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Wie sieht die ideale betriebliche Altersvorsorge für Sie als Arbeitnehmer oder für Ihr Unternehmen aus? Hier finden Sie schnell und unkompliziert:
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Wie sieht die ideale betriebliche Altersvorsorge für Sie als Arbeitnehmer oder für Ihr Unternehmen aus? Hier finden Sie schnell und unkompliziert:
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Das müssen Sie als Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge wissen
Alle Informationen für Arbeitnehmer
Warum Sie für das Alter vorsorgen sollten
Alle Vorteile auf einen Blick
Kosten (inkl. Rechenbeispiel)
So lohnt sich die bAV für Ihre Rente
Rein arbeitgeberfinanzierte bAV
Steuern und Sozialabgaben sparen
Leistungen der bAV
Wann ist die bAV sinnvoll?
Hat der Arbeitnehmer Pflichten?
So gehen Sie als Arbeitnehmer vor
Warum Sie über den Betrieb für das Alter vorsorgen sollten
Ohne Zweifel ist die eigene finanzielle Absicherung im Alter ein wichtiges Thema, um das man sich frühzeitig Gedanken machen sollte. Die Formen der Altersvorsorge sind dabei so vielfältig, wie die persönlichen Bedürfnisse.
Die betriebliche Altersvorsorge stellt für die meisten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer die attraktivste Form der sicheren Sparform dar. Dafür sorgen sowohl die attraktiven Vorteile bei der Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase als auch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestförderung. In guten Unternehmen geht die Förderung zudem oft über den Mindestzuschuss hinaus.
Alle Vorteile der bAV für Sie als Arbeitnehmer auf einen Blick
Die Zahlung der Betriebsrente ist garantiert
Sobald Sie in Rente gehen, bekommen Sie eine monatliche Rentenzahlung. Alternativ können Sie sich das Kapital zu Rentenbeginn einmalig oder zu 30 Prozent auszahlen lassen. Höhe und Leistungsdauer sind somit garantiert.
Steuern und Sozialabgaben sparen
Die Beiträge zur bAV werden bei der Entgeltumwandlung von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Dies bedeutet, dass nur auf den verbleibenden Bruttobetrag Steuern- und Sozialabgaben anfallen. Unterm Strich bedeutet dies: Sie leisten mehr für Ihre Altersvorsorge, als Sie tatsächlich als “Netto-Verlust” auf dem Lohnzettel sehen.
Verdienen Sie oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West und/oder der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, kann sich dieser Vorteil reduzieren beziehungsweise sich auf die Steuerersparnis beschränken.
Arbeitgeberzuschuss
Haben Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Chef, können Sie mit einem Arbeitgeberzuschuss rechnen. Ihr Chef spart nämlich ebenfalls Steuern und Sozialabgaben ein, die er wiederum in Ihre Zusatzrente stecken kann. Seit 2022 ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, seine Arbeitnehmer je nach Durchführungsweg mit einem 15-prozentigen Zuschuss zu unterstützen. Welche Vorteile Ihr Chef von der ganzen Sache hat, lesen Sie weiter unten.
Wenig Aufwand
Es geht zwar um Ihre Rente, jedoch haben Sie effektiv nicht viel mit dem Papierkram zu tun. Da Sie die Rente über die Firma abschließen, kümmert sich Ihr Arbeitgeber um alle Vertragsangelegenheiten.
Im Falle eines Jobwechsels
In den meisten Fällen können Sie Ihr bereits angespartes Kapital einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Entweder übernimmt der neue Chef den Vertrag oder setzt einen neuen auf. Das Kapital wird dann übertragen. Alternativ können Sie Ihren bAV-Vertrag beitragsfrei stellen. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zum Thema bAV und Jobwechsel.
Im Falle einer Insolvenz der Firma
Sollte Ihre Firma bzw. Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ist Ihre betriebliche Altersvorsorge in der Regel geschützt. Die Rentenauszahlung wird vom Versicherer und nicht vom Arbeitgeber oder je nach Durchführungsweg der bAV vom sogenannten Pensionssicherungsverein (PSV) übernommen. Weitere Infos lesen Sie im FAQ-Bereich.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit
Sollten Sie arbeitslos werden und Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) beantragen, ist das bAV-Kapital geschützt. Dieses Kapital wird nicht zum anrechenbaren Vermögen gezählt und ist somit vor dem Zugriff des Staates sicher.
Zusatzleistungen
In Ihrer betrieblichen Altersvorsorge können Sie nützliche Zusatzleistungen vereinbaren, z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen Hinterbliebenenschutz.
Kosten einer betrieblichen Altersvorsorge
Sie entscheiden als Arbeitnehmer zu großen Teilen selbst, wie viel Sie die bAV kosten soll. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber entscheiden, wie viel sie in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen möchten. Wie viel an monatlichen Kosten für diese Form der Altersvorsorge anfällt, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Wie hoch die Betriebsrente im Alter tatsächlich ausfällt, wird von der Höhe der Beiträge essentiell beeinflusst.
Faktoren zur Berechnung der Betriebsrente
Nicht vergessen sollte man bei den Kosten einer bAV: Je nach Durchführungsweg bzw. je nach Produktanbieter können unterschiedliche Kosten für den Vertrag entstehen. In der Regel stellt Ihnen der Arbeitgeber jedoch einen Kollektivrabatt zur Verfügung, so dass der Vertrag deutlich günstiger sein kann als ein Privatvertrag. Bei einem Wechsel von einem Arbeitgeber zum nächsten sollten indes keine weiteren Kosten entstehen.
Die Entgeltumwandlung
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, über die sog. Entgeltumwandlung in den Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente einzuzahlen. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des unversteuerten Bruttogehaltes genommen und in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dadurch verringert sich das Einkommen, welches ein Arbeitnehmer versteuern muss und der Staat erlässt ihm einen Teil an Steuern und Sozialabgaben.
Rechenbeispiel: Das kostet eine bAV für den Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer ist seit 3 Jahren im Unternehmen und entscheidet sich dazu, 100 Euro per Entgeltumwandlung in die bAV einzuzahlen. Der Arbeitgeber bezuschusst den Vertrag mit 15 Prozent.
Die Eckdaten auf einen Blick:
- Arbeitnehmer geboren 1992, Steuerklasse 1
- Versicherungsbeginn: 01.03.2021
- Versicherungsende bei Rentenbeginn mit 67 Jahren: 01.07.2059
- Monatlicher Bruttolohn: 2.500 Euro
- Arbeitnehmeranteil: 100 Euro
- Arbeitgeberzuschuss: 15 Euro
ohne bAV | mit bAV | |
---|---|---|
Brutto | 2.500 € | 2.500 € |
Eigenanteil bAV | 100 € | |
Zu versteuerndes Brutto | 2.500 € | 2.400 € |
Steuerabgaben | 274,33 € | 251,50 € (Ersparnis von 22,83 €) |
Sozialabgaben | 504,38 € | 484,20 € (Ersparnis von 20,18 €) |
Netto | 1.721,30 € | 1.664,30 € (d.h. effektiv 57 € weniger Netto) |
Arbeitgeberzuschuss | 15 € | |
monatlicher Sparbetrag für die bAV | 115 € |
Der Arbeitnehmer hat also effektiv 57 Euro weniger Nettolohn, es fließen jedoch 115 Euro monatlich in seine bAV ein (Eigenanteil + Arbeitgeberzuschuss). Die weiteren 58 Euro Beitrag entstehen durch die Förderung und Beitragsersparnis.
