Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Künstler über eine Berufsunfähigkeitsversicherung wissen sollten, wann sie möglich ist und welche Alternativen es gibt.
Inhalt dieser SeiteWas sollte ein Künstler über die Berufsunfähigkeitsversicherung wissen?
Künstler können sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) durch eine monatliche Rente dagegen absichern, wenn sie aufgrund von etwa Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Ob Sie als Künstler jedoch überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, hängt in erster Linie davon ab, welcher künstlerischen Tätigkeit Sie nachgehen und welches Risiko für eine Berufsunfähigkeit damit einhergeht:
Arbeiten mit Körpereinsatz
Arbeiten Sie mit hohem Körpereinsatz, beispielsweise als Tänzer, Schauspieler oder Musiker, ist eine Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung schwierig bis unmöglich, da der Versicherer Ihr Risiko für eine Berufsunfähigkeit vergleichsweise hoch einschätzt. Einige Versicherer sichern zwar auch Künstler mit einem höheren Berufsunfähigkeitsrisiko ab, jedoch nur mit starken Leistungseinschränkungen, so dass ein Abschluss meist keinen Sinn mehr ergibt.
Arbeiten am Schreibtisch
Arbeiten Sie jedoch überwiegend am Schreibtisch, zum Beispiel als Grafiker, Schriftsteller oder Journalist, können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu ähnlich günstigen Beiträgen abschließen wie andere Menschen in Bürojobs.
Warum ist eine BU für Künstler sinnvoll?
Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind mit 34,5 Prozent psychische Erkrankungen gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates mit 20,1 Prozent (Quelle: Die Versicherer). Gleichzeitig war 2023 Arbeitslosigkeit der häufigste Grund für Überschuldung (Quelle: Statista). Das gilt auch für Künstler, die vorwiegend am Schreibtisch arbeiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier Journalisten, Designern oder auch Grafikern finanziellen Schutz bieten.
Sonderfall: Berufsunfähigkeitsversicherung für Musiker
Ob angestellte Berufsmusiker, Orchestermusiker, freiberufliche Musiklehrer oder auch Musikstudierende: Viele Musiker würden gerne ihre Hände versichern oder sich grundlegender gegen eine Berufsunfähigkeit absichern. Denn Sehnenscheidenentzündung, Hörschäden, neurologische Erkrankungen wie fokale Dystonie oder Erkrankungen aufgrund von psychischem Druck sind unter Musikern häufig und können die Ausübung des Berufs erschweren oder gar unmöglich machen (Quelle: alle-noten.de Magazin; Deutschlandfunk Kultur).
Jedoch können Musiker in der Regel eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abschließen. Denn Versicherer schätzen das Risiko für eine Berufsunfähigkeit meist als für zu hoch ein. Entweder sie lehnen den Antrag ab oder bieten nur reduzierte Leistungen zu hohen Beiträgen. Welche Möglichkeiten Sie als Musiker dennoch haben, um sich abzusichern, haben wir Ihnen im Kapitel „Die richtige Versicherung finden“ zusammengestellt. Nutzen Sie auch die kostenlose und unverbindliche Beratung durch unsere Versicherungsexperten.
Leistungen der Künstlersozialkasse reichen nicht aus
Viele Künstler sichern sich über die Künstlersozialkasse (KSK) ab. Die Leistungen der KSK entsprechen denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet unter anderem: Sie leistet nur bei einer Erwerbsminderung, nicht bei einer Berufsunfähigkeit. Eine Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn:
- Sie nicht mehr als drei Stunden arbeiten können; Können Sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten, wird nur eine Teilrente gezahlt.
- Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung über mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben
- Ihre Versicherung seit mindestens fünf Jahren besteht
Ähnlich der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Leistung der KSK in der Regel nur rund ein Drittel des letzten Einkommens. Dies ist oft nicht ausreichend, um die durch den Einkommensverlust entstandene Versorgungslücke zu schließen und den bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Daher ist es auch für Künstler wichtig, sich zusätzlich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern oder sich zu möglichen Alternativen zu informieren.
Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Künstler
Was kostet sie?
