Berufsunfähigkeits­rente einfach erklärt

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Das erwartet Sie hier

Wie die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente funktioniert und wieso Sie sich auf jeden Fall mit einer privaten Berufsunfähigkeits­rente zusätzlich finanziell absichern sollten.


Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits­rente haben nur noch Arbeitnehmer, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.
  • Alle anderen erhalten die geringere Erwerbsunfähigkeitsrente.
  • Mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung sichern Sie sich effektiv für den Fall einer Berufsunfähigkeit ab.
  • Diese zahlt bereits eine monatliche Berufsunfähigkeits­rente, wenn Sie  Ihren aktuellen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

Direkt zum Inhalt

  1. Gesetzliche Berufsunfähigkeits­renten
  2. Höhe der privaten BU Rente
  3. Antrag auf Berufsunfähigkeits­rente
  4. BU Rente und Krankengeld
  5. Fazit

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Wie die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente funktioniert und wieso Sie sich auf jeden Fall mit einer privaten Berufsunfähigkeits­rente zusätzlich finanziell absichern sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Gesetzliche Berufsunfähigkeits­renten
  2. Höhe der privaten BU Rente
  3. Antrag auf Berufsunfähigkeits­rente
  4. BU Rente und Krankengeld
  5. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits­rente haben nur noch Arbeitnehmer, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.
  • Alle anderen erhalten die geringere Erwerbsunfähigkeitsrente.
  • Mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung sichern Sie sich effektiv für den Fall einer Berufsunfähigkeit ab.
  • Diese zahlt bereits eine monatliche Berufsunfähigkeits­rente, wenn Sie  Ihren aktuellen Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeits­rente und Erwerbs­minderungsrente

Wie viel Berufsunfähigkeits­rente bekomme ich vom Staat?

Ein Anspruch auf die ursprüngliche gesetzliche Berufsunfähigkeits­versicherung beziehungsweise Berufsunfähigkeits­rente besteht nur noch für Bürger, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Diese Personen haben einen Rentenanspruch, wenn sie ihren zuletzt dauerhaft ausgeübten Beruf oder aber ihren erlernten Beruf nicht mehr oder nur noch für maximal sechs Stunden am Tag ausüben können. Die Renten­versicherung darf sie nur auf gleichwertige Tätigkeiten verweisen, ihnen die Rente aber nicht mit der Begründung verweigern, dass sie einen ganz anderen Beruf ausüben könnten.

Für nach diesem Datum geborene Personen hat der Gesetzgeber diese Form der Rente bereits im Jahr 2001 abgeschafft. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Berufstätige haben jedoch die Möglichkeit, privat mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung vorzusorgen.


Voraussetzungen für die Erwerbsminderungs­rente

Arbeitnehmer und freiwillig versicherte Selbständige gelten erst als erwerbsunfähig, wenn ihnen die Ausübung irgendeiner Tätigkeit, mit der sie ihren Lebensunterhalt verdienen könnten, gesundheitlich nicht mehr möglich ist. Konkret besteht Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente unter folgenden Voraussetzungen:

  • Betroffene können (aufgrund von Krankheit oder Behinderung) nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten
  • Betroffene haben mindestens drei Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt
  • Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren wurde erfüllt
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Teilweise und volle Erwerbsminderung

Wer gesundheitlich noch imstande ist, zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten, hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungs­rente. Eine volle Erwerbsminderung im Sinne des Versicherungsträgers liegt nur dann vor, wenn Beschäftigte auch in anderen als den erlernten Berufen nicht mehr arbeiten können.

Genaue Prüfung der Erwerbsminderung

Wer nur im bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten kann, jedoch imstande wäre, einer anderen Beschäftigung nachzugehen, ist lediglich berufsunfähig, nicht jedoch erwerbsunfähig. Zuständige Stellen prüfen exakt, ob eine mögliche Rehabilitation des gesundheitlichen Zustandes erreicht werden kann, bevor sie die Leistung gewähren. Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente entfällt, wenn die Aussicht darauf besteht, durch Reha­maßnahmen wieder einer einfachen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Mehr dazu, wie die Erwerbsminderungs­rente funktioniert, wann Sie mit dieser rechnen können und wie Sie diese korrekt beantragen, erfahren Sie hier:

Mehr zur Erwerbminderungsrente


So hoch fällt die Erwerbsminderungs­rente aus

Die Höhe der Erwerbsminderungs­rente wird auf der Grundlage des bisher erworbenen Rentenanspruchs berechnet. Also den bisher gesammelten Rentenpunkten, der Einzahlungszeit und den verbleibenden Jahren bis zur regulären Altersrente. Sie können die Höhe ganz unkompliziert Ihrem Renteninformationsblatt entnehmen.


