Verkehrs­rechtsschutz­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie Schadensersatzforderungen nach einem Autounfall durchsetzen oder Ihnen unberechtigterweise der Führerschein entzogen wird.
  • Die Kosten für den Verkehrs­rechtsschutz beginnen bereits bei 3,91 Euro im Monat.
  • Neben Autofahrer können sich auch Fußgänger, Radfahrer und Bahnreisende mit einem Verkehrs­rechtsschutz versichern.

Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Verkehrs­rechtsschutz­versicherung, wo bekommt man sie am günstigsten und was sollte sie leisten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was heißt Verkehrs­­rechtsschutz?
  2. Schadensbeispiele
  3. Leistungen
  4. Kosten und Preise
  5. Verkehrs­­rechtsschutz ohne Wartezeit und rückwirkend
  6. Verkehrs­­rechtsschutz der Autoclubs
  7. Tipps für den Vergleich

Was ist eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung?

Mit einer Verkehrs­rechtsschutz­versicherung sichern sich Verkehrsteilnehmer gegen die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits im Bereich Verkehrsrecht ab. Sie wird in der Regel zur Absicherung eines Fahrzeuges abgeschlossen, kann aber auch von Fußgängern oder Radfahrern genutzt werden.

Der Verkehrs­rechtsschutz reicht von der Beratung in Rechtsfragen über die außergerichtliche Schlichtung bis hin zur Übernahme von Prozesskosten. Somit ist er eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung. Bei der Abmeldung Ihres Fahrzeuges können Sie diese Rechtsschutz­versicherung einfach kündigen.

Beachten Sie: Sonderfälle wie etwa Alkohol am Steuer sind in der Verkehrs­rechtsschutz­versicherung oftmals exkludiert. Hier legt der Bußgeldkatalog die Strafen fest, die vom Fahrer zu entrichten sind.


Wer kann den Verkehrs­rechtsschutz nutzen?

Autofahrer

Fahrradfahrer

Bahn- und Flugreisende

Fußgänger

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Schadensbeispiele: Darum ist der Verkehrs­rechtsschutz sinnvoll

Im Straßenverkehr kann es zu den unterschiedlichsten Schadensfällen kommen. Mit den folgenden Beispielen wollen wir Ihnen zeigen, wie Sie mit einer Verkehrs­rechtsschutz­versicherung finanziell abgesichert sind.

Schmerzensgeld wegen Unfall

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Sie fahren mit dem Fahrrad zur Arbeit. An einer Einfahrt werden Sie von einem Auto übersehen und angefahren. Durch die so entstandenen Verletzungen und wiederkehrende Schmerzen sind Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und möchten den Unfallgegner auf Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro verklagen.

Als Geschädigter sind Sie durch Ihre Rechtsschutz­versicherung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche geschützt. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 1.600 Euro werden übernommen, damit Sie den Unfallgegner und seine Haftpflicht­versicherung in Anspruch nehmen können.

Mängel beim Autokauf

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Sie kaufen sich ein gebrauchtes Auto und stellen kurze Zeit später fest, dass der Pkw mehr Mängel aufweist als es zuerst den Anschein hatte. Nachdem der Verkäufer nicht bereit ist, den Kauf wieder rückgängig zu machen, verklagen Sie ihn.

Da Sie nicht nachweisen können, dass die Mängel vom Verkäufer zu vertreten sind, verlieren Sie den Rechtsstreit. Die Verfahrenskosten von 2.500 Euro werden trotzdem übernommen, so dass Ihnen zumindest kein weiterer finanzieller Schaden entsteht.

Experten-Tipp:

„Grundsätzlich sind Sie im Rahmen des Verkehrs­rechtsschutzes bei jeglicher Teilnahme am öffentlichen Verkehr abgesichert. Egal ob als Fahrer oder Beifahrer, als Mitfahrer in Bus, Bahn und Taxi oder wenn Sie beispielsweise mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs sind.

Dabei sollten Sie jedoch beachten, welches Rechtsgebiet in Ihrem Fall betroffen ist. Fällt beispielsweise Ihr Flug aus, fällt dies unter Vertragsrecht und ist im Privat­rechtsschutz versichert. Unser Tipp ist daher: Schließen Sie den Verkehrs­rechtsschutz zusammen mit einem Privat­rechtsschutz ab!

