Rechtsschutz­versicherung bei Scheidung (Ehe­rechtsschutz) Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die einfache Rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten bei einer Scheidung nicht.
  • Der Ehe­rechtsschutz kann nur als zusätzlicher Baustein zur privaten Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen werden.
  • Eine Rechtsschutz­versicherung mit dem Baustein Eherecht gibt es ab 28 € im Monat.
  • Für den Ehe­rechtsschutz gilt eine besonders lange Wartezeit von drei Jahren.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie mit einem Ehe­rechtsschutz die immensen Kosten einer Scheidung auffangen, welche besonderen Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und was der Rechtsschutz kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Ehe­­rechtsschutz?
  2. Voraussetzungen
  3. Leistungen
  4. Besondere Wartezeiten
  5. Kosten und Beispielrechnungen
  6. Tipps zum Ehe­­rechtsschutz
  7. Fazit
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Rechtsschutz bei Scheidung: Was ist ein Ehe­rechtsschutz?

Scheidungen gehen nicht immer reibungslos über die Bühne. Eine langwierige, konfliktreiche Scheidung kann schnell ins Geld gehen. Daher decken Rechtsschutz­versicherungen die Anwalts- und Gerichtsgebühren bei einer Scheidung oder Scheidungsfolgevereinbarungen in der Regel nicht ab, sondern übernehmen nur eine Erstberatung.

Es gibt zu diesem Thema eine individuelle Versicherungs­lösung auf dem Markt, bei dem Sie eine Erweiterung der privaten Rechtsschutz­versicherung für den Fall einer Scheidung abschließen können. Es werden dann die Anwalts- und Prozesskosten bis zu einer Summe von insgesamt 30.000 € je Rechtsschutzfall übernommen. Dabei sind beide Ehepartner vom Ehe­rechtsschutz abgesichert. Dafür muss der Tarif speziell konfiguriert werden – kontaktieren Sie uns hierzu gern persönlich.


Ehe­rechtsschutz nur mit Privat­rechtsschutz

Der Ehe­rechtsschutz ist nur als Ergänzung zu einer bestehenden privaten Rechtsschutz­versicherung abschließbar. In der Tarifstufe “Basis” ist der Baustein Ehe­rechtsschutz ausgeschlossen und kann nur innerhalb der Tarife “Komfort” und “Premium” abgeschlossen werden.

Unbedingt sollte auch die Wartezeit von drei Jahren beachtet werden. Lesen Sie mehr dazu unter “Besondere Wartezeit beim Ehe­rechtsschutz”.

Experten-Tipp

Der Ehe­rechtsschutz gilt für beide Ehepartner und ist auch nur in dieser Form erhältlich. Wird diese Erweiterung abgeschlossen, müssen also beide Partner zustimmen und unterschreiben. Im Fall einer Scheidung übernimmt die Versicherung dann auch die Kosten beider Parteien.

Foto von Benjamin Mai
Signatur von Benjamin Mai
Benjamin Mai
Berater

Voraussetzungen für Ehe­rechtsschutz

Die Kosten für Streitigkeiten bei Scheidungsangelegenheiten können immens hoch werden. Daher setzen die Versicherer besonders strikte Voraussetzungen. Viele Versicherungsnehmer scheitern an diesen Einstiegshürden. Nur wenn diese erfüllt sind, kann ein solcher Versicherungsschutz abgeschlossen werden.

Um einen Ehe­rechtsschutz abzuschließen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss bereits eine private Rechtsschutz­versicherung bei dem entsprechenden Anbieter bestehen.
  • Nur verheiratete Paare und Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können eine Ehe­rechtsschutz­versicherung abschließen. Nichteheliche Lebens­gemeinschaften sind ausgeschlossen.
  • Die Scheidung darf nicht unmittelbar bevorstehen.

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Leistungen einer Ehe­rechtsschutz­versicherung

Der Ehe­rechtsschutz übernimmt bei Scheidungen und Scheidungsfolgevereinbarungen die Anwalts- und Gerichtskosten für beide Ehepartner bis zu einer Summe von insgesamt 30.000 €. Jedoch gilt der Rechtsschutz nur für Scheidungsfälle, die vor einem deutschen Familiengericht verhandelt werden.

  • Versorgungsausgleich (bsp. Rentenansprüche)
  • Zugewinnausgleich
  • Gemeinsame Wohnung/Haus & Hausrat
  • Sorgerecht
  • Sonstige Verbindlichkeiten

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Besondere Wartezeiten beim Ehe­rechtsschutz

Abweichend von anderen Bausteinen der privaten Rechtsschutz­versicherung beträgt die Wartezeit beim Ehe­rechtsschutz drei Jahre. Daher sollte der Ehe­rechtsschutz nicht erst abgeschlossen werden, wenn die Scheidung schon vor der Tür steht. Kommt es innerhalb dieser drei Jahre zu einem Scheidungsfall, werden die Kosten vom Versicherer nicht übernommen.

Durch die besonders lange Wartezeit wird die Ehe­rechtsschutz­versicherung in der Praxis kaum eingesetzt, da es für viele Paare unrealistisch ist, drei Jahre im Voraus an ihre Scheidung und mögliche Rechtsstreitigkeiten zu denken. Eine Rechtsschutz­versicherung, die ohne Wartezeit bei einer Scheidung leistet, gibt es jedoch nicht.

