Reiserücktritts­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das erwartet Sie hier

Wann sich eine Reiserücktritts­versicherung lohnt, wie Sie einen besonders günstigen Tarif finden und wo Sie bei den Versicherungsbedingungen ganz genau hinschauen sollten.


Das Wichtigste in Kürze

  • Gerade eine kurzfristige Reisestornierung wird unter Umständen sehr teuer. Hier hilft eine Reiserücktritts­versicherung, die Stornierungs- und Umbuchkosten übernimmt.
  • Eine reine Rücktritts­versicherung kann man zum Beispiel ab 11,88 € abschließen – die genauen Kosten hängen vom Preis der Reise und der Anzahl der Versicherten ab.
  • Tipp: Kombinieren Sie Ihre Reiserücktritts­versicherung mit einer Reiseabbruch­versicherung, um auch bei unerwarteten Zwischenfällen auf der Reise gegen hohe Kosten für Rückreise und ungenutzte Leistungen geschützt zu sein.

Direkt zum Inhalt

  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Wichtige Leistungen
  3. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Tipps für den Tarifvergleich
  6. Fazit
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Wann sich eine Reiserücktritts­versicherung lohnt, wie Sie einen besonders günstigen Tarif finden und wo Sie bei den Versicherungsbedingungen ganz genau hinschauen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Wichtige Leistungen
  3. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Tipps für den Tarifvergleich
  6. Fazit
Foto von Swantje Niemann
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gerade eine kurzfristige Reisestornierung wird unter Umständen sehr teuer. Hier hilft eine Reiserücktritts­versicherung, die Stornierungs- und Umbuchkosten übernimmt.
  • Eine reine Rücktritts­versicherung kann man zum Beispiel ab 11,88 € abschließen – die genauen Kosten hängen vom Preis der Reise und der Anzahl der Versicherten ab.
  • Tipp: Kombinieren Sie Ihre Reiserücktritts­versicherung mit einer Reiseabbruch­versicherung, um auch bei unerwarteten Zwischenfällen auf der Reise gegen hohe Kosten für Rückreise und ungenutzte Leistungen geschützt zu sein.

Das macht eine gute Reiserücktritts­versicherung aus

Hohe Stornierungskosten vermeiden

Eine Reiserücktritts­versicherung bzw. Reiserücktrittskosten­versicherung kommt für die Stornokosten oder – je nach Tarif – auch die Umbuchungskosten einer gebuchten Urlaubs- oder Geschäftsreise auf, wenn die Reise aus wichtigen persönlichen Gründen nicht angetreten werden kann.

Abhängig von der Zeit, die zwischen der Stornierung und dem geplanten Reiseantritt liegt, können die Stornokosten bis zu 90 Prozent oder sogar 100 Prozent des Reisepreises betragen. Eine Versicherung dagegen ist ab 11,88 € möglich.

Vorteile einer guten Reiserücktritts­versicherung

  • übernimmt Storno- und Umbuchungskosten
  • leistet auch bei Reiserücktritten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
  • akzeptiert viele Gründe für einen Reiserücktritt
  • unkompliziert und schnell online abschließbar
  • keine Selbst­beteiligung

Stiftung Warentest empfiehlt kombinierten Versicherungsschutz

2020 nahm Stiftung Warentest Tarife der Reiserücktritts­versicherungen und Reiseabbruch­versicherungen unter die Lupe. Sie rät Versicherungsnehmern, diese beiden Versicherungen zu kombinieren, da das nur minimal mehr kostet als eine reine Reiserücktritts­versicherung.

Mehr zu verschiedenen Reise­versicherungen können Sie auf unserer Seite zum Thema Reise­versicherungen im Überblick nachlesen. Mit unserem kostenfreien Tarifrechner können Sie berechnen, was verschiedene Kombinationen von Reise­versicherungen für Sie kosten.

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Das leistet die Reiserücktritts­versicherung

Was zahlt die Reiserücktritts­versicherung?

Welche Leistungen eine Reiserücktritts­versicherung übernimmt, hängt vom Tarifangebot des Versicherungs­unternehmens ab. Einige Versicherer erstatten lediglich die Stornokosten. Bei anderen Anbietern werden auch Umbuchungskosten übernommen. Es sind sowohl Pauschalreisen als auch einzelne Komponenten einer Reise wie z.B. Unterkunft, gebuchte Aktivitäten oder Flüge versichert.

Grundsätzlich zahlt eine Reiserücktritts­versicherung nur, wenn eine geplante Reise aus einem wichtigen Grund nicht angetreten werden kann. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Reise stornieren sollten, prüfen Sie, ob Ihre Versicherung einen Beratungsservice hat, den Sie in Anspruch nehmen können.


