Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was eine Erbrechtsschutzversicherung ist, wer sie abschließen sollte und was sie kostet.
Inhalt dieser SeiteWas ist eine Erbrechtsschutzversicherung?
Eine Erbrechtsschutzversicherung ist ein spezieller Baustein in einer privaten Rechtsschutzversicherung. Dieser Erbrechtsschutz schützt Sie vor Kosten, die durch erbrechtliche Streitigkeiten entstehen, etwa durch eine Beratung durch einen Anwalt oder einen Gerichtsprozess. Wenn Sie eine Erbrechtsschutzversicherung abschließen, muss der Erblasser noch am Leben sein und es darf keine Erbschaft bestehen. Sie müssen eine Erbrechtsschutzversicherung also vorsorglich abschließen. Private Rechtsschutzversicherungen bieten einen umfassenden Erbrechtsschutz allerdings meist nur im Premium-Tarif an.
Wie funktioniert die Erbrechtsschutzversicherung?
Bei Vertragsabschluss müssen Sie einige Angaben machen, zum Beispiel zu Ihrem Familienstand, Ihrer beruflichen Situation, zur gewünschten Höhe der Selbstbeteiligung und Vertragslaufzeit.
In der Regel müssen Sie nach Vertragsabschluss eine sogenannte Wartezeit einhalten. Das bedeutet, dass der Versicherer nur Gerichts- und Anwaltskosten bei erbrechtlichen Streitigkeiten übernimmt, die nach dieser Wartezeit überhaupt erst begonnen haben. Sie beträgt in der Regel 12 Monate. Einige Leistungen können Sie aber schon gleich nach Abschluss der Versicherung in Anspruch nehmen, zum Beispiel eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Mediation.
Tritt ein Schaden ein, den Ihre Erbrechtsschutzversicherung abdeckt, dann müssen Sie dies dem Versicherer zeitnah melden, meist geht das telefonisch, per Mail oder über ein Online-Formular. Der Versicherer prüft dann Ihren Rechtsschutzfall und erstattet Ihnen die Kosten.
Wer braucht eine Erbrechtsschutzversicherung?
Wann und für wen sinnvoll?
Wer kann sie überhaupt noch abschließen?
Sie müssen eine Erbrechtsschutzversicherung vorsorglich abschließen, also wenn der Erblasser noch lebt und der Erbstreit sich noch nicht abzeichnet. Nur so haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Erbrechtsschutz, der auch Prozesskosten übernimmt.
Was kostet ein Gerichtsprozess?
Bei einem Prozess können die Anwalts- und Gerichtskosten teuer werden. In der Tabelle sehen Sie zwei Kostenbeispiele. Die Berechnung von Prozessgebühren ist komplex – lassen Sie sich hier unbedingt beraten.
Musterfall
- ein Mandant
- ein Gegner
- Außergerichtliche Vertretung
- Gerichtliche Vertretung
- zweite und dritte Instanz
Streitwert | 500.000 € | 100.000 € | 50.000 € |
---|---|---|---|
Eigene Anwaltskosten | 41.156,45 € | 19.297,34 € | 14.934,80 € |
Fremde Anwaltskosten | 38.395,24 € | 17.993,40 € | 13.921,70 € |
Gerichtskosten | 46.812,00 € | 13.548,00 € | 7.212,00 € |
Gesamtsumme | 126.363,69 € | 50.838,74 € | 36.068,50 € |
Die Vorteile der Erbrechtsschutzversicherung
Wann und was genau zahlt ein Erbrechtsschutz?
