Kleingarten­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Kleingarten-/Lauben­versicherung sichern sich Kleingärtner gegen verschiedene Schäden durch zum Beispiel Einbruch, Feuer und Vandalismus ab: Im Schadensfall bezahlt die Versicherung die Reparatur oder Neubeschaffung Ihres beschädigten Eigentums.
  • Der Versicherungsschutz lässt sich auf weitere Schadensarten erweitern.
  • Gartenlauben können ab 34,59 € pro Jahr gegen zahlreiche Schäden versichert werden.
  • Sie können nicht nur die Gartenlaube, ihre Verglasungen und den Hausrat darin, sondern auch zum Beispiel Gartenmöbel und Solaranlagen versichern.
  • Gruppen­versicherungen – zum Beispiel für die Mitglieder eines Kleingartenvereins – sind grundsätzlich günstiger als Einzel­versicherungen.

Das erwartet Sie hier

Wann Sie eine Kleingarten­versicherung bzw. Lauben­versicherung brauchen, was diese für Sie leistet und was das kosten kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Vorteile unserer Versicherung
  2. Wer braucht die Versicherung?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Versicherungen vergleichen
  7. Fazit
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Diese Vorteile bietet unsere Lauben­versicherung

Das leistet unsere Lauben­versicherung

  • Versichert die Laube, den Hausrat darin und alle Verglasungen
  • Versicherung gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus
  • Bezahlt den Wiederaufbauwert der Laube/des Wochenendhauses
  • Versicherung von Gewächshäusern, Solaranlagen und der Entfernung gestürzter Bäume kann für einen Aufpreis hinzugefügt werden
  • Übernahme von Abbruch- und Aufräumkosten

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Wer braucht eine Kleingarten-/Lauben­versicherung?

Die Kleingarten-/Lauben­versicherung ist keine Pflicht

Eine Kleingarten-/Lauben­versicherung ist in Deutschland grundsätzlich keine Pflicht. Vorgaben kann es höchstens vom Kleingartenverein geben. Eine Absicherung empfiehlt sich unabhängig von den Vorgaben des Kleingartenvereins für alle Kleingärtner, die Werte auf ihrer Parzelle besitzen – sei es durch Gegenstände, die auf dem Grundstück vorhanden sind, oder durch die Laube. Hat die Laube keinen nennenswerten Wert und gibt es keine Gegenstände von Wert auf dem Grundstück, ist eine Kleingarten-/Lauben­versicherung womöglich nicht sinnvoll.

Vorteile für Vereinsmitglieder

Wenn der Kleingarten an einen Verein angebunden ist, haben Laubenbesitzer oft die Möglichkeit, sich über eine preiswerte Gruppen­versicherung absichern zu lassen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne!

Wer kann sich versichern?

Damit ein Garten als Schrebergarten gilt und entsprechend versichert werden kann, muss er

  • privat und zu Erholungszwecken genutzt werden
  • Teil einer Anlage mehrerer miteinander verbundener Kleingärten sein
  • Maximal 400 Quadratmeter groß sein.
  • Falls es eine Laube gibt, darf diese maximal 24 Quadratmeter groß sein und darf sich nicht zum dauerhaften Wohnen eignen.

Voraussetzung für den Abschluss einer Lauben-/Kleingarten­versicherung ist bei vielen Anbietern die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein. Wenn Sie keinem Verein angehören, achten Sie auf diesen Passus bei der Suche nach einer Versicherung.


Pflichten von Kleingärtnern

Wer einen Kleingarten besitzt, muss sich dabei nach bestimmten Regeln und Vorschriften richten – das gilt sowohl für Regeln des Kleingartenvereins, als auch für Vorschriften, die sich auch regional unterschieden können. Einen Überblick dazu, was Kleingärtner bei der Nutzung ihrer Grundstücke beachten müssen, bietet Stiftung Warentest in einem Artikel zu diesem Thema:

Stiftung Warentest: Was Kleingärtner wissen sollten


Was decken andere Versicherungen bereits ab?

