Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Unsere 7 Tipps und Tricks, wie Sie früher in Rente gehen und mit welchen Abzügen Sie bei einem verfrühten Renteneintritt rechnen müssen.
Inhalt dieser SeiteFrüher in Rente: Mögliche Abzüge bei einer Rente mit 60
Derzeit liegt die Regelaltersgrenze (auch Regelaltersrente genannt) bei 67 Jahren. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer, der mit 67 Jahren in Rente geht, keine Abzüge hinnehmen muss, solange als Voraussetzung die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren eingehalten wurde.
Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden, können ohne Abzüge sogar früher in Rente gehen.
Wer vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent hinnehmen. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent. Diese maximale Kürzung entsprechen 4 Jahre. Das bedeutet:
Selbst mit Abzügen ist eine vorzeitige staatliche Rente höchstens 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich!
Jeder vierte Deutsche geht frühzeitig in Rente
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes geht nahezu jeder vierte Deutsche frühzeitig in Rente. Allein im Jahr 2014 traten rund 197.000 Menschen trotz Abschlägen ihren vorzeitigen Ruhestand an. Dabei nahmen die betreffenden Personen durchschnittlich 23,47 Abschlagsmonate in Kauf und gingen knapp 2 Jahre vor Erreichen des Regelrentenalters in Rente.
Wer kann wann in Rente gehen?
Wie die persönliche Regelaltersgrenze ausfällt, ist vom eigenen Geburtsjahr abhängig. Beachten Sie dazu nachfolgende Tabelle. Aus der Tabelle ist zudem ersichtlich, welche Jahrgänge in welchem Alter ohne Abzüge in Rente gehen können.
Ein Beispiel: Arbeitnehmer, die 1948 geboren worden sind, können ohne eine Kürzung in Rente gehen, wenn sie 65 Jahre und 2 Monate alt sind.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Anhebung lt. § 235 SGB VI |
---|---|---|
vor 1947 | 65 Jahre | |
1947 | 65 Jahre | + 1 Monate |
1948 | 65 Jahre | + 2 Monate |
1949 | 65 Jahre | + 3 Monate |
1950 | 65 Jahre | + 4 Monate |
1951 | 65 Jahre | + 5 Monate |
1952 | 65 Jahre | + 6 Monate |
1953 | 65 Jahre | + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre | + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre | + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre | + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre | + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre | |
1959 | 66 Jahre | + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre | + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre | + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre | + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre | + 10 Monate |
1964 | 67 Jahre |
Rechenbeispiel: Abzug bei früherem Rentenbeginn
Grundsätzlich müsste ein 1964 geborener Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um eine monatliche Rente von 1.126 Euro zu erhalten. Geht er bereits mit 64 Jahren in Rente, sieht seine Rentenzahlung wie folgt aus:
Ursprüngliche Rentenzahlung mit Renteneintritt mit 67 Jahren | 1.126 € |
Frühzeitiger Rentenantritt | 3 Jahre 36 Monate |
Rentenabzüge (0,3 % pro Monat) | 10,8 % 121,61 € |
Rentenanspruch nach frühzeitigem Renteneintritt | 1.004,39 €* |
Beachten Sie auch, dass die Rentenzahlungen im Alter zu besteuern sind. Details hierzu finden Sie auf unserer separaten Seite:
Ansprechpartner: Deutsche Rentenversicherung
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rente, beispielsweise wie hoch diese ausfällt, ab wann Sie früher in Rente gehen können oder mit welchen Abschlägen Sie genau rechnen müssen, wenden Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Nur dort liegen alle relevanten Informationen vor und kann Ihnen eine konkrete Antwort für Ihre individuelle Situation gegeben werden.
Rente bereits mit 50? Früher in Rente im Detail
Grundsätzlich gilt: Wird die Mindestversicherungszeit eingehalten (aktuell: 35 Jahre), haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wird eine vorzeitige Rente angestrebt, müssen Arbeitnehmer teilweise deutliche Abzüge hinnehmen.
