Berufs­unfähigkeitsrente einfach erklärt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Als „Berufs­unfähigkeitsrente“ werden drei verschiedene Renten bezeichnet: die einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung, die eines Vorgängers der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente und die eines Versorgungswerks.
  • Bei Berufs­unfähigkeit erhalten Sie eine monatliche Rente ausgezahlt. Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch bei den drei Berufs­unfähigkeitsrenten stark.
  • Die gesetzliche (auch: staatliche) Berufs­unfähigkeitsrente und die des Versorgungswerks werden verhältnismäßig selten bewilligt und fallen mitunter gering aus.
  • Nur bei der privaten BU können Sie die Rentenhöhe Ihren Bedürfnissen anpassen und die Bewilligung ist auch viel wahrscheinlicher.
  • Lassen Sie sich kostenfrei zur passenden privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung beraten. Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen.
Patrick Knittel

Ihr Einkommen lässt sich zuverlässig absichern …

… auch wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen. Eine Berufs­unfähigkeitsrente zahlt Ihnen dann Monat für Monat einen vereinbarten Betrag, und bei der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung bestimmen Sie die Höhe selbst. Genau das ist der entscheidende Vorteil gegenüber der gesetzlichen Absicherung, die nur selten bewilligt wird und im Schnitt bei rund 1.100 Euro liegt. Wichtig ist, die Rente so zu wählen, dass sie Ihren Lebensstandard wirklich trägt und nach Steuern sowie Sozialabgaben genug übrig bleibt. Hier erfahren Sie, wie hoch Ihre Rente ausfallen sollte, wie Sie sie beantragen und worauf es bei den drei Rentenarten ankommt.

Was ist eine Berufs­unfähigkeitsrente?

Grundsätzlich ist eine Berufs­unfähigkeitsrente eine monatlich ausgezahlte Rente, die Sie bekommen, wenn Sie berufsunfähig sind. Dabei sind drei Arten der Berufs­unfähigkeitsrente zu unterscheiden. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung der jeweiligen Rente:

Icon Angestellte Mann und Frau

Berufs­unfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk

Wie hoch ist die Berufs­unfähigkeitsrente?

Wie hoch die Berufs­unfähigkeitsrente ausfällt, hängt von ihrer Art ab: Eine private Rente legen Sie selbst fest (üblich sind 80 bis 90 Prozent des Nettoeinkommens), die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente liegt 2024 im Schnitt bei rund 1.100 Euro monatlich, und Versorgungswerke zahlen im Mittel etwa 2.000 Euro.

Die folgende Tabelle zeigt die drei Renten im direkten Vergleich – von der Anspruchsberechtigung über die Höhe bis zur Besteuerung.

KriteriumGesetzliche BU-Rente (Erwerbsminderungs­rente)Private BU-RenteVersorgungswerk
Wer hat Anspruch?Nur vor dem 02.01.1961 Geborene, sonst Erwerbsminderungs­renteJede Person mit eigenem BU-VertragPflichtmitglieder wie Ärzte, Anwälte, Architekten
VoraussetzungWeniger als 6 bzw. 3 Stunden täglich in irgendeiner Tätigkeit arbeitsfähigZuletzt ausgeübter Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr möglichMeist 100 % berufsunfähig, oft Rückgabe der Zulassung
HöheØ rund 1.100 €/MonatFrei vereinbart, üblich 80–90 % des NettoeinkommensØ rund 2.000 €/Monat, abhängig vom Eintrittsalter
BesteuerungNachgelagert, BesteuerungsanteilNur der niedrige ErtragsanteilNachgelagert, hoher steuerpflichtiger Anteil

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Sie kennen jetzt die drei Rentenarten und typische Höhen. Den nächsten Schritt gehen wir in Ruhe mit Ihnen: kostenfrei, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Wir sind für die BU-Beratung von Finanztip empfohlen.

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Alle Infos zur privaten Berufs­unfähigkeitsrente

Warum können Sie uns vertrauen?

Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Wer kann die private Berufs­unfähigkeitsrente erhalten?

Anders als die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente erhalten Sie eine private Berufs­unfähigkeitsrente nur, wenn Sie selbst eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) abschließen.

