Arbeits­rechtsschutz: Was zahlt er, was kostet er, wer ist Testsieger?

Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Was ein Arbeits­rechtsschutz bei Kündigung, Abmahnung oder Streit um den Lohn bezahlt, ab wann er greift, was er kostet und was Gewerkschaften bieten.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. So funktioniert es
  3. Für wen sinnvoll
  4. Kosten
  5. Wartezeit
  6. Gewerkschaften
  7. Test
  8. Worauf achten
  9. Häufige Fragen (FAQ)
Von Lena Mierbach
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigener Anwalt: Vor dem Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wenn sie gewinnt. Genau diese Kosten trägt der Arbeits­rechtsschutz.
  • Baustein Beruf: Arbeits­rechtsschutz steckt im Baustein Beruf, im ARAG-Rechner kostet er zusätzlich 6,32 bis 11,22 € im Monat (Single, 35 Jahre, Stand Oktober 2026).
  • Drei Monate Wartezeit: Streit, dessen Auslöser in den ersten drei Monaten nach Vertragsbeginn liegt, ist nicht versichert. Es zählt der erste behauptete Verstoß, nicht der Tag der Klage.
  • Soforthilfe nur eng: Für einen schon laufenden Streit gibt es bei der ARAG nur außergerichtliche Hilfe bis 500 oder 1.000 €, unser Partner Cihan Deniz prüft Ihren Fall.

Was ist eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung?

Eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn streiten: Ihren Anwalt, das Gericht und ab der zweiten Instanz bei einer Niederlage auch die Gegenseite. Sie ist kein eigener Vertrag, sondern der Baustein Beruf einer Rechtsschutz­versicherung. Sie zahlt keine Abfindung und keinen Lohn, sondern trägt das Kostenrisiko des Streits.

Welcher Streit ist wo versichert?

StreitfallZuständiger BausteinWartezeit nach Musterbedingungen
Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, LohnBeruf (Arbeits-Rechtsschutz)3 Monate
Versetzung, Besoldung, Beihilfe als BeamterBeruf (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis)3 Monate
Disziplinarverfahren als BeamterBeruf (Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz)Keine
Anstellungsvertrag als GmbH-GeschäftsführerNicht versichert, eigenes ProduktKein Rechtsschutzfall
Streit mit Kunden als SelbständigerRechtsschutz für Selbständige oder FirmenJe nach Vertrag

Der Berufs-Rechtsschutz gilt nach den Musterbedingungen des GDV für die nichtselbständige Tätigkeit, ausdrücklich auch als Beamter oder Richter (Quelle: GDV-Musterbedingungen ARB 2021). Im Privat-Rechtsschutz steckt er nicht. Viele Versicherer verkaufen ihn nur zusammen mit dem Privat-Baustein, bei der ARAG etwa ist Privat Pflicht. Welche Bausteine es gibt, zeigt unsere Übersicht der Arten der Rechtsschutz­versicherung.

Was leistet die Arbeits­rechtsschutz­versicherung?

Der Arbeits­rechtsschutz zahlt die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts, die Gerichtskosten und, wenn Sie in der zweiten Instanz verlieren, den Anwalt der Gegenseite. Versichert ist der Streit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis. Den Anwalt wählen Sie selbst, das schreibt das Gesetz in jedem Vertrag vor.

In diesen Fällen leistet die Versicherung

Diese Streitfälle gehören nach den Musterbedingungen zum Arbeits-Rechtsschutz, sobald es um Ihr eigenes Arbeits- oder Dienstverhältnis geht. Entscheidend ist, dass der Auslöser nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit liegt. Einzelne Tarife ergänzen weitere Leistungen, etwa die Beratung zu einem Aufhebungsvertrag:

  • Klage gegen eine Kündigung
  • Ausstehender Lohn oder Überstunden
  • Streit um ein Zeugnis
  • Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
  • Streit um eine Betriebsrente aus dem Arbeitsverhältnis
  • Versetzung, Besoldung oder Versorgung als Beamter

Wann zahlt die Arbeits­rechtsschutz­versicherung und wann nicht?

