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Was Ihre fondsgebundene Riester-Rente kostet, was die Garantie wirklich absichert und ob Sie den Vertrag nach der Reform behalten oder übertragen sollten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Die fondsgebundene Riester-Rente legt Beiträge und Zulagen in Fonds an. Garantiert sind die eingezahlten Beiträge und Zulagen, aber nur zum Rentenbeginn.
- Sie zahlen zwei Kostenebenen: an den Versicherer und an die Fonds. Ab 2027 können Sie eine Aufstellung aller Kosten Ihres Vertrags verlangen.
- Der Rentenfaktor entscheidet über die Höhe Ihrer Rente. Der BGH hat eine Kürzungsklausel der Allianz für unwirksam erklärt, nicht jede Klausel.
- Ihr Vertrag läuft nach 2026 unverändert weiter. Ab 2027 können Sie ihn ins Altersvorsorgedepot übertragen, verlieren dabei aber Garantie und Rentenfaktor.
Fondsgebundene Riester-Rente: Wie funktioniert sie?
Eine fondsgebundene Riester-Rente ist eine Rentenversicherung, die Ihre Beiträge und Zulagen in Investmentfonds anlegt. Der Versicherer garantiert Ihnen zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen, davor zählt allein der aktuelle Wert Ihrer Fondsanteile. Wie viel Rente daraus wird, bestimmt der Rentenfaktor in Ihrem Vertrag.
Reform 2027: Was das für Ihre fondsgebundene Riester-Rente bedeutet
Ihr Vertrag läuft auch nach 2026 mit Beitragsgarantie, Rentenfaktor und bisheriger Förderung unverändert weiter, Sie müssen nichts tun. Ab dem 01.01.2027 können Sie das Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen oder in die neue Förderung wechseln. Bei der Übertragung bleiben Garantie und Rentenfaktor im alten Vertrag zurück, beim Wechsel der Förderung bleiben sie erhalten.
| Merkmal | Ihre fondsgebundene Riester-Rente | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| Garantie | eingezahlte Beiträge und Zulagen, nur zum Rentenbeginn | bei Kündigung oder Übertragung zählt der Zeitwert der Fonds |
| Kosten | Kosten des Versicherers plus Kosten der Fonds | beide Ebenen mindern jedes Jahr die Rendite |
| Chancen | Wertentwicklung der Fonds, keine feste Verzinsung | das Ergebnis hängt von den Fonds in Ihrem Vertrag ab |
| Auszahlung | lebenslange Rente, bis 30 Prozent als Einmalbetrag | der Rentenfaktor bestimmt, wie viel Rente aus dem Guthaben wird |
| Neuabschluss | nur noch bis 31.12.2026 | danach nur Verträge nach neuem Recht, etwa das Altersvorsorgedepot |
Was ist der Unterschied zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Riester-Rente?
Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung legt der Versicherer Ihre Beiträge und Zulagen überwiegend in Anleihen und andere sichere Wertpapiere an. Bei der fondsgebundenen Riester-Rente kauft er dafür Anteile an Investmentfonds und investiert so indirekt in Aktien. Ihr Guthaben ist deshalb der Wert der Fondsanteile, der täglich schwanken kann.
Damit der Versicherer die Beiträge zum Rentenbeginn trotzdem garantieren kann, legen viele Tarife einen Teil des Geldes sicher an oder schichten nach festen Regeln um, etwa mit dem Verfahren ICPPI. Wie Ihr Vertrag das löst, steht in Ihren Bedingungen. Einen Riester-Vertrag ohne Versicherung beschreibt unsere Seite zum Riester-Fondssparplan.
Ende 2025 gab es 14,664 Millionen Riester-Verträge. Davon waren 9,745 Millionen Versicherungsverträge, also rund zwei Drittel des Bestands. Darunter fallen klassische und fondsgebundene Riester-Renten. Investmentfondsverträge kamen auf 2,996 Millionen, Banksparverträge auf 0,486 Millionen (Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).
Lassen Sie Ihre fondsgebundene Riester-Rente prüfen
Wir rechnen kostenfrei durch, was Ihr Vertrag kostet, wie gut sein Rentenfaktor ist und ob Behalten oder Übertragen für Sie besser ist.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Ehrliche Empfehlung, auch zum Behalten
- Auch zu den neuen Möglichkeiten ab 2027
Was müssen Inhaber einer fondsgebundenen Riester-Rente wissen?
