Das Wichtige in Kürze
Erbrecht und Rechtsschutzversicherung
Das Versicherungskonzept der allgemeinen Rechtsschutzversicherung gliedert sich in verschiedene Leistungsbereiche: Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Miet- und Vermieterrechtsschutz.
Dabei wird das Thema Erbrecht dem Bereich Privatrechtsschutz zugeschrieben. Wer das Erbrecht versichern möchte, muss also zunächst einmal eine private Rechtsschutzversicherung abschließen. Jedoch ist damit nicht gleich bewiesen, dass sie auch im Falle einer Erbschaftsstreitigkeit einspringt. Denn die meisten Versicherer übernehmen lediglich die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt, wenn der Versicherungsfall eintritt. Einige Versicherungsgesellschaften schließen den Bereich Erbrecht komplett aus. Es gibt derzeit nur wenige Anbieter auf dem Markt, die auch die Kosten für eine Vertretung vor Gericht übernehmen.
Mit Experten zum richtigen Erbrechtsschutz
Manchen genügt die Erstberatung durch einen Anwalt, wenn sie das erste Mal mit Erbstreitigkeiten zu tun haben. In einigen Fällen kann es sich lohnen, den Erbrechtsschutz in der umfassenden Variante abzuschließen. Aufgrund der langen Wartezeit bei einigen Tarifen des Erbrechtsschutz ist es jedoch wichtig, sich frühzeitig Gedanken zu machen. Unsere Experten der Rechtsschutzversicherung helfen Ihnen gern weiter. Fordern Sie über das untenstehende Formular einen kostenfreien Vergleich an.
Was passiert nach dem Vergleich?
Nachdem Sie auf „Kostenfreies Angebot erhalten“ geklickt haben, geht Ihre Anfrage in unser Postfach ein. Einer unserer Experten wird Ihnen auf Grundlage Ihrer Risikoangaben einen individuellen Tarifvergleich aufstellen und dazu gegebenenfalls mit Versicherern in Kontakt treten. Falls Rückfragen aufkommen, wird er sich telefonisch bei Ihnen melden. Spätestens hören Sie von ihm, wenn die Angebote vorliegen und er sie mit Ihnen bespricht. Sie entscheiden sich für eines der Angebote – wir erledigen den Rest.
Welche Vorteile bietet mir der Abschluss über transparent-beraten.de?
Mit wenigen Angaben ermitteln wir für Sie, welcher Rechtsschutztarif zu Ihnen passt. Wir können Ihnen Tarife teilweise sogar günstiger anbieten – teurer als die Gesellschaften sind wir dabei in jedem Fall nicht. Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung über uns abschließen, sind wir bei allen Anliegen Ihr erster Ansprechpartner. Egal, ob Sie Fragen haben, einen Schaden melden oder Ihre Rechtsschutzversicherung erweitern möchten: Sie können sich an uns wenden. Wir wickeln alles um die Versicherung für Sie ab, sodass Sie nicht lange in der Telefonleitung des Versicherers warten müssen.
Wer berät mich?
Wir sind ein Team von Versicherungsmaklern, die komplett unabhängig von Versicherern arbeiten. Unser Ziel ist es, Ihnen die Versicherung anzubieten, die genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Dafür arbeiten wir in Expertengruppen. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung haben wir kompetente Fachberater, die sich nur mit Versicherungen zu Haftpflicht und Recht beschäftigen. Sie kennen den Markt und wissen, worauf es bei der Rechtsschutzversicherung ankommt. Unsere Beratung ist für Sie zu jeder Zeit kostenfrei. Kommt es zum Vertragsabschluss, erhalten wir für unsere Beratungsleistung eine Provision vom Versicherer, für Sie entstehen keine Zusatzkosten.
Versicherungsleistungen bei Erbrechtsstreitigkeiten
Nicht jede Privatrechtsschutz übernimmt Kosten für jede Instanz eines Erbrechtsstreits. Im Allgemeinen werden unter dem Versicherungsbaustein Erbrecht vier Leistungsbereiche zusammengefasst.
