Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was kostet eine gute Krankentagegeldversicherung, für wen ist sie wirklich sinnvoll und welche Anbieter können wir Ihnen empfehlen.
Inhalt dieser SeiteWie Sie die ideale Krankentagegeldversicherung abschließen
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Kennen Sie Ihren Krankentagegeld-Bedarf
Um das beste Angebot für ein privates Krankentagegeld abzuschließen, sollten Sie erst einmal wissen, wie viel Krankentagegeld Sie eigentlich benötigen. Versichern Sie zu viel, dann zahlen Sie letztendlich auch mehr. Haben Sie Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, so erhalten Sie in der Regel 70 Prozent Ihres letzten Bruttogehaltes im Falle einer längeren Krankheit erstattet. Die restlichen 30 Prozent können Sie über die Krankentagegeldversicherung absichern.
Wie Sie Ihre Versorgungslücke berechnen können, erfahren Sie weiter unten.
Kosten und Konditionen vergleichen
Danach können Sie sich an einen Vergleich verschiedener Anbieter und ihrer Krankentagegeld-Tarife machen. Die Tarife unterscheiden sich im Preis, aber auch im Leistungsumfang. Achten Sie also nicht nur auf die Höhe der Monatsbeiträge. Fragen Sie sich:
- Ab wann möchte ich privates Krankentagegeld erhalten?
- Soll es auch gezahlt werden, wenn ich zur Kur oder Reha muss?
- Wie sieht es während der Zeit der Geburt meines Kindes aus?
- Ist es mir wichtig, während einer Wiedereingliederung Krankentagegeld zu erhalten?
All diese Leistungspunkte können sich unter den Versicherern unterscheiden. Achten Sie außerdem darauf, dass auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers verzichtet wird.
Vorteile einer privaten Krankentagegeldversicherung
Unsere 2 Top Empfehlungen
DFV Deutsche Familienversicherung
Testsieger Krankenzusatzversicherungen 2021 und bei Stiftung Warentest 2018
Barmenia Versicherungen
Testsieger Zusatzversicherungen 2021
Für wen ist Krankentagegeld sinnvoll und was kostet Sie das?
Langwierige Krankheiten und eine folgende Arbeitsunfähigkeit können schnell zu herben Einkommensverlusten führen und in der Folge den gewohnten Lebensstandard drücken. Denn entweder entfällt das monatliche Gehalt ganz oder es steht nur noch zu einem Teil zu Verfügung. Die Krankentagegeldversicherung kann in diesem Sinne existenzsichernd sein und hilft Arbeitnehmern, Selbständigen und Freiberuflern, das finanzielle Risiko einzudämmen.
6,21 €
Alter 30
8,78 €
Alter 40
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Sie erhalten im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit nach der Lohnfortzahlung gesetzliches Krankengeld von der Krankenkasse, welches jedoch nur 70 Prozent des Bruttogehalts oder 90 Prozent des Nettogehalts abdecken darf. Je nachdem, welches Ergebnis niedriger ist:
- Monatseinkommen: 3.000 € Brutto/1.800 € Netto
- Krankengeld von der GKV: 1.620 € im Monat – abzüglich Sozialabgaben: 1.230,39 €
- Monatliche Versorgungslücke: 389,61 €
- Notwendiger Tagessatz Krankentagegeld: 15 €
43,61 €
Alter 30
60,08 €
Alter 40
Privat versicherte Arbeitnehmer
Sie erhalten kein gesetzliches Krankengeld und benötigen ab dem 43. Krankheitstag (Ende der Lohnfortzahlung) privates Krankentagegeld:
- Monatseinkommen: 5.400 € Brutto/3.514 € Netto
- Krankengeld von der GKV: 0 €
- Monatliche Versorgungslücke: 3.514 €
- Notwendiger Tagessatz Krankentagegeld: 135 €
37,15 €
Alter 30
51,18 €
Alter 40
Selbständige und Freiberufler
Sie erhalten weder eine Lohnfortzahlung (da Sie keinen Arbeitgeber haben) noch gesetzliches Krankengeld (da freiwillig gesetzlich oder privat versichert, ohne Krankengeld-Anspruch). Ihr Einkommen fällt bei Arbeitsunfähigkeit sofort weg:
- Monatlicher Gewinn: 3.000 € (alle Abgaben bereits abgezogen)
- Krankengeld von der GKV: 0 €
- Monatliche Versorgungslücke: 3.000 €
- Notwendiger Tagessatz Krankentagegeld: 115 €
Was ist mit freiwillig gesetzlich Versicherten?
