Das erwartet Sie hier
Ob Sie nach einem Herzinfarkt noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, welche Alternativen bleiben und wie eine anonyme Risikovoranfrage Ihre Chancen klärt.
Inhalt dieser Seite- Kann ich nach einem Herzinfarkt noch eine BU abschließen?
- Was ein Risikoprüfer nach einem Herzinfarkt bewertet
- Anonyme Risikovoranfrage: der realistische nächste Schritt
- Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht
- Sie wurden abgelehnt: was jetzt?
- Alternativen zur BU nach einem Herzinfarkt
- Welche Versicherung zahlt nach einem Herzinfarkt?
- Herzinfarkt und Berufstätigkeit: was medizinisch bleibt
- Ich hatte die BU schon vor dem Infarkt: zahlt sie?
- Häufige Fragen zur BU nach einem Herzinfarkt
Das Wichtigste in Kürze
- Ein erlittener Herzinfarkt führt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel zur Ablehnung des Antrags, seltener zu einem Ausschluss der Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
- Der sinnvolle erste Schritt ist eine anonyme Risikovoranfrage: Sie klärt Ihre Chancen bei mehreren Versicherern, ohne dass ein Antrag und damit eine Ablehnung aktenkundig wird.
- Alternativen wie Dread-Disease-, Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Existenzschutzversicherung sind eine Möglichkeit, keine Lösung: Der Infarkt ist auch dort eine Vorerkrankung mit eigener Risikoprüfung.
- Wer die BU vor dem Infarkt abgeschlossen hat, behält den Schutz vollständig und muss den Infarkt nicht nachmelden.
- Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr sagt nichts über Berufsunfähigkeit aus, es sind zwei getrennte Maßstäbe.

Patrick Knittel
Unser Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Der teuerste Fehler nach einem Herzinfarkt ist ein eigener Antrag …
Viele Betroffene machen genau das: Sie füllen bei einem Versicherer den Antrag aus, geben den Infarkt korrekt an und warten. Der Antrag hinterlässt dabei Spuren, die das Nein überdauern. Erkennt der Versicherer ein erheblich erhöhtes Risiko, kann er das als Erschwernis an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer melden, und Ihr Antrag samt Ergebnis ist ab dann eine dokumentierte Vorgeschichte, nach der jeder weitere Versicherer fragt. Eine anonyme Voranfrage erzeugt beides nicht, weil sie kein Antrag ist und keinen Namen enthält. Die Reihenfolge entscheidet also mehr als der Optimismus: erst prüfen lassen, ohne Namen und ohne Antrag, dann entscheiden. Auf dieser Seite erfahren Sie, warum ein Herzinfarkt in der Risikoprüfung so schwer wiegt, welche Alternativen überhaupt in Frage kommen und was eine anonyme Risikovoranfrage leisten kann. Und was sie nicht kann.
Kann ich nach einem Herzinfarkt noch eine BU abschließen?
Nein, in aller Regel nicht. Ein bereits erlittener Herzinfarkt führt bei einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung fast immer zur Ablehnung. Nach unserer Beratungserfahrung ist die Annahme die Ausnahme, die Ablehnung der Regelfall. In den Annahmerichtlinien der Versicherer gilt der Herzinfarkt als K.-o.-Diagnose. So nennen Risikoprüfer Diagnosen, bei denen der Antrag ohne Einzelfallprüfung ausgeschieden wird.
Wie Versicherer Herz-Kreislauf-Erkrankungen typischerweise bewerten
Die folgende Übersicht zeigt, mit welcher Entscheidung Antragsteller bei den häufigsten Herz-Diagnosen rechnen müssen und welche Unterlagen der Versicherer dafür sehen will. Sie beruht auf den Annahmerichtlinien, die uns als Versicherungsexperten vorliegen.
| Erkrankung | Typische Entscheidung | Benötigte Unterlagen |
|---|---|---|
| Herzinfarkt | Ablehnung, seltener erschwerte Annahme | Kardiologischer Befundbericht |
| Herzinsuffizienz (Herzschwäche) | Ablehnung, seltener erschwerte Annahme | Kardiologischer Befundbericht |
| Herzklappenkrankheit | Eingehende Einzelfallprüfung | Kardiologischer Befundbericht |
| Herzrhythmusstörungen | Eingehende Einzelfallprüfung | Zusatzfragebogen und kardiologischer Befundbericht |
| Bluthochdruck | Annahme wahrscheinlich, teils mit Beitragszuschlag | Zusatzfragebogen und aktuelle Blutdruckwerte |
Vier Begriffe entscheiden über Ihren Vertrag, deshalb hier kurz erklärt. Eine erschwerte Annahme bedeutet nicht „fifty-fifty“, sondern: Der Versicherer nimmt Sie nur zu schlechteren Bedingungen. Ein Beitragszuschlag erhöht Ihren monatlichen Beitrag, der Schutz bleibt vollständig.
Ein Leistungsausschluss nimmt eine bestimmte Ursache aus dem Schutz heraus, bei einem Herzinfarkt also die Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Alle anderen Ursachen bleiben versichert. Ein Zusatzfragebogen ist ein Extra-Formular zu einer einzelnen Diagnose, etwa mit Fragen zu Medikation, Werten und Behandlungsverlauf.
