Immobilien und Vermögens­verwaltung: Wie passt beides zusammen?

Erklärungen, Tipps und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Wie Immobilien in eine Vermögens­verwaltung kommen, was Fonds, REITs, Direktkauf und Immobilien-GmbH steuerlich bedeuten und wer Sie bei welcher Frage berät.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie passen Immobilien und Vermögens­­verwaltung zusammen?
  2. Wie kommen Immobilien in eine Vermögens­­verwaltung?
  3. Welche Aufgaben fallen bei der Vermögens­­verwaltung von Immobilien an?
  4. Spart eine Immobilien-GmbH Steuern?
  5. Worauf sollten Sie bei Immobilien in der Vermögens­­verwaltung achten?
  6. Häufige Fragen (FAQ)
Fachlich geprüft durch Sascha Riemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Immobilien im Depot: Eine Vermögens­verwaltung legt in Wertpapieren an. Immobilien kommen dort als offene Immobilienfonds, REITs oder Immobilienaktien ins Depot.
  • Steuervorteil bei Fonds: Bei offenen Immobilienfonds bleiben 60 % der Erträge steuerfrei, bei Fonds mit Auslandsimmobilien 80 %.
  • Lange Bindung: Offene Immobilienfonds dürfen Sie erst nach 24 Monaten zurückgeben, mit einer Frist von zwölf Monaten.
  • Eigene Immobilie: Wer selbst kauft, braucht eine Immobilienberatung und eine Haus­verwaltung. Eine Immobilien-GmbH spart Steuern nur, solange die Erträge in der Firma bleiben.
Sascha Riemann

Eigenes Haus, vermietete Wohnung in derselben Stadt und dazu Immobilienfonds im Depot ergeben ein Klumpenrisiko…

… und das ist der häufigste Fehler bei Immobilien im Vermögen. Fallen Mieten aus oder sinken die Preise, trifft es einen großen Teil Ihres Vermögens auf einmal. Eine gute Vermögens­verwaltung betrachtet Ihre Immobilien deshalb als Teil des Gesamtvermögens. Ins Depot kommen Immobilien als offene Immobilienfonds, REITs oder Immobilienaktien, mit sehr unterschiedlicher Bindung: Fondsanteile dürfen Sie erst nach 24 Monaten zurückgeben, Aktien an jedem Börsentag verkaufen. Wir zeigen, wie die vier Wege steuerlich wirken, welche Aufgaben bei einer eigenen Immobilie anfallen, wann eine Immobilien-GmbH wirklich Steuern spart und wer Sie bei welcher Frage berät.

Wie passen Immobilien und Vermögens­verwaltung zusammen?

Eine Vermögens­verwaltung im rechtlichen Sinn verwaltet Geld, das in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten angelegt ist. Immobilien gehören dort als offene Immobilienfonds, REITs oder Immobilienaktien ins Depot. Eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus kaufen Sie dagegen selbst oder über eine eigene Immobilien-GmbH, verwaltet von einer Haus­verwaltung.

Vier Wege zu Immobilien in Ihrem Vermögen

WegWas Sie besitzenSteuer auf ErträgeWie schnell Sie verkaufen können
Offener ImmobilienfondsFondsanteile im DepotAbgeltungsteuer, 60 % oder 80 % steuerfreiRückgabe frühestens nach 24 Monaten, zwölf Monate Frist
REIT oder ImmobilienaktieAktien einer ImmobiliengesellschaftAbgeltungsteuerAn der Börse an jedem Handelstag
Eigene vermietete ImmobilieGrundstück, Wohnung oder HausPersönlicher EinkommensteuersatzVerkauf dauert, steuerfrei erst nach zehn Jahren
Immobilien-GmbHAnteile an der GmbH, die Immobilien besitzt15,825 % in der GmbH, mit erweiterter Kürzung ohne Gewerbesteuer; bei Ausschüttung AbgeltungsteuerVerkauf von Immobilie oder Anteilen dauert

Welcher Weg passt, hängt von Betrag, Zeit und Aufwand ab. Fonds und Aktien gibt es schon mit kleinen Summen, sie streuen über viele Objekte und machen keine Arbeit. Eine eigene Immobilie bindet viel Kapital in einem Objekt und braucht Verwaltung, bietet aber Mieteinnahmen, Hebel durch Finanzierung und volle Kontrolle.


