Betriebs­haftpflicht­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Unternehmen und Selbständige, wenn Dritte wegen Sach- oder Personenschäden Schadenersatz­forderungen erheben.
  • Bestimmte Unternehmen sind zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet.
  • Beachten Sie, dass es auch Situationen gibt, für welche die Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht zuständig ist. Das gilt beispielsweise für sogenannte echte Vermögensschäden.
  • Ein sorgfältiger Tarifvergleich hilft Ihnen, die richtige Versicherung für Ihr Unternehmen zu finden.
  • Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung ist bereits ab 6,42 € pro Monat möglich.

Das erwartet Sie hier

Wie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung funktioniert, wer sie braucht und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Betriebs­­haftpflicht­­versicherung?
  2. Wer braucht sie?
  3. Wann zahlt die Versicherung?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Betriebs­­haftpflicht­­versicherung finden
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai

Was ist eine Betriebshaftplicht­versicherung?

Die betriebliche Haftpflicht­versicherung ist das betriebliche Äquivalent zur ebenfalls unverzichtbaren privaten Haftpflicht­versicherung. Sie verhindert, dass Unternehmen oder Selbständige mit ihrem eigenen Vermögen in voller Höhe haften, wenn ihre Produkte oder ihre Tätigkeit zu Sach- oder Personenschäden bei Dritten führen und diese daraufhin Schadenersatz­forderungen erheben. Aus diesem Grund handelt es sich bei der Betriebs­haftpflicht­versicherung um eine der wichtigsten Gewerbe­versicherungen, denn ohne eine entsprechende Versicherung können die Haftungsrisiken im Unternehmensalltag zu hohen oder sogar existenzbedrohenden Kosten führen. Für manche Unternehmen ist der Abschluss einer Betriebs­haftpflicht­versicherung sogar Pflicht.


Icon Schutzschild

So funktioniert die Betriebs­haftpflicht­versicherung

Erhebt jemand aufgrund eines Personen- oder Sachschadens Schadenersatzansprüche, prüft die Betriebs­haftpflicht­versicherung des beschuldigten Unternehmens die Forderung. Ist diese gerechtfertigt, entschädigt die Versicherung die geschädigte Person und dem versicherten Unternehmen entstehen nur die Kosten für die Selbst­beteiligung. Ist sie nicht gerechtfertigt, wehrt die Betriebs­haftpflicht­versicherung die Forderung ab (passiver Rechtsschutz).

Wer braucht eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Für welche Unternehmen ist eine Betriebs­haftpflicht sinnvoll?

Der Abschluss einer Betriebs­haftpflicht­versicherung ist für Unternehmen aller Rechtsformen und Größen empfehlenswert, für die das Risiko besteht, dass Mitarbeiter einen Sach- oder Personenschadens zu verursachen. Gerade kleine Unternehmen und Selbständige und Freiberufler laufen Gefahr, mit den Kosten eines Schadens überfordert zu sein. Eine Betriebs­haftpflicht­versicherung bietet den nötigen Schutz. Sie ist unter anderem für die folgenden Unternehmen sinnvoll:

  • Bürobetriebe
  • Einzelhandel bzw. Onlinehandel
  • Handwerk und Baugewerbe
  • Gesundheitswesen
  • Medienbetriebe und IT-Dienstleister
  • Gastronomie und Hotelwesen
  • Für alle Betriebe, die mit Kunden oder bei Kunden zu tun haben

Für diese Berufsgruppen ist eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung Pflicht

Für einige Berufsgruppen ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung Pflicht. Dies ist meist dann der Fall, wenn ein besonders hohes Gefährdungsrisiko vorliegt. Unter anderem die folgenden Berufsgruppen sind zum Abschluss einer Haftpflicht­versicherung verpflichtet:

  • Statiker/Ingenieur
  • Jäger
  • Schausteller
  • Entsorgungsfachbetriebe
  • Bewachungsschutz
  • Betreiber einer Schießanlage