Im Allgemeinen dürfen Arbeitnehmer frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres ihre Rente antreten. Mit der schrittweisen Anhebung des Rentenbeginns ergibt sich daraus ein Abschlag zwischen 7,5 und höchstens 14,4 Prozent. Dieser Abzug gilt ein Leben lang, selbst wenn das Alter für den regulären Rentenbeginn erreicht wurde.
Früher in Rente je nach Alter
Rente mit 50
Die Rente mit 50 ist nur theoretisch möglich – und dies auch nur, wenn mit privatem Geld vorgesorgt wurde. Eine staatliche Rente wird für 50 Jahre alte Personen nicht ausgezahlt. (Ausnahmen gibt es für Menschen mit Behinderung und für Berufssoldaten.)
Der Hintergrund: Für jeden Monat, der zum eigentlichen Rentenbeginn fehlt, werden 0,3 Prozent vom eigentlichen Rentenanspruch abgezogen. Da der größtmögliche Abzug der staatlichen Rente bei 14,4 Prozent liegt, ergibt sich ein Renteneintritt, der maximal 4 Jahren vor der Regelaltersgrenze liegt (14,4 Prozent geteilt durch 0,3 Prozent sind gleich 48 Monate). Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren kann man also frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen.
Wer mit privatem Vermögen die Rente mit 50 finanzieren möchte, kann sich an folgender Beispielrechnung orientieren:
Rechnet man mit einer Lebenserwartung von 85 Jahren und möchte auf ein monatliches Budget von 1.000 Euro zurückgreifen, benötigt man eine Ersparnis von insgesamt 420.000 Euro – ungeachtet eventueller weiterer Einkünfte. Bei einer Lebenserwartung von 90 Jahren sind bereits 480.000 Euro nötig. Berücksichtigt man eine Kapitalverzinsung von z. B. 2 Prozent, liegt das verbrauchte Kapital beim letztgenannten Beispiel bei immerhin noch 330.000 Euro.
Rente mit 55
Auch die Rente mit 55 ist im Regelfall nicht möglich. (Ausnahmen gibt es auch hier für Menschen mit Behinderung sowie für Berufssoldaten.) Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu wechseln. Der Arbeitnehmer muss hierfür das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Arbeitszeit wird bei der Altersteilzeit reduziert, die Einkünfte fallen in der Regel also geringer aus. Durch das geringere Gehalt werden allerdings auch weniger Rentenpunkte angespart, so dass die Rente geringer ausfällt als bei einer vollen Arbeitsstelle. In einigen Fällen wird die Altersteilzeit staatlich gefördert, wenn durch die Teilzeit Arbeitsplätze für jüngere Menschen entstehen. Mehr Infos zur Altersteilzeit erfahren Sie im Abschnitt „Altersteilzeit ermöglicht Rente ohne Abzüge“.
Rente mit 60
Ein Renteneintritt mit 60 Jahren ist in den allermeisten Fällen nicht möglich, es sei denn, es liegt eine Schwerbehinderung vor. Andernfalls können nach 1952 Geborene frühestens mit 63 in Rente gehen, inklusive Abschlägen. Wer dennoch mit 60 Jahren in Rente gehen möchte, der verzichtet bis zu seinem 63. Geburtstag komplett auf die gesetzliche Rente. Da somit 3 Einzahlungsjahre fehlen, fällt die Rentenzahlung ab 63 somit geringer aus. Abschläge werden dann natürlich auch fällig.
Die Frauenrente
Frauen können bereits mit 60 Jahren ihre Altersrente beziehen, wenn sie:
- vor dem Jahr 1952 geboren wurden,
- mindestens 15 Versicherungsjahre gearbeitet haben und
- nach dem 40. Geburtstag noch weitere 10 Versicherungsjahre arbeiten.
Diese Frauen können die Frauenrente beantragen. Mit dem Antrag müssen sie sich allerdings auf Abschläge von 18 Prozent gefasst machen.