Was macht eine gute Vermögens­verwaltung mit Immobilien?

Eine gute Vermögens­verwaltung betrachtet Ihre Immobilien als Teil des Gesamtvermögens. Wer schon eine oder mehrere Wohnungen besitzt, hat oft einen großen Teil seines Vermögens in einer Anlageklasse und an einem Ort gebunden. Im Depot braucht er dann eher Aktien, Anleihen und Liquidität als zusätzliche Immobilienfonds.

Für Immobilien gelten andere Regeln als für Aktien, ETFs oder Fonds. Sie lassen sich nicht in Stücken verkaufen, der Verkauf dauert Wochen bis Monate, und Mieter, Instandhaltung und Finanzierung brauchen Aufmerksamkeit. Wie eine Vermögens­verwaltung mit Wertpapierfonds arbeitet, erklärt unsere Seite zur Vermögens­verwaltung mit Fonds.

Wie kommen Immobilien in eine Vermögens­verwaltung?

In ein verwaltetes Depot kommen Immobilien über Wertpapiere: offene Immobilienfonds, REITs und Aktien von Immobiliengesellschaften. Welchen Anteil sie haben dürfen, legen Sie in den Anlagerichtlinien fest. Direkte Immobilien kauft ein Vermögensverwalter nicht für Ihr Depot, dafür gibt es die Beratung zu Kapitalanlage-Immobilien.

Offene Immobilienfonds

Ein offener Immobilienfonds kauft viele Gewerbe- und Wohnimmobilien und gibt dafür Anteile an Anleger aus. Offene Immobilienfonds verwalteten Ende 2025 in Deutschland 277 Milliarden Euro, davon 112 Milliarden Euro in Publikumsfonds für Privatanleger. Die Publikumsfonds verloren acht Prozent gegenüber dem Vorjahr, weil Anleger mehr Geld abzogen als einzahlten (Quelle: BVI-Jahrbuch 2026).

Der Haken ist die Bindung: Anteile dürfen Sie erst nach einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten zurückgeben, und die Rückgabe müssen Sie zwölf Monate vorher unwiderruflich erklären (Quelle: § 255 KAGB). Geld, das Sie kurzfristig brauchen könnten, gehört deshalb nicht in einen offenen Immobilienfonds.

Steuerlich sind offene Immobilienfonds begünstigt. Der Fonds zahlt auf inländische Immobilienerträge selbst 15 Prozent Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Bei Ihnen bleiben dafür 60 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Fonds mit überwiegend Auslandsimmobilien 80 Prozent (Quelle: § 20 InvStG). Den Rest besteuert die Bank mit der Abgeltungsteuer.


REITs und Immobilienaktien

Ein REIT (Real Estate Investment Trust) ist eine börsennotierte Immobiliengesellschaft, die den Großteil ihrer Erträge ausschütten muss. Eine deutsche REIT-Aktiengesellschaft muss mindestens 90 Prozent ihres handelsrechtlichen Jahresüberschusses an die Aktionäre auszahlen (Quelle: § 13 REITG). Daneben gibt es Aktien von Immobilienkonzernen, die Wohnungen oder Gewerbeflächen vermieten.

REITs und Immobilienaktien können Sie an jedem Börsentag kaufen und verkaufen. Dafür schwanken ihre Kurse wie andere Aktien und reagieren stark auf Zinsänderungen. Dividenden und Kurssteigerungen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, eine Teilfreistellung wie bei Fonds gibt es für einzelne Aktien nicht.


Direktinvestment: die eigene Kapitalanlage-Immobilie

Wer eine Wohnung oder ein Haus selbst kauft und vermietet, investiert direkt. Mieteinnahmen versteuern Sie privat mit Ihrem persönlichen Steuersatz, Wertsteigerungen sind nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei. Dafür tragen Sie die Arbeit mit Mietern und Instandhaltung oder bezahlen eine Haus­verwaltung. Grundlagen erklärt unser Ratgeber Immobilien als Kapitalanlage.

