Betriebs­haftpflicht­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebs­haftpflicht­versicherung sichert Unternehmen oder Selbständige gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter ab.
  • Die Versicherung übernimmt sowohl Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit Personen- oder Sachschäden entstehen.
  • Sinnvoll ist sie für jedes Unternehmen. Einige spezielle Berufe sind sogar zum Abschluss verpflichtet.
  • Eine Betriebs­haftpflicht ist bereits ab 6,66 € im Monat erhältlich.

Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Betriebs­haftpflicht­versicherung, was sollte sie leisten und wer sollte unbedingt eine abschließen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was macht eine gute Betriebs­­haftpflicht­­versicherung aus?
  2. Leistungen
  3. Kosten
  4. Wann ist eine Betriebs­­haftpflicht­­versicherung Pflicht?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Betriebs­­haftpflicht im Vergleich
  7. Fazit
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Was macht eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung aus?

Darum ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung wichtig

Im gewerblichen Alltag kann es schnell zu Haftpflichtschäden kommen, etwa wenn ein Produkt oder die berufliche Tätigkeit zu einem Personen- oder Sachschaden bei einem Dritten führen. Verursacht ein Mitarbeiter einen solchen Schaden, übernimmt die Betriebs­haftpflicht­versicherung (BHV) des Arbeitgebers die Kosten. Die Versicherung schützt Unternehmen somit vor den finanziellen Folgen aus Schadensersatzansprüchen Dritter. Ohne eine entsprechende Absicherung haften Betriebe mit ihrem gesamten Vermögen, wenn in ihrem Betriebsgebäude oder durch ihre gewerbliche Tätigkeit Haftpflichtschäden entstehen.

Die Top-Vorteile einer Betriebs­haftpflicht­versicherung

  • Im Schadensfall sichert die Betriebs­haftpflicht die Existenz des Unternehmens.
  • Dabei deckt sie nicht nur die Kosten für eigene Mitarbeiter ab, sondern auch für Reinigungskräfte und Subunternehmer.
  • Darüber hinaus bietet sie Versicherungsschutz im In- und Ausland.
  • Und beinhaltet auch Umwelt– und Vermögensfolgeschäden.

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Das sind unsere Empfehlungen für eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen der eigenen Firma. Dementsprechend erhalten wir in diesem Bereich sehr viele Anfragen und vermitteln eine Vielzahl von Anbietern und Tarifen. Besonders gute Erfahrungen haben wir über die Jahre hinweg mit folgenden Anbietern gemacht:

Leistungsübersicht: Welche Schäden deckt eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ab?

Der Versicherungsschutz der Betriebs­haftpflicht gilt für alle Aktivitäten des versicherten Unternehmens, unabhängig, ob diese in der eigenen Betriebsstätte, beim Kunden oder an öffentlichen Plätzen stattfinden. Somit übernimmt die BHV Kosten für Ansprüche Dritter, falls der Versicherte oder seine Mitarbeiter während der Ausübung seiner Tätigkeit Personen verletzen oder Sachschäden verursachen.

Diese Personengruppen sind (mit-)versichert

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung deckt das betriebliche Haftpflichtrisiko ab. Das bedeutet, dass nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern alle weiteren Personen mitversichert sind, die im Auftrag der Firma handeln und Aufgaben nachgehen, die der Erfüllung der Geschäftstätigkeit des Betriebes dienen. Je nach Versicherungsschutz schließt die Betriebs­haftpflicht auch fremde Mitarbeiter ein, zum Beispiel Subunternehmen, die extern beauftragt werden.

  • Angestellte
  • Aushilfskräfte und Minijobber
  • Werkstudenten
  • Praktikanten
  • Reinigungskräfte (u.U.)
  • Subunternehmen (u.U.)

Wann zahlt die Betriebs­haftpflicht nicht?