Im versicherten Fall zahlt der Versicherer Ihren Anwalt nach dem gesetzlichen Gebührenrecht und die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht hinzuzieht. Die Kosten des Gegners trägt er, wenn Sie diese nach einer gerichtlichen Festsetzung erstatten müssen. Eine Mediation zahlt er bis zu einem Höchstbetrag, wenn der Vertrag sie vorsieht. Nicht versichert sind nach den Musterbedingungen:

  • Kollektives Arbeitsrecht, etwa Streit um Mitbestimmung oder Tarifverträge
  • Anstellungsverträge von GmbH-Geschäftsführern und Vorständen
  • Streit, der ursächlich mit einer vorsätzlichen Straftat zusammenhängt, zum Beispiel eine Kündigung nach Diebstahl im Betrieb
  • Abfindung, Lohn oder Schadenersatz selbst
  • Fälle, deren Auslöser vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit liegt

Beim Ausschluss wegen einer vorsätzlichen Straftat muss der Versicherer beweisen, dass der Streit damit zusammenhängt; Ihre eigene Schilderung allein reicht ihm dafür nicht (BGH, Urteil vom 20. Mai 2021, IV ZR 324/19). Lehnt er wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, helfen Stichentscheid oder Schiedsgutachten, mehr unter Rechtsschutz zahlt nicht.


Prozesskosten der 1. Instanz

Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch die Seite, die gewinnt (Quelle: § 12a ArbGG). Ihr Anwalt muss Sie darauf hinweisen, bevor er den Auftrag annimmt. Erst ab der zweiten Instanz zahlt der Verlierer auch den Anwalt der Gegenseite. Der Arbeits­rechtsschutz übernimmt Ihren Anteil in jeder Instanz.

Sie dürfen sich vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz selbst vertreten oder durch Ihre Gewerkschaft vertreten lassen (Quelle: § 11 ArbGG). Gegen einen Arbeitgeber mit eigener Rechtsabteilung ist ein Fachanwalt aber oft der bessere Weg. Ohne Versicherung zahlen Sie ihn auch dann selbst, wenn Sie den Prozess gewinnen.

Experten-Tipp:
Deckungszusage vor dem Anwaltsauftrag

„Wenn Sie einen Rechtsfall vorliegen haben, den Sie an Ihre Arbeits­rechtsschutz­versicherung geben wollen, dann holen Sie sich eine Deckungszusage vom Versicherer ein. So können Sie sicher sein, dass der Versicherer auch zahlt. Die Deckungszusage beziehungsweise Deckungsanfrage können entweder Sie selbst beim Versicherer einholen oder Sie beauftragen Ihren Anwalt damit. Beachten Sie hier jedoch, dass einige Anwälte dafür Honorar berechnen, was die Versicherung unter Umständen nicht übernimmt.“

Foto von Martin Hacker
Berater

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Wer braucht einen Arbeits­rechtsschutz?

Den Arbeits­rechtsschutz brauchen vor allem Arbeitnehmer und Beamte, denn sie streiten mit einem Arbeitgeber oder Dienstherrn, der Anwälte und Zeit hat. Schon eine Kündigungsschutzklage kostet Sie in der ersten Instanz rund 2.100 Euro für den eigenen Anwalt, auch wenn Sie gewinnen. Selbständige und Geschäftsführer brauchen andere Verträge.

Arbeits­rechtsschutz für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist der Baustein Beruf der wichtigste Grund für eine Rechtsschutz­versicherung. Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen (Quelle: § 4 KSchG). Die Güteverhandlung soll dann innerhalb von zwei Wochen stattfinden. Für lange Überlegungen bleibt keine Zeit, ein bestehender Vertrag nimmt Ihnen die Kostenfrage ab.