Wie die Lohnsteuerabrechnung mit und ohne bAV im Detail aussieht, haben wir Ihnen hier anhand eines Beispiels erläutert:
Wie kann sich die bAV für meine spätere Rente lohnen?
Um noch einmal deutlich zu machen, wie sich eine bAV für den oben beschriebenen Arbeitnehmer lohnen kann und was er im Alter rausbekommt, haben wir folgende Rechnung aufgestellt. Beachten Sie bitte, dass sich die konkreten Zahlen je nach individuellem Fall natürlich ändern.
Vertragslaufzeit (Monate bis zum Rentenbeginn) | 454 Monate (fast 38 Jahre) |
bAV-Beitrag pro Monat | 115 € |
Garantiertes Kapital | 52.440 € |
Garantierte monatliche Rente (bei 28 Jahren Rentenzahlung) | 156,07 € |
Beachten Sie: | Hinzu kommen eventuelle Überschüsse durch Rendite je nach bAV-Produkt |
Abgezogen werden Steuern und Krankenkassenbeiträge im Alter |
Der Arbeitnehmer spart mit der bAV also ein Gesamtkapital von 52.440 Euro an. Zum Vergleich: Würde er lediglich jeden Monat für die gleiche Laufzeit 100 Euro zur Seite legen, würde er über knapp 38 Jahre ein Kapital in Höhe von 45.400 Euro ansparen. Beachten Sie bitte, dass diese Rechnung stark vereinfacht und keine individuellen Bedingungen berücksichtigt.
Achtung: Entgeltumwandlung führt zu weniger gesetzliche Rente
Arbeitnehmer, die sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden, sollten beachten, dass sich dadurch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse verringert. Dies liegt daran, dass durch das geringere zu versteuernde Brutto weniger Beiträge in die Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung) und ggf. andere Sozialleistungen (z.B. Elterngeld) gezahlt werden. In der Regel ist die Entgeltumwandlung in Verbindung mit dem Arbeitgeberzuschuss jedoch dennoch deutlich effektiver als die Reduktion der gesetzlichen Rente.
Wer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, kann durch die Entgeltumwandlung unter Umständen wieder versicherungspflichtig werden. Denn das Bruttoeinkommen kann wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen.
Die rein arbeitgeberfinanzierte bAV
Der Idealfall für Arbeitnehmer besteht, wenn der Chef Firmengelder in die Rente seiner Mitarbeiter investiert. So übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Aufbau der Betriebsrente – als Arbeitnehmer erhält man später eine Zusatzrente, ohne je dafür eingezahlt zu haben. Das ist ein großer Vorteil.
In der Regel bindet der Arbeitgeber diesen jedoch an gewisse Voraussetzungen. So kann er beispielsweise eine Regelung einführen, dass der Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte Rente nur dann wirksam wird, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre für ihn gearbeitet hat. Zudem kann ein Unternehmen auch weitere Förderungsbausteine nutzen. Beispielsweise kann die Höhe der Förderung mit der Zugehörigkeit zum Unternehmen steigen oder ist an die Gehaltsentwicklung gekoppelt.
Steuern und Sozialabgaben
Die betriebliche Altersvorsorge bietet durch die Entgeltumwandlung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber finanzielle und steuerliche Vorteile. Doch gerade Arbeitnehmer müssen mit zusätzlichen Abgaben in der Rentenphase rechnen. Hier sollte man dringend den Überblick behalten und Vor- und Nachteile genauestens für sich abwägen. Alle Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung der bAV haben wir Ihnen hier zusammengefasst:
Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge
Versorgung bei Invalidität
Versorgung im Alter
Beiträge nicht pfändbar
Hinterbliebenenversorgung
Günstige Gruppenkonditionen
Zusatzrente
Die betriebliche Altersvorsorge leistet hauptsächlich eine Auszahlung der angesparten Beträge als zusätzliche Rente.
Verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten
Die häufigste Art der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ist die monatliche Rentenzahlung. Die Höhe der Rente sowie die Dauer der Leistung sind vertraglich festgelegt. Je nach Gestaltung der Betriebsrente kann man auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals statt der Rente erhalten. Das ist bei passender Produktauswahl bei allen Durchführungswegen möglich. Bei einigen Durchführungswegen, wie z.B. bei der Direktversicherung, können alternativ 30 Prozent der Gesamtsumme zum Rentenbeginn ausgezahlt werden.
Achtung: Die Rentenauszahlung muss in jedem Fall voll versteuert werden, egal, auf welche Art die Auszahlung erfolgt.
Hartz-IV-sicher
Die Leistungen der Betriebsrente können zwar nicht veräußert, beliehen oder vererbt werden, sie sind jedoch auch nicht pfändbar und dadurch Hartz-IV-sicher. Das Kapital wird nicht zum anrechenbaren Vermögen gezählt.
Insolvenzschutz
Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ist das bAV-Kapital je nach Durchführungsweg durch den Versicherer und nachgelagert durch die Sicherungseinrichtung Protektor AG geschützt oder durch den Pensionssicherungsverein.
Zusatzleistungen
Je nach Anbieter und Tarif können sinnvolle Zusatzleistungen hinzugewählt werden. So haben Angestellte, die auf dem freien Versicherungsmarkt wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, die Möglichkeit, einen entsprechenden Schutz über den Chef bzw. über die bAV zu erhalten. Auch die Absicherung der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall kann mitversichert werden.
Während eine Hinterbliebenenabsicherung die Regel darstellt, ist die Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zur Zeit jedoch noch eine seltene Ausnahmeleistung bei Unternehmen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) 2018/2019
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz: BRSG. Durch das Gesetz wurden Neuerungen in der bAV festgelegt, die sich vorteilhaft für den Arbeitnehmer auswirken. Die wichtigsten Änderungen und relevanten Informationen finden Sie hier im Überblick.
Wann ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
Die betriebliche Altersvorsorge ist für viele Arbeitnehmer sinnvoll. Jedoch gibt es Ausnahmen. Grundsätzlich sollten sich die Ersparnisse in der Einzahlungsphase mit den Abgaben zur Steuer und Krankenversicherung sowie der geringeren gesetzlichen Rente im Alter rechnen. Hierzu befragt man am besten den Experten des Unternehmens. In der Regel stellt die bAV in Form der Entgeltumwandlung eine der effektivsten sicheren Ansparformen dar. Dennoch muss man auch immer auf den Einzelfall sehen.
Ob sich also die bAV lohnt, hängt im Wesentlichen vom eigenen Einkommen, der eigenen Vermögenssituation, dem Zuschuss des Arbeitgebers, von den Vertragskonditionen und der Laufzeit ab. In den folgenden Abschnitten werden die Faktoren erläutert:
Zuschuss vom Chef
Der Mitarbeiter profitiert, wenn sich der Chef an der bAV beteiligt. Je höher die Zuschüsse, desto besser. Wird die bAV also komplett vom Arbeitgeber finanziert, sollte diese der Mitarbeiter unbedingt abschließen. Doch auch bereits mit dem obligatorischen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent kann sich die bAV bereits lohnen.
Der richtige Vertrag
Entscheidend, ob der Mitarbeiter von der betrieblichen Altersvorsorge profitiert, sind neben der Förderung und der Produktgestaltung auch die Vertragskonditionen. Ist etwa die Verwaltung des Versicherers zu teuer oder die Anlagestrategie nicht mehr zeitgemäß, so kann dies die spätere Rente mindern. Bei der Anlagestrategie kommt es vor allem auf die richtige Gewichtung von Garantie und Teilnahme an einem modernen Investment an. Im Niedrigzinsumfeld der letzten zehn Jahre und der absehbaren Zukunft empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine investmentorientierte bAV zu nutzen.