Nicht alle Schäden werden von der Betriebs­haftpflicht­versicherung getragen. Welche das sind und wie Sie diese trotzdem absichern können, haben wir hier einmal für Sie zusammengefasst:

Betriebs­haftpflichtVermögens-
schaden­haftpflicht
Berufs­haftpflicht
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden

Mehr zur Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Echte Vermögensschäden

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Finanzielle Schäden, die nicht infolge von Personen- oder Sachschäden entstehen, sind nicht in der Betriebs­haftpflicht­versicherung abgesichert. Wenn ein Kunde zum Beratungstermin bei einem Finanzberater in dessen Bürogebäude kommt und auf Grundlage einer Falschberatung sein investiertes Geld verliert, handelt es sich um einen echten Vermögensschaden.

Achtung: Bei echten Vermögensschäden leistet eine Berufs- bzw. Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung! Einige Versicherer bieten eine Betriebs­haftpflicht­versicherung an, deren Versicherungsschutz um echte Vermögensschäden ergänzt werden kann. Bei anderen Betriebs­haftpflicht-Anbietern muss ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.

Eigenschäden

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Die Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet nur bei Haftpflichtschäden an Dritten. Eigenschäden sind generell nicht versichert. Schädigt ein Mitarbeiter das Inventar in den eigenen Büroräumen, gilt dies beispielsweise als Eigenschaden.

Je nach Branche kann dies unter Umständen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. So ist der klassische Fall von Kaffee auf der Tastatur oder die Schädigung des Firmenservers beispielsweise in der Elektronik­versicherung oder Cyber-Versicherung abgesichert.

Vorsatz

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Haftpflichtschäden, die durch vorsätzliches Handeln entstehen, sind nicht versicherbar. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel ein Produkt auf den Markt gebracht wird, von dem bekannt ist, dass es fehlerhaft ist. Auch wenn ein Handwerker ein defektes Teil im Haus des Kunden verbaut, von dem der Handwerksbetrieb wusste, dass es defekt ist, handelt der Handwerker vorsätzlich. Bei solchen Schäden leistet die Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht.

Schutz für produzierende Unternehmen

Handelt es sich um ein produzierendes Unternehmen, sollte unbedingt geprüft werden, ob die Betriebs­haftpflicht auch die Produkt­haftpflicht­versicherung enthält. Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel ist die grundlegende Produkt­haftpflicht im Versicherungsschutz inkludiert. Fertigt das Unternehmen eigene Güter an oder verarbeitet und vertreibt diese in großem Umfang, ist eine sog. erweiterte Produkt­versicherung durchaus sinnvoll.

Wie viel kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Die Kosten für eine Betriebs­haftpflicht­versicherung richten sich unter anderem nach dem zu versichernden Risiko. So starten die Beitragskosten für ein Kleinunternehmen bei rund 6,66 € im Monat. Abhängig von der Selbst­beteiligung und der Versicherungssumme steigen die Kosten je nach Unternehmen.

So viel kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Kleingewerbe

Herr. C ist Webdesigner und gestaltet eigenständig die Internetauftritte für verschiedene Kunden. Er hat einen Jahresumsatz von 100.000 Euro und möchte eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abschließen. Anhand der genannten Kriterien wird sein jährlicher Beitrag ermittelt:

BerechnungskriterienBeispiel Herr C.
Art des BetriebsKleingewerbe
Art des gewerblichen TätigkeitWebdesign
Jahresumsatz100.000 Euro
Betriebsgröße1 Person
Höhe der Deckungssumme5 Millionen Euro
Selbstbehalt250 Euro
Monatlicher Betrag6,66 €

Für seine monatliche Betriebs­haftpflicht­versicherung bezahlt Herr C. 6,66 €.

Experten-Tipp: Das Tätigkeitsfeld ist entscheidend

“Neben Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter ist für die Beitragshöhe der Betriebs­haftpflicht das Tätigkeitsfeld entscheidend. Ein Handwerksbetrieb hat z. B. häufig ein höheres Risiko als ein reiner Bürobetrieb. Bei der Antragstellung sollten die Angaben zur Tätigkeit zudem so genau wie möglich ausfallen. Ansonsten kann es sein, dass die Versicherung bei einem Schadensfall nicht zahlt.”