Diese Gründe für den Reiserücktritt sind anerkannt

Grundsätzlich versichert sind mit einer Reiserücktritts­versicherung die folgenden Gründe für den Nichtantritt einer Reise:

  • Nicht vorhersehbare schwere Krankheiten
  • Ein Todesfall in der Familie
  • Impfunverträglichkeiten
  • Defekte Prothesen
  • Schwere Unfälle
  • Eine schwere Straftat, deren Opfer der Versicherungsnehmer oder gegebenenfalls seine Angehörigen/Mitreisenden sind
  • Größere Vermögensschäden – meist ab 2.500 Euro – durch einen Brand, natürliche Einwirkungen (Wasser, Sturm) oder eine Straftat
  • Schwangerschaft
  • Unerwarteter Verlust der Arbeitsstelle
  • Ein verpasster Flieger, wenn öffentliche Verkehrsmittel den Flughafen mit mindestens zwei Stunden Verspätung erreichen
  • Vorladung als Zeuge vor Gericht

Optional anerkannt werden können Gründe wie das unerwartete Angebot einer neuen Arbeitsstelle, das Wiederholen von Schul- oder Hochschulprüfungen, das Einreichen der eigenen Scheidung oder ein unerwarteter Termin zur Organ- oder Gewebespende. Damit der Versicherer den Leistungsfall akzeptiert, darf der Nichtantrittsgrund für die Reise beim Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sein.

Chronisch kranke Personen sollten vor dem Vertragsabschluss mit dem Versicherungs­unternehmen klären, wann der Versicherungsschutz greift und in welchen Konstellationen es Ausschlussgründe gibt. Auch werden bestimmte Erkrankungen wie z.B. Sucht­erkrankungen oder psychische Erkrankungen, deren letzter Schub noch nicht lange genug zurückliegt, unter Umständen nicht als Gründe akzeptiert.


Reiserücktritts­versicherungen und Corona

Mittlerweile bieten die meisten Versicherer die Übernahme der Stornierungs- oder Umbuchkosten bei einer Corona-Infektion oder Quarantäne an, entweder als zusätzlich buchbare Leistung oder als fester Bestandteil ihrer Reiserücktritts­versicherung. Die Ausnahme von dieser Leistung sind flächendeckende Quarantäne­maßnahmen.

Mehr zu Reise­versicherungen und Corona

Darauf müssen Sie achten, wenn Sie die Versicherung in Anspruch nehmen

  1. Beantworten Sie beim Beantragen der Versicherung alle Fragen wahrheitsgemäß. Wichtig ist z.B., den Preis der Reise korrekt anzugeben und den Versicherer zu informieren, falls er sich zwischen Abschluss der Versicherung und Reisebeginn ändert
  2. Melden Sie Ihre Reiserücktrittsgründe so früh wie möglich, um die Stornokosten gering zu halten
  3. Weisen Sie das Vorliegen dieser Gründe nach, z.B. mit einem ärztlichen Attest bei einer Krankheit oder einer Kopie der Anzeige bei der Polizei bei einem Diebstahl oder Unfall
  4. Schauen Sie auf der Website Ihres Versicherers nach, welche Unterlagen er für die Bearbeitung Ihres Reiserücktritts benötigt

Einzelpolice oder Komplettpaket?

Reiserücktritts­versicherungen werden als Einzelpolicen oder als Kombination verschiedener Versicherungsleistungen angeboten. Optionen sind hier beispielsweise die Verbindung von Reiserücktritts- und Reiseabbruch­versicherung, die Integration einer Reisekranken­versicherung und/oder einer Reiseunfall­versicherung oder der Abschluss eines Vertrages, der alle drei Leistungen umfasst.

Essenziell ist vor allem bei Reisen außerhalb Europas der Abschluss einer Reisekranken­versicherung. Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruch­versicherung sind demgegenüber nachgelagert. Den Ausschlag für den Erwerb solcher Komplett-Pakete sollte das jeweilige Preis-Leistungsverhältnis geben.

Überblick: Diese Reise­versicherungen gibt es


Wann sollten Sie sich um die Versicherung kümmern?

Die meisten Versicherungs­unternehmen bieten den Abschluss einer Reiserücktritts­versicherung bis zu 30 Tage vor dem Reiseantritt an. Für Last-Minute-Buchungen gelten unter Umständen Sonderregelungen – eine Reiserücktritts­versicherung kann hier bis zu drei Tagen nach der Buchung oder auch der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.


Ist eine Kündigung nötig?

Eine Versicherung für eine einzelne Reise endet mit dem angegebenen Ende der Reise automatisch. Eine Versicherung für das ganze Jahr hingegen muss gekündigt werden, damit sie sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.


Wann ist eine Reiserücktritts­versicherung sinnvoll?

Sinnvoll ist eine Reiserücktritts­versicherung bei allen Reisen, bei denen eine Absage zu Stornokosten führt. Diese Kosten fallen vor allem bei Pauschalreisen und Kreuzfahrten, aber auch bei der Buchung von Ferienwohnungen an. Vor dem Abschluss der Versicherung sollten Versicherungsnehmer prüfen, welche Kosten sie bei einer Stornierung tatsächlich zu tragen hätten. Allerdings ist dabei auch zu berücksichtigen, dass ein Ereignis, das die Reise verhindert, auch noch kurz vor dem Reiseeintritt geschehen kann und dann die Kosten in die Höhe treibt.

Individualreisende können oft mit niedrigeren Stornokosten kalkulieren. Auf einigen Buchungsplattformen für individuelle Ferienquartiere fallen keine Stornokosten an. Bei Flugbuchungen muss die Fluggesellschaft nachweisen, welcher Schaden ihr durch eine Stornierung tatsächlich entstanden ist oder die kompletten Ticketkosten inklusive Steuern und Gebühren zurückerstatten.

Reiserücktritts­versicherung über die Kreditkarte

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Unter Umständen sind Sie bereits über Ihre Kreditkarte für den Fall eines Reiserücktritts versichert. Schauen Sie aber bei den Versicherungsbedingungen genau hin: Es ist gut möglich, dass sich der Versicherungsschutz nur auf mit der Kreditkarte bezahlte Leistungen bezieht und ausschließlich für den Karteninhaber, nicht aber für Mitreisende gilt.

Was kostet eine Reiserücktritts­versicherung?

Versicherungsschutz für überschaubare Kosten

Die Kosten für eine Reiserücktritts­versicherung richten sich nach dem Reisepreis sowie in den sogenannten Familientarifen nach der Anzahl der versicherten Personen. Generell gilt, dass Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Reiserücktritts­versicherung mit überschaubaren Kosten rechnen können.


Kostenbeispiel

Die Kosten der Reiserücktritts­versicherung für eine fünftägige Reise könnten für verschiedene Reisende beispielsweise so aussehen, wie in der Tabelle dargestellt. Für alle hier genannten Tarife gilt: Es gibt keine Selbst­beteiligung und der Versicherungsschutz gilt weltweit.

VersicherungsnehmerReiserücktritts­versicherungReiserücktritts- und
Reiseabbruch­versicherung
1 einzelner Reisender, 700 € Reisewertab 11,88 €ab 13,20 €
Paar, 1000 € Reisewertab 18,90 €ab 21,00 €
Familie (2 Erwachsene, 1 Kind), 1500 € Reisewertab 23,49 €ab 26,10 €

So können Sie sparen

Angeboten werden Reiserücktritts­versicherungen mit und ohne Selbstbehalt. Versicherungen mit Selbstbehalt sind etwas günstiger als Tarife, in denen der Versicherer die Kosten für die Stornierung einer Reise komplett erstattet. Überlegen Sie sich gut, ob sich das für Sie lohnt. Mit einem Jahresvertrag kann man sich für jede Reise innerhalb eines Jahres versichern. Wer mehrere Reisen plant, sollte diese Option definitiv in Erwägung ziehen, da sich so pro Reise Geld sparen lässt.

Was kostet Sie eine Reiserücktritts­versicherung

Die Testsieger 2023 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Reiserücktritts­versicherungen im Test (2023)

Im Mai 2023 unterzog Stiftung Warentest mehrere Tarife, die eine Reiserücktritts­versicherung mit einer Reiseabbruch­versicherung kombinieren, einem Test (Quelle). Besonders gut schnitten dabei Tarife der folgenden Anbieter ab:

  • TravelSecure / Würzburger
  • HanseMerkur
  • CosmosDirekt / EuropAssistance

Der vollständige Test für Einzelpersonen und Familien ist gegen Bezahlung auf der Seite von Stiftung Warentest einzusehen. Die Testsieger dieses und weiterer Tests sowie Expertenempfehlungen zu Reise­versicherungen finden Sie hier:

Reise­versicherungen im Test (2023)

So wurde getestet

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Stiftung Warentest vergleicht 146 Tarife. Testkriterien im Bereich der Reiserücktritts­versicherung waren unter anderem:

  • Selbst­beteiligung
  • akzeptierte Gründe für den Reiserücktritt
  • Leistung der Versicherung, falls Angehörigen des Versicherungsnehmers etwas zustößt, und die Definition von „Risikoperson“
  • Klarheit der Regelungen, welche Erkrankungen versichert sind
  • Verzicht auf Leistungsausschlüsse
  • Zahlung auch bei Vor­erkrankungen

Alle Testkriterien finden Sie hier.