Ein Herzinfarkt ist dabei nur eine von vielen Vorerkrankungen, die die Annahme erschweren. Diabetes, Multiple Sklerose und Blutererkrankungen wirken nach unserer Beratungspraxis in der Risikoprüfung ähnlich streng. Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung grundsätzlich funktioniert, hängt immer an der einzelnen Diagnose.
Ihre Chancen nach einem Herzinfarkt klären, ohne Antrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Unsere BU-Beratung ist von Finanztip empfohlen. Wir sagen Ihnen, wie Versicherer Ihren Befund einordnen, kostenfrei und ohne dass Sie einen Antrag stellen.
- Anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern statt bei einem einzigen Haus
- Kein Name, kein Antrag, keine Ablehnung in der Akte
- Ehrliche Einschätzung, auch wenn sie „nicht erreichbar“ lautet
Was ein Risikoprüfer nach einem Herzinfarkt tatsächlich bewertet
Ein Risikoprüfer bewertet nicht die Diagnose „Herzinfarkt“, sondern was von ihm geblieben ist. Sechs Punkte entscheiden über das Votum, und sie erklären, warum zwei Menschen mit derselben Diagnose völlig verschiedene Antworten bekommen.
- Zeitablauf seit dem Ereignis:
Je länger der Infarkt zurückliegt und je stabiler der Verlauf, desto eher ist überhaupt eine Prüfung möglich. Das Zeitfenster, das in den uns vorliegenden Annahmerichtlinien dokumentiert ist, beträgt fünf Jahre. - Schwere des Infarkts und Pumpfunktion:
Maßgeblich ist die Auswurfleistung des Herzens, die Ejektionsfraktion. Sie zeigt, wie viel Blut die linke Herzkammer pro Schlag auswirft. - Art der Behandlung:
Ob Sie einen Stent erhalten haben, eine Bypass-Operation hinter sich haben oder konservativ mit Medikamenten behandelt werden, wird unterschiedlich gewichtet. - Ein- oder Mehrgefäßerkrankung:
Sind mehrere Herzkranzgefäße betroffen, fällt die Einschätzung deutlich strenger aus. - Verbleibende Risikofaktoren:
Rauchen, ein schlecht eingestellter Blutdruck, erhöhte Blutfette oder ein Diabetes wirken zusätzlich gegen den Antrag. - Zweitereignis:
Ein zweiter Infarkt oder ein erneuter Eingriff verschließt den Weg zur BU praktisch vollständig.
Wie stark jeder dieser Punkte gewichtet wird, ist von außen nicht nachlesbar. Annahmerichtlinien sind interne Dokumente der Versicherer, und sie sind keine starren Regelwerke: Sie werden auf Empfehlung der Rückversicherer und bei neuen medizinischen Erkenntnissen laufend angepasst. Genau deshalb ist die Frage „habe ich eine Chance“ nur individuell zu beantworten.
Herzinfarkt oder Herzschwäche: warum die Unterscheidung zählt
Der Herzinfarkt ist ein akutes Ereignis, die Herzschwäche ein Dauerzustand. Bei einem Infarkt verstopft ein Herzkranzgefäß, bei einer Herzinsuffizienz pumpt das Herz dauerhaft zu schwach. Der Infarkt kann die Herzschwäche auslösen, und dann bewerten Versicherer beide Diagnosen zusammen.
Für die Risikoprüfung ist die Herzinsuffizienz oft das schwerere Argument. Sie beschreibt eine bleibende Einschränkung, während ein folgenloser Infarkt vor Jahren zumindest theoretisch überprüfbar bleibt. Zwei Diagnosen zusammen führen in der Praxis fast immer zur Ablehnung.
Experten-Tipp:
Die Fünf-Jahres-Frist ist kein Freifahrtschein
„Viele hoffen, nach fünf Jahren sei der Infarkt aus der Prüfung verschwunden. So funktioniert die Risikoprüfung jedoch nicht. Entscheidend sind Pumpfunktion, Gefäßbefund und ein möglicher Zweitereignis-Verdacht, nicht der Kalender. Annahmerichtlinien werden laufend an neue medizinische Erkenntnisse angepasst. Lassen Sie deshalb Ihren kardiologischen Befund aufbereiten und anonym prüfen, statt auf ein Datum zu warten.“
Anonyme Risikovoranfrage: der realistische nächste Schritt
Eine anonyme Risikovoranfrage ist eine Anfrage bei mehreren Versicherern ohne Ihren Namen. Der Versicherer erfährt Ihr Gesundheitsbild, Ihren Beruf und Ihre Wunschrente, aber nicht, wer Sie sind. Er antwortet mit einem Votum: normale Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung. Es gibt keinen Antrag, also auch keine Ablehnung, die irgendwo festgehalten wird.
So läuft eine anonyme Voranfrage ab
Sie schildern Ihre Diagnosen mit Datum, Behandlung und aktuellem Befund, dazu kommen Arztberichte, bei einem Herzinfarkt vor allem der kardiologische Befundbericht. Wir formulieren daraus eine begründete Anfrage und schicken sie an mehrere Versicherer gleichzeitig. Die Voranfrage ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Die Rückmeldung kommt schneller, als die meisten erwarten. Nach unserer Antragspraxis antwortet die Hannoversche in ein bis zwei Tagen, HDI in zwei bis vier Tagen und die Allianz in zwei bis fünf Tagen. Bei komplexen Herzbefunden dauert es länger, weil der Risikoprüfer Unterlagen nachfordert.
