Kleingarten­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kleingarten­versicherung sichert gegen Schäden im Schrebergarten durch etwa Einbruch, Feuer und Vandalismus ab. Der Versicherungsschutz lässt sich auf weitere Schadensarten erweitern.
  • Im Schadensfall bezahlt die Versicherung die Reparatur oder Neubeschaffung Ihres beschädigten Eigentums.
  • Sie können nicht nur die Laube, ihre Verglasungen und den Hausrat darin, sondern auch zum Beispiel Gartenmöbel und Solaranlagen versichern.
  • Gartenlauben können ab 34,59 € pro Jahr gegen zahlreiche Schäden versichert werden.
  • Gruppen­­versicherungen – zum Beispiel für die Mitglieder eines Kleingartenvereins – sind grundsätzlich günstiger als Einzel­­versicherungen.

Das erwartet Sie hier

Was eine Kleingarten­versicherung ist, was sie leistet und wie Sie die passende Absicherung für Ihre Laube oder Schrebergarten finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Kleingarten­­versicherung?
  2. Wer braucht sie?
  3. Was zahlt die Lauben­­versicherung?
  4. Was zahlt sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Schrebergarten­­versicherung finden
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Kleingarten­versicherung?

Kleingartenbesitzer stecken oft viel Geld und Mühe in die Gestaltung und Pflege ihrer Parzelle und Gartenlaube. Wenn zum Beispiel ein Sturm einen Baum ins Gewächshaus stürzen lässt oder Diebe in die Laube einbrechen und alle Ausstattung darin stehlen, ist das nicht nur enttäuschend, sondern auch teuer – und wird nur in bestimmten Fällen von der Hausrat­versicherung abgedeckt. Sie können sich jedoch mit einer Kleingarten­versicherung (auch: Lauben­versicherung) für solche Situationen absichern. Ein Vergleich verschiedener Tarife hilft Ihnen, die Versicherung zu finden, die zu Ihrem Kleingarten passt.


Wie funktioniert eine Kleingarten­versicherung?

Die Kleingarten­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden in Ihrem Kleingarten. Sie ist meist eine Kombination aus einer Wohngebäude-, Hausrat- und Glasbruch­versicherung für Garten und Laube. Sie versichert also nicht nur Ihre Gartenlaube, sondern auch alles, was sich darin befindet. Sie können auch beispielsweise ein Gewächshaus oder die Solaranlage auf dem Laubendach in die Versicherung einschließen.

Kommt es zu einem versicherten Schaden – zum Beispiel durch ein Feuer oder auslaufendes Leitungswasser -, erstattet die Versicherung Ihnen die Kosten für die Aufräumarbeiten und die Reparatur beziehungsweise den Ersatz Ihres beschädigten Eigentums. 

Vorteile einer guten Kleingarten­versicherung

  • Die Versicherung zahlt für den Wiederaufbau oder Ersatz Ihrer Gartenlaube
  • Versicherungsschutz lässt sich auf Solaranlagen, Gewächshäuser und ähnliches erweitern
  • Auch Tarife ohne Selbst­beteiligung
  • Kostengünstiger Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder

Nachteile

  • Wenn der Garten Teil Ihres Grundstücks ist, greifen die Hausrat- und die Wohngebäude­versicherung und es ist keine separate Kleingarten­versicherung nötig
  • Bestimmte Gegenstände sind vom Versicherungsschutz ausgenommen

Wer braucht sie?

Standort ist entscheidend

Ob Sie eine Kleingarten­versicherung für Ihren Garten benötigen, hängt von dessen Standort ab: Ist der Garten Teil des Grundstücks, auf dem auch Ihr Wohnhaus steht, können Sie die Ausstattung über die Hausrat­versicherung und das Gartenhaus über die Wohngebäude­versicherung absichern.