Foto von Martin Hacker
Berater

Leistungen der Verkehrs­rechtsschutz­versicherung

Zu den Bausteinen einer Rechtsschutz­versicherung gehört die Abdeckung von Schäden, die in den Bereich des Verkehrsrechts fallen. Es ist daher in der Regel kein Problem, sich bei einem Anbieter ausschließlich für den Verkehrs­rechtsschutz zu versichern.

Typische Leistungen einer Verkehrs­rechtsschutz­versicherung

Folgende Leistungen deckt eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung in der Regel ab:

  • Schadensersatzansprüche (eigene Ansprüche gegen den Unfallgegner, wie zum Beispiel: Reparaturkosten oder Schmerzensgeld)
  • Strafrecht (z.B. Kosten für einen Anwalt)
  • Vertrags- und Sachenrecht (zum Beispiel: Rechtsstreitigkeiten bei Finanzierung, Kauf oder Reparatur eines Autos)
  • Verkehrssteuer (z.B. rechtliche Auseinandersetzung wegen der Kfz-Steuer)
  • Verwaltungsrecht (Verfahrenskosten bei Problemen mit Verwaltungsbehörden)
  • Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel: Einspruch bei einem Bußgeldbescheid)
  • Rechtsauskünfte und Mediation zwischen den Parteien

Experten-Tipp:

„Muss ein Verkehrsunfall vor Gericht verhandelt werden, bestellt man häufig einen Gutachter. Dieser soll unabhängig den Unfallhergang nachvollziehen. Die Kosten für das Bestellen eines Gutachters werden ebenso wie die Anwalts- und Gerichtskosten vom Verkehrs­rechtsschutz abgedeckt.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Verkehrs­rechtsschutz für Angehörige

Auch die Angehörigen des Versicherten profitieren vom abgeschlossenen Verkehrs­rechtsschutz:

Bei Alleinstehenden

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Alle minderjährigen und unverheirateten Kinder sind mitversichert. Volljährige Kinder genießen so lange den Verkehrs­rechtsschutz, wie sie keine dauerhafte berufliche Tätigkeit ausüben.

Für Familien

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Der Verkehrs­rechtsschutz umfasst Ehe- oder Lebenspartner, die am Wohnsitz des Versicherten amtlich gemeldet sind. Auch die Kinder des Lebenspartners profitieren von der Verkehrs­rechtsschutz­versicherung. Darüber hinaus sind alle Familienmitglieder (verwandt oder verschwägert) versichert, die mit dem Versicherten im gleichen Haushalt leben.

Das ist nicht versichert

Schadensersatzansprüche Dritter nach einem Verkehrsunfall fallen nicht unter den Verkehrs­rechtsschutz. Dafür ist die Kfz-Haftpflicht­versicherung zuständig.

Kosten einer Verkehrs­rechtsschutz­versicherung

Die Kosten einer Verkehrs­rechtsschutz­versicherung sind abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Will man sich lediglich gegen gerichtliche Auseinandersetzungen versichern, kann man die Kosten des Verkehrs­rechtsschutzes deutlich senken. Zudem ist es für die Kosten relevant, wie viele Fahrzeuge insgesamt auf den Versicherten zugelassen sind. Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel können daher an dieser Stelle sparen.

Wer kann beim Verkehrs­rechtsschutz sparen?

Einen zusätzlichen Einfluss auf die Kosten hat außerdem der Familienstand und die berufliche Situation des Versicherungsnehmers. Singles können im Vergleich zu Familien einen günstigeren Tarif abschließen. Und auch Tarife für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können günstiger ausfallen als für Beschäftigte in der Privatwirtschaft. Selbständige müssen dagegen mit höheren Beiträgen rechnen.

Folgendes Rechenbeispiel illustriert die Preisunterschiede je nach verschiedenen Bedingungen. Bei den Preisen handelt es sich um den Versicherungsbeitrag im Monat.

Arbeitnehmer

Single – 6,29 Euro
Verheiratet – 7,19 Euro

Öffentlicher Dienst

Single – 4,73 Euro
Verheiratet – 6,19 Euro

Was kostet Sie ein Verkehrs­rechtsschutz?

