Versicherungen für Geschäftsführer

Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Geschäftsführer benötigen einen besonderen Versicherungsschutz – für ihre persönliche Absicherung und in Bezug auf Haftungsrisiken.
  • Zu den wichtigsten Absicherungen gehört die Manager-Rechtsschutz­versicherung.
  • Die D&O-Versicherung schützt vor Ansprüchen des Unternehmens gegen den Geschäftsführer.
  • Die Berufs­haftpflicht­versicherung erfüllt den gleichen Zweck bei Freiberuflern.
  • Bei der Kranken­versicherung können sich Geschäftsführer meist für die private Kranken­versicherung entscheiden.
  • Eine zusätzliche Krankentagegeld­versicherung deckt Verdienstausfällen bei längerer Krankheit ab.
  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte jeder Geschäftsführer haben, um sich vor den finanziellen Folgen einer Berufs­unfähigkeit abzusichern.
  • Versicherungsbedarf kann sich auch bezüglich der Altersvorsorge ergeben.

Diesen Versicherungsbedarf haben Geschäftsführer

Icon Angestellte

Bei Geschäftsführern ergibt sich der Versicherungsbedarf nicht nur aus der privaten Vorsorge und dem Schutz des Betriebs. Besonders im Zusammenhang mit Haftungsrisiken aus der Geschäftsführung ist ein entsprechender Versicherungsschutz wichtig. Eine Haftung kann in der Funktion als Geschäftsführer sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst als auch gegenüber Dritten bestehen und ist betraglich nicht begrenzt.

Im Unterschied zu Gesellschaften in Unternehmensformen mit beschränkter Haftung haftet ein Geschäftsführer daher im Zweifel mit seinem gesamten Vermögen. Bei mehreren Geschäftsführern oder Vorständen besteht sogar eine gesamtschuldnerische Haftung. Das heißt, man kann gegebenenfalls auch für Fehler seiner Kollegen haftbar gemacht werden. Deshalb ist in diesem Bereich ein besonderer Versicherungsbedarf gegeben.


Unser Service für Sie als Geschäftsführer

Wenn Sie Geschäftsführer oder Inhaber sind und Ihren Versicherungsschutz aufstocken wollen, dann wenden Sie sich gern an uns. Wir haben hauseigene Experten, die sich dank ihrer jahrelangen Erfahrung perfekt mit der Absicherung von Geschäftsführern auskennen. Egal, ob es um Ihre private Vorsorge, um die Absicherung Ihres Betriebes oder die Versicherung Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer geht.

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Manager-Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer

Icon Richterhammer und Gesetz

Eine Manager-Rechtsschutz­versicherung ist eine spezielle Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer, welche die Kosten für Rechtsstreitigkeiten von Geschäftsführern und leitenden Angestellten in ihrer Funktion abdeckt. Dabei geht es unter anderem um einen Rechtsschutz wegen Strafverfahren, Auseinandersetzungen um persönliche Haftungsfragen oder im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsvertrag. Wenn eine Directors & Officers-Versicherung besteht, sind Kosten für Haftungsstreitigkeiten dort bereits abgedeckt.

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

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Directors & Officers-Versicherung für Geschäftsführer

Icon Angestellte Mann und Frau

Die Directors & Officers-Versicherung ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Geschäftsführer, leitende Angestellte und sonstige Organmitglieder eines Unternehmens. Organmitglieder sind neben dem Vorstand beziehungsweise der Geschäftsführung auch Aufsichtsräte oder Beiratsmitglieder. Die Directors & Officers-Versicherung wird bevorzugt bei Kapitalgesellschaften genutzt, kann aber auch bei Personengesellschaften eingesetzt werden. Das GmbH-Gesetz und das Aktiengesetz enthalten explizite Vorschriften zur Geschäftsführer- beziehungsweise Vorstandshaftung (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Die Directors & Officers-Versicherung leistet grundsätzlich nur bei Vermögensschäden, die vom Geschäftsführer zu vertreten sind – nicht bei Personen- oder Sachschäden.

Unternehmen schließt die Absicherung ab

Wegen der Bedeutung der Innenhaftung wird die Directors & Officers-Versicherung in der Regel vom Unternehmen für den Geschäftsführer abgeschlossen. Das Unternehmen sichert damit eventuelle Ansprüche gegen den Geschäftsführer finanziell ab. Es ist aber auch möglich, eine Directors & Officers-Versicherung als persönlichen Versicherungsschutz abzuschließen. Das heißt, Sie als Geschäftsführer sind der Versicherungsnehmer, nicht die Firma.

