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Reiseunfall­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine zusätzliche Unfall­versicherung auf Reisen ist wichtig, da die gesetzliche Unfall­versicherung hier nicht oder nur eingeschränkt greift.
  • Beim Vergleich mehrerer Angebote zur Reiseunfall­versicherung sollten Sie besonders auf die Höhe der Invaliditätssumme achten. Beachten Sie auch, welchen Versicherungsschutz Sie bereits haben.
  • Eine Reiseunfall­versicherung kann einzeln oder in Kombination mit anderen Versicherungen, z.B. einer Reise­haftpflicht, abgeschlossen werden.
  • Eine Reiseunfall­versicherung für eine einzelne Reise ist ab 1,50 € möglich.

Das erwartet Sie hier

Wer eine Reiseunfall­versicherung benötigt, wer darauf verzichten kann, und wie unser kostenfreier Rechner Ihnen beim Tarifvergleich hilft.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Wer sollte sich versichern?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergnisse
  6. Tipps für den Tarifvergleich
  7. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

So sieht die ideale Reiseunfall­versicherung aus

Hilfe bei Unfällen weltweit

Ein Unfall auf einer Reise kann Ihr Leben verändern, falls es zu bleibenden Schäden kommt. Die Reiseunfall­versicherung – oder eine weltweit geltende private Unfall­versicherung – zahlt nicht nur eventuell anfallende Bergungskosten, sie leistet auch Zahlungen im Fall von Tod oder Invalidität. Die Unfall­versicherung ergänzt die Reisekranken­versicherung, indem sie den Umgang mit den langfristigen Unfallfolgen erleichtert und z.B. auch für kosmetische Operationen oder behindertenfreundliche Umbauten genutzt werden kann, welche die Kranken­versicherung nicht übernimmt.

Da gerade auf Reisen, wo man in einer unvertrauten Gegend unterwegs ist und sich vielleicht in neuen Sportarten versucht, Unfälle ein relevantes Risiko sind, lohnt sich eine Versicherung dagegen durchaus. Je nach den Ansprüchen an die Reiseunfall­versicherung kann eine solche bereits ab 1,50 € für eine Einzelreise und 7,44 € für das ganze Jahr abgeschlossen werden.

Leistungen einer guten Reiseunfall­versicherung

  • weltweiter Schutz
  • übernimmt teure Bergungskosten
  • leistet bei Invalidität
  • hohe Versicherungssummen

Reiseunfall­versicherung – Varianten und Alternativen

Sie können die Reiseunfall­versicherung einzeln oder als Teil eines Pakets aus mehreren Reise­versicherungen abschließen. Alternativ können Sie auch eine private Unfall­versicherung abschließen, die Sie sowohl zu Hause als auch im Ausland schützt – da die gesetzliche Unfall­versicherung nur unter bestimmten Bedingungen hilft, sollten Sie dies ohnehin tun.

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Für wen ist eine Reiseunfall­versicherung sinnvoll?

Für wen lohnt sich die Reiseunfall­versicherung?

Grundsätzlich ist eine (Reise)Unfall­versicherung für jeden sinnvoll, der auf Reisen ist und sich gegen die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls schützen möchte. Sie ist notwendig, um die Lücken der gesetzlichen Unfall­versicherung zu schließen. Solcher privater Versicherungsschutz ist auch auf Geschäftsreisen nötig, da bei diesen nicht immer ganz klar ist, was zum geschäftlichen und was zum privaten Teil der Reise gehört.

Hier bietet die Reiseunfall­versicherung eine mögliche Lösung, da sie weltweit und zu jeder Zeit gilt. Der Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht immer dann, wenn die versicherte Person wegen eines Unfalls einen körperlichen oder kognitiven Schaden erleidet, der die Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränkt.

Wann ist ein Ereignis ein Unfall?

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Ein Unfall wird als plötzliches, von außen auf den Körper einer Person einwirkendes Ereignis definiert, durch welches diese unfreiwillig einen gesundheitlichen Schaden davonträgt. Viele Versicherungen arbeiten jedoch mit einem weiteren Unfallbegriff, der unter anderem Verletzungen einschließt, für die es keine Einwirkung von außen gab, z.B. einen Bänderriss durch erhöhte Kraftanstrengung beim Sport.

Wieso die gesetzliche Unfall­versicherung nicht ausreicht

Der Schutz der gesetzlichen Unfall­versicherung ist lückenhaft – vor allem im Freizeitbereich, zu dem selbstverständlich auch eine private Reise zählt. Laut Statistiken ereignen sich die meisten Unfälle, laut Statistischem Bundesamt rund 70 Prozent, in der Freizeit.


Wann ist kein zusätzlicher Schutz nötig?

