Erb­rechtsschutz­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Wie findet man eine gute Erb­rechtsschutz­versicherung, wieviel kostet sie und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.


Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen umfangreichen Rechtsstreit um das Erbe eines Angehörigen befürchtet, sichert sich mit einer speziellen Erb­rechtsschutz­versicherung ab.
  • Eine Erb­rechtsschutz­versicherung kostet je nach Anbieter ab 23 Euro im Monat.
  • Wichtig: Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein.

Direkt zum Inhalt

  1. So wird das Erbrecht in der Rechtsschutz­versicherung eingeordnet
  2. Leistungen der Erb­rechtsschutz­versicherung
  3. Kosten und Preise
  4. Gesetzliche Erbfolge und Erbschaftssteuer
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Wie findet man eine gute Erb­rechtsschutz­versicherung, wieviel kostet sie und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Inhalt dieser Seite
  1. So wird das Erbrecht in der Rechtsschutz­­versicherung eingeordnet
  2. Leistungen der Erb­­rechtsschutz­­versicherung
  3. Kosten und Preise
  4. Gesetzliche Erbfolge und Erbschaftssteuer
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen umfangreichen Rechtsstreit um das Erbe eines Angehörigen befürchtet, sichert sich mit einer speziellen Erb­rechtsschutz­versicherung ab.
  • Eine Erb­rechtsschutz­versicherung kostet je nach Anbieter ab 23 Euro im Monat.
  • Wichtig: Bei Versicherungsabschluss muss der Erblasser noch am Leben sein.

Wie wird das Erbrecht in der Rechtsschutz­versicherung eingeordnet?

Das Versicherungskonzept der allgemeinen Rechtsschutz­versicherung gliedert sich in verschiedene Leistungsbereiche: Privat­rechtsschutz, Berufs­rechtsschutz, Verkehrs­rechtsschutz, Miet- und Vermieter­rechtsschutz.

Dabei wird das Thema Erbrecht dem Bereich Privat­rechtsschutz zugeschrieben. Wer das Erbrecht versichern möchte, muss also zunächst einmal eine private Rechtsschutz­versicherung abschließen.

Jedoch ist damit nicht gleich bewiesen, dass sie auch im Falle einer Erbschaftsstreitigkeit einspringt. Denn die meisten Versicherer übernehmen lediglich die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt, wenn der Versicherungsfall eintritt. Einige Versicherungsgesellschaften schließen den Bereich Erbrecht komplett aus. Es gibt derzeit nur wenige Anbieter auf dem Markt, die auch die Kosten für eine Vertretung vor Gericht übernehmen.

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Leistungen einer Erb­rechtsschutz­versicherung

Anbieter der Rechtsschutz­versicherung bieten den Erb­rechtsschutz meist nur im Premium-Tarif an. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer zum Abschluss einer Premium-Rechtsschutz­versicherung, ist der Tatbestand des Erbrechts im Versicherungsschutz enthalten. Dabei hat der Versicherungsnehmer im Bereich Erbrecht Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Außergerichtliche Beratung und Betreuung durch einen Anwalt
  • Übernahme der Kosten für eine Mediation bis zu 3.000 Euro pro Fall, jedoch maximal 6.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten im Bereich Erbrecht bis zur Höchstsumme von 10.000 Euro pro Vertragsdauer

Icon Taschenrechner

Wie hoch sind Prozesskosten bei Erbschaftsstreitigkeiten?

Immer wieder kommt die Frage auf, wie weit man vor Gericht mit der vereinbarten Deckungssumme für Erbschaftsstreitigkeiten eigentlich kommt. Dies hängt vor allem von den Prozesskosten, also den anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten, ab. Die Prozesskosten berechnen sich dabei unter anderem anhand des Streitwerts, der gerichtlichen Instanz und der Anzahl der Gegner. Möchten Sie wissen, wie hoch die Kosten in Ihrem Fall ausfallen können? Die Prozesskosten können Sie hier einfach und direkt berechnen, damit Sie eine erste Orientierung haben.

Experten-Tipp: Wichtige Voraussetzung für die Erb­rechtsschutz­versicherung

Wer eine umfassende Erb­rechtsschutz­versicherung abschließen möchte, muss eine wichtige Sache beachten: Bei Versicherungsabschluss darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Dies heißt konkret: Der Erblasser muss noch am Leben sein und Rechtsstreitigkeiten um das Erbe dürfen sich noch nicht angekündigt haben. Hintergrund ist die Wartezeit, die im Erb­rechtsschutz in der Regel bei den meisten Anbietern 12 Monate beträgt. Kümmern Sie sich also frühzeitig um Versicherungsschutz.

