Erb­rechtsschutz­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen Rechtsstreit um ein Erbe befürchtet, sichert sich mit einer Erb­­rechtsschutz­­versicherung ab.
  • Wichtig: Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein.
  • Eine Erb­­rechtsschutz­­versicherung kostet je nach Anbieter ab 19 € im Monat.
  • Eine Erb­rechtsschutz­versicherung kann nicht separat abgeschlossen werden – sie ist immer Teil einer privaten Rechtsschutz­versicherung.

Was ist eine Erb­rechtsschutz­versicherung?

Eine Erb­rechtsschutz­versicherung ist ein spezieller Baustein in einer privaten Rechtsschutz­versicherung. Dieser Erb­rechtsschutz schützt Sie vor Kosten, die durch erbrechtliche Streitigkeiten entstehen, etwa durch eine Beratung durch einen Anwalt oder einen Gerichtsprozess. Wenn Sie eine Erb­rechtsschutz­versicherung abschließen, muss der Erblasser noch am Leben sein und es darf keine Erbschaft bestehen. Sie müssen eine Erb­rechtsschutz­versicherung also vorsorglich abschließen. Private Rechtsschutz­­versicherungen bieten einen umfassenden Erb­­rechtsschutz allerdings meist nur im Premium-Tarif an.


Wie funktioniert die Erb­rechtsschutz­versicherung?

Bei Vertragsabschluss müssen Sie einige Angaben machen, zum Beispiel zu Ihrem Familienstand, Ihrer beruflichen Situation, zur gewünschten Höhe der Selbst­beteiligung und Vertragslaufzeit.

In der Regel müssen Sie nach Vertragsabschluss eine sogenannte Wartezeit einhalten. Das bedeutet, dass der Versicherer nur Gerichts- und Anwaltskosten bei erbrechtlichen Streitigkeiten übernimmt, die nach dieser Wartezeit überhaupt erst begonnen haben. Sie beträgt in der Regel 12 Monate. Einige Leistungen können Sie aber schon gleich nach Abschluss der Versicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Mediation.

Tritt ein Schaden ein, den Ihre Erb­rechtsschutz­versicherung abdeckt, dann müssen Sie dies dem Versicherer zeitnah melden, meist geht das telefonisch, per Mail oder über ein Online-Formular. Der Versicherer prüft dann Ihren Rechtsschutzfall und erstattet Ihnen die Kosten.

Wer braucht eine Erb­rechtsschutz­versicherung?

Wann und für wen sinnvoll?

  • Eine Erb­rechtsschutz­versicherung ist für Personen sinnvoll, die einen Erbschaftsstreit erwarten.
  • Ein Erb­rechtsschutz ergibt am meisten Sinn, wenn Sie von einem hohen Erbe ausgehen. Denn die Prozesskosten, also die Kosten für Anwalt und Gericht hängen nicht nur von der gerichtlichen Instanz und der Anzahl der Gegner ab, sondern auch vom sogenannten Streitwert. Das ist der finanzielle Gegenwert des Rechtsstreits. Ist der Streitwert also hoch, sind auch die Kosten hoch, die Sie ohne Versicherung selbst tragen müssten.
  • Auch komplexe Erbschaften können die Kosten in die Höhe treiben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn mehrere Parteien beteiligt sind, Immobilien Teil des Erbes sind oder der Wert von Nachlassgegenständen nicht einfach zu ermitteln ist.

Icon Personalbeschaffung

Wer kann sie überhaupt noch abschließen?

Sie müssen eine Erb­rechtsschutz­versicherung vorsorglich abschließen, also wenn der Erblasser noch lebt und der Erbstreit sich noch nicht abzeichnet. Nur so haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Erb­rechtsschutz, der auch Prozesskosten übernimmt.


Was kostet ein Gerichtsprozess?

Bei einem Prozess können die Anwalts- und Gerichtskosten teuer werden. In der Tabelle sehen Sie zwei Kostenbeispiele. Die Berechnung von Prozessgebühren ist komplex – lassen Sie sich hier unbedingt beraten.

