Auslandskranken­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2023)

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Das erwartet Sie hier

Wieviel kostet die ideale Auslandskranken­versicherung, welche Art von Absicherung brauchen Sie für welche Reise und was leisten private und gesetzliche Kranken­versicherungen im Ausland.


Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Auslandskranken­versicherung braucht jeder, der auf Reisen keine teuren Behandlungs- oder Rücktransportkosten zahlen will.
  • Die Versicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
  • Es gibt verschiedene Tarife für kurze Reisen, längere Aufenthalte sowie für Einzelreisen oder alle Reisen innerhalb eines Jahres.
  • Eine Auslandsreisekranken­versicherung für Singles für eine einzelne Reise ist ab 3,60 € möglich. Mehrere kurze Reisen innerhalb eines Jahres gibt es ab 8,90 €. Ein langer Auslandsaufenthalt – z.B. ein Auslandssemester – lässt sich ab 12,78 € im Monat versichern.

Direkt zum Inhalt

  1. Die richtige Versicherung abschließen
  2. Wann brauche ich die Versicherung?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Krankenversichert auf langen Reisen
  5. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Tipps für den Tarifvergleich
  8. Fazit
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Wieviel kostet die ideale Auslandskranken­versicherung, welche Art von Absicherung brauchen Sie für welche Reise und was leisten private und gesetzliche Kranken­versicherungen im Ausland.

Inhalt dieser Seite
  1. Die richtige Versicherung abschließen
  2. Wann brauche ich die Versicherung?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Krankenversichert auf langen Reisen
  5. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Tipps für den Tarifvergleich
  8. Fazit
Fachlich geprüft durch Robert Böhrk
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Auslandskranken­versicherung braucht jeder, der auf Reisen keine teuren Behandlungs- oder Rücktransportkosten zahlen will.
  • Die Versicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
  • Es gibt verschiedene Tarife für kurze Reisen, längere Aufenthalte sowie für Einzelreisen oder alle Reisen innerhalb eines Jahres.
  • Eine Auslandsreisekranken­versicherung für Singles für eine einzelne Reise ist ab 3,60 € möglich. Mehrere kurze Reisen innerhalb eines Jahres gibt es ab 8,90 €. Ein langer Auslandsaufenthalt – z.B. ein Auslandssemester – lässt sich ab 12,78 € im Monat versichern.

Der richtige Versicherungsschutz für Ihre Auslandsreise

Auslandskranken­versicherung abschließen: So gehen Sie vor

Egal wohin Sie reisen, bevor Sie sich auf den Weg machen, sollten Sie sich mit ihrem Versicherungsschutz im Ausland beschäftigen. Folgen Sie dabei den folgenden Schritten:

  1. Was für eine Reise planen Sie? Eine Urlaubsreise braucht eine andere Versicherung als ein Jahr Work & Travel.
  2. Prüfen Sie, welchen Versicherungsschutz Sie bereits haben, wo und wie lange dieser gilt und welche Kosten im Notfall übernommen werden.
  3. Vergleichen Sie verschiedene Tarife der Reise- oder Auslandskranken­versicherung, um etwaige Lücken in Ihrem Versicherungsschutz zu schließen.
  4. Falls Sie nicht sicher sind, ob die Versicherung im Krankheits­fall alle Leistungen erbringt, die Sie brauchen, nehmen Sie Kontakt mit dem Versicherer auf.
  5. Schließen Sie den Vertrag vor Reisebeginn ab und nehmen Sie die Bescheinigung und die Notfalltelefonnummer der Versicherung mit in den Urlaub.