Diese Vorteile bringt eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung

  • Existenz des Unternehmens wird im Schadensfall gesichert
  • Absicherung von Mitarbeitern, Reinigungskräften und Subunternehmer möglich
  • Versicherungsschutz auch im Ausland
  • Versicherung auch von Umweltschäden und Vermögensfolgeschäden

Wann und wie leistet die Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Schutz bei sämtlichen Aktivitäten

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet bei den folgenden Schäden:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensfolgeschäden (also Vermögensschäden, die aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren)
  • Umweltschäden (Schäden an der Umwelt, zum Beispiel durch auslaufende Giftstoffe)

Der Versicherungsschutz der Betriebs­haftpflicht gilt für alle Aktivitäten des versicherten Unternehmens, unabhängig, ob diese in der eigenen Betriebsstätte, beim Kunden oder an öffentlichen Plätzen stattfinden.

Diese Personengruppen sind (mit-)versichert

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung deckt das betriebliche Haftpflichtrisiko ab. Das bedeutet, dass nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern alle weiteren Personen mitversichert sind, die im Auftrag der Firma handeln und Aufgaben nachgehen, die der Erfüllung der Geschäftstätigkeit des Betriebes dienen. Je nach Versicherungsschutz schließt die Betriebs­haftpflicht auch fremde Mitarbeiter ein, zum Beispiel Subunternehmen, die extern beauftragt werden.

Icon Mitarbeiter Team
  • Angestellte
  • Aushilfskräfte und Minijobber
  • Werkstudenten
  • Praktikanten
  • (Reinigungskräfte)
  • (Subunternehmen)

Fallbeispiele: Hier zahlt die Betriebs­haftpflicht­versicherung

Getränkekisten beschädigen Auto

Ein Getränkesupermarkt bekommt seine wöchentliche Lieferung. Der Auszubildende wird mit der Entladung der Getränkekisten beauftragt und stapelt die Kisten zunächst neben dem Fahrzeug. Der Stapel wird nach mehreren Kisten sehr instabil, sodass die oberste Kiste auf ein parkendes Auto fällt. Die Windschutzscheibe des Autos trägt einen Sprung davon, Kotflügel und Motorhaube eine Delle. Der Autobesitzer fordert Schadensersatz vom Getränkebetrieb.

Personenunfall im Salon

Eine ältere Dame betritt kurz nach Ladeneröffnung einen Friseursalon. Die Reinigungskraft ist mit dem Wischen des Fußbodens gerade erst fertig geworden. Die Dame bemerkt nicht, dass der Fußboden frisch gewischt ist, rutscht aus und bricht sich den Oberschenkelhalsknochen. Sie fordert Schadensersatz vom Friseurbetrieb. 

Virus an Kunden verschickt

Ein Unternehmensberater lädt Informationen aus dem Internet herunter und fängt sich dabei einen Virus ein. Danach versendet er per E‑Mail Produktinformationen inklusive des Virus an Kunden. Das Virus richtet daraufhin erheblichen Schaden auf dem Rechner des Kunden an – er fordert Schadensersatz.

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Wann zahlt die Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht?