Bei der Auswahl von Objekt, Lage und Finanzierung begleitet Sie unsere Beratung zu Kapitalanlage-Immobilien. Dort geht es um Bestands- und Neubauobjekte, Denkmalschutzimmobilien und Pflegeimmobilien. Die Vermögens­verwaltung kümmert sich um Ihr Wertpapierdepot, die Immobilienberatung um den Kauf. So bleiben beide Teile Ihres Vermögens in der Hand von Fachleuten für genau diese Anlage.


Folgende Fragen stellen sich bei der Verwaltung von Immobilien

Eine vermietete Immobilie soll zwei Ziele erfüllen: laufende Mieteinnahmen bringen und ihren Wert halten. Beim Verkauf soll mindestens der Kaufpreis plus Inflationsausgleich herauskommen. Deshalb muss die Immobilie kaufmännisch und technisch verwaltet werden. Diese Fragen sollten Sie vor dem Kauf beantworten können.

  • Mieter: Wie finden Sie passende Mieter, wie hoch ist die richtige Miete, wie erhöhen Sie sie rechtssicher?
  • Werterhalt: Was ist nötig, um den Wert der Immobilie zu erhalten, und was kostet das?
  • Verkauf und Zukauf: Ist der Standort langfristig attraktiv, ist der Preis realistisch, passt das Objekt in Ihr Vermögen?

Ihr Vermögen neben der Immobilie professionell verwalten lassen

Unser Portfolio­management verwaltet Ihr Wertpapierdepot und berücksichtigt dabei, wie viel Ihres Vermögens schon in Immobilien steckt.

  • Persönliches Gespräch mit dem Portfolio­management
  • Anlagestrategie nach Ziel, Risiko und Anlagehorizont
  • Digital ab 10.000 Euro oder individuell ab 100.000 Euro
Foto von Sascha Riemann
Berater

Welche Aufgaben fallen bei der Vermögens­verwaltung von Immobilien an?

Bei Immobilien ist die Verwaltung echte Arbeit: An- und Verkauf, Vermietung, kaufmännische Verwaltung und die technische Betreuung des Gebäudes. Diese Aufgaben übernimmt keine Vermögens­verwaltung für Wertpapiere, sondern eine Haus­verwaltung oder ein Immobilienmanager. Bei großen Beständen heißt das auch Liegenschafts­verwaltung.

Die Aufgaben des Immobilien­managements im Überblick

BereichTypische Aufgaben
An- und VerkaufBewertung von Objekt und Standort, Renditeanalyse, Vertragsgestaltung, Finanzierung, Suche nach Objekten oder Käufern
VermietungVermarktung, Mietverträge, Auswahl und Betreuung der Mieter, Mieterhöhungen
Kaufmännische VerwaltungMietbuchhaltung, Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Verträge mit Versorgern und Versicherungen
Technische VerwaltungInstandhaltung, Hausmeisterdienste, Begleitung von Sanierungen

Wer mehrere Wohnungen oder ganze Liegenschaften besitzt, gibt die laufende Verwaltung meist an eine Haus­verwaltung ab. Wichtig ist ein gutes Netz zu Handwerkern, Architekten, Steuerberatern, Anwälten und Behörden. Für die Wertpapiere im Vermögen braucht es dagegen einen Verwalter mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


Beratung zur Liegenschafts­verwaltung: Wer hilft wobei?

Bei Immobilien im Vermögen sind mehrere Fachleute im Spiel. Die Tabelle zeigt, wer wofür zuständig ist, und hilft Ihnen, die richtige Stelle zuerst anzusprechen. Wer Immobilien, Depot und Unternehmen aus einer Hand steuern lassen will, findet einen Überblick auf unserer Seite zum Family Office.

FrageWer hilft
Immobilienfonds und Wertpapiere im DepotVermögensverwalter mit Erlaubnis der BaFin
Kauf und Finanzierung einer Kapitalanlage-ImmobilieBeratung zu Kapitalanlage-Immobilien
Vermietung, Nebenkosten, InstandhaltungHaus­verwaltung
Steuern, Immobilien-GmbH, GesellschaftsvertragSteuerberater und Notar

Spart eine Immobilien-GmbH Steuern?