Welche Versicherung Sie für Ihren Garten brauchen, hängt von dessen Standort ab. Ist der Garten Teil des Grundstücks, auf dem auch Ihr Wohnhaus steht, können Sie die Ausstattung über die Hausrat­versicherung und die Gartenlaube über die Wohngebäude­versicherung absichern. Eine separate Versicherung für Ihren Garten und Ihre Gartenlaube wird nötig, wenn der Garten von Ihrem Wohnhaus entfernt ist, zum Beispiel, wenn es sich um einen Schrebergarten handelt.

Welche Leistungen bietet eine Kleingarten-/Lauben­versicherung?

Was ist versichert?

Die Lauben-/Kleingarten­versicherung schützt nicht nur Garten und Laube, sondern in der Regel auch alle Gegenstände, die sich auf dem Gelände befinden. Die Leistungen der verschiedenen Lauben-/Kleingarten­versicherungen unterscheiden sich in zahlreichen Details. Mehr zu den typischen Schäden, die durch die Versicherung abgedeckt werden:

Typische Schadensfälle der Lauben-/Kleingarten­versicherung


Auf diese Leistungen sollten bei Vertragsabschluss geachtet werden

Die Lauben­versicherung über den Verein ist meistens sehr günstig, doch man sollte sich vorab informieren, was genau im Leistungsfall versichert ist. Auch wenn eine Vereins­versicherung nicht existiert, sollten Sie beim Abschluss der Lauben-/Kleingarten­versicherung auf einige Leistungsmerkmale achten, wie zum Beispiel:

  • Absicherung bei Vandalismus
  • Absicherung bei Einbruchdiebstahl
  • Schutz bei Feuerschäden
  • Absicherung der Gebäudeverglasung
  • Übernahme von Abbruch- und Aufräumkosten
  • Absicherung des Hausrats
  • Ersatz von Gartengeräten
  • Ersatz zum Neuwert, nicht zum Zeitwert
  • Bewegungs- und Schutzkosten

Experten-Tipp

„Eine Lauben- beziehungsweise Kleingarten­versicherung sollte man immer zum Neuwert abschließen. Dies gilt für die Laube an sich und für den Hausrat der Laube.“

Foto von Benjamin Mai
Signatur von Benjamin Mai
Benjamin Mai
Berater

Optionale Zusatzleistungen

Am Gebäude:

  • Erhöhung der Versicherungssumme (zum Neuwert) bei Brand-, Blitz- und Explosionsschäden
  • Erhöhung der Versicherungssumme bei Einbruchdiebstahlschäden, einschließlich Schäden durch Vandalismus

Zusätzlich kann Folgendes abgesichert werden:

  • Schäden durch Sturm und Hagel
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Schäden an Gartenmöbeln, die im Freien stehen

Experten-Tipp

„Die meisten Gesellschaften bieten Ihren Kunden einen Grundschutz an, der die Gefahr „Feuer“ bis zu einer bestimmten Versicherungssumme abdeckt. Wem das nicht reicht, kann die Versicherungssumme erhöhen und zudem weitere Gefahren absichern lassen.“

Foto von Benjamin Mai
Signatur von Benjamin Mai
Benjamin Mai
Berater

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte immer dem Neuwert aller versicherten Gegenstände entsprechen. Beim Abschluss der Kleingarten-/Lauben­versicherung muss der Antragsteller eine Aufstellung des geschätzten Preises seines Inhalts abgeben. Zu diesem Inhalt zählen unter anderem:

  • Möbel
  • Gasherd/E-Herd
  • Kühlschrank
  • Grill
  • Küchengeräte
  • Kleidung
  • Rasenmäher
  • Gartengeräte