  • Echte Vermögensschäden:
    Finanzielle Schäden, die nicht infolge von Personen- oder Sachschäden entstehen – sogenannte echte Vermögensschäden -, sind nicht in der Betriebs­haftpflicht­versicherung abgesichert. Beispiel: Wenn ein Kunde zum Beratungstermin bei einem Finanzberater in dessen Bürogebäude kommt und auf Grundlage einer Falschberatung sein investiertes Geld verliert, handelt es sich um einen echten Vermögensschaden. Die Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet also nicht.
  • Eigenschäden:
    Die Betriebs­haftpflicht­versicherung leistet nur bei Haftpflichtschäden an Dritten. Eigenschäden sind generell nicht versichert. Schädigt ein Mitarbeiter das Inventar in den eigenen Büroräumen, gilt dies beispielsweise als Eigenschaden. Je nach Branche kann dies unter Umständen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. So ist der klassische Fall von Kaffee auf der Tastatur oder die Schädigung des Firmenservers beispielsweise in der Elektronik­versicherung oder Cyber-Versicherung abgesichert. Falls ein Kunde nicht zahlt, können Sie eine Firmen­rechtsschutz­versicherung nutzen, um das Geld einzufordern.
  • Vorsatz:
    Haftpflichtschäden, die durch vorsätzliches Handeln entstehen, sind nicht versicherbar. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel ein Produkt auf den Markt gebracht wird, von dem bekannt ist, dass es fehlerhaft ist. Auch wenn ein Handwerker ein defektes Teil im Haus des Kunden verbaut, von dem der Handwerksbetrieb wusste, dass es defekt ist, handelt der Handwerker vorsätzlich. Bei solchen Schäden leistet die Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht.

Icon Wegweiser

Echte Vermögensschäden versichern

Wenn Ihr Betrieb auch Haftungsrisiken aufgrund von echten Vermögensschäden ausgesetzt ist, benötigen Sie eine andere oder zusätzliche Absicherung. Bei echten Vermögensschäden leistet eine Berufs- beziehungsweise Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung. Einige Versicherer bieten eine Betriebs­haftpflicht­versicherung an, deren Versicherungsschutz um echte Vermögensschäden ergänzt werden kann oder man kann umgekehrt eine Betriebs­haftpflicht (manchmal auch: Büro­haftpflicht) bei der Berufs­haftpflicht­versicherung ergänzen. Bei anderen Betriebs­haftpflicht-Anbietern muss ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.


Wann zahlt welche Versicherung?

Betriebs­haftpflichtVermögens-
schaden­haftpflicht
Berufs­haftpflicht*
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
*Beachten Sie, dass der Begriff „Berufs­haftpflicht­versicherung“ nicht einheitlich verwendet wird und manchmal auch nur eine Versicherung gegen Vermögensschäden gemeint ist.

Wie viel kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Icon Beleg

Wann leistet welche Versicherung?

Die Kosten für eine Betriebs­haftpflicht­versicherung richten sich unter anderem nach dem zu versichernden Risiko. So starten die Beitragskosten für ein Kleinunternehmen bei rund 6,42 Euro im Monat. Abhängig von der Selbst­beteiligung und der Versicherungssumme steigen die Kosten je nach Unternehmen. Weitere Faktoren sind die Branche, die Größe und der Umsatz des zu versichernden Betriebs.


Kostenbeispiel

Als Rechtsanwältin rechnet Frau C. in erster Linie mit echten Vermögensschäden. Weil sie aber regelmäßig Kunden in ihrer Kanzlei empfängt, möchte sie sich auch gegen Sach- und Personenschäden und deren finanzielle Folgen versichern. Das sieht beispielsweise so aus:

BerechnungskriterienBeispiel Frau C.
Art des BetriebsAnwaltskanzlei
Jahresumsatz150.000 €
Betriebsgröße2 Personen (1 Person Vollzeit, 1 Person Teilzeit)
Höhe der Deckungssumme5 Millionen €
Selbstbehalt250 €
Jahresbeitrag77,11 €
Monatliche Kosten (umgerechnet)*6,42 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihre Firma?

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Betriebs­haftpflicht­versicherung im Test

Icon Stern

Die besten Anbieter und unsere Empfehlungen

Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung werden derzeit je nach ihrer Eignung für verschiedene Berufsgruppen und Branchen geprüft und bewertet. Wir haben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema alle aktuellen Testberichte zur Betriebs­haftpflicht­versicherung und die Ergebnisse für verschiedene Branchen, wie Bauunternehmen, freie Berufe und Dienstleister, sowie unsere persönlichen Empfehlungen zusammengetragen:

Alle Betriebs­haftpflicht­versicherer im Test (2024)

Wie finde ich die richtige Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Darauf sollten Sie bei einem Tarifvergleich achten