Ja, solange die Mieterträge in der GmbH bleiben. Die GmbH zahlt 2026 rund 15,8 Prozent Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag und mit erweiterter Kürzung keine Gewerbesteuer. Holen Sie das Geld als Ausschüttung heraus, kommt die Abgeltungsteuer dazu, und der Vorteil schrumpft deutlich. Die Entscheidung gehört zu einem Steuerberater.

Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer

Privat versteuern Sie Mieteinnahmen mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Er steigt 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro auf 42 Prozent und ab 277.826 Euro auf 45 Prozent (Quelle: § 32a EStG). Dazu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Eine GmbH zahlt bis einschließlich 2027 15 Prozent Körperschaftsteuer, mit Solidaritätszuschlag 15,825 Prozent. Ab 2028 sinkt der Satz jedes Jahr um einen Prozentpunkt, bis er 2032 bei zehn Prozent liegt (Quelle: § 23 KStG). Mehr zum Aufbau einer solchen Firma lesen Sie bei der vermögensverwaltenden GmbH.

Körperschaftsteuersatz 2027 bis 2032
  • 202715 %
  • 202814 %
  • 202913 %
  • 203012 %
  • 203111 %
  • ab 203210 %

Quelle: § 23 Abs. 1 KStG, Stand 2026


Gewerbesteuer entfällt nur mit erweiterter Kürzung

Eine GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig, auch wenn sie nur vermietet. Verwaltet sie ausschließlich eigenen Grundbesitz, daneben allenfalls eigenes Kapitalvermögen, kürzt das Finanzamt auf Antrag den Gewerbeertrag um den Teil aus dem Grundbesitz (Quelle: § 9 GewStG). Diese erweiterte Kürzung ist ein Rechtsanspruch, keine Ermessensfrage des Finanzamts.

Übt die GmbH andere Tätigkeiten aus, gerät die Kürzung in Gefahr, und auf den Ertrag fällt Gewerbesteuer an. Erträge aus Wertpapieren kürzt das Finanzamt ohnehin nicht. Lassen Sie deshalb vor der Gründung von einem Steuerberater prüfen, was die GmbH tun darf und welche Tätigkeiten Sie besser getrennt halten.


Rechenbeispiel: So viel Steuern sparen Sie mit einer Immobilien-GmbH

Die Beispielrechnung unserer Redaktion geht von 100.000 Euro Mietüberschuss im Jahr aus, also nach Abschreibung, Zinsen und Kosten. Die GmbH erfüllt die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung, in der GmbH ist der Solidaritätszuschlag enthalten. Stand ist das Jahr 2026.

Privat nehmen wir an, dass Ihr übriges Einkommen bereits im Bereich von 42 beziehungsweise 45 Prozent liegt, sodass der ganze Überschuss mit diesem Satz besteuert wird. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind privat nicht eingerechnet, sie würden die private Belastung noch erhöhen.

VarianteSteuer auf 100.000 €Davon bleiben
Privat, Grenzsteuersatz 42 %42.000 €58.000 €
Privat, Grenzsteuersatz 45 %45.000 €55.000 €
GmbH, Überschuss bleibt in der Firma15.825 €84.175 €
GmbH, Überschuss wird voll ausgeschüttet38.026 €61.974 €

Der große Vorteil der GmbH entsteht nur, solange der Überschuss in der Firma bleibt und dort Kredite tilgt oder neu angelegt wird. Bei voller Ausschüttung zieht die GmbH vom Rest 26,375 Prozent Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag ab. Dann liegt die Belastung mit rund 38 Prozent nur noch einige Prozentpunkte unter dem privaten Satz von 42 Prozent. Laufende Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss sind nicht eingerechnet.


Die Nachteile der Immobilien-GmbH

Die GmbH hat feste Pflichten und Kosten: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, mindestens 25.000 Euro Stammkapital, Buchführung, Jahresabschluss und dessen Offenlegung im Unternehmensregister. Steuerlich wiegen drei Punkte besonders schwer. Welche Steuern bei privat gehaltenen Immobilien anfallen, erklärt unser Ratgeber Steuern bei Kapitalanlage-Immobilien.