Kostenbeispiele:
Die folgenden Beispiele* bieten Ihnen eine Orientierungshilfe, in welchem Rahmen sich die Kosten für künstlerische Berufe bewegen:
Beruf | Versicherungsbeitrag |
---|---|
Kunstfotograf (20 bis 50 % Reisetätigkeit) | 80 bis 188 € |
Schriftsteller (bis 20 % Reisetätigkeit) | 46 bis 193 € |
Musiklehrer (keine Reisetätigkeit) | 54 bis 163 € |
Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe
- Beruf/künstlerische Tätigkeit
- Alter
- Vorerkrankungen
- Rentenhöhe
- Laufzeit des Vertrages
- Optionale Zusatzabsicherungen
Was kostet Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Was leistet sie und wann leistet sie nicht?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Künstler leistet, wie für alle anderen Berufsgruppen, eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn für voraussichtlich mindestens sechs Monate eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent vorliegt. In welcher Höhe die Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden kann, ist je nach genauer beruflicher Tätigkeit und Versicherer unterschiedlich. Welche Leistungen die Berufsunfähigkeitsversicherung genau erbringt, erfahren Sie hier:
Wann leistet sie nicht?
Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Künstler
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Berufsunfähigkeitsversicherungen für Künstler im Test
Da die Berufsgruppe der Künstler sehr vielfältig ist, gibt es keine spezifischen Tests zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Künstler. Jedoch können Ihnen die allgemeinen Tests und Bewertungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine erste Orientierung bei Anbietern und Tarifen bieten.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Berufsunfähigkeitsversicherer im Test (2024)
So wählen Sie die richtige BU als Künstler aus
Welche Risiken haben Sie als Künstler?
Welche Versicherung für Sie als Künstler die richtige ist, hängt maßgeblich davon ab, welcher Tätigkeit Sie genau nachgehen und wie hoch das damit verbundene Risiko einer Berufsunfähigkeit ist:
Unproblematisch zu versichernde künstlerische Berufe
Wenn Sie eine künstlerische Tätigkeit ausüben, die vorwiegend Schreibtischarbeit erfordert, gelten für Sie ähnliche Bedingungen wie für Selbständige. Achten Sie vor allem darauf, dass keine abstrakte Verweisung Teil des Vertrages ist und es eine Nachversicherungsgarantie gibt, damit Sie die Berufsunfähigkeitsrente später noch Ihrem Bedarf anpassen können. Beschäftigen Sie Angestellte, ist auch die Umorganisationsklausel wichtig für Sie. Diese regelt, zu welchen Veränderungen im Unternehmen Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit verpflichtet sind, damit Sie dort noch weiter arbeiten können. Haben Sie vor, international tätig zu sein, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung auch dies abdeckt und Ihnen weltweiten Schutz bietet.
Schwierig zu versichernde künstlerische Berufe
Alle freiberuflich Kunstschaffenden, deren Kunst hauptsächlich auf dem Einsatz ihres eigenen Körpers beruht, sollten sich im Vorfeld sehr genau informieren, ob Sie überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Sollte dies nicht möglich sein, kann es sich für Sie lohnen, eine der folgenden alternativen Versicherungsformen in Betracht zu ziehen:
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) ist stark an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angelehnt, wird jedoch privat bei einem Versicherer abgeschlossen. Sie ist besonders auf die Menschen ausgelegt, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können und bildet hierzu eine kostengünstige Alternative. Der Versicherungsschutz der Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der Versicherte zu 100 Prozent arbeitsunfähig ist.
Grundfähigkeitsversicherung
Durch eine Grundfähigkeitsversicherung (GFV) wird der Verlust bestimmter, im Vertrag bezeichneter Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen oder Hören abgesichert. Sie kann als eigenständige oder zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Innerhalb der Grundfähigkeitsversicherung gibt es zwei verschiedene Kataloge, in denen die abgesicherten Fähigkeiten kategorisiert werden.
Im ersten Katalog werden folgende Fähigkeiten aufgeführt:
- Sehen
- Sprechen
- Orientieren
- Gebrauch der Hände
Der zweite Katalog führt diese versicherbaren Fähigkeiten auf:
- Treppen steigen
- Sitzen
- Stehen
- Auto fahren
- Hören
- Gehen
- Greifen
- Knien
- Bücken
- Bewegung der Arme
- Heben und Tragen
Wenn mindestens drei der in den zwei Katalogen aufgeführten Fähigkeiten zwölf Monate nicht ausgeführt werden konnten oder der Versicherte voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, sie auszuführen, tritt der Versicherungsfall ein. Bei einigen Versicherern werden die zwei Kataloge teilweise noch durch einen dritten Katalog ergänzt, wie bei der Canada Life. Hier werden noch folgende Fähigkeiten ergänzt:
- Auffassung
- Konzentration/Aufmerksamkeit
- Gedächtnis
- Exekutiv-Funktion
- Orientierung
- Anordnung gesetzlicher Betreuung
Der Leistungsfall tritt bei der Canada Life bereits beim Verlust mindestens einer der Grundfähigkeiten aus der dritten Klasse ein. Psychische Erkrankungen sind für den Leistungsfall ausgeschlossen. Die Kosten einer Grundfähigkeitsversicherung berechnen sich je nach Eintrittsalter, Gesundheit, der Versicherungssumme und dem ausgeübten Beruf. Wählen Sie vereinfachte Gesundheitsfragen, weil Sie beispielsweise unter einer Vorerkrankung leiden, müssen Sie in der Regel mit einer Festsetzung der Rente auf höchstens 1.000 Euro rechnen. Anbieter dieser Versicherung sind beispielsweise die Allianz, Canada Life, die WWK und Münchener Verein.