Rente mit 61
Mit 61 Jahren können theoretisch all diejenigen frühzeitig in Rente gehen, deren Regelaltersgrenze bei 65 liegt – jedoch mit Abschlägen in Höhe der maximalen 14,4 Prozent. Des Weiteren können Personen mit einer 50-prozentigen und nachgewiesenen Schwerbehinderung vorzeitig in Rente gehen. Dies gilt für all jene, die zwischen 1958 und 1963 geboren sind.
Zeit mit Arbeitslosengeld überbrücken
Für Personen, deren Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt, gibt es die Möglichkeit, die Zeit mit Arbeitslosengeld beziehungsweise Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) zu überbrücken. Ab 58 Jahren stehen Ihnen als langjährig Angestellter 2 Jahre Arbeitslosengeld zu. Diese können Sie jetzt einsetzen, um die Zeit bis zu Ihrem frühzeitigen Renteneintritt (frühestens mit 63) finanziell zu überbrücken. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten.
Rente mit 62
Die Rente mit 62 ist für folgende Personen möglich:
- Personen mit einer attestierten 50-prozentigen Schwerbehinderung mit Geburtsjahr nach 1964
- Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute mit Geburtsjahr nach 1964 (für alle, die zwischen 1951 und 1963 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise von 60 auf 62 gehoben)
Arbeitslosengeldbezug vor der Rente
Auch hier ist die Option des Bezugs von Arbeitslosengeldes beziehungsweise Bürgergeldes möglich. Für 1 Jahr kann Arbeitslosengeld bezogen werden, um die Zeit bis zum frühzeitigen Renteneintritt mit 63 zu überbrücken.
Rente mit 63
Mit 63 Jahren können all diejenigen ohne Abschläge in Rente gehen, die mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Diese gelten dann als besonders langjährig Versicherte. Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die vor 1953 geboren sind.
Wer mindestens 35 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ebenfalls mit 63 in Rente gehen – dann jedoch mit Abschlägen.
Rente mit 64
Besonders langjährig Versicherte, das heißt alle, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, können auch mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen. Jedoch gilt dies nur für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind.
Hat man nur 35 Beitragsjahre vorzuweisen, kann man mit Abschlägen von 10,8 Prozent (da 3 Jahre früher) mit 64 in Rente gehen.
Rente mit 65
All diejenigen, die mindestens 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, können mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Dies gilt für alle Personen, die nach 1964 geboren sind.
Außerdem haben alle Personen, die vor 1958 geboren sind, im Laufe ihres 65. Lebensjahres ihre Regelaltersgrenze erreicht. Welche Anhebungen es da genau gibt, entnehmen Sie unserer Tabelle.
Rente mit 66
Personen, die mindestens 35 Jahre lang nachweislich in die Rentenkasse eingezahlt haben und/oder zwischen 1958 und 1963 geboren sind, können abschlagsfrei mit 66 in Rente gehen. Welche Anhebungen es da genau gibt, entnehmen Sie unserer Tabelle.
Weiterhin haben Personen, die sich für das Blockmodell der Altersteilzeit entschieden haben, ebenfalls die Möglichkeit, mit 66 in Rente zu gehen. Denn in der zweiten Phase des Blockmodells geht der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten, bezieht allerdings das Gehalt der Altersteilzeit.
Rente mit 67
Mit 67 Jahren haben all jene, die nach 1964 geboren sind, endlich ihre Regelaltersgrenze erreicht und können abschlagsfrei in Rente gehen.
Tipps und Tricks, um früher in Rente zu gehen
7 legale Tricks für den früheren Renteneintritt
Ab wann man vorzeitig in den Ruhestand gehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab – einige kann man beeinflussen, andere nicht. Wir haben Ihnen im Folgenden unsere Tipps und Tricks zusammengetragen, wie Sie früher in Rente gehen können.
1. Leisten Sie eine Sonderzahlung
Wer früher in Rente gehen und zugleich keine Abzüge bei der Rente hinnehmen möchte, kann eine Sonderzahlung an die Rentenkasse leisten. Dies ist ab dem 50. Lebensjahr möglich – selbstverständlich nur, wenn entsprechend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Wenn Sie erfahren möchten, wie hoch die Sonderzahlung ausfällt, um keine Abschläge hinnehmen zu müssen, teilen Sie der Rentenversicherung mit, dass in Frührente gehen möchten. Die Abschläge werden dann berechnet, ebenso wie die Höhe der Sonderzahlung, die die Abschläge ausgleichen kann.
