Erb­rechtsschutz­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen Rechtsstreit um ein Erbe befürchtet, sichert sich mit einer Erb­­rechtsschutz­­versicherung ab.
  • Wichtig: Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein.
  • Eine Erb­­rechtsschutz­­versicherung kostet je nach Anbieter ab 19 € im Monat.
  • Eine Erb­rechtsschutz­versicherung kann nicht separat abgeschlossen werden – sie ist immer Teil einer privaten Rechtsschutz­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Was eine Erb­rechtsschutz­versicherung ist, wer sie abschließen sollte und was sie kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Erb­­rechtsschutz­­versicherung?
  2. Wer braucht einen Erbrechtschutz?
  3. Was zahlt sie?
  4. Was zahlt sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Den richtigen Erb­­rechtsschutz finden
  8. Tipps unserer Experten
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Erb­rechtsschutz­versicherung?

Erbrecht ist nicht regulär in einer Rechtsschutz­versicherung enthalten. Eine Erb­rechtsschutz­versicherung ist vielmehr ein spezieller Baustein in einer privaten Rechtsschutz­versicherung.

Dieser Erb­rechtsschutz schützt Sie vor Kosten, die durch erbrechtliche Streitigkeiten entstehen, etwa durch eine Beratung durch einen Anwalt oder einen Gerichtsprozess. Wenn Sie eine Erb­rechtsschutz­versicherung abschließen, muss der Erblasser noch am Leben sein und es darf keine Erbschaft bestehen. Sie müssen eine Erb­rechtsschutz­versicherung also vorsorglich abschließen. Private Rechtsschutz­­versicherungen bieten einen umfassenden Erb­­rechtsschutz allerdings meist nur im Premium-Tarif an.

Icon Puzzle

Nahezu alle Rechtsschutz­versicherer bieten eine Leistung bei Erbstreitigkeiten an. Allerdings ist sie bei den meisten Versicherern eine telefonische Erstberatung beschränkt oder die Kosten werden nur bis zu einer Deckungssumme von 250 bis 750 Euro übernommen, die häufig weit hinter den tatsächlichen Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung zurückbleibt. Nur eine sehr kleine Gruppe von Versicherern bietet Erb­rechtsschutz mit höheren Versicherungssummen an.


Wie funktioniert die Rechtsschutz­versicherung mit Erbrecht?

Bei Vertragsabschluss müssen Sie einige Angaben machen, zum Beispiel zu Ihrem Familienstand, Ihrer beruflichen Situation, zur gewünschten Höhe der Selbst­beteiligung und Vertragslaufzeit.

Wartezeit

In der Regel müssen Sie nach Vertragsabschluss eine sogenannte Wartezeit einhalten. Das bedeutet, dass der Versicherer nur Gerichts- und Anwaltskosten bei erbrechtlichen Streitigkeiten übernimmt, die nach dieser Wartezeit überhaupt erst begonnen haben. Einige Leistungen können Sie aber schon gleich nach Abschluss der Versicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Mediation. Ein rückwirkender Erb­rechtsschutz wird aktuell nicht angeboten.

Erbstreitigkeiten – Schaden melden

Tritt ein Schaden ein, den Ihre Erb­rechtsschutz­versicherung abdeckt, dann müssen Sie dies dem Versicherer zeitnah melden, meist geht das telefonisch, per Mail oder über ein Online-Formular. Der Versicherer prüft dann Ihren Rechtsschutzfall und erstattet Ihnen die Kosten.

Wer braucht eine Erb­rechtsschutz­versicherung?

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Wann und für wen sinnvoll?

  • Eine Erb­rechtsschutz­versicherung ist für Personen sinnvoll, die einen Erbschaftsstreit erwarten.
  • Ein Erb­rechtsschutz ergibt am meisten Sinn, wenn Sie von einem hohen Erbe ausgehen. Denn die Prozesskosten, also die Kosten für Anwalt und Gericht hängen nicht nur von der gerichtlichen Instanz und der Anzahl der Gegner ab, sondern auch vom sogenannten Streitwert. Das ist der finanzielle Gegenwert des Rechtsstreits. Ist der Streitwert also hoch, sind auch die Kosten hoch, die Sie ohne Versicherung selbst tragen müssten.
  • Auch komplexe Erbschaften können die Kosten in die Höhe treiben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn mehrere Parteien beteiligt sind, Immobilien Teil des Erbes sind oder der Wert von Nachlassgegenständen nicht einfach zu ermitteln ist.