So läuft die anonyme Risikovoranfrage bei uns ab
Wichtig zur Verbindlichkeit: Ein positives Votum ist eine belastbare Einschätzung, kein Vertrag. Es gilt unter der Bedingung, dass Sie im späteren Antrag genau die Angaben machen, die der Voranfrage zugrunde lagen. Weicht etwas ab, prüft der Versicherer neu.
Was eine echte Marktabfrage von einem Portal-Rechner unterscheidet
Ein Online-Vergleichsportal wählt typischerweise einen Versicherer aus, stellt dort die Anfrage, und nach der Absage ist der Vorgang beendet. Wir fragen bei Bedarf mehrere Versicherer nacheinander an, weil sich die Häuser in ihren Herz-Kreislauf-Richtlinien unterscheiden, wie wir in unseren Voranfragen regelmäßig sehen.
Achten Sie auf den Begriff. Manche Anbieter nennen ihren eigenen Tarifrechner „anonyme Voranfrage“. Das ist eine Selbstauskunft bei einem einzigen Haus, keine Marktabfrage. Eine echte anonyme Risikovoranfrage fragt mehrere Versicherer ohne personenbezogene Daten.
Gesundheitsfragen und Anzeigepflicht bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Der Versicherer erfährt von Ihrem Herzinfarkt durch die Gesundheitsfragen im Antrag. Anzugeben ist alles, wonach er in Textform fragt, und zwar vollständig und wahrheitsgemäß (Quelle: VVG § 19). Eine unbegrenzte Pflicht, Ihre gesamte Krankengeschichte offenzulegen, gibt es dagegen nicht: Der Umfang ergibt sich aus dem Fragebogen.
Eine typische Frage zu diesem Bereich lautet sinngemäß etwa so: Bestehen oder bestanden Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden des Herzens oder der Kreislauforgane und Gefäße, einschließlich Bluthochdruck, Krampfadern, Thrombose, Arteriosklerose, Durchblutungsstörungen oder Brustschmerzen bei körperlicher Anstrengung?
Der abgefragte Zeitraum steht nicht fest. Er unterscheidet sich je Versicherer und je Fragenblock. In einem Bedingungsvergleich von sieben BU-Tarifen, der uns vorliegt, fragten alle Anbieter ambulante Behandlungen der letzten fünf Jahre und stationäre Behandlungen der letzten zehn Jahre ab. Ein Herzinfarkt mit Krankenhausaufenthalt ist damit meist über zehn Jahre anzeigepflichtig.
Was passiert, wenn Sie den Infarkt verschweigen
Der Versicherer kann sich vom Vertrag lösen, und zwar abgestuft nach Ihrem Verschulden: Rücktritt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Kündigung bei einfacher Fahrlässigkeit, rückwirkende Vertragsanpassung in bestimmten Fällen. Diese abgestuften Rechtsfolgen stehen in § 19 Absätze 2 bis 4 VVG. Leistungsfrei wird der Versicherer nur unter engen Voraussetzungen (Quelle: VVG § 21 Absatz 2).
Es gibt auch Grenzen zu Ihren Gunsten, aber sie reichen weniger weit als oft behauptet. Hätte der Versicherer den Vertrag auch in Kenntnis der Diagnose geschlossen, wenn auch zu anderen Bedingungen, kann er wegen grober Fahrlässigkeit nicht zurücktreten und nicht kündigen (§ 19 Absatz 4 VVG). Es bleibt ihm die rückwirkende Vertragsanpassung, und bei einer vorsätzlichen Verletzung bleibt ihm auch der Rücktritt.
Eine Falle, die Antragsteller am häufigsten übersehen
Oft übersehen sind nach unserer Beratungspraxis verschleppte Beschwerden ohne Arztbesuch. Wenn Sie dem Arzt später von monatelangen Beschwerden berichten, die in den Antragszeitraum fallen, gilt die Gesundheitsfrage als nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Bei Herzbeschwerden ist das besonders heikel, weil Druck auf der Brust oft lange ausgehalten wird.
Wer auf eine spätere Erhöhung seiner Rente hofft, sollte zudem eine Einschränkung kennen. In einer Bedingungsanalyse unseres Fachverbunds verlangte keiner der sieben verglichenen BU-Tarife bei Nachversicherungsereignissen einen vollständigen Verzicht auf die erneute Gesundheitsprüfung. Ein Herzinfarkt nach Vertragsschluss kann die Erhöhung also blockieren, auch wenn der Grundvertrag unangetastet bleibt. Welche Gesundheitsfragen gestellt werden, entscheidet damit auch über Ihre Zukunft im Vertrag.
Experten-Tipp:
Ein verschwiegener Infarkt ist der teuerste Beitrag Ihres Lebens
„Wer aus Sorge vor der Ablehnung schweigt, zahlt jahrelang Beiträge für genau den Fall, der später nicht bezahlt wird. Heikel sind vor allem verschleppte Beschwerden ohne Arztbesuch: Berichten Sie Ihrem Arzt später davon, gilt die Gesundheitsfrage als nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Ordnen Sie Ihre Diagnosen vorab über die eigene Krankenakte zeitlich ein, bevor irgendein Formular ausgefüllt wird.“
Sie wurden abgelehnt: was jetzt?
Eine Ablehnung ist eine Momentaufnahme eines Versicherers, kein Urteil des Marktes. Fünf Schritte sind jetzt sinnvoll, und keiner davon heißt, gleich den nächsten Antrag zu stellen.