Icon Landkarte

Eine separate Versicherung für Ihren Garten und Ihre Gartenlaube wird nötig, wenn der Garten von Ihrem Wohnhaus entfernt ist, zum Beispiel, wenn es sich um einen Schrebergarten in einer Anlage handelt.


Die Lauben­versicherung ist keine Pflicht

Eine Kleingarten­versicherung ist in Deutschland grundsätzlich keine Pflicht. Vorgaben kann es höchstens vom Kleingartenverein geben. Eine Absicherung empfiehlt sich unabhängig von den Vorgaben des Kleingartenvereins für alle Kleingärtner, die Werte auf ihrer Parzelle besitzen – sei es durch Gegenstände, die auf dem Grundstück vorhanden sind, oder durch die Laube. Hat die Laube keinen nennenswerten Wert und gibt es keine Gegenstände von Wert auf dem Grundstück, ist eine Lauben­versicherung womöglich nicht sinnvoll.


Vorteile für Vereinsmitglieder

Wenn der Schrebergarten an einen Verein angebunden ist, haben Laubenbesitzer oft die Möglichkeit, sich über eine preiswerte Gruppen­versicherung absichern zu lassen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne!

Wann und was genau zahlt eine Kleingarten­versicherung?

Was ist versichert?

Die Kleingarten­versicherung schützt nicht nur Garten und Laube, sondern in der Regel auch alle Gegenstände, die sich auf dem Gelände befinden. Die Leistungen der verschiedenen Lauben­versicherungen unterscheiden sich jedoch in zahlreichen Details.


Das leistet die Versicherung von transparent-beraten.de und Finanzgewissen

  • Versichert die Laube, den Hausrat darin und alle Verglasungen
  • Versicherung gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus
  • Bezahlt den Wiederaufbauwert der Laube/des Wochenendhauses
  • Versicherung von Gewächshäusern, Solaranlagen und der Entfernung gestürzter Bäume kann für einen Aufpreis hinzugefügt werden
  • Übernahme von Abbruch- und Aufräumkosten

Optionale Zusatzleistungen

Am Gebäude

  • Erhöhung der Versicherungssumme (zum Neuwert) bei Brand-, Blitz- und Explosionsschäden
  • Erhöhung der Versicherungssumme bei Einbruchdiebstahlschäden, einschließlich Schäden durch Vandalismus

Zusätzlich kann Folgendes abgesichert werden

  • Schäden durch Sturm und Hagel
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Schäden an Gartenmöbeln, die im Freien stehen

Was zahlt sie nicht?

Das ist nicht versichert

  • Bargeld, Kunstgegenstände, Schmucksachen, Antiquitäten, Pelze etc.
  • Unterhaltungselektronik, wie zum Beispiel CDs, Funkgeräte, Mp3-Player etc.
  • Gartenerzeugnisse und Pflanzen, Vögel und Bienenvölker
  • Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger
  • Meist sind auch Mähroboter, Gartengrills oder Trampoline vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Was kostet eine Kleingarten­versicherung?

Kostenbeispiel

Mögliche Kosten einer Lauben­versicherung sehen zum Beispiel so aus:

Was wird versichert?Jährlicher Beitrag
Laube (15 qm) und Hausrat42,70 €
Laube (24 qm) und Hausrat72,30 €
Nur Laube (15 qm)34,59 €

Was beeinflusst die Kosten einer Kleingarten­versicherung?

  • Grundfläche der Gartenlaube
  • Wert der zu versichernden Sachen
  • Versicherte Schäden
  • Erweiterungen des Versicherungsschutzes, zum Beispiel auf Gewächshäuser oder Garagen
  • Vertragslaufzeit (in der Regel Nachlass bei längeren Verträgen)
  • Zahlungsweise (meist Rabatt bei jährlicher Beitragszahlung)
  • Ob es im Schadensfall einen Selbstbehalt gibt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.

Was kostet Sie eine Lauben-/Kleingarten­versicherung?

