Mietausfall­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mietausfall­versicherung schützt Vermieter vor der finanziellen Belastung durch ausbleibende Mieten, wenn Mieter nach der Kündigung nicht ausziehen.
  • Diese Mietausfälle lassen sich durch eine separate Versicherung oder aber einen Zusatzbaustein der Rechtsschutz­versicherung absichern.
  • Im Rahmen der Gebäude­versicherung kann man hingegen den Mietausfall versichern, der entsteht, wenn ein versicherter Schaden am Gebäude die Vermietung der Immobilie verhindert.
  • Wer nur eine Wohneinheit vermietet, kann bereits für 19,98 € pro Monat eine Kombination aus Rechtsschutz- und Mietausfall­versicherung abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was eine Mietausfall­versicherung ist, was sie kostet und was Sie als Vermieter besonders beachten müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Mietausfall­­versicherung?
  2. Wer braucht sie?
  3. Wann und was zahlt sie?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Versicherung wählen
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai

Was ist eine Mietausfall­versicherung?

Welche Versicherung gegen Mietausfall gibt es?

Vermieter können sich gegen das Risiko versichern, dass Ihnen Mieteinnahmen entgehen. Die entgangenen Einnahmen können durch Zusatzbausteine verschiedener Versicherungen oder durch eine separate Versicherung ausgeglichen werden. Bereits abgeschlossene Versicherungen können für wenige Euro mehr um einen entsprechenden Schutz gegen Mietausfälle erweitert werden, falls der Versicherer einen solchen anbietet.

Es gibt folgende Optionen für die Absicherung von Mietausfällen:

  • Zusatzbaustein der Gebäude­versicherung
  • Zusatzbaustein der Rechtsschutz­versicherung
  • Separate Mietausfall­versicherung (Mietnomaden­versicherung)

Wie funktioniert die Mietausfall­versicherung für Vermieter?

Die Mietausfall­versicherung springt ein, wenn es im versicherten Zeitraum und trotz der geforderten Sorgfalt Ihrerseits zu einem Mietausfall kommt. Es kommt auf die Ursache des Mietausfalls an, welche Versicherung zuständig ist:

  • Wenn Sie im Rahmen Ihrer Rechtsschutz­versicherung auch eine Mietausfall­versicherung abgeschlossen haben und Mieter nach einer Kündigung in der Wohnung bleiben, ohne zu zahlen, ersetzt Ihnen die Rechtsschutz­versicherung bis zu zwölf Monatsmieten.
  • Eine Mietnomaden­versicherung ersetzt Ihnen zusätzlich noch die Kosten der Renovierungsarbeiten, wenn die Wohnung aufgrund von Vernachlässigung erst einmal renoviert werden muss.
  • Beinhaltet Ihre Gebäude­versicherung auch eine Mietausfall­versicherung und wird eine Wohnung aus einem in der Gebäude­versicherung versicherten Anlass unvermietbar, ersetzt Ihnen die Gebäude­versicherung nicht nur die Kosten des Schadens an sich, sondern auch die entgangene Miete.

Wer braucht sie?

Für wen ist der Abschluss einer Mietausfall­versicherung sinnvoll?

Gerade Vermieter, die ihre Mieteinnahmen als Altersvorsorge nutzen, sind in einer schwierigen Situation, wenn Mietzahlungen ausbleiben, sie die Wohnung aber auch an niemand anderen vermieten können. Rasch entgehen ihnen so mehrere tausend Euro, die unter Umständen bereits fest eingeplant waren.


Schutz vor Mietausfall

Eine Mietausfall­versicherung kann die finanziellen Schäden durch einen Mietausfall im Fall einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung nach einer Kündigung reduzieren und ist somit eine wichtige Absicherung. Insbesondere Privatvermieter sollten darüber nachdenken. Wer nur wenige Wohnungen vermietet und keine hohen Mieten erhebt, muss auch entsprechend wenig für die Versicherung zahlen.