Icon Richterhammer und Gesetz

Musterfall

  • ein Mandant
  • ein Gegner
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtliche Vertretung
  • zweite und dritte Instanz
Streitwert500.000 €100.000 €50.000 €
Eigene Anwaltskosten41.156,45 €19.297,34 €14.934,80 €
Fremde Anwaltskosten38.395,24 €17.993,40 €13.921,70 €
Gerichtskosten46.812,00 €13.548,00 €7.212,00 €
Gesamtsumme126.363,69 €50.838,74 €36.068,50 €
Quelle: Prozesskostenrechner des Anwaltsblatts

Die Vorteile der Erb­rechtsschutz­versicherung

  • Absicherung vor teuren Anwalts- und Gerichtskosten
  • Rechtliche Unterstützung: Sie können oft rechtliche Beratungs- und Informationsangebote des Versicherers nutzen. Einige Versicherer bieten etwa Datenbanken mit rechtlich geprüften Dokumenten, zum Beispiel Erbverträgen oder Testamentvorlagen an. Oder Sie können sich telefonisch von einem Anwalt im jeweiligen Landesrecht beraten lassen.
  • Kostensenkung durch Kostenübernahme von außergerichtlicher Streitbeilegung (Mediation) – Teure Gerichtsprozesse können so häufig verhindert werden.

Wann und was genau zahlt ein Erb­rechtsschutz?

Nicht alle Privat­rechtsschutz­versicherer übernehmen die Kosten für jede Instanz eines Erbrechtsstreits. Im Allgemeinen sind unter dem Versicherungsbaustein Erbrecht vier Leistungsbereiche möglich:

Icon Sprechblasen

1. Beratungen durch einen Rechtsanwalt

Rechtsschutz-Tarife enthalten gewöhnlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt im Versicherungsschutz. Möchten Sie sich anwaltlich beraten lassen, müssen Sie auch nicht die dreimonatige Wartezeit abwarten. Prüfen Sie jedoch genau die Versicherungs­bedingungen, ob die Erstberatung tatsächlich kostenlos ist. Versicherer übernehmen oft die Kosten einer anwaltlichen Beratung nur bis zu einer bestimmten Höhe, meist 250 Euro. Zusätzlich gilt für die Rechtsberatung die Bedingung, dass der Versicherungsfall schon eingetreten – der Erblasser also verstorben und das Testament verkündet sein muss.

Icon Händeschütteln

2. Unterstützung durch einen Mediator

Bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt, kann ein Erbschaftsstreit durch eine Mediation außergerichtlich geklärt werden. Dies kann sich gerade im Familien- und Erbrecht anbieten. Versicherungen decken meist Kosten für Mediationen bis zu 3.000 Euro je Fall und bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr. Der Versicherer schlägt auch in der Regel den Mediator vor.

Icon Blatt mit Lupe

3. Außergerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit

Als außergerichtliche Leistungen gilt zum Beispiel, wenn im Erbschaftsstreit ein Rechtsanwalt zur Überprüfung des Testaments herangezogen wird. In der Regel werden diese Leistungen nicht von einer Rechtsschutz­versicherung im Standard-Tarif abgedeckt. Es gibt jedoch auch Tarife, die diesen Leistungsbereich einschließen. Jedoch decken Versicherer meist nur Kosten bis circa 1.500 Euro ab.

Icon Richterhammer und Gesetz

4. Gerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit

90 Prozent aller Tarife umfassen nicht eine gerichtliche Klärung eines Erbschaftsstreits. Es gibt jedoch einige wenige Versicherer, die in diesem Bereich gegen Kosten absichern. Übernommen werden meist die Anwalts- und Gerichtskosten bis 10.000 Euro pro Vertragsdauer.

Kostenfreier Tarifvergleich zur Erb­rechtsschutz­versicherung

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Wann zahlt ein Erb­rechtsschutz nicht?

  • Vertragsvoraussetzungen wurden nicht eingehalten: Bei Vertragsabschluss war der Erblasser zum Beispiel bereits verstorben und eine Erbschaft bestand bereits.
  • Rechtsstreit im Ausland: Die gerichtliche Auseinandersetzung wird nicht vor einem deutschen Gericht entschieden.
  • Leistungen sind nicht von der Versicherung abgedeckt: Die Leistungen einer Erb­rechtsschutz­versicherung können je nach Anbieter und Tarif sehr unterschiedlich sein. Vergewissern Sie sich vor Abschluss, welche Leistungen wirklich abgedeckt sind.

Was kostet eine Erb­rechtsschutz­versicherung?

Eine Erb­rechtsschutz­versicherung kostet in Kombination mit dem obligatorischen Privat­rechtsschutz ab 19 Euro im Monat. Dieser Preis kann sich je nach Anbieter ändern. Wir haben Ihnen im Folgenden ein kurzes Rechenbeispiel erstellt. Beachten Sie auch unsere Hinweise, was die Kosten beeinflusst.


