Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche besonderen Risiken Sie als Geschäftsführer ausgesetzt sind und wie Sie sich optimal versichern.
Inhalt dieser SeiteDiesen Versicherungsbedarf haben Geschäftsführer
Besonderer Versicherungsbedarf
Geschäftsführer sollten sich unbedingt mit der Thematik Versicherungen auseinandersetzen, da mit ihrer Position ein besonderer Versicherungsbedarf einhergeht. Dieser ergibt sich aus:
Haftungsrisiken beachten
Besonders im Zusammenhang mit Haftungsrisiken aus der Geschäftsführung ist ein entsprechender Versicherungsschutz wichtig. Eine Haftung kann in der Funktion als Geschäftsführer sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst als auch gegenüber Dritten bestehen und ist betraglich nicht begrenzt.
Im Unterschied zu Gesellschaften in Unternehmensformen mit beschränkter Haftung haftet ein Geschäftsführer daher im Zweifel mit seinem gesamten Vermögen. Bei mehreren Geschäftsführern oder Vorständen besteht sogar eine gesamtschuldnerische Haftung. Das heißt, man kann gegebenenfalls auch für Fehler seiner Kollegen haftbar gemacht werden. Deshalb ist in diesem Bereich ein besonderer Versicherungsbedarf gegeben.
Unser Service für Sie als Geschäftsführer
Wenn Sie Geschäftsführer oder Inhaber sind und Ihren Versicherungsschutz aufstocken wollen, dann wenden Sie sich gern an uns. Wir haben hauseigene Experten, die sich dank ihrer jahrelangen Erfahrung perfekt mit der Absicherung von Geschäftsführern auskennen. Egal, ob es um Ihre private Vorsorge, um die Absicherung Ihres Betriebes oder die Versicherung Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer geht.
Was suchen Sie?
Absicherung Ihrer beruflichen Tätigkeit
Manager-Rechtsschutz
D&O-Versicherung
Berufshaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflicht
Absicherung für Ihren Betrieb
Versicherungen für Sie selbst
Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Dread-Disease-Versicherung
Altersvorsorge
Manager-Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer
Eine Manager-Rechtsschutzversicherung ist eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer, welche die Kosten für Rechtsstreitigkeiten von Geschäftsführern und leitenden Angestellten in ihrer Funktion abdeckt. Dabei geht es unter anderem um einen Rechtsschutz wegen Strafverfahren, Auseinandersetzungen um persönliche Haftungsfragen oder im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsvertrag. Wenn eine Directors & Officers-Versicherung besteht, sind Kosten für Haftungsstreitigkeiten dort bereits abgedeckt.
Berechnen Sie jetzt kostenfrei Ihre Rechtsschutzversicherung für die Geschäftsführung
Sichern Sie sich bei uns bereits ab 43 Euro im Monat ab.
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
Berufliche Haftpflichtversicherungen für Geschäftsführer
D&O-Versicherung
Die Directors & Officers-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Geschäftsführer, leitende Angestellte und sonstige Organmitglieder eines Unternehmens. wie Aufsichtsräte oder Beiratsmitglieder. Die Directors & Officers-Versicherung wird bevorzugt bei Kapitalgesellschaften genutzt, kann aber auch bei Personengesellschaften eingesetzt werden. Die Directors & Officers-Versicherung leistet grundsätzlich nur bei Vermögensschäden, die vom Geschäftsführer zu vertreten sind – nicht bei Personen- oder Sachschäden.
Unternehmen schließt die Absicherung ab
Wegen der Bedeutung der Innenhaftung wird die Directors & Officers-Versicherung in der Regel vom Unternehmen für den Geschäftsführer abgeschlossen. Das Unternehmen sichert damit eventuelle Ansprüche gegen den Geschäftsführer finanziell ab. Es ist aber auch möglich, eine Directors & Officers-Versicherung als persönlichen Versicherungsschutz abzuschließen. Das heißt, Sie als Geschäftsführer sind der Versicherungsnehmer, nicht die Firma.
Das GmbH-Gesetz und das Aktiengesetz enthalten explizite Vorschriften zur Geschäftsführer- beziehungsweise Vorstandshaftung (§ 43 GmbHG, § 93 AktG).
