Was Sie bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung und einem Herzinfarkt beachten müssen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Herzinfarkt kann schwere, chronische Folgeschäden nach sich ziehen, welche die Berufs­tätigkeit dauerhaft beeinträchtigen.
  • Eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) schützt dann mit einer monatlichen BU-Rente vor finanziellen Einbußen.
  • Nach einem erlittenen Herzinfarkt bestehen kaum Möglichkeiten, noch eine BU abzuschließen.

Das erwartet Sie hier

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei einem Herzinfarkt und kann man mit einem Herzinfarkt noch eine BU abschließen?

Inhalt dieser Seite
  1. Berufs­unfähigkeit durch Herzinfarkt
  2. BU abschließen trotz Herzinfarkt
  3. Zahlt meine BU?
  4. Was ist eigentlich ein Herzinfarkt?

Herzinfarkt als Ursache einer Berufs­unfähigkeit

Icon Scheitern

Rund 6 Prozent der Fälle von Berufs­unfähigkeit sind auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, etwa einen Herz-Infarkt, zurückzuführen. Zwar treten Ursachen für Berufs­unfähig­keit wie psychische Erkrankungen (29,5 Prozent), Krebs (19,3 Prozent) oder Erkrankungen des Bewegungsapparates (19,1 Prozent) deutlich häufiger auf (Quelle: Gesamtverband der Versicherer). Das Risiko aufgrund eines Herzinfarkts nicht mehr arbeiten zu können, sollten Sie jedoch nicht unterschätzen, wie die folgenden Zahlen zeigen:

  • Psychische Risiken
    8,6 Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben laut einer Studie der DAK-Gesundheit ein erhöhtes Risiko für einen Herzinfarkt durch psychische Erkrankungen wie Depression, Ängste oder auch negativen Stress zum Beispiel auf der Arbeit (Quelle: DAK).
  • Fehltage
    2008 führte ein Herzinfarkt zu durchschnittlich rund 52 Fehltagen bei Männern, bei Frauen im Schnitt zu rund 47 Tagen (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Aktuellere Zahlen legt die Techniker Krankenkasse für Männer im Jahr 2023 vor: Demnach kam es zu 1.769 Fällen von Arbeitsunfähigkeit durch einen Herzinfarkt mit jeweils durchschnittlich 48,9 Fehltagen (Quelle: Techniker Krankenkasse).
  • Vollstationäre Krankenhausaufenthalte
    2021 wurden 195.628 Menschen aufgrund eines Herzinfarkts vollstationär im Krankenhaus behandelt (Quelle: Deutsche Herzstiftung).

Geht es nach einem Herzinfarkt zurück in den Beruf?

Ob Sie nach einem Herzinfarkt in den alten Beruf zurückkehren können, hängt von der Schwere des Infarkts und von der jeweiligen Tätigkeit ab. Im Vordergrund steht zunächst die Genesung. In der Regel wird eine Erholungsphase von sechs bis acht Wochen empfohlen. Nach einer Bypass-Operation kann es auch bis zu zwölf Wochen dauern, bis die Betroffenen wieder arbeiten können. Der behandelnde Kardiologe schätzt ein, ob und wann die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann.

In manchen Fällen zieht ein Herzinfarkt dauer­hafte Herzrhythmusstörungen nach sich oder beeinträchtigt die Pumpleistung des Herzens. Körperlich anstrengende Arbeit kommt dann meist nicht mehr infrage. Ebenso scheiden Berufe aus, in denen plötzlich auftretende Herz- und Kreislaufstörungen das Leben anderer Menschen gefährden können, etwa als Busfahrer, Kranführer oder Pilot. In diesen Fällen wird oft zu einer Umschulung geraten. Leichte Bürotätigkeiten sind oft auch nach einem Herzinfarkt noch zu bewältigen.

Icon Wegweiser

Herzinfarkt und Behindertengrad

Viele Menschen sind nach einem Herzinfarkt beeinträchtigt. Sie können sich diese Einschränkungen offiziell bestätigen lassen. Ausschlaggebend ist dabei, wie stark Sie durch die Herzerkrankung in Ihrer Leistung beeinträchtigt sind. Ein Grad der Schädigungsfolge (GdS) von 50 oder höher wird zum Beispiel bei den folgenden Voraussetzungen vergeben:

