Das erwartet Sie hier
Ob Sie Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer einen Berufswechsel melden müssen, wann dies von Vorteil sein kann und auf welche Klauseln Sie diesbezüglich besonders achten sollten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Ändert sich meine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen Berufswechsel?
Wer den Job wechselt, braucht zunächst keine Änderungen hinsichtlich seiner bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung zu befürchten. Die Versicherungsschutz bleibt bestehen, während es nur in seltenen Fällen dazu kommt, dass der Versicherer im Zuge des Wechsels höhere Beiträge ansetzt.
In der Regel verzichten Versicherungsgesellschaften im Falle des Jobwechsels auf eine Anzeige, Meldung oder gar Anpassung der Beiträge. Einzelnes ist den konkreten Versicherungsbedingungen der bestehenden Police zu entnehmen. Es kann beispielsweise vorkommen, dass eine Meldung des Wechsels vorteilhaft für die Versicherten ist. Dies ist etwa der Fall, wenn aufgrund eines sinkenden Risikos im neuen Job gegenüber dem alten die Beiträge sinken.
Gibt es eine Meldepflicht beim Versicherer?
Tendenziell fordern die meisten Versicherer keine Meldung mehr ein. Dies hängt damit zusammen, dass ein Berufswechsel typischerweise in einen eher risikoärmeren Job erfolgt. Da Versicherungen die Beiträge unter anderem anhand des Risikos bemessen, bedeutet ein Wechsel für sie häufig geringere Einnahmen.
Für Antragsteller ist es lediglich wichtig, dass sie im Rahmen des Antrags stets den aktuell ausgeübten Beruf bei Versicherungsantritt angeben. Typischerweise sind für den Versicherer andere Berufe nicht interessant, die Kunden beispielsweise im Vorfeld des Versicherungsantritts ausübten.
Was, wenn ich nach Jobwechsel berufsunfähig werde?
Kommt es nach dem Wechsel des Jobs zur Berufsunfähigkeit (etwa infolge von Krankheit, Unfall oder anderen Ereignissen), ist der gegenwärtig ausgeübte Beruf ausschlaggebend. Was die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente betrifft, so wurde diese bereits im Vorfeld mit dem Vertragsabschluss festgesetzt. Entsprechend hat der Berufswechsel keinen Einfluss auf die BU-Rente. Ob Versicherte zu einer Meldung verpflichtet sind, ist im Zweifelsfall dem unterschriebenen Vertrag zu entnehmen.
Auf den Verzicht auf Meldepflicht achten
Auch wenn es nicht mehr Gang und Gäbe ist, eine Meldepflicht vorzusehen, sollten Versicherte bei Vertragsabschluss bewusst darauf achten, dass der Versicherer auf die Anzeigepflicht verzichtet. Ein guter BU-Vertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass er auch für den Fall eines Berufswechsels die vereinbarten Konditionen und Leistungen vorsieht.
Auch bei einem Wechsel der Branche und Ausrichtung, etwa von einem kaufmännischen in einen handwerklichen Beruf, ist typischerweise keine Meldung vorgesehen. Es ändern sich dadurch weder die Beiträge zur BU noch die Höhe der BU-Rente im Leistungsfall. Versicherte sollten Gesellschaften meiden, die auf eine Anzeige des Berufswechsels bestehen oder gar höhere Beiträge verlangen.
Gefahrenklassen und Einstufungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Um das Risiko eines Berufes einschätzen zu können, arbeiten Versicherungsunternehmen mit Risikostufen oder Gefahrenklassen. Die Einstufung in Gefahrenklassen erfolgt beim Versicherer gleich zu Anfang des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung. In welche Risikostufe der ausgeübte Beruf eingestuft wird, ist mit ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungsbeiträge. Die Einstufung ist eine Form des Risiko-Managements der Versicherer, mit dem diese die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls abschätzen.
Die Einstufung in eine bestimmte Gefahrenklasse ist in erster Linie von der Branche, dem Arbeitsort sowie der zu erwartenden körperlichen und psychischen Belastung im Job abhängig. Aber auch riskante oder körperlich gefährliche Hobbys haben einen Einfluss auf die zu zahlende Prämie.
Die Einteilung erfolgt oftmals in drei übergeordnete Gefahrenklassen:
Gefahrenklasse A: Geringe körperliche Belastung
Typische Jobs der Versicherungsklasse A sind kaufmännische Berufe sowie Büro-Arbeiten. Dazu gehören beispielsweise kaufmännische Angestellte, SekretärInnen oder Makler. Die Ausübung dieser Berufe gilt als risikoarm, da sie vorwiegend sitzend in geschlossenen Räumen stattfindet.
Gefahrenklasse B: Hohe körperliche Belastung
Die Risikoklasse B beinhaltet körperlich herausfordernde Berufe. Dazu gehören handwerkliche Tätigkeiten wie Dachdecker, Schreiner oder Maurer. Auch Labortätigkeiten fallen in diese Risikoklasse, ebenso wie Mechaniker.
Gefahrenklasse C: Nicht versicherbare Berufe aufgrund zu hohen Risikos
Die Gefahrenklasse C beinhaltet Berufe, deren Risiko sich nicht abschätzen lässt oder zu hoch ist. Ein Beispiel ist der Soldat.