Foto von Martin Hacker
Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

Faktoren zur Kostenberechnung

Die Kosten der Betriebs­haftpflicht­versicherung werden anhand der folgenden Kriterien berechnet:

  • Art des Betriebes
  • Art der gewerblichen Tätigkeit
  • Jahresumsatz
  • Betriebsgröße (Anzahl der Mitarbeiter)
  • Höhe der Deckungssumme

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Wann ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung Pflicht?

Bei der Betriebs­haftpflicht­versicherung handelt es sich, anders als der Name es vermuten lässt, um keine allgemeine Pflicht­versicherung. Sie ist jedoch für alle Unternehmen empfehlenswert und entspricht in ihrer Wichtigkeit der einer Haftpflicht­versicherung für Privatpersonen. Mit der Betriebs­haftpflicht können sich Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Haftpflichtschäden absichern. Für einige Berufsgruppen ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung aber dennoch Pflicht. Meist dann, wenn ein besonders hohes Gefährdungsrisiko vorliegt.

Für diese Berufsgruppen ist eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung Pflicht

Unter anderem die folgenden Berufsgruppen sind zum Abschluss einer Haftpflicht­versicherung verpflichtet:

  • Statiker/Ingenieur
  • Jäger
  • Schausteller
  • Entsorgungsfachbetriebe
  • Bewachungsschutz
  • Betreiber einer Schießanlage

Für welche Unternehmen ist eine Betriebs­haftpflicht sinnvoll?

Die Notwendigkeit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung betrifft alle Unternehmensformen und -größen. Die Folgen eines Schadensfalles können gerade bei kleinen Unternehmen die finanzielle Kapazität übersteigen. Auch Freiberufler und Selbständige können von Schadensersatzforderungen Dritter betroffen sein. Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung bietet den nötigen Schutz und ist daher für eine Reihe an Unternehmen und Gewerbe sinnvoll.

Für folgende Unternehmen ist eine Betriebs­haftpflicht sinnvoll:

  • Bürobetriebe
  • Einzelhandel bzw. Onlinehandel
  • Handwerk und Baugewerbe
  • Gesundheitswesen
  • Medienbetriebe und IT-Dienstleister
  • Gastronomie und Hotelwesen
  • Für alle Betriebe, die mit Kunden oder bei Kunden zu tun haben

Fallbeispiele – Typische Schadensfälle

Um zu verdeutlichen in welchen Fällen die Betriebs­haftpflicht­versicherung die Kosten für Schadensfälle übernimmt, haben wir einige Beispiele für Sie zusammengestellt:

Baugewerbe

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Ein Bauunternehmen lädt irrtümlich Baumaterialien vor einer Ausfahrt ab. Der Grundstücksinhaber kann deshalb sein Grundstück mit dem Auto nicht verlassen. Er fordert Schadensersatz.

Einzelhandel

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Ein Getränkesupermarkt bekommt seine wöchentliche Lieferung. Der Auszubildende wird mit der Entladung der Getränkekisten beauftragt und stapelt die Kisten zunächst neben dem Fahrzeug. Der Stapel wird nach mehreren Kisten sehr instabil, sodass die oberste Kiste auf ein parkendes Auto fällt. Die Windschutzscheibe des Autos trägt einen Sprung davon, Kotflügel und Motorhaube eine Delle. Der Autobesitzer fordert Schadensersatz vom Getränkebetrieb.

Friseur

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Eine ältere Dame betritt kurz nach Ladeneröffnung einen Friseursalon. Die Reinigungskraft ist mit dem Wischen des Fußbodens gerade erst fertig geworden. Die Dame bemerkt nicht, dass der Fußboden frisch gewischt ist, rutscht aus und bricht sich den Oberschenkelhalsknochen. Sie fordert Schadensersatz vom Friseurbetrieb. 

Kleingewerbe

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Der Versicherungsnehmer lädt Informationen aus dem Internet herunter und fängt sich dabei einen Virus ein. Danach versendet er per E‑Mail Produktinformationen inklusive des Virus an Kunden. Das Virus richtet daraufhin erheblichen Schaden auf dem Rechner des Kunden an – er fordert Schadensersatz.