Vorteile einer Mietausfall­versicherung

  • Finanzielle Absicherung während langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen um die Räumung der Wohnung
  • Auch Mietausfall während einer anschließenden Renovierung versichert
  • Mehr Planungssicherheit für Vermieter

Das spricht dagegen

lesen
  • Die Mietausfall­versicherung leistet erst nach der Kündigung und auch erst, nachdem die Kaution aufgebraucht ist.
  • Es sind nur sechs oder zwölf Monate Mietausfall versicherbar.
  • Es gibt Kritik am Verhältnis von den Kosten der Versicherung zu den tatsächlichen Leistungen im Schadensfall.

Wann genau und was zahlt die Versicherung?

Es ist möglich, den Vermieter­rechtsschutz um eine Mietausfall­versicherung zu ergänzen. Dies ist allerdings nicht bei allen Anbietern möglich.

Das leistet die Rechtsschutz­versicherung mit Mietausfallschutz

  • Sechs oder zwölf Monatsmieten ab Kündigung und Ablauf der Schonfrist, bis der nicht zahlende Mieter die Wohnung zurückgibt
  • Maximal drei Monatsmieten ohne Nebenkosten, während eigentlich vom Mieter geschuldete Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durchgeführt werden müssen, damit die Wohnung wieder vermietet werden kann (insgesamt sind aber sechs beziehungsweise zwölf Monatsmieten die Obergrenze)

Wann zahlt die Versicherung?

Die Mietausfall­versicherung zahlt, wenn Sie Ihrem Mieter korrekt gekündigt haben, dieser jedoch trotzdem in der Wohnung bleibt und keine Miete zahlt. Das bedeutet, dass Mietausfälle vor der Kündigung nicht von der Versicherung erstattet werden. Mit einer Vermieter­rechtsschutz­versicherung lassen sich jedoch unter Umständen ausstehende Mieten einklagen. Beachten Sie auch, dass bei Mietverhältnissen, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden, eine Wartezeit gilt.

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Kombinierter Rechtsschutz und Mietausfallschutz

Wenn Sie den Mietausfallschutz als Bestandteil Ihres Vermieter­rechtsschutzes abgeschlossen haben, haben Sie auch eine Rechtsschutz­versicherung, welche die Kosten der juristischen Auseinandersetzung mit den Mietern trägt. Die Police übernimmt nicht nur Anwalts- und Prozesskosten, sondern auch die Kosten von eventuell notwendigen Sachverständigen und die Kosten der Gegenseite bei einem verlorenen Prozess.

Es ist auch möglich, zum Beispiel das Forderungs­management der Versicherung zu übertragen. Auch eine juristische Telefonberatung gehört zum Service.


Leistungen der Rechtsschutz­versicherung

Anwaltsgebühren

Freie Wahl des Anwalts

Kostenübernahme Gutachter, Zeugen, Sachverständige

Gebühren der Gegenseite bei verlorenem Prozess

Gerichtskosten

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Wann zahlt sie nicht?

Wann die Mietausfall­versicherung im Rahmen der Rechtsschutz­versicherung nicht leistet

  • Normaler Leerstand
  • Mietausfälle, während der Mietvertrag noch läuft
  • Nicht gerichtlich durchsetzbare Ansprüche an den Mieter
  • Ansprüche an enge Verwandte oder Ehe- beziehungsweise Lebenspartner
  • Mietausfälle in einem Mietverhältnis, bei dem es schon vor Abschluss des Versicherungsvertrags Stundungen oder Zahlungsrückstände gab
  • Kosten der Sanierungs- und Renovierungsarbeiten an sich

Wenn Sie eine Mietnomaden­versicherung abschließen, sind nicht nur die Mietausfälle während der Sanierungs- und Renovierungsarbeiten versichert, sondern auch die Kosten der Wiederherstellung selbst.

Was kostet eine Mietausfall­versicherung?