Arbeits­rechtsschutz für Beamte

Beamte streiten seltener um eine Kündigung, aber um Versetzung, Beförderung, Besoldung oder Beihilfe. Das deckt der Berufs-Baustein über das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis ab, mit drei Monaten Wartezeit. Für ein Disziplinarverfahren gilt der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, nach den Musterbedingungen ohne Wartezeit. Mehr dazu unter Rechtsschutz für Beamte.


Arbeits­rechtsschutz für Selbständige

Der Privat-Rechtsschutz deckt keinen Streit, der mit einer selbständigen Tätigkeit zusammenhängt, auch nicht mit einer geplanten. Dafür gibt es den Rechtsschutz für Selbständige oder Firmen, der die im Vertrag genannte Tätigkeit versichert; Steuer-Rechtsschutz enthält er nach den Musterbedingungen nicht. Mehr unter Rechtsschutz für Selbständige und Firmen­rechtsschutz.

Eine kleine Nebentätigkeit kann im Berufs-Baustein mitversichert sein. Die ARAG schließt eine selbständige Nebentätigkeit bis zur Kleinunternehmergrenze ein. Liegt Ihr Schwerpunkt auf der Selbständigkeit, reicht das nicht, und Sie brauchen einen eigenen Vertrag für den Betrieb.


Arbeits­rechtsschutz für Geschäftsführer

Streit aus dem Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers oder Vorstands ist nach den Musterbedingungen ausgeschlossen. Organmitglieder sind keine Arbeitnehmer, der Kündigungsschutz gilt für sie nicht (Quelle: § 14 KSchG). Einzelne Tarife schließen einen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ein, bei der ARAG bis 50.000 Euro Jahreseinkommen aus der Tätigkeit.


Mit Experten zum passenden Arbeits­rechtsschutz

Für Geschäftsführer und Manager gibt es eigene Lösungen mit Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, Spezial-Straf-Rechtsschutz und Vermögensschaden-Rechtsschutz. Diese beraten wir selbst. Wie das funktioniert und was es kostet, lesen Sie unter Rechtsschutz für Geschäftsführer und Rechtsschutz für Manager.

Wie viel kostet eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung?

Der Arbeits­rechtsschutz kostet im Paket wenige Euro im Monat zusätzlich. Im Rechner der ARAG zahlt ein 35-jähriger Arbeitnehmer als Single für Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr 28,40 Euro im Monat, 6,32 Euro mehr als ohne Beruf (Kompakt-Tarif, Selbst­beteiligung 250 Euro, Stand 13. Oktober 2026). Teurer wird es mit Familientarif und höherem Tarif.

Rechenbeispiel: So viel kostet Arbeits­rechtsschutz

Bausteine (Selbst­beteiligung 250 €)KompaktKomfortPremium
Single: Privat, Wohnen, Verkehr22,08 €25,97 €33,67 €
Single: plus Beruf28,40 €33,42 €44,89 €
Aufpreis Beruf, Single6,32 €7,45 €11,22 €
Familie: Privat, Wohnen, Verkehr25,96 €30,54 €39,60 €
Familie: plus Beruf33,41 €39,30 €52,83 €

Die Werte stammen aus dem Online-Rechner der ARAG für einen Arbeitnehmer, 35 Jahre, aus Kiel, monatliche Zahlung, abgerufen am 13. Oktober 2026. Den Aufpreis für Beruf haben wir aus den Paketen errechnet, im Familientarif sind es 7,45 bis 13,23 Euro. Andere Versicherer kalkulieren anders, und Beiträge ändern sich oft zum Jahreswechsel.


Wie viel kostet ein Prozess vor dem Arbeitsgericht?