Rendite anderswo möglicherweise höher
Bevor Sie eine Sonderzahlung vornehmen, sollten Sie ermitteln, ob die geplante Sonderzahlung bei einer privaten Vorsorgeform (z. B. einer Lebensversicherung oder einer Geldanlage wie Aktien-Fonds) nicht eine höhere Rendite verspricht. Im Zweifel weiß ein unabhängiger Anlageberater Rat.
2. Nutzen Sie die Flexi-Rente
Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 die Flexi-Rente eingeführt, um Erwerbstätigen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Rentner bzw. künftige Rentner können hier auf zwei Arten profitieren:
- Als Frührentner Geld hinzuverdienen
- Über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und Rentenzuschläge erhalten
Bei einer vorgezogenen Altersrente können Rentner seit 2023 unbegrenzt viel anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bis dahin lag die Grenze bei 46.060 Euro pro Jahr. Zum 01. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten komplett aufgehoben.
Arbeiten Sie dagegen noch über die Regelaltersgrenze hinaus, profitieren Sie von weiteren Rentenzuschlägen. Für jeden Monat, den Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und noch keine Rente beziehen, erhalten Sie einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Zusätzlich erhöht sich Ihre Rente natürlich auch weiterhin durch die laufenden Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.
3. Nutzen Sie das Lebensarbeitszeitkonto
Wenn der Arbeitgeber mitspielt, ist es möglich, bei der Rentenversicherung ein Lebensarbeitszeitkonto, auch Zeitwertkonto genannt, einzurichten. Auf diesem Konto werden z. B. Überstunden oder auch nicht genommener Urlaub „eingezahlt“. Dieses Guthaben kann man direkt vor dem eigentlichen Rentenbeginn in Anspruch nehmen, so dass man zwar offiziell noch Arbeitnehmer ist, praktisch aber schon Rentner.
Firmen, die dieses Modell anbieten, sind in Deutschland bislang noch recht selten. Womöglich macht es für interessierte Arbeitnehmer Sinn, den Arbeitgeber direkt darauf anzusprechen.
4. Prüfen Sie außerordentliche Ansprüche
Bestimmte Personengruppen können vorzeitig in den Ruhestand eintreten, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen. Dazu zählen u. a.:
- Personen mit einer attestierten Behinderung von 50 Prozent und mehr;
- Berufssoldaten, die unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen;
- Arbeitnehmer, die außerordentlich lange einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgekommen sind.
- Personen, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben
5. Für Immobilieninhaber: Immobilienrente
Wer eine eigene Immobilie besitzt, kann durch die Verrentung seiner Immobilie an liquide Mittel gewinnen. Für eine solche Immobilienrente gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Bei allen Optionen der Immobilienverrentung kann man in seiner Wohnung oder im Haus wohnen bleiben und man hat zusätzlich finanzielle Mittel, die einem unter Umständen einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Bevor Sie sich für eine Möglichkeit der Immobilienverrentung entscheiden, sollte Sie sich jedoch umfassend informieren und beraten lassen.
6. Arbeitslosengeld als Überbrückung bis zum Rentenbeginn
Für all diejenigen, die frühzeitig in den Ruhestand treten wollen, gibt es eine Möglichkeit, um zumindest mit 61 in Rente zu gehen: Liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, können Sie mit Abschlägen frühestens 4 Jahre vorher, also mit 63 in Rente gehen. Wenn Sie mindestens 58 Jahre alt sind und ausreichend lang als Angestellter tätig waren, haben Sie Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehungsweise Bürgergeld. Und genau diese 2 Jahre können Sie nun einsetzen, um mit 61 Jahren aus dem Erwerbsleben auszutreten und mit 63 Jahren frühzeitig gesetzliche Rente zu beziehen. Die 2 Jahre überbrücken Sie finanziell mit dem Arbeitslosengeld.
