Berufsunfähigkeitsrente
- Die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ist eine Rentenzahlung, die Berufstätige im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten. Sie soll im Ernstfall finanziell absichern.
- Der Anspruch auf die BU-Rente ist an hohe Voraussetzungen gekoppelt, darunter die 50-Prozent-Hürde.
- Ein Anspruch auf die ursprüngliche gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente besteht nur noch für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden. Andere können sich privat versichern.
Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
Bereits beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird bestimmt, wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente sein soll. Grundsätzlich gilt, dass die Rentenhöhe im Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit den entstehenden Einkommensverlust ausgleichen sollte. In der Praxis erweist es sich als vorteilhaft, wenn diese Rente mindestens etwa 80 bis 90 des bisherigen Netto-Einkommens beträgt. Die Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt 60% des Bruttoeinkommens als monatliche Rente zu vereinbaren.
Eine vollumfängliche und hundertprozentige Absicherung des bisherigen Einkommens ist nicht bei sämtlichen Versicherungsträgern möglich. Dies hängt mit den Annahmerichtlinien der Versicherern zusammen. Dort ist die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente mitsamt ihrer Höchstgrenze festgelegt. Diese kann von Anbieter zu Anbieter schwanken. Einige ermöglichen nur die Absicherung bis zu 60 Prozent des Bruttoeinkommens. Auch wenn dies den Eindruck einer hohen Rente erweckt, ist zu berücksichtigen, dass dies mit Abzügen verbunden ist, beispielsweise aufgrund von Beiträgen für die Krankenversicherung, die im Eintrittsfall der Berufsunfähigkeit vom Versicherten selbst zu tragen sind.
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Anspruch und Voraussetzungen der Berufsunfähigkeitsrente
Für Versicherte stellt sich die Frage, wann sie ihre BU-Rente empfangen bzw. ab wann sie anspruchsberechtigt sind. Haben Versicherte die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, können sie unter folgenden Voraussetzung mit der Auszahlung rechnen:
- 50-Prozent-Regel: Demnach besteht der Anspruch auf die BU-Rente, wenn Versicherte den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
- Vorliegen einer bestimmten Ursache für die Berufsunfähigkeit (typischerweise Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall)
- Dauer der Berufsunfähigkeit: Ursache muss entweder seit 6 Monaten vorliegen oder die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben Versicherte Aussicht auf die Auszahlung der BU-Rente. In der Versicherungspraxis ist es auch denkbar, dass einem Versicherten eine Schlüsselqualifikation abhanden kommt, die für die Ausübung des Berufs erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise die Hör- oder Sehfähigkeit. In diesem Falle müssen Versicherer leisten, wobei sie häufig von den genannten zeitlichen Einschränkungen Abstand nehmen.
»Wer von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurde und somit keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat, kann alternativ eine Grundfähigkeitenversicherung abschließen. Auf diese Art kann man sich im weitesten Sinne ebenfalls gegen eine Berufsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen absichern. Dies kann auch eine Alternative für Berufsgruppen sein, für die die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr hoch sind – beispielsweise Handwerker oder Busfahrer.«
Die gesetzliche BU-Rente und Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Arbeitnehmer gelten erst als erwerbsunfähig, wenn ihnen die Ausübung einer Tätigkeit, mit denen sie ihren Lebensunterhalt verdienen, gesundheitlich nicht mehr möglich ist.
Konkret besteht Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente unter folgenden Voraussetzungen:
- Betroffene können (aufgrund von Krankheit oder Behinderung) nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten.
- Betroffene haben mindestens drei Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt.
- Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren wurde erfüllt.
Wer gesundheitlich noch imstande ist, zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten, hat Anspruch auf eine anteilig gezahlte Rente. Eine volle Erwerbsminderung im Sinne des Versicherungsträgers liegt nur dann vor, wenn Beschäftigte auch in anderen als den erlernten Berufen nicht mehr arbeiten können.
Wer nur im bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten kann, jedoch imstande wäre, einer anderen Beschäftigung nachzugehen, ist lediglich berufsunfähig, nicht jedoch erwerbsunfähig. Zuständige Stellen prüfen exakt, ob eine mögliche Rehabilitation des gesundheitlichen Zustandes erreicht werden kann, bevor sie die Leistung bewähren. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente entfällt, wenn die Aussicht darauf besteht, durch Reha-Maßnahmen wieder einer einfachen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Gibt es eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?
BU-Rente-Antrag: Wie kommen Versicherte an ihre BU-Rente?
Zur Inanspruchnahme der Leistungen aus der BU-Versicherung ist ein ausführlicher Leistungsantrag erforderlich. Dieses umfassende Dokument hat einen Umfang von 20 Seiten und mehr, da Versicherer einen vollständigen und lückenlosen Nachweis der Berufsunfähigkeit einfordern. In vielen Fällen kann eine professionelle Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung erforderlich sein.
Beim Antrag ist auf eine möglichst detaillierte Dokumentation zu achten. Daher sollten Versicherer gemeinsam mit dem Antrag selbst mindestens folgende Unterlagen gleich mitreichen:
- Detaillierte Darstellung und Begründung zur Ursache der Berufsunfähigkeit
- Ausführliche Berichte der behandelnden Ärzte: Diese begründen die Ursache und prognostizieren die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit.
- Dokumente über den ausgeübten Beruf, die Stellung sowie die konkreten Tätigkeiten, inklusive genauer zeitlicher Angaben, wie lange Versicherte im Betrieb welchen Tätigkeiten nachgegangen sind.
Auszahlungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente
Nachdem Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkannt haben, zahlen sie die BU-Rente grundsätzlich so lange, wie die gesundheitlichen Einschränkungen anhalten. Maximal erfolgt die Auszahlung jedoch bis Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Im typischen Fall ist dies gleichzusetzen mit dem Beginn der Altersrente. In vielen Fällen tritt schon vorher eine Verbesserung des Gesundheitszustands ein, sodass die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit nicht mehr erfüllt sind. Die durchschnittliche BU-Renten-Bezugsdauer beträgt in Deutschland nach einer Studie zum Leistungsverhalten der Versicherer durch die Circle Deutschland GmbH aus dem Jahr 2017 etwa 6,5 Jahre.
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BU-Rente und Steuer
Auf die BU-Rente sind regulär Steuern zu entrichten, wobei die Höhe der Steuern primär von der Vertragslaufzeit abhängt. Für die Besteuerung ist also maßgeblich, bis zu welchem Alter, die Rente geleistet wird. Der zu versteuernde Anteil ist entsprechend umso größer, je länger die Bezugsdauer ausfällt. Auf die ausgezahlte BU-Rente fallen im Allgemeinen nur geringe Steuern an. Versteuerung der BU-Rente erfolgt nach dem Ertragsanteil, vergleichbar mit der privaten Altersrente.
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Für Betroffene ist es wichtig, wie die Krankenkasse im Leistungsfall auf eine BU-Rente reagiert bzw. ob die Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes sowie der BU-Rente gleichzeitig möglich sind.
Überschneidungen der Leistungen sind in der Praxis möglich. Unter anderem hängt dies mit der rückwirkenden Zahlung zusammen. Da die Bearbeitung der BU-Anträge Monate dauern kann, sind entsprechend lange rückwirkende Zahlungen üblich. Daher kommt es zu Überschneidungen mit dem gesetzlichen Krankengeld. Gemäß Urteil des Sozialgerichts Trier aus dem Jahr 2011 kann die gesetzliche Krankenversicherung ihre Krankengeldzahlungen nicht zurückfordern.