Als Inhaber sollten Sie fünf Punkte kennen: die Kosten, die Reichweite der Beitragsgarantie, den Rentenfaktor, die Folgen einer Kündigung und die Regeln der Auszahlung. Zusammen entscheiden sie, ob sich Ihr Vertrag bis zur Rente lohnt oder ob eine Übertragung ab 2027 für Sie besser ist.
Welche Kosten in Ihrem Vertrag stecken
In einer fondsgebundenen Riester-Rente zahlen Sie auf zwei Ebenen. Der Versicherer berechnet Kosten für Abschluss, Vertrieb, Verwaltung und den Risikoschutz. Die Fondsgesellschaft berechnet zusätzlich Kosten für Verwaltung, Management und den Handel mit Wertpapieren. Beide Kostenblöcke laufen über die ganze Vertragsdauer und schmälern die Rendite Ihrer Fonds.
| Ebene | Kostenarten | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Versicherer | Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten, Risikokosten | Abschlusskosten sind mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt |
| Fonds | Verwaltungs- und Managementgebühren, Transaktionskosten | laufen jedes Jahr, solange Ihr Geld in den Fonds liegt |
| Anlass | Kosten bei Wechsel, Auszahlung, Wohn-Riester oder Versorgungsausgleich | nur zulässig, wenn das Gesetz die Kostenart erlaubt |
Erlaubt sind nur die Kostenarten aus § 2a AltZertG. Ab dem 01.01.2027 können Sie von Ihrem Versicherer außerdem eine Aufstellung aller Kosten und Gebühren Ihres Vertrags verlangen. Nutzen Sie das: Erst mit dieser Aufstellung sehen Sie, ob ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot Ihre Kosten wirklich senkt.
Was die Beitragsgarantie wirklich garantiert
Der Versicherer muss Ihnen zum Beginn der Auszahlung mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stellen (§ 1 AltZertG). Beitragsanteile für eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung bleiben dabei bis 20 Prozent der Gesamtbeiträge außer Betracht. Mehr als diesen Erhalt der Beiträge verlangt das Gesetz nicht, eine Verzinsung gehört nicht dazu.
Vor dem Rentenbeginn gilt die Garantie nicht. Kündigen Sie oder übertragen Sie den Vertrag, zählt der Zeitwert der Fondsanteile. Stehen die Kurse gerade tief, bekommen Sie weniger heraus, als Sie eingezahlt haben. Je näher Ihr Rentenbeginn rückt, desto wertvoller wird deshalb die Garantie, und desto genauer sollten Sie eine Übertragung prüfen.
Rentenfaktor: Was das BGH-Urteil für Sie bedeutet
Der Rentenfaktor legt fest, wie viel monatliche Rente Sie für Ihr Guthaben zum Rentenbeginn bekommen. Er steht in Ihren Vertragsunterlagen und ist neben den Kosten die wichtigste Zahl Ihres Vertrags. Manche Bedingungen erlauben dem Versicherer, den Rentenfaktor nachträglich zu senken. Dann fällt Ihre Rente bei gleichem Guthaben niedriger aus.
Der Bundesgerichtshof hat am 10.12.2025 eine solche Klausel der Allianz für unwirksam erklärt (Aktenzeichen IV ZR 34/25, Pressemitteilung des BGH). Sie steckte in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen mit Abschluss von Juni bis November 2006 und erlaubte eine Senkung ohne Pflicht, den Faktor später wieder anzuheben.
Unzulässig ist nach dem Urteil eine Klausel, die nur nach unten wirkt. Andere Klauseln und andere Versicherer hat der BGH damit nicht entschieden. Prüfen Sie deshalb die Klausel in Ihren Bedingungen und jede Mitteilung über einen gesenkten Rentenfaktor. Ob und wie die Allianz gekürzte Renten nachzahlt, ergibt sich aus dem Urteil nicht.
Was eine Kündigung Sie kostet
Kündigen Sie, zahlt der Versicherer den Zeitwert Ihrer Fondsanteile aus, nicht die garantierte Summe (§ 169 VVG). Vorher fordert die Zentrale Zulagenstelle alle Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile zurück. Die Erträge versteuern Sie als sonstige Einkünfte nach § 22 Nummer 5 EStG, nicht mit der Abgeltungsteuer.