Betriebs­haftpflicht­versicherung in aktuellen Testberichten (2023)

Icon Stern

Tarife der Betriebs­haftpflicht­versicherung werden regelmäßig unabhängigen Tests unterzogen. Solche Tests von Verbraucherinstituten oder Analysehäusern bieten Ihnen eine gute Orientierung. Denn Sie erhalten nicht nur einen Überblick über aktuelle Anbieter der Betriebs­haftpflicht­versicherung, sondern auch, wie die Tarife unter verschiedenen Kriterien bewertet werden. Wir haben Ihnen hier alle aktuellen Testberichte zur Betriebs­haftpflicht­versicherung sowie Erfahrungen mit verschiedenen Anbietern zusammengetragen:

Testergebnisse (2023) im Überblick

Betriebs­haftpflicht­versicherung vergleichen – Auf diese Tarifmerkmale kommt es an

Die passende Betriebs­haftpflicht­versicherung zu finden ist für Unternehmer und Freiberufler ein entscheidender Punkt zur Absicherungen ihrer Firma. Je mehr Personal das Unternehmen beschäftigt, desto wichtiger ist die Vorsorge für eventuelle Haftungsansprüche Dritter. Ohne Versicherungsschutz oder mit unzureichender Betriebs­haftpflicht kann ein Schadensfall die gesamten Unternehmensfinanzen gefährden.

Tarife richtig vergleichen

Auch wenn die Betriebs­haftpflicht­versicherung keine Pflicht­versicherung ist, sollte jedes Unternehmen über den Abschluss einer Betriebs­haftpflicht nachdenken. Wer sich noch unschlüssig ist, kann mithilfe unseres Tarifrechners die Angebote auf dem Versicherungsmarkt vergleichen. Dabei müssen Unternehmer auf folgende Kriterien achten:

  • Stimmt das Preis-Leistungsverhältnis? Die einzelnen Versicherungsangebote unterscheiden sich darin zum Teil erheblich.
  • Bietet die Versicherung nur die Standardleistungen oder geht der Versicherungsschutz darüber hinaus? Lesen Sie unbedingt die Tarifbedingungen.
  • Wie hoch ist die Deckungssumme? Reicht die für Ihr Unternehmen aus oder haben Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit ein besonders großes Schadensrisiko?
  • Wie schneidet die Versicherung in aktuellen Tests ab? Sind bestehende Kunden zufrieden?
  • Bietet die Versicherungsgesellschaft Kombi-Policen an? Diese sind meist günstiger und ermöglichen einen umfassenden Versicherungsschutz.

So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Fassen Sie die Eckdaten Ihres Unternehmens zusammen: Wie viele Mitarbeiter haben Sie? Wie hoch liegt Ihr Jahresumsatz? Wie hoch sind Ihre jährlichen Lohn- und Gehaltskosten?
  2. Machen Sie sich Gedanken über den gewünschten Versicherungsschutz: Wie hoch soll die Versicherungssumme sein? Möchte Sie eine Versicherung mit oder ohne Selbst­beteiligung?
  3. Führen Sie einen Tarifvergleich durch: Achten Sie besonders auf die Leistungen, Kosten und die Servicequalität der Anbieter.
  4. Individuelle Beratung: Sollten Sie nach dem Tarifvergleich unschlüssig sein, lassen Sie sich persönlich beraten. Unsere Experten für Gewerbe­versicherungen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
  5. Vertragsabschluss: Schließen Sie die Versicherung bei Ihrem Wahlanbieter ab.
  6. Weiterer Versicherungsschutz nötig? Eine Betriebs­haftpflicht deckt nicht alle Schäden ab. Überlegen Sie sich inwiefern eine Ergänzung zu Ihrem Versicherungsschutz ratsam ist.

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Fazit

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung sichert Unternehmen vor selbstverursachten Schäden bei Dritten ab. Dazu gehören sowohl Personen- als auch Sachschäden. Empfehlenswert ist sie auch für Gründer und Freiberufler. Für einige Berufsgruppen ist die Betriebs­haftpflicht sogar ver­pflichtend, meist dann, wenn ein besonders hohes Schadensrisiko vorliegt.