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Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

Versicherungsleistungen bei Erbrechtsstreitigkeiten

Nicht jede Privat­rechtsschutz übernimmt Kosten für jede Instanz eines Erbrechtsstreits. Im Allgemeinen werden unter dem Versicherungsbaustein Erbrecht vier Leistungsbereiche zusammengefasst.

Beratungen durch einen Rechtsanwalt

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Bei leistungsfähigen Rechtsschutz-Policen ist dieser Aspekts gewöhnlich im Versicherungsschutz enthalten. Dieser sieht vor, dass der Versicherungsnehmer die beratende Leistung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen kann. Dabei gilt der Rechtsschutz in Form der Beratung sogar ohne die dreimonatige Wartezeit. Jedoch sollte man genau in die Versicherungsbedingungen schauen, ob die Erstberatung tatsächlich kostenlos ist. Teilweise fällt hier ein Eigen­anteil von bis zu 250 Euro an. Zusätzlich gilt für die Rechtsberatung die Bedingung, dass der Versicherungsfall schon eingetreten sein muss – der Erblasser also schon verstorben und das Testament bereits verkündet sein.

Unterstützung durch einen Mediator

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Soll die Auseinandersetzung mithilfe einer Mediation beigelegt werden, garantieren zahlreiche Policen ihre Leistungsbereitschaft bis zu einem Maximum von 1.500 Euro. Durch die Beauftragung des Mediators soll der Streit außergerichtlich geklärt werden, bevor er zu einem Rechtsstreit eskaliert. Dies kann sich gerade im Familien- und Erbrecht anbieten.

Außergerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit

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In der Regel sind sie nicht Bestandteil einer Rechtsschutz­versicherung im Standard-Tarif. Nichtsdestotrotz gibt es Tarife, die diesen Leistungsbereich einschließen. Jedoch beschränken sie den Leistungsanspruch auf eine Höhe von 1.500 Euro. Eine Leistung wird als außergerichtlich betrachtet, wenn beispielsweise der Rechtsanwalt zur Überprüfung des Testaments herangezogen wird.

Gerichtliche Leistungen im Erbschaftsstreit

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Tritt der Fall ein, das eine Erbschaftsstreitigkeit nicht ohne die Einschaltung des Gerichts gelöst werden kann, übernimmt lediglich eine umfassende Erb­rechtsschutz­versicherung die Kosten. 90 Prozent aller Tarife erstatten in diesem Fall keinerlei Versicherungsleistungen. Im Gegensatz dazu gibt es einige wenige Versicherer, dies diesen Bereich zum Versicherungsgegenstand machen. Hier gilt im Gegensatz zur Rechtsberatung die Bedingung, dass der Versicherungsfall noch nicht eingetreten – der Erblasser also noch am Leben ist. Die jeweilige Versicherungssumme ist in der Regel auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro begrenzt.

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Was kostet der Erb­rechtsschutz?

Eine Erb­rechtsschutz­versicherung kostet in Kombination mit dem obligatorischen Privat­rechtsschutz ab 16,86 Euro im Monat. Dieser Preis kann sich je nach Anbieter ändern. Wir haben Ihnen im Folgenden ein kurzes Rechenbeispiel erstellt. Beachten Sie auch unsere Hinweise zur Zusammensetzung der Kosten.


Rechenbeispiel: Das kostet ein Erb­rechtsschutz

Unser Musterkunde ist Single und angestellt. Es ergeben sich folgende Beiträge:

WartezeitJaNein
Deckungsumme10.000 Euro5.000 Euro
Monatsbeitrag22,65 Euro24,51 Euro

So setzen sich die Kosten zusammen

Die Kosten für eine Erb­rechtsschutz­versicherung richten sich nach folgenden Bedingungen:

  • Mitversicherter Personenkreis (Single oder Familie)
  • Berufliche Situation (angestellt, selbständig, öffentlicher Dienst
  • Höhe der Deckungs- bzw. Versicherungssumme
  • Mit oder ohne Wartezeit

Was kostet Sie eine Erb­rechtsschutz­versicherung?

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Die gesetzliche Erbfolge und die Höhe der Erbschaftssteuer

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge besteht aus drei Ordnungen, die jede für sich nochmal in Generationen unterteilt wird, wobei die 1. Ordnung stets an erster Stelle steht.

