Unterhalts­rechtsschutz­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine klassische Rechtsschutz­versicherung deckt den Streit um Unterhalt nicht ab.
  • Der Unterhalts­rechtsschutz ist fast ausschließlich als Baustein der privaten Rechtsschutz­versicherung erhältlich.
  • Rechtsschutz inklusive Unterhalts­rechtsschutz gibt es ab 22 Euro im Monat.
  • Beim Unterhalts­rechtsschutz gilt eine Wartezeit von einem Jahr.

Das erwartet Sie hier

Warum Sie für Unterhaltsstreitigkeiten einen gesonderten Unterhalts­rechtsschutz brauchen, wieviel das kostet und was Sie beim Thema Wartezeit beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Unterhalts­­rechtsschutz?
  2. Leistungen
  3. Wartezeit beim Unterhalts­­rechtsschutz
  4. Kosten
  5. Fazit
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung?

Die private Rechtsschutz­versicherung deckt die Anwalts- und Gerichtskosten im Falle eines Unterhaltsstreits nicht ab. In manchen Fällen übernimmt der Baustein zum Familien­rechtsschutz die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung. Alles darüber hinaus ist nicht inbegriffen.

Wer sich gegen die Kosten eines Unterhaltsstreits vor Gericht versichern will, erhält gegenwärtig ausschließlich von einem Versicherer einen entsprechenden Unterhalts­rechtsschutz. Dieser deckt die Anwalts- und Prozesskosten bis zu einer Summe von 30.000 € je Rechtsschutzfall. Sprechen Sie unsere Fachberater gern darauf an.

Unterhalts­rechtsschutz nur mit dem Privat­rechtsschutz

Den Unterhaltsschutz erhält man als Spezialbaustein zur privaten Rechtsschutz­versicherung in der Tarifstufe „Komfort“ oder inklusive in der Tarifstufe „Premium“ eines einzigen Versicherers am Markt. Der „Basis“-Tarif schließt den Rechtsschutz für Unterhaltssachen aus. Beachten Sie die Wartezeit von einem Jahr. Mehr dazu im Abschnitt „Besondere Wartezeit für Unterhalts­rechtsschutz“ .

Wer muss wem Unterhalt zahlen? Kurzer Überblick

Im Rahmen der Unterhaltspflicht kann eine Person dazu verpflichtet werden, einer anderen Person Unterhalt zu zahlen. Es gibt verschiedene Fälle, in denen eine Unterhaltspflicht besteht:

Eltern gegenüber ihren Kindern

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Eltern sind sowohl für ihre leiblichen als auch adoptierten Kinder unterhaltspflichtig, solange diese noch nicht volljährig sind. Bei Waisen können auch die Großeltern der Unterhaltspflicht unterliegen.

Partner mit gemeinsamen Kindern

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Erzieht nach einer Trennung ein Partner ein oder mehrere gemeinsame Kinder, entsteht ebenfalls ein Unterhaltsanspruch.

Kinder gegenüber ihren Eltern

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Kinder können unter bestimmten Bedingungen gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein, wenn diese pflegebedürftig werden.

Ehepartner gegenüber geschiedenem Partner

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Nach einer Scheidung ist in der Regel der finanziell besser gestellte Ehepartner dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig.

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Leistungen der Unterhalts­rechtsschutz­versicherung

Der Versicherer übernimmt bei einem Rechtsstreit in Sachen Unterhalt die Anwalts- und Prozesskosten bis 30.000 € pro Rechtsfall. Die Rechtsschutz­versicherung leistet dabei nicht nur beim klassischen Sorgerechtsstreit, sondern auch bei anderen Varianten des Unterhalts oder der Feststellung der Vaterschaft.

Erhalten Sie hier einen Überblick. Weiter unten lesen Sie nähere Informationen über die einzelnen Varianten.

Kindesunterhalt

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Ist ein Elternteil unterhaltspflichtig und verweigert die Zahlung, muss das andere Elternteil das Geld vor Gericht einklagen. Da der Streitwert in diesem Fall von der zu leistenden Unterhaltszahlung abhängig ist, können die Kosten für Anwälte und den Prozess schnell mehrere Tausend Euro betragen.

In solchen Fällen macht sich ein rechtzeitig abgeschlossener Unterhalts­rechtsschutz bezahlt. So kann der Prozess ohne finanzielle Sorgen bis zum Ende durchgestanden werden. Wie sich die Höhe der Unterhaltszahlungen zusammensetzt, können Sie hier der aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen.

Hinweis Unterhaltsvorschuss:

Kinder unter 18 Jahren, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, können einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Staat haben. Und zwar dann, wenn kein oder kein regelmäßiger Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. Es besteht keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes. Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen Sie beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes.

Feststellung der Vaterschaft

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Um für ihr Kind Unterhaltszahlungen zu erhalten, kann es für Mütter notwendig werden, auf die Feststellung der Vaterschaft zu klagen. Durch einen DNS-Test wird dann versucht, den leiblichen Vater zu identifizieren bzw. den in Frage kommenden Kandidaten zu überprüfen.

Aber auch Väter können ihrerseits eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft einklagen. Entweder, um als Vater auszuscheiden oder die Vaterschaft bestätigt zu bekommen. In beiden Fällen übernimmt die Rechtsschutz­versicherung mit Unterhalts-Baustein die Kosten des Rechtsstreits um die Vaterschaft bzw. Nicht-Vaterschaft eines Kindes.