Die Laufzeit
Grundsätzlich gilt wie bei vielen Sparverträgen auch bei der betrieblichen Altersvorsorge, dass eine längere Laufzeit die besten Ergebnisse zeigt. Wer also über viele Jahre einzahlt, bekommt am Ende eine bessere Rente für niedrigere Beiträge.
Dem fügt Stephan Seidenfad, Geschäftsführer unseres Partners von Buddenbrock und Experte der betrieblichen Altersvorsorge, jedoch hinzu: „Auch für ältere Arbeitnehmer kann die bAV höchst attraktiv sein. Immer dann, wenn eine Kapitalwahl möglich und die Arbeitgeberförderung attraktiv ist, wird aus der bAV sehr oft das effektivste Sparbuch. Denn trotz nachgelagerter Versteuerung lohnt sich in der Regel das Kapital.“
Die Absicherung der Berufsunfähigkeit
Wer keine normale Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, kann von den Zusatzleistungen der bAV profitieren. Über die betriebliche Altersvorsorge ist in solchen Fällen die Absicherung der Berufsunfähigkeit trotzdem häufig möglich, da hier eine vereinfachte Gesundheitsprüfung verlangt wird.
Dabei muss jedoch der Arbeitgeber zwingend mitspielen und einen entsprechenden Gruppenvertrag mit einer Versicherung beziehungsweise seinem Berater abschließen. Der Vorteil erwächst sich in der Regel aus einem Kollektiv, also einer gewissen Anzahl an Arbeitnehmern, die sich potentiell gegen eine Berufsunfähigkeit versichern wollen. Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf eine entsprechende Absicherung bei seinem Arbeitgeber.
Das Gehalt
Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für jede Einkommensgröße? Während die Steuer eine individuelle Belastung ist, sind die Sozialabgaben für alle gleich. Oftmals kommt dazu, dass niedrige Einkommen von Zweitverdienern erzielt werden, die in einer nachteiligen Steuerklasse eingestuft sind. Allerdings kann die bAV lediglich bei extrem niedrigen Einkommen das eigentliche Ziel verfehlen.
Nachteilig kann die Entgeltumwandlung sein, wenn jemand monatlich zwischen 4.987,50 und 7.300 Euro (Stand 2023) verdient. Denn für diese bAV-Beiträge gehen die Ersparnisse bei den Sozialabgaben teilweise verloren, da das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 4.987,50 Euro liegt. Damit leisten solche Gutverdiener den Höchstbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ebenfalls mindern ihre Einzahlungen ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Höchstbetrag liegt hier bei einem Verdienst von 7.300 Euro (West). Trotzdem müssen Gutverdiener nicht auf die bAV verzichten. So sind bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage zumindest die steuerfreien Beiträge unbegrenzt.
Allerdings sparen Besserverdiener noch immer soweit bei den Sozialabgaben, dass sich der Mix aus der Einsparung in der Rentenversicherung und der Steuer lohnt. Besserverdiener unterliegen in der Regel einer höheren Steuerprogression. Bei den Gutverdienern, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West, also über 7.300 Euro brutto pro Monat, verdienen, ist der persönliche Steuersatz schnell bei 35 oder sogar 40 Prozent oder noch höher. In diesem Fall lohnt sich die bAV auch alleine auf Basis des Steuervorteils. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeberzuschuss gut ist. Aber auch hier gilt: ein Experte sollte sich die Situation individuell ansehen und diese würdigen.
Jobwechsel
Wer vorhat, häufig den Job zu wechseln oder sich selbständig zu machen, muss sich überlegen, ob die bAV oder nicht besser eine andere Form der Altersvorsorge für ihn Sinn ergibt. Er hat dann zwar zumindest ein Anrecht auf seine eingezahlten bAV-Beiträge. Diese fließen später in die Rente.
Die Herausforderung: Beim Jobwechsel kann man nicht davon ausgehen, dass der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge zu den gleichen Konditionen anbietet wie der alte. Allerdings hat der Gesetzgeber insoweit vorgesorgt, dass eine Mitnahme des Kapitals in der Regel möglich ist. Bei jüngeren Arbeitnehmern ist damit das Problem des Jobwechsels in den meisten Fällen unkritisch. Spannend wird es bei älteren Arbeitnehmern und damit auch älteren bAV-Verträgen. Hier ist die Mitnahme des Kapitals oftmals schädlich und es lohnt sich der genaue Blick in den Vertrag, bevor man Kapital überträgt.
Wer planmäßig dauernd den Arbeitgeber wechseln möchte, sollte allerdings eher nach einer anderen Form der Vorsorge Ausschau halten.
Hat der Arbeitnehmer auch Pflichten?
Erst im Alter fangen die Pflichten für den Arbeitnehmer an. Denn dann muss er auf seine Rente oder sein ausbezahltes Kapital Sozialabgaben und Steuern zahlen. Während der Ansparphase hat der Mitarbeiter vor allem Rechte. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Entgeltumwandlung und auf etwaige Arbeitgeberzuschüsse. Der Mitarbeiter muss sich einzig damit abfinden, dass der Durchführungsweg der bAV und das Produkt in der Regel durch den Chef ausgesucht werden.
So gehen Sie als Arbeitnehmer vor
- Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalabteilung, ob es bereits Modelle der bAV im Unternehmen gibt.
- Wägen Sie die Vor- und Nachteile für sich persönlich ab und rechnen Sie einmal für sich durch: Lohnt sich die bAV? Lassen Sie sich ggf. von Experten beraten.
- Setzen Sie die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mit Ihrem Arbeitgeber auf, sofern Sie sich für diesen Weg entschieden haben. Die Firma erledigt die restliche Bürokratie.
- Behalten Sie über die Laufzeit Ihre bAV im Auge. Sie können über die Laufzeit Ihre Beiträge anpassen oder auch ruhen lassen.
Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für mich?
Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt
Das müssen Sie als Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge wissen
Alle Informationen für Arbeitgeber
Konzept zur idealen bAV
Unser Service für Sie
So funktioniert die bAV
Steuern sparen
Wer hat Anspruch auf eine bAV
So lohnt sich die bAV für Ihr Unternehmen
Die 6 Durchführungswege der bAV
Ein häufiges Problem
Arbeitgeberzuschuss (inkl. Rechenbeispiel und FAQ)
Gibt es eine Pflicht zur bAV?
Alle Vorteile auf einen Blick
So gehen Sie als Arbeitgeber vor
Die ideale bAV braucht ein starkes Konzept
Die ideale betriebliche Altersvorsorge ist passgenau auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Dies bedeutet, dass der Durchführungsweg und das Produkt zur Betriebsgröße und Ihren Zielvorstellungen passen. Bei den meisten Firmen ergibt es Sinn, die bAV innerhalb einer sogenannten Versorgungsordnung zu regeln. Dies ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, in welcher die grundlegenden Spielregeln der betrieblichen Altersvorsorge geregelt sind. Es empfiehlt sich, sie mit einem professionellen Berater abzustimmen und vor allem arbeits- und steuerrechtlich von einem Anwalt aufsetzen zu lassen. Beispielsweise sollte sie das Betriebsrentenstärkungsgesetz berücksichtigen.