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Verkehrs­rechtsschutz ohne Wartezeit

Anders als in anderen Bereichen der Rechtsschutz­versicherung gibt es beim Verkehrs­rechtsschutz keine Wartezeit. Versicherer gehen davon aus, dass Sie nicht vorsätzlich einen Unfall im Straßenverkehr verursachen, um in einen Rechtsstreit zu geraten. In wenigen Fällen kann auch eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung abgeschlossen werden, wenn es bereits zum Schadensfall gekommen ist.


Verkehrs­rechtsschutz auch rückwirkend möglich?

Es gibt spezielle Tarife, die es Betroffenen ermöglicht, noch eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung abzuschließen, wenn bereits eine Ordnungswidrigkeit passiert ist – im Normalfall ist dies nicht möglich! Dies gilt bis zu 3 Monate rückwirkend für:

  • Rotlichtverstoß
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Bußgeldbescheid und Fahrverbot

Dieser “Verkehrs­rechtsschutz Sofort” dient einer schnellen Absicherung und beinhaltet somit natürlich auch keine Wartezeit.

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Mit transparent-beraten.de zum Verkehrs­rechtsschutz-Sofort

Sie haben die Möglichkeit, über uns einen Verkehrs­rechtsschutz-Sofort abzuschließen – das heißt Verkehrs­rechtsschutz rückwirkend!

Schicken Sie Ihre Anfrage einfach über unser Kontaktformular ab – ein Spezialist meldet sich dann bei Ihnen.

Verkehrs­rechtsschutz der Autoclubs

Einige Autoclubs bieten ihren Mitgliedern einen eigenen Verkehrsschutz an. Dazu zählen die drei größten Organisationen: Der ADAC, der Automobilclub von Deutschland (AvD) und der Auto Club Europa (ACE).

ADAC

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Der ADAC bietet seinen Mitgliedern einen weltweiten Rechtsschutz für die Bereiche Verkehr, Reisen und Freizeitsport. Der ADAC-Verkehrs­rechtsschutz sieht keine Wartezeit vor und ist ohne Selbst­beteiligung zu bekommen.

Automobilclub von Deutschland (AvD)

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Beim AvD werden den Mitgliedern passende Verkehrs­rechtsschutz­versicherungen angeboten. Dazu kooperiert der AvD mit den Versicherern Advocard und Generali.

Auto Club Europa (ACE)

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Beim ACE wird den Mitgliedern ein umfassender Verkehrs­rechtsschutz angeboten – ohne Wartezeit und ohne Selbst­beteiligung. Das Angebot umfasst zudem eine Verkehrs-Unfall­versicherung.

Verkehrs­rechtsschutz im Vergleich: Darauf sollten Sie achten

Das sind unsere Tipps und Hinweise für Sie, wenn Sie sich auf die Suche nach der passenden Verkehrs­rechtsschutz­versicherung begeben. Achten Sie beispielsweise darauf, dass Sie eine angemessene Deckungssumme und Selbst­beteiligung vereinbaren.

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Die häufigsten Fragen zur Verkehrs­rechtsschutz­versicherung

Was ist im Verkehrs­rechtsschutz versichert?

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Versichert sind Streitigkeiten im Verkehrsrecht. Oftmals geht es dabei um Konflikte mit Unfallgegner, dem Ordnungsamt oder der Autowerkstatt.

Wer ist im Verkehrs­rechtsschutz mitversichert?

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Wenn ein Familientarif gewählt wurde, sind alle Angehörigen des Versicherungsnehmers mitversichert, die mit im selben Haushalt wohnen. In der Regel sind dies Ehe- bzw. Lebenspartner sowie unverheiratete und nicht erwerbstätige Kinder.

Was kostet ein Verkehrs­rechtsschutz?

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Einen günstigen Verkehrs­rechtsschutz für einen Single ohne Kinder gibt es bereits ab 7 Euro im Monat. Die Höhe der Kosten hängen u.a. von Familienstand, Höhe der Selbst­beteiligung und weiteren Zusatzbausteinen ab.

Wofür benötigt man einen Verkehrs­rechtsschutz?

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Eine Verkehrs­rechtsschutz­versicherung wir dann nötig, wenn Sie im Verkehrsrecht Ihr Recht juristisch durchsetzen wollen. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Ihnen zu Unrecht Ihr Führerschein entzogen wurde oder bei Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt. Auch unterstützt der Verkehrs­rechtsschutz, wenn Sie als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall durchsetzen möchten.

Weitere Arten der Rechtsschutz­versicherung

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Katharina Burnus
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