Wie hoch ist die private Berufsunfähigkeits­rente?

In der Regel jedoch fällt die Erwerbminderungsrente gering aus. Typisch ist, dass diese weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts beträgt. Somit bleibt sie oft weit hinter der Summe zurück, die nötig wäre, um den Lebensstandard zu halten. Aus diesem Grund raten wir zum Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits­versicherung – mehr dazu, wie hoch die Berufsunfähigkeits­rente aus einer solchen Versicherung ist und wann Sie einen Anspruch darauf haben, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

Was zahlen Versorgungswerke bei Berufsunfähigkeit?

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Neben der Renten­versicherung gibt es auch berufsständische Versorgungswerke, zum Beispiel für Ärzte, Anwälte oder Tierärzte. Diese zahlen eine Berufsunfähigkeits­rente, wenn weder der ursprüngliche noch ein verwandter Beruf ausgeübt werden kann. Ein Chirurg, der nicht länger als Chirurg arbeiten kann, kann beispielsweise auf eine Tätigkeit als Gutachter verwiesen werden.

Zudem muss das von der Berufsunfähigkeit betroffene Mitglied zunächst die Möglichkeiten zur potenziellen Rehabilitation oder Weiterbildung für einen verwandten Beruf ausschöpfen und es sind Wartezeiten üblich, bis die Berufsunfähigkeits­rente des Versorgungswerks in Anspruch genommen werden kann. Auch für Mitglieder von Versorgungswerken lohnt sich daher unter anderem wegen der Hürden für den Zugang zu einer Berufsunfähigkeits­rente der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits­versicherung.

Wie hoch sollte eine private Berufsunfähigkeits­rente sein?

Diese Rentenhöhe empfehlen Experten

Bereits beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung wird bestimmt, wie hoch die Berufsunfähigkeits­rente sein soll. Grundsätzlich gilt, dass die Rentenhöhe im Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit den entstehenden Einkommensverlust ausgleichen soll. In der Praxis erweist es sich als vorteilhaft, wenn Sie eine Berufsunfähigkeits­rente beantragen, die mindestens etwa 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens beträgt. Die Hannoversche Berufsunfähigkeits­versicherung empfiehlt, 60 Prozent des Bruttoeinkommens als monatliche Rente zu vereinbaren.

Eine vollumfängliche und hundertprozentige Absicherung des bisherigen Einkommens ist nicht bei sämtlichen Versicherungsträgern möglich. Dies hängt mit den Annahmerichtlinien der Versicherer zusammen. Dort ist die vereinbarte Berufsunfähigkeits­rente mitsamt ihrer Höchst­grenze festgelegt. Diese kann von Anbieter zu Anbieter schwanken. Einige ermöglichen nur die Absicherung bis zu 60 Prozent des Brutto­einkommens. Auch wenn dies den Eindruck einer hohen Rente erweckt, ist zu berücksichtigen, dass dies mit Abzügen verbunden ist. Beispielsweise aufgrund von Beiträgen für die Kranken­versicherung, die im Eintrittsfall der Berufsunfähigkeit vom Versicherten selbst zu tragen sind.

Wann eine BU-Rente in Höhe des gesamten Nettoeinkommens notwendig ist

Ausreichend hohe Berufsunfähigkeits­rente vereinbaren

Versicherte sollten grundsätzlich darauf Acht geben, dass die Höhe der Berufsunfähigkeits­rente ausreicht, um den Lebensstandard abzusichern. Lassen Sie sich daher nicht dazu verleiten, nur deshalb eine niedrige Berufsunfähigkeits­rente zu vereinbaren, da auf diese Weise die Beiträge sinken. Denken Sie bei der Festlegung Ihrer Berufsunfähigkeits­rente auch daran, dass Sie während der Dauer der Auszahlung weiterhin zum Beispiel in ihre Altersvorsorge investieren und gegebenenfalls weiterhin die Beiträge zu ihrer privaten Kranken­versicherung zahlen können sollten. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass Sie nach dem Ende der Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeits­versicherung nur mit geringen Zahlungen aus der gesetzlichen und eventuellen privaten Renten­versicherungen auskommen müssen, da sie nicht lange in diese eingezahlt haben.