- Begründung anfordern und einordnen
Fragen Sie, welche Diagnose ausschlaggebend war. Ein Ausschluss ist etwas anderes als eine Ablehnung, und manchmal steht in der Absage ein korrigierbarer Irrtum. - Krankenakte prüfen
Falsche oder unpräzise Einträge sind häufiger als vermutet und lassen sich über Arzt oder Krankenkasse korrigieren. - Abfragezeitraum abwarten
Fällt der Infarkt aus dem abgefragten Zeitraum heraus, ändert sich die Ausgangslage. Bei stationärer Behandlung sind das oft zehn Jahre. - Wegfall des Risikos geltend machen
Ist ein Vertrag mit Zuschlag zustande gekommen und die Gefahr später weggefallen, können Sie eine Herabsetzung verlangen (Quelle: VVG § 41). - Erneute Voranfrage stellen, nicht erneut beantragen
Jeder weitere Direktantrag kann eine weitere Ablehnung aktenkundig machen. Eine anonyme Voranfrage kann das nicht.
Zwei Fälle, die zeigen, wie es weitergehen kann
Bei einer jungen Antragstellerin mit einer Bandscheibenprotrusion, also einer Vorwölbung der Bandscheibe, nach einem Fahrradunfall votierten zunächst alle angefragten Versicherer eine Ausschlussklausel für die Wirbelsäule, ohne jede Möglichkeit der Nachprüfung. Erst nach einer gemeinsam erarbeiteten Stellungnahme mit fachärztlichem Attest nahm ein Versicherer eine Überprüfungsoption in die Klausel auf. Nach drei Jahren kann die Klausel dort neu bewertet werden.
Im zweiten Fall lehnten alle angefragten Versicherer eine minderjährige Antragstellerin mit einer Entwicklungsstörung im Autismus-Spektrum ab. Ein Versicherer sagte zu, die Versicherbarkeit bei Ausbildungs- oder Studienbeginn erneut zu prüfen. Beide Fälle sind Einzelfälle, aber sie zeigen das Muster: Verhandelbar ist nicht das Ja oder Nein, sondern die Ausgestaltung. Bleibt es trotz allem beim Nein, richtet sich der Blick auf die Produkte, die nicht am Beruf ansetzen.
Alternativen zur BU nach einem Herzinfarkt
Es gibt Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, aber keine davon ist ein Ersatz. Der entscheidende Punkt wird fast überall verschwiegen: Ihr erlittener Herzinfarkt ist auch bei diesen Produkten eine Vorerkrankung mit eigener Risikoprüfung. Sie müssen ihn genauso angeben, und die Herz-Diagnosen werden ähnlich streng bewertet.
| Produkt | Was ist versichert | Leistungsform | Annahmechance nach Infarkt | Typische Lücke |
|---|---|---|---|---|
| Dread-Disease-Versicherung | Fest definierte schwere Krankheiten | Einmalzahlung | Gering, Ausschluss der Herz-Diagnosen ist die Regel | Zahlt nur bei den gelisteten Diagnosen und erst ab einem Schweregrad |
| Grundfähigkeitsversicherung | Verlust definierter Grundfähigkeiten | Monatliche Rente | Etwas besser als BU, aber offen | Herzinfarktfolgen betreffen oft keine der versicherten Fähigkeiten |
| Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Erwerbsfähigkeit auf dem gesamten Arbeitsmarkt | Monatliche Rente | Gering bis mäßig | Leistet erst, wenn fast keine Tätigkeit mehr möglich ist |
| Unfallversicherung | Unfallfolgen | Kapital oder Rente | Meist unproblematisch | Ein Herzinfarkt ist kein Unfall |
| Existenzschutzversicherung | Kombination aus Grundfähigkeiten, schweren Krankheiten und Pflege | Monatliche Rente | Offen, eigene Prüfung | Enger Leistungskatalog, kein Berufsbezug |
| Gesetzliche Erwerbsminderungsrente | Verlust der Erwerbsfähigkeit | Monatliche Rente | Keine Gesundheitsprüfung | Niedrige Leistung, strenge Voraussetzungen |
Dread Disease: die Alternative, die nach dem Infarkt meist zu spät kommt
Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt bei einer fest definierten schweren Erkrankung einmalig eine vereinbarte Summe. Ein Herzinfarkt gehört praktisch immer zu den versicherten Krankheiten. Für Eingriffe wie eine Bypass-Operation oder eine Angioplastie (Aufdehnung eines verengten Herzkranzgefäßes) galten dort Wartezeiten von rund drei Monaten.
Das Produkt hat für Sie aber eine harte Grenze. Es leistet nur für Erkrankungen, die nach Vertragsbeginn eintreten. Wer den Infarkt hinter sich hat, muss ihn angeben und bekommt in der Regel einen Ausschluss genau des Bereichs, um den es ihm geht. Eine Dread-Disease-Versicherung ist damit vor allem für Menschen ohne Herz-Vorerkrankung eine Alternative.
Grundfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Existenzschutz
Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie bestimmte Grundfähigkeiten verlieren. Die Anbieter gliedern sie meist in zwei Kataloge: Sehen, Sprechen und Gebrauch der Hände lösen schon einzeln eine Leistung aus. Bei Hören, Gehen, Treppensteigen, Knien, Sitzen, Stehen, Greifen, Heben oder Autofahren sind meist zwei bis drei verlorene Fähigkeiten nötig. Der Gesundheitsfragebogen ist deutlich kürzer als bei der BU, der Abschluss gelingt entsprechend leichter.