In der Regel beträgt die Versicherungssumme einer Laube etwa 5000 Euro. Der Inhalt wird meist in Höhe von 3000 Euro versichert. Diese Summe kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden – und natürlich auch von Tarif zu Tarif. Bei unserer Lauben­versicherung in Zusammenarbeit mit der Feuersozietät kann die Laube – je nach ihrer Grundfläche – mit einer Summe von 15.000 bis 37.500 Euro und der Hausrat darin mit einer Summe von 4.000 bis 9.000 Euro versichert werden. Für einige Gegenstände, zum Beispiel Gartenmöbel, Fahrräder und Sportgeräte, sind gesonderte Versicherungssummen möglich, zum Beispiel 500 Euro oder 250 Euro.

Achten Sie darauf, Unter­versicherung zu vermeiden, und informieren Sie Ihren Versicherer, wenn sich durch Neuanschaffungen oder bauliche Maßnahmen der Wert Ihrer Laube oder Ihres Gartens erhöht. So stellen Sie sicher, dass Ihnen im Schadensfall der Schaden ohne Abzüge erstattet wird.


Was ist von der Kleingarten-/Lauben­versicherung ausgeschlossen?

In der Regel sind bei der Kleingarten-/Lauben­versicherung folgende Gegenstände vom Versicherungsschutz ausgenommen:

  • Bargeld, Kunstgegenstände, Schmucksachen, Antiquitäten, Pelze etc.
  • Unterhaltungselektronik, wie z. B. CDs, Funkgeräte, Mp3-Player etc.
  • Gartenerzeugnisse und Pflanzen, Vögel und Bienenvölker
  • Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die bereits erwähnten reduzierten Versicherungssummen für einige Gegenstände.

Die Kleingarten-/Lauben­versicherung kündigen – so geht’s

Falls Sie Ihre Versicherung nicht mehr brauchen, weil Sie Ihren Garten verkaufen oder ein besseres Angebot gefunden haben, können Sie diese schriftlich kündigen. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist. Typisch sind hier drei Monate. Falls Sie über Ihren Kleingartenverein versichert sind, sollten Sie diesen über Ihre Kündigung informieren. Kündigen Sie nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch.

Was kostet eine Lauben-/Kleingarten­versicherung?

Kostenfaktoren

Die Kosten einer Lauben-/Kleingarten­versicherung hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Grundfläche der Gartenlaube
  • Wert der zu versichernden Sachen
  • Versicherte Schäden
  • Erweiterungen des Versicherungsschutzes, z.B. auf Gewächshäuser oder Garagen

Ob es im Schadensfall einen Selbstbehalt gibt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.


Kostenbeispiel

Mögliche Kosten einer Lauben­versicherung sehen zum Beispiel so aus:

Was wird versichert?Jährliche Prämie
Laube (15 qm) und Hausrat42,70 €
Laube (24 qm) und Hausrat72,30 €
Nur Laube (15 qm)34,59 €

Was kostet Sie eine Lauben-/Kleingarten­versicherung?

Die Testsieger 2023 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Kleingarten-/Lauben­versicherung im Test

Unser Test

Unsere Versicherungsfachleute haben sich die verschiedenen Tarife der Kleingarten-/Lauben­versicherung angeschaut. Im Fokus standen dabei die Policen der Generali und der Feuersozietät Berlin. Der aktuelle Test stammt aus dem Jahr 2016. Sobald uns ein aktuellerer Test vorliegt, finden Sie das Ergebnis auf dieser Seite. Beachten Sie: Seit 2019 heißt die Generali Kleingarten­versicherung Dialog Kleingarten­versicherung.