Eine Berufsunfähigkeits­rente unter 1.000 Euro ergibt keinen Sinn

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Ist die Leistung aus der Berufsunfähigkeits­versicherung das einzige Einkommen, führen Berufsunfähigkeits­renten von unter 1.000 Euro dazu, dass der Versicherte über Kurz oder Lang Sozialleistungen beantragen muss. In diesem Fall wird eine sogenannte Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt. Ziel dieser Prüfung ist es, festzustellen, ob der Antragsteller Anspruch auf Grundsicherung hat. Dieser Anspruch entsteht nur, wenn das anzurechnende Einkommen und das verwertbare Vermögen nicht ausreichen, um das Existenzminimum abzudecken. Ergibt die Bedürftigkeitsprüfung, dass der Betroffene Anspruch auf Sozialleistungen hat, wird die Berufsunfähigkeits­rente mit den bewilligten Sozialleistungen verrechnet. Das bedeutet, die staatlichen Leistungen reduzieren sich um die Höhe der Berufsunfähigkeits­rente und der Versicherte hat im schlimmsten Fall jahrelang umsonst in die private Absicherung eingezahlt.

Nachträgliche Rentenerhöhung durch die Nach­versicherungsgarantie

Wenn eine Berufsunfähigkeits­versicherung eine Nach­versicherungsgarantie beinhaltet, können die Versicherten ihre Berufsunfähigkeits­rente später – zum Beispiel wenn sie eine Familie gründen oder an wichtigen Wendepunkten ihrer Karriere – erhöhen, ohne dass eine weitere Gesundheitsprüfung nötig wird.

Aufgrund dessen lohnt es sich unter Umständen für Schüler und Studenten, eine Berufsunfähigkeits­versicherung mit einer vorläufig kleinen Rente und einer Nach­versicherungsgarantie abzuschließen. Denn häufig haben sie noch keine Vor­erkrankungen oder beruflichen Risiken, welche die monatliche Versicherungsprämie in die Höhe treiben oder Versicherer zu einer Ablehnung bewegen könnten. Nach dem Einstieg ins Berufsleben können sie dann die Rente erhöhen.

Icon Treppe mit Pfeil

Darf die Berufsunfähigkeits­rente höher sein als das Einkommen?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung kann die Berufsunfähigkeits­rente zwar individuell, jedoch nicht beliebig hoch vereinbart werden. Generell gilt, dass nicht mehr als das aktuelle Nettoeinkommen abgesichert werden kann. Die meisten Versicherer beschränken die Höhe der Berufsunfähigkeits­rente auf maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Ist die Berufsunfähigkeits­rente dagegen im Leistungsfall höher als das letzte Einkommen, beispielsweise durch vereinbarte Dynamiken, ist dies in der Regel nicht problematisch. Denn die Berufsunfähigkeits­versicherung gehört zu den sogenannten Summen­versicherungen, für die kein Bereicherungsverbot gilt.

Voraussetzungen für die private Berufsunfähigkeits­rente

Um einen Anspruch auf die Auszahlung der Berufsunfähigkeits­rente zu haben, müssen Versicherungsnehmer die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nur noch zu 50 Prozent ausgeübt werden kann.
  • Die Berufsunfähigkeit seit sechs Monaten besteht oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauert.
  • Die Berufsunfähigkeit hat eine bestimmte Ursache, die nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.

Icon Kein Schlüssel

Wegfall von Schlüsselqualifikationen

In der Versicherungspraxis ist es auch denkbar, dass einem Versicherten eine Schlüsselqualifikation abhanden kommt, die für die Ausübung des Berufs erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise die Hör- oder Sehfähigkeit. In diesem Falle müssen Versicherer leisten, wobei sie häufig von den genannten zeitlichen Einschränkungen Abstand nehmen.

Wie wird die Berufsunfähigkeits­rente beantragt?

So gehen Sie vor

Zur Inanspruchnahme der Leistungen aus der Berufsunfähigkeits­versicherung ist ein ausführlicher Leistungsantrag erforderlich. Dieses umfassende Dokument hat einen Umfang von 20 Seiten und mehr, da Versicherer einen vollständigen und lückenlosen Nachweis der Berufsunfähigkeit einfordern. In vielen Fällen kann eine professionelle Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung erforderlich sein.