Auch wenn die Betriebs­haftpflicht­versicherung keine Pflicht­versicherung ist, sollte jedes Unternehmen über den Abschluss einer Betriebs­haftpflicht nachdenken. Wer sich noch unschlüssig ist, kann mithilfe unseres Tarifrechners die Angebote auf dem Versicherungsmarkt vergleichen. Dabei müssen Unternehmer auf folgende Kriterien achten:

  • Stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis? Die einzelnen Versicherungsangebote unterscheiden sich darin zum Teil erheblich.
  • Bietet die Versicherung nur die Standardleistungen oder geht der Versicherungsschutz darüber hinaus? Lesen Sie unbedingt die Tarifbedingungen.
  • Wie hoch ist die Deckungssumme? Reicht die für Ihr Unternehmen aus oder haben Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit ein besonders großes Schadensrisiko?
  • Wie schneidet die Versicherung in aktuellen Tests ab? Sind bestehende Kunden zufrieden?
  • Bietet die Versicherungsgesellschaft Kombi-Policen an? Diese sind meist günstiger und ermöglichen einen umfassenden Versicherungsschutz.
Icon Personen an Rezeption

Branchenspezifische Risiken beachten

Achten Sie darauf, welche Schäden angesichts Ihrer Tätigkeiten wahrscheinlich sind und lesen Sie genau nach, ob diese versichert sind. Falls zusätzlich zu dem Risiko von Sach- und Personenschäden auch das eines echten Vermögensschadens besteht, genügt eine reine Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht. Das gilt auch, wenn Sie neben Haftungsrisiken auch Eigenschäden absichern möchten.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Betriebs­haftpflicht begehen sollten

lesen
  • Zu niedrige Deckungssumme: Unterschätzen Sie die potenziellen Kosten von Schadensfällen nicht und wählen Sie dementsprechend eine ausreichend hohe Deckungssumme. Typisch sind mehrere Millionen Euro.
  • Fehlende Zusatzleistungen: Achten Sie darauf, dass alle für Sie relevanten Risiken abgedeckt sind, und schließen Sie gegebenenfalls weitere sinnvolle Versicherungen ab, damit zum Beispiel auch Cyber-Risiken ausreichend versichert sind
  • Kein Tarifvergleich: Ein Tarifvergleich hilft Ihnen, den Anbieter und Tarif zu finden, in dem Sie das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten.
  • Zu hohe Selbst­beteiligung: Eine Selbst­beteiligung senkt die Versicherungsbeiträge, sie sollte jedoch so gewählt sein, dass Sie sie sich im Schadensfall problemlos leisten können.
  • Fehlende Kenntnis der Versicherungs­bedingungen: Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen genau und fragen Sie bei Unklarheiten nach.
  • Keine regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Betriebs­haftpflicht­versicherung noch zu Ihrem Unternehmen passt und behalten Sie auch Kündigungsfristen im Blick.

So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Fassen Sie die Eckdaten Ihres Unternehmens zusammen: Wie viele Mitarbeiter haben Sie? Wie hoch liegt Ihr Jahresumsatz? Wie hoch sind Ihre jährlichen Lohn- und Gehaltskosten?
  2. Machen Sie sich Gedanken über den gewünschten Versicherungsschutz: Wie hoch soll die Versicherungssumme sein? Möchte Sie eine Versicherung mit oder ohne Selbst­beteiligung?
  3. Führen Sie einen Tarifvergleich durch: Achten Sie besonders auf die Leistungen, Kosten und die Servicequalität der Anbieter.
  4. Individuelle Beratung: Sollten Sie nach dem Tarifvergleich unschlüssig sein, lassen Sie sich persönlich beraten. Unsere Experten für Gewerbe­versicherungen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
  5. Vertragsabschluss: Schließen Sie die Versicherung bei Ihrem Wahlanbieter ab.
  6. Weiterer Versicherungsschutz nötig? Eine Betriebs­haftpflicht deckt nicht alle Schäden ab. Überlegen Sie sich inwiefern eine Ergänzung zu Ihrem Versicherungsschutz ratsam ist.

