Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie mit einem Eherechtsschutz die immensen Kosten einer Scheidung auffangen, welche besonderen Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und was der Rechtsschutz kostet.
Inhalt dieser SeiteRechtsschutz bei Scheidung: Was ist ein Eherechtsschutz?
Scheidungen gehen nicht immer reibungslos über die Bühne. Eine langwierige, konfliktreiche Scheidung kann schnell ins Geld gehen. Daher decken Rechtsschutzversicherungen die Anwalts- und Gerichtsgebühren bei einer Scheidung oder Scheidungsfolgevereinbarungen in der Regel nicht ab, sondern übernehmen nur eine Erstberatung.
Es gibt zu diesem Thema eine individuelle Versicherungslösung auf dem Markt, bei dem Sie eine Erweiterung der privaten Rechtsschutzversicherung für den Fall einer Scheidung abschließen können. Es werden dann die Anwalts- und Prozesskosten bis zu einer Summe von insgesamt 30.000 € je Rechtsschutzfall übernommen. Dabei sind beide Ehepartner vom Eherechtsschutz abgesichert. Dafür muss der Tarif speziell konfiguriert werden – kontaktieren Sie uns hierzu gern persönlich.
Eherechtsschutz nur mit Privatrechtsschutz
Der Eherechtsschutz ist nur als Ergänzung zu einer bestehenden privaten Rechtsschutzversicherung abschließbar. In der Tarifstufe “Basis” ist der Baustein Eherechtsschutz ausgeschlossen und kann nur innerhalb der Tarife “Komfort” und “Premium” abgeschlossen werden.
Unbedingt sollte auch die Wartezeit von drei Jahren beachtet werden. Lesen Sie mehr dazu unter “Besondere Wartezeit beim Eherechtsschutz”.
Experten-Tipp
Der Eherechtsschutz gilt für beide Ehepartner und ist auch nur in dieser Form erhältlich. Wird diese Erweiterung abgeschlossen, müssen also beide Partner zustimmen und unterschreiben. Im Fall einer Scheidung übernimmt die Versicherung dann auch die Kosten beider Parteien.
Voraussetzungen für Eherechtsschutz
Die Kosten für Streitigkeiten bei Scheidungsangelegenheiten können immens hoch werden. Daher setzen die Versicherer besonders strikte Voraussetzungen. Viele Versicherungsnehmer scheitern an diesen Einstiegshürden. Nur wenn diese erfüllt sind, kann ein solcher Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
Um einen Eherechtsschutz abzuschließen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
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Leistungen einer Eherechtsschutzversicherung
Der Eherechtsschutz übernimmt bei Scheidungen und Scheidungsfolgevereinbarungen die Anwalts- und Gerichtskosten für beide Ehepartner bis zu einer Summe von insgesamt 30.000 €. Jedoch gilt der Rechtsschutz nur für Scheidungsfälle, die vor einem deutschen Familiengericht verhandelt werden.
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Besondere Wartezeiten beim Eherechtsschutz
Abweichend von anderen Bausteinen der privaten Rechtsschutzversicherung beträgt die Wartezeit beim Eherechtsschutz drei Jahre. Daher sollte der Eherechtsschutz nicht erst abgeschlossen werden, wenn die Scheidung schon vor der Tür steht. Kommt es innerhalb dieser drei Jahre zu einem Scheidungsfall, werden die Kosten vom Versicherer nicht übernommen.
Durch die besonders lange Wartezeit wird die Eherechtsschutzversicherung in der Praxis kaum eingesetzt, da es für viele Paare unrealistisch ist, drei Jahre im Voraus an ihre Scheidung und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu denken. Eine Rechtsschutzversicherung, die ohne Wartezeit bei einer Scheidung leistet, gibt es jedoch nicht.
Experten-Tipp
Prüfen Sie bei einer Scheidung alle privaten Versicherungen darauf, wer der Versicherungsnehmer ist! Die Mitversicherung des Ehepartners endet mit der rechtskräftigen Scheidung und dieser sollte sich schnell um eine eigene Versicherung kümmern. Zudem sollten Sie schnellstmöglich den Begünstigten der Versicherung ändern, damit später nicht Ihr ehemaliger Ehepartner die Versicherungssumme erbt.
Kosten für den Rechtsschutz bei Scheidung
Gegenüber den möglichen Kosten einer Scheidung, die vor Gericht ausgehandelt wird, sind die Kosten für eine Eherechtsschutzversicherung überschaubar.