Streit um das Sorgerecht

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Im Fall einer Scheidung kommt es häufig zum Streit um das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder. In der Regel ist ein Gerichtsverfahren dann nicht zu vermeiden. Der Spezialbaustein Unterhalts-Rechtsschutz deckt die Kosten auch in diesen Fällen bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Die Kosten eines Rechtsstreits um die Scheidung übernimmt nur der Ehe­rechtsschutz:

Rechtsschutz bei Scheidung

Wenn Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen

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Sollten die Eltern einmal pflegebedürftig werden, können die Kinder unter bestimmten Bedingungen zur Unterhaltszahlung herangezogen werden. Wer sich dagegen rechtlich zur Wehr setzen möchte, muss mit einer einfachen Privat­rechtsschutz­versicherung die Kosten dafür selbst tragen. Die meisten Anbieter übernehmen höchstens die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung.

Die Rechtsschutz­versicherung zahlt nur komplett, wenn Sie den Unterhalts­rechtsschutz-Baustein zusätzlich abgeschlossen haben. Dann übernimmt die Versicherung auch in diesem „umgekehrten“ Fall die Kosten.

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Besondere Wartezeit für Unterhalts­rechtsschutz

Im Vergleich zu den oft üblichen 3 Monaten für eine Rechtsschutz­versicherung gilt beim Unterhalts­rechtsschutz eine besondere Wartezeit von 12 Monaten. In dieser Zeit werden keine Kosten übernommen und es können keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Warum ist die Wartezeit so lang?

Durch die verlängerte Wartezeit schützt sich der Versicherer davor, dass Betroffene für den akuten Fall eine Rechtsschutz­versicherung abschließen, wenige Beiträge zahlen und teure Leistungen erhalten. Da auch im Unterhaltsrecht die Kosten leicht steigen können, muss der Versicherungsnehmer erst einmal ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Eine Rechtsschutz­versicherung für Unterhalt gibt es ausschließlich mit dieser einjährigen Wartezeit.

Wann es im Rechtsschutz keine Wartezeiten gibt

Experten-Tipp:

„Auch wenn Sie sich bereits in einem Unterhaltsrechtsstreit befinden, lohnt sich der Abschluss der Zusatz­versicherung. Denn der Unterhalt wird in einigen Fällen nach ein, zwei oder drei Jahren neu berechnet und verhandelt. Dann kann es erneut zu einem Gerichtsprozess kommen, bei dem Sie dann versichert sind.“

Foto von Martin Hacker
Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

Was kostet der Rechtsschutz für Unterhalt?

Bei den Prämien für den Unterhalts­rechtsschutz ist zu beachten, dass dieser nur bei einem Anbieter der Rechtschutz­versicherung erhältlich ist. Entweder als zusätzlicher Baustein im Tarif „Komfort“ oder inklusive im Tarif „Premium“.

Beispielrechnung: So viel kostet der Unterhalts­rechtsschutz

  • Familienstand: Single
  • Berufsgruppe: Arbeitnehmer
  • Tarifvariante: Komfort-Tarif
  • Selbst­beteiligung: 250€
  • Beitrag Privat­rechtsschutz monatlich: 14,24€
  • Beitrag Unterhalts­rechtsschutz monatlich: 7,57€*
  • Gesamt monatlich: 21,81€

*Die Beitragshöhe für den Unterhalts­rechtsschutz-Baustein variiert nur nach Single- oder Familientarif. Andere Faktoren, wie Tarifvariante oder Selbst­beteiligung beeinflussen diese dagegen nicht.

Experten-Tipp:

„Obwohl der Unterhalts­rechtsschutz für den Abschluss als Single-Tarif vorgesehen ist, kann man ihn auch im Familientarif abschließen. Jedoch kommt es dabei zu einigen Besonderheiten.

Wenn Sie beispielsweise ein eigenes Kind mit in die neue Beziehung bzw. Ehe mitbringen und als Ehepaar den Unterhalts­rechtsschutz abschließen, dann greift dieser nur bei Unterhaltsansprüchen nach außen. Dies bedeutet, dass Sie zwar beide den Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Ihren Ex-Partnern, Eltern oder Großeltern nutzen können, jedoch nicht für Rechtsstreits untereinander! Schauen Sie vor Versicherungsabschluss daher genau in die Vertragsbedingungen oder lassen Sie sich ausführlich beraten.“

Foto von Martin Hacker
Signatur von Martin Hacker
Martin Hacker
Berater

Fazit

Ob ein Unterhalts­rechtsschutz Sinn macht, kommt auf die individuelle Situation an. Da es bei der Unterhalts­rechtsschutz­versicherung eine Wartezeit von einem Jahr gibt, ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken um den Versicherungsabschluss zu machen.

Der Unterhalts­rechtsschutz deckt nicht nur Streitigkeiten wegen des Kindesunterhalts ab, sondern u.a. auch bei Belangen um den Elternunterhalt oder das Sorgerecht. Beachten Sie, dass Sie den Unterhalts­rechtsschutz nur in Kombination mit dem Privat­rechtsschutz abschließen können.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zum Thema Unterhalts­rechtsschutz. Kontaktieren Sie uns einfach direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Formular.


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Katharina Burnus
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