und gegebenenfalls weiterhin die Beiträge zu Ihrer privaten Kranken­versicherung zahlen können sollten. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass Sie nach dem Ende der Vertragslaufzeit der Berufs­unfähigkeits­versicherung nur mit geringen Zahlungen aus der gesetzlichen und eventuellen privaten Renten­versicherungen auskommen müssen.

Diese Empfehlungen können Ihnen bei der Festlegung der Höhe Ihrer BU-Rente helfen:

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Orientierung am Nettoeinkommen

In der Praxis hat es sich bewährt, wenn die private BU-Rente etwa 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens beträgt. Manche halten aber auch 70 oder 75 Prozent für ausreichend. Dies sind allerdings allgemeine Richtwerte: Wichtig ist, dass Sie für Ihre persönliche Situation die passende Rentenhöhe finden. Unsere BU-Experten helfen Ihnen hierbei auch gerne weiter.

Icon Vermögensverfall

Sinnvolle Untergrenze für die BU-Rente

Die monatliche BU-Rente sollte nicht unter 1.000 Euro liegen. Denn ist diese Rente bei Berufs­unfähigkeit das einzige Einkommen, kann das dazu führen, dass Versicherte über kurz oder lang Sozialleistungen beantragen müssen. In diesem Fall wird eine sogenannte Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt. Mit dieser Prüfung wird festgestellt, ob der Antragsteller Anspruch auf Grundsicherung hat. Anspruch hat der Antragsteller nur, wenn das anzurechnende Einkommen und das verwertbare Vermögen unter dem Existenzminimum liegen. Hat der Betroffene Anspruch auf Sozialleistungen, wird die Berufs­unfähigkeitsrente mit den bewilligten Sozialleistungen verrechnet. Das bedeutet, dass sich die staatlichen Leistungen um die Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente reduzieren und der Versicherte im schlimmsten Fall jahrelang umsonst in die private Absicherung eingezahlt hat.

Icon Geldsack

BU-Rente: Es gibt Obergrenzen

Beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung kann die Höhe der BU-Rente zwar individuell, jedoch nicht beliebig vereinbart werden. Generell gilt, dass Sie nicht mehr absichern können, als Sie verdienen. Aber auch eine hundertprozentige Absicherung des bisherigen Einkommens ist in der Regel nicht möglich. Wie hoch die BU-Rente maximal sein kann, variiert von Versicherer zu Versicherer. Gängig sind zum Beispiel zwischen 60 und 75 Prozent des Bruttogehalts oder auch 75 bis 85 Prozent des Nettogehalts. Meist gibt es noch Sonderregelungen bei Kammerberufen. Ist die Berufs­unfähigkeitsrente dagegen im Leistungsfall höher als das letzte Einkommen, beispielsweise durch vereinbarte Dynamiken, ist dies in der Regel nicht problematisch.


Nachträglich die Rente erhöhen: die Nach­versicherungsgarantie

Es ist möglich, die Berufs­unfähigkeitsrente später noch ohne weitere Gesundheitsprüfung zu erhöhen – zum Beispiel, wenn Sie eine Familie gründen oder an wichtigen Wendepunkten Ihrer Karriere. Achten Sie dafür darauf, dass Ihr Vertrag eine sogenannte Nach­versicherungsgarantie beinhaltet.

Icon Pfeile nach oben

Für Schüler und Studenten kann sich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer vorläufig kleinen Rente und einer Nach­versicherungsgarantie unter Umständen besonders lohnen. Denn häufig haben sie noch keine Vor­erkrankungen oder beruflichen Risiken, welche die monatliche Versicherungsprämie in die Höhe treiben oder Versicherer zu einer Ablehnung bewegen könnten. Nach dem Einstieg ins Berufsleben können sie dann die Rente erhöhen.


So stellen Sie einen Antrag auf eine BU-Rente

Um Leistungen aus der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung zu erhalten, müssen Sie einen ausführlichen Leistungsantrag stellen. Dieses Dokument hat meist einen Umfang von 20 Seiten und mehr, da Versicherer einen vollständigen und lückenlosen Nachweis der Berufs­unfähigkeit einfordern. Die Bewilligung einer BU-Rente kann sich mitunter über einige Monate hinziehen. Lassen Sie sich am besten im Vorfeld der Antragsstellung professionell beraten. So können Sie eine möglichst korrekten und vollständigen Antrag einreichen und unnötige Verzögerungen vermeiden.

Icon Liste

Versicherte sollten gemeinsam mit dem Antrag mindestens folgende Unterlagen gleich mit einreichen:

  • Detaillierte Darstellung und Begründung zur Ursache der Berufs­unfähigkeit
  • Ausführliche Berichte der behandelnden Ärzte: Diese begründen die Ursache und prognostizieren die voraussichtliche Dauer der Berufs­unfähigkeit.
  • Dokumente über den ausgeübten Beruf, die Stellung sowie die konkreten Tätigkeiten, inklusive genauer zeitlicher Angaben, wie lange Versicherte im Betrieb welchen Tätigkeiten nachgegangen sind.