Außerdem sollte eine zeitgemäße betriebliche Altersversorgung zwar eine umfassende und nachhaltige Lösung für komplexe Probleme bieten, jedoch sollte gleichzeitig aus Perspektive des Unternehmens die Komplexität übersichtlich bleiben. Je nach Konstellation in der Firma bietet sich auch eine Betriebsvereinbarung – also eine gemeinschaftliche Regelung zur bAV zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung – als Regelungsmodell an. Zudem kann sich in Unternehmen auch ein vorhandener Tarifvertrag maßgeblich auf die Gestaltung der bAV auswirken.
Bestehende Konzepte optimieren
Viele bestehende Betriebsrenten-Konzepte können maßgeblich optimiert werden, indem beispielsweise für jeden Mitarbeiter der gleiche Durchführungsweg und eine geringe Zahl von Versicherungsanbietern gewählt werden. Auf diesem Weg kann der Verwaltungsaufwand enorm reduziert werden. Die optimale betriebliche Altersvorsorge weist ein starkes Konzept auf, von dem sowohl die Firma als auch die Arbeitnehmer langfristig profitieren und welches leicht und sogar digital gepflegt werden kann.
Die Top-Vorteile der bAV auf einen Blick
Was wir für Sie tun können: Unser Service
Kein Durchführungsweg der bAV passt auf jedes Szenario. Dafür ist das Thema viel zu komplex und haftungsintensiv. Vielmehr braucht es ein individuelles Konzept. Wir gehen mit Ihnen den ganzen Weg: Wir beginnen mit einer umfassenden Analyse Ihres Unternehmens, damit wir eventuelle Schwachpunkte entdecken, lösen und verbessern können. Wir optimieren Ihre bestehende bAV oder führen ein komplett neues Konzept ein und kümmern uns beispielsweise auch um die Beratung Ihrer Mitarbeiter. Um das Thema betriebliche Altersvorsorge richtig anzugehen, arbeiten wir mit namhaften Rechts- und Steuerberatern zusammen und besitzen eine hohe Expertise in der Entwicklung von Investmentkonzepten. Langfristig unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen bei der Verwaltung und Administration aller Verträge.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner der von Buddenbrock Unternehmensgruppe bieten wir Ihnen erstklassige Lösungen für Ihre Firma und das essenzielle Netzwerk aus Experten für Betriebsrenten, Rechts- und Steuerberatern. Wir können auf eine 20-jährige Erfahrung zurückblicken und unterstützen auch Sie sehr gern bei der betrieblichen Altersvorsorge.
Das sind unsere Empfehlungen
Unsere Experten für die betriebliche Altersvorsorge empfehlen die folgenden Anbieter. Doch gerade das Thema betriebliche Altersvorsorge ist sehr komplex. Lassen Sie sich daher immer einen kostenfreies und persönliches Angebot von unseren Experten erstellen und anschließend umfassend beraten. Nutzen Sie dafür gern das kostenfreie Angebotsformular auf dieser Seite.
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Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Alle steuerrechtlich als Arbeitnehmer geführten Mitarbeiter, also auch sozialversicherungsbefreite Geschäftsführer und Vorstände, sowie jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben seit dem 01. Januar 2002 das Recht auf eine Entgeltumwandlung, die über das Unternehmen abgeschlossen werden kann. Chef und Angestellter investieren dabei gemeinsam in die Rente des Angestellten und profitieren beide gleichermaßen.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz haben spätestens seit dem 01. Januar 2022 zudem die meisten Arbeitnehmer noch einen rechtlichen Anspruch auf die Förderung der eigenen Entgeltumwandlung. Unbenommen davon kann der Arbeitgeber natürlich – z.B. zur Bindung oder Gewinnung von Mitarbeitern – auch über das Maß der gesetzlichen Vorgaben Mitarbeiter in der betrieblichen Altersvorsorge durch Zuschüsse oder eine arbeitgeberfinanzierte bAV fördern.
Steuern sparen durch Entgeltumwandlung
Bei der betrieblichen Altersvorsorge verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehaltes, welches in die jeweilige Form der bAV eingezahlt wird. Dies nennt man Entgeltumwandlung. Dadurch sinkt sein zu versteuerndes Einkommen und er spart in erster Linie Steuern und Sozialabgaben.
Eine steuerfreie Entgeltumwandlung ist bis zu einer Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) möglich. Bei den Sozialabgaben beträgt der maximale Abzug 4 Prozent. 2023 entspricht dies einem Beitrag von 7.008 bzw. 3.504 Euro im Jahr. Dies bedeutet: Der Arbeitnehmer kann bis zu 584 bzw. 292 Euro seines monatlichen Bruttogehaltes in den bAV-Vertrag abgeben, ohne auf diesen Betrag Steuer- und Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohns oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.
Für eine bAV berechtigt sind:
Einen Rechtsanspruch können Arbeitnehmer allerdings nur geltend machen, wenn sie den Aufbau einer bAV durch die Entgeltumwandlung selbst finanzieren. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz müssen Arbeitgeber ab 2019 zu neu geschlossenen bAV-Verträge einen Zuschuss leisten. Seit dem 01. Januar 2022 müssen Arbeitgeber in der Regel auch Altverträge in der bAV auf Basis des Betriebsrentenstärkungsgesetzes fördern. Auch gibt es viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung vorsehen.
Wie lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge hat je nach Modell bis zu vier zentrale Vorteile. Für den Arbeitgeber kann sie Steuern einsparen, Sozialabgaben begrenzen, Mitarbeiter binden und steht für die soziale Verantwortung. Für den Arbeitnehmer bedeutet die Einsparung von Steuern und Sozialabgaben, die sichere Versorgung im Alter und die häufig attraktivste Form des sicheren Sparens. Die bAV als Baustein der betrieblichen Vorsorge ist in vielerlei Hinsicht eine attraktive Lösung für Arbeitgeber, um die Attraktivität des Unternehmens und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Für den Arbeitnehmer bietet die bAV eine optimale Lösung, seine Rente im Alter durch minimalen Aufwand aufzustocken.
Dennoch gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge eine Vielzahl an Aspekten zu beachten. Interessierte sollten sich vorab genau informieren und prüfen, welche Form der Altersvorsorge am besten zur eigenen Lebenssituation und -perspektive passt.
Die 6 Durchführungswege
Bei der betrieblichen Altersvorsorge unterscheidet man zwischen verschiedenen Durchführungswegen. Welcher für den individuellen baV-Vertrag gewählt wird, entscheidet in den meisten Fällen der Arbeitgeber.
Direktzusage
Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Rentenleistung und/oder ein einmaliges Kapital. Er kann diese Summe durch Investmentprodukte oder häufige sogenannte Rückdeckungsversicherungen absichern. Er muss es aber nicht und kann das Risiko eingehen, die Renten später aus dem Cashflow zu begleichen. Gerade bei großen Unternehmen wurde dies in der Vergangenheit oftmals praktiziert und führt heute durch die Niedrigzinsphase bei vielen Unternehmen zu umfassenden Problemen.
Denn der Arbeitgeber muss in der Steuer- und Handelsbilanz (auch bei internationaler Rechnungsstellung) Rückstellungen bilden, um das Risiko der Zahlungsverpflichtung abzubilden. Fehlen entsprechende Rückdeckungsgelder und sind die Versprechen z.B. von Rentenleistungen sehr hoch, drücken diese Rückstellungen maßgeblich auf die Bilanz des Unternehmens und können sogar den Unternehmenswert empfindlich schmälern.
Neben der reinen Renten- oder Kapitalleistung werden oftmals auch Bausteine für den Fall der Invalidität oder den Todesfall versprochen.