Für Herzinfarkt-Betroffene liegt hier eine Falle, die kaum jemand ausspricht. Die typischen Infarktfolgen sind eingeschränkte Belastbarkeit und Leistungsminderung, und die betreffen häufig keine einzige der versicherten Grundfähigkeiten. Sie können also einen Vertrag bezahlen, der in Ihrem wahrscheinlichsten Szenario nicht leistet.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung setzt an einer viel höheren Schwelle an: Sie leistet erst, wenn Sie auf dem gesamten Arbeitsmarkt kaum noch arbeiten können. Der Berufsschutz fehlt vollständig. Eine Existenzschutzversicherung bündelt Grundfähigkeiten, schwere Krankheiten und Pflegebedürftigkeit, hat aber ebenfalls keinen Bezug zu Ihrem Beruf. Was von den Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihrem Fall realistisch bleibt, zeigt erst die Voranfrage für jedes Produkt einzeln.
Was die Alternativen kosten
Öffentliche Vergleichszahlen gibt es nur für die Grundfähigkeitsversicherung. Finanztest hat in Ausgabe 7/2025 Tarife für vier 25-jährige Modellkunden verglichen, die nicht rauchen: Erzieher, Mechatroniker, Pflegefachperson und Berufskraftfahrer im Güterverkehr. Gerechnet wurde jeweils mit 1.500 Euro Monatsrente und Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr. Gut bewertete Tarife lagen dort bei 861 bis 992 Euro im Jahr, die teuersten bei rund 1.519 Euro (Quelle: Stiftung Warentest, So haben wir getestet).
Für die Dread-Disease-Versicherung liegen nur Musterbeiträge einzelner Anbieter vor und keine Marktspanne. Die Nürnberger Versicherung weist für ihren eigenen Tarif mit 50.000 Euro Versicherungssumme Beiträge von 27,19 bis 52,89 Euro im Monat aus. Die Spanne ergibt sich aus dem Eintrittsalter von 25 oder 30 Jahren, der Laufzeit und dem Leistungsumfang (Anbieter-Musterkalkulation, abgerufen am 02.09.2026).
Vergleichen dürfen Sie diese Zahlen nicht. Weil bei Dread Disease eine Einmalsumme statt einer Rente versichert ist, stehen die Beiträge für eine andere Leistung als bei der Grundfähigkeitsversicherung. Für die Erwerbsunfähigkeits- und die Existenzschutzversicherung gibt es keine öffentliche Modellrechnung, aus der sich überhaupt eine Spanne ableiten ließe.
Was ein Herzinfarkt in der Vorgeschichte zusätzlich kostet
Alle genannten Beiträge gelten für gesunde Antragsteller. Was ein Herzinfarkt in der Vorgeschichte konkret kostet, lässt sich nicht in Prozent angeben: Versicherer legen ihre Annahmerichtlinien nicht offen, und weder die Aufsicht noch der Branchenverband veröffentlicht Zuschlagshöhen nach einzelner Diagnose. Belegt ist nur, wie ein Versicherer reagieren kann, nämlich mit einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder einer Ablehnung.
Welche Alternative in Ihrer Lage überhaupt trägt, zeigt erst die Voranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir prüfen anonym, wie Versicherer Ihren Herzinfarkt bei Dread Disease, Grundfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bewerten, und sagen Ihnen auch, welches Produkt Sie sich sparen können.
- Voranfrage für jedes Produkt einzeln, anonym
- Wir benennen die Leistungslücke, nicht nur den Beitrag
- Kostenfrei und ohne Verpflichtung zu einem Vertrag
Welche Versicherung zahlt nach einem Herzinfarkt?
Nach einem Herzinfarkt zahlen vier Versicherungen sehr unterschiedlich, und drei davon werden regelmäßig verwechselt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eine Dread-Disease-Versicherung zahlt eine Einmalsumme allein wegen der Diagnose, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können. Eine Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall an Ihre Angehörigen. Die private Unfallversicherung leistet in der Regel gar nicht.
Warum ein Herzinfarkt kein Unfall ist
Ein Unfall setzt ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis voraus (Quelle: VVG § 178). Ein Herzinfarkt entsteht im Körper selbst, es fehlt also das Merkmal der Einwirkung von außen. Die Unfallversicherung leistet deshalb nach einem Infarkt grundsätzlich nicht.
Zwei Konstellationen sind zu trennen. Ist der Infarkt die Folge eines Unfalls, kann Versicherungsschutz bestehen. Löst der Infarkt umgekehrt einen Unfall aus, etwa einen Sturz oder einen Verkehrsunfall, greift in den meisten Bedingungswerken der Ausschluss für Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (Quelle: GDV, Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2020), Ziffer 5.1.1). Wurde die Bewusstseinsstörung selbst durch ein versichertes Unfallereignis verursacht, greift der Ausschluss nicht.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als Restabsicherung
Wenn die private BU verschlossen bleibt, ist die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für Angestellte die realistischste verbleibende Absicherung. Sie fragt nicht nach Ihrem Beruf, sondern nach Ihrer Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, teilweise erwerbsgemindert bei drei bis unter sechs Stunden (Quelle: SGB VI § 43).