- Angestellte, die freiwillig gesetzlich versichert sind, erhalten 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach gesetzliches Krankengeld, welches ca. 70 Prozent ihres Bruttogehalts abdeckt. Ein Krankentagegeld wird nur noch für die restlichen 30 Prozent benötigt.
- Selbständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern, können sich zu Beginn entscheiden, ob sie den Anspruch auf Krankengeld inkludiert haben möchten oder nicht. Selbständige, die darauf verzichten, zahlen einen etwas niedrigeren Beitrag. Haben Sie auf den Anspruch verzichtet, so erhalten Sie im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit keinerlei Erstattung: Das private Krankentagegeld muss Ihren kompletten entgangenen Gewinn ersetzen. Haben Sie den Anspruch auf Krankengeld in Ihrer GKV eingeschlossen, so erhalten Sie gesetzliches Krankengeld in Höhe von ca. 70 Prozent Ihrer Einkünfte.
Beamte benötigen kein Krankentagegeld
Für Beamte und Beamtenanwärter ist das Krankentagegeld schlichtweg unnötig, da ihr Dienstherr das Gehalt auch im Krankheitsfall weiterhin zahlt – und zwar ohne Frist. Beamte sind nicht auf einen Ausgleich der Einkommensverluste angewiesen und brauchen daher keine Krankentagegeldversicherung.
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Das zahlen Arbeitgeber und Krankenkasse im Krankheitsfall
Sind Sie angestellt und/oder gesetzlich krankenversichert, dann stehen Sie nicht ganz alleine da, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall längere Zeit nicht arbeiten können.
Was zahlt mein Arbeitgeber?
Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber weiterhin ihr reguläres Gehalt ausgezahlt, wenn sie wegen Krankheit oder Unfall längere Zeit ausfallen. Diese Lohnfortzahlung gibt es in der Regel nur 6 Wochen lang. Allerdings gibt es bereits eine Anzahl an Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine längere Gehaltsfortzahlung beziehungsweise Aufstockung des Krankengeldes bieten.
Was zahlt meine Krankenkasse?
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer das gesetzliche Krankengeld. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen: Es beträgt max. 70 Prozent des Bruttoeinkommens, darf aber 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Als Einkommensobergrenze wird die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Wer also über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss mit weniger Krankengeld rechnen.
Warum eine private Krankentagegeldversicherung so wichtig ist
Wie Sie sehen, sind die gesetzlichen Leistungen teilweise eingeschränkt und nicht immer ausreichend. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung können sich Angestellte und Selbständige, unabhängig ob gesetzlich oder privat krankenversichert, gegen den Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer langwierigen Erkrankung absichern. Wenn das gesetzliche Krankengeld also etwa 70 Prozent des Bruttogehaltes ersetzt, kommt die Krankentagegeldversicherung für die restlichen 30 Prozent auf. Die Höhe des Krankentagegeldes legen Sie selbst fest.
Besonders wichtig für Selbständige
Freiberufler und Selbständige sind im Grunde auf ein Krankentagegeld angewiesen. Ohne einen Arbeitgeber gibt es keine gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hier ist der generelle Bedarf nach einer finanziellen Absicherung ungleich höher. Wenn Selbständige wegen Krankheit länger ausfallen, können sie kein Einkommen mehr erwirtschaften – die Krankentagegeldversicherung zählt daher zu den wichtigsten privaten Zusatzversicherungen für diese Berufsgruppe.
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Unterschied von Krankentagegeld und Krankengeld
Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse an gesetzlich Versicherte gezahlt, die einen Anspruch auf Krankengeld haben (Arbeitnehmer sowie einige Selbständige). Das Krankentagegeld dagegen ist eine private Krankenzusatzversicherung bzw. ein Baustein der privaten Krankenversicherung.