Jetzt Tarife der D&O-Versicherung für Geschäftsführer direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Angehörige freier Berufe. Dazu gehören zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten. Bei ihrer Tätigkeit handelt es sich nicht um ein Handelsgewerbe im rechtlichen Sinne, dennoch sind viele Freiberufler geschäftsführend in eigener Sache oder im Rahmen von Sozietäten, Partnerschaften, GbRs und anderen Konstellationen tätig. Die Berufshaftpflichtversicherung erfüllt im Prinzip die gleiche Funktion wie die Directors & Officers-Versicherung bei angestellten Geschäftsführern und Managern. Ansprüche richten sich hier in der Regel von außen direkt gegen den Freiberufler.
Bei einigen freien Berufen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben, um zur selbständigen Berufsausübung zugelassen zu werden. Das ist zum Beispiel bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der Fall. Aber auch dort, wo keine gesetzlichen Vorgaben existieren, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll.
Jetzt Tarife der Berufshaftpflichtversicherung für Geschäftsführer direkt online vergleichen
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.
Sach- und Personenschäden absichern
Die Berufshaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz bei Vermögensschäden, die Klienten oder Mandanten durch Fehlberatung, fachliche Fehler, Versäumnisse und sonstige Pflichtverletzungen entstehen. Personen- oder Sachschäden deckt allerdings weder die Berufshaftpflichtversicherung noch die Directors & Officers-Versicherung nicht ab. Dazu benötigt man eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung.
Versicherungen für den Betrieb
Die wichtigsten Gewerbeversicherungen
Ein Geschäftsführer steht auch in der Verantwortung, sich um adäquaten Versicherungsschutz für seinen Betrieb zu kümmern. In diesem Kontext geht es um geeignete Gewerbeversicherungen, wie beispielsweise:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Firmenrechtsschutzversicherung
- Betriebliche Gebäudeversicherung
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Maschinen- und Anlagenversicherung
- Cyber-Versicherung und Elektronikversicherung
- Kfz-Flottenversicherung
- Transportversicherung
- Forderungsausfallversicherung beziehungsweise Warenkreditversicherung
Keyman-Versicherung für Schlüsselpersonen
Als Keyman wird eine Schlüsselperson bezeichnet, von der die Funktionsfähigkeit eines Betriebs wesentlich abhängt. Ein Geschäftsführer ist zweifelsohne ein solcher Keyman. Eine Keyman-Versicherung funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie eine Risikolebensversicherung – mit dem Unterschied, dass sie nicht nur im Todesfall leistet, sondern auch bei bestimmten schweren Erkrankungen der jeweiligen Schlüsselperson. Die Keyman-Versicherung verbindet daher die klassische Risikolebensversicherung und die Dread-Disease-Versicherung.
Absicherung für Unternehmen
Die Versicherungssumme fließt im Schadensfall dem Unternehmen zu. Sie kann zum Beispiel dazu genutzt werden, um eine Übergangslösung für den ausgefallenen Geschäftsführer zu finanzieren, Verluste durch Betriebsstillstand aufzufangen oder die Kosten für die Suche nach personellem Ersatz abzudecken. In diesem Sinne handelt es sich um eine spezielle Form der Ausfallversicherung. Die Keyman-Versicherung kann auch für andere Schlüsselpersonen im Unternehmen vereinbart werden. Sie ist nicht zwangsläufig auf den Geschäftsführer beschränkt. Die Alternative dazu ist eine reine Risikolebensversicherung, bei der das Unternehmen der Begünstigte ist beziehungsweise je nach Konstellation ein anderer Gesellschafter.
Personenversicherungen für Geschäftsführer
Private Krankenversicherung
Geschäftsführer erzielen meistens ein Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder haben als Selbständige die Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung bietet üblicherweise bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Bei vorteilhaften Eintrittsbedingungen kann sie zudem günstiger sein als der gesetzliche Krankenkassenbeitrag. Leistungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung können über private Krankenzusatzversicherungen geschlossen werden. Der Haken bei der privaten Krankenvollversicherung ist allerdings: Einmal dafür entschieden, ist eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch eingeschränkt möglich. Jenseits der 55 ist die Rückkehr nahezu ausgeschlossen.
Zusätzliche Krankentagegeldversicherung
Selbständige zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung nur einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag, verzichten damit aber auf den Krankengeldanspruch. Auch in der privaten Krankenversicherung ist kein Krankengeld vorgesehen. In beiden Fällen empfiehlt sich daher zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung, die bei längerer Krankheit ein Krankentagegeld für den Verdienstausfall zahlt.
