Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2023)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ob eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) für Künstler möglich ist, hängt immer stark vom Einzelfall und der ausgeübten künstlerischen Tätigkeit ab.
  • Künstler, die vor allem eine Tätigkeit am Schreibtisch ausüben, haben gute Chancen auf eine günstige Berufs­unfähigkeits­versicherung.
  • Schwieriger wird es beispielsweise für Tänzer, Sänger oder Kunstmaler. Hier ist oft nur eine alternative Versicherungsform möglich.
  • Künstler können sich zwar über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern. Die Leistungen reichen jedoch in der Regel nicht aus, um eine entstehende Versorgungslücke zu schließen.
  • Lassen Sie sich von unseren Experten der Berufs­unfähigkeits­versicherung dazu beraten, ob Sie als Künstler eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können und welche Alternativen es für Sie gibt.

Das erwartet Sie hier

Wann eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler möglich ist, ob sie sinnvoll ist und welche Alternativen es zur Absicherung gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Ist eine BU für Künstler sinnvoll?
  2. Wer kann eine BU abschließen?
  3. Künstlersozialkasse reicht nicht
  4. Leistungen
  5. Kosten (inkl. Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Tipps für den Vergleich
  8. Alternativen zur BU
  9. Fazit

Darum ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler sinnvoll

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler ist unter anderem deshalb besonders wichtig, da für diese Berufsgruppe in vielen Fällen ein erhöhtes Risiko der Berufs­unfähigkeit besteht. Bei Musikern, Sängern, Tänzern oder Schauspielern reicht beispielsweise schon die Einschränkung eines Körperteils, damit sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Icon Malpalette

Künstlersozialkasse sichert nicht ausreichend ab

Künstler können sich zwar über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern. Deren Leistungen bei einer Berufs­unfähigkeit entsprechen jedoch nur den Leistungen der gesetzlichen Renten­versicherung und sind in der Regel nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Aufgrund des besonders hohen Berufs­unfähigkeitsrisikos ist es für viele Künstler jedoch auch sehr schwer bis unmöglich, eine für sie passende Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen.

Darum ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll

Vorteile einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler

  • Künstlerische Tätigkeiten am Schreibtisch können zu relativ günstigen Beiträgen abgesichert werden
  • Schließt die Versorgungslücke der Absicherung über die Künstlersozialkasse
  • Bei einem frühzeitigen Abschluss bleibt der Versicherungsschutz auch bei einem späteren Berufswechsel in einen künstlerischen Beruf bestehen

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Welche Künstler können eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen?

Icon Vorhang Theater

Künstlerische Tätigkeit entscheidet

Ob Sie als Künstler überhaupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können, hängt in erster Linie davon ab, welche künstlerische Tätigkeit Sie genau ausüben. Arbeiten Sie mit hohem Körpereinsatz, beispielsweise als Tänzer, Schauspieler oder Musiker, ist eine Absicherung über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung schwierig bis unmöglich. Arbeiten Sie jedoch überwiegend am Schreibtisch, zum Beispiel als Grafiker, Schriftsteller oder Journalist, können Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu ähnlich günstigen Beiträgen abschließen wie andere Menschen in Bürojobs.

Icon Person mit Laptop

Unproblematisch zu versichernde Berufe

  • Schriftsteller / Autor
  • Journalist
  • Mediengestalter
  • Fotograf
  • Musiklehrer
  • Modedesigner
Icon Gitarre

Schwierig zu versichernde Berufe

  • Schauspieler
  • Tänzer
  • Sänger
  • Musiker
  • Kunstmaler
  • Trapezkünstler

Berufs­unfähigkeits­versicherung frühzeitig abschließen

Auch wenn man nicht immer vorhersagen kann, wohin es einen persönlich im Berufsleben verschlägt, kann gerade für angehende Künstler ein möglichst frühzeitiger Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll sein. Schließen Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung bereits vor Ihrer künstlerischen Ausbildung oder ihrem Kunststudium ab, profitieren Sie nicht nur von niedrigen Beiträgen, auch die Risikoeinstufung bei Antragsstellung bleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen.

Icon Uhr und Zeit

Auch bei Berufswechsel rundum abgesichert

Und auch wenn Sie in Ihrem früheren Berufsleben einer anderen Tätigkeit nachgegangen sind und zu diesem Zeitpunkt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie auch bei einem Wechsel in einen künstlerischen Beruf in dem damals abgeschlossenen Vertrag versichert. Denn es zählt grundsätzlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Ist ein späterer Berufswechsel zum Künstler nicht explizit ausgeschlossen, besteht Versicherungsschutz.

