Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Künstler eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU) abschließen können, hängt immer stark vom Einzelfall und der künstlerischen Tätigkeit ab.
  • Künstler, die vor allem eine Tätigkeit am Schreibtisch ausüben, haben gute Chancen auf eine günstige BU.
  • Schwieriger wird es beispielsweise für Musiker, Tänzer oder auch Sänger. Hier ist oft nur eine alternative Versicherungsform möglich.
  • Künstler können sich zwar über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern. Die Leistungen reichen jedoch bei einer Berufs­unfähigkeit in der Regel kaum aus.
  • Lassen Sie sich von unseren Versicherungsexperten dazu beraten, ob Sie als Künstler eine BU abschließen können und welche Alternativen es für Sie gibt.

Das erwartet Sie hier

Was Künstler über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen sollten, wann sie möglich ist und welche Alternativen es gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sollten Künstler über die Berufs­unfähigkeits­­versicherung wissen?
  2. Warum ist sie sinnvoll?
  3. Kosten (mit Beispiel)
  4. Was leistet sie?
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige BU finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Was sollte ein Künstler über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen?

Icon Malpalette

Künstler können sich mit einer Berufs­unfähigkeits­­versicherung (BU) durch eine monatliche Rente dagegen absichern, wenn sie aufgrund von etwa Krankheit oder eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Ob Sie als Künstler jedoch überhaupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können, hängt in erster Linie davon ab, welcher künstlerischen Tätigkeit Sie nachgehen und welches Risiko für eine Berufs­unfähigkeit damit einhergeht:


Arbeiten mit Körpereinsatz

Arbeiten Sie mit hohem Körpereinsatz, beispielsweise als Tänzer, Schauspieler oder Musiker, ist eine Absicherung über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung schwierig bis unmöglich, da der Versicherer Ihr Risiko für eine Berufs­unfähigkeit vergleichsweise hoch einschätzt. Einige Versicherer sichern zwar auch Künstler mit einem höheren Berufs­unfähigkeitsrisiko ab, jedoch nur mit starken Leistungseinschränkungen, so dass ein Abschluss meist keinen Sinn mehr ergibt.


Arbeiten am Schreibtisch

Arbeiten Sie jedoch überwiegend am Schreibtisch, zum Beispiel als Grafiker, Schriftsteller oder Journalist, können Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung zu ähnlich günstigen Beiträgen abschließen wie andere Menschen in Bürojobs.

Warum ist eine BU für Künstler sinnvoll?

Icon Person mit Laptop

Die häufigsten Ursachen für eine Berufs­unfähigkeit sind mit 34,5 Prozent psychische Erkrankungen gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates mit 20,1 Prozent (Quelle: Die Versicherer). Gleichzeitig war 2023 Arbeitslosigkeit der häufigste Grund für Überschuldung (Quelle: Statista). Das gilt auch für Künstler, die vorwiegend am Schreibtisch arbeiten. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung kann hier Journalisten, Designern oder auch Grafikern finanziellen Schutz bieten.

Sonderfall: Berufs­unfähigkeits­versicherung für Musiker

Ob angestellte Berufsmusiker, Orchestermusiker, freiberufliche Musiklehrer oder auch Musikstudierende: Viele Musiker würden gerne ihre Hände versichern oder sich grundlegender gegen eine Berufs­unfähigkeit absichern. Denn Sehnenscheiden­entzündung, Hörschäden, neurologische Erkrankungen wie fokale Dystonie oder Erkrankungen aufgrund von psychischem Druck sind unter Musikern häufig und können die Ausübung des Berufs erschweren oder gar unmöglich machen (Quelle: alle-noten.de Magazin; Deutschlandfunk Kultur).

Jedoch können Musiker in der Regel eine klassische Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht abschließen. Denn Versicherer schätzen das Risiko für eine Berufs­unfähigkeit meist als für zu hoch ein. Entweder sie lehnen den Antrag ab oder bieten nur reduzierte Leistungen zu hohen Beiträgen. Welche Möglichkeiten Sie als Musiker dennoch haben, um sich abzusichern, haben wir Ihnen im Kapitel „Die richtige Versicherung finden“ zusammengestellt. Nutzen Sie auch die kostenlose und unverbindliche Beratung durch unsere Versicherungsexperten.