Nicht alle Privatrechtsschutzversicherer übernehmen die Kosten für jede Instanz eines Erbrechtsstreits. Im Allgemeinen sind unter dem Versicherungsbaustein Erbrecht vier Leistungsbereiche möglich:
1. Beratungen durch einen Rechtsanwalt
Rechtsschutz-Tarife enthalten gewöhnlich die Beratung durch einen Rechtsanwalt im Versicherungsschutz. Möchten Sie sich anwaltlich beraten lassen, müssen Sie auch nicht die dreimonatige Wartezeit abwarten. Prüfen Sie jedoch genau die Versicherungsbedingungen, ob die Erstberatung tatsächlich kostenlos ist. Versicherer übernehmen oft die Kosten einer anwaltlichen Beratung nur bis zu einer bestimmten Höhe, meist 250 Euro. Zusätzlich gilt für die Rechtsberatung die Bedingung, dass der Versicherungsfall schon eingetreten – der Erblasser also verstorben und das Testament verkündet sein muss.
2. Unterstützung durch einen Mediator
Bevor es überhaupt zu einem Rechtsstreit kommt, kann ein Erbschaftsstreit durch eine Mediation außergerichtlich geklärt werden. Dies kann sich gerade im Familien- und Erbrecht anbieten. Versicherungen decken meist Kosten für Mediationen bis zu 3.000 Euro je Fall und bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr. Der Versicherer schlägt auch in der Regel den Mediator vor.
3. Außergerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit
Als außergerichtliche Leistungen gilt zum Beispiel, wenn im Erbschaftsstreit ein Rechtsanwalt zur Überprüfung des Testaments herangezogen wird. In der Regel werden diese Leistungen nicht von einer Rechtsschutzversicherung im Standard-Tarif abgedeckt. Es gibt jedoch auch Tarife, die diesen Leistungsbereich einschließen. Jedoch decken Versicherer meist nur Kosten bis circa 1.500 Euro ab.
4. Gerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit
90 Prozent aller Tarife umfassen nicht eine gerichtliche Klärung eines Erbschaftsstreits. Es gibt jedoch einige wenige Versicherer, die in diesem Bereich gegen Kosten absichern. Übernommen werden meist die Anwalts- und Gerichtskosten bis 10.000 Euro pro Vertragsdauer.
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Wann zahlt ein Erbrechtsschutz nicht?
Was kostet eine Erbrechtsschutzversicherung?
Eine Erbrechtsschutzversicherung kostet in Kombination mit dem obligatorischen Privatrechtsschutz ab 19 Euro im Monat. Dieser Preis kann sich je nach Anbieter ändern. Wir haben Ihnen im Folgenden ein kurzes Rechenbeispiel erstellt. Beachten Sie auch unsere Hinweise, was die Kosten beeinflusst.
Rechenbeispiel: Das kostet ein vollumfänglicher Erbrechtsschutz
Musterkunde
- Single
- Arbeitnehmer
Selbstbeteiligung | 250 € |
Vertragslaufzeit | 1 Jahr |
Zahlungsweise | jährlich |
Monatsbeitrag | 19,80 € |
Diese Faktoren beeinflussen Ihre Beiträge
- Mitversicherter Personenkreis (Single oder Familie)
- Berufliche Situation (angestellt, selbständig, öffentlicher Dienst)
- Höhe der Deckungs- bzw. Versicherungssumme
- Mit oder ohne Wartezeit
Was kostet Sie eine Erbrechtsschutzversicherung?