  • Keine Spekulationsfrist: Der Wertzuwachs beim Verkauf einer Immobilie ist in der GmbH immer steuerpflichtig, privat nach zehn Jahren steuerfrei
  • Teure Einbringung: Bringen Sie eine eigene Immobilie ein, fällt Grunderwerbsteuer an und innerhalb von zehn Jahren gegebenenfalls Steuer auf den Wertzuwachs
  • Erbschaft: Besteht die GmbH zu mindestens 90 Prozent aus vermieteten Immobilien und Wertpapieren, gibt es keine Verschonung für Betriebsvermögen

Worauf sollten Sie bei Immobilien in der Vermögens­verwaltung achten?

Achten Sie darauf, wie viel Ihres Vermögens schon in Immobilien steckt, wie schnell Sie an Ihr Geld kommen und was die Anlage kostet. Ein Depot mit Immobilienfonds ersetzt keine eigene Wohnung, und eine Wohnung ersetzt keine Streuung im Depot.

Typische Fehler

Der häufigste Fehler ist ein Klumpenrisiko: das eigene Haus, eine vermietete Wohnung in derselben Stadt und zusätzlich Immobilienfonds im Depot. Fallen Mieten aus oder sinken die Preise, trifft es dann einen großen Teil des Vermögens auf einmal. Prüfen Sie Ihr Gesamtvermögen, bevor Sie weitere Immobilien hinzunehmen.

  • Zu viel Vermögen in einer Anlageklasse und einer Region
  • Geld in offenen Immobilienfonds, das Sie in den nächsten zwei Jahren brauchen könnten
  • Immobilien-GmbH ohne Steuerberatung gründen und die Kosten unterschätzen
  • Haus­verwaltung und Vermögens­verwaltung verwechseln: Die eine kümmert sich um Gebäude, die andere um Wertpapiere

Lassen Sie sich von Experten unterstützen

Für jede Frage den richtigen Ansprechpartner: Für Ihr Wertpapierdepot empfehlen wir die Vermögens­verwaltung von von Buddenbrock, unserer Muttergesellschaft, digital ab 10.000 Euro oder individuell ab 100.000 Euro. Die Verwaltung übernimmt die Reuss Private Bank, die Beratung läuft über das Haftungsdach der BN und Partners Capital AG.

Beim Kauf einer Kapitalanlage-Immobilie hilft Ihnen unsere Immobilienberatung, bei der Immobilien-GmbH Ihr Steuerberater und ein Notar. Im Gespräch mit dem Portfolio­management klären wir, wie Ihr Depot zu Ihren Immobilien passt. Ihr Depot liegt dabei bei einer Depotbank auf Ihren Namen. Wie die Beratung abläuft, zeigt unsere Seite Beratung zur Vermögens­verwaltung.

Experten-Tipp:
Leiter Vermögens­verwaltung bei von Buddenbrock

„Viele Kunden bringen eine vermietete Wohnung und ein Depot mit und betrachten beides getrennt. Ich schaue auf das ganze Vermögen. Wer schon viel in Immobilien gebunden hat, braucht im Depot eher Streuung und Liquidität als noch einen Immobilienfonds. Und offene Immobilienfonds sind kein Tagesgeld: Sie kommen frühestens nach 24 Monaten und mit zwölf Monaten Frist an Ihr Geld.“

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Berater

Depot und Immobilien gemeinsam im Blick

Wir besprechen mit Ihnen, wie Ihr Wertpapierdepot zu Ihren Immobilien passt, und verwalten es nach Ihrem Ziel und Ihrer Risikobereitschaft.

  • Persönliches Gespräch mit dem Portfolio­management
  • Depot auf Ihren Namen bei einer Depotbank
  • Keine Provisionen von Produktherstellern
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Berater

Häufige Fragen zu Immobilien in der Vermögens­verwaltung

Kann ein Vermögensverwalter Immobilien für mich kaufen?