Leistungen der Künstlersozialkasse reichen nicht aus

Viele Künstler sichern sich über die Künstlersozialkasse (KSK) ab. Die Leistungen der KSK entsprechen denen der gesetzlichen Renten­versicherung. Das bedeutet unter anderem: Sie leistet nur bei einer Erwerbsminderung, nicht bei einer Berufs­unfähigkeit. Eine Erwerbsminderungs­rente wird gezahlt, wenn:

  • Sie nicht mehr als drei Stunden arbeiten können; Können Sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten, wird nur eine Teilrente gezahlt.
  • Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung über mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben
  • Ihre Versicherung seit mindestens fünf Jahren besteht
Icon Glühbirne

Ähnlich der Erwerbsminderungs­rente der gesetzlichen Renten­versicherung beträgt die Leistung der KSK in der Regel nur rund ein Drittel des letzten Einkommens. Dies ist oft nicht ausreichend, um die durch den Einkommensverlust entstandene Versorgungslücke zu schließen und den bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Daher ist es auch für Künstler wichtig, sich zusätzlich über eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzusichern oder sich zu möglichen Alternativen zu informieren.

Vorteile einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler

  • Künstlerische Tätigkeiten am Schreibtisch können zu relativ günstigen Beiträgen abgesichert werden.
  • Schließt die Versorgungslücke der Absicherung über die Künstlersozialkasse
  • Bei einem frühzeitigen Abschluss bleibt der Versicherungsschutz auch bei einem späteren Berufswechsel in einen künstlerischen Beruf bestehen.

Was kostet sie?

Kostenbeispiele:

Die folgenden Beispiele* bieten Ihnen eine Orientierungshilfe, in welchem Rahmen sich die Kosten für künstlerische Berufe bewegen:

BerufVersicherungsbeitrag
Kunstfotograf
(20 bis 50 % Reisetätigkeit)
80 bis 188 €
Schriftsteller
(bis 20 % Reisetätigkeit)
46 bis 193 €
Musiklehrer
(keine Reisetätigkeit)
54 bis 163 €
*Eckdaten: 29 Jahre, Versicherungs- und Leistungsdauer bis 67 Jahre, 1.000 € Berufs­unfähigkeitsrente

Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe

  • Beruf/künstlerische Tätigkeit
  • Alter
  • Vor­erkrankungen
  • Rentenhöhe
  • Laufzeit des Vertrages
  • Optionale Zusatzabsicherungen
Icon Beleg

Was kostet Sie eine Berufs­unfähigkeits­­versicherung?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt:

Was leistet sie und wann leistet sie nicht?

Icon Schutzschild

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler leistet, wie für alle anderen Berufsgruppen, eine Berufs­unfähigkeitsrente, wenn für voraussichtlich mindestens sechs Monate eine Berufs­unfähigkeit von 50 Prozent vorliegt. In welcher Höhe die Berufs­unfähigkeitsrente vereinbart werden kann, ist je nach genauer beruflicher Tätigkeit und Versicherer unterschiedlich. Welche Leistungen die Berufs­unfähigkeits­versicherung genau erbringt, erfahren Sie hier:

Alle Leistungen der Berufs­unfähigkeits­versicherung


Wann leistet sie nicht?

  • Für jeden Künstler
    Für Künstler, die mit großem Körpereinsatz arbeiten und daher ein hohes Risiko für eine Berufs­unfähigkeit haben, wird oft keine Berufs­unfähigkeits­versicherung angeboten. Es gibt aber alternative Möglichkeiten der Absicherung.
  • Bei jeder Berufs­unfähigkeit
    Anbieter einer Berufs­unfähigkeits­versicherung definieren genau, was sie unter „Berufs­unfähigkeit“ verstehen. Nicht in jedem Fall leistet die Versicherung. Informieren Sie sich am besten vorab genau über die Voraussetzungen für eine Berufs­unfähigkeit, damit Sie nicht mit falschen Erwartungen eine BU abschließen.
  • Ohne Diagnose
    Damit Ihre Versicherung im Schadensfall auch leistet, muss ein Arzt die Berufs­unfähigkeit diagnostizieren und Ihnen ein Attest ausstellen. Mit einer Selbstdiagnose können Sie keine Leistungen der BU beantragen.

