Versicherungen für Geschäftsführer

Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Geschäftsführer benötigen einen besonderen Versicherungsschutz – für ihre persönliche Absicherung und in Bezug auf Haftungsrisiken.
  • Zu den wichtigsten Absicherungen gehört die Manager-Rechtsschutz­versicherung.
  • Die D&O-Versicherung bzw. Berufs­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor Schadenersatz­forderungen.
  • Bei der Kranken­versicherung können sich Geschäftsführer meist für die private Kranken­versicherung entscheiden.
  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sollte jeder Geschäftsführer haben, um sich vor den finanziellen Folgen einer Berufs­unfähigkeit abzusichern.

Das erwartet Sie hier

Welche besonderen Risiken Sie als Geschäftsführer ausgesetzt sind und wie Sie sich optimal versichern.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungsbedarf von Geschäftsführern
  2. Manager Rechtsschutz
  3. Haftpflichtrisiken absichern
  4. Versicherungen für den Betrieb
  5. Personen­­versicherungen für Geschäftsführer

Diesen Versicherungsbedarf haben Geschäftsführer

Besonderer Versicherungsbedarf

Geschäftsführer sollten sich unbedingt mit der Thematik Versicherungen auseinandersetzen, da mit ihrer Position ein besonderer Versicherungsbedarf einhergeht. Dieser ergibt sich aus:

  • Private Vorsorge
  • Schutz des Betriebs
  • Absicherung von Haftungsrisiken

Haftungsrisiken beachten

Besonders im Zusammenhang mit Haftungsrisiken aus der Geschäftsführung ist ein entsprechender Versicherungsschutz wichtig. Eine Haftung kann in der Funktion als Geschäftsführer sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst als auch gegenüber Dritten bestehen und ist betraglich nicht begrenzt.

Im Unterschied zu Gesellschaften in Unternehmensformen mit beschränkter Haftung haftet ein Geschäftsführer daher im Zweifel mit seinem gesamten Vermögen. Bei mehreren Geschäftsführern oder Vorständen besteht sogar eine gesamtschuldnerische Haftung. Das heißt, man kann gegebenenfalls auch für Fehler seiner Kollegen haftbar gemacht werden. Deshalb ist in diesem Bereich ein besonderer Versicherungsbedarf gegeben.


Unser Service für Sie als Geschäftsführer

Wenn Sie Geschäftsführer oder Inhaber sind und Ihren Versicherungsschutz aufstocken wollen, dann wenden Sie sich gern an uns. Wir haben hauseigene Experten, die sich dank ihrer jahrelangen Erfahrung perfekt mit der Absicherung von Geschäftsführern auskennen. Egal, ob es um Ihre private Vorsorge, um die Absicherung Ihres Betriebes oder die Versicherung Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer geht.

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Manager-Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer

Icon Richterhammer und Gesetz

Eine Manager-Rechtsschutz­versicherung ist eine spezielle Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer, welche die Kosten für Rechtsstreitigkeiten von Geschäftsführern und leitenden Angestellten in ihrer Funktion abdeckt. Dabei geht es unter anderem um einen Rechtsschutz wegen Strafverfahren, Auseinandersetzungen um persönliche Haftungsfragen oder im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsvertrag. Wenn eine Directors & Officers-Versicherung besteht, sind Kosten für Haftungsstreitigkeiten dort bereits abgedeckt.

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Berufliche Haftpflicht­versicherungen für Geschäftsführer

D&O-Versicherung

Die Directors & Officers-Versicherung ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung für Geschäftsführer, leitende Angestellte und sonstige Organmitglieder eines Unternehmens. wie Aufsichtsräte oder Beiratsmitglieder. Die Directors & Officers-Versicherung wird bevorzugt bei Kapitalgesellschaften genutzt, kann aber auch bei Personengesellschaften eingesetzt werden. Die Directors & Officers-Versicherung leistet grundsätzlich nur bei Vermögensschäden, die vom Geschäftsführer zu vertreten sind – nicht bei Personen- oder Sachschäden.

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

Icon Angestellte Mann und Frau

Unternehmen schließt die Absicherung ab

Wegen der Bedeutung der Innenhaftung wird die Directors & Officers-Versicherung in der Regel vom Unternehmen für den Geschäftsführer abgeschlossen. Das Unternehmen sichert damit eventuelle Ansprüche gegen den Geschäftsführer finanziell ab. Es ist aber auch möglich, eine Directors & Officers-Versicherung als persönlichen Versicherungsschutz abzuschließen. Das heißt, Sie als Geschäftsführer sind der Versicherungsnehmer, nicht die Firma.