Der Unterschied zur BU ist gravierend. Berufsunfähig können Sie schon sein, wenn Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, aber problemlos acht Stunden am Schreibtisch sitzen. Erwerbsgemindert sind Sie dann nicht. Nach einem Herzinfarkt allein wird kaum jemand erwerbsgemindert, wohl aber berufsunfähig.
Herzinfarkt und Berufstätigkeit: was medizinisch bleibt
Ob ein Herzinfarkt zur Berufsunfähigkeit führt, entscheidet nicht das Ereignis, sondern die bleibende Leistungsminderung. Viele Betroffene kehren in ihren Beruf zurück, andere können ihre Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben. Herz-Kreislauf-Erkrankungen zählen in der GDV-Statistik für 2024 zu den sonstigen Ursachen, die zusammen 19 Prozent aller BU-Fälle ausmachen (Quelle: GDV).
Geht es nach einem Herzinfarkt zurück in den Beruf?
Ob Sie in Ihren alten Beruf zurückkehren, hängt von der Schwere des Infarkts und von Ihrer Tätigkeit ab. Der behandelnde Kardiologe schätzt ein, ob und wann die Arbeit wieder aufgenommen werden kann. Eine feste Frist gibt es nicht: Es hängt vom Ausmaß des Infarkts, von Begleiterkrankungen und vor allem von den Anforderungen Ihres Berufs ab.
Den Regelfall bildet die kardiologische Anschlussrehabilitation direkt nach dem Krankenhaus. Sie dauert bei der Deutschen Rentenversicherung in der Regel drei Wochen und kann je nach Bedarf verkürzt oder verlängert werden (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz läuft danach häufig nicht auf einen Schlag, sondern über eine stufenweise Wiedereingliederung. Sie wird individuell abgestimmt und dauert meist vier bis acht Wochen, bei Bedarf bis zu sechs Monate (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)).
Bleiben Herzrhythmusstörungen oder eine chronische Herzschwäche zurück, oder ist die Pumpleistung eingeschränkt, kommt körperlich anstrengende Arbeit meist nicht mehr infrage. Ebenso scheiden Berufe aus, in denen plötzliche Kreislaufstörungen andere Menschen gefährden. Für Berufskraftfahrer ist das rechtlich geregelt: Die Fahrerlaubnis-Verordnung stellt eigene Eignungsanforderungen bei Herz- und Gefäßkrankheiten auf (Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung). In solchen Fällen wird häufig zu einer Umschulung geraten, während leichte Bürotätigkeiten oft weiter möglich bleiben.
Psychische Folgen: der unterschätzte zweite Auslöser
Depressionen und Angststörungen sind häufige Langzeitfolgen eines Herzinfarkts. Für die Berufsunfähigkeit sind sie oft bedeutsamer als der Infarkt, denn Psyche und Nervensystem stellen die größte Gruppe der BU-Ursachen. Viele Betroffene scheiden nicht am Herzen, sondern an der psychischen Folgeerkrankung aus dem Beruf aus.
Für einen späteren Antrag wirkt das zusätzlich erschwerend. Eine psychische Diagnose senkt die Annahmechance eigenständig, kommt also zum Herzbefund hinzu. Nach unserer Erfahrung führen psychische Vorerkrankungen für sich allein meist zu einer Ausschlussklausel und nicht zur Ablehnung. In Kombination mit einem Infarkt bleibt davon kaum etwas übrig.
Grad der Behinderung: was er aussagt und was nicht
Nach einem Herzinfarkt richtet sich der Grad der Behinderung (GdB) nach der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung, nicht nach dem Ereignis. Das Versorgungsamt stellt den GdB nach dem Schwerbehindertenrecht fest. Die Werte selbst stehen in der Versorgungsmedizin-Verordnung, dort unter dem Begriff Grad der Schädigungsfolgen (GdS), bemessen werden GdB und GdS nach den gleichen Grundsätzen.
| GdB beziehungsweise GdS | Was das im Alltag bedeutet |
|---|---|
| 50–70 | Leistung schon bei leichter Alltagsbelastung eingeschränkt, etwa beim Spazierengehen, beim Treppensteigen über ein Stockwerk oder bei leichter körperlicher Arbeit |
| 80 | Wie oben, zusätzlich mit gelegentlichen, vorübergehend schweren Phasen der Herzschwäche |
| 90–100 | Leistung bereits in Ruhe eingeschränkt |
Ein Punkt ist für Sie besonders wichtig: Ein GdB sagt nichts über Berufsunfähigkeit aus. Die Verordnung stellt ausdrücklich klar, dass aus dem GdB nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen ist. Ein GdB von 50 begründet keinen Anspruch auf eine BU-Rente, und umgekehrt kann berufsunfähig sein, wer keinen GdB hat.
Experten-Tipp:
Nach einem Infarkt endet die Berufstätigkeit selten am Herzen
„Die Aufmerksamkeit liegt auf Stents und Pumpleistung. Aus dem Beruf fallen Betroffene aber häufig wegen der psychischen Folgen, also Depression und Angststörung. Psyche und Nervensystem sind laut GDV mit 38 Prozent die häufigste Ursache einer Berufsunfähigkeit. Nehmen Sie die psychokardiologische Nachsorge deshalb genauso ernst wie die Kardiologie und lassen Sie den Verlauf sauber dokumentieren.“
Ich hatte die BU schon vor dem Infarkt: zahlt sie?