Achtung: Dies gilt nur, wenn Sie von Seiten der Firma gekündigt wurden, Sie aufgrund von Insolvenz entlassen wurden oder ein Aufhebungsvertrag erstellt wurde.
Gründlich vorbereiten und informieren
Beachten Sie auch, dass 2 Jahre Arbeitslosigkeit unter Umständen nicht in die Beitragsjahre der Rentenkasse hinzuzählen. Wollen Sie beispielsweise als besonders langjährig Versicherter nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen, dann lösen Ihre letzten 2 Jahre Arbeitslosigkeit womöglich Ihren Anspruch darauf auf. Dies gilt auch, wenn Sie 35 Beitragsjahre vorweisen müssen. Sie sollten sich im Vorfeld gründlich darüber informieren und darauf vorbereiten.
7. Nehmen Sie Abschläge hin
Was banal und naheliegend klingt, ist für einige Besserverdiener eine Alternative zum „Durchhalten“ bis zur Regelaltersgrenze. Wer vermutet, dass das Plus an Lebensqualität durch eine vorzeitige Rente die Abschläge wett macht, kann sich an folgender Faustformel orientieren: Den meisten Rentnern reichen 60 bis 80 Prozent des letzten Einkommens aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Möchte man nun 3 Jahre vorzeitig in Rente gehen, zieht man für jeden Monat 0,3 Prozent von der eigentlichen Rente ab. (Bei 3 Jahren sind dies 36 Monate, also 10,8 Prozent.) Bei dieser Rechnung muss allerdings zusätzlich berücksichtigt werden, dass der Zeitraum, in dem in die Rentenkasse eingezahlt wird, um 3 Jahre kürzer ausfällt. Hat man anhand dieser beiden Parameter die tatsächliche Rentenhöhe errechnet, kann man diese mit den eingangs erwähnten 60 bis 80 Prozent abgleichen.
Früher in Rente dank privater Altersvorsorge
Wer privat für das Alter vorsorgt (zum Beispiel mit der Riester-Rente, Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge), kann früher in Rente gehen, ohne finanzielle Einbußen zu haben. Die staatliche Rente erhält man unter Umständen dann noch nicht. Wer jedoch früh genug mit dem privaten Sparen begonnen hat, kann sich früher zur Ruhe setzen und hat ein ausreichendes finanzielles Polster.
Die Formen der Altersvorsorge, mit denen man privat sparen kann, sind vielfältig. Welche Möglichkeit die beste für einen persönlich ist, findet man am besten mit einem ausgiebigen Vergleich der Produkte heraus. Fordern Sie direkt einen Vergleich der besten Altersvorsorge-Angebote am Markt an, um Geld beim früheren Renteneintritt zu sparen.
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Wie ermöglicht die Altersteilzeit eine frühe Rente ohne Abzüge?
Das Modell der Altersteilzeit ähnelt sehr dem Konstrukt eines Teilzeitarbeitsvertrages und kann ab Vollendung des 55. Lebensjahres angestrebt werden. Bei dem Konzept der Altersteilzeit handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmens, der den Mitarbeitern einen früheren Rentenbeginn ermöglicht.
Mit der Vereinbarung von Altersteilzeit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Um die Vorteile der Altersteilzeit genießen zu können, müssen neben dem 55. Lebensjahr noch 3 versicherungspflichtige Beitragsjahre der vergangenen 5 Jahre nachgewiesen werden.
Modelle der Altersteilzeit
Entscheiden sich Arbeitnehmer für das Modell der Altersteilzeit, können sie zwischen 2 Arbeitszeitmodellen wählen: dem Gleichverteilungsmodell und dem Blockmodell. Die Besonderheit beider Modelle besteht darin, dass sich die Arbeitszeit des Angestellten halbiert, auf mehrere Jahre gestreckt wird und einen Gehaltsverzicht vorsieht.