Das GmbH-Gesetz und das Aktiengesetz enthalten explizite Vorschriften zur Geschäftsführer- beziehungsweise Vorstandshaftung (§ 43 GmbHG, § 93 AktG).

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Berufs- oder Vermögensschaden­haftpflicht

Die Berufs­haftpflicht­versicherung beziehungsweise Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ist eine Haftpflicht­versicherung für Angehörige freier Berufe. Dazu gehören zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten. Bei ihrer Tätigkeit handelt es sich nicht um ein Handelsgewerbe im rechtlichen Sinne, dennoch sind viele Freiberufler geschäftsführend in eigener Sache oder im Rahmen von Sozietäten, Partnerschaften, GbRs und anderen Konstellationen tätig. Die Berufs­haftpflicht­versicherung erfüllt im Prinzip die gleiche Funktion wie die Directors & Officers-Versicherung bei angestellten Geschäftsführern und Managern. Ansprüche richten sich hier in der Regel von außen direkt gegen den Freiberufler.

Bei einigen freien Berufen ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung zwingend vorgeschrieben, um zur selbständigen Berufsausübung zugelassen zu werden. Das ist zum Beispiel bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der Fall. Aber auch dort, wo keine gesetzlichen Vorgaben existieren, ist eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sinnvoll.

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Sach- und Personenschäden absichern

Die Berufs­haftpflicht­versicherung leistet Schadensersatz bei Vermögensschäden, die Klienten oder Mandanten durch Fehlberatung, fachliche Fehler, Versäumnisse und sonstige Pflicht­verletzungen entstehen. Personen- oder Sachschäden deckt allerdings weder die Berufs­haftpflicht­versicherung noch die Directors & Officers-Versicherung nicht ab. Dazu benötigt man eine eigene Betriebs­haftpflicht­versicherung.

Icon Geschäft

Versicherungen für den Betrieb

Die wichtigsten Gewerbe­versicherungen

Ein Geschäftsführer steht auch in der Verantwortung, sich um adäquaten Versicherungsschutz für seinen Betrieb zu kümmern. In diesem Kontext geht es um geeignete Gewerbe­versicherungen, wie beispielsweise:


Keyman-Versicherung für Schlüsselpersonen

Als Keyman wird eine Schlüsselperson bezeichnet, von der die Funktionsfähigkeit eines Betriebs wesentlich abhängt. Ein Geschäftsführer ist zweifelsohne ein solcher Keyman. Eine Keyman-Versicherung funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie eine Risikolebens­versicherung – mit dem Unterschied, dass sie nicht nur im Todesfall leistet, sondern auch bei bestimmten schweren Erkrankungen der jeweiligen Schlüsselperson. Die Keyman-Versicherung verbindet daher die klassische Risikolebens­versicherung und die Dread-Disease-Versicherung.

Absicherung für Unternehmen

Die Versicherungssumme fließt im Schadensfall dem Unternehmen zu. Sie kann zum Beispiel dazu genutzt werden, um eine Übergangslösung für den ausgefallenen Geschäftsführer zu finanzieren, Verluste durch Betriebsstillstand aufzufangen oder die Kosten für die Suche nach personellem Ersatz abzudecken. In diesem Sinne handelt es sich um eine spezielle Form der Ausfall­versicherung. Die Keyman-Versicherung kann auch für andere Schlüsselpersonen im Unternehmen vereinbart werden. Sie ist nicht zwangsläufig auf den Geschäftsführer beschränkt. Die Alternative dazu ist eine reine Risikolebens­versicherung, bei der das Unternehmen der Begünstigte ist beziehungsweise je nach Konstellation ein anderer Gesellschafter.

Personen­versicherungen für Geschäftsführer

Private Kranken­versicherung

Geschäftsführer erzielen meistens ein Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder haben als Selbständige die Wahl zwischen der privaten Kranken­versicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Die private Kranken­versicherung bietet üblicherweise bessere Leistungen als die gesetzliche Kranken­versicherung. Bei vorteilhaften Eintrittsbedingungen kann sie zudem günstiger sein als der gesetzliche Krankenkassenbeitrag. Leistungslücken in der gesetzlichen Kranken­versicherung können über private Krankenzusatz­versicherungen geschlossen werden. Der Haken bei der privaten Krankenvoll­versicherung ist allerdings: Einmal dafür entschieden, ist eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Kranken­versicherung nur noch eingeschränkt möglich. Jenseits der 55 ist die Rückkehr nahezu ausgeschlossen.