Kostenfreier Tarifvergleich zur privaten Krankenversicherung
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Trotz ihres Bürojobs sollten Geschäftsführer das Risiko einer Berufsunfähigkeit nicht unterschätzen, schließlich ist Stress ein wichtiger Risikofaktor für Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für Geschäftsführer ein Muss, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Ohne Versicherungsschutz bleibt bei Berufsunfähigkeit nur die Erwerbsminderungsrente. Die stellt jedoch nicht annähernd den gewohnten Lebensstandard sicher. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit eine vorher vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente – entweder bis zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit oder bis zum Renteneintritt. Die Beiträge hängen neben der vereinbarten Rentenzahlung unter anderem vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand bei Abschluss ab.
Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
Unfallversicherung
Angestellte Geschäftsführer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Damit sind Unfallrisiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer abgedeckt. Etwas anders sieht die Lage bei selbständigen Geschäftsführern aus, wie dies oft bei Gesellschafter-Geschäftsführern der Fall ist. Hier besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung, wohl aber die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Dann besteht auch hier während der Arbeitstätigkeit und bei damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten ein Unfallschutz.
Für die Absicherung von Unfallrisiken außerhalb des Berufs benötigen Sie dagegen eine private Unfallversicherung, deren Abschluss grundsätzlich freiwillig ist. Diese schützt Sie weltweit und rund um die Uhr.
Jetzt Unfallversicherungen für Geschäftsführer vergleichen und direkt online abschließen
Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.
Dread-Disease-Versicherung
Die Dread-Disease-Versicherung ist in Deutschland noch nicht sehr verbreitet und wird auch als „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ bezeichnet. Das Prinzip ist einfach: Tritt bei dem Geschäftsführer eine schwere Erkrankung auf, wird die vorher vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag ausbezahlt. Dieser kann dann verrentet oder anderweitig eingesetzt werden. Die Versicherung kann auch vom Unternehmen abgeschlossen werden und hat dann das Ziel, die finanziellen Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls des Geschäftsführers aufzufangen. Sie wird dann häufig als Keyman-Versicherung bezeichnet.
Kostenfreier Tarifvergleich zur Dread-Disease-Versicherung
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.
Altersvorsorge für Geschäftsführer
Für Geschäftsführer stellt sich wie für normale Arbeitnehmer die Frage einer ausreichenden Altersversorgung. Angestellte Geschäftsführer zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, Inhaber-Geschäftsführer und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer müssen dies hingegen nicht. In beiden Fällen lohnt es sich, mit einer betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer und privater Altersvorsorge für das Alter zu sparen, um den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben noch halten zu können.
Die häufigsten Fragen zu Versicherungen für Geschäftsführer
Wie kann ich mich als Geschäftsführer absichern?
Geschäftsführer haben besondere Haftungsrisiken, aber es gibt entsprechend auch Versicherungsprodukte, die auf ihre Situation zugeschnitten sind. Darunter sind:
- D&O-Versicherung (spezielle Haftpflichtversicherung für Führungskräfte)
- Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte
- Betriebliche Altersvorsorge für Geschäftsführer
Hinzu kommen noch allgemein sinnvolle Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsführer und Inhaber?
Umgangssprachlich werden auch die Besitzer von Einzelunternehmen, welche sich auch um die Geschäftsführung kümmern, häufig als Geschäftsführer bezeichnet. Rechtlich gesehen sind sie es jedoch nicht, weil der Titel „Geschäftsführer“ auf eine natürliche Person verweist, die ein haftungsbeschränktes Unternehmen vertritt. Die korrekte Bezeichnung für die Gründer von Einzelunternehmen ist Inhaber.
Was kosten Versicherungen für Geschäftsführer?
Was Versicherungsschutz für Geschäftsführer kostet, hängt von ihrem Versicherungsbedarf, ihrem Einkommen und ihren Mandaten ab. Mögliche monatliche Kosten sind beispielsweise:
- D&O-Versicherung: 62 Euro
- Manager-Rechtsschutz: 46 Euro
- Private Krankenversicherung: 330 Euro
- Berufsunfähigkeitsversicherung: 40 Euro
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.