Noch nicht getilgte Abschlusskosten darf der Versicherer nicht zusätzlich abziehen, ein solcher Abzug ist unwirksam. Für Beitragsanteile einer Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung fordert die Zulagenstelle keine Förderung zurück. Wie die Abrechnung im Einzelnen aussieht, lesen Sie auf unseren Seiten zur Kündigung und zum Rückkaufswert.
Auszahlungsphasen der fondsgebundenen Riester-Rente
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62, wenn Sie den Vertrag ab 2012 abgeschlossen haben, bei älteren Verträgen frühestens mit 60. Ausgezahlt wird eine lebenslange Rente. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können Sie sich zu Beginn auf einmal auszahlen lassen. Dieser Betrag ist voll steuerpflichtig und erhöht Ihren Steuersatz im Jahr der Auszahlung.
Liegt die Rente bei höchstens 59,33 Euro im Monat (Stand 2026), darf der Versicherer sie als Kleinbetragsrente auf einmal abfinden. Einen Auszahlungsplan ohne spätere Verrentung können Sie auch nach der Reform nur mit Zustimmung des Versicherers vereinbaren. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, zahlt auf die Rente keine Krankenkassenbeiträge, freiwillig Versicherte schon. Mehr dazu unter Auszahlung.
Fondsgebundene Riester-Rente behalten, wechseln oder übertragen?
Ob Sie Ihre fondsgebundene Riester-Rente behalten oder übertragen, hängt vor allem von drei Dingen ab: wie teuer der Vertrag ist, wie lange er noch läuft und wie gut sein Rentenfaktor ist. Kündigen ist fast nie die richtige Antwort, weil Sie damit die gesamte Förderung zurückzahlen.
| Option | Was passiert | Förderung | Passt meist für |
|---|---|---|---|
| Weiter besparen | Vertrag läuft unverändert, alte Zulagen auch nach 2026 | bleibt | Geringverdiener mit Kindern, gute alte Verträge |
| Ins Altersvorsorgedepot übertragen | Kapital wandert, Garantien bleiben zurück | bleibt erhalten | Jüngere mit teurem Vertrag und langer Laufzeit |
| In die neue Förderung wechseln | Erklärung an den Anbieter, gilt für alle Verträge, nicht widerrufbar | neue Zulagen ab 2027 | Gutverdiener ohne Kinderzulage |
| Beitragsfrei stellen | keine Beiträge mehr, Vertrag ruht | bleibt, keine neue | wer gerade nicht zahlen kann |
| Kündigen | Rückkaufswert, Förderung wird zurückgezahlt | geht verloren | fast niemand, Kleinstverträge in Notlage |
Behalten: wenn Garantie und Rentenfaktor stimmen
Behalten lohnt sich meist, wenn Ihr Vertrag einen festen Rentenfaktor ohne einseitige Kürzungsklausel hat, die Abschlusskosten nach den ersten fünf Vertragsjahren bezahlt sind oder Ihr Rentenbeginn nah ist. Dann schützt Sie die Beitragsgarantie vor einem Kurseinbruch kurz vor der Rente, und genau diesen Schutz verlieren Sie bei einer Übertragung.
Auch Geringverdiener mit Kindern fahren mit der alten Förderung oft besser. Sie bekommen weiter 175 Euro Grundzulage und je nach Geburtsjahr 185 oder 300 Euro Kinderzulage je Kind. Weiter besparen geht ohne Antrag, Ihr Vertrag läuft auch nach 2026 unverändert. Wie Sie die volle Förderung erreichen, erklärt unsere Seite zur Förderung.
Ins Altersvorsorgedepot übertragen: wenn der Vertrag teuer ist und lange läuft
Ab dem 01.01.2027 können Sie das Guthaben förderunschädlich in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Ihr alter Versicherer darf dafür höchstens 150 Euro verlangen. Der neue Anbieter darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten nehmen, nur eine Verwaltungspauschale bis 150 Euro. Die Frist beträgt drei Monate zum Quartalsende.
Übertragen wird nur der Zeitwert der Fondsanteile, Beitragsgarantie und Rentenfaktor bleiben im alten Vertrag zurück. Im Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent gedeckelt, eine Garantie gibt es dort nicht. Wer weiter eine Garantie möchte, findet ab 2027 Produkte mit 80 oder 100 Prozent. Den Ablauf erklärt unsere Seite zum Riester-Wechsel.