Experten-Tipp

Prüfen Sie bei einer Scheidung alle privaten Versicherungen darauf, wer der Versicherungsnehmer ist! Die Mit­versicherung des Ehepartners endet mit der rechtskräftigen Scheidung und dieser sollte sich schnell um eine eigene Versicherung kümmern. Zudem sollten Sie schnellstmöglich den Begünstigten der Versicherung ändern, damit später nicht Ihr ehemaliger Ehepartner die Versicherungssumme erbt.

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Signatur von Benjamin Mai
Benjamin Mai
Berater

Kosten für den Rechtsschutz bei Scheidung

Gegenüber den möglichen Kosten einer Scheidung, die vor Gericht ausgehandelt wird, sind die Kosten für eine Ehe­rechtsschutz­versicherung überschaubar.

Für den Spezialbaustein Ehe­rechtsschutz­versicherung sind die Kosten fix und betragen:

  • 11,50 € pro Monat
  • das bedeutet: 138,00 € pro Jahr
  • das bedeutet hochgerechnet auf die 3 Jahre Wartezeit: 414,00 €
  • hinzu kommen die Kosten für den privaten Rechtsschutz, der ver­pflichtend abgeschlossen werden muss. Damit ergeben sich häufig Gesamtkosten von ca. 40 € im Monat.

Wie sich die Kosten für diesen zusammensetzen, erfahren Sie hier:

Kosten der Rechtsschutz­versicherung


Wie viel kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung hängen vom Einkommen und der Altersvorsorge der beiden Parteien ab. Allerdings lässt sich der Streitwert relativ einfach berechnen. Der Mindeststreitwert beträgt 3.000 €.

Für jeden abgeschlossenen Versorgungsvertrag wie z.B. eine Riester-Rente für Ehepaare oder eine Lebens­versicherung werden 10% zum Streitwert hinzugerechnet.

Berechnung des Steitwertes:

Partner A:
3 x monatliches Nettoeinkommen

Partner B:
+ 3 x monatliches Nettoeinkommen

Streitwert:
Gemeinsames Einkommen für 3 Monate

Wie viel kostet der Scheidungsprozess?

Bei einem Streitwert von 10.000 € ergeben sich so folgende Anwalts- und Gerichtskosten:

Anwaltskosten Partner A1.683,85 €
+ Anwaltskosten Partner B1.683,85 €
+ Gerichtskosten723 €
= Gesamt (1. Instanz)4.970,70 €

Sollte ein Scheidungsfall direkt nach den drei Jahren Wartezeit eintreten, werden bei einer zusätzlich zum privaten Rechtsschutz gezahlten Prämie von 414,00 € die gesamten Prozesskosten übernommen. Im oben genannten Beispiel wären dies 4.970,70 €.

Was kostet eine Eherechtschutz­versicherung für Sie?

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Tipps zum Rechtsschutz bei Scheidung

Hier erfahren Sie unsere Tipps und Hinweise zum Thema. Beispielsweise bieten sich Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Scheidung oftmals für ein Mediationsverfahren an. Dadurch werden zwischenmenschliche Aspekte mehr berücksichtigt als bei einem Prozess vor Gericht.

Weitere Arten der Rechtsschutz­versicherung

Fazit: Lohnt sich ein Rechtsschutz bei Scheidung?

Ob man eine Rechtsschutz­versicherung für ein Scheidungsverfahren abschließen möchte und ob sich dies für die eigene Ehe lohnt, muss jeder selbst entscheiden.

Da die Wartezeit beim Ehe­rechtsschutz drei Jahre beträgt, lohnt es sich nicht, die Versicherung erst abzuschließen, wenn die Scheidung schon vor der Tür steht. Überlegen Sie sich daher frühzeitig, ob ein solcher Versicherungsschutz für Ihre eigene Ehe sinnvoll ist. Beachten Sie jedoch, dass der Ehe­rechtsschutz nicht separat abgeschlossen werden kann. Ein Abschluss ist nur in Kombination mit einem Privat­rechtsschutz möglich. Außerdem gilt: Die Eheleute müssen den Rechtsschutz gemeinsam abschließen.

Beratung durch Versicherungsexperten nutzen

Haben Sie noch weitere Fragen zum Ehe­rechtsschutz? Dann kontaktieren Sie uns gern für eine persönliche Beratung.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin

Die häufigsten Fragen zur Ehe­rechtsschutz­versicherung

Übernimmt die Rechtsschutz­versicherung eine Scheidung?

lesen

Nein, eine „normale“ Privat­rechtsschutz­versicherung zahlt nicht bei einer Scheidung.

Gibt es eine Rechtsschutz­versicherung für eine Scheidung?

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Ja, es gibt den separaten Ehe­rechtsschutz, der zum Privat­rechtsschutz hinzugebucht werden kann. Dies wird jedoch von nur sehr wenigen Versicherern angeboten.

Was zahlt eine Rechtsschutz­versicherung für Scheidungsverfahren?

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Der Ehe­rechtsschutz übernimmt Anwalts- und Prozesskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme für das Scheidungsverfahren sowie für Scheidungsfolgevereinbarungen. Die Kostenübernahme gilt für beide Eheleute.

Gibt es einen Rechtsschutz für Scheidung ohne Wartezeit?

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Nein, es gilt in jedem Falle eine Wartezeit von drei Jahren.

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