Das Gute an der Direktzusage ist die Flexibilität und der Umfang. Formal besteht bei diesem Durchführungsweg die höchste Flexibilität in der Ausgestaltung. Zusagen können an das Gehalt, die Dienstzugehörigkeit oder eine Position gekoppelt werden oder zur Abschwächung der steuerlichen Last von Tantiemen und Boni dienen. Die Altersvorsorge ist im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers weitestgehend geschützt. In diesem Fall übernimmt der Pensionssicherungsverein die Leistungsverpflichtung. Diese Variante ist für den Arbeitgeber bei ungeschickter Gestaltung besonders risikoreich.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die zumeist als eingetragener Verein agiert. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse leistet der Arbeitgeber, entweder direkt oder vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Wie hoch die spätere Betriebsrente letztendlich ausfällt, hängt vorrangig von der Zusage des Arbeitgebers ab. Dieser sichert dem Arbeitnehmer nur eine Mindestauszahlung zu, die sich jedoch um die Überschüsse der Unterstützungskasse erhöhen können.
Der Charme der Unterstützungskasse besteht darin, dass man bei der steuerfreien Entgeltumwandlung nicht auf 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West begrenzt ist, sondern nur von der Angemessenheit. Die Unterstützungskasse ist zwar weniger flexibel als eine Direktzusage, aber aufgrund der bilanziellen Vergleichbarkeit mit der Direktversicherung und dem deutlich höheren Dotierungsrahmen vor allem für Management- und Geschäftsführerversorgungen sehr beliebt.
Grundsätzlich kann man beispielsweise auch sehr gut die Vorteile einer Unterstützungskasse und einer Direktversicherung kombinieren.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist spätestens seit 2005 die moderne und flexible Ablösung der Pensionskassen. Kein Durchführungsweg kommt in der modernen bAV-Beratung und Arbeitnehmerversorgung häufiger zum Einsatz. Die Direktversicherung ist das typische Produkt für die arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einigen sich auf einen Betrag, den der Arbeitnehmer von seinem Bruttoeinkommen, in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei, einbehalten lässt. Diesen Betrag investiert der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in eine Direktversicherung. Mit Renteneintritt erhält der Arbeitnehmer seine Renten- und/oder seine Kapitalleistung durch den Versicherer
Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird vor allem dieser Durchführungsweg gefördert und bietet zudem die größte Klarheit für Anpassungen von Beiträgen, Beitragspausen oder auch die Mitnahme des Vertrages oder der angesparten Gelder zu einem neuen Arbeitgeber. Die Beliebtheit der Direktversicherung liegt vor allem an der Einfachheit, der Gesetzeslage und der umfassenden und klarstellenden Rechtsprechung.
Pensionskasse
Pensionskassen sind, anders als die Direktversicherungen, rechtlich eigenständige Unternehmen. Es gibt sie als Tochter- und Schwesterunternehmen von Versicherungen oder auch als sogenannte freie Pensionskassen, z.B. im Rahmen einer Branchenlösung. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern oder einer ganzen Branche getragen. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt in die Pensionskasse ein, die das Geld verwaltet und als Rente oder Kapitalleistung im Alter auszahlt. Auch gewähren sie den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.
Seit 2005 fristen insbesondere die Pensionskassen aus der Versicherungslandschaft zumeist ein Schattendasein, da sie von den moderneren Direktversicherungen abgelöst wurden. Einige freie Pensionskassen sind allerdings noch immer erfolgreich am Markt platziert, stehen aber nicht jedem zur Verfügung. Ein Problem ist oftmals die weniger engmaschige Regulierung der freien Pensionskassen, weshalb einige aufgrund wirtschaftlicher Schieflage auch in der Presse gelandet sind.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbständiger Versorgungsträger, durch den dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt wird. Der Pensionsfonds bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern – je nach Gestaltung – ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge.
In der Entgeltumwandlung kommt der Pensionsfond nur selten zum Einsatz, was vermutlich vor allem an der anteiligen Pflicht für Arbeitgeber liegt, dass es einen geringen Beitrag an den Pensionssicherungsverein zu leisten gilt. Zudem ist der Pensionsfonds eben deutlich weniger verbreitet und damit auch weniger bekannt als die Direktversicherung oder Unterstützungs- und Pensionskassen.
Eine entscheidende Rolle spielt der Pensionsfonds allerdings bei der Ablösung bestehender Pensionsverpflichtungen (Direktzusagen) in Unternehmen. Die hohe Flexibilität einiger Pensionsfonds, die Nähe zum Kapitalmarkt und die rechtlichen Rahmenbedingungen machen ihn zum idealen Vehikel, um veraltete und schlecht ausfinanzierte Pensionszusagenmodelle bilanzoptimiert und planbar zu modernisieren.
Neu: Sozialpartnermodell
Seit 2018 ist dieser Weg der Durchführung neu. Beim Sozialpartnermodell vereinbaren die Sozialpartner – also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – gemeinsam eine sogenannte Beitragszusage. Es wird also keine feste Rente und auch kein Kapital versprochen, sondern lediglich eine feste Summe, die z.B. der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in das entsprechende Modell einzahlt. Aus diesem Kapital soll dann bei Renteneintritt eine Rente geleistet werden. Um eine Orientierung zu finden, wird eine Zielrente angestrebt.
Diese ist aber eben nicht garantiert, so dass der Arbeitgeber motiviert werden soll, mit verminderter Haftung und damit höherer Begeisterung Rentenleistungen für die Mitarbeiter aufzubauen. Die Problematik liegt hier in der fehlenden Garantie, weshalb das Modell in der Entgeltumwandlung kaum vorstellbar ist. In der Praxis existiert bis heute kein etabliertes Sozialpartnermodell.
Häufiges Problem: Jeder Mitarbeiter hat einen anderen bAV-Vertrag: Was kann ich als Arbeitgeber tun?
Haben Sie als Arbeitgeber auch das Problem, dass alle Ihre Angestellten unterschiedliche Versicherer für ihre bAV haben und dass dies für Sie schwer zu handhaben ist? Dies kann schnell passieren, wenn neue Mitarbeiter in Ihren Betrieb kommen und ihren alten bAV-Vertrag mitbringen.
Wir bieten Ihnen eine bAV-Lösung an, die besonders einfach zu handhaben ist. Mit unserer bAV-Software läuft alles digital und vereinfacht ab, sodass Sie ohne großen Aufwand den Überblick behalten. Kontaktieren Sie uns – unsere Experten mit dem Schwerpunkt betriebliche Altersvorsorge beraten Sie dazu. Mehr dazu lesen Sie auch hier:
Der Arbeitgeberzuschuss: Das müssen Sie für die bAV-Verträge Ihrer Mitarbeiter leisten
Für lange Zeit konnte der Arbeitgeber selbst entscheiden, ob er die betriebliche Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen finanziell unterstützt. Seit dem 1. Januar 2019 muss er bei neu abgeschlossenen Betriebsrentenverträgen, die aus einer Entgeltumwandlung eines Arbeitnehmers bedient werden, einen Zuschuss von 15 Prozent leisten. Seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Regelung auch für bestehende bAV-Verträge.
Der Zuschuss ist nicht zu leisten, wenn ein Tarifvertrag die Förderung ausschließt oder aber der Mitarbeiter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West verdient und damit der Arbeitgeber keine Sozialabgaben spart. Die Förderung kann auch dann schon geringer ausfallen, wenn der Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung verdient. Im Detail sollte ein Arbeitgeber das Modell durch einen professionellen Berater so gestalten lassen, dass Förderung und Handhabung gut zueinander passen.