Icon Personalbeschaffung

Erb­rechtsschutz­versicherung ab sofort und ohne Wartezeit?

Für Erb­rechtsschutz­versicherung gelten in der Regel Wartezeiten. Eine Rechtsschutz­versicherung für Erbrecht, die ab sofort oder sogar rückwirkend leistet, gibt es nicht.

Zudem müssen Sie eine Erb­rechtsschutz­versicherung vorsorglich abschließen, also wenn der Erblasser noch lebt und der Erbstreit sich noch nicht abzeichnet. Nur so haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Erb­rechtsschutz, der auch Prozesskosten übernimmt.


So hoch sind die Kosten für einen Erbstreit vor Gericht

Bei einem Prozess können die Anwalts- und Gerichtskosten teuer werden. In der Tabelle sehen Sie zwei Kostenbeispiele. Die Berechnung von Prozessgebühren ist komplex – lassen Sie sich hier unbedingt beraten.

Musterfall

  • ein Mandant
  • ein Gegner
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Gerichtliche Vertretung
  • zweite und dritte Instanz
Icon Richterhammer und Gesetz
Streitwert500.000 €100.000 €50.000 €
Eigene Anwaltskosten41.156,45 €19.297,34 €14.934,80 €
Fremde Anwaltskosten38.395,24 €17.993,40 €13.921,70 €
Gerichtskosten46.812,00 €13.548,00 €7.212,00 €
Gesamtsumme126.363,69 €50.838,74 €36.068,50 €
Quelle: Prozesskostenrechner des Anwaltsblatts

Die Vorteile der Rechtsschutz­versicherung für Erbrecht

  • Absicherung
    vor teuren Anwalts- und Gerichtskosten
  • Rechtliche Unterstützung
    Sie können oft rechtliche Beratungs- und Informationsangebote des Versicherers nutzen. Einige Versicherer bieten etwa Datenbanken mit rechtlich geprüften Dokumenten, zum Beispiel Erbverträgen oder Testamentvorlagen an. Oder Sie können sich telefonisch von einem Anwalt im jeweiligen Landesrecht beraten lassen.
  • Kostensenkung
    durch Kostenübernahme von außergerichtlicher Streitbeilegung (Mediation) – Teure Gerichtsprozesse können so häufig verhindert werden.

Wann und was genau zahlt ein Rechtsschutz für Erbrecht?

Nicht alle Privat­rechtsschutz­versicherer übernehmen die Kosten für jede Instanz eines Erbrechtsstreits. Im Allgemeinen sind unter dem Versicherungsbaustein Erbrecht vier Leistungsbereiche möglich:

Icon Sprechblasen

1. Beratungen durch einen Rechtsanwalt

Viele Versicherer bieten eine telefonische Hotline für anwaltliche Beratungen an, die auch vor Ablauf der Wartezeit in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie sich vor Ort oder vom Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen möchten, prüfen Sie in den Versicherungs­bedingungen, ob Ihre Versicherung diese übernimmt. Meist ist eine Erstberatung bis zu einer Höhe von 250 Euro versichert.

Icon Händeschütteln

2. Unterstützung durch einen Mediator

Bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt, kann ein Erbschaftsstreit durch eine Mediation außergerichtlich geklärt werden. Dies kann sich gerade im Familien- und Erbrecht anbieten. Versicherungen decken meist Kosten für Mediationen bis zu 3.000 Euro je Fall und bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr. Der Versicherer schlägt auch in der Regel den Mediator vor.

Icon Blatt mit Lupe

3. Außergerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit

Als außergerichtliche Leistungen gilt zum Beispiel, wenn im Erbschaftsstreit ein Rechtsanwalt zur Überprüfung des Testaments herangezogen wird. In der Regel werden diese Leistungen nicht von einer Rechtsschutz­versicherung im Standard-Tarif abgedeckt. Es gibt jedoch auch Tarife, die diesen Leistungsbereich einschließen.