Icon Händeschütteln

Um die Berufs­unfähigkeitsrente ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie schließlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihren zuletzt ausgeübten Beruf können Sie nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben. Dies muss von einem Arzt attestiert werden.
  • Die Berufs­unfähigkeit besteht seit sechs Monaten oder dauert voraussichtlich für mindestens sechs Monate an.
  • Die Ursache der Berufs­unfähigkeit ist nicht in den Versicherungs­bedingungen ausgeschlossen.

Wann ist man eigentlich berufsunfähig?


Wie hoch sollte die private Berufs­unfähigkeitsrente sein?

Wie hoch Ihre Rente im Fall einer Berufs­unfähigkeit sein soll, legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest. Grundsätzlich gilt, dass die Rente den Verlust des Einkommens ausgleichen und den bisherigen Lebensstandard absichern soll.

Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, eine niedrige Berufs­unfähigkeitsrente zu vereinbaren, nur um so Beiträge zu sparen. Denken Sie bei der Festlegung auch daran, dass Sie während der Dauer der Auszahlung weiterhin zum Beispiel in Ihre Altersvorsorge investieren und gegebenenfalls weiterhin die Beiträge zu Ihrer privaten Kranken­versicherung zahlen können sollten. Ansonsten müssen Sie nach dem Ende der Vertragslaufzeit womöglich mit geringen Zahlungen aus der gesetzlichen und einer eventuellen privaten Renten­versicherung auskommen.

Diese Empfehlungen können Ihnen bei der Festlegung der Höhe Ihrer BU-Rente helfen:

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Orientierung am Nettoeinkommen

In der Praxis hat es sich bewährt, wenn die private BU-Rente etwa 80 bis 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens beträgt. Manche halten aber auch 70 oder 75 Prozent für ausreichend. Dies sind allerdings allgemeine Richtwerte. Wichtig ist, dass Sie für Ihre persönliche Situation die passende Rentenhöhe finden. Unsere BU-Experten beraten Sie hierzu gerne.

Icon Vermögensverfall

Sinnvolle Untergrenze für die BU-Rente

Die monatliche BU-Rente sollte nicht unter 1.000 Euro liegen. Denn ist diese Rente bei Berufs­unfähigkeit das einzige Einkommen, kann das dazu führen, dass Versicherte über kurz oder lang Sozialleistungen beantragen müssen. In diesem Fall wird eine sogenannte Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt. Mit dieser Prüfung wird festgestellt, ob der Antragsteller Anspruch auf Grundsicherung hat. Anspruch besteht nur, wenn das anzurechnende Einkommen und das verwertbare Vermögen unter dem Existenzminimum liegen. Hat der Betroffene Anspruch auf Sozialleistungen, wird die Berufs­unfähigkeitsrente mit den bewilligten Sozialleistungen verrechnet. Das bedeutet: Die staatlichen Leistungen reduzieren sich um die Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente – im schlimmsten Fall hat der Versicherte jahrelang umsonst in die private Absicherung eingezahlt hat.

Icon Geldsack

BU-Rente: Es gibt Obergrenzen

Beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung kann die Höhe der BU-Rente zwar individuell, jedoch nicht beliebig vereinbart werden. Generell gilt, dass Sie nicht mehr absichern können, als Sie verdienen. Auch eine hundertprozentige Absicherung des bisherigen Einkommens ist in der Regel nicht möglich. Wie hoch die BU-Rente maximal sein kann, variiert von Versicherer zu Versicherer. Gängig sind zum Beispiel zwischen 60 und 75 Prozent des Bruttogehalts oder auch 75 bis 85 Prozent des Nettogehalts. Meist gibt es noch Sonderregelungen bei Kammerberufen. Ist die BU-Rente im Leistungsfall durch vereinbarte Dynamiken höher als das letzte Einkommen, ist dies in der Regel unproblematisch.

Nachträglich die Rente erhöhen: die Nach­versicherungsgarantie

Es ist möglich, die Berufs­unfähigkeitsrente später ohne weitere Gesundheitsprüfung zu erhöhen – zum Beispiel, wenn Sie eine Familie gründen oder an wichtigen Wendepunkten Ihrer Karriere. Achten Sie dafür darauf, dass Ihr Vertrag eine sogenannte Nach­versicherungsgarantie beinhaltet.