Arbeitgeberzuschuss ist keine zusätzliche Last
Trotzdem ist der Zuschuss keine zusätzliche Belastung für den Arbeitgeber. Denn dieser dient als Ausgleich für seine eingesparten Sozialversicherungsbeiträge durch die Entgeltumwandlung. Die Entgeltumwandlung wird vom Bruttolohn gezahlt und somit fallen innerhalb der Höchstgrenze keine Sozialversicherungsbeiträge an. Im Vergleich zu einer gleich hohen Lohnerhöhung spart der Arbeitgeber also seinen Anteil an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen.
Rechenbeispiel Arbeitgeberzuschuss zur bAV
Ein Arbeitnehmer erhält einen monatlichen Bruttolohn von 3.200 Euro. Davon investiert er über die Entgeltumwandlung 200 Euro in die betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber spart dadurch Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 19,4 Prozent. Aufgrund der Entgeltumwandlung leistet er deshalb 38,85 Euro weniger Sozialabgaben.
Mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent muss er nun aber 30 Euro zum bAV-Vertrag hinzusteuern. Der Arbeitnehmer kann also 230 Euro in die bAV investieren. Der Arbeitgeber spart immer noch 8,85 Euro (38,85 Euro gesparte Sozialversicherungsbeiträge – 30 Euro Pflichtzuschuss).
Die Zahlen im Überblick
Monatliche Entgeltumwandlung | 200 € |
Arbeitgeberzuschuss | 30 € |
bAV-Beitrag für Arbeitnehmer | 230 € |
Gesparte Sozialabgaben Arbeitgeber | 38,85 € |
Tatsächliche Ersparnisse Arbeitgeber | 8,85 € |
Experten-Tipp:
„Fördern Sie Ihren Arbeitnehmer. Das Beste daran, es kostet Sie keinen Cent extra! Seit 2019 gilt bei den meisten Durchführungswegen: Bei neu abgeschlossenen Verträgen muss der Arbeitgeber mit einem Zuschuss von 15 Prozent zur Entgeltumwandlung beitragen. Seit 2022 gilt diese Pflicht auch bei bestehenden Verträgen. In der bAV sollten die Mitarbeiter gleich behandelt werden. Es ist doch ungerecht, wenn eine altgediente Angestellte weniger Zuschuss erhält als ein neuer Arbeitnehmer.“
Rentenhöhe, Beitragshöhe und Steuer
Mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss können die Leistungen der Betriebsrente erhöht werden. Sofern der Arbeitnehmer einverstanden ist, darf damit aber auch seine Beitragslast gemindert werden. Steuerlich wird der Zuschuss genauso behandelt wie die anderen Beiträge aus der Entgeltumwandlung.
Die häufigsten Fragen zum Arbeitgeberzuschuss
Für welche Durchführungswege gilt die Pflicht zum Zuschuss?
Bei den bAV-Formen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Sozialpartnermodell muss der Arbeitgeber den Zuschuss leisten. Bei der Unterstützungskasse sowie Direktzusage ist der Arbeitgeber weiterhin nicht zum Zuschuss verpflichtet, da hier die steuerfreien Beiträge unbegrenzt sind. Zudem kann bei den Zuschüssen per Tarifvertrag auch etwas anderes vereinbart werden – möglich sind auch ungünstigere Regelungen.
Was geschieht mit den bestehenden Arbeitgeberzuschüssen?
Hat ein Arbeitgeber schon vor 2019 bzw. 2022 einen freiwilligen Zuschuss bezahlt, kann er diesen theoretisch anrechnen. „Allerdings muss er vorher irgendwo festgehalten haben, dass er mit dem Zuschuss etwas für seine eingesparten Sozialbeiträge zurückgeben will“, sagt unser Experte für betriebliche Altersversorgung Frank Heide. Ist das nicht der Fall, kann er nachträglich eine betriebliche Versorgungsordnung aufsetzen: „Allerdings braucht er dazu die Hilfe eines Juristen – vieles ist hier gesetzlicher Graubereich.“
Heide rät grundsätzlich allen Unternehmen, ihre Versorgungsordnung zu überarbeiten oder neu zu gestalten: „Sonst kann es passieren, dass ein Unternehmen viel mehr Zuschüsse zahlen muss als nötig.“ Hat es beispielsweise bisher einen Zuschuss von 10 % geleistet, kommen jetzt plötzlich weitere 15 % dazu. Sonst kommt er seiner Zuschuss-Pflicht nicht nach.
Was passiert mit den Zuschüssen beim Jobwechsel?
Beim gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss gibt es einige Abweichungen von den bestehenden Regelungen: So sind unter anderem verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse ab sofort unverfallbar. Das heißt, beim Jobwechsel kann sie ein Arbeitnehmer in jedem Fall mitnehmen. Bei den freiwilligen Zuschüssen gelten hingegen bestimmte Fristen. So muss die Rentenzusage z.B. schon mindestens drei Jahre bestehen, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.
Muss ich als Arbeitgeber meine Mitarbeiter verpflichtend zur bAV anmelden?
In der Regel besteht für einen Arbeitgeber keine Pflicht, seinen Mitarbeitern von sich aus eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten oder sie über diese Möglichkeit zu informieren. Erst wenn ein Mitarbeit den Wunsch äußert, über die Firma für das Alter vorsorgen zu wollen, müssen Arbeitgeber zumindest eine Direktversicherung anbieten. Welche Pflichten Arbeitgeber in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge generell haben und was sie zusätzlich beachten sollten, lesen Sie hier:
Ist die betriebliche Altersvorsorge Pflicht für Arbeitgeber?
Darum sollten Sie als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen einführen
Auf den ersten Blick scheint die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge als eine reine Wohltat des Chefs für seine Mitarbeiter. Doch auch der Arbeitgeber zieht wesentliche finanzielle und steuerliche Vorteile aus der ganzen Sache.
Die Vorteile der bAV für Arbeitgeber und Unternehmen auf einen Blick
Attraktivität des Unternehmens
Das Angebot einer betrieblichen Zusatzrente kann als schlagendes Argument für alte und neue Mitarbeiter funktionieren. Sie zeigen somit, dass Sie ein erfolgreicher, zukunftsorientierter und mitarbeiterorientierter Arbeitgeber sind.
Mitarbeiterbindung und Motivation
Gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter sind schwer zu finden – und zu halten. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge bieten Sie Ihren Angestellten einen echten Mehrwert und einen Grund, bei Ihnen zu bleiben.
Unser Expertenvideo zum Thema finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.
Soziale Verantwortung wahrnehmen
Als Unternehmen haben Sie eine soziale Verantwortung Ihren Mitarbeitern gegenüber. Mit einer bAV können Sie diese wahrnehmen, indem Sie dafür sorgen, dass Ihre Angestellten eine angemessene Rente erhalten.
Wahl des Durchführungsweges
Welcher Durchführungsweg bzw. welches Modell zum Aufbau der Betriebsrente gewählt wird, entscheiden allein Sie. Durch die volle Entscheidungsfreiheit können Sie den Weg wählen, der für Sie und Ihre Firma am lukrativsten erscheint.
Weniger Nebenkosten
Entscheidet sich Ihr Arbeitnehmer für eine Entgeltumwandlung, sparen auch Sie Sozialabgaben. So reduzieren sich Ihre Lohnnebenkosten. Die arbeitgeberfinanzierte bAV können Sie zudem als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Kein Ausweis in der Unternehmensbilanz
Je nach gewählten Durchführungsweg besteht Bilanzneutralität für Sie als Trägerunternehmen.