GdSEinschränkung der Herzleistung
50–70Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z. B.
Spazierengehen [3–4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte
körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten
bei Ergometerbelastung mit 50 Watt (wenigstens 2 Minuten)
80Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z. B.
Spazierengehen [3–4 km/h], Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte
körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten
bei Ergometerbelastung mit 50 Watt (wenigstens 2 Minuten) mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen
90–100Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz,
z. B. auch bei fixierter pulmonaler Hypertonie)
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Herzinfarkt in Deutschland – Zahlen und Fakten

  • Geschlecht
    Männer sind anfälliger für Herzinfarkte als Frauen. Sie erleiden sie auch durchschnittlich früher im Leben als Frauen. Männer müssen zudem häufiger wegen eines Herzinfarkts vollstationär behandelt werden (Quelle: statista).
  • Alter
    Das Risiko für einen Herzinfarkt steigt bei Männern ab dem 40. Lebensjahr und bei Frauen ab dem 50. deutlich deutlich an (Quelle: Verlag Krause und Pachernegg).
  • Berufsgruppen
    Menschen, die in der Produktion und im Dienstleistungsbereich arbeiten, sind besonders anfällig für Herzinfarkte. Prinzipiell erhöhen die folgenden Arbeitsbedingungen die Wahrscheinlichkeit für einen Herzinfarkt (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin):
    • Eine hohe Arbeitsanforderung bei gleichzeitig geringem Handlungsspielraum
    • Ein Ungleichgewicht zwischen den beruflichen Anforderungen gegenüber der Anerkennung
    • Schichtarbeit
    • Überlange Arbeitszeiten
  • Sterblichkeit
    Immer weniger Menschen sterben durch einen Herzinfarkt (Quelle: tagesschau). Dennoch waren 2021 unter den zehn häufigsten Todesursachen in Deutschland fünf Herz­erkrankungen (Quelle: Deutsche Herzstiftung). Dabei sterben Frauen häufiger an Herzinfarkten und ihren Folgen als Männer (Quelle: Deutsche Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung).

Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen trotz Herzinfarkt

Wer nach einem erlittenen Herzinfarkt eine private Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) abschließen möchte, hat es schwer. Die meisten Versicherer lehnen bei dieser Vorerkrankung den Antrag meistens ab.

So werden Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewertet

Herzinfarkt

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  • Ablehnung oder erschwerte Annahme
  • Kardiologischer Befundbericht notwendig

Herzinsuffizienz

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  • Ablehnung oder erschwerte Annahme
  • Kardiologischer Befundbericht notwendig

Herzklappenfehler

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  • Eingehende Prüfung nötig
  • Kardiologischer Befundbericht notwendig

Herzrhythmusstörungen

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  • Eingehende Prüfung nötig
  • Zusatzfragebogen
  • Kardiologischer Befundbericht notwendig

Herzschwäche

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  • Ablehnung oder erschwerte Annahme
  • Kardiologischer Befundbericht notwendig

Bluthochdruck

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  • Annahme wahrscheinlich
  • Zusatzfragebogen
  • Aktuelle Werte nötig
  • Ggf. Beitragszuschlag je nach Medikation und Schwere
Icon Personalbeschaffung

Je nach Versicherer kann Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit durch einen Herzinfarkt unterschiedlich eingeschätzt werden. Daher wird in der Regel Ihr Antrag auf eine BU vom Versicherer eingehend und individuell geprüft. Deshalb müssen Antrag­steller auch so viele Informationen und ihre gesamte Krankenhistorie preisgeben, damit der Versicherer das Risiko vollends einschätzen kann.


Gesundheitsfrage zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Der Versicherer erfährt von Ihrem Herzinfarkt, da Sie beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung umfassende Gesundheitsfragen beantworten müssen. Fragen zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen können zum Beispiel so aussehen:

„Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Herzens oder der Kreislauforgane/Gefäße (auch Blut­hoch­druck [Werte größer 140/90 mmHg], Krampfadern, Thrombose, Arterio­sklerose, Durchblutungsstörungen, Lymphödem, Brustschmerzen bei körperlicher Anstrengung)?“

Icon Fragezeichen

Beantworten Sie diese Frage mit „Ja, müssen Sie nähere Angaben zur Dauer, Medikation und Schwere der Erkrankung machen sowie weitere Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, diese Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz § 19). Verletzten Sie diese sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer die Auszahlung der BU-Rente verweigern.


Dread-Disease-Versicherung als Alternative?