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Darum reicht die Absicherung über die Künstlersozialkasse nicht aus

Die Leistungen der Künstlersozialkasse (KSK) entsprechen denen der gesetzlichen Renten­versicherung. Das bedeutet unter anderem: sie leistet nur bei einer Erwerbsminderung, nicht bei einer Berufs­unfähigkeit. Eine Erwerbsminderungs­rente wird gezahlt, wenn:

Icon Gelschein Schere
  • Sie nicht mehr als drei Stunden arbeiten können (können Sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten, wird nur eine Teilrente gezahlt)
  • Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung über mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben
  • Ihre Versicherung seit mindestens fünf Jahren besteht

Versorgungslücke wird nicht geschlossen

Ähnlich der Erwerbsminderungs­rente der gesetzlichen Renten­versicherung beträgt die Leistung der KSK in der Regel nur rund ein Drittel des letzten Einkommens. Dies ist nicht ausreichend, um die durch den Einkommensverlust entstandene Versorgungslücke zu schließen und den bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Daher ist es auch für Künstler wichtig, sich zusätzlich über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzusichern oder sich zu möglichen Alternativen zu informieren.

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So funktioniert die Absicherung über die Künstlersozialkasse

Freischaffende Künstler müssen sich laut Gesetz über die Künstlersozialkasse versichern, wenn sie ein Mindesteinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von über 3.900 Euro im Jahr erreichen. Für Berufsanfänger gilt dies erst, nachdem sie ihren Beruf drei Jahre ausgeübt haben. In die Künstlersozialkasse aufgenommen werden kann jeder, der auf Dauer erwerbsmäßig selbständig oder freiberuflich einen künstlerischen Beruf ausübt. Hier sind auch lehrende Tätigkeiten mit eingeschlossen.

Icon Glühbirne

Künstlersozialkasse übernimmt Hälfte der Beiträge

Nach der Aufnahme wird nach dem Künstlersozial­versicherungsgesetz (KSVG) die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflege­versicherung übernommen. Künstler müssen dazu einen entsprechenden Beitrag zahlen, der sich nach ihrem Einkommen richtet. Die Künstlersozialkasse übernimmt dabei 50 Prozent der Beiträge, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Selbständige Künstler und Publizisten, die sich von der gesetzlichen Kranken­versicherungspflicht befreit haben, können bei der Künstlersozialkasse einen Zuschuss zu ihrer privaten Kranken­versicherung beantragen.

Icon Info

Künstlersozialkasse ist kein Leistungsträger

Die Künstlersozialkasse ist allerdings selbst kein Leistungsträger. Sie bietet selbständigen und freiberuflichen Künstlern nur die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Kranken- und Renten­versicherung abzusichern. Der Zuschuss, den die Künstlersozialkasse zur Absicherung von Künstlern leistet, setzt sich dabei aus Bundesmitteln und aus einer Abgabe von Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten, zusammen.

Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler

Icon Schutzschild

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler leistet, wie für alle anderen Berufsgruppen, eine Berufs­unfähigkeitsrente, wenn für voraussichtlich mindestens sechs Monate eine Berufs­unfähigkeit von 50 Prozent vorliegt. In welcher Höhe die Berufs­unfähigkeitsrente vereinbart werden kann, ist je nach genauer beruflicher Tätigkeit und Versicherer unterschiedlich. Welche Leistungen die Berufs­unfähigkeits­versicherung genau erbringt, erfahren Sie hier:

Alle Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler

Kostenbeispiel einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler

Die folgenden Beispiele bieten Ihnen eine Orientierungshilfe, in welchem Rahmen sich die Kosten für beispielhafte künstlerische Berufe bewegen:

BerufPrämie
Kunstfotograf
(20 bis 50 % Reisetätigkeit)
80 bis 188 €
Schriftsteller
(bis 20 % Reisetätigkeit)
46 bis 193 €
Musiklehrer
(keine Reisetätigkeit)
54 bis 163 €
*Eckdaten: 29 Jahre, Versicherungs- und Leistungsdauer bis 67 Jahre, 1.000 € Berufs­unfähigkeitsrente

Genaue künstlerische Tätigkeit ist entscheidend

Sind beispielsweise Schriftsteller relativ günstig abzusichern, da sie ihrer Tätigkeit vor allem am Schreibtisch nachgehen, können dagegen Schauspieler, Musiker und Tänzer nur schwer überhaupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, da ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit vergleichsweise hoch ist. Einige Versicherer sichern zwar auch Künstler mit einem höheren Berufs­unfähigkeitsrisiko ab, jedoch nur mit starken Leistungseinschränkungen, so dass ein Abschluss meist keinen Sinn mehr ergibt.