Das sind unsere Empfehlungen für eine gute Betriebs­haftpflicht­versicherung

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen der eigenen Firma. Dementsprechend erhalten wir in diesem Bereich sehr viele Anfragen und vermitteln eine Vielzahl von Anbietern und Tarifen. Besonders gute Erfahrungen haben wir über die Jahre hinweg mit folgenden Anbietern gemacht:

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Schutz für produzierende Unternehmen

„Handelt es sich um ein produzierendes Unternehmen, sollte unbedingt geprüft werden, ob die Betriebs­haftpflicht auch die Produkt­haftpflicht­versicherung enthält. Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In der Regel ist die grundlegende Produkt­haftpflicht im Versicherungsschutz inkludiert. Fertigt das Unternehmen eigene Güter an oder verarbeitet und vertreibt diese in großem Umfang, ist eine sogenannte erweiterte Produkt­versicherung durchaus sinnvoll.“

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Berater

Experten-Tipp 2:
So können Sie sparen

„Die Kosten der Betriebs­haftpflicht richten sich u. a. nach der Art des Unternehmens und der Betriebsgröße. Unternehmen, die ihre Kosten möglichst gering halten wollen, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Wählen Sie eine jährliche Zahlweise, dies ist meist günstiger als monatliche Beiträge.
  • Eine Vertragsdauer von mehr als einem Jahr wird von Seiten der Anbieter häufig mit Rabatten belohnt.
  • Durch die Vereinbarung einer Selbst­beteiligung können die Kosten zusätzlich gesenkt werden.
  • Neugründer-Bonus: Jungunternehmer und Existenzgründer können Rabatte auf den jährlichen Beitrag zur Betriebs­haftpflicht erhalten.“
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Berater

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Weitere wichtige Versicherungen für Ihren Betrieb


Die häufigsten Fragen zur Betriebs­haftpflicht­versicherung

Wer braucht eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung?

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Grundsätzlich ist eine Betriebs­haftpflicht für alle Unternehmen sinnvoll, da sie im Schadensfall vor hohen Kosten schützt. Für einige Berufsgruppen ist die Betriebs­haftpflicht­­versicherung jedoch Pflicht. Dazu gehören beispielsweise Jäger, Statiker oder Wachschutzunternehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebs-, Berufs- und Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung?

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Der Begriff Berufs­haftpflicht­versicherung wird nicht einheitlich verwendet. Er kann für eine reine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung ebenso genutzt werden wie für eine Versicherung, die neben Vermögensschäden auch Sach- und Personenschäden versichert. Bei einer Betriebs­haftpflicht­versicherung hingegen geht es immer um die Absicherung von Sach- und Personenschäden und aus diesen resultierenden Vermögensschäden.

Eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung leistet, wenn Sie einen sogenannten echten Vermögensschaden verursachen, der nicht auf einem Sach- oder Personenschaden beruht. Beispiele dafür sind Schadenersatz­forderungen wegen Beratungsfehlern oder einem Verstoß gegen Geheimhaltungsklauseln.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung?

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Die Kosten für eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung beginnen in der Regel ab 6,42 Euro im Monat. Sie sind unter anderem von der Art des Unternehmens, der Mitarbeiteranzahl und des Jahresumsatzes abhängig.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung für Kleinunternehmen?

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Für selbstständige Kleinunternehmer liegen die Kosten in der Regel bei 6,42 Euro aufwärts im Monat. Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen (Umsatz/tätige Personen), umso höher ist das Schadensrisiko und umso höher ist auch der Versicherungsbeitrag.

Wie hoch ist eine Betriebs­haftpflicht­­versicherung?