Kostenfreier Tarifvergleich zur Berufs­unfähigkeits­­­versicherung für Künstler

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Berufs­unfähigkeits­versicherungen für Künstler im Test

Da die Berufsgruppe der Künstler sehr vielfältig ist, gibt es keine spezifischen Tests zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler. Jedoch können Ihnen die allgemeinen Tests und Bewertungen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung eine erste Orientierung bei Anbietern und Tarifen bieten.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Franke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo ProvinzialProvinzial RheinlandFFF+Sehr gut100
LV 1871FFF+Sehr gutExzellentSehr gutSehr gut98
Logo Dialog Versicherung AGDialogFFF+Sehr gutExzellentSehr gut97

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2024)

So wählen Sie die richtige BU als Künstler aus

Welche Risiken haben Sie als Künstler?

Welche Versicherung für Sie als Künstler die richtige ist, hängt maßgeblich davon ab, welcher Tätigkeit Sie genau nachgehen und wie hoch das damit verbundene Risiko einer Berufs­unfähigkeit ist:

Icon Kamera

Einfach zu versichernde Berufe

  • Schriftsteller / Autor
  • Journalist
  • Mediengestalter
  • Fotograf
  • Musiklehrer
  • Modedesigner

Die richtige BU finden

Icon Vorhang Theater

Schwierig zu versichernde Berufe

  • Schauspieler
  • Tänzer
  • Sänger
  • Musiker
  • Kunstmaler
  • Trapezkünstler

Alternativen finden

Unproblematisch zu versichernde künstlerische Berufe

Wenn Sie eine künstlerische Tätigkeit ausüben, die vorwiegend Schreibtischarbeit erfordert, gelten für Sie ähnliche Bedingungen wie für Selbständige. Achten Sie vor allem darauf, dass keine abstrakte Verweisung Teil des Vertrages ist und es eine Nach­versicherungsgarantie gibt, damit Sie die Berufs­unfähigkeitsrente später noch Ihrem Bedarf anpassen können. Beschäftigen Sie Angestellte, ist auch die Umorganisationsklausel wichtig für Sie. Diese regelt, zu welchen Veränderungen im Unternehmen Sie im Falle einer Berufs­unfähigkeit verpflichtet sind, damit Sie dort noch weiter arbeiten können. Haben Sie vor, international tätig zu sein, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung auch dies abdeckt und Ihnen weltweiten Schutz bietet.


Schwierig zu versichernde künstlerische Berufe

Alle freiberuflich Kunstschaffenden, deren Kunst hauptsächlich auf dem Einsatz ihres eigenen Körpers beruht, sollten sich im Vorfeld sehr genau informieren, ob Sie überhaupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können. Sollte dies nicht möglich sein, kann es sich für Sie lohnen, eine der folgenden alternativen Versicherungsformen in Betracht zu ziehen:

Erwerbsunfähigkeits­versicherung

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Die Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung (EU) ist stark an die gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente angelehnt, wird jedoch privat bei einem Versicherer abgeschlossen. Sie ist besonders auf die Menschen ausgelegt, die keine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abschließen können und bildet hierzu eine kostengünstige Alternative. Der Versicherungs­schutz der Erwerbs­unfähig­keits­versiche­rung greift, wenn der Versicherte zu 100 Prozent arbeitsunfähig ist.

  • Umwandlungsoption
    Wenn die Erwerbsunfähigkeits­versicherung in jungen Jahren abgeschlossen wurde, kann der Versicherte diese bis zum 25. Lebensjahr ohne weitere Gesundheitsprüfung in eine Berufs­unfähigkeits­versicherung umwandeln.
  • Nach­versicherungsgarantie
    Durch diese Garantie kann die Erwerbsunfähigkeits­versicherung immer an die entsprechenden Lebensumstände angepasst werden.
  • Sofortzahlung
    Wenn die Erwerbs­unfähigkeit durch einen Unfall eintritt, erhält der Versicherte eine Sofortzahlung in Höhe von drei Monatsrenten.