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Kleingarten­versicherungen im Test

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Wir haben zwei der größten Anbieter für Kleingarten­versicherungen und ihre Tarife mithilfe eines Modell-Kleingartens geprüft und bewertet. Den kompletten Testbericht und die wichtigsten Ergebnisse finden Sie auf unserer separaten Seite zum Thema.

Kleingarten­versicherung im Test

So wählen Sie die richtige Kleingarten­versicherung aus

Kleingarten­versicherungen vergleichen

Bei der Lauben­versicherung beziehungsweise Kleingarten­versicherung gibt es nicht so viele Anbieter wie bei anderen Versicherungen. Dennoch haben Sie die Wahl zwischen mehreren Versicherern und Tarifen. Darauf können Sie beim Vergleich achten:

  • Mitglieder­versicherung
    Haben Sie die Chance, als Mitglied eines Kleingartenvereins eine Versicherung abzuschließen? Die Lauben­versicherung über den Verein ist meistens sehr günstig, doch Sie sollten sich vorab informieren, was genau im Leistungsfall versichert ist.
  • Voraussetzungen
    Welche Voraussetzungen gelten bei dem Versicherer? Müssen Sie zum Beispiel Vereinsmitglied sein, um die Versicherung abschließen zu können? Gilt Ihr Garten als Kleingarten?
  • Versicherungsumfang
    Welche Gebäude und Gegenstände sind versichert? Gegen welche Schäden? Dies können Sie in den Versicherungs­bedingungen nachlesen.
  • Versicherungssumme
    Passt die Versicherungssumme zum Wert der Gegenstände, die Sie versichern möchten? Was ist die maximale Versicherungssumme? Achten Sie auch darauf, dass die Versicherung Ihnen den Neuwert, nicht den Zeitwert ersetzt.
  • Angaben
    Achten Sie auch darauf, korrekte Angaben zu Ihrem Grundstück zu machen und geben Sie zum Beispiel die Größe Ihrer Laube genau an. Sonst kann es sein, dass die Versicherung im Schadenfall weniger oder nicht zahlt.

Auf diese Leistungen sollten Sie bei Vertragsabschluss achten

  • Absicherung bei Vandalismus
  • Absicherung bei Einbruchdiebstahl
  • Schutz bei Feuerschäden
  • Absicherung der Gebäudeverglasung
  • Übernahme von Abbruch- und Aufräumkosten
  • Absicherung des Hausrats
  • Ersatz von Gartengeräten
  • Bewegungs- und Schutzkosten

So gehen Sie beim Abschluss vor

Beantragen Sie eine Kleingarten­versicherung, müssen Sie Angaben zu Ihrem Garten machen, zum Beispiel zu Bauweise und Wert der Laube, zum Wert des Hausrats und welche Gefahren Sie versichern möchten. Zudem können Sie Zusatzoptionen auswählen, wie die Versicherung eines Gewächshauses, einer Solaranlage oder die Absicherung gegen Vandalismusschäden. Nach Antragstellung überprüft der Versicherer, ob alle Voraussetzungen für eine Kleingarten­versicherung erfüllt sind.

Im Falle eines versicherten Schadens müssen Sie diesen unverzüglich dem Versicherer melden. Meist geht dies telefonisch, per E‑Mail oder Online-Formular. Der Versicherer prüft dann den Schaden und erstattet Ihnen die entstandenen Kosten.

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Kleingarten­versicherung begehen sollten