Für Schüler und Studenten kann sich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer vorläufig kleinen Rente und einer Nach­versicherungsgarantie besonders lohnen. Denn häufig haben sie noch keine Vor­erkrankungen oder beruflichen Risiken, welche den monatlichen Versicherungsbeitrag in die Höhe treiben oder Versicherer zu einer Ablehnung bewegen könnten. Nach dem Einstieg ins Berufsleben können sie dann die Rente erhöhen.

Die richtige Höhe Ihrer BU-Rente gemeinsam festlegen

Nettoeinkommen, Familie, Ober- und Untergrenzen: Wie hoch Ihre Rente sein sollte, hängt von Ihrer Situation ab. In einer kostenfreien Beratung rechnen wir das konkret für Sie durch und finden einen leistungsstarken Tarif.

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So stellen Sie einen Antrag auf eine BU-Rente

Um Leistungen aus der privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung zu erhalten, müssen Sie einen ausführlichen Leistungsantrag stellen. Dieses Dokument hat meist einen Umfang von 20 Seiten und mehr, da Versicherer einen vollständigen und lückenlosen Nachweis der Berufs­unfähigkeit einfordern.

Icon Liste

Wie lange es bis zur ersten Auszahlung dauert, ist sehr unterschiedlich: In unserer Begleitung reicht die Spanne von vier bis sechs Wochen über vier bis sechs Monate bis hin zu einem Fall mit zweieinhalb Jahren Begleitung. Lassen Sie sich am besten im Vorfeld der Antragstellung professionell beraten. So reichen Sie einen möglichst korrekten und vollständigen Antrag ein und vermeiden unnötige Verzögerungen.

Versicherte sollten gemeinsam mit dem Antrag mindestens folgende Unterlagen einreichen:

  • Detaillierte Darstellung und Begründung zur Ursache der Berufs­unfähigkeit
  • Ausführliche Berichte der behandelnden Ärzte: Diese begründen die Ursache und prognostizieren die voraussichtliche Dauer der Berufs­unfähigkeit.
  • Dokumente über den ausgeübten Beruf, die Stellung sowie die konkreten Tätigkeiten, einschließlich genauer zeitlicher Angaben, wie lange Versicherte im Betrieb welchen Tätigkeiten nachgegangen sind.

So wird der Leistungsantrag richtig ausgefüllt

Experten-Tipp:
Der Leistungsantrag entscheidet über alles

„Der Leistungsantrag gilt vielen als Formsache – dabei entscheidet schon die erste Darstellung über Zahlung oder jahrelangen Streit. Ein nachgereichtes Attest repariert einen schwachen Antrag selten. Mein Rat: Formulieren Sie Berufsbild und Beschwerden von Beginn an präzise und lückenlos und lassen Sie sich vor dem Einreichen begleiten. Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen.“

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So wird die Berufs­unfähigkeitsrente ausgezahlt

Bewilligt der Versicherer Ihren Antrag, erhalten Sie die monatliche Berufs­unfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe. Der Versicherer kann die Zahlung der BU-Rente jedoch auch verweigern. Die Berufs­unfähigkeitsrente wird längstens bis zum vereinbarten Vertragsende gezahlt, das meist an der Regelaltersgrenze liegt. Diese steigt stufenweise: 2026 erreicht der Jahrgang 1960 sie mit 66 Jahren und vier Monaten, volle 67 Jahre gelten erst ab Jahrgang 1964 (Quelle: § 235 SGB VI).

Alles zur Auszahlung der Berufs­unfähigkeitsrente

Icon Geldscheine

Berufs­unfähigkeitsrente und Krankengeld oder Krankentagegeld

Sie können zeitgleich das gesetzliche Krankengeld und eine private Berufs­unfähigkeitsrente beziehen. Das Sozialgericht Trier urteilte 2011, dass die gesetzliche Kranken­versicherung ihre Krankengeldzahlungen in so einem Fall nicht zurückfordern darf (Quelle: SG Trier, 06.10.2011, S 1 KR 54/11).