Das beeinflusst die Kosten

Die Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung hängen immer vom jeweiligen Einzelfall ab und richten sich nach Beruf, Alter und Vor­erkrankungen der zu versichernden Person. Im Allgemeinen gilt jedoch, je jünger eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen wird, desto geringer sind die monatlichen Beiträge. Ebenso vorteilhaft ist es, wenn man einen Beruf ausübt, in dem man nicht besonders gefährdet ist, berufsunfähig zu werden. Dies ist bei Künstlern sehr unterschiedlich, sodass man keine pauschalen Aussagen über die Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler treffen kann.

Alles zu den Kosten einer Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Was kostet Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

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Berufs­unfähigkeits­versicherungen für Künstler: Testsieger (2023)

So wird die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler getestet

Da die Berufsgruppe der Künstler sehr vielfältig ist, gibt es keine spezifischen Tests zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler. Jedoch können Ihnen die allgemeinen Tests und Bewertungen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung eine erste Orientierung bieten. Wie die Berufs­unfähigkeits­versicherungen genau getestet werden und alle aktuellen Testergebnisse finden Sie hier:

Alle Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung (2023)

Berufs­unfähigkeits­versicherungen für Künstler vergleichen

Icon Checkliste

Die passende Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler finden

Wenn Sie eine künstlerische Tätigkeit ausüben, die vor allem Schreibtischarbeit erfordert, gelten für Sie ähnliche Bedingungen wie für Selbständige. Achten Sie vor allem darauf, dass keine abstrakte Verweisung Teil des Vertrages ist und es eine Nach­versicherungsgarantie gibt, damit Sie die Berufs­unfähigkeitsrente später noch Ihrem Bedarf anpassen können. Beschäftigen Sie Angestellte, ist auch die Umorganisationsklausel wichtig für Sie. Diese regelt, zu welchen Veränderungen im Unternehmen Sie im Falle einer Berufs­unfähigkeit verpflichtet sind, damit Sie dort noch weiter arbeiten können. Haben Sie vor, international tätig zu sein, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung auch dies abdeckt und Ihnen weltweiten Schutz bietet.


Lassen Sie sich von unseren Experten beraten

Alle freiberuflich Kunstschaffenden, deren Kunst vor allem auf dem Einsatz ihres eigenen Körpers beruht, sollten sich im Vorfeld sehr genau informieren, ob Sie überhaupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können oder ob Ihnen die Versicherer nur eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung anbieten. Wenn dies der Fall sein sollte, lohnt es sich, eine alternative Versicherungsform in Betracht zu ziehen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne direkt und lassen sich von unseren Experten der Berufs­unfähigkeits­versicherung beraten.

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Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufs­unfähigkeits­­versicherung für Künstler

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Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler

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Gesetzliche Leistungen reichen nicht

Da die gesetzliche Absicherung unweigerlich in die Armut führt, sollte man auf private Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung zurückgreifen. Auch für Kunstschaffende gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, um sich privat gegen eine Berufs­unfähigkeit abzusichern. Alternativen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung sind für Künstler die folgende Versicherungen:

Erwerbsunfähigkeits­versicherung

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Die Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung (EU) ist stark an die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente angelehnt, wird jedoch privat bei einem Versicherer abgeschlossen. Sie ist besonders auf die Menschen ausgelegt, die keine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abschließen können und bildet hierzu eine kostengünstige Alternative. Der Versicherungs­schutz der Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung greift, wenn der Versicherte zu 100 Prozent arbeitsunfähig ist.

  • Umwandlungsoption: Wenn die Erwerbsunfähigkeits­versicherung in jungen Jahren abgeschlossen wurde, kann der Versicherte diese bis zum 25. Lebensjahr ohne weitere Gesundheitsprüfung in eine Berufs­unfähigkeits­versicherung umwandeln.
  • Durch die Nach­versicherungsgarantie kann die Erwerbsunfähigkeits­versicherung immer an die entsprechenden Lebensumstände angepasst werden
  • Wenn die Erwerbs­unfähigkeit durch einen Unfall eintritt, erhält der Versicherte eine Sofortzahlung in Höhe von drei Monatsrenten

Grundfähigkeits­versicherung

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Durch eine Grund­fähig­keitsversiche­rung (GFV) wird der Verlust bestimmter, im Vertrag bezeichneter Grundfähigkeiten wie zum Beispiel Sehen, Sprechen oder Hören abgesichert. Sie kann als eigenständige oder zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Innerhalb der Grund­fähig­keitsversiche­rung gibt es zwei verschiedene Fähigkeiten­kataloge, in denen die abgesicherten Fähigkeiten kategorisiert werden.