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Vorteile einer Auslandskranken­versicherung

Eine gute Auslandskranken­versicherung bzw. Reisekranken­versicherung bietet Ihnen die folgenden Vorteile:

  • bei Bedarf weltweiter Schutz
  • kann schnell noch spontan vor der Reise abgeschlossen werden
  • sehr kostengünstig (z.B. 8,90 € für sämtliche kürzeren Reisen in einem Jahr)
  • keine oder nur geringe Selbst­beteiligung im Schadensfall
  • zahlt für Behandlungen, Krankentransporte, Heilmittel

Der Schutz der gesetzlichen und privaten Kranken­versicherung gilt je nach Reiseland und Reise nur eingeschränkt. Wer z.B. sicher sein will, nicht auf beispielsweise 18.000 Euro für einen Krankenrücktransport aus Griechenland oder auf den horrenden Kosten eines Krankenhausaufenthalts in den USA sitzen zu bleiben, kann sich mit einer Auslandskranken­versicherung schützen. Diese gibt es für einzelne Reisen ebenso wie für das ganze Jahr, für Einzelpersonen ebenso wie für Familien oder Gruppen.

Welche Auslandskranken­versicherung brauche ich?

Welche Auslandskranken­versicherung Sie brauchen und was Sie im Zusammenhang mit bestehenden Versicherungen beachten müssen, hängt unter anderem davon ab, warum und wie lange Sie unterwegs sind:

Wann und warum ist eine Auslandskranken­versicherung sinnvoll?

Welchen Schutz haben Sie bereits?

Eine Auslandskranken­versicherung bietet in der Regel weitaus umfassendere Leistungen, aber ist nicht immer unbedingt notwendig. Sie können z.B. auf folgenden Wegen bereits versichert sein:

  • Gesetzliche Kranken­versicherung:
    Mit der gesetzlichen Kranken­versicherung genießen Sie in vielen Ländern grundlegenden Versicherungsschutz. Es gibt hier jedoch auch signifikante Lücken.
  • Private Kranken­versicherung:
    Der Versicherungsschutz der privaten Kranken­versicherung im Ausland ist oft umfassender, aber es kann trotzdem sein, dass wichtige Leistungen nicht inkludiert sind.
  • Reisekranken­versicherung über eine Kreditkarte oder einen Automobilclub

Lücken im Versicherungsschutz

Allerdings sollten Sie sorgfältig darauf achten, was versichert ist und was nicht. Zum Beispiel erstreckt sich der Schutz der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht auf einige Länder und Leistungen und bei der privaten Kranken­versicherung hängt es sehr davon ab, wie genau der individuelle Tarif beschaffen ist. Falls Sie eine Kreditkarte mit inkludierter Auslandskranken­versicherung haben, sollten Sie u.a. prüfen, ob nur ein medizinisch notwendiger oder auch ein medizinisch sinnvoller Krankentransport erstattet wird.

Die Lücken in Ihrem Versicherungsschutz können Sie mit einer Auslandskranken­versicherung schließen. Achten Sie nur darauf, ihren Versicherer im Schadensfall über das Bestehen der jeweils anderen Versicherung zu informieren.

Was zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung?

  • Arzt- und Krankheits­kosten in Ländern der EU oder mit Sozial­­versicherungsabkommen (im dort üblichen Umfang, zum Teil mit Abzügen für Verwaltungskosten)
  • Behandlungen in Ländern ohne Sozial­­versicherungsabkommen
  • Privatärztliche Behandlungen
  • Krankenrücktransport

Es ist also gut möglich, dass die gesetzliche Kranken­versicherung nur einen Teil der tatsächlichen Kosten übernimmt und den Versicherungsnehmern daher hohe Kosten entstehen.

Wo zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung?

lesen

Grundsätzlich gilt, dass für einen Urlaub in den Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz nicht zwingend eine zusätzliche Auslands­kranken­­versicherung notwendig ist (Stichwort: Sozial­­versicherungs­abkommen). Erkrankte können mit der Europäischen Kranken­versicherungskarte einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. Der sogenannte EU-Ausweis befindet sich zumeist auf der Rückseite der Kranken­versicherungskarte. Anderenfalls kann der Versicherte sich von seiner Krankenkasse einen Anspruchsschein ausstellen lassen.