Beratungen durch einen Rechtsanwalt
Bei leistungsfähigen Rechtsschutz-Policen ist dieser Aspekts gewöhnlich im Versicherungsschutz enthalten. Dieser sieht vor, dass der Versicherungsnehmer die beratende Leistung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen kann. Dabei gilt der Rechtsschutz in Form der Beratung sogar ohne die dreimonatige Wartezeit. Jedoch sollte man genau in die Versicherungsbedingungen schauen, ob die Erstberatung tatsächlich kostenlos ist. Teilweise fällt hier ein Eigenanteil von bis zu 250 Euro an. Zusätzlich gilt für die Rechtsberatung die Bedingung, dass der Versicherungsfall schon eingetreten sein muss – der Erblasser also schon verstorben und das Testament bereits verkündet sein.
Unterstützung durch einen Mediator
Soll die Auseinandersetzung mithilfe einer Mediation beigelegt werden, garantieren zahlreiche Policen ihre Leistungsbereitschaft bis zu einem Maximum von 1.500 Euro. Durch die Beauftragung des Mediators soll der Streit außergerichtlich geklärt werden, bevor er zu einem Rechtsstreit eskaliert. Dies kann sich gerade im Familien- und Erbrecht anbieten.
Außergerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit
In der Regel sind sie nicht Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung im Standard-Tarif. Nichtsdestotrotz gibt es Tarife, die diesen Leistungsbereich einschließen. Jedoch beschränken sie den Leistungsanspruch auf eine Höhe von 1.500 Euro. Eine Leistung wird als außergerichtlich betrachtet, wenn beispielsweise der Rechtsanwalt zur Überprüfung des Testaments herangezogen wird.
Gerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit
Tritt der Fall ein, das eine Erbschaftsstreitigkeit nicht ohne die Einschaltung des Gerichts gelöst werden kann, übernimmt lediglich eine umfassende Erbrechtsschutzversicherung die Kosten. 90 Prozent aller Tarife erstatten in diesem Fall keinerlei Versicherungsleistungen. Im Gegensatz dazu gibt es einige wenige Versicherer, dies diesen Bereich zum Versicherungsgegenstand machen. Hier gilt im Gegensatz zur Rechtsberatung die Bedingung, dass der Versicherungsfall noch nicht eingetreten – der Erblasser also noch am Leben ist. Die jeweilige Versicherungssumme ist in der Regel auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro begrenzt.
Leistungen einer Erbrechtsschutzversicherung
Auf dem Versicherungsmarkt haben sich einige wenige Rechtschutzversicherer etabliert, die den Bereich Erbrecht in ihren Versicherungsschutz aufnehmen. Wir können Ihnen diese Leistungen vermitteln.
Anbieter der Rechtsschutzversicherung bieten den Erbrechtsschutz meist nur im Premium-Tarif an. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer zum Abschluss einer Premium-Rechtsschutzversicherung, ist der Tatbestand des Erbrechts im Versicherungsschutz enthalten. Dabei hat der Versicherungsnehmer im Bereich Erbrecht Anspruch auf folgende Leistungen:
- Außergerichtliche Beratung und Betreuung durch einen Anwalt
- Übernahme der Kosten für eine Mediation bis zu 3.000 Euro pro Fall, jedoch maximal 6.000 Euro pro Kalenderjahr
- Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten im Bereich Erbrecht bis zur Höchstsumme von 10.000 Euro pro Vertragsdauer
Experten-Tipp: Wichtige Voraussetzung für die Erbrechtsschutzversicherung
Wer eine umfassende Erbrechtsschutzversicherung abschließen möchte, muss eine wichtige Sache beachten: Bei Versicherungsabschluss darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Dies heißt konkret: Der Erblasser muss noch am Leben sein und Rechtsstreitigkeiten um das Erbe dürfen sich noch nicht angekündigt haben. Hintergrund ist die Wartezeit, die im Erbrechtsschutz in der Regel bei den meisten Anbietern 12 Monate beträgt. Kümmern Sie sich also frühzeitig um Versicherungsschutz.
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge besteht aus drei Ordnungen, die jede für sich nochmal in Generationen unterteilt wird, wobei die 1. Ordnung stets an erster Stelle steht.