Günstige Gruppentarife
Bei vielen Durchführungswegen fällt der Verwaltungsaufwand für Unternehmen relativ gering aus. Vor allem wenn die bAV über eine externe Versorgungseinrichtung oder Versicherung abgewickelt wird.
Vorsorge für Geschäftsführer
Bei Geschäftsführern oder Gesellschafter-Geschäftsführern drohen in der Altersvorsorge oft große Lücken. Diese können mit der bAV geschlossen werden. Die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse eignen sich besonders dafür.
Ersparnis trotz Zuschuss
Auch wenn Ihr Unternehmen seit 2019 bzw. seit 2022 bei den meisten Durchführungswegen einen Zuschuss von 15 Prozent leisten muss, sparen Sie dennoch durch die Entgeltumwandlung unter Umständen Sozialabgaben. Wie das genau funktioniert, zeigen das Rechenbeispiel zur Entgeltumwandlung auf dieser Seite oder auf unserer separaten Seite zum Thema Entgeltumwandlung.
Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs
Sie erfüllen Ihre Pflicht, dass Ihre Mitarbeiter über die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen können.
So gehen Sie als Arbeitgeber vor
- Holen Sie sich einen Experten für Betriebsrenten an die Seite, beispielsweise uns.
- Mit diesem Experten wird der Ist-Zustand Ihres Unternehmens analysiert.
- Haben Sie bereits verschiedene bAV-Verträge in Ihrer Firma? Dann geht es ans Optimieren und Sanieren.
- Möchten Sie die bAV komplett neu in Ihr Unternehmen einbringen? Dann erarbeiten die Experten das ideale bAV-Konzept für Sie.
- In beiden Fällen gilt es, den passenden Durchführungsweg und Anbieter zu finden. Vergleichen Sie hier stets verschiedene Angebote.
- Lassen Sie die Versorgungsordnungen und jegliche Vereinbarungen von Rechts- und Steuerexperten sauber gestalten.
- Entscheiden Sie sich für ein System zur Verwaltung: Alles digital oder komplett über die Personalabteilung?
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Die betriebliche Altersvorsorge in aktuellen Testberichten
Das sind die Testsieger 2023 im Bereich der bAV
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich ausführlich über Durchführungswege und Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge informieren, bevor sie diesbezüglich eine Wahl treffen. Die unabhängigen und aktuellen Testergebnisse helfen bei der Wahl des Anbieters und zeigen sowohl Vor- als auch Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge auf. Im Beitrag „Die betriebliche Altersvorsorge im Test“ finden Sie alle Testergebnisse von unabhängigen Testinstituten im Detail.
Vergleich der bAV – Das müssen Sie beachten
Ausreichend informieren – Angebote vergleichen
Eine zusätzlich Altersvorsorge über den Arbeitgeber rechnet sich, denn der Betrieb übernimmt den Aufbau einer Betriebsrente zu einem Großteil oder finanziert sie sogar vollständig. Eigene Beiträge werden zudem vom Staat bezuschusst – und können bis zu einer Höchstgrenze sogar steuer- und sozialabgabenfrei vom eigenen Bruttogehalt gezahlt werden. Bevor eine betriebliche Altersvorsorge zu Stande kommt, sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut informieren und sich auch zu den Schwachpunkten der bAV aufklären. Auf die folgenden Kriterien sollten Sie achten.
Durchführungswege
Es gibt derzeit 6 Formen der betrieblichen Altersvorsorge – mit verschiedenen Vor- und Nachteilen. Eine betriebliche Altersvorsorge ist möglich:
- in Form einer Direktversicherung,
- über eine Pensionskasse,
- über einen Pensionsfonds,
- in Form einer Direktzusage bzw. einer Pensionszusage,
- über eine Unterstützungskasse,
- über das Sozialpartnermodell
Welche Form gewählt wird, entscheidet der Arbeitgeber.
Anbieterkompetenz
Ein wichtiger Punkt bei der Wahl der passenden betrieblichen Altersvorsorge ist die Kompetenz der jeweiligen Anbieter. Achten Sie daher auf:
- Den Digitalisierungsgrad des Beraters und Produktgebers
- Die Expertise des Produktgebers in der bAV-Abwicklung (dies ist vor allem bei Arbeitgebern mit mehr als 50 Arbeitnehmern wichtig)
- Die Investitionskompetenz (Vielleicht ist ein Anbieter auf den ersten Blick teurer als ein anderer, aber dafür ist die Gestaltung des Investmentanteils besonders gut oder die Auswahl der Investitionsmöglichkeiten hoch. Dies hat oft mehr Auswirkung als Abschluss- und Verwaltungskosten, sofern beides seriös kalkuliert ist.)
Verwaltungs- und Abschlusskosten
Die Verwaltungs- und Abschlusskosten können sich je nach Anbieter unterscheiden – daher sollten vorab stets verschiedene Angebote verglichen werden. Einige Anbieter erstellen zudem speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Tarife.
Leistungsumfang je nach Berufsgruppe
Einige Anbieter passen die Leistungen auf die beruflichen Risiken der Versicherungsnehmer an – entweder zum Vorteil oder zum Nachteil des Versicherungsnehmers, je nach Berufsgruppe.
Gruppentarife
Einige bAV-Anbieter sichern Unternehmen günstigere Konditionen zu, wenn Verträge für mehrere Mitarbeiter geschlossen werden.
Tarifverträge
Beachten Sie eventuelle Tarifverträge. Diese können die Auswahl des Durchführungsweges und des Versorgungsträgers einschränken.
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Fazit
Lassen Sie sich von Experten unterstützen
Das Etablieren einer betriebliche Altersvorsorge in der Firma bringt zahlreiche Benefits für das Unternehmen und den Arbeitgeber mit sich: Vor allem erfüllt er seine sozialen Pflichten seinen Mitarbeitern gegenüber und steigert gleichzeitig die Attraktivität seines Unternehmens. Das Anbieten solcher Benefits bindet starke Mitarbeiter an die Firma. Der Großteil der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls von einer bAV. Schließlich erscheint die zusätzliche Rente über den Chef sehr attraktiv. Dank der Ersparnis durch Steuer- und Sozialabgaben mehr im bAV-Vertrag, als man Netto weniger auf dem Lohnzettel hat.
Bei der Einführung eines bAV-Konzepts in sein Unternehmen sollten sich Arbeitgeber unbedingt unterstützen lassen und zwar von Experten für Betriebsrenten sowie für Recht und Steuern. Wir bieten Ihnen genau dieses Expertennetzwerk. Fordern Sie direkt ein individuelles Angebot an oder kontaktieren Sie uns direkt.
Die größten Irrtümer um die betriebliche Altersvorsorge
Wenn unser Vorsorge-Experte Frank Heide Unternehmen oder Angestellte rund um die betriebliche Altersvorsorge berät, klärt er immer wieder Irrtümer um die Pflichten und die bAV allgemein auf. „Dies ist auch nicht verwunderlich. Denn die bAV ist ein hochkomplexes Thema.“ Dies sind die größten Mythen:
Irrtum Nummer 1: Die Unternehmen haften nicht für die bAV-Zusagen
Einzig beim Sozialpartnermodell haftet der Chef nicht. Für alle anderen Durchführungswege der bAV gibt er seinem Arbeitnehmer ein Versprechen für eine zukünftige Rentenhöhe. „Der Arbeitgeber ist also dafür verantwortlich, dass dieses Versprechen erfüllt wird und ist somit haftbar“, sagt Frank Heide. Mittels geeigneten Versicherungen und Gestaltungen kann die Haftung aber abgefedert werden.