lesen
  • Ersatz zum Zeitwert wählen
    Wird Ihnen im Schadensfall der Zeitwert erstattet, erhalten Sie meist weniger Geld als bei einer Erstattung zum Neuwert. Der Grund: Es werden wertmindernde Faktoren wie Abnutzung und Alter berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Erstattung zum Neuwert zu wählen.
  • Keine korrekten Angaben machen
    Machen Sie unbedingt korrekte Angaben zur Ausstattung und zum Wert Ihres Kleingartens, damit es nicht zu einer Unter­versicherung kommt. Das würde bedeuten, dass die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist und unter dem Wert Ihres Kleingartens liegt. Im Schadenfall übernimmt dann der Versicherer nicht alle Kosten.
  • Sicherheitsvorschriften des Versicherers nicht umsetzen
    Einige Versicherer ver­pflichten Sie beim Abschluss einer Kleingarten­versicherung, Sicherheitsvorschriften zu befolgen. Eine Vorschrift kann beispielsweise sein, in der kalten Jahreszeit Rohrbrüche durch Frost zu verhindern, indem Sie entweder die Laube ausreichend heizen oder alle wasserführenden Anlagen entleeren. Lesen Sie unbedingt in den Versicherungs­bedingungen nach, welche Sicherheitsvorschriften Sie für einen vollständigen Versicherungsschutz einhalten müssen.
  • Versicherungsleistungen nicht anpassen
    Der Wert von Kleingärten kann sich stark unterscheiden: Während die einen nur einen Werkzeugschuppen auf dem Grundstück stehen haben, haben andere eine Laube, teure Gartenmöbel, ein Gewächshaus oder sogar eine Solaranlage. Passen Sie Ihre Versicherung der Ausstattung Ihres Gartens und den Risiken an.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Versicherungsvoraussetzungen prüfen

„Ihr Garten kann nur mit einer Kleingarten­versicherung versichert werden, wenn er als Kleingarten gilt. Dafür muss er folgende Bedingungen erfüllen (Quelle: BKleingG § 1-3):

  • Er muss privat und zu Erholungszwecken genutzt werden.
  • Der Garten muss Teil einer Anlage mehrerer miteinander verbundener Kleingärten sein.
  • Er darf maximal 400 Quadratmeter groß sein.
  • Die Laube darf maximal 24 Quadratmeter groß sein und sich nicht zum dauerhaften Wohnen eignen.

Viele Anbieter setzen außerdem eine Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein für einen Vertragsabschluss voraus. Wenn Sie keinem Verein angehören, achten Sie auf diesen Passus bei der Suche nach einer Versicherung.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Zum Neuwert abschließen

„Eine Lauben- beziehungsweise Kleingarten­versicherung sollten Sie immer zum Neuwert abschließen. Mit „Neuwert“ sind die Kosten gemeint, die Sie aufbringen müssten, um einen gleichartigen Kleingarten zu kaufen oder wiederherzustellen. Dies gilt für die Laube an sich und für den Hausrat der Laube.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
So hoch sollte die Versicherungssumme sein

„Wenn Sie eine Kleingarten­versicherung beantragen, müssen Sie den Wert des Inhalts des Kleingartens schätzen. Zu diesem Inhalt zählen unter anderem:

  • Möbel
  • Gasherd/E-Herd
  • Kühlschrank
  • Grill
  • Küchengeräte
  • Kleidung
  • Rasenmäher
  • Gartengeräte

In der Regel beträgt die Versicherungssumme einer Laube etwa 5000 Euro. Der Inhalt wird meist in Höhe von 3000 Euro versichert. Diese Summe kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden – und natürlich auch von Tarif zu Tarif. Bei unserer Lauben­versicherung in Zusammenarbeit mit der Feuersozietät kann die Laube – je nach ihrer Grundfläche – mit einer Summe von 15.000 bis 37.500 Euro und der Hausrat darin mit einer Summe von 4.000 bis 9.000 Euro versichert werden. Für einige Gegenstände, zum Beispiel Gartenmöbel, Fahrräder und Sportgeräte, sind gesonderte Versicherungssummen möglich, zum Beispiel 500 Euro oder 250 Euro.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Grundschutz ergänzen

„Die meisten Gesellschaften bieten Ihren Kunden einen Grundschutz an, der die Gefahr „Feuer“ bis zu einer bestimmten Versicherungssumme abdeckt. Wem das nicht reicht, kann die Versicherungssumme erhöhen und zudem weitere Gefahren absichern lassen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 5:
Wertänderungen melden