Gleichverteilungsmodell
Fällt die Wahl auf das Gleichverteilungsmodell, findet eine gleichmäßige Reduktion der Arbeitszeit um 50 Prozent statt und wird über den Zeitraum der Altersteilzeit verteilt.
Blockmodell
Das Blockmodell besteht dagegen aus 2 Phasen:
- In der ersten Phase geht der Angestellte seiner Vollzeitbeschäftigung nach und erhält im Gegenzug lediglich das Gehalt der vereinbarten Altersteilzeit.
- Hingehen stellt die zweite Phase den Zeitraum der Freistellung dar. In dem Zusammenhang muss der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten und bezieht das Gehalt der Altersteilzeit.
Je nach Tarifvertrag sehen diese Blöcke einen Zeitraum zwischen 2 und 3 Jahren vor.
Beispiel zur Berechnung des Einkommens in der Altersteilzeit
Ein heute 55-jähriger Arbeitnehmer hätte die Möglichkeit, mit 66 Jahren in Rente zu gehen. Im Rahmen seiner Anstellung hat er seit 1984 stets das Anderthalbfache des Durchschnitts verdient. Würde er im Jahre 2019 als 63-Jähriger seine Pensionierung antreten, stünde ihm eine Rente in Höhe von 1.393 Euro zu – 300 Euro weniger als bei Renteneintritt mit 66 Jahren.
Im Falle der Altersteilzeit hätte der Arbeitnehmer einen Rentenanspruch von 1.587 Euro. Jedoch erst mit Vollendung des 66. Lebensjahres. Dabei ist er die vorherigen Jahre von jeglicher Arbeit freigestellt. Im Zeitraum der Freistellung erhält ein lediger Arbeitnehmer eine monatliche Rente von netto 1.639 Euro. Somit würde er nur in den Jahren 60 bis 63 weniger verdienen. Diese Diskrepanz gleicht sich in wenigen Jahren wieder aus.
Was passiert mit der Altersteilzeit bei Krankheit oder Insolvenz?
Im Rahmen des Blockmodells tritt der Arbeitnehmer in Vorleistung. Demnach stellt er seine volle Arbeitskraft zu einem reduzierten Gehalt zur Verfügung. Dadurch setzt er sich Risiken und vor allem Fragen aus, was im Falle von Insolvenz oder Krankheit mit seinen Ansprüchen geschieht. Eben diese Zwischenfälle sind im § 8a AltZTG geregelt.
Insolvenz
In dem Zusammenhang verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, die noch nicht augezahlte Vergütung gegen Insolvenz abzusichern. Dahingehend empfiehlt es sich, eine derartige Insolvenzsicherung vom Arbeitgeber aushändigen zu lassen.
Arbeitsunfähigkeit
Fällt der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder längerer Arbeitsunfähigkeit aus, ist der Arbeitgeber zur Weiterzahlung im Rahmen der Entgeltfortzahlung verpflichtet. Tritt eine längere Arbeitsunfähigkeit während der Freistellungsphase ein, muss der Arbeitgeber ohnehin zahlen. Schließlich hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung während der Beschäftigungsphase erbracht. Leistet der Arbeitgeber hingegen Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld/Bürgergeld oder Kurzarbeitergeld, fällt die mindestens 20-prozentige Aufstockung der Altersteilzeit weg. Daher ist es umso wichtiger, dass die Ansprüche der Altersteilzeit vorzeitig geregelt werden.
Ansprechpartner: Deutsche Rentenversicherung
Als unabhängiger Versicherungsmakler können wir Ihnen keine individuelle Beratung zu Ihrer Rente anbieten. Dazu fehlen uns die dafür nötigen Informationen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Fragen zu Ihrer Rente direkt an die Deutsche Rentenversicherung oder an einen gesetzlich zugelassenen Rentenberater zu wenden.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rente, beispielsweise wie hoch diese ausfällt, ab wann Sie früher in Rente gehen können oder mit welchen Abschlägen Sie genau rechnen müssen, wenden Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Nur dort liegen alle relevanten Informationen vor und kann Ihnen eine konkrete Antwort für Ihre individuelle Situation gegeben werden.
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