Wer bereits eine private Unfall­versicherung abgeschlossen hat, benötigt unter Umständen keine separate Reiseunfall­versicherung. Der Versicherungsschutz der privaten Unfall­versicherung gilt bei den meisten Tarifen weltweit und schließt Unfälle auf Reisen mit ein. Es ist jedoch möglich, dass Sie zeitliche Beschränkungen für Auslandsaufenthalte beachten müssen. Wer also z.B. ins Ausland auswandert, kann unter Umständen nicht bei seiner Unfall­versicherung bleiben.

Tipp: Überlegen Sie, ob sich eine private Unfall­versicherung oder eine Reiseunfall­versicherung mehr für Sie lohnt und vergleichen Sie dabei nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen und Versicherungssummen der verschiedenen Tarife.

Welche Reise­versicherungen brauchen Sie noch?

Es gibt viele Reise­versicherungen, die sie einzeln oder gebündelt abschließen können, aber welche davon Sie tatsächlich benötigen, hängt von Ihrer Situation ab. Besonders wichtig ist die Reisekranken­versicherung, aber auch mit einer Reiserücktritts­versicherung und Reiseabbruch­versicherung können Sie unter Umständen hohe Kosten sparen.

Leistungen der Reiseunfall­versicherung

Wofür zahlt die Reiseunfall­versicherung?

Ist ein Unfall eingetreten, zahlt die Reiseunfall­versicherung für die folgenden Leistungen:

  • Transport ins nächste Krankenhaus
  • Zahlung (z.B. 30.000 €) bei Invalidität
  • kleinere Auszahlung im Todesfall (sollte Bestattungskosten decken)
  • Transport zu einem Krankenhaus oder einer Spezialklinik
  • Rücktransport zum Heimatort

Je nach Tarif übernimmt die Reiseunfall­versicherung die Kosten bis zu einer bestimmten Summe. Die Versicherung zahlt auch auch für den Rücktransport verletzter oder verstorbener Personen in die Heimat oder spezielle Reha-Maßnahmen, die infolge des Unfalls nötig werden.

Die Rückreise- und Unterbringungskosten werden in der Regel auch für mitreisende minderjährige Kinder und Partner übernommen, wobei hier geringere Maximalbeträge gelten. Welche Leistung in welcher Höhe übernommen wird, können Sie den Versicherungs­bedingungen entnehmen. Wie bei allen Versicherungen gilt: Lesen Sie diese genau, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.


Zusatzleistungen

Zusätzlich zu den normalen Leistungen einer Reiseunfall­versicherung lässt sich bei einigen Anbietern der Leistungsumfang durch Zusatzleistungen erweitern. Typische Beispiele für individuelle Erweiterungen des Versicherungsschutzes sind

  • Unfallrente
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Kosmetische Operationen
  • Erhöhung der Versicherungssumme durch Progression

Beispiel für einen Schadensfall in der Reiseunfall­versicherung

Frau M. stürzt bei einer Wanderung in den Dolomiten und bricht sich ein Bein. Der Urlaub ist erst einmal gelaufen, aber es bleiben noch der Rücktransport und gegebenenfalls sogar die Bergung aus einer unzugänglichen Region. Die Reiseunfall­versicherung zahlt einen Großteil der Bergungskosten. Als sich herausstellt, dass das Bein dauerhaft steif bleiben wird und Frau M. daran hindert, ihren bisherigen Beruf auszuüben, zahlt die Versicherung auch eine größere Geldsumme als Invaliditätsleistung. Frau M. nutzt diese, um eine Umschulung auf einen Bürojob zu finanzieren.

Achten Sie auf die Invaliditätsleistung

Mit zu den wichtigsten Leistungen der Reiseunfall­versicherung zählt die Invaliditätsleistung. Diese wird aus der vereinbarten Versicherungssumme berechnet und anhand der Schwere der Invalidität bestimmt. Bei Vollinvalidität wird die vollständige Versicherungssumme ausgezahlt. Ansonsten zahlt die Versicherung nur einen prozentualen Anteil gemessen an der Schwere der Beeinträchtigung. Falls Ihr Tarif jedoch eine sogenannte Progression enthält, steigt die ausgezahlte Summe mit dem Invaliditätsgrad dynamisch an und kann bei höheren Invaliditätsgraden die vereinbarte Grundsumme überschreiten.

Was sind Invaliditätsgrade?

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Bestimmten dauerhaften Beeinträchtigungen sind in der sogenannten Gliedertaxe einer Versicherung bestimmte Invaliditätsgrade zugeordnet. Beispielsweise könnte der Verlust einer großen Zehe zu 5 Prozent Invalidität führen, der eines Armes jedoch zu 70 Prozent.

Wann zahlt die Reiseunfall­versicherung nicht?

