Das erwartet Sie hier
Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs zahlt und ob man trotz Krebs noch versicherbar ist.
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Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs zahlt und ob man trotz Krebs noch versicherbar ist.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Krebs als Ursache für Berufsunfähigkeit
Laut einer Untersuchung aus dem Jahr 2017 stellt Krebs die dritthäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit dar. Mehr als 15 Prozent aller Versicherungsnehmer können aufgrund einer Krebserkrankung ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Lediglich psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sind noch häufiger für eine Berufsunfähigkeit verantwortlich.
Berufsunfähigkeit häufig durch Therapie und Folgeerkrankungen
Eine Krebserkrankung zieht zwar nicht unbedingt den dauerhaften Ausstieg aus dem Berufsleben nach sich, viele Patienten durchlaufen jedoch eine intensive Therapie. Während dieser Zeit müssen sie beruflich kürzer treten, in einigen Fällen können sie ihrer Tätigkeit zeitweise gar nicht mehr nachgehen. Nach einer erfolgreichen Therapie führen eventuell Spätfolgen des Tumors und der Behandlung dazu, dass eine sofortige Rückkehr in den Beruf nicht möglich ist. Auch psychische Erkrankungen, etwa durch die Angst vor wiederkehrenden Tumoren, können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.
Mögliche Folgeerkrankungen der Krebstherapie
- Herzschwäche bis hin zum Herzinfarkt
- Unfruchtbarkeit
- Eingeschränkte Lungenfunktion
- Nervenschäden
- Geschwächtes Immunsystem
- Kognitive Einschränkungen durch Bestrahlung des Gehirns
- Zweittumore als Spätfolgen der Behandlung
- Depressionen
Krebsrisiko steigt – private Berufsunfähigkeitsversicherung hilft finanziell
Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass im Jahr 2016 etwa 492.000 Menschen neu an Krebs erkrankt sind. Medizinischen Experten zufolge soll die Zahl der Neuerkrankungen in den kommenden Jahren noch zunehmen. Ohne ausreichende Absicherung geht eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Krebs mit großen finanziellen Einbußen daher. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung springen ein, wenn Sie nicht mehr arbeiten können – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben.
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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs?
In vielen Fällen kann Krebs heute geheilt werden. Ob der alte Beruf nach einer ausgestandenen Krebserkrankung noch ausgeübt werden kann, ist jedoch oft fraglich. Zumindest in der ersten Zeit nach der Behandlung müssen viele Betroffene kürzer treten. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten in der Regel bei Krebserkrankungen, wenn sie ihren Definitionen des Krankheitsbildes entsprechen.
So definieren Versicherer Krebserkrankungen
Wie Berufsunfähigkeitsversicherer die Erkrankung an Krebs genau definieren, ist meist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung festgehalten. Eine mögliche Definition – und somit Bedingung für die BU-Leistungen – liest sich beispielsweise so:
„Wir leisten, wenn der Versicherte an Krebs erkrankt und ein Facharzt einen der folgenden Punkte bestätigt:
- Der Versicherte hat eine Chemotherapie oder eine Strahlentherapie begonnen oder sie steht unmittelbar bevor.
- Eine Operation von Krebs führt dazu, dass:
- der Versicherte lebenslang Medikamente einnehmen muss oder
- ein Grad der Behinderung des Versicherten festgestellt wird oder
- eine dauerhafte Einschränkung der Berufsfähigkeit des Versicherten vorliegt.
- Der Versicherte befindet sich wegen der Schwere der Krebserkrankung in einer palliativen Therapie.“
Wie erhalte ich Leistungen aus meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?
Können Sie Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent nachkommen, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente aus. Außerdem muss die Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate bestehen oder seit 6 Monaten vorliegen. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung deckt dabei nicht nur die Krebserkrankung selbst ab. Ein Rentenanspruch besteht auch bei Folgeschäden, wenn diese dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Als Nachweise sind zusammen mit dem Leistungsantrag ausführliche Atteste des behandelnden Arztes einzureichen.
Abstrakte Verweisung ausschließen
Möchten Sie gut abgesichert sein, achten Sie darauf, beim Versicherungsabschluss die sogenannte abstrakte Verweisung auszuschließen. Enthält der Versicherungsvertrag eine Klausel zur abstrakten Verweisung, kann der Versicherer Sie auch bei bestehender Krebserkrankung dazu auffordern, einem alternativen Beruf nachzugehen. Bei Ausschluss der abstrakten Verweisung zahlt die Versicherung dagegen, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben können.