Bei der Frage wem das Erbe zusteht, werden zunächst die Kinder des Erblassers erbberechtigt. Erst im Anschluss erhalten Enkel und Urenkel ihren Anteil aus dem Nachlass. Sofern es keine Erbberechtigten in der 1. Ordnung gibt, wird die Erbberechtigung den Personen der 2. Ordnung zugeteilt. Existiert ein Erbe der höheren Ordnung, werden die Erben der anschließenden Ordnungen ausgeschlossen. Bei Tod einer erbberechtigten Person erben stattdessen ihre Erben 1. Ordnung.

Erben der 1. Ordnung

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Innerhalb der 1. Ordnung sind die Nachfahren des Erblasser direkt erbberechtigt. Zu ihnen gehören in erster Linie:

  • Kinder
  • Enkel
  • Urenkel

Wobei zuerst die Person mit dem engsten Verwandtschaftsgrad Anspruch auf Ausschüttung des Erbes hat. Sofern beispielsweise eine verstorbene Witwe drei Kinder hinterlassen hat, erhalten sie jeweils ein Drittel des Erbes. Ist eines der drei Kinder bereits verstorben, wird sein Anteil auf die beiden lebenden Kinder übertragen.

Erben der 2. Ordnung

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Eine Erbberechtigung wird den Personen der 2. Ordnung erst dann verliehen, wenn es keinen Erben der 1. Ordnung gibt. Zu den Personen der 2. Ordnung gehören:

  • Eltern
  • Geschwister
  • Neffen und Nichten

War die Person zum Zeitpunkt ihres Todes kinderlos und unverheiratet, erben zunächst die Eltern den Nachlass zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil schon verstorben, wird sein Erb­anteil auf die Geschwister der verstorbenen Person übertragen. Für den Fall, dass eines der Geschwister verstorben ist, geht das Erbe auf dessen Kinder zu gleichen Teilen über, den Nichten und Neffen des Erblassers.

Erben der 3. Ordnung

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Die Erben der 3. Ordnung haben erst dann Erbberechtigung, wenn kein Erbe der 1. und 2. Ordnung existiert. Zu den Personen der 3. Ordnung zählen:

  • Großeltern
  • Tanten
  • Onkel
  • Cousinen und Cousins

Hinterlässt die verstorbene Person lediglich Großeltern, erben diese das Vermögen zu gleichen Teilen. Lebt nur noch die Großmutter, wird der Anteil des Großvaters zu gleichen Teilen auf den Onkel und die Tante übertragen. Ist der Onkel oder die Tante verstorben, wird ihr Erb­anteil auf die Kinder übertragen.

Höhe der Erbschaftssteuer

Wer erbt, muss sich nicht nur mit der Erbfolge, sondern auch mit der Erbschaftssteuer auseinander setzen. Je nachdem, wie hoch der jeweilige Erb­anteil ausfällt, muss eine Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Dabei wird die Höhe von zwei Faktoren maßgeblich beeinflusst:

  • Verwandtschaftsgrad
  • Höhe der Erbschaft

Je enger der Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ist, desto höher fällt der entsprechende Freibetrag aus. In dem Zusammenhang erwartet Kinder ein deutlich höherer Freibetrag als Großeltern. Gegenwärtig sind folgende Erbschafssteuer-Freibeträge gültig:

  • Kinder, inklusive Adoptiv- und Stiefkindern: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Geschwister, Schwiegereltern, Neffen, Nichte, Verlobte und Sonstige: 20.000 Euro

Ausführliche Informationen zur Erbschaftssteuer und wie man diese legal umgehen kann, erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel:

Erbschaftssteuer


Weitere Arten der Rechtsschutz­versicherung


Die häufigsten Fragen zur Erb­rechtsschutz­versicherung

Welche Rechtsschutz­versicherung deckt das Erbrecht ab?

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Es gibt einige Rechtsschutz­versicherer, die eine Erstberatung beim Anwalt bei erbrechtlichen Streitigkeiten versichern. Nur sehr wenige Versicherer bieten eine Erb­rechtsschutz­versicherung an, die auch gerichtliche Verfahren übernimmt.

Ist Erbrecht in der normalen Rechtsschutz­versicherung versichert?

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In der normalen Privat­rechtsschutz­versicherung ist – wenn überhaupt versichert – nur die Erstberatung beim Anwalt in Sachen Erbrecht versichert. Kostenübernahme für Gerichtsverfahren beispielsweise sind ausgeschlossen.

Worauf muss ich beim Erb­rechtsschutz achten?

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Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie die Versicherung abschließen, bevor der Erblasser verstirbt und bevor sich ein Streit um das Erbe ankündigt. Bei einigen Versicherern gilt zudem eine Wartezeit von 12 Monaten bei den meisten Tarifen.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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