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Erbrechtsschutzversicherung im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2023)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Rechtsschutzversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Rechtsschutzversicherer im Test (2023)
So wählen Sie den richtigen Erbrechtsschutz aus
Darauf sollten Sie achten
Prinzipiell gibt es auf dem deutschen Markt nur wenige Versicherer, die einen umfassenden Erbrechtsschutz anbieten. Dennoch sollten Sie diese Angebote vergleichen, um für Ihre Situation eine passende Lösung zu finden, denn die Leistungen können je nach Anbieter und Tarif stark voneinander abweichen:
Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Erbrechtsschutzversicherung begehen sollten
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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Erbrechtsschutz nur mit Privatrechtsschutz
„Keine Rechtsschutzversicherung sichert Sie pauschal bei allen Rechtsstreits ab. Der Privatrechtsschutz bietet zwar schon umfangreichen Schutz, bestimmte Bereiche wie Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz oder auch Miet- und Vermieterrechtsschutz müssen Sie jedoch meist hinzubuchen oder einzeln abschließen. Eine Privatrechtsschutzversicherung deckt meist auch Erbrechtsstreitigkeiten ab. Das bedeutet: Wenn Sie sich gegen Kosten eines Erbrechtsstreits versichern möchten, dann müssen Sie zunächst eine private Rechtsschutzversicherung abschließen. Die meisten Versicherer übernehmen jedoch lediglich die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt. Nur wenige Anbieter übernehmen auch die Kosten für eine Vertretung vor Gericht. Einige Versicherungsgesellschaften schließen den Bereich Erbrecht sogar komplett aus. Sie sollten die Tarife also gut prüfen.“
Experten-Tipp 2:
Erbrechtsschutzversicherung immer vorsorglich abschließen
„Wer eine umfassende Erbrechtsschutzversicherung abschließen möchte, muss eine wichtige Sache beachten: Bei Versicherungsabschluss darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Dies heißt konkret: Der Erblasser muss noch am Leben sein und Rechtsstreitigkeiten um das Erbe dürfen sich noch nicht angekündigt haben. Hintergrund ist die Wartezeit, die im Erbrechtsschutz auch schon mal 12 Monate betragen kann. Kümmern Sie sich also frühzeitig um Versicherungsschutz.“
Experten-Tipp 3:
Die gesetzliche Erbfolge kennen
„Zunächst sind die Kinder des Erblassers erbberechtigt. Erst im Anschluss erhalten Enkel und Urenkel ihren Anteil aus dem Nachlass (Erben der ersten Ordnung). Sofern es keine Erbberechtigten der ersten Ordnung gibt, erhalten die Personen der zweiten Ordnung die Erbberechtigung. Zur zweiten Ordnung zählen Eltern, Geschwister und Neffen und Nichten. War die Person zum Zeitpunkt ihres Todes kinderlos und unverheiratet, erben zunächst die Eltern den Nachlass zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil schon verstorben, wird sein Erbanteil auf die Geschwister der verstorbenen Person übertragen. Für den Fall, dass eines der Geschwister verstorben ist, geht das Erbe auf dessen Kinder zu gleichen Teilen über, den Nichten und Neffen des Erblassers. Die Erben der dritten Ordnung sind erst dann erbberechtigt, wenn kein Erbe der ersten und zweiten Ordnung existiert. Zu den Personen der dritten Ordnung zählen: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.“
Experten-Tipp 4:
Erbschaftssteuer berücksichtigen
„Wer erbt, muss sich mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Die Höhe Erbschaftssteuer hängt dabei vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Erbschaft maßgeblich ab. Bei der Erbschaftssteuer wird ein bestimmter Betrag nicht versteuert. Dieser sogenannte Freibetrag ist umso höher, je enger Ihr Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person war. Ehe- und Lebenspartner müssen also weniger Erbe versteuern als etwa Geschwister, Nichten oder auch Neffen.“
Die häufigsten Fragen zur Erbrechtsschutzversicherung
Ist Erbrecht in der normalen Rechtsschutzversicherung versichert?
In der normalen Privatrechtsschutzversicherung ist – wenn überhaupt – nur eine Erstberatung beim Anwalt zum Thema Erbrecht versichert. Eine Kostenübernahme bei Gerichtsverfahren beispielsweise ist ausgeschlossen.
Welche Rechtsschutzversicherung deckt das Erbrecht ab?
Für das Erbrecht existiert keine gesonderte Rechtsschutzversicherung. Erbrechtsschutz ist in der Regel der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten. Einige Rechtsschutzversicherer versichern aber allein eine Erstberatung beim Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten. Nur sehr wenige Versicherer bieten eine Erbrechtsschutzversicherung an, die auch gerichtliche Verfahren übernimmt.
Worauf muss ich beim Erbrechtsschutz achten?
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Versicherung abschließen, bevor der Erblasser verstirbt und bevor sich ein Streit um das Erbe ankündigt. Bei einigen Versicherern gilt zudem eine Wartezeit von 12 Monaten.
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