Wichtige Unterlagen für den Antrag

Beim Antrag ist auf eine möglichst detaillierte Dokumentation zu achten. Daher sollten Versicherte gemeinsam mit dem Antrag selbst mindestens folgende Unterlagen gleich mit einreichen:

  • Detaillierte Darstellung und Begründung zur Ursache der Berufsunfähigkeit
  • Ausführliche Berichte der behandelnden Ärzte: Diese begründen die Ursache und prognostizieren die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit.
  • Dokumente über den ausgeübten Beruf, die Stellung sowie die konkreten Tätigkeiten, inklusive genauer zeitlicher Angaben, wie lange Versicherte im Betrieb welchen Tätigkeiten nachgegangen sind.

So wird der Leistungsantrag richtig ausgefüllt

Icon Bezahlen Geldschein

So wird die Berufsunfähigkeits­rente ausgezahlt

Wird ein Leistungsantrag bewilligt, erhalten Versicherte die monatliche Berufsunfähigkeits­rente in vereinbarter Höhe. Doch es kann auch dazu kommen, dass die Zahlung der Berufsunfähigkeits­rente verweigert wird. Welche Möglichkeiten Versichert in einem solchen Fall haben und was auch nach Beginn der Auszahlung noch zu beachten ist, erfahren Sie hier:

Alles zur Auszahlung der Berufsunfähigkeits­rente

Berufsunfähigkeits­rente und gesetz­liches Krankengeld

Sind Überschneidungen möglich?

Für Betroffene ist es wichtig, wie die Krankenkasse im Leistungsfall auf eine Berufsunfähigkeits­rente reagiert beziehungsweise ob die Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes sowie der Berufsunfähigkeits­rente gleichzeitig möglich sind.

Überschneidungen der Leistungen sind in der Praxis möglich. Unter anderem hängt dies mit der rückwirkenden Zahlung zusammen. Da die Bearbeitung der Anträge Monate dauern kann, sind entsprechend lange rückwirkende Zahlungen üblich. Daher kommt es zu Überschneidungen mit dem gesetzlichen Krankengeld. Gemäß Urteil des Sozialgerichts Trier aus dem Jahr 2011 kann die gesetzliche Krankenversicherung ihre Krankengeldzahlungen nicht zurückfordern.


Berufsunfähigkeits­versicherung und private Krankentagegeld­versicherung

Es ist hingegen nicht möglich, gleichzeitig Zahlungen aus einer privaten Krankentagegeld­versicherung und aus der Berufsunfähigkeits­versicherung zu erhalten. Ein Urteil des Landgerichts Cottbus bestätigt, dass man in einem solchen Fall die Versicherung, die das Krankengeld zahlt, unverzüglich informieren muss, sobald man eine Berufsunfähigkeits­rente erhält. Der Beklagte wurde vom Gericht zu einer Rückzahlung der Krankentagegeldauszahlungen verpflichtet (Quelle).

Fazit

Damit die Berufsunfähigkeits­rente ausgezahlt wird, muss ein Arzt dem Versicherungsnehmer mindestens 50 Prozent Unfähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben, attestieren. Auch darf die Ursache der Berufs­versicherung nicht von einem Leistungsausschluss betroffen sein. Die Höhe der Rente wird bei Vertragsschluss vereinbart und sollte nicht zu niedrig angesetzt werden.


Die häufigsten Fragen zur Berufsunfähigkeits­rente

Wer bekommt eine gesetzliche Berufsunfähigkeits­rente?

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Eine gesetzliche Berufsunfähigkeits­rente ist nur noch für Menschen möglich, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Alle anderen Personen erhalten eine volle Erwerbsminderungs­rente, wenn sie nur noch drei Stunden pro Tag arbeiten können und eine teilweise Erwerbsminderungs­rente, wenn sie zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten können. Darüber hinaus müssen Empfänger der Erwerbsunfähigkeitsrente eine gewisse Versicherungszeit in der gesetzlichen Renten­versicherung vorweisen und die Zahlungen fallen oft sehr gering aus.

Der Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeits­rente ist, dass Personen hier auch auf einen ganz anderen Beruf verwiesen werden können. Außerdem ist die Auszahlung der privaten Berufsunfähigkeits­rente daran geknüpft, ob man den bisherigen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Die Höhe der Rentenzahlung wird hier bei Vertragsschluss vereinbart.

Wie bekomme ich die Berufsunfähigkeits­rente?

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Damit die Versicherung zahlt, müssen Sie einen Antrag stellen und Unterlagen zu ihrer Arbeit sowie den Diagnosen und Prognosen Ihrer Ärzte einreichen.