Icon Richterhammer und Gesetz

4. Gerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit

90 Prozent aller Tarife umfassen nicht eine gerichtliche Klärung eines Erbschaftsstreits. Es gibt jedoch einige wenige Versicherer, die in diesem Bereich gegen Kosten absichern. Übernommen werden meist die Anwalts- und Gerichtskosten bis 10.000 Euro.

Kostenfreies Angebot zur Erb­rechtsschutz­versicherung

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Wann zahlt ein Erb­rechtsschutz nicht?

  • Vertragsvoraussetzungen wurden nicht eingehalten:
    Bei Vertragsabschluss war der Erblasser zum Beispiel bereits verstorben und eine Erbschaft bestand schon.
  • Rechtsstreit im Ausland:
    Die gerichtliche Auseinandersetzung wird nicht vor einem deutschen Gericht entschieden.
  • Leistungen sind nicht von der Versicherung abgedeckt:
    Die Leistungen einer Erb­rechtsschutz­versicherung können je nach Anbieter und Tarif sehr unterschiedlich sein. Vergewissern Sie sich vor Abschluss, welche Leistungen wirklich abgedeckt sind.

Was kostet eine Erb­rechtsschutz­versicherung?

Eine Erb­rechtsschutz­versicherung kostet in Kombination mit dem obligatorischen Privat­rechtsschutz ab 19 Euro im Monat. Dieser Preis kann sich je nach Anbieter ändern. Wir haben Ihnen im Folgenden ein kurzes Rechenbeispiel erstellt. Beachten Sie auch unsere Hinweise, was die Kosten beeinflusst.


Rechenbeispiel: Das kostet ein vollumfänglicher Erb­rechtsschutz

Musterkunde

  • Single
  • Arbeitnehmer
Icon dunkelhaariger Mann
Selbst­beteiligung250 €
Vertragslaufzeit1 Jahr
Zahlungsweise jährlich
Monatsbeitrag19,80 €

Diese Faktoren beeinflussen Ihre Beiträge

  • Mitversicherter Personenkreis (Single oder Familie)
  • Berufliche Situation (angestellt, selbständig, öffentlicher Dienst)
  • Höhe der Deckungs- bzw. Versicherungssumme
  • Mit oder ohne Wartezeit

Was kostet Sie eine Erb­rechtsschutz­versicherung?

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Erb­rechtsschutz­versicherung im Test

Icon Stern

Kein Test spezifisch zum Rechtsschutz mit Erbrecht

Es liegen zahlreiche unabhängige Vergleiche zur Rechtsschutz­versicherung im Allgemeinen vor. Diese bieten jedoch nur eingeschränkt eine Orientierung, wenn Sie den bestmöglichen Erb­rechtsschutz suchen. Steht dieser Aspekt für Sie im Vordergrund, können Sie sich jedoch an den Empfehlungen unserer Experten orientieren.

So wählen Sie den richtigen Erb­rechtsschutz aus

Darauf sollten Sie achten

Prinzipiell gibt es auf dem deutschen Markt nur wenige Versicherer, die einen umfassenden Erb­rechtsschutz anbieten. Dennoch sollten Sie diese Angebote vergleichen, um für Ihre Situation eine passende Lösung zu finden, denn die Leistungen können je nach Anbieter und Tarif stark voneinander abweichen:

