Leistungsantrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung
- Der Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist der Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente. Sie stellen ihn, wenn Sie Leistungen aus Ihrer BU beziehen wollen.
- Der Versicherer prüft anhand des Leistungsantrags, ob Anspruch auf BU-Rente besteht und in welcher Höhe Sie Leistungen erhalten.
- Lassen Sie sich von den engen formalen Vorgaben des Leistungsantrags nicht verunsichern und schildern Sie Ihren Fall genau, sachlich und logisch nachvollziehbar.
- Reichen Sie Ihren Leistungsantrag möglichst inklusive aller erforderlichen Unterlagen ein.
- Ihre Versicherung wird Kontakt zu Ihren Ärzten aufnehmen wollen. Es empfiehlt sich jedoch, lediglich eine beschränkte Schweigepflichtentbindung abzugeben.
Wie sieht der Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente aus?
Sind Sie berufsunfähig geworden und möchten Leistungen beziehen, müssen Sie dies Ihrem Versicherer gegenüber zunächst nachweisen. Dazu dient der Leistungsantrag.
Bevor der Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) auszahlt, wird genau geprüft, ob tatsächlich ein Leistungsanspruch gegeben ist. Dafür muss die sogenannte 50 Prozent-Regel erfüllt sein: Der Versicherungsnehmer kann nur noch 50 Prozent der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit verrichten. Laut Branchenverband GDV werden rund ein Viertel aller Anträge auf BU-Rente abgelehnt. Damit Ihnen das nicht passiert, gilt es, den Leistungsantrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen.
Der Leistungsantrag besteht aus Formularen und Fragebögen, deren Aufbau und Inhalt jeder Versicherer individuell gestaltet. Er kann bis zu 20 Seiten und mehr umfassen. Nehmen Sie sich für das Ausfüllen dieser Formulare auf jeden Fall ausreichend Zeit. Fehlerhafte und unvollständige Angaben können dazu führen, dass sich die Auszahlung der BU-Rente verzögert. Im schlimmsten Fall wird der Leistungsantrag abgelehnt.
Wann müssen Sie den Leistungsantrag einreichen?
Wichtig für eine problemlose Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Leistungsantrag ausfüllen und einreichen. Eine gute Versicherung zahlt die Leistungen rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit. Idealerweise füllen Sie den Antrag erst aus, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Sie Ihren Fall lückenlos schildern können.
Zu früh ist ein Antrag auch gestellt, wenn Sie noch Krankengeld beziehen und dieses den Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung übersteigt. Warten Sie daher, bis Ihre Krankenversicherung die Arbeitsunfähigkeit beendet und eine vorliegende Berufsunfähigkeit bestätigt.
Zusammen mit Ihrem Leistungsantrag müssen Sie eine Reihe von Unterlagen einreichen. Ist Ihr Antrag unvollständig, wird Ihre Versicherung die fehlenden Angaben nachfordern, die Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachreichen müssen. Holen Sie daher alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis so früh wie möglich ein.
In der Regel verlangen die Versicherungen folgende Belege:
- Ausführliche Erklärung über Ursache, Beginn und Art der Berufsunfähigkeit
- Detaillierte Berichte der behandelnden Ärzte zum Grad und der voraussichtlichen Dauer der Berufsunfähigkeit, zum Status quo der Erkrankung sowie eine Prognose über den Verlauf der Beschwerden
- Angaben zu Ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeit zum Eintritt der Berufsunfähigkeit inklusive genauer Zeitangaben, am besten in tabellarischer Darstellung
Verdeutlichen Sie Zusammenhänge zwischen Arbeitsaufgaben
Welche möglichen Fallstricke gibt es beim Ausfüllen des Leistungsantrags?
Wahrheitsgemäße Angaben machen
Schweigepflichtentbindungserklärung
Stellen Sie einen Leistungsantrag auf BU-Rente, wird Ihre Versicherung Ihre Angaben prüfen und dazu auch Kontakt mit Ihren behandelnden Ärzten aufnehmen. Damit Ihre Versicherung die nötigen Informationen einholen kann, müssen Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Zu diesem Zweck haben Sie oft schon beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Schweigepflichtentbindung ausgefüllt. Spätestens bei der Antragstellung zur BU-Rente wird Ihre Versicherung eine solche Schweigepflichtentbindung verlangen.
Achten Sie genau darauf, welche Art von Schweigepflichtentbindung Sie gewähren:
- Die umfassende Schweigepflichtentbindung: Ihr Versicherer darf pauschal bei allen Ihren Ärzten Informationen einholen, ohne Sie vorher darüber informieren zu müssen.