Auch bei der Reiseunfall­versicherung gibt es einige Unternehmungen, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu zählen beispielsweise Reisen in Krisen- oder Kriegsgebiete. Wer sich nicht sicher ist, ob das eigene Reiseziel dazu zählt, sollte sich vorab bei den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes informieren. Darüber hinaus können einige riskante Extremsportarten wie z. B. Freeclimbing oder Fallschirmspringen vom Leistungsspektrum ausgeschlossen sein. Die Konditionen sollten jedoch im Einzelnen beim jeweiligen Versicherer erfragt werden.

Kosten der Reiseunfall­versicherung

Große Preisspanne

Die Preisspanne der verschiedenen Angebote für die Reiseunfall­versicherung ist sehr groß. Die Höhe der Kosten ist von den folgenden Faktoren abhängig:

  • Tarif
  • Reisedauer
  • Einzelreise oder alle Reisen eines Jahres
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Zusatzleistungen

Kostenbeispiel

Unser 30 Jahre alter Beispielkunde möchte sich für eine fünftägige Reise versichern. Für ihn kommen z.B. die folgenden Tarife in Frage:

Leistungen / KostenTarif 1Tarif 2
Invaliditätssumme30.000 €30.000 €
Todesfallsumme10.000 €15.000 €
Bergungskosten5.000 €7.500 €
Besonderheiten des Tarifs2.500 € für kosmetische Operationen;
Kombination von Reiseunfall- und Reise­haftpflicht­versicherung
Kostenübernahme für Hilfsmittel und Kurkostensmall-iconsmall-icon
Kosten (einmalig)1,50 €12,00 €

Alternative könnte er auch eine Reiseunfall­versicherung für alle Reisen innerhalb eines Jahres abschließen. Hier beginnen die Kosten bei 7,44 Euro.

Was kostet Sie eine Reiseunfall­versicherung?

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Reiseunfall­versicherungen im Test: Die besten Tarife (2024)

Zur Reiseunfall­versicherung liegen zur Zeit keine Testergebnisse unabhängiger Analysehäuser vor. Nutzen Sie gern unseren Tarifrechner, um selbst zu vergleichen, wie die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter gestaltet sind. Dort finden Sie auch Versicherungs­bedingungen zum Download.

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Reiseunfall­versicherungen im Vergleich: Darauf sollten Sie achten

Darauf sollten Sie achten

Bei der Reiseunfall­versicherung gibt es sehr günstige Angebote, aber da es im Fall eines Unfalls einen großen Unterschied macht, welche Leistungen Sie von Ihrer Versicherung erwarten können, sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem die Leistungen vergleichen.

  • Sind die Invaliditäts- und Todesfallsummen hoch genug, um Sie oder Ihre Angehörigen im Fall eines Unfalls mit schwerwiegenden Folgen finanziell zu entlasten?
  • Brauchen Sie eine Reiseunfall­versicherung oder genügt ihre private Unfall­versicherung?
  • Sind alle Aktivitäten, die Sie für Ihren Urlaub geplant haben, versichert?

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Fazit

Auf jeden Fall sollten Sie beachten, dass die gesetzliche Unfall­versicherung Sie im Urlaub nicht und auf Geschäftsreisen nur eingeschränkt lohnt. Die Reiseunfall­versicherung ist eine Möglichkeit, diese Versicherungslücke zu schließen. Es lohnt sich, verschiedene Tarife der Reiseunfall­versicherung miteinander, aber auch mit einer weltweit gültigen privaten Unfall­versicherung zu vergleichen.

Die häufigsten Fragen zur Reisekranken­versicherung

Was ist eine Reiseunfall­versicherung?

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Eine Reiseunfall­versicherung zahlt für die langfristigen Folgen von Unfällen, die sich im Ausland ereignet haben. Sie gilt weltweit, auf privaten ebenso wie auf geschäftlichen Reisen.

Was ist Auslands-Unfallschutz?

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Die Leistungen einer Reiseunfall­versicherung beinhalten eine Invaliditätsleistung im Fall einer dauerhaften Einschränkung, eine Todesfallleistung für die Angehörigen sowie Bergungskosten, falls diese anfallen sollten. Es sind diverse zusätzliche Leistungen möglich.

Bin ich im Ausland unfallversichert?

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Auf Urlaubsreisen gilt die gesetzliche Unfall­versicherung nicht, da diese der Freizeit zugeordnet sind. Auch bei einer Geschäftsreise ist nicht jeder Unfall versichert, da sich Unfälle auch in Situationen ereignen können, die nicht klar der beruflichen Tätigkeit zugeordnet sind. Die private Unfall­versicherung hingegen gilt auch in der Freizeit und in der Regel weltweit. Es kann jedoch zeitliche Beschränkungen bei der Reisedauer geben, sowie Ausnahmen für Krisengebiete und bestimmte riskante Aktivitäten wie Extremsportarten.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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