Besondere Leistungen bei der Diagnose Krebs
Wenn der Versicherungsnehmer an Krebs erkrankt, leistet der Berufsunfähigkeitsversicherer in Form einer sofortigen, einmaligen Leistung und der gängigen Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Bedingungen und Beantragung dieser Leistungen sind bei der Krebserkrankung im Versicherungsvertrag festgehalten.
Beantragung und vereinfachter Nachweis
Bei einer Krebserkrankung reicht ein vereinfachter Nachweis der BU-Diagnose aus. Dieser besteht in der Regel lediglich aus einem onkologischen Bericht eines Facharztes. Der Bericht muss u. a. den genauen Zeitpunkt der Diagnose, die Art und Ausbreitung der Krebserkrankung sowie den Behandlungsplan enthalten. Welche Nachweise genau gefordert werden, bestimmt der Versicherer. Der Leistungsantrag bei Krebserkrankung muss innerhalb von 6 Monaten nach Diagnose beim Versicherer eingehen. Nach eingehender Prüfung entscheidet dieser dann, ob Zahlungen an den Erkrankten erfolgen.
Voraussetzung für den vereinfachten Nachweis ist jedoch, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge geschlossen wurde, und, dass der BU-Vertrag bereits seit mind. 6 Monaten besteht.
Anschließende Leistung wegen Berufsunfähigkeit
Die Sofortleistung bei Krebs erbringt der Versicherer für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für 15 Monate. In diesen 15 Monaten ist der gleichzeitige Bezug von BU-Leistungen nicht möglich. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit müssen dann noch einmal separat beantragt werden, am besten schon während der 15 Monate. Der Versicherer prüft dann noch einmal, ob Berufsunfähigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen vorliegt und zahlt die Berufsunfähigkeitsrente nach Ablauf der 15 Monate aus.
Wiedereingliederung ins Berufsleben
Wer nach ausgeheilter Krebserkrankung in den alten oder in einen neuen Beruf zurückkehren möchte, wird vom Berufsunfähigkeitsversicherer in der Regel unterstützt. Der Versicherer zahlt dann eine einmalige Starthilfe, die sog. Wiedereingliederungshilfe, in Höhe von 3, 6 oder 12 Monatsraten. Oftmals ist dies an die Bedingung gebunden, dass die Leistungsdauer für die Berufsunfähigkeitsrente noch einige Monate lang besteht, z. B. 12 Monate.
Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Krebs noch möglich?
Wer eine Krebserkrankung ohne finanzielle Hilfe bei Berufsunfähigkeit durchgestanden hat, wünscht sich danach meist eine gute Absicherung. Nach ausgeheilter Krebserkrankung ist es jedoch schwierig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Bei vielen Krebserkrankungen besteht die Gefahr, dass die Tumore einige Zeit nach der Behandlung zurückkehren. Krebs sehen die meisten Versicherungen daher als zu großen Risikofaktor an und lehnen BU-Anträge häufig ab. Auch ein bereits Jahre zurückliegendes, erfolgreich behandeltes Krebsleiden kann zur Ablehnung führen.
Berufsunfähigkeitsrisiko wird individuell und sehr genau geprüft
Die Versicherer führen vor Vertragsabschluss eine gründliche Risikoprüfung durch. Dabei müssen Sie alle Krankheiten aus den vergangenen 5, bei stationären Aufenthalten aus den letzten 10 Jahren angeben. Die Gesundheitsfragen sollten in jedem Fall wahrheitsgemäß beantwortet werden. Stellt die Versicherung im Leistungsfall Falschangaben fest, kann sie die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern.
Ganz unmöglich ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach überstandener Krebserkrankung jedoch nicht. Die Versicherungen schätzen das Risiko individuell ein. Gerade Krebs hat sehr viele unterschiedliche Erscheinungsformen. Abhängig von der Schwere und dem Grad der Erkrankung kann ein Anbieter daher doch zu dem Schluss kommen, dass eine Versicherung möglich ist, z. B. durch einen Risikozuschlag oder den Ausschluss der Leistung bei Krebs.
Das fragen die Versicherer beim Antrag
„Wurde eine Krebserkrankung festgestellt (bösartiger Tumor, Leukämie, Lymphome)?“
Achtung: Hierbei handelt es sich um eine zeitlich unbefristete Frage. Anders als bei der Abfrage anderer Erkrankungen und Beschwerden kann man hier nicht auf die verschiedenen Betrachtungszeiträume der Versicherer von 5 oder 10 Jahren hoffen. Eine vergangene Krebserkrankung ist also in jedem Fall anzugeben und mit weiteren Dokumenten zu belegen.