Zusätzliche Krankentagegeld­versicherung

Selbständige zahlen in der gesetzlichen Kranken­versicherung nur einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag, verzichten damit aber auf den Krankengeldanspruch. Auch in der privaten Kranken­versicherung ist kein Krankengeld vorgesehen. In beiden Fällen empfiehlt sich daher zusätzlich eine Krankentagegeld­versicherung, die bei längerer Krankheit ein Krankentagegeld für den Verdienstausfall zahlt.

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Berufs­unfähigkeits­versicherung

Trotz ihres Bürojobs sollten Geschäftsführer das Risiko einer Berufs­unfähigkeit nicht unterschätzen, schließlich ist Stress ein wichtiger Risikofaktor für Berufs­unfähigkeit. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist daher für Geschäftsführer ein Muss, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Ohne Versicherungsschutz bleibt bei Berufs­unfähigkeit nur die Erwerbsminderungs­rente. Die stellt jedoch nicht annähernd den gewohnten Lebensstandard sicher. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt im Falle einer Berufs­unfähigkeit eine vorher vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente – entweder bis zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit oder bis zum Renteneintritt. Die Beiträge hängen neben der vereinbarten Rentenzahlung unter anderem vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand bei Abschluss ab.

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Unfall­versicherung

Angestellte Geschäftsführer sind in der gesetzlichen Unfall­versicherung versichert. Damit sind Unfallrisiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer abgedeckt. Etwas anders sieht die Lage bei selbständigen Geschäftsführern aus, wie dies oft bei Gesellschafter-Geschäftsführern der Fall ist. Hier besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfall­versicherung, wohl aber die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Dann besteht auch hier während der Arbeitstätigkeit und bei damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten ein Unfallschutz.

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Für die Absicherung von Unfallrisiken außerhalb des Berufs benötigen Sie dagegen eine private Unfall­versicherung, deren Abschluss grundsätzlich freiwillig ist. Diese schützt Sie weltweit und rund um die Uhr.

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Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung ist in Deutschland noch nicht sehr verbreitet und wird auch als „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ bezeichnet. Das Prinzip ist einfach: Tritt bei dem Geschäftsführer eine schwere Erkrankung auf, wird die vorher vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag ausbezahlt. Dieser kann dann verrentet oder anderweitig eingesetzt werden. Die Versicherung kann auch vom Unternehmen abgeschlossen werden und hat dann das Ziel, die finanziellen Folgen eines krankheitsbedingten Ausfalls des Geschäftsführers aufzufangen. Sie wird dann häufig als Keyman-Versicherung bezeichnet.

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Altersvorsorge für Geschäftsführer

Für Geschäftsführer stellt sich wie für normale Arbeitnehmer die Frage einer ausreichenden Altersversorgung. Angestellte Geschäftsführer zahlen in die gesetzliche Renten­versicherung ein, Inhaber-Geschäftsführer und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer müssen dies hingegen nicht. In beiden Fällen lohnt es sich, mit einer betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer und privater Altersvorsorge für das Alter zu sparen, um den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben noch halten zu können.

Alles Wichtige zur Geschäftsführerversorgung


Die häufigsten Fragen zu Versicherungen für Geschäftsführer

Wie kann ich mich als Geschäftsführer absichern?

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Geschäftsführer haben besondere Haftungsrisiken, aber es gibt entsprechend auch Versicherungsprodukte, die auf ihre Situation zugeschnitten sind. Darunter sind:

Hinzu kommen noch allgemein sinnvolle Versicherungen wie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsführer und Inhaber?

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Umgangssprachlich werden auch die Besitzer von Einzelunternehmen, welche sich auch um die Geschäftsführung kümmern, häufig als Geschäftsführer bezeichnet. Rechtlich gesehen sind sie es jedoch nicht, weil der Titel „Geschäftsführer“ auf eine natürliche Person verweist, die ein haftungsbeschränktes Unternehmen vertritt. Die korrekte Bezeichnung für die Gründer von Einzelunternehmen ist Inhaber.

Was kosten Versicherungen für Geschäftsführer?

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Was Versicherungsschutz für Geschäftsführer kostet, hängt von ihrem Versicherungsbedarf, ihrem Einkommen und ihren Mandaten ab. Mögliche monatliche Kosten sind beispielsweise:

  • D&O-Versicherung: 62 Euro
  • Manager-Rechtsschutz: 46 Euro
  • Private Kranken­versicherung: 330 Euro
  • Berufs­unfähigkeits­versicherung: 40 Euro

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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