Nicht möglich ist es hingegen, gleichzeitig zur BU-Rente Zahlungen aus einer privaten Krankentagegeld­versicherung zu erhalten. Ein Urteil des Landgerichts Cottbus bestätigt, dass die versicherte Person in einem solchen Fall die Versicherung, die das Krankengeld zahlt, unverzüglich informieren muss. Der Beklagte wurde zu einer Rückzahlung des Krankentagegelds verpflichtet (Quelle: LG Cottbus, 09.01.2020, 6 O 444/18).

Alle Infos zur gesetzlichen Berufs­unfähigkeitsrente

Sind „Berufs­unfähigkeitsrente“ und „Erwerbsminderungs­rente“ das Gleiche?

Die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente wurde 2001 mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit abgeschafft – nur noch wenige Personen haben aktuell Anspruch auf diese Rente. Seit 2001 gibt es die Rente wegen Erwerbsminderung, kurz Erwerbsminderungs­rente genannt (Quelle: SGB, Sechstes Buch, § 43).

Zwischen der gesetzlichen Berufs­unfähigkeitsrente und der Erwerbsminderungs­rente gibt es einen entscheidenden Unterschied: Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie nur in Ihrem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können, jedoch imstande wären, einer anderen Beschäftigung nachzugehen. Erwerbsunfähig sind Sie hingegen, wenn Sie nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten so gut wie nicht mehr arbeitsfähig sind. Wer sich heute gegen Berufs­unfähigkeit absichern will, braucht daher eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Icon Scheitern

Hier finden Sie alle Infos zur Erwerbsminderungs­rente


Wer hat Anspruch auf die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente?

Nur Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, haben prinzipiell noch Anspruch auf die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente. Sie können bei Berufs­unfähigkeit eine Rente erhalten, die in den Grundzügen der aktuellen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufs­unfähigkeit entspricht. Für sie gelten allerdings Sonderregelungen (Quelle: SGB VI § 240). Personen, die nach diesem Datum zur Welt gekommen sind, können nur die allgemeine Erwerbsminderungs­rente beantragen.

Sie haben Anspruch auf die Berufs­unfähigkeitsrente, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen (Quelle: Deutsche Renten­versicherung):

  • Sie können in Ihrem bisherigen Beruf, für den Sie eine Qualifizierung haben, nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten.
  • Sie können aber in einem anderen Beruf noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten.
  • Die Renten­versicherung prüft dann, ob Sie auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden können. Diese Tätigkeit muss Ihrem Leistungsvermögen und Ihren Fähigkeiten entsprechen und zumutbar sein. Außerdem muss es auf dem Arbeitsmarkt genügend solcher Arbeitsplätze geben.
  • Bevor die zuständigen Stellen Leistungen gewähren, prüfen sie zudem grundsätzlich, ob durch eine Rehabilitationsmaßnahme der gesundheitliche Zustand verbessert werden kann. Besteht die Aussicht, dass Sie durch Reha wieder einer einfachen Erwerbsarbeit nachgehen können, dann entfällt die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente.

Wie hoch ist die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente?

Die gesetzliche (auch: staatliche) Berufs­unfähigkeitsrente – heute Erwerbsminderungs­rente – lag 2024 im Durchschnitt bei rund 1.100 Euro pro Monat, das ist etwa ein Drittel des letzten Bruttogehalts (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Die Erwerbsminderungs­rente fällt also eher gering aus und reicht in vielen Fällen nicht, um den Lebensstandard zu halten. Daher raten wir zum Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung, deren Rentenhöhe Sie frei bestimmen können.

Experten-Tipp:
Verlassen Sie sich nicht auf den Staat als Sicherheitsnetz

„Der Gedanke ‚im Notfall fängt mich der Staat auf‘ hält sich hartnäckig. Doch die Erwerbsminderungs­rente greift erst, wenn Sie in keinem Beruf mehr sechs Stunden arbeiten können – und liegt im Schnitt bei rund 1.100 Euro. Wer seinen erlernten Beruf absichern will, kommt an einer privaten BU nicht vorbei. Deren Höhe legen Sie selbst fest.“

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Wie viel Sie aktuell bei einer vollen Erwerbsminderung erhalten würden, können Sie ganz einfach in Ihrer Renteninformation unter dem Punkt „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ nachlesen. In der Regel ist das die oberste Euro-Angabe im rechten Kästchen. Die Renteninformation schickt Ihnen die Deutsche Renten­versicherung einmal im Jahr zu. Da die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung halb so hoch ist wie die volle, teilen Sie diesen Betrag einfach durch zwei.

