Berufsunfähigkeitsversicherung und Diabetes
- Diabetes und seine Folgeerkrankungen bergen ein hohes Risiko für Berufsunfähigkeit durch die Vielzahl und Schwere von Folgeerkrankungen.
- Mit Diabetes ist es sehr schwer, eine gute und günstige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu bekommen.
- Es muss in jedem Fall mit Risikozuschlägen gerechnet werden. Je nach Beruf und Diabetes-Typ kann es zur Ablehnung kommen.
- Ob Ihre BU zahlt, wenn Sie aufgrund Ihrer Diabetes bzw. den Folgeerkrankungen berufsunfähig werden, hängt von den genauen Versicherungsbedingungen und eventuellen Leistungsausschlüssen ab.
Diabetes als Ursache für Berufsunfähigkeit
Diabetes ist ein komplexes Erkrankungsbild, das mit zahlreichen Begleiterscheinungen und Folgeerkrankungen verbunden ist. Diabetiker haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Hierbei ist die Berufsunfähigkeit meist auf eine der Folgeerkrankungen zurückzuführen.
Risiko der Berufsunfähigkeit: Folgeerkrankungen von Diabetes
Augenerkrankungen
Nierenkrankheiten
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
Neurologische Erkrankungen und Nervenleiden
Zähne und Zahnerkrankungen
Bekomme ich eine BU trotz Diabetes?
Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen das Risiko ihrer Kunden sehr exakt. Aufgrund der schlechten Berechenbarkeit einer chronischen Erkrankung wie Diabetes schätzen Versicherer das Risiko der Folgeerkrankungen tendenziell hoch ein. Da infolge der begleitenden Erkrankungen Berufsunfähigkeit wahrscheinlich ist, müssen Diabetiker mit Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen.
Individuelle Faktoren sind entscheidend
Das Risiko, an einer Folgeerkrankung zu leiden, steigt für Diabetiker mit zunehmendem Alter. Dies stellt für Versicherer ein besonderes Risiko dar, weshalb das Alter beim Vertragsabschluss für Diabetiker eine wichtige Rolle spielt. Weiterhin müssen Versicherer kalkulieren, dass die Vielfalt der Begleiterkrankungen jeweils sehr unterschiedliche Verläufe haben. Ebenso haben die Folgeerkrankungen eine verschiedenartige Wahrscheinlichkeit, zur Berufsunfähigkeit zu führen.
Das fragen die Versicherer bei Diabetes
Im Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie eine Reihe an Gesundheitsfragen beantworten. Sie legen quasi Ihre ganze Krankengeschichte offen, damit der Versicherer so genau wie möglich einschätzen kann, wie hoch Ihr persönliches Risiko einer Berufsunfähigkeit ist. Wichtig ist, die Gesundheitsfragen gewissenhaft und vor allem wahrheitsgemäß zu beantworten.
* Der Betrachtungszeitraum unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Möglich ist ein Zeitraum von 3, 5 oder 10 Jahren.
Ist Ihre Antwort auf diese Frage „Ja“, müssen Sie i. d. R. einen zusätzlichen Fragebogen zum Thema „Zuckerkrankheit“ ausfüllen und im Antrag nähere Angaben zur Behandlung und Medikation angeben. Der Versicherer fordert hier also weitere Unterlagen und eine nähere Prüfung.
… mehr zu Gesundheitsfragen der BU
So bewerten BU-Versicherer die Vorerkrankung Diabetes
Damit Diabetiker eine BU-Versicherung abschließen können, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Eine wesentliche Bedingung der meisten Versicherer ist, dass keine Folgeerkrankungen vorliegen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass begleitende Symptome der Diabetes wie etwa Bluthochdruck oder Übergewicht dazu führen können, dass Betroffene keine BU-Versicherung abschließen können. Auch sind sich die BU-Versicherer bewusst, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit von Diabetes-Erkrankten im Alter steigt. Ältere Diabetiker haben also geringere Chancen auf eine BU.
Wie kann Diabetes konkret versichert werden?