Eine Dread-Disease-Versicherung kann eine Alternative zur Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung sein. Sie zahlt bei einer schweren Erkrankung einmalig eine zuvor vereinbarte Summe. Welche Krankheiten die Dread-Disease-Versicherung konkret versichert, ist in den jeweiligen Versicherungs­bedingungen genau definiert. Die Bedingungen unter­scheiden sich je nach Anbieter, schließen aber zumeist einen Herzinfarkt sowie Bypass-Operationen und Erkrankungen des Herzmuskels ein. Die Auszahlung erfolgt jedoch in der Regel erst, wenn die Erkrankung in einem bestimmten Schweregrad vorliegt.


Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Besser Beratung nutzen

Icon Sprechblasen

Unsere Experten können Sie unverbindlich beraten, ob Sie trotz Herzinfarkt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können. Möglicherweise gibt es einige Versicherer auf dem Markt, die Ihnen dennoch einen Ver­sicherungs­schutz anbieten können. Dies können unsere BU-Berater mittels einer anonymen Risikovoranfrage für Sie herausfinden. Kontaktieren Sie uns gerne direkt oder nutzen Sie unseren kostenfreien Tarifvergleich.

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Zahlt meine BU bei Berufs­unfähigkeit durch Herzinfarkt?

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit Sie Anspruch auf eine Berufs­unfähigkeitsrente aus Ihrer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung haben, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • 50 Prozent
    In Ihrem aktuellen Beruf können Sie mindestens 50 Prozent der beruflichen Aufgaben nicht mehr erledigen. Dies muss Ihnen ein Arzt schriftlich bestätigen.
  • Sechs Monate
    Die meisten Versicherer setzen voraus, dass die Berufs­unfähigkeit für mindestens sechs Monate besteht oder aber bereits seit sechs Monaten vorliegt.

Um eine BU-Rente vom Versicherer zu erhalten, müssen Sie einen sogenannten Leistungsantrag stellen. Der Be­rufs­un­fähig­keits­versicherer prüft Ihren Antrag auf eine BU-Rente genau. Das kann drei bis sechs Monate dauern. Legen Sie daher am besten alle relevanten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen über den Grad der Berufs­unfähig­keit und die Prognose gleich bei, um die Bearbeitung Ihres Antrags nicht unnötig zu verzögern.

Mehr zum Thema: Wann ist man berufsunfähig?

Versicherungs­bedingungen genau prüfen

Ob Ihr Versicherer tatsächlich bei einer Berufs­unfähigkeit nach einem Herzinfarkt leistet, ist auch stark vom jeweiligen Vertrag abhängig, den Sie abgeschlossen haben. Behält sich der Versicherer zum Beispiel eine abstrakte Verweisung vor, kann er Sie auf einen vergleichbaren Beruf verweisen, den Sie theoretisch noch ausüben können. Der Versicherer zahlt dann keine BU-Rente aus. Bei Vertragsabschluss können zudem bestimmte Krankheiten als Ursache einer Berufs­unfähigkeit ausgeschlossen worden sein. Gehören die Erkrankungen, die zu Ihrer Berufs­unfähigkeit geführt haben, zu den sogenannten Leistungsausschlüssen, wird der Versicherer die Auszahlung einer BU-Rente verweigern.

Was ist eigentlich ein Herzinfarkt?

Icon Herzmonitor

Ein Herzinfarkt, medizinisch auch akuter Myokardinfarkt genannt, wird dadurch ausgelöst, dass ein Herzgefäß vollständig oder fast vollständig verstopft ist. Infolge kann der Herzmuskel nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden. Hält der Sauerstoffmangel zu lange an, kann ein Teil des Herzmuskels absterben – es besteht Lebensgefahr (Quelle: gesundheitsinformationen.de).


Risikofaktoren für einen Herzinfarkt

Icon Fast Food

Ungesunde Ernährung

Bluthochdruck

Icon Sessel

Bewegungs­mangel

Icon Uhr Zeit Achtung

Stress

Icon durchgestrichene Zigarette

Rauchen

Icon Gemüsekiste

Fettstoff­wechsel­störung

Quelle: Stiftung Herzgesundheit


Gesundheitliche Folgen eines Herzinfarkts

  • Herzrhythmusstörungen
  • Chronische Herzschwäche
  • Risse im Herzgewebe
  • Wiederkehrendes, schmerzhaftes Engegefühl in der Brust, besonders bei Anstrengung (Angina pectoris)
  • Ausbeulung der Herzwand (Herzwand-Aneurysma)
  • Bildung von Blutgerinnseln, die Gefäße im Körper verstopfen (z. B. Schlaganfall)
  • Herzbeutel­entzündung (Perikarditis)
  • Depressionen als Langzeitfolge

Weitere mögliche Ursachen für Berufs­unfähigkeit

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Katharina Burnus
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