Testergebnisse der Generali (Dialog) und Feuersozietät Berlin

Als Grundlage für den durchgeführten Test diente ein Modell-Kleingarten mit folgenden Eigenschaften:

  • Größe der Laube: 20 Quadratmeter
  • Gebäudewert: 5.000 Euro
  • Inhaltswert: 4.000 Euro
  • Küche: 1.000 Euro
  • Möbel: 500 Euro
  • Fernseher: 200 Euro
  • Radio: 50 Euro
  • Matratze/Bett: 50 Euro
  • Gartengeräte: 1.900 Euro
  • Größe Geräteschuppen: 4 Quadratmeter

Gebäude

GeneraliFeuersozietät
Feuerbis 5.000 €bis 23.500 €
Leitungswassergegen Mehrbeitragbis 23.500 €
Sturmgegen Mehrbeitragbis 23.500 €

Inhalt

GeneraliFeuersozietät
Feuerbis 2.000 €bis 7.000 €
Leitungswassergegen Mehrbeitragbis 7.000 €
Sturm/Hagelgegen Mehrbeitragbis 7.000 €
Einbruch/Diebstahlbis 2.000 €bis 7.000 €

Leistungen

GeneraliFeuersozietät
Gebäudeverglasungbis 500 €mitversichert
Mobiliarverglasungnicht versicherbarmitversichert
Geräteschuppengegen Feuermitversichert
Gartenmöbelgegen Mehrbeitrag70 €, bis 1 % der VS
Gewächshausgegen Mehrbeitraggegen Mehrbeitrag
Gartengerätemitversichertmitversichert
Elektrogartengerätemitversichertmitversichert
Radio/Fernseherbis 250 € mitversichert
Gartenkulturen, Beete, Gewächse etc.mitversichert, nur gegen Feuermitversichert, nur gegen Feuer
Aufräum- und Abbruchkostenbis 250 €mitversichert
Zäune, Gartentoremitversichertmitversichert
Garagenneingegen Mehrbeitrag
Müssen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden?neinTüren müssen mit Sicherheitsschloß gesichert sein

So wurde getestet

lesen

Die Anzahl der Versicherungsgesellschaften, die eine Kleingarten-/Lauben­versicherung anbieten, ist in Deutschland stark begrenzt. Am Test nahmen zwei dieser Anbieter teil, die Generali und die Feuersozietät Berlin, wobei zwei weitere Versicherungen die Teilnahme am Test ablehnten.

Der Fokus der Überprüfung lag klar auf den angebotenen Leistungen. Der Preis spielte in Bezug auf die Benotung keine Rolle. Für bestimmte ausgewählte Leistungen wurden Punkte vergeben, wobei ein maximaler Endpunktestand von 57 Punkten erreicht werden konnte. Leistungen die nicht oder nur gegen einen Mehrbeitrag enthalten waren, führten zu einem Punktabzug.

Testsieger Feuersozietät Berlin

Mit 51 von 57 möglichen Punkten ging die Feuersozietät Berlin als Testsieger aus der Prüfung hervor. Die Versicherung erzielte eine Endnote von 1,7 und konnte sich im Vergleich mit der Generali (Endnote 3,5) deutlich hervorheben.

Der Jahresbeitrag für die Versicherung des Modell-Kleingartens liegt bei 62,40 Euro, wobei sämtliche Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch/Diebstahl bis zu einem bestimmten Betrag im Versicherungsschutz enthalten sind, sowohl in Bezug auf das Gebäude, als auch auf den Inhalt.

Testergebnis: Leistungsumfang entscheidend

Das Angebot der Feuersozietät Berlin hat sich im Test mit einer Gesamtpunktzahl von 51 deutlich durchgesetzt. Die Generali ist zwar günstiger, kommt aufgrund der geringeren Leistungen aber nur auf 37,5 Punkte. Gebäudeschäden durch Leitungswasser oder Sturm/Hagel sind bei der Generali nur gegen einen Mehrbeitrag versicherbar, während diese Schäden bei der Feuersozietät Berlin bis 23.500 Euro mitversichert sind. Die Mobiliarverglasung ist bei der Generali nicht versicherbar, im Leistungspaket des Testsiegers ist diese Absicherung wiederum enthalten.