Darauf sollten Sie beim Vergleich von Reiserücktritts­versicherungen achten

Kriterien für den Versicherungsvergleich

Reiserücktritts­versicherungen werden von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Das passende Versicherungsmodell finden Reisende durch einen ausführlichen Anbieter- und Tarifvergleich. Bei der Auswahl des passenden Tarifes sind die folgenden Punkte wichtig:

Familientarif für mehrere Reisende

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Mehrere Reisende sollten für ihre Reiserücktritts­versicherung grundsätzlich einen Familientarif wählen und darauf achten, welches Versicherungs­unternehmen die optimale Definition von Familie hat. Einige Anbieter akzeptieren in ihren Familientarifen Ehepaare, Familien/Einzelpersonen mit Kindern sowie unverheiratete Paare mit gemeinsamem Wohnsitz.

Eigene Kinder können in den Familientarifen je nach Versicherer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr oder sogar bis zum 25. Lebensjahr mitversichert werden. Andere Unternehmen machen hier keine Vorgaben und bieten auch nicht verwandten Personen ohne gemeinsamen Wohnsitz ­gemeinschaftliche Tarife zu den gleichen Konditionen wie ihre Familientarife an.

Abwägen: Einzelreise oder alle Reisen eines Jahres versichern

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Reiserücktritts­versicherungen können für Einzelreisen oder als Jahresvertrag erworben werden. Vor allem bei teureren Reisen können Jahresverträge günstiger als die Versicherung einer Einzelreise sein. Zudem gelten die Jahresverträge im den Familientarifen auch dann, wenn einzelne Versicherte auf Reisen sind. Sinnvoll sind sie, wenn in einem Jahr mehrere Reisen geplant sind. Allerdings verlängern sich Jahresverträge jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

Auswahl eines Versicherers, der am Ombudsmann-Verfahren der deutschen Versicherungswirtschaft teilnimmt

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Um die Leistungspflicht von Reiserücktritts­versicherungen gibt es relativ häufig Auseinandersetzungen. Dass der gewählte Anbieter an diesem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilnimmt, ist vor allem für Versicherungsnehmer wichtig, die über keine Rechtsschutz­versicherung verfügen.

So unterstützen wir Sie bei der Suche nach der optimalen Versicherung

Mit unserem kostenfreien Tarifrechner können Sie verschiedene Tarife der Reiserücktritts­versicherung sowie verschiedene Pakete von Reise­versicherungen bezüglich ihrer Preise und Leistungen vergleichen.

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Die Testsieger 2023 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Fazit

Wer eine Reise storniert, muss mit Stornokosten rechnen und gerade kurz vor Reisebeginn können diese sehr hoch sein. Daher lohnt es sich, sich mit einer Reiserücktritt­versicherung dagegen abzusichern. Es ist sinnvoll, diese mit einer Reiseabbruch­versicherung zu kombinieren.

Die häufigsten Fragen zur Reiserücktritts­versicherung

Was sind Gründe für einen Reiserücktritt?

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Welche Gründe für einen Reiserücktritt Versicherer akzeptieren, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Typischerweise sind z.B. plötzliche schwere Erkrankungen, Todesfälle in der Familie oder schwere Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers und weitere schwerwiegende Gründe für einen Reiserücktritt versichert. Der Grund für den Reiserücktritt darf zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht bekannt sein.

Wann kann ich die Reiserücktritts­versicherung in Anspruch nehmen?

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Sie können Ihre Reiserücktritts­versicherung in Anspruch nehmen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis Sie daran hindert, eine bereits gebuchte Reise anzutreten. Wenn es sich um eines der Ereignisse handelt, die Ihr Versicherer als legitimen Grund für einen Reiserücktritt ansieht (überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen) erstattet er Ihnen die Stornierungs- oder Umbuchungskosten.

Wie viel kostet eine Reiserücktritts­versicherung?

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Wie viel eine Reise­versicherung kostet, hängt vom Preis der Reise und der Anzahl der Versicherten ab. Eine allein reisende Person könnte sich z.B. ab 11,88 Euro für den Rücktritt von einer Reise im Wert von 700 Euro versichern.

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Katharina Burnus
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