Diese Versicherungen brauchen Ingenieure und Ingenieurbüros (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Mitglied in der Ingenieurkammer ist, ist verpflichtet, eine Berufs­­haftpflicht­­versicherung abzuschließen.
  • Mit ihr sind Sach-, Personen- und Vermögensschäden abgesichert.
  • Achten Sie darauf, dass auch Spätschäden unbedingt mitversichert sind.
  • Zudem sind Sach­versicherungen für das eigene Büro und die Absicherung der eigenen Gesundheit wichtig.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherungen für Ingenieure wirklich wichtig sind, welche Leistungen sie bieten sollten und was für die Kosten entscheidend ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Versicherungspflicht für Ingenieure
  2. Leistungen
  3. Spätschäden
  4. Sach­­versicherungen
  5. Kranken­­versicherung

Berufs­haftpflicht­versicherung als Pflicht für Ingenieure

Icon Bauplan

Die wichtigste Versicherung für Ingenieure ist die Berufs­haftpflicht­versicherung. Für Ingenieure, die Mitglied in der Ingenieurskammer sind, ist der Abschluss sogar ver­pflichtend. Denn sie sichert gegen Risiken ab, bei denen Schäden in unbegrenzter Höhe drohen können. Ein Personenschaden kann beispielsweise eine lebenslange Verschuldung bedeuten. Der Gesetzgeber hat bei der ver­pflichtenden Berufs­haftpflicht­versicherung weniger das Wohl des Ingenieurs im Kopf, sondern eher den Opferschutz. Deshalb ist auch nur für bestimmte Sachverhalte eine Versicherungspflicht im Recht der jeweiligen Bundesländer verankert.

Alles zur Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure

Für wen gilt die Versicherungspflicht?

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung müssen insbesondere Prüfingenieure für Baustatik abschließen, denn ein Fehler in der Statik kann enorme Sach- und Personenschäden nach sich ziehen. Auch Vermessungsingenieure, beratende Ingenieure, sogenannte Entwurfsverfasser, Aussteller von Sicherheitsnachweisen und öffentlich bestellte Sachverständige im Ingenieurwesen sind in der Regel ­versicherungspflichtig. Eine Pflicht zum Abschluss einer Versicherung kann sich auch aus einer Berufsordnung ergeben. Eine Versicherungspflicht kann auch vertraglich vereinbart sein. Viele Ingenieure, die eine durchgehende Jahres­versicherung haben, schlagen ihren Vertragspartnern eine solche Vereinbarung sogar von sich aus vor. Denn für den Kunden bedeutet die finanzkräftige Berufs­haftpflicht­versicherung eine zusätzliche Sicherheit für den Schadenfall.

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Mindest­versicherungssumme

Die Mindest­versicherungssummen unterscheiden sich je nach Bundesland stark voneinander. Im Saarland muss beispielsweise für Sach- und Vermögensschäden eine Versicherungssumme von mindestens 200.000 Euro, für Personenschänden von mindestens 1.000.000 Euro vereinbart sein. In Bremen ist dagegen sowohl für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden eine Versicherungssumme von mindestens 1.000.000 Euro erforderlich. Soweit keine spezifische Regelung greift, ist die Mindestdeckungssumme im Versicherungs­vertrags­gesetz geregelt (§ 114 VVG). Erforderlich sind pro Versicherungsfall mindestens 250.000 Euro, für alle Versicherungsfälle eines Jahres mindestens 1.000.000 Euro.


Angestellte Ingenieure

Angestellte oder verbeamtete Ingenieure sind meist über ihren Arbeitgeber oder Dienstherren versichert. Sie benötigen eine separate Versicherung nur, wenn sie eigenständige Leistungen, zum Beispiel als Nebentätigkeit, erbringen. Mitarbeiter, Praktikanten und Freelancer im Betrieb sind mitversichert, wenn sich Forderungen aus ihrem Verschulden ergeben. Der Beitrag richtet sich nach der gewählten Deckungssumme, der exakten Tätigkeit und dem Jahresumsatz oder der Mitarbeiterzahl.

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So ist die Haftung im Gesetz geregelt

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Die zentrale Grundlage des Haftungsrechts in Deutschland ist der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach ist derjenige, der einem anderen schuldhaft ein Schaden zufügt, zum Ersatz verpflichtet. Schuldhaft bedeutet vorsätzlich oder fahrlässig. Berechtigte Ansprüche Dritter können die wirtschaftliche Existenz vernichten: Das Gesetz sieht selbst in Fällen leichter Fahrlässigkeit keine Begrenzung der Ersatzpflicht vor. Der Schädiger haftet also mit seinem gesamten Vermögen und dem, was er in Zukunft noch verdient.

Bei freiberuflich tätigen Ingenieuren oder Personengesellschaften wie OHG und KG erstreckt sich die Haftung auch auf das Privatvermögen. Kommen aufgrund einer fehlerhaften Berechnung Menschen zu Schaden und erleiden sie dauerhafte Gesundheitsschäden, summieren sich Forderungen für Heil- und Pflegekosten sowie Verdienstausfall und Unterhaltsansprüche leicht auf Millionenbeträge.