Innenhaftung und Außenhaftung

Man unterscheidet zwischen Innenhaftung und Außenhaftung. Die Innenhaftung bezieht sich auf Ansprüche des Unternehmens gegen den Geschäftsführer. Die Außenhaftung betrifft Ansprüche von außen (seitens Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten, Behörden und Anderen). Fälle von Innenhaftung sind die typische Konstellation, die Außenhaftung ist die Ausnahme. Meist richten sich Ansprüche von außen zuerst an das Unternehmen und müssen von diesem erfüllt werden. Der Geschäftsführer wird dann im Rahmen der Innenhaftung in Regress genommen.

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Auf Leistungsumfang achten

In der Praxis ist es oft schwierig festzustellen, ob ein Geschäftsführer tatsächlich in der Haftung ist. Dies hat mehrere Gründe:

  • Die Auswirkungen von Managementfehlern zeigen sich oft erst mit der Zeit. Mitunter dauert es Jahre, bis die Konsequenzen sichtbar werden.
  • Eine Fehleinschätzung oder Fehlentscheidung eines Geschäftsführers führt noch nicht automatisch zur Haftung. Es muss ein schuldhaft pflichtwidriges Fehlverhalten vorliegen, was vielfach nicht ohne Weiteres nachzuweisen ist.
  • Ebenso muss ein klarer, sachlogischer Zusammenhang zwischen dem Managementfehler und dem erlittenen Vermögensschaden nachgewiesen werden. Auch das ist nicht einfach.

Häufig kommt es zu langwierigen Auseinandersetzungen über das Vorliegen eines Haftungsfalls und die Leistungspflicht der Directors & Officers-Versicherung. Das Ergebnis ist oftmals ein Kompromiss in Form eines Vergleichs. Ganz entlassen aus der persönlichen Haftung werden Geschäftsführer und Organmitglieder durch die Directors & Officers-Versicherung ohnehin nicht. Die Vereinbarung von Selbstbehalten ist üblich, zum Teil sogar gesetzlich vorgeschrieben.


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Kosten einer Directors & Officers-Versicherung

Die Kosten einer Directors & Officers-Versicherung hängen von der Versicherungssumme ab. Darüber hinaus noch von einer Vielzahl an Faktoren, zum Beispiel von der Anzahl der versicherten Mandate, der Größe des Unternehmens, der Art der Unternehmenstätigkeit und von den versicherten Leistungen. Daher ist es kaum möglich, allgemeingültige Kostenwerte anzugeben. Ein persönlicher Directors & Officers-Schutz über eine Versicherungssumme von zwei Millionen Euro kostet um die 2.000 Euro im Jahr.

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Altersvorsorge für Geschäftsführer

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Für Geschäftsführer stellt sich wie für normale Arbeitnehmer die Frage einer ausreichenden Altersversorgung. Angestellte Geschäftsführer sind hier ähnlich gestellt wie die übrigen Beschäftigten. Das bedeutet, es sind Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung zu zahlen. Die gesetzliche Rente reicht aber nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Für viele Geschäftsführer lohnt es sich daher, eine betriebliche Altersvorsorge zu vereinbaren. Grundsätzlich kann diese auf dem Weg der Entgeltumwandlung im Rahmen der Direkt­versicherung wie bei sonstigen Arbeitnehmern erfolgen. Oft werden aber auch andere oder zusätzliche Durchführungswege genutzt wie direkte Pensionszusagen oder die Zusagen über Unterstützungskassen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.


Achtung beim Umgang mit Versorgungszusagen

Besondere Probleme ergeben sich immer wieder bei Altersversorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer. Hier bestehen restriktive Regelungen im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung. Werden sie verletzt, werden Zusagen und diesbezügliche Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet und entsprechend besteuert. Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer müssen sich daher in einem genau definierten Rahmen bewegen. Altersvorsorgeregelungen für Geschäftsführer sollten generell nur mit der Unterstützung von Experten und kompetentem Rat erfolgen.