Grundfähigkeits­versicherung

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Durch eine Grund­fähig­keitsversiche­rung (GFV) wird der Verlust bestimmter, im Vertrag bezeichneter Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen oder Hören abgesichert. Sie kann als eigenständige oder zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Innerhalb der Grund­fähig­keitsversiche­rung gibt es zwei verschiedene Kataloge, in denen die abgesicherten Fähigkeiten kategorisiert werden.

Im ersten Katalog werden folgende Fähigkeiten aufgeführt:

  • Sehen
  • Sprechen
  • Orientieren
  • Gebrauch der Hände

Der zweite Katalog führt diese versicherbaren Fähigkeiten auf:

  • Treppen steigen
  • Sitzen
  • Stehen
  • Auto fahren
  • Hören
  • Gehen
  • Greifen
  • Knien
  • Bücken
  • Bewegung der Arme
  • Heben und Tragen

Wenn mindestens drei der in den zwei Katalogen aufgeführten Fähigkeiten zwölf Monate nicht ausgeführt werden konnten oder der Versicherte voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, sie auszuführen, tritt der Versicherungsfall ein. Bei einigen Versicherern werden die zwei Kataloge teilweise noch durch einen dritten Katalog ergänzt, wie bei der Canada Life. Hier werden noch folgende Fähigkeiten ergänzt:

  • Auffassung
  • Konzentration/Aufmerksamkeit
  • Gedächtnis
  • Exekutiv-Funktion
  • Orientierung
  • Anordnung gesetzlicher Betreuung

Der Leistungsfall tritt bei der Canada Life bereits beim Verlust mindestens einer der Grundfähigkeiten aus der dritten Klasse ein. Psychische Erkrankungen sind für den Leistungsfall ausgeschlossen. Die Kosten einer Grundfähigkeits­versicherung berechnen sich je nach Eintrittsalter, Gesundheit, der Versicherungssumme und dem ausgeübten Beruf. Wählen Sie vereinfachte Gesundheitsfragen, weil Sie beispielsweise unter einer Vorerkrankung leiden, müssen Sie in der Regel mit einer Festsetzung der Rente auf höchstens 1.000 Euro rechnen. Anbieter dieser Versicherung sind beispielsweise die Allianz, Canada Life, die WWK und Münchener Verein.

Dread-Disease-Versicherung

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Die Dread-Disease-Versicherung (auch: Schwere-Krankheiten-Vorsorge) leistet bei Eintritt einer im Vertrag festgelegten Krankheit, beispielsweise bei Krebs, einem Schlaganfall oder Herzinfarkt. Die Leistung besteht aus einer Einmalzahlung, deren Höhe vor Vertragsabschluss festgelegt wurde. Die Einmalzahlung erfolgt nach der Diagnosestellung und der Versicherte kann frei über sie verfügen, beispielsweise um medizinische Zusatzbehandlungen zu finanzieren.

Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob der Versicherte in seiner Arbeitskraft eingeschränkt ist oder nicht. Allerdings sollte bedacht werden, dass die Versicherung keine Rentenzahlung leistet. Eine dauerhafte Lösung zur Finanzierung des Lebensunterhalts ist sie somit nicht. Wenn man jedoch keine Möglichkeit hat, eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung abzuschließen, ist diese Art der Vorsorge eine gute Alternative.

Multi-Risk-Versicherung

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Einige Versicherer, zum Beispiel Swiss Life, bieten Kunden, die keine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen können, eine Absicherung der Arbeitskraft im großen Rahmen an. Mit dem Vitalschutz und dem erweiternden Vitalschutz Komfort und Premium können zusätzlich zu den Grundfähigkeiten auch noch schwere Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkte oder Schlaganfälle und sogar psychische Erkrankungen abgesichert werden.

Der Vitalschutz Komfort schützt den Versicherten nicht nur bei Verlust typischer Grundfähigkeiten, sondern auch bei schwerer Demenz, Pflegebedürftigkeit und dem Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit sowie des eigenverantwortlichen Handelns. Im Premiumtarif sind zusätzlich auch die psychischen Erkrankungen Schizophrenie und schwere Depression abgesichert.