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Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure

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Um den passenden Versicherungsschutz zu erhalten, müssen Ingenieure den genauen Umfang ihrer beruflichen Tätigkeit angeben. In der Praxis bieten die Versicherer, die sich auf die Versicherung von Ingenieuren spezialisiert haben, deutlich höhere Versicherungssummen als die gesetzlich geforderten. Sie entsprechen damit dem Kundenwunsch, sich auch bei hohen Haftungssummen auf die Versicherung verlassen zu können. Während das bürgerliche Recht nur zwischen Vermögens- und Nichtvermögensschäden wie beispielsweise Schmerzensgeld unterscheidet, differenzieren die Versicherer zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Echte und unechte Vermögensschäden

Stellt ein Vermessungsingenieur die Größe eines Grundstücks fehlerhaft fest und es wird deswegen ein unangemessener Kaufpreis vereinbart, ist dies ein echter Vermögensschaden. Ein Vermögensschaden als Folge eines Personen- oder Sachschadens, zum Beispiel durch einen Minderverdienst wegen einer Umschulung oder frühere Verrentung, ist ein unechter Vermögensschaden. Ein versicherter Ingenieur muss sich allerdings mit dieser Abgrenzung in der Regel nicht beschäftigen, wenn er eine Berufs­haftpflicht­versicherung mit einer pauschalen Deckungssumme wählt. Bei dieser Form sind alle Schadensarten mit einer gemeinsamen Summe, zum Beispiel drei oder fünf Millionen Euro, abgesichert.

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Icon Richterhammer und Gesetz

Passiver Rechtsschutz

Die Berufs­haftpflicht­versicherung enthält einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Die Experten aus dem Schadens­management des Versicherers prüfen, ob die gegen den Ingenieur erhobenen Ansprüche berechtigt sind – dem Grunde, aber auch der Höhe nach. Erst dann entscheidet sich die weitere Bearbeitung des Versicherungsfalls. Berechtigte Forderungen begleicht der Versicherer bis zur Höhe der Versicherungssumme. Ist der Versicherer allerdings der Auffassung, eine Forderung sei unbegründet oder überzogen, wehrt er die Ansprüche auf seine Kosten ab. Notfalls geht er dafür auch vor Gericht.

Unterschied zur Rechtsschutz­versicherung

Während die Berufs­haftpflicht­versicherung nur für Fälle zuständig ist, in denen vom Ingenieur Schadenersatz gefordert wird, übernimmt eine Rechtsschutz­versicherung auch die Kosten der aktiven Rechtsverfolgung. Also zum Beispiel das Eintreiben ausstehender Honorare oder die Geltendmachung eigener Ersatzforderungen.

Experten-Tipp:

„Die Privat­haftpflicht­versicherung des Ingenieurs ist bei einigen Tarifen bereits enthalten. Bei Abschluss einer neuen Berufs­haftpflicht­versicherung kann es also sein, dass eine bereits bestehende Privat­haftpflicht überflüssig geworden und gekündigt werden kann.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

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Spätschäden in der Berufs­haftpflicht­versicherung für Ingenieure

Icon Uhr Zeit Achtung

Bei Ingenieursleistungen machen sich Fehler oft erst nach Jahren bemerkbar. Versicherungen sprechen hier von Spätschäden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, wann nach den Versicherungs­bedingungen der Versicherungsfall eingetreten ist. Während bei normalen Haftpflicht­versicherungen das Ereignisprinzip gilt, zählt bei für Ingenieure typische Vermögensschäden das Verstoßprinzip. Das heißt, der Versicherungsfall tritt bereits mit dem beruflichen Fehler ein. Bei der Wahl der Versicherung sollten deshalb nur Anbieter in die engere Wahl kommen, die Spätschäden auch nach vielen Jahren noch regulieren. Auch, wenn der Versicherungsvertrag zur Zeit des Schadeneintritts nicht mehr besteht. Die Problematik der Spätschäden ist auch ein wichtiges Argument für eine ausreichende Deckungssumme. Denn die zum Zeitpunkt des Fehlers geltende Summe gilt auch für den späteren Schaden, der durch Inflation deutlich höher ausfallen kann.

Sach­versicherungen für das Ingenieursbüro

Icon Schreibwaren

Während die Berufs­haftpflicht­versicherung das aktuelle und zukünftige Vermögen des Ingenieurs insgesamt schützt, erstrecken sich die ebenfalls empfehlenswerten Sach­versicherungen auf konkrete Werte. Damit nicht jeder Einrichtungsgegenstand einzeln versichert werden muss, werden sogenannte Sachinbegriffe gebildet. Für ein Ingenieursbüro ist das insbesondere die technische und kaufmännische Geschäftsausstattung. Sie wird im Rahmen einer Geschäftsinhalts­versicherung gegen bestimmte Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm versichert. Auf Wunsch lässt sich diese Versicherung ergänzen, um weitere Gefahren wie Hochwasser und Erdbeben abzusichern. Eine Betriebs­­unterbrechungs­versicherung ersetzt entgangene Gewinne und übernimmt die fortlaufenden Kosten bei einer ungeplanten Unterbrechung.

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Kranken­versicherung für Ingenieure

Unter Umständen ist eine private Kranken­versicherung für Ingenieure vorteilhaft, da diese je nach Situation Vorteile gegenüber der gesetzlichen Versicherung mit sich bringt. Besonders wichtig für selbständige Ingenieure ist es, entweder durch eine private Kranken­versicherung oder durch einen Wahltarif der gesetzlichen Kranken­versicherung ein ausreichendes Krankentagegeld zu garantieren. Alternativ kann eine zusätzliche Krankentagegeld­versicherung abgeschlossen werden.

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Fazit

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Lassen Sie sich gerne von uns beraten, welche Versicherungen Sie als Ingenieur benötigen. Unsere Experten prüfen Ihren Versicherungsbedarf und erstellen Ihnen individuelle Angebote, die zu Ihnen und Ihren persönlichen Anforderungen passen. Kontaktieren Sie hierzu gerne unser Makler-Team

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Katharina Burnus
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