Im ersten Katalog werden folgende Fähigkeiten aufgeführt:

  • Sehen
  • Sprechen
  • Orientieren
  • Gebrauch der Hände

Der zweite Katalog führt diese versicherbaren Fähigkeiten auf:

  • Treppen steigen
  • Sitzen
  • Stehen
  • Auto fahren
  • Hören
  • Gehen
  • Greifen
  • Knien
  • Bücken
  • Bewegung der Arme
  • Heben und Tragen

Wenn mindestens drei der in den zwei Katalogen aufgeführten Fähigkeiten zwölf Monate nicht ausgeführt werden konnten oder der Versicherte voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, sie auszuführen, tritt der Versicherungsfall ein. Bei einigen Versicherern werden die zwei Kataloge teilweise noch durch einen dritten ergänzt, wie beispielsweise bei der Canada Life. Hier werden noch folgende Fähigkeiten ergänzt:

  • Auffassung
  • Konzentration/Aufmerksamkeit
  • Gedächtnis
  • Exekutiv-Funktion
  • Orientierung
  • Anordnung gesetzlicher Betreuung

Der Leistungsfall tritt bei der Canada Life bereits beim Verlust mindestens einer der Grundfähigkeiten aus der dritten Klasse ein. Psychische Erkrankungen sind für den Leistungsfall ausgeschlossen. Die Kosten einer Grundfähigkeits­versicherung berechnen sich je nach Eintrittsalter, Gesundheit, der Versicherungssumme und dem ausgeübten Beruf. Wählt man vereinfachte Gesundheitsfragen, weil man beispielsweise unter einer Vorerkrankung leidet, muss man in der Regel mit einer Festsetzung der Rente auf höchstens 1.000 Euro rechnen. Anbieter dieser Versicherung sind beispielsweise die Allianz, Canada Life, die WWK und Münchener Verein.

Dread-Disease-Versicherung

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Die Dread-Disease-Versicherung (auch: Schwere-Krankheiten-Vorsorge) leistet bei Eintritt einer im Vertrag festgelegten Krankheit wie beispielsweise bei Krebs, einem Schlaganfall oder Herzinfarkt. Die Leistung besteht aus einer Einmalzahlung, deren Höhe vor Vertragsabschluss festgelegt wurde. Die Einmalzahlung erfolgt nach der Diagnosestellung und der Versicherte kann frei über sie verfügen, beispielsweise um medizinische Zusatzbehandlungen zu finanzieren.

Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob der Versicherte in seiner Arbeitskraft eingeschränkt ist oder nicht. Allerdings sollte bedacht werden, dass die Versicherung keine Rentenzahlung leistet. Eine dauerhafte Lösung zur Finanzierung des Lebensunterhalts ist sie somit nicht. Wenn man jedoch keine Möglichkeit hat, eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abzuschließen, ist diese Art der Vorsorge eine gute Alternative.

Multi-Risk-Versicherung

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Einige Versicherer, wie zum Beispiel Swiss Life, bieten Kunden, die keine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können, eine Absicherung der Arbeitskraft im großen Rahmen an. Mit dem Vitalschutz und dem erweiternden Vitalschutz Komfort und Premium können zusätzlich zu den Grundfähigkeiten auch noch schwere Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkte oder Schlaganfälle und sogar psychische Erkrankungen abgesichert werden.

Der Vitalschutz Komfort schützt den Versicherten nicht nur bei Verlust der typischen Grundfähigkeiten, sondern auch schwere Demenz, Pflegebedürftigkeit und der Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit sowie des eigenverantwortlichen Handelns sind durch den Tarif abgesichert. Im Premiumtarif sind zusätzlich auch die psychischen Erkrankungen Schizophrenie und schwere Depression abgesichert.

Fazit

Für selbständige oder freiberufliche Künstler ist es genauso wichtig wie für alle anderen Berufstätigen, sich gegen den Fall einer Berufs­unfähigkeit abzusichern. Da es für Kunstschaffende abhängig von ihrer genauen Tätigkeit mitunter sehr schwer ist, überhaupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler abzuschließen oder eine geeignete Alternative zu finden, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Unsere Experten der Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen genau, auf welche Besonderheiten bei einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler geachtet werden muss und finden im Zweifel gemeinsam mit Ihnen eine alternative Versicherungsform.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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