  • Eigene Versicherung prüfen
    Wenn Sie bereits eine private Rechtsschutz­versicherung besitzen, prüfen Sie diese als Erstes: Möglicherweise deckt sie schon das Erbrecht ab. Sollten Ihnen die enthaltenen Leistungen nicht ausreichen, besteht vielleicht die Möglichkeit, beim gleichen Anbieter in einen anderen Tarif zu wechseln, der einen umfassenderen Schutz bei Erbstreitigkeiten bietet.
  • Leistungsumfang prüfen
    Möchten Sie eine private Rechtsschutz­versicherung neu abschließen, beachten Sie, dass nicht alle Erb­rechtsschutz mit abdecken. Prüfen Sie also genau, ob sie einen Erb­rechtsschutz beinhaltet und welche Leistungen sie in welcher Höhe wirklich abdeckt.
  • Wartezeiten berücksichtigen
    Bei einer Erb­rechtsschutz­versicherung gilt in der Regel eine Wartezeit. Versicherer übernehmen also nur Kosten von Erbstreitigkeiten, die nach dieser vereinbarten Frist entstanden sind. Einige Leistungen können Sie jedoch meist direkt nach Vertragsabschluss nutzen, wie Mediation oder eine Beratung durch einen Anwalt.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen planen
    Umso länger die Vertragslaufzeit, desto niedriger die Beiträge. Dennoch sollten Sie im Blick behalten, wie oft Sie in Ihrem Leben wirklich Erbrechtsstreitigkeiten führen werden. Wägen Sie also gut zwischen niedrigen Kosten, Vertragslaufzeit und Ihrem Bedarf ab.

Diese Anbieter empfehlen wir

Wie bereits erwähnt ist die Auswahl von Anbietern, die bei Streitigkeiten im Bereich Erbrecht mehr als Kleinstbeträge übernehmen, eher klein. Bei den folgenden Anbietern erhalten Sie jedoch eine vergleichsweise umfassende Leistung:

  • Arag
    10.000 Euro Deckungssumme für Erbrechtsstreitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich)
  • Roland
    5.000 Euro Deckungssumme für Erbrechtsstreitigkeiten (gerichtlich und außergerichtlich)
  • Deurag
    10.000 Euro Deckungssumme für Erbrechtsstreitigkeiten (nur gerichtlich)
Foto von Martin Hacker
Berater

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Erb­rechtsschutz­versicherung begehen sollten

lesen
  • Leistungen nicht vergleichen
    Je nach Anbieter und Tarif umfassen Erb­rechtsschutz­versicherungen weniger oder mehr Leistungen. Einige übernehmen allein eine Erstberatung beim Anwalt, andere erstatten auch Prozesskosten. Vergleichen Sie daher unbedingt die Angebote.
  • Wartezeiten nicht beachten
    In der Erb­rechtsschutz­versicherung gilt eine Wartezeit: Erst nach diesem Zeitraum, darf die Ursache für den Rechtsstreit, also der Tod des Erblassers, auftreten. Prozesskosten, die während dieser Frist entstehen, übernimmt der Erb­rechtsschutz nicht. Achten Sie also darauf, sich rechtzeitig zu versichern. Während der Wartezeit können Sie jedoch eine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Mediation nutzen und dadurch vielleicht sogar einen teuren Rechtsstreit abwenden.
  • Keine Beratung nutzen
    Erb­rechtsschutz bekommen Sie immer nur zusammen mit einer privaten Rechtsschutz­versicherung. Eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch unsere Fachberater sorgt dafür, dass Sie auch von dieser profitieren und sie auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
  • Deckungssumme nicht beachten
    Bei der Rechtsschutz­versicherung ist nicht nur wichtig, ob sie bei einem Rechtsstreit im Bereich Erbrecht leistet, sondern auch, wie diese Leistung aussieht. Viele Versicherer sehen hier nur sehr niedrige Versicherungssummen vor.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Erb­rechtsschutz nur mit Privat­rechtsschutz

Keine Rechtsschutz­versicherung sichert Sie pauschal bei allen Rechtsstreits ab. Der Privat­rechtsschutz bietet zwar schon umfangreichen Schutz, bestimmte Bereiche wie Berufs­rechtsschutz, Verkehrs­rechtsschutz oder auch Miet- und Vermieter­rechtsschutz müssen Sie jedoch meist hinzubuchen oder einzeln abschließen. Eine Privat­rechtsschutz­versicherung deckt meist auch Erbrechtsstreitigkeiten ab. Das bedeutet: Wenn Sie sich gegen Kosten eines Erbrechtsstreits versichern möchten, dann müssen Sie zunächst eine private Rechtsschutz­versicherung abschließen. Die meisten Versicherer übernehmen jedoch lediglich die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt. Nur wenige Anbieter übernehmen auch die Kosten für eine Vertretung vor Gericht. Einige Versicherungsgesellschaften schließen den Bereich Erbrecht sogar komplett aus. Sie sollten die Tarife also gut prüfen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Erb­rechtsschutz­versicherung immer vorsorglich abschließen