Ja. Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem Herzinfarkt bestand und Sie die Gesundheitsfragen damals wahrheitsgemäß beantwortet haben, ist der Infarkt vollständig versichert. Sie müssen ihn nicht nachmelden, und der Versicherer darf Ihren Beitrag deswegen nicht erhöhen und den Vertrag nicht anpassen. Eine Meldepflicht besteht auch bei gesundheitlicher Verbesserung nicht.
Damit die Berufsunfähigkeitsrente fließt, müssen im Kern vier Punkte erfüllt sein, je nach Vertrag kommen weitere hinzu:
- Eintritt nach Versicherungsbeginn:
Versichert ist eine Berufsunfähigkeit, die nach Beginn der Versicherung eingetreten ist (Quelle: VVG § 172). - Grad der Beeinträchtigung:
Üblich sind 50 Prozent. Diese Schwelle stammt aus den Versicherungsbedingungen, nicht aus dem Gesetz. Der maßgebliche Wert steht in Ihrem Vertrag. - Dauer:
Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich auf Dauer bestehen, oder sie gilt rückwirkend als eingetreten, wenn der Zustand die vereinbarte Zeit ununterbrochen angedauert hat, meist sechs Monate. - Keine Verweisung:
Soweit vereinbart, darf keine andere zumutbare Tätigkeit in Betracht kommen.
Ärztlich nachzuweisen sind dabei die Ursachen, also Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Wie viel Prozent Ihrer Aufgaben Sie noch erledigen können, bescheinigt kein Arzt: Das ermittelt der Versicherer anhand Ihrer Tätigkeitsbeschreibung. Beide Wege zur Leistung stehen in den Musterbedingungen des GDV (Quelle: GDV). Für Herzinfarkt-Betroffene ist die rückwirkende Variante oft die praktisch wichtigere, weil der Verlauf am Anfang unklar ist.
Arbeitsunfähig ist nicht berufsunfähig
Diese beiden Begriffe werden ständig verwechselt, und die Verwechslung kostet Geld. Arbeitsunfähig sind Sie, wenn Sie vorübergehend krankgeschrieben sind. Das zahlt der Arbeitgeber und danach die Krankenkasse. Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren Beruf dauerhaft zum vereinbarten Anteil nicht mehr ausüben können.
Eine achtwöchige Krankschreibung nach einem Infarkt ist also keine Berufsunfähigkeit. Manche Verträge enthalten allerdings eine Arbeitsunfähigkeitsklausel: Sie zahlt die Rente schon bei längerer Krankschreibung, ohne dass die Berufsunfähigkeit feststeht (Quelle: GDV). Voraussetzung ist allerdings, dass Sie zugleich Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen. Ob Ihr Vertrag eine solche Klausel hat, ist die erste Frage, die Sie klären sollten.
Das leistet die Arbeitsunfähigkeitsklausel
Wo es im Leistungsfall streitig wird
Drei Streitpunkte tauchen in unseren Leistungsfällen immer wieder auf: die vorvertragliche Anzeigepflicht, wenn Angaben im Antrag fehlten, der nicht erreichte Grad von 50 Prozent, und die Zuordnung der Erkrankung, wenn die Begleitung schlecht war. Der GDV bestätigt den zweiten Punkt als häufigsten Ablehnungsgrund: 44 Prozent der abgelehnten Leistungsanträge scheiterten 2023 daran, dass noch mindestens die Hälfte der Berufstätigkeit möglich war (Quelle: GDV).
Was passiert, wenn der Versicherer nicht zahlen will
Leistungsablehnungen sind keine Seltenheit, und sie sind selten das Ende. Als Ihr Versicherungsexperte prüfen wir die Ablehnung, fordern die Begründung an und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch. Wir sagen Ihnen auch, welche Unterlagen Sie einreichen sollten und welche nicht: Unaufgefordert zusätzliche Dokumente zu schicken ist nach unserer Erfahrung der häufigste Fehler von Kunden im Leistungsfall.
Rechnen Sie mit Bearbeitungszeit. Zwischen Antragstellung und Entscheidung lagen 2023 laut GDV durchschnittlich 110 Tage. Nach Vorliegen aller Unterlagen entschieden die Versicherer im Schnitt in zehn Tagen. In unserer Begleitung dauert es je nach Gesundheitsbild vier bis sechs Wochen bis vier bis sechs Monate, in einem Einzelfall auch zweieinhalb Jahre. Legen Sie deshalb alle relevanten Befunde gleich mit dem Leistungsantrag vor.
Experten-Tipp:
Im Leistungsfall schadet Übereifer mehr als Zögern
„Gut gemeint und teuer: Viele schicken dem Versicherer ungefragt jeden Befund der letzten Jahre. Das liefert Material für die Prüfung der Anzeigepflicht, ohne Ihren Anspruch zu stärken. Reichen Sie nur die angeforderten Unterlagen ein, vorab geprüft. Und lesen Sie nach, ob Ihr Vertrag eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthält: Sie zahlt oft schon, bevor die Berufsunfähigkeit feststeht.“
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung besteht bereits: wir setzen Ihren Anspruch durch
Unsere Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von Finanztip empfohlen. Wir lesen Ihren Vertrag, prüfen die Arbeitsunfähigkeitsklausel und begleiten Ihren Leistungsantrag von der ersten Unterlage bis zur Entscheidung.