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Bei den meisten Versicherungs­unternehmen hat man die Wahl zwischen drei, fünf und zehn Millionen Euro. Die Höhe eines Versicherungsschadens ist im Vorfeld schwer einschätzbar – gerade was die Personenschäden betrifft. Ein Sachschaden zieht eventuell nur ein paar Tausend Euro nach sich. Bei Personenschäden hingegen können mögliche Forderungen schnell in die Millionenhöhe gehen. Auch können unter Umständen nicht nur eine, sondern mehrere Personen zu Schaden kommen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme bietet die nötige Absicherung.

Muss eine Betriebs­haftpflicht monatlich oder jährlich gezahlt werden?

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Versicherungsnehmer können in der Regel frei entscheiden, ob sie ihren Beitrag monatlich oder jährlich zahlen wollen. In meisten Fällen lohnt es sich jedoch, die Beitragskosten jährlich zu verrichten, da die häufiger geringer ausfallen als unterjährige Zahlweisen.

Gilt der Versicherungsschutz der Betriebs­haftpflicht auch im Ausland?

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In der Regel wird Versicherungsschutz für das In- und Ausland geboten, oft wird aber der Geltungsbereich eingeschränkt. So beschränken die meisten Versicherer den Schutz auf Vorfälle in der Europäischen Union oder schließen bestimmte Länder aus, was natürlich für exportierende Unternehmen von Relevanz sein kann. Hier sollte genau geprüft werden, was man benötigt und welchen Schutz die unterschiedlichen Versicherer bieten.

Was sind unechte Vermögensschäden?

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Für entgangene finanzielle Vorteile oder erlittene finanzielle Nachteile, die beispielsweise dem Kunden des Betriebs entstanden sind, kommt die Betriebs­haftpflicht ebenfalls auf. Kann ein Kunde aufgrund seines Unfalls im Bürogebäude seiner eigenen Arbeit nicht mehr nachgehen, kommt es für ihn zu einem Verdienstausfall.

Was bedeutet passiver Rechtsschutz?

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Jeder Anspruch, den ein Dritter an das versicherte Unternehmen stellt, wird genau geprüft. Falls Forderungen nach Schadensbegleichung unbegründet sind, wehrt die Betriebs­haftpflicht­­versicherung diese im Namen des Unternehmens notfalls auch vor Gericht ab. Im Zuge des passiven Rechtsschutzes übernimmt die Versicherung die Sachverständigen-, Anwalts- und Prozesskosten – sowohl bei der Abwehr unberechtigter als auch bei der Begleichung von berechtigten Forderungen. Wollen Sie jedoch eigene Ansprüche durchsetzen, benötigen Sie aktiven Rechtsschutz durch eine Firmen­rechtsschutz­versicherung, um die Kosten nicht selbst tragen zu müssen.

Sind Schäden durch Leiharbeitnehmer in der Betriebs­haftpflicht­versicherung versichert?

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Normalerweise ist dies nicht abgedeckt, es ist jedoch möglich, einen entsprechenden Schutz in die Versicherung aufzunehmen.

Welche Kündigungsfristen und automatischen Verlängerungen gibt es bei der Betriebs­haftpflicht­versicherung?

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Wenn Sie nicht möchten, dass sich Ihr Vertrag verlängert, müssen Sie fristgerecht kündigen, also drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Üblicherweise verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, aber es sind auch abweichende Regelungen möglich.

Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, haben Sie einen Monat Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ein weiterer Anlass für ein Sonderkündigungsrecht ist eine Geschäftsaufgabe: Wenn Sie Ihr Gewerbe abmelden, endet der Versicherungsvertrag, Sie müssen den Versicherer jedoch darüber informieren. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Zahlt man monatlich oder jährlich?

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Bei der Betriebs­haftpflicht­versicherung sind verschiedene Zahlungsintervalle möglich (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich). Am kostengünstigsten ist es in der Regel, jährlich zu zahlen, da für kleinere Zahlungsintervalle zusätzliche Gebühren anfallen.

Welche weiteren Versicherungen brauchen Unternehmen?

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Katharina Burnus
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