Die Kosten der Betriebs­haftpflicht richten sich u.a. nach der Art des Unternehmens und der Betriebsgröße. Unternehmen, die ihre Kosten möglichst gering halten wollen, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Wählen Sie eine jährlich Zahlweise, dies ist meist günstiger als monatliche Beiträge.
  • Eine Vertragsdauer von mehr als einem Jahr wird von Seiten der Anbieter häufig mit Rabatten belohnt.
  • Durch die Vereinbarung einer Selbst­beteiligung können die Kosten zusätzlich gesenkt werden.
  • Neugründer-Bonus: Jungunternehmer und Existenzgründer können Rabatte auf den jährlichen Beitrag zur Betriebs­haftpflicht erhalten.

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Die häufigsten Fragen zur Betriebs­haftpflicht­versicherung

Wer braucht eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung?

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Grundsätzlich ist eine Betriebs­haftpflicht für alle Unternehmen sinnvoll, da sie im Schadensfall vor hohen Kosten schützt. Für einige Berufsgruppen ist die Betriebs­haftpflicht­­versicherung jedoch Pflicht. Dazu gehören beispielsweise Jäger, Statiker oder Wachschutzunternehmen.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung?

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Die Kosten für eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung beginnen in der Regel ab 6,66 € im Monat. Sie sind u.a. abhängig von der Art des Unternehmens, der Mitarbeiteranzahl und des Jahresumsatzes.

Wie hoch ist eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung?

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Bei den meisten Versicherungs­unternehmen hat man die Wahl zwischen drei, fünf und zehn Millionen Euro. Die Höhe eines Versicherungsschadens ist im Vorfeld schwer einschätzbar – gerade was die Personenschäden betrifft. Ein Sachschaden zieht eventuell nur ein paar Tausend Euro nach sich. Bei Personenschäden hingegen können mögliche Forderungen schnell in die Millionenhöhe gehen. Auch können unter Umständen nicht nur eine, sondern mehrere Personen zu Schaden kommen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme bietet die nötige Absicherung.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung für Kleinunternehmen?

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Für selbstständige Kleinunternehmer liegen die Kosten in der Regel bei 6,66 € aufwärts im Monat. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen (Umsatz/tätige Personen), umso höher ist das Schadensrisiko und umso höher ist auch der Versicherungsbeitrag.

Muss eine Betriebs­haftpflicht monatlich oder jährlich gezahlt werden?

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Versicherungsnehmer können in der Regel frei entscheiden, ob sie ihren Beitrag monatlich oder jährlich zahlen wollen. In meisten Fällen lohnt es sich aber die Beitragskosten jährlich zu verrichten, da die häufiger geringer ausfallen als unterjährige Zahlweisen.

Gilt der Versicherungsschutz der Betriebs­haftpflicht auch im Ausland?

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In der Regel wird Versicherungsschutz für das In- und Ausland geboten, oft wird aber der Geltungsbereich eingeschränkt. So beschränken die meisten Versicherer den Schutz auf Vorfälle in der Europäischen Union oder schließen bestimmte Länder aus, was natürlich für exportierende Unternehmen von Relevanz sein kann. Hier sollte genau geprüft werden, was man benötigt und welchen Schutz die unterschiedlichen Versicherer bieten.

Was sind unechte Vermögensschäden?

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Für entgangene finanzielle Vorteile oder erlittene finanzielle Nachteile, die bspw. dem Kunden des Betriebs entstanden sind, kommt die Betriebs­haftpflicht ebenfalls auf. Kann ein Kunde aufgrund seines Unfalls im Bürogebäude seiner eigenen Arbeit nicht mehr nachgehen, kommt es für ihn zu einem Verdienstausfall.

Was bedeutet passiver Rechtsschutz?

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Jeder Anspruch, den ein Dritter an das versicherte Unternehmen stellt, wird genau geprüft. Falls Forderungen nach Schadensbegleichung unbegründet sind, wehrt die Betriebs­haftpflicht­­versicherung diese im Namen des Unternehmens notfalls auch vor Gericht ab. Im Zuge des passiven Rechtsschutzes übernimmt die Versicherung die Sachverständigen-, Anwalts- und Prozesskosten – sowohl bei der Abwehr unberechtigter als auch bei der Begleichung von berechtigten Forderungen.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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