Irrtum Nummer 2: Die bAV ist nur eine Versicherung
Die bAV wird zwar oft über eine Versicherung abgewickelt, tatsächlich ist sie aber viel mehr. „Sie ist eine Zusage einer bestimmten Leistung eines Unternehmens an seine Mitarbeiter“, sagt Heide. Wie schon beim Irrtum Nummer 1 beschrieben, ist der Chef dafür verantwortlich, dass diese im Versorgungsfall auch geleistet wird.
Irrtum Nummer 3: Die Hinterbliebenen sind automatisch abgesichert
In der bAV besteht keine Pflicht, dass bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall Leistungen bezahlt werden. Viele Verträge enthalten aber die Absicherung der Hinterbliebenen, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig stirbt. Auch das Risiko der Berufsunfähigkeit kann abgesichert werden. Dies kostet aber zusätzlich.
Irrtum Nummer 4: Die bAV ist kündbar
Eine bAV ist in der Regel nicht einseitig durch den Mitarbeiter kündbar – also kündbar im Sinne einer Auszahlung des angesparten Kapitals. Ein Mitarbeiter hat aber die Möglichkeit, seine Entgeltumwandlung zu kündigen bzw. aufzuheben. Das angesparte Kapital steht erst bei Rentenbeginn zur Auszahlung zur Verfügung.
Irrtum Nummer 5: Die bAV lohnt sich nicht
„Viele Arbeitnehmer wollen keine bAV, weil sie das Gefühl haben, dass sich diese für sie nicht lohnt“, sagt Heide. Das kann man aber so pauschal nicht sagen. Denn viele Faktoren sind entscheidend, ob ein Mitarbeiter von der bAV profitiert: Beispielsweise der Tarif, die Laufzeit, die Beitragshöhe und die Höhe der Arbeitgeberbeteiligung.
Irrtum Nummer 6: Wenn ich über 50 bin, lohnt sich die bAV nicht mehr
Die Aussage, dass sich eine bAV ab einem Alter über 50 Jahren nicht mehr lohnt, ist so pauschal in der Regel nicht richtig oder sogar falsch. Durch den Mix aus Steuer- und Sozialabgabenersparnis auf der einen und Arbeitgeberförderung auf der anderen Seite kann sich aus einem bAV-Vertrag mit Entgeltumwandlung sowie mit Kapitalwahlrecht für den Arbeitnehmer ein toller Sparplan ergeben.
Die Rente lohnt sich bei älteren Arbeitnehmern oftmals nicht mehr. Aber das Kapital erzielt sehr oft eine hohe Rendite auf das eingebrachte Bruttoeinkommen. Es lohnt sich auf jeden Fall, einmal genauer hinzuschauen.
Die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Wie hoch ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die Höhe der Rentenauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge hängt davon ab, wie viel an Beiträgen über wie viele Jahre eingezahlt wurden. Zudem ist die mögliche Investmentstrategie und damit die Rendite auf das eingezahlte Kapital erheblich. Dies wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Zu Beginn einer Beratung für die bAV wird in der Regel die mögliche individuelle Höhe der Rentenauszahlung vorgerechnet.
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung
Vertragspartner einer bAV sind die Versicherungsgesellschaft und der Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer ist man die “begünstigte Person”. Der Arbeitgeber leistet also die Beiträge an den bAV-Anbieter. Der Arbeitnehmer “zahlt” diese Beiträge über einen Teil seines unversteuerten Bruttos. Dadurch, dass der Beitrag vom Brutto abgeht, sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Steuer- und Sozialabgaben. Denn: Das zu versteuernde Bruttogehalt verringert sich. Die Beiträge werden über die vereinbarte Laufzeit (meist bis zum gesetzlichen Rentenbeginn) eingezahlt.
Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für Arbeitnehmer vor allem dann, wenn sich der Chef beteiligt. Dies muss er bei ab 2019 geschlossenen Verträgen sowieso: Mindestens 15 Prozent des vom Arbeitnehmer eingezahlten Beitrags muss er als Zuschuss beisteuern. Wenn ein höherer Arbeitgeberzuschuss angeboten wird, lohnt sich die bAV besonders.
Ist der Arbeitgeber zur bAV verpflichtet?
Nein, eine Pflicht zur bAV gibt es nicht. Wenn ein Mitarbeiter jedoch gezielt danach fragt, muss der Arbeitgeber eine bAV mit Entgeltumwandlung anbieten. Der Arbeitgeber muss zudem seit 2019 einen verpflichtenden Zuschuss von 15 Prozent leisten. Auch unterliegt er der Informationspflicht. Der Arbeitnehmer hat in der bAV so gut wie keine Pflichten.
Was passiert bei Insolvenz der Firma?
Geht die Firma pleite oder muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, geht das angesparte bAV-Kapital nicht verloren. Bei Direktzusagen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen kümmert sich der Pensionssicherungsverserein (PSVaG) um die Betriebsrente. Hat der Arbeitgeber bei Vertragsabschluss den Weg der Direktversicherung oder Pensionskasse gewählt, wirkt sich dies gar nicht auf die Zahlung der Betriebsrente aus. Diese Institutionen fungieren nämlich als eigenständige Versicherungen und sind somit unabhängig vom Arbeitgeber.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln, gelten besondere Regelungen, die beachtet werden müssen. Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihren bAV-Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Dieser ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Vertrag genau in dieser Form weiterzuführen. So kann das Kapital in einen neuen Vertrag umgeschichtet werden. Hier fallen jedoch teilweise Gebühren an. Wie genau die Übernahme erfolgen kann, hängt vom Produkt und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Mehr dazu hier: Jobwechsel mit bAV.
Wie kann man die betriebliche Altersvorsorge kündigen?
Die betriebliche Altersvorsorge kann grundsätzlich nicht gekündigt werden. Was gekündigt werden kann, ist die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung. Hierzu muss der Arbeitgeber der Auflösung ausdrücklich zustimmt. Dazu muss aber ein laufendes Arbeitsverhältnis bestehen. Wir raten jedoch Arbeitgebern davon ab, die Auszahlung das bAV-Kapitals zu genehmigen. Alternativ können Arbeitnehmer die bAV auch auf beitragsfrei stellen. Doch auch dies hat Kürzungen der späteren Rente zur Folge. Alle Details erfahren Sie hier: Kündigung der bAV.
Können Selbständige oder Beamte auch eine bAV abschließen?
Nein, eine betriebliche Altersvorsorge ist nur für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, möglich. Dies sind in der Regel ausschließlich Angestellte. Selbständigen und Beamten stehen jedoch andere Formen der Altersvorsorge zur Verfügung, wie etwa die Rürup-Rente.
Wird die betriebliche Altersvorsorge auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?
Teilweise ja, teilweise nein. Vor dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden Leistungen aus einer zusätzlichen Altersversorgung auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, angerechnet. Neu ist, dass betroffene Personen 100 Euro ihrer zusätzlichen Rente behalten dürfen. Von darüber hinausgehendem Einkommen können 30 Prozent einbehalten werden. Dieser Freibetrag beträgt aktuell maximal 251 Euro (2023) und wird jährlich angepasst.
Fallen bei der bAV im Alter die vollen Krankenkassenbeiträge an?
Bisher mussten Rentner mit einer bAV ihre Krankenkassenbeiträge in voller Höhe selbst zahlen. Seit 2020 werden Betriebsrenter noch mehr entlastet: Auf die ersten 160 Euro ihrer monatlichen Rentenauszahlung müssen keine Abgaben zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden. Diese fallen nur auf den restlichen Teil der Rente an.
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