Dread-Disease-Versicherung
Die Dread-Disease-Versicherung (auch: Schwere-Krankheiten-Vorsorge) leistet bei Eintritt einer im Vertrag festgelegten Krankheit, beispielsweise bei Krebs, einem Schlaganfall oder Herzinfarkt. Die Leistung besteht aus einer Einmalzahlung, deren Höhe vor Vertragsabschluss festgelegt wurde. Die Einmalzahlung erfolgt nach der Diagnosestellung und der Versicherte kann frei über sie verfügen, beispielsweise um medizinische Zusatzbehandlungen zu finanzieren.
Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob der Versicherte in seiner Arbeitskraft eingeschränkt ist oder nicht. Allerdings sollte bedacht werden, dass die Versicherung keine Rentenzahlung leistet. Eine dauerhafte Lösung zur Finanzierung des Lebensunterhalts ist sie somit nicht. Wenn man jedoch keine Möglichkeit hat, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist diese Art der Vorsorge eine gute Alternative.
Multi-Risk-Versicherung
Einige Versicherer, zum Beispiel Swiss Life, bieten Kunden, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, eine Absicherung der Arbeitskraft im großen Rahmen an. Mit dem Vitalschutz und dem erweiternden Vitalschutz Komfort und Premium können zusätzlich zu den Grundfähigkeiten auch noch schwere Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkte oder Schlaganfälle und sogar psychische Erkrankungen abgesichert werden.
Der Vitalschutz Komfort schützt den Versicherten nicht nur bei Verlust typischer Grundfähigkeiten, sondern auch bei schwerer Demenz, Pflegebedürftigkeit und dem Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit sowie des eigenverantwortlichen Handelns. Im Premiumtarif sind zusätzlich auch die psychischen Erkrankungen Schizophrenie und schwere Depression abgesichert.
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Welche Fehler Sie als Künstler auf keinen Fall bei Abschluss einer BU begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
So funktioniert die Absicherung über die Künstlersozialkasse
„Freischaffende Künstler müssen sich laut Gesetz über die Künstlersozialkasse versichern, wenn sie ein Mindesteinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von über 3.900 Euro im Jahr erreichen. Für Berufsanfänger gilt dies erst, nachdem sie ihren Beruf drei Jahre ausgeübt haben. In die Künstlersozialkasse aufgenommen werden kann jeder, der auf Dauer erwerbsmäßig selbständig oder freiberuflich einen künstlerischen Beruf ausübt. Hier sind auch lehrende Tätigkeiten eingeschlossen.
Nach der Aufnahme wird nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Künstler müssen dazu einen entsprechenden Beitrag zahlen, der sich nach ihrem Einkommen richtet. Die Künstlersozialkasse übernimmt dabei 50 Prozent der Beiträge, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Selbständige Künstler und Publizisten, die sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit haben, können bei der Künstlersozialkasse einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung beantragen.“
Experten-Tipp 2:
Auch bei Berufswechsel rundum abgesichert
„Wenn Sie in Ihrem früheren Berufsleben einer anderen Tätigkeit nachgegangen sind und zu diesem Zeitpunkt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie auch bei einem Wechsel in einen künstlerischen Beruf in dem damals abgeschlossenen Vertrag versichert. Denn es zählt grundsätzlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Ist ein späterer Berufswechsel zum Künstler nicht explizit ausgeschlossen, besteht Versicherungsschutz.“
Experten-Tipp 3:
Berufsunfähigkeitsversicherung frühzeitig abschließen
„Gerade für angehende Künstler kann ein möglichst frühzeitiger Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Schließen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bereits vor Ihrer künstlerischen Ausbildung oder Ihrem Kunststudium ab, profitieren Sie nicht nur von niedrigen Beiträgen, auch die Risikoeinstufung bei Antragsstellung bleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen.“
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