- Wir sagen Ihnen, welche Befunde Sie einreichen und welche nicht
- Prüfung einer Ablehnung samt Begründung des Versicherers
- Auch bei rückwirkenden Ansprüchen und späterer Antragstellung
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem Herzinfarkt
Wie hoch ist die Chance, nach einem Herzinfarkt noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen?
Eine belastbare Prozentzahl gibt es nicht: Keine öffentliche Stelle erhebt, wie viele Anträge speziell nach einem Herzinfarkt angenommen werden. Bekannt ist nur, dass der Herzinfarkt in den Annahmerichtlinien vieler Versicherer als K.-o.-Diagnose gilt. Nur eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern zeigt, wie Ihr konkreter Befund eingeordnet wird.
Welche Rolle spielt es, wie lange der Herzinfarkt schon zurückliegt?
Eine Rolle spielt der Zeitablauf, aber eine kleinere, als viele hoffen. In den Annahmerichtlinien taucht häufig das Zeitfenster „die letzten fünf Jahre“ auf, danach wird eine Prüfung eher möglich. Entscheidend ist trotzdem nicht allein der Kalender, sondern die Pumpfunktion des Herzens, der Gefäßbefund und ob ein weiteres Ereignis droht. Auch ein länger zurückliegender Infarkt kann deshalb noch zur Ablehnung führen, wenn Risikofaktoren fortbestehen.
Wie unterschiedlich streng prüfen Versicherer einen Herzinfarkt?
Sehr unterschiedlich. Versicherer weichen in ihren Annahmerichtlinien für Herz-Kreislauf-Erkrankungen voneinander ab: Ein Haus lehnt ab, wo ein anderes eine Einzelfallprüfung vornimmt. Deshalb lohnt sich eine Anfrage bei mehreren Versicherern mehr als eine einzelne Anfrage bei nur einem Anbieter. Eine anonyme Risikovoranfrage fragt genau diese Bandbreite ab, ohne dass eine einzelne Absage schon über Ihre Chancen entscheidet.
Wann zahlt die Lebensversicherung bei einem Herzinfarkt?
Eine Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall an Ihre Angehörigen, nicht bei einem überlebten Herzinfarkt. Wer nach dem Infarkt weiterlebt, aber seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, braucht dafür eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine der Alternativen mit laufender Rentenleistung. Die beiden Produkte schließen sich nicht aus, sie sichern unterschiedliche Risiken ab: den Tod auf der einen, den Einkommensverlust durch Gesundheit auf der anderen Seite.
Wann gelten Sie nach einem Herzinfarkt als erwerbsgemindert?
Erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind Sie erst, wenn Sie auf dem gesamten Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Bei voller Erwerbsminderung sind es weniger als drei Stunden, so legt es § 43 SGB VI fest. Ein Herzinfarkt allein führt bei den meisten Betroffenen nicht dazu. Berufsunfähig, also bezogen auf Ihren konkreten Beruf, können Sie dagegen schon bei einer deutlich geringeren Einschränkung sein, das ist der entscheidende Unterschied zwischen beiden Leistungen.
Ab wann kann ich nach einem Herzinfarkt vorzeitig in Rente gehen?
Ein Herzinfarkt allein begründet keinen automatischen vorzeitigen Rentenanspruch. Möglich ist eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt sind und die nötigen Vorversicherungszeiten vorliegen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft und ab welchem Zeitpunkt, klärt die Deutsche Rentenversicherung im Einzelfall, eine pauschale Frist gibt es dafür nicht.
Was kostet eine Dread-Disease-Versicherung nach einem Herzinfarkt?
Nach einem bereits erlittenen Herzinfarkt lässt sich das nicht pauschal beziffern, weil der Infarkt als Vorerkrankung eine eigene Risikoprüfung auslöst und die meisten Versicherer die Herz-Diagnosen dann vom Schutz ausschließen. Für Antragsteller ohne Herz-Vorerkrankung deckt eine Dread-Disease-Versicherung üblicherweise zwischen 33 und 80 fest definierte Krankheiten ab. Für Eingriffe wie eine Bypass-Operation gelten dort Wartezeiten von rund drei Monaten. Ob Sie selbst noch aufgenommen werden, zeigt nur eine produktbezogene Voranfrage.
Welche anderen Vorerkrankungen erschweren die BU-Annahme genauso stark wie ein Herzinfarkt?
Der Herzinfarkt ist nur eine von mehreren Diagnosen, bei denen Versicherer besonders zurückhaltend sind. Auch Diabetes, Multiple Sklerose und Blutererkrankungen werden nach unserer Beratungspraxis in der Risikoprüfung ähnlich streng bewertet. Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung im Einzelfall funktioniert, hängt immer von der konkreten Diagnose, ihrem Verlauf und den verbleibenden Risikofaktoren ab.
Wie streng wird eine Herzinsuffizienz (Herzschwäche) im Vergleich zum Herzinfarkt bewertet?
Tendenziell noch strenger. Der Herzinfarkt ist ein abgeschlossenes Ereignis, das sich mit zeitlichem Abstand zumindest theoretisch neu bewerten lässt. Die Herzinsuffizienz beschreibt dagegen eine bleibende Einschränkung der Pumpfunktion, die aus Sicht der Risikoprüfung schwerer wiegt. Liegen beide Diagnosen zusammen vor, etwa weil der Infarkt die Herzschwäche ausgelöst hat, führt das in der Praxis fast immer zur Ablehnung.
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