Mit weiteren Ländern, wie zum Beispiel der Türkei, Tunesien und Kroatien, gibt es ebenfalls ein Sozial­versicherungsabkommen. Mit einem ausgestellten Auslandskrankenschein ist eine Behandlung auch hier problemlos möglich und die gesetzliche Kranken­versicherung deckt zumindest einen Teil der Kosten ab.

Obwohl die USA und Kanada Teil des Sozial­versicherungsabkommen sind, werden von den Krankenkassen im Regelfall keine anfallenden Arztkosten übernommen, da die Behandlungskosten in Nordamerika enorm hoch sind. In Aufenthaltsländern ohne Abkommen muss der Patient ebenfalls alle Kosten selbst tragen. Gleiches gilt für den Krankentransport zurück ins Heimatland, der meist mehrere 10.000 Euro kostet und bei der Wahl einer Versicherung dringend berücksichtigt werden sollte.

Was zahlt die private Kranken­versicherung?

In der Regel leistet die private Kranken­versicherung in den Ländern der Europäischen Union, ebenso wie in Liechtenstein, Norwegen und Island. Außerhalb dieser Länder ist der Schutz hingegen meist zeitlich begrenzt. Ebenso ist es durchaus möglich, dass wichtige Leistungen fehlen. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, um herauszufinden:

  • ob Sie womöglich zusammen mit ihrer privaten Kranken­versicherung schon eine Auslandskranken­versicherung abgeschlossen haben
  • wie lange Sie im Ausland versichert sind
  • für welche Behandlungen und bis zu welcher Höhe die Kranken­versicherung zahlt
  • wie es mit Krankentransporten aussieht

Mehr zu den Leistungen der privaten Kranken­versicherung im Ausland können Sie hier nachlesen:

Wie schützt die private Kranken­versicherung im Ausland?

Wo ist die Auslandskranken­versicherung Pflicht?

Zwingend erforderlich ist eine Auslandskranken­versicherung bei Reisen nach Russland, Abu Dhabi sowie Kuba. Hier ist die Einreise nur mit einem entsprechenden Versicherungsschutz möglich.

Warum in Kuba die Auslandskranken­versicherung Pflicht ist

Wer braucht eine Auslandskranken­versicherung?

  • Reisende, die sich gegen die Kosten eines Krankenrücktransports absichern möchten
  • Reisende, die in Länder reisen, in denen die Behandlungskosten deutlich höher sind als in Deutschland (z. B. USA und Kanada)
  • Reisende, die in Länder reisen, mit denen Deutschland kein Sozial­­versicherungs­abkommen geschlossen hat. Das betrifft vor allem Länder außerhalb der Europäischen Union
  • Reisende, die länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs sind, also z. B. Langzeiturlauber, Auswanderer, Sprachschüler und Studenten im Auslandssemester

Das leistet die Auslandskranken­versicherung

Eine Auslandskranken­versicherung bzw. Reisekranken­versicherung übernimmt im Krankheits­fall wichtige Leistungen, unter anderem die Folgenden:

  • ambulante und stationäre Heilbehandlungen
  • Hilfsmittel (z.B. Krücken)
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport
  • provisorische Zahnbehandlungen
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Mögliche zusätzliche Leistungen sind:

  • weltweiter Schutz (einschl. USA und Kanada)
  • Behandlungskosten bei psychischen Problemen
  • Rooming-In
  • Anreisekosten für Angehörige

Wann zahlt die Auslandskranken­versicherung nicht?

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Auslandskranken­versicherer eine Kostenübernahme ausschließen. Welche das sind, variiert von Versicherer zu Versicherer, typisch sind jedoch diese Situationen:

  • bei Behandlungen in Deutschland
  • bei gezielten Auslandsreisen für eine Behandlung
  • bei Reisen trotz einer Reisewarnung des auswärtigen Amtes
  • bei Behandlungsbedarf aufgrund von Drogenmissbrauch

Für welche Länder Reisewarnungen bestehen, erfahren Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes.