So wird der Leistungsantrag richtig ausgefüllt

Icon Geldscheine

So wird die Berufs­unfähigkeitsrente ausgezahlt

Bewilligt der Versicherer Ihren Antrag, erhalten Sie die monatliche Berufs­unfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe. Der Versicherer kann jedoch die Zahlung der BU-Rente auch verweigern. Welche Möglichkeiten Versicherte in einem solchen Fall haben und was auch nach Beginn der Auszahlung noch zu beachten ist, erfahren Sie hier:

Alles zur Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente

Berufs­unfähigkeitsrente und Krankengeld oder Krankentagegeld

Sie können zeitgleich das gesetzliche Krankengeld und eine private Berufs­unfähigkeitsrente beziehen. Das Sozialgericht Trier urteilte 2011, dass die gesetzliche Kranken­versicherung ihre Krankengeldzahlungen in so einem Fall nicht zurückfordern darf (Quelle: SG Trier, 06.10.2011, S 1 KR 54/11). Nicht möglich ist es hingegen, gleichzeitig zur BU-Rente Zahlungen aus einer privaten Krankentagegeld­versicherung zu erhalten. Ein Urteil des Landgerichts Cottbus bestätigt, dass man in einem solchen Fall die Versicherung, die das Krankengeld zahlt, unverzüglich informieren muss. Der Beklagte wurde vom Gericht zu einer Rückzahlung des Krankentagegelds verpflichtet (Quelle: LG Cottbus, 09.01.2020, 6 O 444/18).

Icon Person im Bett

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Alle Infos zur gesetzlichen Berufs­unfähigkeitsrente

Sind „Berufs­unfähigkeitsrente“ und „Erwerbsminderungs­rente“ das gleiche?

Die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente wurde 2001 mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit abgeschafft – nur noch wenige Personen haben aktuell Anspruch auf diese Rente. Seit 2001 gibt es die Rente wegen Erwerbsminderung, kurz Erwerbsminderungs­rente genannt (EMR) (Quelle: SGB, Sechstes Buch, § 43).

Zwischen der gesetzlichen Berufs­unfähigkeitsrente und der Erwerbsminderungs­rente gibt einen entscheidenden Unterschied: Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie nur in Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können, jedoch imstande wären, einer anderen Beschäftigung nachzugehen. Erwerbsunfähig sind Sie hingegen, wenn Sie nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeit so gut wie nicht mehr arbeitsfähig sind. Wenn Sie sich also aktuell gegen eine Berufs­unfähigkeit absichern wollen, müssen Sie eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen.

Icon Scheitern

Hier finden Sie alle Infos zur Erwerbsminderungs­rente


Wer hat Anspruch auf die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente?

Nur Bürger, die vor 02.01.1961 geboren wurden, haben prinzipiell noch Anspruch auf die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente. Sie können bei Berufs­unfähigkeit eine Rente erhalten, die in den Grundzügen der aktuellen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufs­unfähigkeit entspricht. Für sie gelten allerdings Sonderregelungen (Quelle: SGB VI, § 240). Personen, die nach diesem Datum zur Welt gekommen sind, können nur die allgemeine Erwerbsminderungs­rente beantragen.

Sie haben Anspruch auf die Berufs­unfähigkeitsrente, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen (Quelle: Deutsche Renten­versicherung):

  • Sie können in Ihrem bisherigen Beruf, für den Sie eine Qualifizierung haben, nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten.
  • Sie können aber in einem anderen Beruf noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten.
  • Die Renten­versicherung prüft dann, ob Sie auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden können. Diese Tätigkeit muss Ihrem Leistungsvermögen und Fähigkeiten entsprechen und zumutbar sein. Außerdem muss es auf dem Arbeitsmarkt genügend solcher Arbeitsplätze geben.
  • Bevor die zuständigen Stellungen Leistungen gewähren, prüfen sie zudem grundsätzlich, ob durch eine Rehabilitationsmaßnahme der gesundheitliche Zustand verbessert werden kann. Besteht die Aussicht, dass Sie durch Reha wieder einer einfachen Erwerbsarbeit nachgehen können, dann entfällt die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente.

Wie hoch ist die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente?

Die durchschnittliche Rentenzahlung bei Erwerbsminderungs­renten pro Monat lag bei 933 Euro (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Typischerweise beträgt sie weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Die Erwerbsminderungs­rente fällt also aktuell eher gering aus und reicht in vielen Fällen nicht, um den Lebensstandard zu halten. Daher raten wir zum Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung – mehr dazu, wie hoch die Berufs­unfähigkeitsrente aus einer solchen Versicherung ist und wann Sie einen Anspruch darauf haben, erfahren Sie im Kapitel zur privaten Berufs­unfähigkeitsrente weiter oben.

Wie viel Sie aktuell bei einer vollen Erwerbsminderung erhalten würden, können Sie ganz einfach in Ihrer Renteninformation unter dem Punkt „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ nachlesen. In der Regel ist das die oberste Euro-Angabe im rechten Kästchen. Die Renteninformation schickt Ihnen die Deutsche Renten­­versicherung in der Regel einmal im Jahr zu. Da die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung halb so hoch ist, wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung, teilen Sie diesen Betrag einfach durch zwei.

