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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Diabetes und ist man trotz Diabetes noch versicherbar.
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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Diabetes und ist man trotz Diabetes noch versicherbar.
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Diabetes als Ursache für Berufsunfähigkeit
Diabetes Typ 1 und andere Formen von Diabetes sind ein komplexes Erkrankungsbild, das mit zahlreichen Begleiterscheinungen und Folgeerkrankungen verbunden ist. Diabetiker haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Hierbei ist die Berufsunfähigkeit meist auf eine der Folgeerkrankungen zurückzuführen.
Risiko der Berufsunfähigkeit: Folgeerkrankungen von Diabetes
Augenerkrankungen
Häufig leiden Diabetiker unter einer Schädigung der Netzhaut. In vielen Fällen wird das Sehvermögen deutlich beeinträchtigt. Der so genannte grüne Star kann zu einer schweren Sehbehinderung bis hin zur Erblindung führen. Fehlendes Sehvermögen ist für die meisten Berufe gleichzusetzen mit Berufsunfähigkeit.
Nierenkrankheiten
Eine häufige Begleiterscheinung der Diabetes ist die dauerhafte Schädigung kleinerer Blutgefäße. Hierbei handelt es sich um eine Mikroangiopathie, die in fortgeschrittenem Stadium eine Nierenschädigung nach sich ziehen kann. Diese Nierenleiden bilden eine der Hauptursachen für Herzinfarkte. Infolge eines Herzinfarkts sind Menschen oft berufsunfähig.
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
An Diabetes erkrankte Patienten zeigen ein deutlich erhöhtes Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen. Diese Leiden erhöhen wiederum das Risiko für Herzinfarkte. Die Durchblutungsstörungen infolge der Diabetes lassen gleichermaßen das Schlaganfallrisiko deutlich ansteigen. Herzinfarkt sowie Schlaganfall stellen große Risiken im Hinblick auf die Berufsunfähigkeit dar.
Neurologische Erkrankungen und Nervenleiden
Die durch Diabetes ausgelösten Durchblutungsstörungen können in ihrer Folge ebenso zu Schädigungen der Nervensysteme führen. Infolge der Nervenschädigungen können Taubheit oder Taubheitsgefühle, Kribbeln sowie Schmerzen in Armen und Beinen auftreten. In fortgeschrittenen Fällen kann es zu Neuropathien kommen, die in schweren Stadien zu Fehlhaltungen und Fehlbildungen (insbesondere der Füße) führen. Die Fehlhaltung kann Ursache für die Entwicklung offener Stellen an den Füßen sein. Diese können sich entzünden und verheilen in einigen Fällen nicht mehr richtig (diabetisches Fußsyndrom).
Zähne und Zahnerkrankungen
Auch die Zähne der betroffenen Versicherten können infolge der Diabetes erkranken. Grundsätzlich ist der Abwehrmechanismus der Betroffenen geschädigt. Daher können Keime leichter zur Entzündungen führen. Der Körper kann gegen die Keime nicht mehr hinreichend vorgehen. Einige Betroffene leiden unter Zahnverlust. Dies kann in vielen Fällen zur Berufsunfähigkeit führen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Tätigkeiten, in denen Kundenkontakt eine wichtige Rolle spielt.
Bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Diabetes?
Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen das Risiko ihrer Kunden sehr exakt. Aufgrund der schlechten Berechenbarkeit einer chronischen Erkrankung wie Diabetes schätzen Versicherer das Risiko der Folgeerkrankungen tendenziell hoch ein. Da infolge der begleitenden Erkrankungen eine Berufsunfähigkeit wahrscheinlich ist, müssen Diabetiker mit Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen.
Individuelle Faktoren sind entscheidend
Das Risiko, an einer Folgeerkrankung zu leiden, steigt für Diabetiker mit zunehmendem Alter. Dies stellt für Versicherer ein besonderes Risiko dar, weshalb das Alter beim Vertragsabschluss für Diabetiker eine wichtige Rolle spielt. Weiterhin müssen Versicherer kalkulieren, dass die Vielfalt der Begleiterkrankungen jeweils sehr unterschiedliche Verläufe haben. Ebenso haben die Folgeerkrankungen eine verschiedenartige Wahrscheinlichkeit, zur Berufsunfähigkeit zu führen.
Das fragen die Versicherer bei Diabetes
Im Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie eine Reihe an Gesundheitsfragen beantworten. Sie legen quasi Ihre ganze Krankengeschichte offen, damit der Versicherer so genau wie möglich einschätzen kann, wie hoch Ihr persönliches Risiko einer Berufsunfähigkeit ist. Wichtig ist, die Gesundheitsfragen gewissenhaft und vor allem wahrheitsgemäß zu beantworten.
Diese Gesundheitsfrage wird gestellt
„Bestehen oder bestanden in den letzten X Jahren* Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Stoffwechsels (auch Diabetes, Cholesterin-, Triglycerid-, Harnsäureerhöhung)?“
Ist Ihre Antwort auf diese Frage „Ja“, müssen Sie in der Regel einen zusätzlichen Fragebogen zum Thema „Zuckerkrankheit“ ausfüllen und im Antrag nähere Angaben zur Behandlung und Medikation angeben. Der Versicherer fordert hier also weitere Unterlagen und eine nähere Prüfung.
*Der Betrachtungszeitraum unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Möglich ist ein Zeitraum von 3, 5 oder 10 Jahren.