„Vermeiden Sie eine Unter­versicherung und informieren Sie Ihren Versicherer, wenn sich durch Neuanschaffungen oder bauliche Maßnahmen der Wert Ihrer Laube oder Ihres Gartens erhöht. So stellen Sie sicher, dass Ihnen im Schadensfall der Schaden ohne Abzüge erstattet wird.“

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Berater

Experten-Tipp 6:
Sicherheitsvorschriften einhalten

„Der Versicherungsschutz des Testsiegers Feuersozietät ist an bestimmte Sicherheitsvorschriften gebunden. Die Türen müssen zum Beispiel mit einem Sicherheitsschloss gesichert sein. Das bedeutet, dass die Versicherung nach einem Diebstahl oder der Beschädigung des Inventars nur dann zahlt, wenn Sie die Vorschriften erfüllt haben. Bei der Generali gelten solche Versicherungs­bedingungen nicht.“

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Berater

Experten-Tipp 7:
Kriterien laut Stiftung Warentest

„Wer einen Kleingarten besitzt, muss bestimmte Regeln und Vorschriften zum Beispiel des Kleingartenvereins oder regionaler Verbände einhalten, aber auch bundesweite Gesetze befolgen, etwa das Bundeskleingartengesetz (Quelle: BKleingG). Stiftung Warentest bietet in einem Artikel einen Überblick, was Kleingärtner bei der Nutzung ihrer Grundstücke beachten müssen (Quelle: Stiftung Warentest). Kleingarten­versicherungen getestet hat Stiftung Warentest bis jetzt allerdings noch nicht. Die Ergebnisse unseres Tests von Kleingarten­versicherungen finden Sie in unserem Test-Kapitel.“

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Die häufigsten Fragen zur Kleingarten-/Lauben­versicherung

Welche Versicherung braucht man für den Kleingarten?

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Kleingärten – inklusive Gartenlauben und Gartengeräten – können Sie mit einer Kleingarten- oder Lauben­versicherung gegen die wichtigsten Schäden (Feuer, Elementarschäden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus) versichern.

Wie versichert man eine Gartenlaube?

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Befindet sich die Gartenlaube in einem Garten, der direkt an das Wohnhaus anschließt, kann sie in der Gebäude­versicherung mitversichert werden. Ist der Garten als typischer Kleingarten oder Schrebergarten vom Wohnhaus getrennt, kann die Laube über eine Kleingarten- oder Lauben­versicherung versichert werden.

Was kostet eine Lauben­versicherung?

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Eine Lauben­versicherung gibt es für wenige Euro im Monat – eine 15 Quadratmeter große Laube mitsamt Hausrat kann zum Beispiel für 42,70 Euro im Jahr versichert werden. Kostenfaktoren sind Größe, Wert und Bauweise der Laube sowie der Wert ihres Inhalts und die Schäden, gegen die sie versichert sein soll.

Was ist im Garten versichert?

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Sie haben die Möglichkeit eine Gartenlaube, deren Verglasung, Solaranlagen, Umzäunungen, die Entfernung umgestürzter Bäume und weiteres zu versichern. Dies kann über die Wohngebäude­versicherung und die Hausrat­versicherung oder eine separate Kleingarten- beziehungsweise Lauben­versicherung geschehen. Ist Ihr Garten in der Hausrat­versicherung abgedeckt? Das hängt davon ab, ob er direkt an das Haus anschließt.

Wie kündige ich meine Kleingarten­versicherung?

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Falls Sie Ihre Versicherung nicht mehr benötigen, weil Sie Ihren Garten verkaufen oder ein besseres Angebot gefunden haben, können Sie diese schriftlich kündigen. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist. Typisch sind drei Monate. Falls Sie über Ihren Kleingartenverein versichert sind, sollten Sie diesen über Ihre Kündigung informieren. Kündigen Sie nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch.

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Katharina Burnus
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