Icon Achtung

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Berufs­unfähigkeits­versicherung für Geschäftsführer

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Die Geschäftsführung ist fast immer eine stressige und fordernde Aufgabe. Das Risiko einer Berufs­unfähigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Dabei sind es weniger körperliche als psychische Belastungen, die hier zu Ausfällen führen. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist daher für Geschäftsführer ein Muss, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Ohne Versicherungsschutz bleibt bei Berufs­unfähigkeit nur die Erwerbsminderungs­rente. Die stellt jedoch nicht annähernd den gewohnten Lebensstandard sicher.


Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung für Geschäftsführer

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt im Falle einer Berufs­unfähigkeit eine vorher vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente – entweder bis zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit oder bis zum Renteneintritt. Die Beiträge hängen neben der vereinbarten Rentenzahlung unter anderem vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Angebote für Berufs­unfähigkeits­versicherungen sollten immer genau verglichen werden, da es erhebliche Preis- und Leistungsunterschiede gibt. Ein 35-jähriger Geschäftsführer kann eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer monatlichen Rentenzahlung von 2.000 Euro ab 70 Euro im Monat abschließen.

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Kranken­versicherung für Geschäftsführer

Icon Arzt

Geschäftsführer erzielen meistens ein Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Auch in einem Anstellungsverhältnis besteht daher die Möglichkeit, sich für eine private Kranken­versicherung zu entscheiden. Bei selbständigen Geschäftsführern besteht ohnehin die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung und der privaten Kranken­versicherung. Selbständige zahlen in der gesetzlichen Kranken­versicherung nur einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag, verzichten damit aber auf den Krankengeldanspruch. Auch in der privaten Kranken­versicherung ist kein Krankengeld vorgesehen. In beiden Fällen empfiehlt sich daher zusätzlich eine Krankentagegeld­versicherung, die bei längerer Krankheit ein Krankentagegeld für den Verdienstausfall zahlt.

Geschäftsführer in der privaten Kranken­versicherung

Die private Kranken­versicherung bietet üblicherweise bessere Leistungen als die gesetzliche Kranken­versicherung. Bei vorteilhaften Eintrittsbedingungen kann sie zudem günstiger sein als der gesetzliche Krankenkassenbeitrag. Leistungslücken in der gesetzlichen Kranken­versicherung können über private Krankenzusatz­versicherungen geschlossen werden. Der Haken bei der privaten Krankenvoll­versicherung ist allerdings: Einmal dafür entschieden, ist eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung nur noch eingeschränkt möglich. Jenseits der 55 ist die Rückkehr nahezu ausgeschlossen.

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Unfall­versicherung für Geschäftsführer

Icon Rollstuhl

Angestellte Geschäftsführer sind in der gesetzlichen Unfall­versicherung versichert. Damit sind Unfallrisiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer abgedeckt. Für die Absicherung von Unfallrisiken außerhalb des Berufs wird dagegen eine private Unfall­versicherung benötigt, deren Abschluss grundsätzlich freiwillig ist. Etwas anders sieht die Lage bei selbständigen Geschäftsführern aus, wie dies oft bei Gesellschafter-Geschäftsführern der Fall ist. Hier besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfall­versicherung, wohl aber die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Dann besteht auch hier während der Arbeitstätigkeit und bei damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten ein Unfallschutz. Ein Unfallschutz im Beruf ist immer sinnvoll. Im Privatbereich ist er stets eine Frage der Abwägung.

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Dread-Disease-Versicherung für Geschäftsführer

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Die Dread-Disease-Versicherung ist in Deutschland noch nicht sehr verbreitet und wird auch als „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ bezeichnet. Das Prinzip ist einfach: Tritt bei dem Geschäftsführer eine schwere Erkrankung auf, wird die vorher vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag ausbezahlt. Dieser kann dann verrentet oder anderweitig eingesetzt werden. Die Versicherung kann auch vom Unternehmen abgeschlossen werden und hat dann das Ziel, die finanziellen Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls des Geschäftsführers aufzufangen. Sie wird dann häufig als Keyman-Versicherung bezeichnet. Die Versicherung basiert stets auf einem definierten Katalog von Krankheiten, deren Auftreten den Versicherungsfall auslösen. Zu diesen Krankheiten zählen unter anderem: Schwere Krebs­erkrankungen, Herzinfarkte, Schlaganfälle und Erblindung.

