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Wie Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung den Leistungsantrag richtig ausfüllen, welche Angaben Sie unbedingt machen sollten und welche Fallstricke es geben kann.
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Wie Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung den Leistungsantrag richtig ausfüllen, welche Angaben Sie unbedingt machen sollten und welche Fallstricke es geben kann.
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So sieht ein Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente aus
Sind Sie berufsunfähig geworden und möchten Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen, müssen Sie dies Ihrem Versicherer gegenüber zunächst nachweisen. Dazu dient der Leistungsantrag. Er besteht aus Formularen und Fragebögen, deren Aufbau und Inhalt jeder Versicherer individuell gestaltet. Dabei kann er bis zu 20 Seiten und mehr umfassen. Nehmen Sie sich auf jeden Fall ausreichend Zeit, wenn Sie den Antrag ausfüllen. Fehlerhafte und unvollständige Angaben können dazu führen, dass sich die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verzögert. Im schlimmsten Fall wird der Leistungsantrag abgelehnt.
Darum benötigt die Berufsunfähigkeitsversicherung den Antrag
Bevor ein Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlt, prüft er genau, ob tatsächlich ein Leistungsanspruch gegeben ist. Dabei wendet er die sogenannte 50-Prozent-Regel an: Der Versicherungsnehmer kann nur noch 50 Prozent der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit verrichten. Laut dem Branchenverband GDV werden jedoch rund ein Viertel aller Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt. Damit Ihnen das nicht passiert, gilt es, den Leistungsantrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen.
Von den Formalien nicht verunsichern lassen
Oft macht der Leistungsantrag der Versicherungsgesellschaften enge formale Vorgaben oder besteht nur aus einem Fragebogen, der kaum Raum für persönliche Ausführungen lässt. Lassen Sie sich von solchen Vorgaben jedoch nicht verunsichern. Benötigen Sie mehr Platz, um Ihren individuellen Fall zu schildern, nutzen Sie zusätzliche Blätter. Bleiben Sie dabei möglichst sachlich und beschränken Sie sich auf relevante Informationen, die Ihr Versicherer zur Bearbeitung des Falls wissen muss. In der Regel erhalten Sie mit dem Leistungsantrag zusätzlich auch ausführliche Hinweise, wie Sie den Antrag ausfüllen sollen.
Woher bekommen Sie den Leistungsantrag?
In der Regel können Sie den Antrag bei Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer formlos telefonisch oder per E‑Mail anfordern. Bei einigen Anbietern können Sie den Antrag auch von der Website des Versicherers herunterladen.
Das ist beim Leistungsantrag der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten
Wann müssen Sie den Leistungsantrag einreichen?
Wichtig für eine problemlose Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente ist auch der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag ausfüllen und einreichen. Idealerweise füllen Sie den Antrag erst aus, wenn Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Sie Ihren Fall lückenlos schildern können. Ein guter Berufsunfähigkeitsversicherer zahlt die Leistungen rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit. Warten Sie dennoch nicht zu lange damit, der Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Antrag zukommen zu lassen, und reagieren Sie schnell, wenn Sie der Ablehnung widersprechen wollen, denn Ansprüche können verjähren.
Diese Unterlagen brauchen Sie für den Leistungsantrag
Zusammen mit Ihrem Leistungsantrag müssen Sie zusätzlich eine Reihe von Unterlagen einreichen. Ist Ihr Antrag unvollständig, wird Ihr Versicherer die fehlenden Angaben nachfordern, die Sie dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachreichen müssen. Holen Sie daher alle erforderlichen Unterlagen für den Nachweis so früh wie möglich ein. In der Regel verlangen die Versicherer die folgenden Belege:
Verdeutlichen Sie Zusammenhänge zwischen Arbeitsaufgaben
Aus Ihrer Tätigkeitsbeschreibung sollte für Ihre Versicherung ersichtlich sein, welche Teiltätigkeiten untrennbar mit einem Gesamtvorgang verbunden sind. Beispielsweise können Sie als Sachverständiger mit einem steifen Knie zwar theoretisch noch Gutachten im Büro schreiben. Dies nützt Ihnen jedoch nichts, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die dafür erforderlichen Vor-Ort-Begehungen nicht mehr durchführen können. Solche Zusammenhänge müssen aus Ihrer Tätigkeitsbeschreibung hervorgehen.