- Die beschränkte Schweigepflichtentbindung: Ihr Versicherer darf erst Informationen von Ihren Ärzten einholen, wenn Sie für jeden Arzt eine separate Einverständnis geben.
Mit einer beschränkten Schweigepflichtentbindung behalten Sie die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten und können mit Ihrem Arzt besprechen, welche Informationen er an die Versicherung weitergibt.
»Um Rückfragen zu klären und fehlende Informationen einzuholen, rufen viele Versicherungen bei den Antragstellern an. Am besten geben Sie am Telefon jedoch keine Auskunft, sondern bitten darum, die Fragen schriftlich zu beantworten. Wir geben den Versicherern grundsätzlich keine Telefonnummern von Kunden weiter. Bei uns gehört es zum Service, dass wir mit den Kunden gemeinsam die fehlenden Unterlagen besorgen.«
Weitere Fragen zum BU-Leistungsantrag
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Wie lange es dauert, bis Ihr Leistungsantrag bearbeitet und Sie die BU-Rente ausgezahlt bekommen, hängt natürlich von der Versicherungsgesellschaft und deren internen Abläufen ab. Grundsätzlich leistet jede gute BU auch rückwirkend. Das heißt: Auch wenn die Prüfung länger dauern sollte, wird die BU-Rente rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit gezahlt.
Die Experten von Franke und Bornberg ermittelten in ihrer Studie zur BU-Leistung der Versicherer 2018, dass im Jahr 2016 bei den untersuchen Gesellschaften ca. 150 Tage vergingen, bis auf das Eintreffen der BU-Anzeige mit dem Versand der Entscheidung reagiert wurde. Dabei nehmen sich die Versicherer für eine Ablehnung des BU-Leistungsantrags mehr Zeit, als für eine positive Rückmeldung (Quelle).
Zu beachten ist jedoch, dass an der langen Bearbeitungsdauer nicht allein der Versicherer Schuld ist. Franke und Bornberg erläutern in Ihrer Untersuchung, dass häufig Versicherungsnehmer den Leistungsantrag zwar stellen, jedoch den Fragebogen nicht ausgefüllt wieder zurücksenden oder nur mit starker Verzögerung. Und auch dies ist nicht Verschulden des Versicherten allein: Rückfragen bei allen Ärzten, einholen aller Unterlagen und das Ausfüllen des umfangreichen Fragebogens können viel Zeit kosten.
Kann mein Leistungsantrag auch abgelehnt werden?
- BU-Grad nicht erreicht – 48,5 % (… mehr zum Thema „Wann ist man berufsunfähig?“)
- Anfechtung bzw. Rücktritt – 30,5 %
- Prognosezeitraum nicht erfüllt – 10 %
- Weitere Gründe, z. B. abstrakte Verweisung, Umorganisation, Ausschlussklausel (… mehr zu BU-Klauseln & Regelungen)
Die Experten von Franke und Bornberg ermitteln in ihrer BU-Leistungsstudie 2018, dass insgesamt 76 Prozent aller Leistungsanträge auf Berufsunfähigkeitsrente anerkannt werden. Nur knapp 24 Prozent werden abgelehnt. Dies bedeutet: 3 von 4 berufsunfähigen Versicherten erhalten ihre BU-Rente (Quelle).
Am besten schon vor Abschluss der BU beraten lassen
Der Leistungsantrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist äußerst komplex. Von einer positiven Prüfung hängt zudem Ihre zukünftige finanzielle Versorgung ab. Entsprechende Sorgfalt sollten Sie beim Ausfüllen walten lassen. Viele Versicherungen bieten Betroffenen an, sie beim Ausfüllen des Leistungsantrags zu unterstützen. Dabei sollten Sie sich jedoch bewusst sein, dass Versicherungsunternehmen in erster Linie darauf bedacht sind, keine unnötigen Leistungen zahlen zu müssen.
Auf der sicheren Seite stehen Sie, wenn Sie sich bereits vor Abschluss der Versicherung von uns beraten und betreuen lassen. Unsere BU-Experten helfen Ihnen nicht nur dabei, den richtigen Tarif und die besten Konditionen zu finden, sondern unterstützen Sie auch bei der allem, was nach Vertragsabschluss kommt. Dazu gehört auch die Bearbeitung des Leistungsantrags. Haben Sie Interesse an einer BU? Dann kontaktieren Sie uns unter 030 – 120 82 82 8 oder unter kontakt@transparent-beraten.de. Oder nutzen Sie unser kostenfreies Vergleichsformular, um Ihren persönlichen Tarifvergleich anzufordern.
Kostenfreier Tarif-Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Aktuelle Tarife aus 2021 für Sie persönlich angepasst und optimiert.
Wir sind stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit!