Erwerbsminderungsrente
- Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt einen Teil des Einkommensausfalls bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall.
- Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, wer mind. die letzten 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung war und mind. 3 Jahre aktiv Beiträge eingezahlt hat.
- Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Wer noch 3 – 6 Stunden arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente.
- Die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente liegt knapp über 700 Euro. Dies reicht in den meisten Fällen nicht aus.
- Deutlich umfassenderen Schutz bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sollte so frühzeitig wie möglich abgeschlossen werden.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Wer dauerhaft zu krank ist, um ein berufliche Tätigkeit auszuüben und Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Ein Antrag auf diese Rentenform ist möglich, wenn der Versicherte mindestens fünf Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung war und mindestens drei Jahre lang aktiv Beiträge eingezahlt hat. Diese drei Jahre müssen nicht aneinanderfolgend gewesen sein.
Was gilt für Selbständige?
Wie hoch ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem individuellen Rentenanspruch der Versicherten. Eine Rolle spielt dabei, wie viele Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und wie viele Rentenpunkte dabei gesammelt wurden. In die Berechnung der Erwerbsminderungsrente fließt außerdem der Zeitraum bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters ein.
Die Deutsche Rentenversicherung gab für vollständige Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2017 eine durchschnittliche Rentenhöhe von 716 Euro an. Versicherte mit einer teilweisen Erwerbsminderung erhielten im Schnitt 410 Euro Rente. Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält und über kein weiteres Einkommen verfügt, ist neben der Rente somit in der Regel auf die staatliche Grundsicherung angewiesen.
Wann bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente?
Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist an die folgenden Voraussetzungen gebunden:
- Mindestens fünf Jahre Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung
- Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenkasse in den letzten fünf Jahren vor dem Rentenantrag
- In den letzten fünf Jahren wurden für mindestens drei Jahre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Dabei muss es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln.
- Dem Versicherten ist es pro Tag nicht möglich, länger als sechs Stunden einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Maßgeblich dafür ist nicht die Tätigkeit in einem bestimmten Beruf, sondern eine beliebige Arbeitstätigkeit. Die Qualifikationen der Betroffenen spielen dafür keine Rolle.
Volle und halbe Erwerbsunfähigkeit
Bei einem Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente kann der Rentenversicherer die Aufnahme einer Teilzeitarbeit fordern. Im ungünstigsten Fall müssen ausgebildete Fachkräfte dabei auch unqualifizierte Tätigkeiten akzeptieren. Die volle Erwerbsminderungsrente kann beantragt werden, wenn Versicherte belegen können, dass sie aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt keine Teilzeitstelle finden.
Sonderregelungen gelten für Versicherte, die vor 1961 geboren wurden. Sie können eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn sie in ihrem erlernten und/oder dauerhaft ausgeübten Beruf keine Teilzeitstelle finden. Die Rentenversicherung besitzt bei diesem Personenkreis nicht das Recht, sie auf jede beliebige Tätigkeit zu verweisen.
Wie funktioniert bei der Erwerbsminderungsrente die Wartezeit?
Um einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen zu können, müssen Versicherte zunächst die fünfjährige Wartezeit erfüllen. Zur Wartezeit zählen insbesondere:
- Zeiträume, in denen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden
- Freiwillige Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder einem Rentensplitting
- Häusliche Pflegezeiten ohne gewerbsmäßigen Charakter
In die Wartezeit werden von den Rentenversicherungsträgern jedoch auch Phasen einbezogen, in denen Versicherte eine oder mehrere der folgenden Leistungen erhalten haben:
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
- Übergangsgeld (während einer beruflichen Bildungsmaßnahme oder einer medizinischen Rehabilitation)
Hinweis: Arbeitslosengeld II wirkt sich inzwischen nicht mehr auf die Wartezeit für eine Erwerbsminderungsrente aus. Zwischen Januar 2005 und Dezember 2010 hatte der Gesetzgeber eine Anrechnung zunächst vorgesehen.
Berufseinsteiger haben in den ersten fünf Jahren ihrer Berufstätigkeit kaum Chancen, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, da sie die Wartezeit noch nicht erfüllen können. Ausnahmen gelten lediglich bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Hier kann die Zahlung eines einzigen Rentenbeitrags anspruchsbegründend wirken. Freizeitunfälle können nach einem Jahr der Beitragszahlung einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente begründen.
Ausnahmeregelungen sind außerdem für die ersten Jahre nach dem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums vorgesehen: Wenn innerhalb der ersten sechs Jahre nach dem Ausbildungsende eine volle Erwerbsminderung eingetreten ist und in den vorhergehenden zwei Jahren für mindestens zwölf Monate Rentenbeiträge bezahlt wurden, besteht ein Rentenanspruch.
Wie beantrage ich Erwerbsminderungsrente?
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Dafür ist eine Reihe an Unterlagen nötig.
- Name und Anschrift der behandelnden Ärzte
- Nachweise über Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen
- Detaillierte Beschreibung und ärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Einschränkungen
- Chronologische Auflistung aller bisherigen Arbeitsverhältnisse inklusive Angaben zum jeweiligen Gehalt
Wann stelle ich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente am besten?
Nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit haben in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte für 72 Wochen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Bei Arbeitnehmern sind diesem Zeitraum außerdem die sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber vorgelagert.
Wenn absehbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft besteht, sollten Versicherte ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente jedoch vor Ablauf dieses Zeitraums stellen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt angesichts langer Bearbeitungszeiten einen frühzeitigen Rentenantrag (drei Monate nach dem Eintritt der Erwerbsminderung, sofern die Voraussetzungen für eine mögliche Rentenzahlung erfüllt sind).
Kann mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente auch abgelehnt werden?
Die Deutsche Rentenversicherung lässt Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente auch durch ihre eigenen sozialmedizinischen und juristischen Dienste prüfen. Die Zusage der Renten wird insgesamt restriktiv gehandhabt – derzeit wird jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt.
Versicherte, deren Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, können dieser Entscheidung innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Alternativ können sie persönlich Widerspruch in einer Geschäftsstelle der Rentenversicherung einlegen. Als Fristnachweis benötigen sie dann ein unterschriebenes Protokoll des Widerspruchs. Der Widerspruch kann zunächst formlos erfolgen. Für eine nachzureichende ausführliche und sachkundige Begründung sollten sich Betroffene professionelle juristische Unterstützung holen. Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, ist als letztes Mittel gegen den abschlägigen Bescheid eine Klage vor einem Sozialgericht möglich.
Zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Angesichts der Zugangshürden und der geringen Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sollten Arbeitnehmer und Selbständige möglichst eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Leistung einer privaten BU besteht in einer monatlichen Rente, der sog. Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe der BU-Rente kann bei Vertragsabschluss selbst bestimmt werden. So ist man im Fall der Fälle finanziell abgesichert.
»Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Fähigkeit zur Ausübung eines bestimmten Berufes versichert. Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird also nicht erst dann gezahlt, wenn gar keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift immer dann, wenn die Fähigkeit zur Ausübung des aktuell ausgeübten Berufes um mindestens 50% gemindert ist.«
Private BU ja oder nein?
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine private Absicherung brauchen, Hilfe bei der Suche nach einem guten BU-Tarif oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, dann kontaktieren Sie unsere unabhängigen Versicherungsberater. Unsere BU-Experten können Sie umfassend beraten und Ihnen Ihre Optionen aufzeigen. Sie erreichen uns unter 030 – 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Nutzen Sie auch gern unser kostenfreies Vergleichsformular.
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