Wie werden diese Gefahrenklassen bestimmt?
Bei der Festlegung dieser Gefahrenklassen legen Versicherer verschiedene Quellen zugrunde, die über das Risiko Aufschluss geben. Dazu gehören sowohl interne als auch externe Studien. Diese beinhalten Unfallstatistiken, Krankheitsstatistiken oder Aufstellungen über Behandlungskosten für die verschiedenen Berufsgruppen.
Des Weiteren gilt: Jedes Versicherungsunternehmen führt die Gefahrenklassen anders. Einige Versicherer ordnen beispielsweise nicht nach der körperlichen Tätigkeit, sondern nach der psychischen Belastung. Während Versicherung A insgesamt 6 Risikoklassen führt, kann Versicherung B die Einteilung in nur 4 Gefahrenklassen vornehmen.
Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel
Da die Berufsunfähigkeitsversicherung dieselbe bleiben kann, wenn Versicherte den Beruf wechseln, sind grundsätzlich keine höheren Kosten zu erwarten. Da typischerweise die Meldepflicht entfällt, gehen Versicherer auch von keiner sich ändernden Risikoklasse aus.
Wann sich die Anzeige eines Berufswechsels lohnen kann
Allerdings kann es für Versicherte im Hinblick auf die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung lohnenswert sein, in bestimmten Fällen selbständig eine Meldung des Wechsels vorzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um einen Wechsel von einer riskanteren in eine weniger riskante Berufskategorie handelt. Wenn sich die Gefahrenklasse ändert und Versicherte dies anzeigen, hat dies also u. U. positive Effekte auf den vertraglich geregelten Prämiensatz.
Experten-Tipp:
„Umgekehrt ließe sich annehmen, dass bei Wechsel in einen Beruf höheren Gefahrenklasse äquivalent höhere Beiträge zu entrichten wären. Aufgrund der ausfallenden Meldepflicht, bleibt jedoch der ursprünglich bei Vertragsabschluss eingetragene Beruf die Basis, sodass Versicherte in diesem Fall keine Nachteile zu befürchten haben.“
Gesundheitsprüfung bei Meldung des Berufswechsels
Nur im Falle einer tatsächlichen Meldung des Berufswechsels ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Versicherer wollen wissen, ob Versicherte berechtigt sind, aufgrund einer geringeren Gefahrenklasse auch geringere Beiträge zu zahlen. Die Gesundheitsprüfung dient dazu, die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung oder Berufsunfähigkeit abzuschätzen.
Zu diesem Zweck füllen Versicherte einen neuen Versicherungsantrag aus. In diesem beantworten sie erneut sämtliche aufgeführten Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß. Auf Basis dessen berechnen Versicherer das aktualisierte Risiko. Die Gesundheitsprüfung basiert nur auf den wahrheitsgemäßen Antworten, da Versicherer keine anderen Quellen vorliegen. Daher haben Versicherer die Möglichkeit, einen zusätzlichen Arztbericht anzufordern, um das gesundheitliche Risiko besser einschätzen zu können. Inhaltlich haben die Gesundheitsfragen sowohl Bezug zur körperlichen als auch zur geistigen Gesundheit.
Typische Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Stellenwert der Klauseln im Versicherungsvertrag
Eine wichtige Klausel im BU-Vertrag ist die so genannten Klausel zur abstrakten Verweisung. So ist es möglich, dass Versicherer die Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit auffordern, einen mit dem vorherigen vergleichbaren Beruf auszuüben. Dies ist auch bei fehlender Anzeigepflicht möglich. Der Fall tritt insbesondere dann ein, wenn der Berufswechsel erst kurz vor einem möglichen Leistungsfall stattfand. Versicherte sollten daher im Vertrag genau auf solche Klauseln achten. Die meisten fairen Versicherer verzichten auf diese abstrakte Verweisung.
Vorteilhafte Klauseln
Ebenso gibt es Klauseln, von denen Versicherte im Leistungsfall profitieren. Solche Klauseln und Regelungen legen verbindlich fest, dass sich die Versicherungsleistung im Falle der Berufsunfähigkeit tatsächlich nur auf den in der Berufsklausel festgehaltenen Beruf bezieht. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass die Klausel auf genaue Spezifikationen des Jobs eingeht und der Beruf einer genau definierten Berufsgruppe zugeordnet ist.
Die häufigsten Fragen zum Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was passiert mit meiner BU bei Berufswechsel?
Auch bei einem Berufswechsel bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung unverändert bestehen. Achten Sie in Ihrem Vertrag auf den Verzicht der Meldepflicht bei Berufswechsel. Dies ist jedoch bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherern mittlerweile üblich.
Wann kann sich die Meldung eines Berufswechsels lohnen?
Wechseln Sie zu einem risikoärmeren Beruf, dann sinken theoretisch auch Ihre Versicherungsbeiträge, da Sie insgesamt ein geringeres Risiko für die Versicherung darstellen. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, der Versicherung den Berufswechsel zu melden. Beachten Sie, dass Sie dann eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen müssen.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.