Das erwartet Sie hier
Ob Sie Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung einen Berufswechsel melden müssen, wann dies von Vorteil sein kann und auf welche Klauseln Sie dabei besonders achten sollten.
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Ob Sie Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung einen Berufswechsel melden müssen, wann dies von Vorteil sein kann und auf welche Klauseln Sie dabei besonders achten sollten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Ändert sich meine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen neuen Job?
Wer den Job wechselt, braucht zunächst keine Änderungen hinsichtlich seiner bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung zu befürchten. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen. In der Regel verzichten Berufsunfähigkeitsversicherer im Falle eines Jobwechsels sogar auf eine Anzeige oder Meldung des neuen Berufs oder gar eine Anpassung der Beiträge. Nur in äußerst seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass ein Versicherer im Zuge des Berufswechsels höhere Beiträge ansetzt. Dies ist jedoch immer den konkreten Versicherungsbedingungen der bestehenden Police zu entnehmen.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass eine Meldung des Wechsels vorteilhaft für den Versicherten ist. Dies ist etwa der Fall, wenn aufgrund eines sinkenden Risikos im neuen Job gegenüber dem alten die Beiträge sinken. Wie sich die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung genau zusammensetzen, erfahren Sie hier:
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was passiert, wenn ich nach einem Jobwechsel berufsunfähig werde?
Kommt es nach dem Wechsel des Jobs zu einer Berufsunfähigkeit, etwas infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder anderen Ereignissen, ist der aktuell ausgeübte Beruf ausschlaggebend. Was die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente betrifft, so wurde diese bereits im Vorfeld mit dem Vertragsabschluss festgesetzt. Entsprechend hat der Berufswechsel keinen Einfluss auf die Berufsunfähigkeitsrente. Ob Versicherte zu einer Meldung des neuen Berufs verpflichtet sind, ist im Zweifelswall dem unterschriebenen Vertrag zu entnehmen.
Gibt es eine Meldepflicht eines Berufswechsels beim Versicherer?
Tendenziell fordern die meisten Berufsunfähigkeitsversicherer keine Meldung beim Jobwechsel mehr ein. Dies hängt damit zusammen, dass ein Berufswechsel typischerweise in einen eher risikoärmeren Job erfolgt. Da Versicherer die Beiträge unter anderem anhand des Risikos bemessen, bedeutet ein Wechsel für sie häufig geringere Einnahmen. Für Versicherungsnehmer ist es lediglich wichtig, dass sie im Rahmen des Antrags stets den aktuell ausgeübten Beruf bei Versicherungsantritt angeben. Typischerweise sind für den Versicherer andere Berufe nicht interessant, die Kunden beispielsweise im Vorfeld des Versicherungsantritts ausübten.
Auf den Verzicht auf Meldepflicht achten
Auch wenn es nicht mehr Gang und Gäbe ist, eine Meldepflicht vorzusehen, sollten Versicherte beim Vertragsabschluss bewusst darauf achten, dass der Versicherer auf die Anzeigepflicht verzichtet. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie auch für den Fall eines Berufswechsels die vereinbarten Konditionen und Leistungen vorsieht.
Auch bei einem Wechsel der Branche und Ausrichtung, etwa von einem kaufmännischen in einen handwerklichen Beruf, ist typischerweise keine Meldung vorgesehen. Es ändern sich dadurch weder die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung, noch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall. Versicherte sollten Gesellschaften meiden, die auf eine Anzeige des Berufswechsels bestehen oder gar höhere Beiträge verlangen.
Müssen Elternzeit oder Sabbatical gemeldet werden?
Genauso wie der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Tätigkeitswechsel angezeigt werden muss, müssen auch die Elternzeit oder ein Sabbatical nicht gemeldet werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesem Zeitraum unverändert weiterlaufen. Je nach Versicherer ist es auch möglich, den Vertrag für diese Zeit beitragsfrei zu stellen. Hier sollte sich dringend vorher beim Versicherer erkundigt werden, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
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Gefahrenklassen und Einstufungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Um das Risiko eines Berufes einschätzen zu können, arbeiten Versicherungsunternehmen mit Risikostufen oder Gefahrenklassen. Die Einstufung in eine Gefahrenklasse erfolgt beim Versicherer gleich zu Anfang des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung. In welche Risikostufe der ausgeübte Beruf eingestuft wird, ist mit ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungsbeiträge. Die Einstufung ist eine Form des Risikomanagements der Versicherer, mit dem diese die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls abschätzen.
Die Einstufung in eine bestimmte Gefahrenklasse ist in erster Linie von der Branche, dem Arbeitsort sowie der zu erwartenden körperlichen und psychischen Belastung im Job abhängig. Aber auch riskante oder körperlich gefährliche Hobbys haben einen Einfluss auf die zu zahlende Prämie. Die Einteilung erfolgt oftmals in drei übergeordnete Gefahrenklassen:
Gefahrenklasse A: Geringe körperliche Belastung
Typische Jobs der Versicherungsklasse A sind kaufmännische Berufe sowie Büroarbeiten. Dazu gehören beispielsweise kaufmännische Angestellte, SekretärInnen oder Makler. Die Ausübung dieser Berufe gilt als risikoarm, da sie vorwiegend sitzend in geschlossenen Räumen stattfindet.
Gefahrenklasse B: Hohe körperliche Belastung
Die Risikoklasse B beinhaltet körperlich herausfordernde Berufe. Dazu gehören handwerkliche Tätigkeiten wie Dachdecker, Schreiner oder Maurer. Auch Labortätigkeiten fallen in diese Risikoklasse, ebenso wie Mechaniker.