Rechenbeispiel: Das kostet ein vollumfänglicher Erb­rechtsschutz

Icon dunkelhaariger Mann

Musterkunde

  • Single
  • Arbeitnehmer
Selbst­beteiligung250 €
Vertragslaufzeit1 Jahr
Zahlungsweise jährlich
Monatsbeitrag19,80 €

Diese Faktoren beeinflussen Ihre Beiträge

  • Mitversicherter Personenkreis (Single oder Familie)
  • Berufliche Situation (angestellt, selbständig, öffentlicher Dienst)
  • Höhe der Deckungs- bzw. Versicherungssumme
  • Mit oder ohne Wartezeit

Was kostet Sie eine Erb­rechtsschutz­versicherung?

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Erb­rechtsschutz­versicherung im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2023)

AnbieterFranke und Bornberg ØServiceValue
EuroAtlas
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
ConcordiaFF+Sehr gutSehr gut92
Logo ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AGAdvocardFFFSehr gutSehr gut88
Logo ERGO Direkt AGErgoFF+Sehr gutSehr gut88

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Rechtsschutz­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Rechtsschutz­versicherer im Test (2023)

So wählen Sie den richtigen Erb­rechtsschutz aus

Darauf sollten Sie achten

Prinzipiell gibt es auf dem deutschen Markt nur wenige Versicherer, die einen umfassenden Erb­rechtsschutz anbieten. Dennoch sollten Sie diese Angebote vergleichen, um für Ihre Situation eine passende Lösung zu finden, denn die Leistungen können je nach Anbieter und Tarif stark voneinander abweichen:

  • Eigene Versicherung prüfen
    Wenn Sie bereits eine private Rechtsschutz­versicherung besitzen, prüfen Sie diese als Erstes: Möglicherweise deckt sie schon das Erbrecht ab. Sollten Ihnen die enthaltenen Leistungen nicht ausreichen, besteht vielleicht die Möglichkeit, beim gleichen Anbieter in einen anderen Tarif zu wechseln, der einen umfassenderen Schutz bei Erbstreitigkeiten bietet.
  • Leistungsumfang prüfen
    Möchten Sie eine private Rechtsschutz­versicherung neu abschließen, beachten Sie, dass nicht alle Erb­rechtsschutz mit abdecken. Prüfen Sie also genau, ob sie einen Erb­rechtsschutz beinhaltet und welche Leistungen sie in welcher Höhe wirklich abdeckt.
  • Wartezeiten berücksichtigen
    Bei einer Erb­rechtsschutz­versicherung gilt in der Regel eine Wartezeit von 12 Monaten. Versicherer übernehmen also nur Kosten von Erbstreitigkeiten, die nach dieser Frist entstanden sind. Einige Leistungen können Sie jedoch meist direkt nach Vertragsabschluss nutzen, wie Mediation oder eine Beratung durch einen Anwalt.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen planen
    Umso länger die Vertragslaufzeit, desto niedriger die Beiträge. Dennoch sollten Sie im Blick behalten, wie oft Sie in Ihrem Leben wirklich Erbrechtsstreitigkeiten führen werden. Wägen Sie also gut zwischen niedrigen Kosten, Vertragslaufzeit und Ihrem Bedarf ab.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Erb­rechtsschutz­versicherung begehen sollten

lesen
  • Leistungen nicht vergleichen
    Je nach Anbieter und Tarif umfassen Erb­rechtsschutz­versicherungen weniger oder mehr Leistungen. Einige übernehmen allein eine Erstberatung beim Anwalt, andere erstatten auch Prozesskosten. Vergleichen Sie daher unbedingt die Angebote.
  • Wartezeiten nicht beachten
    In der Erb­rechtsschutz­versicherung gilt eine Wartezeit von meist 12 Monaten: Erst nach diesem Zeitraum, darf die Ursache für den Rechtsstreit, also der Tod des Erblassers, auftreten. Prozesskosten, die während dieser Frist entstehen, übernimmt der Erb­rechtsschutz nicht. Während der Wartezeit können Sie jedoch eine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Mediation nutzen und dadurch vielleicht sogar einen teuren Rechtsstreit abwenden.
  • Keine Beratung nutzen
    Erb­rechtsschutz bekommen Sie immer nur zusammen mit einer privaten Rechtsschutz­versicherung. Eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch unsere Fachberater sorgt dafür, dass Sie auch von dieser profitieren und sie auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

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Die Testsieger 2023 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Erb­rechtsschutz nur mit Privat­rechtsschutz