Mehr zu den Gesundheitsfragen in der BU
Führen Sie eine anonyme Risikovoranfrage durch
Anträge auf Berufsunfähigkeitsversicherung werden ins zentrale Verzeichnis der Versicherer, dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) – aufgenommen. Sind dort bereits einige Ablehnungen zu finden, wird es deutlich schwieriger, einen Vertrag abzuschließen. Wurden Sie in der Vergangenheit wegen Krebs behandelt, sollten Sie vor dem Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung eine anonymisierte Risikovoranfrage stellen. Dabei erhalten die Versicherungen lediglich die Gesundheitsdaten, nicht aber die persönlichen Daten des Antragstellers. So kann ermittelt werden, ob und unter welchen Konditionen eine Versicherung bei verschiedenen Anbietern möglich ist.
Wenden Sie sich hierzu gern an uns. Unsere erfahrenen BU-Experten wissen, worauf es beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung mit Krebserkrankung ankommt. Auch können wir für Sie eine anonyme Risikovoranfrage durchführen (mehr dazu hier). Kontaktieren Sie uns direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifvergleich.
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Gibt es Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Krebsversicherung
Immer mehr Versicherer bieten heute eine sogenannte Krebsversicherung an. Diese Policen zahlen eine zuvor vereinbarte Summe aus, wenn der Versicherungsnehmer an Krebs erkrankt. Die Versicherungsbedingungen legen dabei fest, welche Arten und Stadien von Krebs einen Leistungsfall darstellen. Als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich eine Krebsversicherung jedoch nur bedingt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen weit größeren Leistungsumfang: Versichert ist neben Krebs auch die Berufsunfähigkeit aufgrund jeder weiteren Erkrankung, ebenso sind Folgeerkrankungen mit eingeschlossen.
Dread-Disease-Versicherung
Die Dread-Disease-Versicherung zahlt einmalig eine zuvor vereinbarte Summe aus, wenn der Versicherungsnehmer an einer schweren Krankheit erkrankt. Jeder Versicherungsanbieter erstellt dabei einen individuellen Katalog von schweren Erkrankungen, die sich versichern lassen. Krebserkrankungen ab einem gewissen Schweregrad gehören in der Regel dazu. Das Geld erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten können und wie lange die Erkrankung dauert.
Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt die Dread-Disease-Versicherung nicht den Einkommensausfall im Krankheitsfall. Außerdem sind eben nicht alle Krankheiten versichert. Noch dazu ist eine Dread-Disease-Versicherung vergleichsweise teuer. Mit der Höhe der Versicherungssumme steigen auch die monatlichen Beiträge. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher die bessere Wahl.
Wann die Dread-Disease-Versicherung die bessere Wahl ist
Wer allerdings weder eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, erhält mit einer Dread-Disease-Versicherung wenigsten einen finanziellen Ausgleich bei schweren Erkrankungen. Mit der einmalig ausgezahlten Summe lassen sich zum Beispiel laufende Finanzierungen decken. Selbständige können das Geld auch verwenden, um den Betrieb am Laufen zu halten.
Was letztendlich die beste Wahl ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Am besten lassen Sie sich umfassend beraten. Unsere Experten zur Arbeitskraft- und Existenzabsicherung können Ihnen helfen, die optimale Absicherung für sich zu finden.
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Die häufigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Krebs
Ist man bei Krebs berufsunfähig?
Man wird nicht zwingend nach einer Krebserkrankung berufsunfähig. Je nach Art und Schwere der Krebserkrankung kehren Krebspatienten nach einiger Zeit zurück in den Beruf. Können Sie aufgrund der Krebserkrankung zu mind. 50 Prozent für mind. 6 Monate lang Ihrer Arbeit nicht nachgehen, gelten Sie als berufsunfähig im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kann man sich gegen Krebs versichern?
Um sich finanziell gegen die Folgen einer Krebserkrankung zu versichern, stehen beispielsweise die Krebsversicherung, die Dread-Disease-Versicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die private Berufsunfähigkeitsversicherung zur Auswahl. Welche Versicherung am besten ist, muss individuell bestimmt werden.
Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Gegensatz zu alternativen Absicherung in den meisten Fällen die sinnvollere Variante. Dies liegt daran, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (je nach individuellen Konditionen) eine Vielzahl von Ursachen versichert – das heißt nicht nur Krebs. Sondern auch Störungen des Bewegungsapparates und psychische Erkrankungen. Unabhängig von der Ursache leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung schneller und mehr, als beispielsweise die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
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