Sicherheitsvorschriften bei der Feuersozietät Berlin

Der Versicherungsschutz des Testsiegers ist an bestimmte Sicherheitsvorschriften gebunden. Die Türen müssen zum Beispiel mit einem Sicherheitsschloss gesichert sein. Das bedeutet, dass die Versicherung nach einem Diebstahl oder der Beschädigung des Inventars nur dann zahlt, wenn die Vorschriften erfüllt wurden. Bei der Generali gelten solche Versicherung­sbedingungen nicht.

Lauben-/Kleingarten­versicherungen vergleichen – darauf sollten Sie achten

So finden Sie die passende Versicherung

Bei der Lauben-/Kleingarten­versicherung gibt es nicht so viele Anbieter wie bei anderen Typen der Versicherung. Dennoch haben Sie die Wahl zwischen mehreren Versicherern und Tarifen. Darauf können Sie bei der Auswahl achten.

  • Haben Sie die Chance, als Mitglied eines Kleingartenvereins eine besonders günstige Versicherung abzuschließen?
  • Welche Voraussetzungen gelten bei dem Versicherer?
  • Welche Gebäude und Gegenstände sind versichert? Gegen welche Schäden?
  • Passt die Versicherungssumme zum Wert der Gegenstände, die Sie versichern möchten?

Darauf sollten Sie achten

Teilweise unterscheiden sich Versicherung­sbedingungen nach dem Standort des zu versichernden Kleingartens. Achten Sie darauf, wenn sie die Versicherungsunterlagen lesen, ebenso wie auf maximale Versicherungssummen und besondere Bedingungen für bestimmte Schadensarten oder Arten von Gegenständen. Achten Sie auch darauf, korrekte Angaben zu Ihrem Grundstück zu machen und geben Sie zum Beispiel die Größe Ihrer Laube genau an.

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Fazit

Wer einen Kleingarten hat, der nicht direkt an das eigene Haus anschließt, braucht für diesen eine separate Kleingarten- oder Lauben­versicherung, wenn Versicherungsschutz für Gartenmöbel, Geräte oder die Laube selbst gewünscht ist. Eine solche Versicherung kann man für umgerechnet wenige Euro im Monat abschließen.


Die häufigsten Fragen zur Kleingarten-/Lauben­versicherung

Welche Versicherung braucht man für den Kleingarten?

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Kleingärten – inklusive Gartenlauben und Gartengeräten – können mit einer Kleingarten- oder Lauben­versicherung gegen die wichtigsten Schäden (Feuer, Elementarschäden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus) versichert werden.

Wie versichert man eine Gartenlaube?

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Befindet sich die Gartenlaube in einem Garten, der direkt an das Wohnhaus anschließt, kann sie in der Gebäude­versicherung mitversichert werden. Ist der Garten als typischer Kleingarten oder Schrebergarten vom Wohnhaus getrennt, kann die Laube über eine Kleingarten- oder Lauben­versicherung versichert werden.

Was kostet eine Lauben­versicherung?

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Eine Lauben­versicherung gibt es für umgerechnet wenige Euro im Monat – eine 15 Quadratmeter große Laube mitsamt Hausrat kann zum Beispiel für 42,70 Euro im Jahr versichert werden. Kostenfaktoren sind Größe, Wert und Bauweise der Laube sowie der Wert ihres Inhalts und die Schäden, gegen die sie versichert sein soll.

Was ist im Garten versichert?

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Es ist möglich, eine Gartenlaube, deren Verglasung, Solaranlagen, Umzäunungen, die Entfernung umgestürzter Bäume und weiteres zu versichern. Dies kann über die Wohngebäude­versicherung und die Hausrat­versicherung oder eine separate Kleingarten- beziehungsweise Lauben­versicherung geschehen. Ist der Garten in der Hausrat­versicherung? Das hängt davon ab, ob er direkt an das Haus anschließt.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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