Grundsätzlich entspricht die Berufs­unfähigkeitsrente einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufs­unfähigkeit. Sie erhalten damit die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird berechnet, indem Ihre persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Der Rentenwert je Entgeltpunkt wird jährlich unter anderem an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungs­rente beträgt der Rentenartfaktor 0,5. Beachten Sie, dass Sie von sogenannten Zurechnungszeiten profitieren, aber auch mit Abschlägen rechnen müssen.


So stellen Sie einen Antrag auf eine gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente

Für eine Berufs­unfähigkeitsrente müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Renten­versicherung stellen. Stellen Sie davor sicher, dass Sie auch wirklich die Voraussetzungen erfüllen. Im Zweifelsfall können Sie sich von der Deutschen Renten­versicherung beraten lassen. Auf der Seite der Deutschen Renten­versicherung können Sie außerdem alle Formulare für einen Antrag auf Erwerbsminderung herunterladen.

Icon Vertrag

Alle Infos zur Berufs­unfähigkeitsrente vom Versorgungswerk

Wer hat Anspruch auf diese Berufs­unfähigkeitsrente?

Sind Sie über ein berufsständisches Versorgungswerk pflichtversichert – zum Beispiel als Arzt, Apotheker, Architekt, Notar oder Wirtschaftsprüfer – dann kann Ihnen dieses Werk bei Berufs­unfähigkeit eine Rente auszahlen.

  • Um eine BU-Rente des Versorgungswerks zu erhalten, müssen Sie allerdings vollständig, also zu 100 Prozent unfähig sein, weder den ursprünglichen noch einen verwandten Beruf auszuüben (Quelle: Arbeits­gemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen). Das bedeutet in der Regel auch, dass Sie etwa Ihre Zulassung als Arzt oder Rechtsanwalt zurückgeben müssen.
  • Das von der Berufs­unfähigkeit betroffene Mitglied kann meist erst nach einer Wartezeit die BU-Rente in Anspruch nehmen.
  • Das Versorgungswerk kann zunächst prüfen, ob Sie eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben können, zum Beispiel als Gutachter, in der Forschung oder in einem Verband. Gegebenenfalls muss es Möglichkeiten zur Rehabilitation oder Weiterbildung nutzen.

Die Voraussetzungen für eine Berufs­unfähigkeitsrente vom Versorgungswerk werden nur sehr selten erfüllt, durchschnittlich von unter einem Prozent der Mitglieder von Versorgungswerken (Beispiele: Nordrheinische Ärzteversorgung; Versorgungswerk der Rechtsanwälte).

Beachten Sie, dass die genauen Voraussetzungen für eine BU-Rente – zum Beispiel, ab wann jemand überhaupt als „berufsunfähig“ gilt – rechtlich vom Bundesland und dem jeweiligen Versorgungswerk abhängen. Es ist daher wichtig, nicht nur die landesrechtlichen Bestimmungen zu kennen, sondern auch die Satzung des jeweiligen Versorgungswerks.


Wie hoch ist die Berufs­unfähigkeitsrente vom Versorgungswerk?

Bei Versorgungswerken ist die Höhe der BU-Rente meist an das Eintrittsalter des Versicherten geknüpft. Haben Sie sich also früh in einem Versorgungswerk versichert, erhalten Sie in der Regel mehr BU-Rente, als wenn Sie erst später beigetreten sind.

Ein Beispiel: 2023 erhielten Rechtsanwälte beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte Nordrhein-Westfalen mit einem Eintrittsalter von 25 Jahren, die vor ihrem 55. Lebensjahr berufsunfähig wurden, im Durchschnitt rund 3.400 Euro monatlich. Bei einem Eintrittsalter von 45 Jahren waren es dagegen nur rund 992 Euro (Quelle: Versorgungswerk der Rechtsanwälte Nordrhein-Westfalen).