Wann kann man eine Berufsunfähigkeits­rente bekommen?

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Welche Gründe die Versicherung für eine Berufsunfähigkeit akzeptiert, ist in den Versicherungsunterlagen festgehalten. Die Bedingung für die Auszahlung der Berufsunfähigkeits­rente ist, dass der Versicherungsnehmer zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Die Berufsunfähigkeit wird in der Regel vom behandelnden Arzt festgestellt und durch ein Attest bestätigt. Manchmal gibt der Versicherer zusätzlich ein Gutachten in Auftrag, wenn er nicht von der Berufsunfähigkeit überzeugt ist.

Bei welchen Krankheiten ist man berufsunfähig?

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Viele Krankheiten und Beschwerden können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Die häufigsten Ursachen sind psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout oder Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats. Entsprechend ist es wichtig, darauf zu achten, dass diese Ursachen in einer Berufsunfähigkeits­versicherung mitversichert sind. Stellen Sie körperliche oder seelische Differenzen fest, sollten Sie schnell reagieren und eine Berufsunfähigkeit beantragen.

Wie wird die gesetzliche Berufsunfähigkeits­rente berechnet?

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Die gesetzliche Berufsunfähigkeits­rente entspricht etwa zwei Dritteln der gesetzlichen Altersrente. Berechnungsgrundlage sind die bisher gesammelten Rentenpunkte, wie lange man zuvor eingezahlt hat und wie lange es noch bis zum eigentlich vorgesehenen Rentenbeginn dauert.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden?

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Die Deutsche Renten­versicherung und die Deutsche Aktuarvereinigung geben an, dass durchschnittlich jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig wird und dass es auch jüngere Menschen treffen kann. Berufsunfähigkeit muss aber nicht lange anhalten. Viele Menschen können nach einigen Jahren Rentenbezug wieder ins Arbeitsleben zurückkehren.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei der Berufsunfähigkeits­rente?

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Bei Bezug einer Berufsunfähigkeits­rente gelten nicht die Hinzuverdienstgrenzen der staatlichen Erwerbsminderungs­rente und keine festen Einkommensgrenzen. Es kann also durch eine Nebentätigkeit deutlich mehr hinzuverdient werden. Allerdings gibt es auch hier Grenzen und Regelungen.

Denn die meisten Berufsunfähigkeits­versicherungen enthalten eine konkrete Verweisung. Diese regelt unter anderem, dass eine freiwillig neu aufgenommene Tätigkeit nicht der „bisherigen Lebensstellung“ entsprechen darf. Sie darf also nicht hinsichtlich der sozialen Stellung gleich angesehen sein und das Einkommen darf einen im Versicherungsvertrag festgelegten Prozentsatz der vorherigen Tätigkeit nicht überschreiten. Ist dies der Fall, wird die neue Tätigkeit als gleichwertig betrachtet und der Anspruch auf die Berufsunfähigkeits­rente erlischt. Das heißt, es wird keine weitere Berufsunfähigkeits­rente ausgezahlt.

Wird eine Berufsunfähigkeits­rente bei Scheidung angerechnet?

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Im Gegensatz zu Lebens­versicherungen fällt die Berufsunfähigkeits­versicherung nicht unter den Versorgungsausgleich. Das heißt, die Rentenansprüche aus der Berufsunfähigkeits­versicherung können in der Regel nicht unter den Ehepartnern aufgeteilt werden. Hat der Ehepartner jedoch bereits Leistungen nach Zustellung des Scheidungsantrags gezahlt, kann es unter Umständen doch zum Versorgungsausgleich kommen.

Wird der Unterhalt bei der Berufsunfähigkeits­rente angerechnet?

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Da die Berufsunfähigkeits­rente eine normale Einnahmequelle darstellt, muss diese beim Unterhaltsschuldner sowie -gläubiger als Einkommen angerechnet werden. Die Höhe der Berufsunfähigkeits­rente bestimmt dabei die Höhe des Unterhaltsanspruchs.

Wird die Berufsunfähigkeits­rente auf Hartz 4 angerechnet?

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Auch wenn Versicherer die volle Höhe der Berufsunfähigkeits­rente auszahlen, erhalten Hartz IV Empfänger unter Umständen nur einen kleinen Teil davon. Grund dafür ist die gesetzlich angeordnete Anrechnung von Einkommen jeglicher Art auf Hartz IV Leistungen.

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Katharina Burnus
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