Kostenbeispiel: Rechtsschutz­versicherung inkl. Mietausfall­versicherung

Anzahl der vermieteten Wohneinheiten51
Bruttojahresmiete42.000 €8.400 €
Absicherung gegen MietausfallJa, für 6 MonatsmietenJa, für 6 Monatsmieten
Selbst­beteiligung 500 €500 €
Monatlicher Beitrag107,44 €19,98 €
Anteil Mietausfallschutzca. 32,23 €ca. 16,08 €
Wir gehen davon aus, dass sich die fünf Wohneinheiten im gleichen Gebäude befinden.

Kostenfaktoren

Wie viel ein Versicherungsnehmer zahlt, hängt von mehreren Kostenfaktoren ab. Das sind zum Beispiel

  • Anzahl der versicherten Wohnungen
  • Höhe der Selbst­beteiligung
  • Bruttojahresmiete
  • Bisherige Rechtsstreitigkeiten mit Mietern
  • Leistungsdauer des Mietausfallschutzes
  • Zahlungsweise (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich)

Was kostet Sie eine Vermieter­rechtsschutz­versicherung mit Mietausfallschutz?

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Mietausfall­versicherung im Test

Gegenwärtig liegen uns keine aktuellen Testergebnisse zur Mietausfall­versicherung vor. Dafür haben wir jedoch aktuelle Testsieger und Rankings zu verschiedenen Anbietern der Gebäude­versicherung zusammengetragen. Schauen Sie gerne auf der Seite vorbei, um die aktuellen Testsieger einzusehen.

Die Mietausfall­versicherung als Baustein der Vermieter­rechtsschutz­versicherung wird aktuell nur von einem Anbieter angeboten. Wenden Sie sich mit Fragen zu diesem Thema an uns oder nutzen Sie unser Formular, um ein passendes Angebot zu erhalten.

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Wie wählt man die richtige Mietausfall­versicherung aus?

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Bei der Entscheidung für einen Tarif sollten Sie neben den Kosten auf Folgendes achten:

  • Wie hoch ist die Versicherungssumme im Schadensfall?
  • Wie viele Monate Mietausfall sind versichert?
  • Welche Kosten sind genau versichert?
  • Was muss ich im Schadensfall beachten, damit der Versicherer tatsächlich leistet?
  • Welche Wartezeiten gelten?

Es empfiehlt sich, die Versicherungsunterlagen genau zu lesen. Bedenken Sie beim Festlegen des Versicherungszeitraums und der Summe auch, dass sich Kündigungs- und Räumungsverfahren sehr lange hinziehen können.

So gehen Sie vor

  1. Bedarfsanalyse
    Überlegen Sie, welchen Versicherungsschutz Sie brauchen und ob Sie eventuell bestehende Versicherungen um Mietausfallschutz erweitern und welchen Zeitraum Sie versichern möchten. An diesem Punkt sollten Sie auch überlegen, ob Sie eine Mietausfall­versicherung im Rahmen Ihrer Rechtsschutz­versicherung oder eine separate Mietnomaden­versicherung abschließen möchten
  2. Tarifvergleich
    Vergleichen Sie die verschiedenen infrage kommenden Tarife. Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch darauf, wann die Versicherer zahlen und welche Verpflichtungen Sie als Versicherungsnehmer haben.
  3. Vertragsschluss
    Beantragen Sie anschließend die passende Versicherung beziehungsweise die Erweiterung Ihrer bestehenden Versicherung. Bewahren Sie die Dokumente zu Ihrer neuen Versicherung gut auf.

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Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss der Mietausfall­versicherung unbedingt vermeiden.

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  • Bei den Versicherungs­bedingungen nicht genau hinschauen
    Lesen Sie die Versicherungsunterlagen sorgfältig und fragen Sie im Zweifelsfall nach.
  • Versicherungsschutz überschätzen
    Beachten Sie, dass die Versicherung erst dann leistet, wenn das Mietverhältnis nicht mehr besteht, und dass nur sechs bis zwölf Monatsmieten ersetzt werden.
  • Keine Risikominimierung
    Die Anbieter der Mietausfall­versicherung erwarten von ihren Kunden, dass diese die Risiken eines Mietausfalls minimieren und beispielsweise die Bonität neuer Mieter prüfen. Tun Sie das nicht, riskieren Sie, dass die Versicherung im Schadensfall nicht leistet.
  • Falsche Angaben beim Antrag
    Stellen Sie sicher, dass die Angaben, die Sie bei Vertragsschluss machen, vollständig und korrekt sind.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Mietausfall­versicherung und Mietnomaden­versicherung – was ist der Unterschied?