Icon Mann mit Brille

Bei längerer Beitragszahlung liegt die BU-Rente eines Versorgungswerks mit durchschnittlich rund 2.000 Euro pro Monat meist höher als die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente (Quelle: Versorgungswerk der Rechtsanwälte Nordrhein-Westfalen). Oft reicht sie trotzdem nicht aus, um den Lebensstandard zu halten – zumal sie nur in seltenen Fällen ausgezahlt wird. Gerade Kammerberufe profitieren deshalb von einer ergänzenden privaten Absicherung, die Sie mit der Rente des Versorgungswerks kombinieren können, wie unser Ratgeber zur BU für Ärzte zeigt.

Experten-Tipp:
Das Versorgungswerk ist keine echte BU-Absicherung

„Das Versorgungswerk gilt bei vielen Kammerberufen als solide BU-Absicherung. Doch die Rente fließt meist erst bei 100 Prozent Berufs­unfähigkeit und der Rückgabe der Zulassung – ein sehr hoher Maßstab. Wer schon ab 50 Prozent geschützt sein möchte, ergänzt das Versorgungswerk um eine private BU. Erst diese Kombination sichert Ihren Beruf realistisch ab.“

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So stellen Sie einen Antrag auf eine Berufs­unfähigkeitsrente vom Versorgungswerk

Die Berufs­unfähigkeitsrente beantragen Sie bei Ihrer Versorgungskammer. Die Antragstellung unterscheidet sich je nach Kammer – wir empfehlen Ihnen daher, sich vor diesem Schritt für eine Beratung an Ihre Versorgungskammer zu wenden. In der Regel müssen Sie mindestens diese Unterlagen einreichen:

  • Antrag auf Berufs­unfähigkeitsrente
  • Ärztliche Zeugnisse zur Feststellung der Berufs­unfähigkeit
  • Gegebenenfalls weitere aktuelle medizinische Unterlagen

Was bleibt netto von Ihrer Berufs­unfähigkeitsrente?

Wie wird die Berufs­unfähigkeitsrente besteuert?

Wie stark die Rente besteuert wird, hängt vor allem davon ab, aus welchem Vertrag sie stammt:

  • Gesetzliche Erwerbsminderungs­rente:
    Sie wird nachgelagert besteuert. Steuerpflichtig ist der sogenannte Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet (für Rentenbeginn 2024 rund 83 Prozent). Wegen des Grundfreibetrags zahlen viele Bezieher am Ende wenig oder gar keine Steuer (Quelle: § 22 EStG).
  • Private Berufs­unfähigkeitsrente aus einer selbständigen BU:
    Hier ist nur der niedrige Ertragsanteil steuerpflichtig, da es sich um eine abgekürzte Leibrente handelt. In vielen Fällen bleibt so nur ein kleiner Teil der Rente zu versteuern (Quelle: § 22 EStG).
  • BU-Rente aus einer Rürup- oder betrieblichen Versicherung:
    Diese Renten werden voll nachgelagert besteuert, ähnlich wie eine gesetzliche Rente. Der steuerpflichtige Anteil ist entsprechend hoch, wie auch bei der Rürup-Rente.

Welche Sozialabgaben fallen an?

Neben der Steuer entscheidet vor allem Ihr Kranken­versicherungsstatus darüber, was übrig bleibt:

  • Gesetzlich Versicherte zahlen auf die Rente Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung. Der allgemeine Beitragssatz der Kranken­versicherung liegt bei 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag, hinzu kommt die Pflege­versicherung (Quelle: § 241 SGB V; § 55 SGB XI). In der Summe sind das rund ein Fünftel der beitragspflichtigen Einnahmen.
  • Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungs­rente trägt die Deutsche Renten­versicherung die Hälfte des Kranken­versicherungsbeitrags, den Pflegebeitrag zahlen Sie allein.
  • Privat Krankenversicherte zahlen ihren vertraglich festgelegten Beitrag unabhängig von der Höhe der BU-Rente weiter.

Experten-Tipp:
Ihre Bruttorente ist nicht das, was ankommt

„In Angeboten steht die Bruttorente im Vordergrund – was Steuer und Krankenkasse davon abziehen, gerät dabei leicht aus dem Blick. Bei gesetzlich Versicherten geht schnell rund ein Fünftel für Kranken- und Pflege­versicherung ab. Mein Rat: Kalkulieren Sie Ihre Wunschrente von Anfang an netto. Eine private BU wird später nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert – das spielt Ihnen in die Karten.“

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Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?