Keine Rechtsschutz­versicherung sichert Sie pauschal bei allen Rechtsstreits ab. Der Privat­rechtsschutz bietet zwar schon umfangreichen Schutz, bestimmte Bereiche wie Berufs­rechtsschutz, Verkehrs­rechtsschutz oder auch Miet- und Vermieter­rechtsschutz müssen Sie jedoch meist hinzubuchen oder einzeln abschließen. Eine Privat­rechtsschutz­versicherung deckt meist auch Erbrechtsstreitigkeiten ab. Das bedeutet: Wenn Sie sich gegen Kosten eines Erbrechtsstreits versichern möchten, dann müssen Sie zunächst eine private Rechtsschutz­versicherung abschließen. Die meisten Versicherer übernehmen jedoch lediglich die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt. Nur wenige Anbieter übernehmen auch die Kosten für eine Vertretung vor Gericht. Einige Versicherungsgesellschaften schließen den Bereich Erbrecht sogar komplett aus. Sie sollten die Tarife also gut prüfen.“

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Experten-Tipp 2:
Erb­rechtsschutz­versicherung immer vorsorglich abschließen

„Wer eine umfassende Erb­rechtsschutz­versicherung abschließen möchte, muss eine wichtige Sache beachten: Bei Versicherungsabschluss darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Dies heißt konkret: Der Erblasser muss noch am Leben sein und Rechtsstreitigkeiten um das Erbe dürfen sich noch nicht angekündigt haben. Hintergrund ist die Wartezeit, die im Erb­rechtsschutz auch schon mal 12 Monate betragen kann. Kümmern Sie sich also frühzeitig um Versicherungsschutz.“

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Experten-Tipp 3:
Die gesetzliche Erbfolge kennen

„Zunächst sind die Kinder des Erblassers erbberechtigt. Erst im Anschluss erhalten Enkel und Urenkel ihren Anteil aus dem Nachlass (Erben der ersten Ordnung). Sofern es keine Erbberechtigten der ersten Ordnung gibt, erhalten die Personen der zweiten Ordnung die Erbberechtigung. Zur zweiten Ordnung zählen Eltern, Geschwister und Neffen und Nichten. War die Person zum Zeitpunkt ihres Todes kinderlos und unverheiratet, erben zunächst die Eltern den Nachlass zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil schon verstorben, wird sein Erbanteil auf die Geschwister der verstorbenen Person übertragen. Für den Fall, dass eines der Geschwister verstorben ist, geht das Erbe auf dessen Kinder zu gleichen Teilen über, den Nichten und Neffen des Erblassers. Die Erben der dritten Ordnung sind erst dann erbberechtigt, wenn kein Erbe der ersten und zweiten Ordnung existiert. Zu den Personen der dritten Ordnung zählen: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.“

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Experten-Tipp 4:
Erbschaftssteuer berücksichtigen

„Wer erbt, muss sich mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Die Höhe Erbschaftssteuer hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Erbschaft maßgeblich ab. Bei der Erbschaftssteuer wird ein bestimmter Betrag nicht versteuert. Dieser sogenannte Freibetrag ist umso höher, je enger Ihr Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person war. Ehe- und Lebenspartner müssen also weniger Erbe versteuern als etwa Geschwister, Nichten oder auch Neffen.“

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Die häufigsten Fragen zur Erb­­rechtsschutz­­versicherung

Ist Erbrecht in der normalen Rechtsschutz­versicherung versichert?

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In der normalen Privat­rechtsschutz­versicherung ist – wenn überhaupt – nur eine Erstberatung beim Anwalt zum Thema Erbrecht versichert. Eine Kostenübernahme bei Gerichtsverfahren beispielsweise ist ausgeschlossen.

Welche Rechtsschutz­versicherung deckt das Erbrecht ab?

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Für das Erbrecht existiert keine gesonderte Rechtsschutz­versicherung. Erb­rechtsschutz ist in der Regel der privaten Rechtsschutz­versicherung enthalten. Einige Rechtsschutz­versicherer versichern aber allein eine Erstberatung beim Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten. Nur sehr wenige Versicherer bieten eine Erb­rechtsschutz­versicherung an, die auch gerichtliche Verfahren übernimmt.

Worauf muss ich beim Erb­rechtsschutz achten?

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Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Versicherung abschließen, bevor der Erblasser verstirbt und bevor sich ein Streit um das Erbe ankündigt. Bei einigen Versicherern gilt zudem eine Wartezeit von 12 Monaten.

Weitere Arten der Rechtsschutz­versicherung

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Katharina Burnus
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