In die neue Förderung wechseln: Vertrag behalten, Zulage tauschen
Ab 2027 können Sie Ihren Vertrag behalten und nur die Förderung umstellen. Garantie, Rentenfaktor und Kosten bleiben dann, wie sie sind. Die Erklärung an Ihren Versicherer ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr bekommen Sie danach bis zu 540 Euro Grundzulage statt 175 Euro.
Das neue Recht gilt auch automatisch, sobald Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen, etwa ein Altersvorsorgedepot für die Übertragung. Für Gutverdiener ohne Kinderzulage lohnt sich der Wechsel häufig, für Familien mit kleinem Einkommen oft nicht. Lassen Sie beide Wege mit Ihren eigenen Zahlen durchrechnen, bevor Sie die Erklärung abgeben.
Beitragsfrei stellen oder kündigen?
Fehlt Ihnen gerade das Geld, stellen Sie den Vertrag beitragsfrei. Guthaben, Zulagen und Pfändungsschutz bleiben erhalten, nur die Verwaltungskosten laufen weiter, und ohne Beiträge gibt es keine neuen Zulagen. Bei hohen laufenden Kosten kann eine lange Pause das Guthaben spürbar schmälern. Wie Sie vorgehen, steht auf unserer Seite Riester-Rente beitragsfrei stellen.
Kündigen sollten Sie nur in einer echten Notlage und bei sehr kleinen Verträgen. Sie verlieren alle Zulagen, die Steuervorteile und die Beitragsgarantie, und auf die Erträge zahlen Sie Steuern. Wer das Geld dringend braucht, prüft vorher die Beitragsfreistellung. Wer nur einen günstigeren Vertrag sucht, prüft die Übertragung ab 2027.
Was raten wir Inhabern einer fondsgebundenen Riester-Rente?
Wir raten Inhabern einer fondsgebundenen Riester-Rente, den Vertrag zuerst prüfen zu lassen und erst dann zu entscheiden. Weder Behalten noch Übertragen ist pauschal richtig, es kommt auf Kosten, Rentenfaktor, Restlaufzeit und Ihre Förderung an. Die vier Prüfschritte unten zeigen, worauf Sie achten sollten.
1. Kosten erfragen
Fordern Sie ab 2027 die Kostenaufstellung Ihres Versicherers an und vergleichen Sie sie mit dem Standarddepot.
2. Rentenfaktor prüfen
Suchen Sie in den Bedingungen den Rentenfaktor und eine Klausel, die ihn nachträglich senken darf.
3. Restlaufzeit einordnen
Je näher Ihr Rentenbeginn, desto mehr zählt die Beitragsgarantie, die bei einer Übertragung verloren geht.
4. Förderung vergleichen
Rechnen Sie alte und neue Zulagen mit Ihrem Einkommen und Ihren Kindern durch, bevor Sie etwas unterschreiben.
Unsere Linie: Bei teuren Verträgen mit langer Restlaufzeit spricht viel für die Übertragung ab 2027. Bei Verträgen kurz vor der Rente oder mit gutem Rentenfaktor raten wir meist zum Behalten. Familien mit kleinem Einkommen bleiben oft in der alten Förderung, Gutverdiener sollten den Wechsel in die neue Förderung prüfen. Kündigen ist fast immer die schlechteste Lösung.
Experten-Tipp:
Kosten und Rentenfaktor zuerst prüfen
„Bei einer fondsgebundenen Riester-Rente schaue ich zuerst auf zwei Dinge: die laufenden Kosten und den Rentenfaktor. Ist der Vertrag teuer und die Rente noch weit weg, spricht viel für eine Übertragung ab 2027. Kurz vor dem Rentenbeginn wiegt die Beitragsgarantie schwerer, dann rate ich meist zum Behalten.“
Behalten oder übertragen? Wir rechnen es durch
Wir prüfen kostenfrei Kosten, Garantie und Rentenfaktor Ihrer fondsgebundenen Riester-Rente und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg sich für Sie lohnt.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Rechnung mit Ihren eigenen Vertragswerten
- Vergleich alte und neue Förderung
Die häufigsten Fragen zur fondsgebundenen Riester-Rente
Ist bei der fondsgebundenen Riester-Rente mein eingezahltes Geld garantiert?