Lehnt der Versicherer oder Rententräger Ihre Berufs­unfähigkeitsrente ab, können Sie der Entscheidung widersprechen, eine schriftliche Begründung verlangen und den Fall notfalls über einen Fachanwalt, den Versicherungs­ombudsmann oder das Gericht klären lassen. Eine Ablehnung ist nicht das Ende – sie ist häufig nur der erste Schritt.

Häufige Ablehnungsgründe

Ein großer Teil der Konflikte lässt sich auf wenige Ursachen zurückführen:

  • Unvollständige oder widersprüchliche Angaben im Leistungsantrag:
    Rund 25 Prozent der abgelehnten Leistungsanträge scheitern an mangelnder oder fehlerhafter Kommunikation mit dem Versicherer (Quelle: GDV).
  • Anzeigepflicht­verletzung:
    Wurden Gesundheitsfragen beim Abschluss falsch beantwortet, kann der Versicherer die Leistung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten (Quelle: § 19 VVG).
  • Grad der Berufs­unfähigkeit:
    Der Versicherer sieht die 50-Prozent-Grenze nicht als erreicht an oder verweist auf eine andere Tätigkeit.
  • Definition des Krankheits­bildes:
    Versicherer und Versicherte legen die Erkrankung unterschiedlich aus – etwa das Stadium einer Krebserkrankung oder die Frage, ob Rückenbeschwerden noch als Wirbelsäulenleiden oder bereits als allgemeiner Kräfteverfall gelten. Die Abgrenzung entscheidet in der Praxis häufig über die Anerkennung.

Widerspruch, Fachanwalt und Ombudsmann

Gegen eine Ablehnung stehen Ihnen mehrere Wege offen. Legen Sie zuerst fristgerecht Widerspruch ein und fordern Sie die vollständige Begründung samt der eingeholten Gutachten an. Für die rechtliche Prüfung lohnt sich ein Fachanwalt für Versicherungs­recht. Eine Rechtsschutz­versicherung sollten Sie idealerweise schon vor Vertragsschluss abschließen, da bestehende Streitfälle später nicht mehr abgedeckt sind.

Icon Richterhammer und Gesetz

Als kostenfreie Alternative zum Gericht gibt es die Versicherungsombudsfrau. Ihr Schlichtungsspruch ist für den Versicherer bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro bindend, für Sie als Verbraucher aber unverbindlich (Quelle: Versicherungs­ombudsmann).


Icon grüner Kreis abgehakt

Wenn der Versicherer sich querstellt: unsere Leistungsfallbegleitung

Leistungsablehnungen sind keine Seltenheit. In unserer Leistungsfallbegleitung erleben wir regelmäßig, dass Versicherer zunächst ablehnen oder mit Rückfragen auf Zeit spielen. Als Ihr Versicherungsexperte prüfen wir die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Diesen Beistand bietet weder eine AI-Auskunft noch ein Vergleichsportal.

Wenn der Versicherer Ihre Berufs­unfähigkeitsrente verweigert

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Als Ihr Versicherungsexperte prüfen wir den Bescheid, fordern die Begründung samt Gutachten an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Diesen Beistand bietet weder eine AI-Auskunft noch ein Vergleichsportal.

  • Prüfung Ihrer Ablehnung und der eingeholten Gutachten
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Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeitsrente

Wie hoch sollte die Berufs­unfähigkeitsrente sein?

Als Faustregel sollte Ihre private Berufs­unfähigkeitsrente 80 bis 90 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens abdecken. So gleichen Sie den Einkommensverlust aus und können weiterhin in Ihre Altersvorsorge und Kranken­versicherung einzahlen. Damit die Rente im Ernstfall nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird, sollte sie außerdem nicht unter 1.000 Euro liegen.

Wie lange wird die Berufs­unfähigkeitsrente gezahlt?

Die private Berufs­unfähigkeitsrente wird längstens bis zum vereinbarten Vertragsende gezahlt, das meist an der Regelaltersgrenze liegt. Der Jahrgang 1960 erreicht diese 2026 mit 66 Jahren und vier Monaten, volle 67 Jahre gelten laut § 235 SGB VI erst ab Jahrgang 1964. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand vorher, kann der Versicherer die Zahlung nach einer Nachprüfung einstellen.