Grundsätzlich entspricht die Berufs­unfähigkeitsrente einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufs­unfähigkeit. Das bedeutet, dass Sie die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird berechnet, indem Ihre persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor (1) und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Der Rentenwert wird jährlich unter anderem an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungs­rente beträgt der Rentenartfaktor 0,5 – Sie erhalten somit die Hälfte der vollen Rente. Beachten Sie, dass Sie von sogenannten Zurechnungen profitieren, aber auch mit Abschlägen rechnen müssen.


So stellen Sie einen Antrag auf eine gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente

Für eine Berufsfähigkeitsrente müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Renten­versicherung stellen. Gehen Sie davor sicher, dass Sie auch wirklich die Voraussetzungen erfüllen. Im Zweifelsfall können Sie sich von der Deutschen Renten­versicherung beraten lassen. Auf der Seite der Deutschen Renten­versicherung können Sie außerdem alle Formulare für einen Antrag auf Erwerbsminderung herunterladen.

Icon Vertrag

Alle Infos zur Berufs­unfähigkeitsrente vom Versorgungswerk

Wer hat Anspruch auf diese Berufs­unfähigkeitsrente?

Sind Sie über ein berufsständisches Versorgungswerk pflichtversichert – sind Sie zum Beispiel, Arzt, Apotheker, Architekt, Notar oder auch Wirtschaftsprüfer – dann kann Ihnen dieses Werk bei Berufs­unfähigkeit eine Rente auszahlen.

  • Um eine BU-Rente des Versorgungswerks zu erhalten, müssen Sie allerdings vollständig, also 100 Prozent unfähig sein, weder den ursprünglichen noch einen verwandten Beruf auszuüben (Quelle: Arbeits­gemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen). Das bedeutet in der Regel auch, dass Sie etwa Ihre Zulassung als Arzt oder Rechtsanwalt zurückgeben müssen.
  • Das von der Berufs­unfähigkeit betroffene Mitglied kann meist erst nach einer Wartezeit die BU-Rente in Anspruch nehmen.
  • Das Versorgungswerk kann zunächst prüfen, ob Sie eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben können, zum Beispiel als Gutachter, in der Forschung oder in einem Verband. Gegebenenfalls muss es Möglichkeiten zur Rehabilitation oder Weiterbildung nutzen.

Die Voraussetzungen für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung vom Versorgungswerk werden nur sehr selten erfüllt, durchschnittlich von unter einem Prozent der Mitglieder von Versorgungswerken (Beispiele: Nordrheinische Ärzteversorgung; Versorgungswerk der Rechtsanwälte).

Beachten Sie, dass die genauen Voraussetzungen für eine BU-Rente, zum Beispiel wann man überhaupt als „berufsunfähig“ gilt, rechtlich vom Bundesland und dem jeweiligen Versorgungswerk abhängen. Es ist daher wichtig, nicht nur die landesrechtlichen Bestimmungen zu kennen, sondern auch die Satzung des jeweiligen Versorgungswerks.


Wie hoch ist die Berufs­unfähigkeitsrente vom Versorgungswerk?

Bei Versorgungswerken ist die Höhe der BU-Rente meist an das Eintrittsalter des Versicherten geknüpft. Haben Sie sich also früh in einem Versorgungswerk versichert, erhalten Sie in der Regel mehr BU-Rente, als wenn Sie erst später beigetreten sind. Ein Beispiel: 2023 erhielten Rechtsanwälte bei einem Eintrittsalter von 25 Jahren, die vor ihrem 55. Lebensjahr berufsunfähig wurden, von dem Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt rund 3.400 Euro. Durchschnittlich rund 992 Euro erhielten sie bei einem Eintrittsalter von 45 Jahren (Quelle: Versorgungswerk der Rechtsanwälte Nordrhein-Westfalen). Allgemein beträgt die BU-Rente eines Versorgungswerks durchschnittlich 2.000 Euro.

Sie fällt somit in der Regel zwar höher aus als die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente. Oft reicht sie jedoch auch nicht aus, um den Lebensstandard zu halten, zumal sie nur in seltenen Fällen ausgezahlt wird. Auch eine BU-Rente des Versorgungswerks können Sie jedoch mit einer privaten BU-Rente kombinieren und sich so finanziell absichern.

Icon Puzzle

So stellen Sie einen Antrag auf eine Berufs­unfähigkeitsrente vom Versorgungswerk

Die Berufs­unfähigkeitsrente beantragen Sie bei Ihrer Versorgungskammer. Die Antragsstellung kann sich je nach Kammer unterscheiden – wir empfehlen Ihnen daher, sich vor diesem Schritt für eine Beratung an Ihre Versorgungskammer zu wenden. In der Regel müssen Sie mindestens diese Unterlagen einreichen:

  • Antrag auf Berufs­unfähigkeitsrente
  • Ärztliche Zeugnisse zur Feststellung der Berufs­unfähigkeit
  • Ggf. weitere aktuelle medizinische Unterlagen

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Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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