Vereinfachte Gesundheitsfragen
Wer als Diabetiker bei regulären Berufsunfähigkeitsversicherern Probleme mit dem Abschluss hat, kann es bei Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen versuchen. Manche Anbieter offerieren in zeitlich begrenzten Aktionen BU-Versicherungen mit verkürzten Gesundheitsfragen. Hierbei ist jedoch genau zu prüfen, ob die Konditionen und Leistungen für die individuelle Situation hinreichend sind.
Mehr zur BU ohne Gesundheitsfragen
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So bewerten Berufsunfähigkeitsversicherer die Vorerkrankung Diabetes
Damit Diabetiker eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Eine wesentliche Bedingung der meisten Versicherer ist, dass keine Folgeerkrankungen vorliegen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass begleitende Symptome der Diabetes wie etwa Bluthochdruck oder Übergewicht dazu führen können, dass Betroffene keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Auch sind sich die Versicherer bewusst, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit von Diabetes-Erkrankten im Alter steigt. Ältere Diabetiker haben also geringere Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie kann Diabetes konkret versichert werden?
Nach Diabetes-Typ:
- Diabetes mellitus bzw. Diabetes Typ 1 (Typ Ia, Ib, IIa, IIb): Prinzipiell ist bei diesem Typ Diabetes eine nähere Prüfung nötig. Die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung ist relativ hoch. Diabetiker, die in Berufen zur Personenbeförderung oder Gefahrenguttransport arbeiten, gelten grundsätzlich als nicht versicherbar. In allen anderen Fällen sind weitere Laborbefunde und u. a. eine Augenhintergrund-Messung nötig, um über die Versicherbarkeit zu entscheiden.
- Diabetes insipidus: Diese Form der Diabetes ist grundsätzlich nicht versicherbar.
- Diabetes + weitere Erkrankungen: Leidet der Diabetiker zusätzlich an Übergewicht, Bluthochdruck oder einem erhöhten Cholesterinspiegel, ist er grundsätzlich nicht versicherbar.
Weitere Bedingungen:
- Risikozuschlag: Wenn der Diabetes-Erkrankte versicherbar ist, gilt oftmals ein Risikozuschlag von 100 %. Die Kosten für eine BU erhöhen sich stark für den Versicherten. Dafür ist aber auch die Erkrankung Diabetes als Ursache für Berufsunfähigkeit abgesichert.
- Laufzeitbegrenzung: Diabetes ist zudem oft nur etwa 20 bis 30 Jahre nach dem erstmaligen Auftreten versicherbar. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Antragsteller, der bereits seit 10 Jahren an Diabetes leidet, sich nur noch weitere 10 bis 20 Jahre für die Berufsunfähigkeit absichern.
Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen für Diabetiker essentiell
Versicherte können davon ausgehen, dass die Risikoaufschläge in Abhängigkeit des Schweregrads und der Dauer der Erkrankung sehr unterschiedlich ausfallen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die Versicherungsgesellschaften und die konkreten Produkte preislich stark voneinander unterscheiden können. Bei identischer Versicherungsleistung können die Preisunterschiede bei über 1.000 Euro pro Jahr liegen. Daher ist ein umfassender Preis- und Leistungsvergleich im Vorfeld der Entscheidung für eine Police unabdingbar.
Hilfe von Experten in Anspruch nehmen
Grundsätzlich ist eine Diabetes-Vorerkrankung kein Grund, auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verzichten. Interessenten sollten damit rechnen, dass Versicherer das Versicherungsrisiko exakt prüfen und dass es bei manchen Anbietern zu einer Ablehnung kommen kann. Mit etwas Recherche ist es jedoch möglich, Anbieter mit guten und bezahlbaren Tarifen zu finden.
Holen Sie sich hierfür unbedingt Unterstützung. Unsere Versicherungsexperten haben sich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und arbeiten bereits seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Kunden und verschiedenen Versicherern zusammen. Unsere BU-Experten können Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erklären, welche Möglichkeiten es für Sie gibt. Zusammen können Sie eine anonyme Risikovoranfrage (mehr dazu hier) bei mehreren Gesellschaften stellen, um vorab mögliche und unverbindliche Angebote zu erhalten. Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifvergleich.
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Zahlt meine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich wegen Diabetes nicht mehr arbeiten kann?
Für Versicherte Diabetiker ist es von besonderem Interesse, zu wissen, ob der Versicherer im Leistungsfall auch zahlt. Tritt eine Berufsunfähigkeit infolge von Diabetes und seiner Folgesymptome ein, sind Versicherte auf die Berufsunfähigkeitsrente angewiesen.
Sind Folgeerkrankungen im Vertrag ausgeschlossen?
In diesem Zusammenhang sind Folgeerkrankungen von besonderer Bedeutung. Meist sind es Folgeerscheinungen wie Sehbehinderungen oder Herz-Kreislauf-Probleme, die zur Berufsunfähigkeit führen. Einige Versicherer sehen vor, dass bestimmte Folgeerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Tritt die Berufsunfähigkeit entsprechend infolge einer solchen Erkrankung auf, so leistet der Versicherer nicht und Versicherte erhalten keine Berufsunfähigkeitsrente. Prüfen Sie vorab also genau die Vertragsbedingungen Ihres Vertrages. Im Idealfall haben Sie keine Leistungsausschlüsse.
Leistungsantrag stellen – Versicherer prüft genau
Ähnlich wie beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung wird Sie der Versicherer auch beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente genau durchleuchten. Senden Sie den Leistungsantrag am besten direkt mit allen nötigen Unterlagen ein, die Ihre 50 %-ige Berufsunfähigkeit für mind. 6 Monate belegen.
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