Auslandsreisen mit Vor­erkrankungen

Falls Sie eine Vorerkrankung haben, leistet die Auslandskranken­versicherung für diese nur bei einer unvorhergesehenen Verschlimmerung. Nicht übernommen werden also Behandlungen, bei denen bereits vor Reisebeginn feststeht, dass sie nötig werden. Ein effektives Mittel, um eine Auseinandersetzung mit der Versicherung zu vermeiden, ist ein ärztliches Attest über Ihre Reisefähigkeit kurz vor Reisebeginn.

Was tun im Versicherungsfall?

Auf jeden Fall sollten Sie die folgenden Unterlagen dabeihaben:

  • Den Versicherungsschein Ihrer Versicherung
  • Die Notfallnummer Ihrer Versicherung

Falls Sie im Urlaub krank werden, suchen Sie einen Arzt auf. Dabei können Sie auf Empfehlungen der deutschen Botschaft oder des deutschen Konsulats, von Mitarbeitern Ihres Hotels oder Ihrer Versicherung zurückgreifen. Falls eine stationäre Behandlung nötig sein sollte, rufen Sie Ihre Versicherung an – diese hilft Ihnen, eine Klinik oder einen Arzt zu finden, bei dem Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Bewahren Sie nach der Behandlung auf jeden Fall die Unterlagen sorgfältig auf und reichen Sie sie schnellstmöglich bei Ihrer Versicherung ein.

Lesen Sie zu dem Thema auch unsere Seite dazu, was Sie im Fall eines Auto- oder Sportunfalls im Ausland tun sollten:

Unfall im Ausland – welche Versicherung hilft?

Reisekranken­versicherungen und Corona

Während einige Reisekranken­versicherer Leistungen bei Pandemien prinzipiell ausschließen, zahlen wieder andere auch bei einer Covid-19-Erkrankung. Wieder andere zahlen prinzipiell, aber nicht bei Ländern, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Schauen Sie am Besten in Ihre Versicherungsunterlagen oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Newsbeitrag:

Corona und Versicherungen: Reise­versicherungen


Die richtige Laufzeit wählen

Der durchschnittliche Urlauber schließt meist einen Einzelpersonen- oder Familientarif ab, der für alle Reisen innerhalb eines Jahres gilt – oft ist dies nicht teurer oder sogar günstiger, als Reisen einzeln zu versichern. Diese Art der Auslandsreisekranken­versicherung versichert in der Regel Urlaubsreisen, die nicht mehr als eine bestimmte Anzahl an Tagen dauern – meist bewegt sich dieses Maximum zwischen 42 und 56 Tagen. Nur in Ausnahmefällen ist eine längere Reisedauer von bis zu 70 Tagen abgedeckt. Für Auslandsreisen, die länger dauern, benötigt man eine spezielle Auslandskranken­versicherung. Das gilt zum Beispiel für Auswanderer, Langzeiturlauber, Sprachschüler und Studenten, die ein Auslandssemester planen.

Einen Singletarif für sämtliche Reisen innerhalb eines Jahres gibt es ab 8,90 Euro, eine Familie könnte sich ab 19,80 Euro versichern. Möchten Sie als Single nur eine einzelne Reise versichern, bekommen Sie eine gute Auslandskranken­versicherung bereits ab 3,60 Euro.

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Versicherungsschutz für langfristige Auslandsaufenthalte

Auslandskranken­versicherung für lange Reisen

Wer für längere Zeit ins Ausland geht, sich z.B. ein Jahr für die lange geplante Weltreise nimmt, braucht dafür mehr als eine reguläre Auslandsreisekranken­versicherung – viele Versicherer bieten besondere Tarife für lange Reisen an. Die Reisedauer kann dabei bis zu ein Jahr betragen.