Ja, aber nur zum Beginn der Auszahlung. Dann muss der Versicherer mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stellen. Kündigen oder übertragen Sie vorher, zählt der aktuelle Wert der Fondsanteile, und der kann unter Ihren Einzahlungen liegen.
Muss ich meine fondsgebundene Riester-Rente wegen der Reform ändern?
Nein. Ihr Vertrag läuft auch nach 2026 mit Garantie, Rentenfaktor und der bisherigen Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Ab dem 01.01.2027 können Sie zusätzlich in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen, Pflicht ist beides nicht.
Kann ich meine fondsgebundene Riester-Rente ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja, ab dem 01.01.2027 und ohne Verlust der Förderung. Der alte Versicherer darf höchstens 150 Euro berechnen, der neue Anbieter auf das übertragene Kapital keine Abschlusskosten. Die Kündigungsfrist für die Übertragung beträgt drei Monate zum Quartalsende.
Geht die Beitragsgarantie bei einer Übertragung verloren?
Ja. Übertragen wird nur das gebildete Kapital, also der Wert Ihrer Fondsanteile. Garantie und Rentenfaktor des alten Vertrags gehen nicht mit. Im neuen Vertrag gilt nur, was dieser selbst zusagt, im Standarddepot gibt es keine Garantie.
Was ist der Rentenfaktor?
Der Rentenfaktor legt fest, wie viel monatliche Rente Sie für Ihr Guthaben zum Rentenbeginn bekommen. Je höher er ist, desto mehr Rente erhalten Sie. Er steht in Ihren Vertragsunterlagen, manche Bedingungen erlauben dem Versicherer aber eine nachträgliche Senkung.
Betrifft mich das BGH-Urteil zum Rentenfaktor?
Direkt nur, wenn Sie eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung der Allianz mit Abschluss von Juni bis November 2006 haben. Der BGH hat deren Klausel am 10.12.2025 für unwirksam erklärt, weil sie eine Senkung ohne Pflicht zur Wiederanhebung erlaubte. Für andere Verträge sagt das Urteil nichts Verbindliches, prüfen Sie Ihre Klausel trotzdem.
Welche Kosten hat eine fondsgebundene Riester-Rente?
Sie zahlen Kosten an den Versicherer für Abschluss, Vertrieb, Verwaltung und Risikoschutz und zusätzlich Kosten der Fonds für Verwaltung, Management und Transaktionen. Ab dem 01.01.2027 können Sie von Ihrem Versicherer eine Aufstellung aller Kosten und Gebühren verlangen.
Was passiert, wenn ich meine fondsgebundene Riester-Rente kündige?
Sie bekommen den Zeitwert der Fondsanteile, nicht die garantierte Summe. Davon gehen alle Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile zurück an den Staat, und die Erträge müssen Sie versteuern. Beitragsfrei stellen oder übertragen ist fast immer günstiger.
Ab wann wird die fondsgebundene Riester-Rente ausgezahlt?
Frühestens mit 62, wenn Sie den Vertrag ab 2012 abgeschlossen haben, bei älteren Verträgen frühestens mit 60. Ausgezahlt wird eine lebenslange Rente, bis zu 30 Prozent des Kapitals können Sie zu Beginn auf einmal entnehmen.
Was unterscheidet die fondsgebundene Riester-Rente vom Riester-Fondssparplan?
Die fondsgebundene Riester-Rente ist eine Versicherung mit Rentenfaktor und oft mit Zusatzschutz, der Fondssparplan ist ein Investmentsparvertrag bei einer Fondsgesellschaft. Beide garantieren die Beiträge und Zulagen nur zum Rentenbeginn. Zum Fondssparplan lesen Sie mehr auf unserer Seite Riester-Fondssparplan.
Kann ich 2026 noch eine fondsgebundene Riester-Rente abschließen?
Ja, aber nur bis zum 31.12.2026. Danach dürfen Anbieter Riester-Verträge nach altem Recht nicht mehr vertreiben. Ab 2027 gibt es stattdessen das Altersvorsorgedepot und neue Garantieprodukte. Schließen Sie ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt für alle Ihre Verträge das neue Förderrecht.
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