Bei der Frage wem das Erbe zusteht, werden zunächst die Kinder des Erblassers erbberechtigt. Erst im Anschluss erhalten Enkel und Urenkel ihren Anteil aus dem Nachlass. Sofern es keine Erbberechtigten in der 1. Ordnung gibt, wird die Erbberechtigung den Personen der 2. Ordnung zugeteilt. Existiert ein Erbe der höheren Ordnung, werden die Erben der anschließenden Ordnungen ausgeschlossen. Bei Tod einer erbberechtigten Person erben stattdessen ihre Erben 1. Ordnung.
Erben der 1. Ordnung
Innerhalb der 1. Ordnung sind die Nachfahren des Erblasser direkt erbberechtigt. Zu ihnen gehören in erster Linie:
- Kinder
- Enkel
- Urenkel
Wobei zuerst die Person mit dem engsten Verwandtschaftsgrad Anspruch auf Ausschüttung des Erbes hat. Sofern beispielsweise eine verstorbene Witwe drei Kinder hinterlassen hat, erhalten sie jeweils ein Drittel des Erbes. Ist eines der drei Kinder bereits verstorben, wird sein Anteil auf die beiden lebenden Kinder übertragen.
Erben der 2. Ordnung
Eine Erbberechtigung wird den Personen der 2. Ordnung erst dann verliehen, wenn es keinen Erben der 1. Ordnung gibt. Zu den Personen der 2. Ordnung gehören:
- Eltern
- Geschwister
- Neffen und Nichten
War die Person zum Zeitpunkt ihres Todes kinderlos und unverheiratet, erben zunächst die Eltern den Nachlass zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil schon verstorben, wird sein Erbanteil auf die Geschwister der verstorbenen Person übertragen. Für den Fall, dass eines der Geschwister verstorben ist, geht das Erbe auf dessen Kinder zu gleichen Teilen über, den Nichten und Neffen des Erblassers.
Erben der 3. Ordnung
Die Erben der 3. Ordnung haben erst dann Erbberechtigung, wenn kein Erbe der 1. und 2. Ordnung existiert. Zu den Personen der 3. Ordnung zählen:
- Großeltern
- Tanten
- Onkel
- Cousinen und Cousins
Hinterlässt die verstorbene Person lediglich Großeltern, erben diese das Vermögen zu gleichen Teilen. Lebt nur noch die Großmutter, wird der Anteil des Großvaters zu gleichen Teilen auf den Onkel und die Tante übertragen. Ist der Onkel oder die Tante verstorben, wird ihr Erbanteil auf die Kinder übertragen.
Höhe der Erbschaftssteuer
Wer erbt, muss sich nicht nur mit der Erbfolge, sondern auch mit der Erbschaftssteuer auseinander setzen. Je nachdem, wie hoch der jeweilige Erbanteil ausfällt, muss eine Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Dabei wird die Höhe von zwei Faktoren maßgeblich beeinflusst:
- Verwandtschaftsgrad
- Höhe der Erbschaft
Je enger der Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ist, desto höher fällt der entsprechende Freibetrag aus. In dem Zusammenhang erwartet Kinder ein deutlich höherer Freibetrag als Großeltern. Gegenwärtig sind folgende Erbschafssteuer-Freibeträge gültig:
- Kinder, inklusive Adoptiv- und Stiefkindern: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Geschwister, Schwiegereltern, Neffen, Nichte, Verlobte und Sonstige: 20.000 Euro
Ausführliche Informationen zur Erbschaftssteuer und wie man diese legal umgehen kann, erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel:
Weitere Arten der Rechtsschutzversicherung
Die häufigsten Fragen zur Erbrechtsschutzversicherung
Es gibt einige Rechtsschutzversicherer, die eine Erstberatung beim Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten versichern. Nur sehr wenige Versicherer bieten eine Erbrechtsschutzversicherung an, die auch gerichtliche Verfahren übernimmt.
In der normalen Privatrechtsschutzversicherung ist – wenn überhaupt versichert – nur die Erstberatung beim Anwalt in Sachen Erbrecht versichert. Kostenübernahme für Gerichtsverfahren beispielsweise sind ausgeschlossen.
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Versicherung abschließen, bevor der Erblasser verstirbt und bevor sich ein Streit um das Erbe ankündigt. Bei einigen Versicherern gilt zudem eine Wartezeit von 12 Monaten bei den meisten Tarifen.