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Keyman-Versicherung für Geschäftsführer

Icon Personalbeschaffung

Als Keyman wird eine Schlüsselperson bezeichnet, von der die Funktionsfähigkeit eines Betriebs wesentlich abhängt. Ein Geschäftsführer ist zweifelsohne ein solcher Keyman. Eine Keyman-Versicherung funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie eine Risikolebens­versicherung – mit dem Unterschied, dass sie nicht nur im Todesfall leistet, sondern auch bei bestimmten schweren Erkrankungen der jeweiligen Schlüsselperson. Die Keyman-Versicherung verbindet daher die klassische Risikolebens­versicherung und die Dread-Disease-Versicherung.

Absicherung für Unternehmen

Die Versicherungssumme fließt im Schadensfall dem Unternehmen zu. Sie kann zum Beispiel dazu genutzt werden, um eine Übergangslösung für den ausgefallenen Geschäftsführer zu finanzieren, Verluste durch Betriebsstillstand aufzufangen oder die Kosten für die Suche nach personellem Ersatz abzudecken. In diesem Sinne handelt es sich um eine spezielle Form der Ausfall­versicherung. Die Keyman-Versicherung kann auch für andere Schlüsselpersonen im Unternehmen vereinbart werden. Sie ist nicht zwangsläufig auf den Geschäftsführer beschränkt. Die Keyman-Versicherung ist wie die Dread-Disease-Versicherung noch relativ neu am deutschen Markt. Die Alternative dazu ist eine reine Risikolebens­versicherung, bei der das Unternehmen der Begünstigte ist beziehungsweise je nach Konstellation ein anderer Gesellschafter.

Berufs­haftpflicht­versicherung für Geschäftsführer

Icon Schutzschild

Die Berufs­haftpflicht­versicherung ist eine Haftpflicht­versicherung für Angehörige freier Berufe. Dazu gehören zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten. Bei ihrer Tätigkeit handelt es sich nicht um ein Handelsgewerbe im rechtlichen Sinne, dennoch sind viele Freiberufler geschäftsführend in eigener Sache oder im Rahmen von Sozietäten, Partnerschaften, GbRs und anderen Konstellationen tätig. Die Berufs­haftpflicht­versicherung erfüllt im Prinzip die gleiche Funktion wie die Directors & Officers-Versicherung bei angestellten Geschäftsführern und Managern. Ansprüche richten sich hier in der Regel von außen direkt gegen den Freiberufler.

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Betriebs­haftpflicht­versicherung für Geschäftsführer

Icon Geschäft

Die Berufs­haftpflicht­versicherung leistet Schadensersatz bei Vermögensschäden, die Klienten oder Mandanten durch Fehlberatung, fachliche Fehler, Versäumnisse und sonstige Pflicht­verletzungen entstehen. Personen- oder Sachschäden deckt die Berufs­haftpflicht­versicherung wie die Directors & Officers-Versicherung nicht ab. Dazu wird eine eigene Betriebs­haftpflicht­versicherung benötigt.

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Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Geschäftsführer

Icon Euro Beleg

Bei einigen freien Berufen ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung zwingend vorgeschrieben, um zur selbständigen Berufsausübung zugelassen zu werden. Das ist zum Beispiel bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der Fall. Aber auch dort, wo keine gesetzlichen Vorgaben existieren, ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sinnvoll. Die Höhe der Versicherungssumme hängt vom jeweiligen Geschäftsumfang ab. Oft ist es sinnvoll, höhere Versicherungssummen zu vereinbaren als gesetzlich vorgeschrieben – zum Beispiel, wenn einzelne größere Mandate existieren.

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Versicherungen für den Betrieb

Ein Geschäftsführer steht auch in der Verantwortung, sich um adäquaten Versicherungsschutz für seinen Betrieb zu kümmern. In diesem Kontext geht es um geeignete Gewerbe­versicherungen, wie beispielsweise:

Versicherungen zum Schutz der Angehörigen

Mindestens genauso wichtig wie die Verantwortung für den Betrieb ist die Vorsorge für die eigenen Angehörigen sowie für das Privatleben. Wichtig in diesem Kontext sind:

Fazit

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Lassen Sie sich gerne von uns beraten, welche Versicherungen Sie als Geschäftsführer benötigen. Unsere Experten prüfen Ihren Versicherungsbedarf und erstellen Ihnen individuelle Angebote, die zu Ihnen und Ihren persönlichen Anforderungen passen. Kontaktieren Sie hierzu gerne unser Makler-Team.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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