„Wer eine umfassende Erb­rechtsschutz­versicherung abschließen möchte, muss eine wichtige Sache beachten: Bei Versicherungsabschluss darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Dies heißt konkret: Die Person, um deren Erbe gestritten wird, also der Erblasser, muss beim Abschluss der Versicherung noch am Leben sein, denn für den Versicherer tritt der Versicherungsfall mit dem Tod des Erblassers sein. Auch wenn der Versicherungsfall zwar nach Vertragsabschluss, aber noch während der Wartezeit eintritt, leistet der Versicherer nicht. Kümmern Sie sich also frühzeitig um Versicherungsschutz.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Die gesetzliche Erbfolge kennen

„Zunächst sind die Kinder des Erblassers erbberechtigt. Erst im Anschluss erhalten Enkel und Urenkel ihren Anteil aus dem Nachlass (Erben der ersten Ordnung). Sofern es keine Erbberechtigten der ersten Ordnung gibt, erhalten die Personen der zweiten Ordnung die Erbberechtigung. Zur zweiten Ordnung zählen Eltern, Geschwister und Neffen und Nichten. War die Person zum Zeitpunkt ihres Todes kinderlos und unverheiratet, erben zunächst die Eltern den Nachlass zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil schon verstorben, wird sein Erbanteil auf die Geschwister der verstorbenen Person übertragen. Für den Fall, dass eines der Geschwister verstorben ist, geht das Erbe auf dessen Kinder zu gleichen Teilen über, den Nichten und Neffen des Erblassers. Die Erben der dritten Ordnung sind erst dann erbberechtigt, wenn kein Erbe der ersten und zweiten Ordnung existiert. Zu den Personen der dritten Ordnung zählen: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 4:
Erbschaftssteuer berücksichtigen

„Wer erbt, muss sich mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Die Höhe Erbschaftssteuer hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Erbschaft maßgeblich ab. Bei der Erbschaftssteuer wird ein bestimmter Betrag nicht versteuert. Dieser sogenannte Freibetrag ist umso höher, je enger Ihr Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person war. Ehe- und Lebenspartner müssen also weniger Erbe versteuern als etwa Geschwister, Nichten oder auch Neffen.“

Foto von Martin Hacker
Berater

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Die häufigsten Fragen zur Erb­­rechtsschutz­­versicherung

Ist Erbrecht in der normalen Rechtsschutz­versicherung versichert?

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Fast in jedem Bedingungswerk findet sich der Leistungsteil Erbrecht und Familienrecht, allerdings ist bei den meisten Anbietern nur eine sehr geringe Deckungssumme oder ausschließlich eine telefonische Erstberatung vorgesehen. Einige wenige Tarife sehen höhere Summen für Erbrechtsstreitigkeiten vor.

Welche Rechtsschutz­versicherung deckt das Erbrecht ab?

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Für das Erbrecht existiert keine gesonderte Rechtsschutz­versicherung. Erb­rechtsschutz ist in der Regel der privaten Rechtsschutz­versicherung enthalten. Einige Rechtsschutz­versicherer versichern aber allein eine Erstberatung beim Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten. Nur sehr wenige Versicherer bieten eine Erb­rechtsschutz­versicherung an, die auch gerichtliche und außergerichtliche Verfahren übernimmt.

Worauf muss ich beim Erb­rechtsschutz achten?

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Sie können Erb­rechtsschutz im Rahmen einer Rechtsschutz­versicherung versichern. Achten Sie allerdings darauf, wie die Leistungen für Erb­rechtsschutz genau aussehen. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den Anbietern, ob beispielsweise nur eine telefonische Erstberatung oder nur ein kleiner Teil der Gerichtskosten übernommen wird oder aber ob eine höhere Deckungssumme für Erbrechtsstreitigkeiten vorgesehen ist. Ein Blick auf die Versicherungs­bedingungen und gegebenenfalls Beratung bringen Klarheit.

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Katharina Burnus
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