Für Ihr Depot kauft er Immobilien nur in Form von Wertpapieren, also offene Immobilienfonds, REITs oder Immobilienaktien. Eine Wohnung oder ein Haus kaufen Sie selbst oder über eine eigene GmbH. Dabei helfen eine Immobilienberatung, ein Notar und für die Steuern ein Steuerberater.

Was ist der Unterschied zwischen Vermögens­verwaltung und Haus­verwaltung?

Die Vermögens­verwaltung legt Ihr Geld in Wertpapieren an und braucht dafür eine Erlaubnis der BaFin. Die Haus­verwaltung kümmert sich um vermietete Gebäude: Mieter, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung. Bei größeren Beständen heißt das auch Liegenschafts­verwaltung.

Wie werden offene Immobilienfonds besteuert?

Mit der Abgeltungsteuer, aber begünstigt. Laut § 20 InvStG bleiben 60 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Fonds mit überwiegend Auslandsimmobilien 80 Prozent. Im Gegenzug zahlt der Fonds auf deutsche Immobilienerträge selbst Steuer. Die Bank berücksichtigt die Teilfreistellung schon beim Steuerabzug.

Wie lange muss ich offene Immobilienfonds halten?

Mindestens 24 Monate. Danach können Sie Anteile zurückgeben, müssen die Rückgabe aber zwölf Monate vorher unwiderruflich erklären. Das regelt § 255 KAGB. Kaufen Sie offene Immobilienfonds deshalb nur mit Geld, das Sie längere Zeit nicht brauchen.

Was ist ein REIT?

Ein REIT ist eine börsennotierte Immobiliengesellschaft, die den Großteil ihrer Erträge ausschüttet. Eine deutsche REIT-Aktiengesellschaft muss mindestens 90 Prozent ihres Jahresüberschusses auszahlen. REIT-Aktien können Sie an jedem Börsentag handeln, ihre Kurse schwanken aber wie andere Aktien.

Lohnt sich eine Immobilien-GmbH?

Vor allem dann, wenn Sie Mieterträge über Jahre in der Firma lassen, um Kredite zu tilgen oder weitere Immobilien zu kaufen. Wer die Erträge privat braucht, spart nach der Ausschüttung nur wenig. Gründungs- und laufende Kosten kommen dazu, lassen Sie sich vorher steuerlich beraten.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer einer Immobilien-GmbH?

Bis einschließlich 2027 beträgt sie 15 Prozent, mit Solidaritätszuschlag 15,825 Prozent. Laut § 23 KStG sinkt sie ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt bis auf zehn Prozent ab 2032. Gewerbesteuer kommt dazu, wenn die GmbH die erweiterte Kürzung nicht bekommt.

Zahlt eine Immobilien-GmbH Gewerbesteuer?

Grundsätzlich ja, weil jede GmbH gewerbesteuerpflichtig ist. Verwaltet sie nur eigenen Grundbesitz, daneben allenfalls eigenes Kapitalvermögen, wird der Ertrag aus dem Grundbesitz auf Antrag gekürzt. Darauf haben Sie einen Rechtsanspruch, eine vorherige Genehmigung des Finanzamts ist nicht nötig.

Gilt die Spekulationsfrist auch für Immobilien in der GmbH?

Nein. Die Zehnjahresfrist für steuerfreie Verkäufe gilt nur für Immobilien im Privatvermögen. In der GmbH ist der Wertzuwachs beim Verkauf einer Immobilie immer steuerpflichtig, egal wie lange die GmbH sie gehalten hat.

Wie viel Stammkapital braucht eine Immobilien-GmbH?

Mindestens 25.000 Euro. Bei einer Bargründung muss vor der Anmeldung zum Handelsregister auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden, das geht inzwischen auch per Videokonferenz.

Wo bekomme ich Beratung zu Immobilien als Kapitalanlage?

Für den Kauf einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses gibt es unsere Beratung zu Kapitalanlage-Immobilien. Dort geht es um Objektauswahl, Lage und Finanzierung. Für Ihr Wertpapierdepot ist die Vermögens­verwaltung zuständig, für Steuerfragen Ihr Steuerberater.

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Lena Mierbach
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