Gefahrenklasse C: Nicht versicherbare Berufe aufgrund zu hohen Risikos
Die Gefahrenklasse C beinhaltet Berufe, deren Risiko sich nicht abschätzen lässt oder zu hoch ist. Ein Beispiel ist der Soldat.
Wie werden diese Gefahrenklassen bestimmt?
Bei der Festlegung dieser Gefahrenklassen legen Versicherer verschiedene Quellen zugrunde, die über das Risiko Aufschluss geben. Dazu gehören sowohl interne als auch externe Studien. Diese beinhalten Unfallstatistiken, Krankheitsstatistiken oder Aufstellungen über Behandlungskosten für die verschiedenen Berufsgruppen.
Des Weiteren gilt: Jedes Versicherungsunternehmen führt die Gefahrenklassen anders. Einige Versicherer ordnen beispielsweise nicht nach der körperlichen Tätigkeit, sondern nach der psychischen Belastung. Zudem werden die drei grob gegliederten Gefahrenklassen meist in weitere Unterkategorien gegliedert. Während Versicherung A insgesamt sechs Risikoklassen führt, kann Versicherung B die Einteilung in nur vier Gefahrenklassen vornehmen.
Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel
Da die Berufsunfähigkeitsversicherung dieselbe bleiben kann, wenn Versicherte den Beruf wechseln, sind grundsätzlich keine höheren Kosten zu erwarten. Da typischerweise die Meldepflicht entfällt, gehen Versicherer auch von keiner sich ändernden Risikoklasse aus.
Wann sich die Anzeige eines Berufswechsels lohnen kann
Allerdings kann es für Versicherte im Hinblick auf die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung lohnenswert sein, in bestimmten Fällen selbständig eine Meldung des Jobwechsels vorzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um einen Wechsel von einer riskanteren in eine weniger riskante Berufskategorie handelt. Wenn sich die Gefahrenklasse ändert und Versicherte dies anzeigen, hat dies also unter Umständen positive Effekte auf den vertraglich geregelten Prämiensatz.
Experten-Tipp:
„Umgekehrt ließe sich annehmen, dass bei einem Wechsel in einen Beruf einer höheren Gefahrenklasse äquivalent höhere Beiträge zu entrichten wären. Aufgrund der ausfallenden Meldepflicht, bleibt jedoch der ursprünglich bei Vertragsabschluss eingetragene Beruf die Basis, sodass Versicherte in diesem Fall keine Nachteile zu befürchten haben.“
Gesundheitsprüfung bei Meldung des Berufswechsels
Nur im Falle einer tatsächlichen Meldung des Berufswechsels ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Berufsunfähigkeitsversicherer wollen wissen, ob Versicherte berechtigt sind, aufgrund einer geringeren Gefahrenklasse auch geringere Beiträge zu zahlen. Die Gesundheitsprüfung dient dazu, die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung oder Berufsunfähigkeit abzuschätzen.
Zu diesem Zweck füllen Versicherte einen neuen Versicherungsantrag aus. In diesem beantworten sie erneut sämtliche aufgeführten Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß. Auf Basis dessen berechnen Versicherer das aktualisierte Risiko. Die Gesundheitsprüfung basiert nur auf den wahrheitsgemäßen Antworten, da Versicherer keine anderen Quellen vorliegen. Daher haben Berufsunfähigkeitsversicherer die Möglichkeit, einen zusätzlichen Arztbericht anzufordern, um das gesundheitliche Risiko besser einschätzen zu können. Inhaltlich haben die Gesundheitsfragen sowohl Bezug zur körperlichen als auch zur geistigen Gesundheit.
Typische Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Stellenwert der Klauseln im Versicherungsvertrag
Eine wichtige Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die so genannten Klausel zur abstrakten Verweisung. Durch sie ist es möglich, dass Berufsunfähigkeitsversicherer die Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit auffordern, einen mit dem vorherigen vergleichbaren Beruf auszuüben. Dies ist auch bei fehlender Anzeigepflicht möglich. Der Fall tritt insbesondere dann ein, wenn der Berufswechsel erst kurz vor einem möglichen Leistungsfall stattfand. Versicherte sollten daher im Vertrag genau auf solche Klauseln achten. Die meisten fairen Versicherer verzichten auf diese abstrakte Verweisung.
Vorteilhafte Klauseln
Ebenso gibt es Klauseln, von denen Versicherte im Leistungsfall profitieren. Solche Klauseln und Regelungen legen verbindlich fest, dass sich die Versicherungsleistung im Falle der Berufsunfähigkeit tatsächlich nur auf den in der Berufsklausel festgehaltenen Beruf bezieht. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass die Klausel auf genaue Spezifikationen des Jobs eingeht und der Beruf einer genau definierten Berufsgruppe zugeordnet ist.
Die häufigsten Fragen zum Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was passiert mit BU bei Berufswechsel?
Auch bei einem Berufswechsel bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung unverändert bestehen. Achten Sie in Ihrem Vertrag auf den Verzicht der Meldepflicht bei Berufswechsel. Dies ist jedoch bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherern mittlerweile üblich.
Wann kann sich die Meldung eines Berufswechsels lohnen?
Wechseln Sie zu einem risikoärmeren Beruf, dann sinken theoretisch auch Ihre Versicherungsbeiträge, da Sie insgesamt ein geringeres Risiko für die Versicherung darstellen. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, der Versicherung den Berufswechsel zu melden. Beachten Sie, dass Sie dann eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen müssen.
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