„Neben der Mietausfall­versicherung als Baustein der Rechtsschutz­versicherung gibt es auch eine Mietnomaden­versicherung. Diese sichert dasselbe Risiko ab, aber weist folgende wichtige Unterschiede zur Mietausfall­versicherung auf:

  • Neben den entgangenen Mieteinnahmen kann man auch die Kosten für die Beseitigung von Sachschäden infolge des Mietausfalls versichern.
  • Man kann sie unabhängig von einer Vermieter­rechtsschutz­versicherung abschließen, was zum Beispiel dann sinnvoll ist, wenn man bereits eine sehr günstige Rechtsschutz­versicherung hat und diese nicht wechseln möchte.
  • Eine Mietausfall­versicherung als Baustein der Rechtsschutz­versicherung kann nur für sämtliche Wohneinheiten abgeschlossen werden, die man besitzt. Bei der Mietnomaden­versicherung kann man entscheiden, welche Einheiten man versichern möchte und welche nicht.“

Mehr zur Mietnomaden­versicherung

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Berater

Experten-Tipp 2:
Bei diesen Schäden zahlt die Gebäude­versicherung

„Die Mietausfall- oder Mietnomaden­versicherung greift, wenn Mieter, die keine Miete zahlen, nach der Kündigung in der Wohnung bleiben. Aber Mietausfall ist auch aus anderen Gründen möglich: Was, wenn die Wohnung nicht wegen des Verhaltens des Mieters keine Mieteinnahmen generieren kann, sondern weil sie beschädigt wurde? In diesem Fall kann unter Umständen die Gebäude­versicherung helfen.

Eine Gebäude­versicherung bietet bereits im Basis-Tarif einen umfassenden Schutz. Abgesichert sind sämtliche Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser zustande gekommen sind. Eine Erweiterung um Mietausfall-Schäden ist in der Regel für wenige Euro pro Jahr zu haben. Sie ersetzt entgangene Mieteinnahmen inklusive der fortlaufenden Nebenkosten, wenn der Mietausfall auf Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen eines versicherten Schadens zurückzuführen ist.

Die Mietausfall­versicherung im Rahmen der Gebäude­versicherung gilt für privat genutzte Räume. Wer eine gewerbliche Nutzung einschließen möchte, kann seine Versicherung auch im Nachhinein dahingehend erweitern. In dem Zuge sollten Versicherungsnehmer gleich die gesamte Gebäude­versicherung auf Wirksamkeit überprüfen, damit der Versicherungsschutz in jedem Fall ausreicht.“

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Berater

Experten-Tipp 3:
Gewerblich genutzte Gebäude

Auch bei gewerblich genutzten Räumen kann ein Mietausfall entstehen. Wird das gewerblich genutzte und vermietete Gebäude durch einen versicherten Sachschaden so sehr beschädigt, dass die Räume vorläufig nicht mehr vermietet oder selbst genutzt werden können, springt die Mietausfall­versicherung als Teil der gewerblichen Gebäude­versicherung ein, wenn der Baustein in Mietausfall­versicherung Gewerbe enthalten ist.

Sie können auch als Vermieter von Gewerbeimmobilien eine Rechtsschutz­versicherung abschließen. Hier ist jedoch eine individuelle Risikoprüfung erforderlich.“

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Experten-Tipp 4:
Ist die Mietausfall­versicherung umlagefähig?

„Falls im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Kosten der Gebäude­versicherung auf den Mieter umgelegt werden können, gilt das auch für die Kosten eines Versicherungsbausteins, der Mietausfall absichert. Handelt es sich bei der Mietausfall­versicherung jedoch um eine separate Versicherung, kann sie nicht auf die Mieter umgelegt werden. Auch der Vermieter­rechtsschutz ist nicht umlagefähig.“

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Experten-Tipp 5:
Was können Vermieter bei Mietausfall tun?