Diese Fallstricke gibt es beim Ausfüllen des Leistungsantrags
Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben
Machen Sie in Ihrem Antrag an Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung widersprüchliche oder falsche Angaben, kann dies dazu führen, dass der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente kürzt oder Ihnen im schlimmsten Fall überhaupt keine Leistungen auszahlt. Fehler sind hier besonders problematisch, da sie im Nachhinein nur schwierig bis gar nicht mehr zu korrigieren sind.
Angaben müssen übereinstimmen
Ihre Angaben im Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente sollten daher immer mit den Angaben übereinstimmen, die Sie bereits gegenüber anderen Versicherungen, etwa Ihrer Krankenversicherung, gemacht haben. Darüber hinaus müssen Ihre Angaben zu den Informationen Ihrer Ärzte passen, und zwar für die letzten zehn Jahre. Alle Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit sollten zudem von Ihrem Arbeitgeber bestätigt werden können. Stehen Ihre Aussagen im Konflikt mit dem Arbeitsrecht, wird das kaum ein Arbeitgeber gerne zugeben.
Experten-Tipp:
„Um Rückfragen zu klären und fehlende Informationen einzuholen, rufen viele Versicherungen bei den Antragstellern an. Am besten geben Sie am Telefon jedoch keine Auskunft, sondern bitten darum, die Fragen schriftlich zu beantworten. Wir geben den Versicherern grundsätzlich keine Telefonnummern von Kunden weiter. Bei uns gehört es zum Service, dass wir mit den Kunden gemeinsam die fehlenden Unterlagen besorgen.“
Vorsicht bei der Schweigepflichtentbindungserklärung
Möchten Sie die Rentenzahlung aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen und stellen Sie einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente, wird Ihr Versicherer Ihre Angaben prüfen und dazu auch Kontakt mit Ihren behandelnden Ärzten aufnehmen. Damit Ihre Versicherung die benötigten Informationen einholen kann, müssen Sie Ihre Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden. Zu diesem Zweck haben Sie oft schon beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Schweigepflichtentbindung ausgefüllt. Spätestens bei der Antragstellung auf Berufsunfähigkeitsrente wird Ihr Versicherer jedoch eine solche Schweigepflichtentbindung verlangen.
Achten Sie genau darauf, welche Art von Schweigepflichtentbindung Sie gewähren
Mit einer beschränkten Schweigepflichtentbindung behalten Sie die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten und können mit Ihrem Arzt besprechen, welche Informationen er an die Versicherung weitergibt.
Hintergrundinformationen zur Schweigepflichtentbindungserklärung
Die Wichtigkeit dieses Themas wird Ihnen deutlich, wenn Sie bedenken, dass sich schon das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema der Schweigepflichtentbindung beschäftigt und dazu ein Urteil gefällt hat. Das Urteil besagt, dass das Persönlichkeitsgrundrecht verletzt wird, wenn der Verbraucher nur dann eine Versicherung bekommt, wenn er eine umfassende Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreibt. Das heißt, die Versicherung muss dem Versicherungsnehmer die Wahl lassen.
Darauf reagierten die meisten Versicherer, indem sie Alternativen schafften. Sie können nun zwischen einer umfassenden Schweigepflichtentbindung und einer Einzelermächtigung, also einer beschränkten Schweigepflichtentbindung, wählen. Im Fall der Einzelermächtigung müssen Sie für jede einzelne Auskunft, die Ihr Versicherer zum Beispiel bei Ihrem Hausarzt einholen möchte, Ihr Einverständnis geben. Verträge, die diese Wahlmöglichkeit nicht bieten, haben zur Folge, dass der Versicherer dann auch nicht von der umfassenden Schweigepflichtentbindung Gebrauch machen darf.
Weitere Fragen zum Leistungsantrag der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Wie lange es dauert, bis Ihr Leistungsantrag bearbeitet wird und Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch nehmen können bzw. ausgezahlt bekommen, hängt natürlich von der Versicherungsgesellschaft und ihren internen Abläufen ab. Grundsätzlich leistet jede gute Berufsunfähigkeitsversicherung auch rückwirkend. Das heißt: Auch wenn die Prüfung länger dauern sollte, wird Ihre Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend ab Beginn Ihrer Berufsunfähigkeit gezahlt.
Einer Untersuchung von Franke und Bornberg aus dem Jahr 2019 zufolge dauert es im Schnitt 143 Tage (etwas unter fünf Monate) vom Eingang des Leistungsantrags bis zur Entscheidung durch den Versicherer. Während die Regulierung bei bestimmten Krankheitsbildern wie Krebs recht schnell geht, kann sie sich gerade bei psychischen Krankheiten jedoch länger hinziehen (Quelle).