Leicht zu verwechseln ist das Krankentagegeld auch mit dem Krankenhaustagegeld. Das Krankenhaustagegeld ist ebenfalls eine private Zusatzversicherung und zahlt einen Tagessatz ausschließlich für Krankenhausaufenthalte.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Im Grunde legen Sie die Höhe des Krankentagegeldes selbst fest. Sie sollten sich dabei an Ihrem persönlichen Bedarf orientieren. Das heißt, an der Einkommenslücke, die bei längerer Krankheit auftritt. Wie groß diese ist, hängt von der Höhe Ihres Einkommens und Ihrer Anstellung ab und davon, ob Sie gesetzliches Krankengeld bekommen oder nicht.
Wie groß ist die Versorgungslücke?
Gesetzlich versicherte Angestellte
Einkommen | 100 % |
Lohnfortzahlung (6 Wochen) | 100 % |
Krankengeld (Ab 7. Woche) | 70 % |
Versorgungslücke | 30 % |
Privat versicherte Angestellte
Einkommen | 100 % |
Lohnfortzahlung (6 Wochen) | 100 % |
Krankengeld (Ab 7. Woche) | 0 % |
Versorgungslücke | 100 % |
Selbständige und Freiberufler
Einkommen | 100 % |
Lohnfortzahlung (6 Wochen) | 0 % |
Krankengeld (Ab 7. Woche) | 0 % |
Versorgungslücke | 100 % |
So berechnen Sie Ihre Versorgungslücke und den Bedarf an Krankentagegeld
Gesetzliches Krankengeld (70 % des Brutto, max. 90 % des Netto) |
− Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung, ca. 21 %) |
= Monatliches Netto-Krankengeld |
Monatliches Nettoeinkommen − Netto-Krankengeld |
= Monatliche Versorgungslücke |
Monatliche Versorgungslücke ÷ 26 (Arbeitstage im Monat) |
= Ihr notwendiger Tagessatz an Krankentagegeld |
Rechenbeispiel Angestellte
Monatliches Bruttoeinkommen | 3.500 € |
Monatliches Nettoeinkommen | 2.274 € |
Krankengeld (max. 90 % vom Netto) | 2.047 € |
− Sozialabgaben auf das Krankengeld | 429,87 € |
Monatliches Netto-Krankengeld | 1.617 € |
Monatliche Versorgungslücke | 657€ |
Absicherungsbedarf Krankentagegeld | 25 € pro Tag |
Rechenbeispiel Selbständige
Jährlicher Gewinn aus selbständiger Tätigkeit | 45.000 € |
Monatlicher Gewinn | 3.750 € |
Krankengeld | 0 € |
Monatliche Versorgungslücke | 3.750€ |
Absicherungsbedarf Krankentagegeld | 144 € pro Tag |
Gibt es eine Höchstgrenze für das Krankentagegeld?
Sie können die Höhe des Krankentagegeldes zwar frei wählen, jedoch darf es zusammen mit einem eventuellen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen. Andernfalls würden Sie sich mit unlauteren Mitteln bereichern.
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Leistungen der Krankentagegeldversicherung
Kann man das Krankentagegeld nachträglich anpassen?
Ja, kann man. Wenn Ihr Einkommen steigt, steigt auch Ihr Absicherungsbedarf. Bei unseren Partnern können Sie die Höhe des Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit individuell anpassen, wenn sich Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen nachweislich erhöht hat. Dies muss jedoch innerhalb von zwei bis maximal drei Monaten nach der Einkommenserhöhung passieren.
Krankentagegeld ist steuerfrei
Die von Ihrer Krankentagegeldversicherung ausbezahlten Summen sind von Steuern und Abgaben befreit. Somit muss es auch nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Übrigens: Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen. Mehr dazu hier:
Private Krankenzusatzversicherungen richtig von der Steuer absetzen
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Krankentagegeldversicherung: Testsieger (2024)
Krankentagegeld bei Stiftung Warentest
Stiftung Warentest hat zuletzt 2018 Tarife zur privaten Krankentagegeldversicherung geprüft. Dazu werden 3 Modellkunden erstellt: ein Arbeitnehmer, ein Freiberufler und ein selbständiger Gewerbetreibender. Insgesamt 76 unterschiedliche private Krankentagegeld-Tarife werden einer eingehenden Bewertung unterzogen. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien “Preis-Leistungs-Verhältnis” und “Verbraucherfreundlichkeit weiterer Vertragsbedingungen” (Quelle).
Die Testsieger im Überblick (Auswahl)
Berufsgruppe | Versicherer und Bewertung |
---|---|
Arbeitnehmer | DFV – Gut (1,7) Pax-Familienfürsorge – Gut (1,9) Hallesche – Gut (2,2) |
Freiberufler | Bayer.Beamten-KK – Sehr gut (1,4) Inter – Gut (1,7) Provinzial Hannover – Gut (2,2) |
Selbständige | Alte Oldenburger – Gut (2,2) Pax-Familienfürsorge – Gut (2,2) Provinzial Hannover – Gut (2,3) |
Alle aktuellen Testberichte zur privaten Krankenzusatzversicherung (2024)
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Was Sie beim Vergleich von Krankentagegeldversicherungen beachten sollten
Achten Sie beim Abschluss auf diese Punkte
Warum sich ein Tarifvergleich lohnt
Vor dem Abschluss der richtigen Krankentagegeldversicherung lohnt es sich, verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen. Da die meisten der Tarife mit Altersrückstellungen kalkulieren, sollten mehrfache Wechsel des Anbieters vermieden werden. Beziehen Sie beim Tarifvergleich Ihre eigenen Präferenzen mit ein. Ausgehend von den individuellen Bedingungen können diese mit den verschiedenen Tarifen abgestimmt werden, um den optimalen Tarif für einen selbst zu bestimmen.
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Die häufigsten Fragen zur Krankentagegeldversicherung
Wie sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung?
Eine Krankentagegeldversicherung ist in jedem Falle sinnvoll, um die Versorgungslücke im Krankheitsfall abzudecken. Gesetzlich Versicherte erhalten zwar gesetzliches Krankengeld, jedoch deckt dieses nur einen Teil des Einkommens ab. Selbständige und Freiberufler profitieren besonders von einer privaten Krankentagegeldversicherung, da sie weder eine Lohnfortzahlung von einem Arbeitgeber noch gesetzliches Krankengeld erhalten (außer, sie sind freiwillig gesetzlich versichert und haben den Anspruch auf Krankengeld mitversichert).
Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?
Eine Krankentagegeldversicherung gibt es bereits ab 6,21 Euro im Monat, wenn Sie später ein Krankentagegeld in Höhe von 15 Euro pro Tag erhalten möchten. Wie hoch die Beiträge sind, richtet sich maßgeblich nach Ihrem Alter und der gewünschten Höhe des Krankentagegeldes.
Wie lange zahlt eine Krankentagegeldversicherung?
Eine gute Krankentagegeldersicherung sollte unbegrenzt leisten. Das heißt, sie zahlt Ihnen Krankentagegeld solange aus, bis Ihre Arbeitsunfähigkeit beendet ist, Sie also wieder arbeiten gehen können oder berufsunfähig werden.
Zahlt die Krankentagegeldversicherung bei Berufsunfähigkeit?
Nein. Sobald Sie nicht mehr arbeits- sondern berufsunfähig werden – das heißt Ihre berufliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben können – endet die Zahlung des Krankentagegeldes. Einige Versicherer erleichtern Ihnen den Übergang zur Berufsunfähigkeit, indem sie noch 3 weitere Monate zahlen. Während der Berufsunfähigkeit leistet jedoch nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zuverlässig und umfangreich.
Wann bekomme ich Kinderkrankentagegeld?
Einige Tarife zahlen auch ein Krankentagegeld aus, wenn Ihr Kind erkrankt. Dabei gelten u.a. folgende Bedingungen:
- Der Arzt bescheinigt, dass Ihr Kind erkrankt ist und Betreuung braucht.
- Sie werden von der Arbeit unbezahlt freigestellt.
- Ihr Kind ist unter 12 Jahre und gesetzlich krankenversichert.
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