„Zunächst sollte man das Gespräch mit den Mietern suchen, da es zahlreiche harmlose Gründe für einen Zahlungsverzug geben kann. Falls das nichts bringt, können Vermieter mit einem Mahnschreiben auf eine unverzügliche Zahlung pochen oder, bei regelmäßigem Zahlungsverzug, eine Abmahnung schreiben.

Zahlt der Mieter keine Miete, kann der Vermieter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen eine außerordentliche Kündigung wegen Mietausfall aussprechen. Eine formell korrekte Kündigung muss

  • als Brief zugestellt werden,
  • den Kündigungsgrund nennen,
  • sich an alle Mieter richten, falls es mehrere sind
  • von allen Vermietern unterschrieben sein, falls es mehrere sind.

Zieht der Mieter dann nicht binnen zwei Wochen aus, kann der Vermieter eine Räumungsklage eröffnen.“

Experten-Tipp 6:
Fristlose Kündigung: Wer haftet für den Mietausfall?

„Wer für den Mietausfall nach einer fristlosen Kündigung aufkommt – egal, ob die Kündigung nun vom Mieter oder vom Vermieter ausgesprochen wurde – lässt sich pauschal nicht beantworten. Hat der Vermieter beispielsweise wegen einer Vertrags­verletzung des Mieters gekündigt, so hat er Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung entstandenen finanziellen Schadens. Genau andersherum sieht es aus, wenn der Mieter wegen einer Vertrags­verletzung durch den Vermieter gekündigt hat. Erfolgt eine Vertragsaufhebung des Mietverhältnisses aufgrund Zahlungsverzug vonseiten des Mieters, ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet.“

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Experten-Tipp 7:
Darauf müssen Sie im Versicherungsfall achten

  • „Informieren Sie die Versicherung so schnell wie möglich. Machen Sie vollständige Angaben und halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit.
  • Verhindern Sie, dass weitere Schäden entstehen.
  • Halten Sie sich an die Anweisungen der Versicherung und beginnen Sie so schnell wie möglich mit der Renovierung.“
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Kostenfreier Tarifvergleich zur Vermieter­rechtsschutz­versicherung mit Mietausfallschutz

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Die häufigsten Fragen zur Mietausfall­versicherung

Was kostet eine Mietausfall­versicherung?

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Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Anzahl der Wohnungen
  • Selbst­beteiligung
  • Höhe der Jahresbruttomiete
  • Anzahl der maximal ersetzbaren Mieten

Wer zum Beispiel nur eine einzige Wohnung vermietet, kann für unter 20 Euro im Monat Rechtsschutzrisiken und sechs entgangene Monatsmieten absichern.

Was bedeutet Mietausfall­versicherung?

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Eine Mietausfall­versicherung zahlt, wenn einem Vermieter Mieten entgehen, wenn ein nicht zahlender Mieter die Wohnung nach der Kündigung nicht verlässt, sodass diese nicht weitervermietet werden kann. Mietausfälle können aber auch entstehen, weil Schäden am Gebäude eine Nutzung der Wohnung unmöglich machen. Dieses Risiko lässt sich über einen Baustein der Gebäude­versicherung versichern.

Was tun bei Mietausfall?

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Bei Mietausfall bietet sich zunächst das Gespräch mit dem entsprechenden Mieter an, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich, können Mahnungen und schließlich eine Kündigung ausgestellt werden. Es ist möglich, die entgangenen Mieteinnahmen, wenn der Mieter nach der Kündigung in der Wohnung bleibt, durch eine Versicherung abzusichern.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen der außerordentlichen Kündigung wegen Mietausfall?

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§ 542 BGB Ende des Mietverhältnisses

(1) Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
(2) Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit, sofern es nicht

  1. in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder
  2. verlängert wird.

§ 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(2) 1 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
[…]

  1. der Mieter
    a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. (Quelle: BGB)

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Katharina Burnus
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