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Welche Fehler Sie als Künstler auf keinen Fall bei Abschluss einer BU begehen sollten

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  • Klauseln und Regelungen nicht kennen
    Bei der BU gibt es einige Regelungen und Klauseln, wie die zur abstrakten oder konkreten Verweisung oder auch die Arbeitsunfähigkeitsklausel. Diese beeinflussen maßgeblich, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um die BU zu erhalten. Daher ist es wichtig, dass Sie die Bedeutung der Klauseln und Regelungen verstehen. Weitere Informationen finden Sie meist in den Versicherungs­bedingungen oder  auf unserer separaten Seite zu wichtigen Klauseln und Regelungen.
  • Alternativen zur BU nicht kennen
    Nicht alle Künstler können sich mit einer BU versichern. Bei einigen schätzen Versicherer das Risiko für eine Berufs­unfähigkeit als zu hoch ein und lehnen die Anträge ab. Aber auch für diese Kunstschaffende gibt es Möglichkeiten, um sich privat gegen eine Berufs­unfähigkeit abzusichern. Alternativen zur BU sind beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeits­versicherung, eine Grundfähigkeits­versicherung, eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Multi-Risk-Versicherung.
  • Keine Beratung nutzen
    Für selbständige oder freiberufliche Künstler ist es genauso wichtig wie für alle anderen Berufstätigen, sich gegen den Fall einer Berufs­unfähigkeit abzusichern. Da es für Kunstschaffende abhängig von ihrer genauen Tätigkeit mitunter sehr schwer ist, überhaupt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Künstler abzuschließen oder eine geeignete Alternative zu finden, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Unsere Versicherungsexperten wissen genau, auf welche Besonderheiten bei einer BU für Künstler geachtet werden muss und finden im Zweifel gemeinsam mit Ihnen eine alternative Versicherungsform. Kontaktieren Sie hierzu gerne unser Berater-Team

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
So funktioniert die Absicherung über die Künstlersozialkasse

Freischaffende Künstler müssen sich laut Gesetz über die Künstlersozialkasse versichern, wenn sie ein Mindesteinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von über 3.900 Euro im Jahr erreichen. Für Berufsanfänger gilt dies erst, nachdem sie ihren Beruf drei Jahre ausgeübt haben. In die Künstlersozialkasse aufgenommen werden kann jeder, der auf Dauer erwerbsmäßig selbständig oder freiberuflich einen künstlerischen Beruf ausübt. Hier sind auch lehrende Tätigkeiten eingeschlossen.

Nach der Aufnahme wird nach dem Künstlersozial­versicherungsgesetz (KSVG) die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflege­versicherung übernommen. Künstler müssen dazu einen entsprechenden Beitrag zahlen, der sich nach ihrem Einkommen richtet. Die Künstlersozialkasse übernimmt dabei 50 Prozent der Beiträge, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Selbständige Künstler und Publizisten, die sich von der gesetzlichen Kranken­versicherungspflicht befreit haben, können bei der Künstlersozialkasse einen Zuschuss zu ihrer privaten Kranken­versicherung beantragen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 2:
Auch bei Berufswechsel rundum abgesichert

„Wenn Sie in Ihrem früheren Berufsleben einer anderen Tätigkeit nachgegangen sind und zu diesem Zeitpunkt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abgeschlossen haben, bleiben Sie auch bei einem Wechsel in einen künstlerischen Beruf in dem damals abgeschlossenen Vertrag versichert. Denn es zählt grundsätzlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Ist ein späterer Berufswechsel zum Künstler nicht explizit ausgeschlossen, besteht Versicherungsschutz.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 3:
Berufs­unfähigkeits­versicherung frühzeitig abschließen

„Gerade für angehende Künstler kann ein möglichst frühzeitiger Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll sein. Schließen Sie Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung bereits vor Ihrer künstlerischen Ausbildung oder Ihrem Kunststudium ab, profitieren Sie nicht nur von niedrigen Beiträgen, auch die Risikoeinstufung bei Antragsstellung bleibt bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

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