Eine Versicherung, die eine Reise von maximal 365 Tagen versichert und weltweit gilt, gibt es ab 135,10 Euro.


Auslandsschuljahr und Auslandssemester

Wer für ein Schuljahr ins Ausland geht, bleibt über die Familie versichert. Ob und wie viel die gesetzliche Kranken­versicherung im Krankheits­fall zahlt, hängt vom Reiseland und dem Bestehen eines Sozial­versicherungsabkommen ab. Auch gesetzlich versicherte Studierende, die für ein Auslandssemester ins europäische Ausland gehen, sind dort mit den bereits erwähnten Einschränkungen weiterhin durch die gesetzliche Kranken­versicherung versichert. Das gilt sogar, wenn sie ihr gesamtes Studium im Ausland absolvieren, vorausgesetzt, sie behalten ihren Wohnsitz in Deutschland bei.

Eine Auslandskranken­versicherung lohnt sich im europäischen Ausland, damit z.B. ein Krankenrücktransport bezahlt wird. Für einen Aufenthalt außerhalb Europas sollte sie unbedingt abgeschlossen werden. Anbieter der Auslandskranken­versicherung bieten Tarife für Studierende an, deren Versicherungsdauer ein einziges Semester ebenso wie ein ganzes Auslandsstudium abdecken kann.

Ein Semester im europäischen Ausland lässt sich z.B. ab 153,34 Euro versichern.


Work & Travel und Au-Pair-Arbeit

Bei Work & Travel und für Au-Pairs ist es zunächst wichtig, Visabestimmungen zu beachten – eine Auslandskranken­versicherung kann eine Voraussetzung für den Aufenthalt sein. Au-Pairs sollten prüfen, ob sie im Reiseland sozial­versicherungspflichtig sind. Falls dies nicht der Fall ist, besteht die Familien­versicherung weiter, vorausgesetzt, sie verdienen nicht zu viel.

Ein Jahr Work & Travel (außerhalb der USA und Kanadas) lässt sich für einen 21-Jährigen z.B. für 299,30 Euro versichern. Für 346,80 Euro könnte er sogar 548 Tage versichert unterwegs sein. Einige Versicherer bieten spezielle Produkte für junge Menschen an.


Berufliche Tätigkeit im Ausland

Ob bei einer beruflichen Tätigkeit im Ausland die gesetzliche Kranken­versicherung fortgesetzt wird, hängt vom Arbeitgeber ab – wer für eine ausländische Firma arbeitet, ist nicht länger ­versicherungspflichtig und muss sich entsprechend neu versichern. Arbeitet man jedoch im Ausland für einen deutschen Arbeitgeber, bleibt die Versicherungspflicht bestehen und man ist aufgrund der Fürsorgepflicht bei Entsendung über den Arbeitgeber versichert. Eine Auslandskranken­versicherung empfiehlt sich in diesem Fall für die zusätzlichen Leistungen. Auch hier muss eine Versicherung abgeschlossen werden, die einen langen Zeitraum abdeckt, z.B. 1, 2 oder sogar 5 Jahre.

Ein 31-jähriger Versicherungsnehmer könnte sich für 708,00 Euro für 5 Jahre im Ausland (exkl. USA und Kanada) versichern.

Was passiert mit der privaten Kranken­versicherung?

Nach einem dauerhaftem Umzug kommt es immer auf den Einzelfall an, ob die private Kranken­versicherung bestehen bleibt. Ein Umzug ins außereuropäische Ausland bedeutet normalerweise das Ende der privaten Versicherung. Es besteht jedoch immer ein Anspruch auf eine Anwartschafts­versicherung, mit der man nach einer Rückkehr in den alten Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zurückkehren kann.