Wird die Berufs­unfähigkeitsrente versteuert?

Ja, allerdings sehr unterschiedlich. Eine private Berufs­unfähigkeitsrente aus einer selbständigen BU versteuern Sie nur mit dem niedrigen Ertragsanteil. Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente sowie Renten aus Rürup- oder betrieblichen Verträgen werden dagegen nachgelagert und mit einem deutlich höheren Anteil besteuert, geregelt in § 22 EStG. Wegen des Grundfreibetrags zahlen viele Bezieher am Ende trotzdem wenig oder keine Steuer.

Kann man Krankengeld und Berufs­unfähigkeitsrente gleichzeitig beziehen?

Gesetzliches Krankengeld und eine private Berufs­unfähigkeitsrente dürfen Sie parallel beziehen. Das Sozialgericht Trier entschied, dass die Krankenkasse ihre Zahlungen in diesem Fall nicht zurückfordern darf. Anders liegt der Fall beim privaten Krankentagegeld: Hier müssen Sie den Versicherer informieren, sonst drohen Rückforderungen, wie ein Urteil des Landgerichts Cottbus zeigt.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs­unfähigkeitsrente und Erwerbsminderungs­rente?

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie nur Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Erwerbsgemindert sind Sie erst, wenn Sie in keiner Tätigkeit mehr arbeiten können. Die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente wurde 2001 abgeschafft und durch die Erwerbsminderungs­rente ersetzt, geregelt in § 43 SGB VI. Wer gezielt den eigenen Beruf absichern will, braucht deshalb eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Warum wird die gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente so selten bewilligt?

Weil die Hürden sehr hoch sind. Einen Anspruch auf die eigentliche gesetzliche Berufs­unfähigkeitsrente haben nur vor dem 02.01.1961 Geborene. Alle anderen erhalten die Erwerbsminderungs­rente, und die gibt es nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Zusätzlich prüfen die Träger vorab, ob eine Reha Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann.

Wann zahlt der Versicherer die Berufs­unfähigkeitsrente nicht?

Der Versicherer kann die Leistung verweigern, wenn der Grad der Berufs­unfähigkeit unter 50 Prozent liegt, wenn Gesundheitsfragen beim Abschluss falsch beantwortet wurden oder wenn der Leistungsantrag unvollständig ist. Eine falsche Angabe gilt als Anzeigepflicht­verletzung nach § 19 VVG. Rund 25 Prozent der abgelehnten Anträge scheitern an fehlerhafter Kommunikation. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Wird die Berufs­unfähigkeitsrente auf andere Sozialleistungen angerechnet?

Solange Sie eine ausreichend hohe private Berufs­unfähigkeitsrente beziehen, spielt eine Anrechnung meist keine Rolle. Fällt die Rente jedoch sehr niedrig aus und beantragen Sie Grundsicherung, prüft das Amt Ihr Einkommen in einer Bedürftigkeitsprüfung. Die Berufs­unfähigkeitsrente wird dann mit der Grundsicherung verrechnet. Genau deshalb sollte die vereinbarte Rente nicht unter 1.000 Euro liegen.

Wie beantrage ich eine Berufs­unfähigkeitsrente?

Das hängt von der Rentenart ab. Die private Berufs­unfähigkeitsrente beantragen Sie mit einem ausführlichen Leistungsantrag bei Ihrem Versicherer, der oft 20 Seiten und mehr umfasst. Die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente beantragen Sie bei der Deutschen Renten­versicherung, die Rente vom Versorgungswerk bei Ihrer Versorgungskammer. In allen Fällen brauchen Sie ausführliche ärztliche Nachweise.

Wer bekommt eine Berufs­unfähigkeitsrente vom Versorgungswerk?

Eine Rente vom berufsständischen Versorgungswerk erhalten Pflichtmitglieder wie Ärzte, Anwälte, Apotheker oder Architekten. Voraussetzung ist meist eine hundertprozentige Berufs­unfähigkeit, oft verbunden mit der Rückgabe der Zulassung. Weniger als ein Prozent der Mitglieder erfüllt diese Bedingungen.

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