Für den Spezialbaustein Eherechtsschutzversicherung sind die Kosten fix und betragen:
- 11,50 € pro Monat
- das bedeutet: 138,00 € pro Jahr
- das bedeutet hochgerechnet auf die 3 Jahre Wartezeit: 414,00 €
- hinzu kommen die Kosten für den privaten Rechtsschutz, der verpflichtend abgeschlossen werden muss. Damit ergeben sich häufig Gesamtkosten von ca. 40 € im Monat.
Wie sich die Kosten für diesen zusammensetzen, erfahren Sie hier:
Kosten der Rechtsschutzversicherung
Wie viel kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung hängen vom Einkommen und der Altersvorsorge der beiden Parteien ab. Allerdings lässt sich der Streitwert relativ einfach berechnen. Der Mindeststreitwert beträgt 3.000 €.
Für jeden abgeschlossenen Versorgungsvertrag wie z.B. eine Riester-Rente für Ehepaare oder eine Lebensversicherung werden 10% zum Streitwert hinzugerechnet.
Berechnung des Steitwertes:
Partner A:
3 x monatliches Nettoeinkommen
Partner B:
+ 3 x monatliches Nettoeinkommen
Streitwert:
Gemeinsames Einkommen für 3 Monate
Wie viel kostet der Scheidungsprozess?
Bei einem Streitwert von 10.000 € ergeben sich so folgende Anwalts- und Gerichtskosten:
Anwaltskosten Partner A | 1.683,85 € |
+ Anwaltskosten Partner B | 1.683,85 € |
+ Gerichtskosten | 723 € |
= Gesamt (1. Instanz) | 4.970,70 € |
Sollte ein Scheidungsfall direkt nach den drei Jahren Wartezeit eintreten, werden bei einer zusätzlich zum privaten Rechtsschutz gezahlten Prämie von 414,00 € die gesamten Prozesskosten übernommen. Im oben genannten Beispiel wären dies 4.970,70 €.
Was kostet eine Eherechtschutzversicherung für Sie?
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Tipps zum Rechtsschutz bei Scheidung
Hier erfahren Sie unsere Tipps und Hinweise zum Thema. Beispielsweise bieten sich Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Scheidung oftmals für ein Mediationsverfahren an. Dadurch werden zwischenmenschliche Aspekte mehr berücksichtigt als bei einem Prozess vor Gericht.
Weitere Arten der Rechtsschutzversicherung
Fazit: Lohnt sich ein Rechtsschutz bei Scheidung?
Ob man eine Rechtsschutzversicherung für ein Scheidungsverfahren abschließen möchte und ob sich dies für die eigene Ehe lohnt, muss jeder selbst entscheiden.
Da die Wartezeit beim Eherechtsschutz drei Jahre beträgt, lohnt es sich nicht, die Versicherung erst abzuschließen, wenn die Scheidung schon vor der Tür steht. Überlegen Sie sich daher frühzeitig, ob ein solcher Versicherungsschutz für Ihre eigene Ehe sinnvoll ist. Beachten Sie jedoch, dass der Eherechtsschutz nicht separat abgeschlossen werden kann. Ein Abschluss ist nur in Kombination mit einem Privatrechtsschutz möglich. Außerdem gilt: Die Eheleute müssen den Rechtsschutz gemeinsam abschließen.
Beratung durch Versicherungsexperten nutzen
Haben Sie noch weitere Fragen zum Eherechtsschutz? Dann kontaktieren Sie uns gern für eine persönliche Beratung.
Die häufigsten Fragen zur Eherechtsschutzversicherung
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung eine Scheidung?
Nein, eine „normale“ Privatrechtsschutzversicherung zahlt nicht bei einer Scheidung.
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für eine Scheidung?
Ja, es gibt den separaten Eherechtsschutz, der zum Privatrechtsschutz hinzugebucht werden kann. Dies wird jedoch von nur sehr wenigen Versicherern angeboten.
Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung für Scheidungsverfahren?
Der Eherechtsschutz übernimmt Anwalts- und Prozesskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme für das Scheidungsverfahren sowie für Scheidungsfolgevereinbarungen. Die Kostenübernahme gilt für beide Eheleute.
Gibt es einen Rechtsschutz für Scheidung ohne Wartezeit?
Nein, es gilt in jedem Falle eine Wartezeit von drei Jahren.
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