Rentner im Ausland

Rentner, die in ausschließlich in Deutschland Rente erhalten, sind auch im Ausland gesetzlich versichert, wenn ihr Reiseland ein Sozial­versicherungsabkommen mit Deutschland hat. Eine Auslandskranken­versicherung schließt die Lücken in ihrem Versicherungsschutz. Maximal können fünf Jahre versichert werden, bevor man die Versicherung neu abschließen muss. Die Versicherung deckt aber nur Krankheits­kosten, nicht z.B. Vorsorgeleistungen oder Zahnersatz. Menschen, die ihren Lebensabend komplett im Ausland verbringen sollten, können sich über eine internationale Kranken­versicherung oder im Zielland versichern. In der Auslandskranken­versicherung zahlen ältere Menschen in der Regel einen höheren Beitrag.

Ein 80-Jähriger, der sich den Traum einer einjährigen Weltreise erfüllen und sich entsprechend krankenversichern möchte, könnte dies ab einer Versicherungsprämie von 1.277,50 Euro tun, wenn er auf Versicherungsschutz in den USA und Kanada verzichtet, ab 2.446,90 Euro, wenn diese Länder mit dabei sein sollen. Alle kleineren Reisen innerhalb eines Jahres, die maximal 42 Tage dauern, kann er hingegen schon ab 30,00 Euro versichern.


Was passiert mit meiner Altersvorsorge, wenn ich komplett ins Ausland ziehe?

Wenn Sie als Rentner komplett ins Ausland auswandern, dann gibt es Einiges zu beachten, wenn Sie gesetzliche oder private Rente beziehen. Informationen dazu, wie sich ein Umzug ins Ausland auf die Altersvorsorge auswirkt, finden Sie hier:

Altersvorsorge für Rentner im Ausland

Das kostet eine Auslandskranken­versicherung

Kostenbeispiel

Auslandskranken­versicherungen gibt es bereits für sehr günstige Preise, gerade für mehrere kurze, private Reisen innerhalb eines Jahres. Hier sind unsere Beispiel-Prämien noch einmal im Überblick:

Versicherte ReisenSingleFamilie
Eine einzelne Reiseab 3,60 €7,20 €
Alle privaten Reisen bis 45 Tage innerhalb eines Jahres
(weltweit inkl. USA und Kanada)
ab 8,90 €ab 19,80 €
6 Monate Auslandssemester (Europa)ab 153,34 €
1 Jahr Work & Travelab 299,30 €
5 Jahre Arbeit im Ausland (weltweit exkl. USA und Kanada)ab 708,00 €
Alle privaten Reisen bis 42 Tage innerhalb eines Jahres, Rentnerab 30,00 €
1 Jahr Weltreise, Rentnerab 1.277,50 €

Kostenfaktoren

Wie viel eine Versicherung kostet, hängt von u.a. folgenden Faktoren ab:

  • Handelt es sich um eine Versicherung für ein Jahr oder für eine einzelne Reise?
  • Wie lange dauert die Reise?
  • Kosten der Reise
  • Wie viele Personen reisen?
  • Wie alt ist die reisende Person/die älteste Person in der Gruppe?

Wie viel eine Auslandkranken­versicherung bei verschiedenen Anbietern für Sie kostet, können Sie mit unserem kostenfreien Tarifrechner herausfinden.

Was kostet Sie eine Auslandskranken­versicherung?

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Auslandskranken­versicherer im Test (2023)

Die Anbieter der Auslandskranken­­versicherung und ihre Tarife werden in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Analysehäusern getestet. Die Testergebnisse bieten Ihnen eine erste Orientierung, um eine für Sie passende Reisekranken­versicherung zu finden. Daher haben wir für Sie alle Testergebnisse zusammengetragen und übersichtlich aufbereitet. Die aktuellen Testsieger der Auslandskranken­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Auslandskranken­­versicherer im Test (2023)