Lange Bearbeitungsdauer nicht immer Schuld des Versicherers
Zu beachten ist jedoch, dass an einer langen Bearbeitungsdauer nicht immer allein der Versicherer Schuld ist. Franke und Bornberg erläutert in seiner Untersuchung, dass Versicherungsnehmer zwar häufig den Leistungsantrag stellen, jedoch den Fragebogen nicht ausgefüllt wieder zurücksenden oder nur mit starker Verzögerung. Daran hat allerdings auch nicht nur der Versicherte allein Schuld: Rückfragen bei allen Ärzten, Einholen aller Unterlagen und den umfangreichen Antrag ausfüllen kann viel Zeit kosten.
Kann der Leistungsantrag auch abgelehnt werden?
Natürlich kann Ihr Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente auch abgelehnt werden. Haben Sie alle nötigen Unterlagen fristgemäß eingereicht und alles geschildert, kann Ihr Berufsunfähigkeitsversicherer dennoch aus verschiedenen Gründen ablehnen:
- Nötiger Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht – 48,5 Prozent der Fälle (Wann ist man berufsunfähig?)
- Anfechtung beziehungsweise Rücktritt – 30,5 Prozent der Fälle
- Prognosezeitraum nicht erfüllt – 10 Prozent der Fälle
- Weitere Gründe, zum Beispiel abstrakte Verweisung, Umorganisation, Ausschlussklauseln (mehr zu Klauseln und Regelungen der Berufsunfähigkeitsversicherung)
Die Experten von Franke und Bornberg ermitteln in ihrer Berufsunfähigkeits-Leistungsstudie 2018, dass insgesamt 76 Prozent aller Leistungsanträge auf Berufsunfähigkeitsrente anerkannt werden. Nur knapp 24 Prozent werden abgelehnt. Dies bedeutet: drei von vier berufsunfähigen Versicherten erhalten ihre Berufsunfähigkeitsrente (Quelle).
Am besten schon vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung beraten lassen
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Antrag auf Leistungen äußerst komplex. Von einer positiven Prüfung hängt zudem Ihre zukünftige finanzielle Versorgung ab. Entsprechende Sorgfalt sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags walten lassen. Viele Versicherer bieten Betroffenen an, sie beim Ausfüllen des Leistungsantrags zu unterstützen. Dabei sollten Sie sich jedoch bewusst sein, dass Versicherungsunternehmen in erster Linie darauf bedacht sind, keine unnötigen Leistungen zahlen zu müssen.
Mit Expertenhilfe den Leistungsantrag meistern
Auf der sicheren Seite stehen Sie, wenn Sie sich bereits vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von uns beraten und betreuen lassen. Unsere Experten der Berufsunfähigkeitsversicherung helfen Ihnen nicht nur dabei, den richtigen Tarif und die besten Konditionen zu finden, sondern unterstützen Sie auch bei allem, was nach dem Vertragsabschluss kommt. Dazu gehört auch die Bearbeitung des Leistungsantrags.
Die häufigsten Fragen zum Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie beantrage ich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Tragen Sie die relevanten Dokumente – zum Beispiel das Attest Ihres Arztes – zusammen und füllen Sie den Leistungsantrag Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Den Antrag können Sie bei der Versicherung anfordern; unter Umständen finden Sie ihn auch online. Falls Ihre Angaben nicht in die dafür vorgesehenen Felder passen, fügen Sie weitere Blätter hinzu.
Was bedeutet Leistungsantrag?
Der Leistungsantrag ist ein Antrag, den Versicherungsnehmer der Berufsunfähigkeitsversicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit an ihren Versicherer stellen, um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
Wird die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend gezahlt?
In der Regel wird die Berufsunfähigkeitsrente auch rückwirkend gezahlt, ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit attestiert wurde.
Welche Voraussetzungen gibt es für Berufsunfähigkeit?
Eine Person gilt als berufsunfähig, wenn sie für mindestens sechs Monate lang maximal 50 Prozent ihrer bisherigen Arbeitsleistung erbringen kann. Ursachen dafür können Krankheit, ein Unfall oder Kräfteverfall sein. Der Versicherer entscheidet auf Grundlage der ihm vorliegenden Diagnosen und Befunde über den Grad der Berufsunfähigkeit und ordnet in einigen Fällen zusätzliche Gutachten an.
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