Ein häufiger Fall: Sie verdienen 3.500 Euro brutto und klagen gegen Ihre Kündigung. Der Streitwert ist dann höchstens ein Vierteljahresgehalt, also 10.500 Euro; eine Abfindung zählt nicht dazu (Quelle: § 42 GKG). So viel kostet der Streit nach den Gebühren seit dem 1. Juni 2025, mit Umsatzsteuer:

AusgangIhr AnwaltGerichtIhre Kosten gesamt
Erste Instanz gewonnen2.127,13 €0 €2.127,13 €
Erste Instanz verloren2.127,13 €627,00 €2.754,13 €
Vergleich in erster Instanz2.968,46 €0 €2.968,46 €
Zweite Instanz verloren, beide Anwälte4.759,04 €1.003,20 €5.762,24 €
Beide Instanzen verloren6.886,17 €1.630,20 €8.516,37 €

Die Zahlen sind eine eigene Rechnung nach den Gebührentabellen von RVG und GKG (Quelle: Gebührentabelle § 13 RVG). Klagen Sie stattdessen drei ausstehende Monatsgehälter von je 3.500 Euro ein, ist der Streitwert ebenfalls 10.500 Euro und die Kosten sind gleich. Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtsgebühren an, Ihr Anwalt erhält dafür eine zusätzliche Einigungsgebühr.


Ist Arbeits­rechtsschutz steuerlich absetzbar?

Ja, der berufliche Anteil ist absetzbar. Beiträge für den Berufs-Rechtsschutz sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Quelle: § 9 EStG). Bei einem Kombi-Vertrag lassen Sie sich vom Versicherer bescheinigen, welcher Teil auf den Beruf entfällt. Der private Anteil ist nicht absetzbar.

Ihre Ersparnis ist nicht der Beitrag selbst, sondern der Beitrag mal Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Und sie wirkt nur, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr übersteigen. Wie Sie den Anteil eintragen, lesen Sie unter Rechtsschutz in der Steuererklärung.

Arbeits­rechtsschutz ohne Wartezeit?

Nein. Nach den Musterbedingungen gilt für den Arbeits-Rechtsschutz eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn, manche Versicherer verlangen sechs Monate. Liegt der Auslöser des Streits in dieser Zeit oder davor, zahlt der Versicherer nicht. Ohne Wartezeit gelten nur andere Leistungsarten, etwa die Verteidigung in einem Disziplinarverfahren.

Ab wann gilt ein Fall als eingetreten?

Maßgeblich ist der erste behauptete Verstoß gegen Rechts­pflichten, nicht der Tag, an dem Sie davon erfahren oder klagen (BGH, Urteil vom 30. April 2014, IV ZR 47/13). Bei einer Kündigung ist das in der Regel deren Ausspruch. Stützen Sie Ihre Klage auf frühere Pflichtverstöße des Arbeitgebers, etwa eine unberechtigte Abmahnung, kann deren Datum zählen.

Die zeitliche Einordnung ist der häufigste Streitpunkt in der Rechtsschutz­versicherung: 2025 ging es bei rund 20 Prozent der Beschwerden beim Versicherungs­ombudsmann darum (Quelle: Jahresbericht 2025 des Versicherungs­ombudsmanns). Schließen Sie den Baustein Beruf deshalb ab, solange es im Job ruhig ist.


Gilt beim Versichererwechsel eine neue Wartezeit?

Das hängt vom neuen Tarif ab. Die Musterbedingungen regeln beim lückenlosen Wechsel nur, dass der neue Versicherer für Lücken bei der Vorvertraglichkeit und bei verspäteten Meldungen einspringt, höchstens im Umfang des alten Vertrags. Einen Verzicht auf die Wartezeit regeln sie nicht. Lassen Sie sich ihn vor dem Wechsel schriftlich bestätigen und kündigen Sie erst danach.


Rechtsschutz mit Soforthilfe: auch für Ihren Fall

Für einen Streit, der schon läuft, gibt es keinen normalen Arbeits­rechtsschutz. Eine eng begrenzte Ausnahme ist der Rechtsschutz mit Soforthilfe der ARAG: Er zahlt für einen zurückliegenden Fall außergerichtliche Hilfe durch Anwalt oder Mediator bis 500 Euro im Tarif Komfort und bis 1.000 Euro im Tarif Premium. Eine Kündigungsschutzklage vor Gericht deckt er nicht.

Voraussetzung ist, dass Sie noch keinen Anwalt kontaktiert oder beauftragt haben und kein Mahn- oder Klageverfahren läuft. Gewerbliche Angelegenheiten sind ausgeschlossen. Ein angestellter Single zahlt dafür mit 250 Euro Selbst­beteiligung ab 64,71 Euro im Monat (Komfort) oder ab 73,71 Euro (Premium), der Vertrag läuft mindestens drei Jahre. Künftige Fälle sind danach regulär versichert.

Den Rechtsschutz mit Soforthilfe vermittelt unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutz­versicherungen der ARAG. Er prüft, ob Ihr Fall die Bedingungen erfüllt, und schickt Ihnen ein Angebot. Was es sonst an rückwirkendem Schutz gibt, lesen Sie bei der Rückwärts­versicherung.

Der Streit mit dem Arbeitgeber läuft schon? Rechtsschutz mit Soforthilfe anfragen

Unser Partner Cihan Deniz, Experte für Rechtsschutz­versicherungen der ARAG, prüft, ob die Soforthilfe Ihren zurückliegenden Fall noch abdeckt: außergerichtlich bis 500 oder 1.000 Euro je nach Tarif.

  • Ein zurückliegender Fall, außergerichtlich bis 500 oder 1.000 Euro
  • Voraussetzung: noch kein Anwalt beauftragt, kein Gerichtsverfahren
  • Persönliche Prüfung Ihres Falls durch Cihan Deniz
Foto von Cihan Deniz
Cihan Deniz
Ihr Berater

Arbeits­rechtsschutz und Gewerkschaften: Was bekommen Mitglieder?

Gewerkschaftsmitglieder erhalten Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht über ihren Mitgliedsbeitrag. Er deckt nur das Individualarbeitsrecht ab, also Ihren eigenen Streit mit dem Arbeitgeber, und keinen Streit zwischen den Tarifparteien. Für private Streitfälle, Miete oder Verkehr brauchen Sie weiter eine eigene Rechtsschutz­versicherung.

Arbeits­rechtsschutz der ver.di

Bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gibt es Beratung ab Beitritt, eine Vertretung erst nach drei Monaten Mitgliedschaft (Stand Oktober 2026). Versichert sind Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnisse, Beamtenrecht, viele Fragen des Sozialrechts und die betriebliche Altersversorgung. Die Rechtsschutzstelle prüft vorher, ob hinreichende Erfolgsaussicht besteht, und bewilligt zunächst die erste Instanz.

Vertreten werden Sie von Gewerkschaftssekretären der ver.di oder von der DGB Rechtsschutz GmbH, nicht von einem Anwalt Ihrer Wahl. Private Streitfälle und Verkehrsrecht deckt der ver.di-Rechtsschutz nicht ab. Wer neben dem Job auch Miete oder Verkehr absichern will, braucht trotzdem eine Rechtsschutz­versicherung.


DGB Rechtsschutz für Mitglieder anderer Gewerkschaften

Die DGB Rechtsschutz GmbH vertritt Mitglieder der acht DGB-Gewerkschaften, dazu gehören neben ver.di zum Beispiel die IG Metall, die IG BCE und die GEW. Ihre Juristen sind auf Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht spezialisiert, für Mitglieder ist die Vertretung kostenfrei. Ab wann und unter welchen Bedingungen Sie Rechtsschutz bekommen, regelt jede Gewerkschaft selbst; fragen Sie vor dem Eintritt danach.


Ohne Versicherung: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Haben Sie wenig Einkommen, gibt es zwei staatliche Hilfen. Beratungshilfe beantragen Sie beim Amtsgericht, dem Anwalt zahlen Sie dann 15 Euro (Quelle: § 1 BerHG). Sie gibt es aber nur, wenn keine andere zumutbare Hilfe besteht, also auch keine Gewerkschaft oder Rechtsschutz­versicherung. Für einen Prozess gibt es Prozesskostenhilfe, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Arbeits­rechtsschutz­versicherung im Test: Wer ist Testsieger?

Einen eigenen Test nur für den Arbeits­rechtsschutz gibt es nicht. Die Ratings bewerten Pakete aus Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen, Franke und Bornberg 2026 etwa 265 Tarife von 40 Gesellschaften. In unserer Gesamtauswertung für Singles liegt die Lippische mit 93 von 100 Punkten vorn, vor der Provinzial und der Provinzial Nord Brandkasse mit je 91 Punkten.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2026)

Platz und AnbieterFranke und BornbergStiftung WarentestServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
1. LippischeFFF+Nicht bewertetNicht bewertet93
2. ProvinzialFFFNicht bewertetNicht bewertet91
3. Provinzial Nord BrandkasseFFFNicht bewertetNicht bewertet91
6. ÖragFFFGutSehr gut81
8. ADACFFGutSehr gut75

Die Tabelle zeigt einen Ausschnitt unserer Gesamtauswertung für Singles. Sie fasst das Rating von Franke und Bornberg, den Test der Stiftung Warentest (Heft 07/2026), das Kundenurteil Fairness von ServiceValue 2026 mit 27 Versicherern und die Beschwerdestatistik der BaFin 2025 zusammen. „Nicht bewertet“ heißt, dass der Versicherer in diesem Test oder dieser Kundenbefragung nicht vorkommt. Alle zehn Plätze und die Familienwertung finden Sie im Rechtsschutz-Test.

Alle Rechtsschutz­versicherer im Test (2026)


Arbeits­rechtsschutz bei Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest hat 2026 für Finanztest 104 Rechtsschutztarife verglichen, Stand der Prüfung war der 1. Mai 2026. Kein Tarif erhält „sehr gut“, am besten schneiden Tarife von Allrecht, Arag, Roland, WGV und Württembergische mit „gut“ (1,7) ab (Quelle: Stiftung Warentest, Stiftung Warentest Finanzen 07/2026, kostenpflichtig). Achten Sie bei jedem Testergebnis darauf, ob der getestete Tarif den Baustein Beruf enthält. Nur dann sagt die Note etwas über Ihren Schutz bei Streit mit dem Arbeitgeber.


Erfahrungen: Wie oft zahlt der Rechtsschutz?

Rechtsschutzversicherte nutzen ihren Vertrag oft. 2025 meldeten sie 5,1 Millionen Schadenfälle bei 26,2 Millionen Verträgen, die Versicherer zahlten 4,1 Milliarden Euro (Quelle: GDV). Wegen fehlender Erfolgsaussicht lehnten sie laut einer GDV-Umfrage weniger als 0,3 Prozent der Deckungsanfragen ab.

Streit gibt es trotzdem. Beim Versicherungs­ombudsmann gingen 2025 zur Rechtsschutz­versicherung 4.005 zulässige Beschwerden ein, in 43,7 Prozent davon hatten die Kunden ganz oder teilweise Erfolg (Quelle: Jahresbericht 2025 des Versicherungs­ombudsmanns). Das Verfahren ist für Sie kostenfrei und geht ohne Anwalt.

Arbeits­rechtsschutz vergleichen: Worauf sollten Sie achten?

Achten Sie auf eine hohe Versicherungssumme, eine Selbst­beteiligung, die Sie tragen können, und darauf, ob der Tarif zu Ihrer beruflichen Stellung passt. Der Leistungsumfang ist wichtiger als ein paar Euro Beitrag. Und melden Sie jeden Fall Ihrem Versicherer, bevor Sie einen Anwalt beauftragen, ohne dabei die Klagefrist zu verpassen.

Deckungssumme

Die Versicherungssumme gilt nach den Musterbedingungen je Versicherungsfall. Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 300.000 Euro, besser eine Million Euro oder unbegrenzt (Quelle: Verbraucherzentrale). Die ARAG zahlt in Europa in allen drei Privat-Tarifen ohne Obergrenze. Für einen Streit um ein Gehalt reicht das in jedem Fall.


Selbst­beteiligung

Eine Selbst­beteiligung von 150 bis 250 Euro senkt den Beitrag deutlich: Im ARAG-Kompakt-Tarif mit nur dem Privat-Baustein spart sie gegenüber einem Vertrag ohne Selbst­beteiligung rund 28 oder rund 43 Prozent. Wählen Sie nur so viel, wie Sie im Streitfall ohne Probleme aufbringen. Die ARAG verzichtet darauf, wenn der Fall mit einer Erstberatung erledigt ist.


Wichtige Leistungen

Prüfen Sie, ob der Tarif zu Ihrer beruflichen Stellung passt. Gängige Tarife zielen auf Arbeitnehmer, für Beamte zählt der Schutz im Dienstverhältnis, für Führungskräfte der Anstellungsvertrag. Manche Tarife zahlen zusätzlich die Beratung zu einem Aufhebungsvertrag, bei der Roland etwa bis 1.250 Euro im Tarif Komfort und bis 5.000 Euro im Tarif Premium je Kalenderjahr.

Den Anwalt wählen Sie selbst, die freie Anwaltswahl schreibt das Gesetz in jedem Vertrag vor. Versicherer dürfen Ihnen aber einen Vorteil bieten, wenn Sie einen empfohlenen Anwalt nehmen, etwa eine geringere Selbst­beteiligung. Eine Erstberatung ohne Gebührenvereinbarung kostet beim Anwalt höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.

  • Sechs statt drei Monate Wartezeit
  • Schiedsgutachten statt Stichentscheid, wenn der Versicherer ablehnt
  • Versicherungssumme unter 300.000 Euro
  • Bedingungen schlechter als die Musterbedingungen ARB 2021

Preisvergleich: Arbeits­rechtsschutz online vergleichen

Vergleichen Sie Leistung und Beitrag zusammen. Geben Sie dafür Ihre Berufsgruppe, Ihr Alter und Ihren Familienstand an, denn sie bestimmen den Preis. Tarife mehrerer Versicherer vergleichen Sie über unseren Partner Mr-Money. Lassen Sie sich außerdem schriftlich bestätigen, dass die Bedingungen nicht schlechter sind als die Musterbedingungen ARB 2021.


Was tun im Streitfall?

Melden Sie den Fall vor dem Anwaltsauftrag und holen Sie eine Deckungszusage ein. Kosten aus der Zeit davor trägt der Versicherer nur, soweit er sie auch sonst getragen hätte. Die Klagefrist von drei Wochen läuft trotzdem, im Zweifel handeln Sie fristwahrend. Was Sie tun können, wenn der Lohn ausbleibt, lesen Sie unter Arbeitgeber zahlt nicht.

Die häufigsten Fragen zur Arbeits­rechtsschutz­versicherung

Was kostet eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung?

Im ARAG-Rechner kostet der Baustein Beruf für einen 35-jährigen Single zusätzlich 6,32 bis 11,22 Euro im Monat (Selbst­beteiligung 250 Euro, Stand 13. Oktober 2026). Das Paket aus Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr kostet dort 28,40 bis 44,89 Euro im Monat, im Familientarif 33,41 bis 52,83 Euro.

Wo trage ich den Arbeits­rechtsschutz in der Steuererklärung ein?

Als Arbeitnehmer tragen Sie den beruflichen Anteil in der Anlage N bei den weiteren Werbungskosten ein, in ELSTER im Feld „Weitere Werbungskosten“. Bei einem Kombi-Vertrag bescheinigt Ihnen der Versicherer den Anteil für Beruf. Mehr unter Rechtsschutz in der Steuererklärung.

Worauf muss ich beim Arbeits­rechtsschutz achten?

Achten Sie darauf, dass der Tarif zu Ihrer beruflichen Stellung passt. Gängige Tarife zielen auf Arbeitnehmer, für Beamte zählt der Schutz im Dienstverhältnis, Selbständige und Geschäftsführer brauchen eigene Verträge. Prüfen Sie außerdem Wartezeit, Versicherungssumme, Selbst­beteiligung und ob Stichentscheid oder Schiedsgutachten gilt.

Was ist im Arbeits­rechtsschutz genau versichert?

Versichert ist Ihr Streit aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis, zum Beispiel um Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Lohn oder Betriebsrente, für Beamte auch um Versetzung oder Besoldung. Nicht versichert sind kollektives Arbeitsrecht, Anstellungsverträge von Geschäftsführern und Vorständen sowie Streit wegen einer vorsätzlichen Straftat.

Ab wann greift der Arbeits­rechtsschutz?

Nach den Musterbedingungen nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn, manche Versicherer verlangen sechs Monate. Maßgeblich ist, wann der erste behauptete Verstoß passiert ist. Ob beim Versichererwechsel die Wartezeit entfällt, regelt der neue Tarif; lassen Sie sich das vorher bestätigen.

Lohnt sich eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung?

Für Arbeitnehmer und Beamte in der Regel ja. Vor dem Arbeitsgericht zahlen Sie in der ersten Instanz Ihren Anwalt immer selbst, bei einer Kündigungsschutzklage mit 3.500 Euro Bruttogehalt sind das 2.127,13 Euro, auch wenn Sie gewinnen. Der Baustein Beruf kostet im ARAG-Beispiel 6,32 bis 11,22 Euro im Monat.

Zahlt der Arbeits­rechtsschutz, wenn ich schon gekündigt bin?

Nein, wenn die Kündigung vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit ausgesprochen wurde. Eine eng begrenzte Ausnahme ist der Rechtsschutz mit Soforthilfe der ARAG: außergerichtlich bis 500 oder 1.000 Euro für einen zurückliegenden Fall, aber nicht für eine Klage und nur, wenn noch kein Anwalt beauftragt ist.

Kann ich Arbeits­rechtsschutz ohne Privat­rechtsschutz abschließen?

Nach den Musterbedingungen ist Beruf ein eigener Baustein. Viele Versicherer verkaufen ihn aber nur zusammen mit dem Privat-Rechtsschutz, bei der ARAG ist Privat Pflicht. Prüfen Sie beim Vergleich, welche Bausteine ein Tarif voraussetzt.

Zahlt der Arbeits­rechtsschutz die Beratung zum Aufhebungsvertrag?

Nur, wenn der Tarif das vorsieht. Nach den Musterbedingungen braucht es für einen Rechtsschutzfall einen Verstoß gegen Rechts­pflichten, ein Angebot zum Aufhebungsvertrag ist keiner. Die ARAG schließt Aufhebungsvereinbarungen im Berufs-Baustein ein, die Roland zahlt die Beratung bis 1.250 oder 5.000 Euro je Kalenderjahr.

Welche Arbeits­rechtsschutz­versicherung ist Testsieger?

Die Ratings bewerten Pakete aus Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen, nicht den Arbeits­rechtsschutz allein. In unserer Gesamtauswertung für Singles liegt die Lippische mit 93 von 100 Punkten vorn, vor der Provinzial und der Provinzial Nord Brandkasse mit je 91 Punkten. Alle Plätze stehen im Rechtsschutz-Test.

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