Auslandskranken­versicherungen im Vergleich: Darauf sollten Sie achten

Darauf sollten Sie beim Versicherungsvergleich achten

Wenn Sie eine Auslandskranken­versicherung abschließen möchten, haben Sie die Auswahl zwischen zahlreichen Anbietern und Tarifen. Bei der Auswahl sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf Folgendes:

  • Sind Sie ausreichend lange versichert? Verlängert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie nach Eintreten eines Krankheits­falls erstmal nicht transportfähig sind?
  • Wo gilt die Versicherung?
  • Welche Leistungen, die in ihrer spezifischen Situation wichtig sind (z.B. Kostenübernahme, falls Sie Kinder oder Haustiere nach Hause schicken müssen) sind dabei?
  • Für welche Leistungen, die Sie nicht brauchen, würden Sie zahlen?
  • Wie hoch sind die Versicherungssummen für einzelne Schadensfälle (viele Versicherer haben z.B. ein Kostenlimit für Bergungskosten)?
  • Wie wirken sich Vor­erkrankungen und chronische Erkrankungen auf die Versicherungsleistungen aus?

Wann müssen Sie die Auslandskranken­versicherung abschließen?

Die Auslandskranken­versicherung muss vor Reisebeginn abgeschlossen werden – notfalls können Sie noch kurz davor schnell online einen Vertrag schließen. Ideal ist jedoch Vorlauf, um Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls Fragen mit dem Versicherer zu klären.

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Fazit

Eine Auslandskranken­versicherung ist bei einer Reise ins Ausland immer zu empfehlen. Das gilt ganz besonders für längere Auslandsaufenthalte und Reisen ins EU-Ausland. Beispielsweise ist es möglich, dass ein Arzt im Ausland die gesetzliche Kranken­versicherung nicht akzeptiert. Zudem übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung keine Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland. Bei einer privaten Kranken­versicherung können wichtige Versicherungslücken geschlossen werden und es besteht keine Selbst­beteiligung.


Die häufigsten Fragen zur Auslandskranken­versicherung

Was ist der Unterschied zwischen Reisekranken­versicherung und Auslandskranken­versicherung?

lesen

Die Begriffe werden nicht einheitlich und oft austauschbar verwendet. Tendenziell nutzt man Auslandskranken­versicherung für längere Auslandsaufenthalte, während eine Reisekranken­versicherung bzw. Auslandsreisekranken­versicherung für kürzere Reisen genutzt wird. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen enthüllt, was genau ein Versicherer darunter versteht.

Was ist die beste Auslandskranken­versicherung?

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In einem Test von Focus Money und dem Deutschen Finanz-Service Institut erhielten Tarife des ADAC, der Allianz, der Ergo und der DKV die Bewertung „hervorragend“. Welche Versicherung die beste für Sie ist, hängt jedoch auch von der Art der Reise ab, die Sie planen.

Wann zahlt die Auslandskranken­versicherung?

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Die Auslandskranken­versicherung zahlt für Behandlungen, Medizin und Heilmittel, falls Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben. Sie übernimmt auch Transport- und Bergungskosten.

Wie viel kostet eine Auslandskranken­versicherung?

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Die Kosten einer Auslandskranken­versicherung hängen u.a. vom Alter der Versicherungsnehmer und von der Reisedauer ab. Ein junger Mann, der sämtliche Urlaubsreisen in einem Jahr versichern möchte, kann das für weniger als 9 Euro tun, eine Studentin, die für ein halbes Jahr im europäischen Ausland studiert, kann sich für etwa 150 Euro versichern.

Bin ich in der EU krankenversichert?

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In der EU gelten die gesetzliche und private Kranken­versicherung weiterhin. Allerdings zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung nur die im Reiseland üblichen Behandlungen und auch nur bis zur Höhe, in der sie die Kosten auch in Deutschland übernehmen würde. Krankenrücktransporte sind nicht versichert. Bei der privaten Kranken­versicherung kommt es auf den individuellen Tarif an.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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