Nach Diabetes-Typ:
- Diabetes mellitus (Typ Ia, Ib, IIa, IIb): Prinzipiell ist bei diesem Typ Diabetes eine nähere Prüfung nötig. Die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung ist relativ hoch. Diabetiker, die in Berufen zur Personenbeförderung oder Gefahrenguttransport arbeiten, gelten grundsätzlich als nicht versicherbar. In allen anderen Fällen sind weitere Laborbefunde und u. a. eine Augenhintergrund-Messung nötig, um über die Versicherbarkeit zu entscheiden.
- Diabetes insipidus: Diese Form der Diabetes ist grundsätzlich nicht versicherbar.
- Diabetes + weitere Erkrankungen: Leidet der Diabetiker zusätzlich an Übergewicht, Bluthochdruck oder einem erhöhten Cholesterinspiegel, ist er grundsätzlich nicht versicherbar.
Weitere Bedingungen:
- Risikozuschlag: Wenn der Diabetes-Erkrankte versicherbar ist, gilt oftmals ein Risikozuschlag von 100 %. Die Kosten für eine BU erhöhen sich stark für den Versicherten. Dafür ist aber auch die Erkrankung Diabetes als Ursache für Berufsunfähigkeit abgesichert.
- Laufzeitbegrenzung: Diabetes ist zudem oft nur etwa 20 bis 30 Jahre nach dem erstmaligen Auftreten versicherbar. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Antragsteller, der bereits seit 10 Jahren an Diabetes leidet, sich nur noch weitere 10 bis 20 Jahre für die Berufsunfähigkeit absichern.
Hilfe von Experten in Anspruch nehmen
Grundsätzlich ist eine Diabetes-Vorerkrankung kein Grund, auf den Abschluss einer BU-Versicherung zu verzichten. Interessenten sollten damit rechnen, dass Versicherer das Versicherungsrisiko exakt prüfen und dass es bei manchen Anbietern zu einer Ablehnung kommen kann. Mit etwas Recherche ist es jedoch möglich, Anbieter mit guten und bezahlbaren Tarifen zu finden.
Holen Sie sich hierfür unbedingt Unterstützung. Unsere Versicherungsexperten haben sich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert und arbeiten bereits seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Kunden und verschiedenen Versicherern zusammen. Unsere BU-Experten können Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erklären, welche Möglichkeiten es für Sie gibt. Zusammen können Sie eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften stellen, um vorab mögliche und unverbindliche Angebote zu erhalten. Kontaktieren Sie uns unter 030 – 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie auch gern unser kostenfreies Kontaktformular. Wenn Sie möchten, können Sie uns auch direkt das Formular für die Risikovoranfrage zusenden. Das Formular finden Sie im Artikel zur „Risikovoranfrage in der BU“.
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Zahlt meine BU, wenn ich wegen Diabetes nicht mehr arbeiten kann?
Für Versicherte Diabetiker ist es von besonderem Interesse, zu wissen, ob der Versicherer im Leistungsfall auch zahlt. Tritt eine Berufsunfähigkeit infolge von Diabetes und seiner Folgesymptome ein, sind Versicherte auf die Berufsunfähigkeitsrente angewiesen.
Sind Folgeerkrankungen im Vertrag ausgeschlossen?
In diesem Zusammenhang sind Folgeerkrankungen von besonderer Bedeutung. Meist sind es Folgeerscheinungen wie Sehbehinderungen oder Herz-Kreislauf-Probleme, die zur Berufsunfähigkeit führen. Einige Versicherer sehen vor, dass bestimmte Folgeerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Tritt die Berufsunfähigkeit entsprechend infolge einer solchen Erkrankung auf, so leistet der Versicherer nicht und Versicherte erhalten keine BU-Rente. Prüfen Sie vorab also genau die Vertragsbedingungen Ihres Vertrages. Im Idealfall haben Sie keine Leistungsausschlüsse.
Leistungsantrag stellen – Versicherer prüft genau
Ähnlich wie beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung wird Sie der Versicherer auch beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente genau durchleuchten. Senden Sie den Leistungsantrag am besten direkt mit allen nötigen Unterlagen ein, die Ihre 50 %-ige Berufsunfähigkeit für mind. 6 Monate belegen.
… mehr zum Leistungsantrag