Berufs­haftpflicht­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­haftpflicht­versicherung schützt Freiberufler und Gewerbetreibende vor finanziellen Risiken durch berufliche Fehler.
  • Für einige Berufe ist Vermögensschaden­haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, u. a. für Anwälte und Ingenieure.
  • Andere Berufsgruppen müssen sich zusätzlich gegen Personen- und Sachschäden absichern, wie Heilberufe und klassische Betriebe. Diese benötigen eine Betriebs­haftpflicht.
  • Die Berufs­haftpflicht­versicherung ist streng genommen kein eigenes Produkt, sondern kann beide Arten der Absicherung für eine gewerbliche Haftpflicht­versicherung meinen. Es ist wichtig, dass Sie wissen, welche Risiken Sie versichern möchten, um den richtigen Schutz abzuschließen.

Das erwartet Sie hier

Was eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist und welche Berufe welche Haftpflicht­versicherung abschließen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Berufs­­haftpflicht?
  2. Wer braucht eine Berufs­­haftpflicht?
  3. Was zahlt die Berufs­­haftpflicht?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (inkl. Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Berufs­­haftpflicht finden
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Icon Sicherheit

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung steht prinzipiell für eine gewerbliche Haftpflicht­versicherung, die finanzielle Schäden durch berufliche Fehler bei Dritten abdeckt. Ohne eine entsprechende Versicherung würden Sie in solchen Fällen mit Ihrem privaten Vermögen haften. Daher ist für einige Berufe eine solche Versicherung gesetzlich vorgeschrieben beziehungsweise wird von der jeweiligen Berufskammer verlangt.


Wie funktioniert die Berufs­haftpflicht­versicherung?

Wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit einen Fehler machen, der zu einem finanziellen Schaden bei einem Dritten, darunter Kunden, Kooperationspartner oder Patienten, greift die Berufs­haftpflicht­versicherung. Prinzipiell meint die „Berufs­haftpflicht­versicherung“ eine „Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung„, also eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von verursachten echten Vermögensschäden. In einigen Fällen benötigen bestimmte Berufsgruppen jedoch eine Betriebs­haftpflicht­versicherung, also eine Absicherung gegen Vermögens- und Personen- und Sachschäden.

Wer braucht sie?

Überblick: Wer braucht welche Versicherung?

Icon Gipsbein

Diese Berufe brauchen eine Betriebs­haftpflicht

Icon Euroscheine und Münzen

Diese Berufe brauchen eine Vermögensschaden­haftpflicht

Welche gewerbliche Haftpflicht­versicherung suchen Sie?

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Sonderinformationen für bestimmte Berufsgruppen

Wann und was genau zahlt eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Die wichtigsten Leistungen im Überblick

  • Absicherung reiner Vermögensschäden
  • Absicherung von Personen- und Sachschäden (bei Erweiterung als Büro-/Betriebs­haftpflicht)
  • Prüfen von Ansprüchen Dritter auf Rechtmäßigkeit
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter

Wer ist in der Berufs­haftpflicht versichert?

In der Berufs­haftpflicht­versicherung ist der Unternehmer versichert, einschließlich aller Angestellten, Praktikanten und Hilfskräfte, diese vorhanden sind. Bei Antragstellung ist daher darauf zu achten, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens in der Versicherungspolice eingeschlossen sind. Änderungen werden durch einen jährlichen Meldebogen abgefragt. Gegebenenfalls werden Beiträge erstattet oder nacherhoben.

Schadensbeispiele: In diesen Fällen springt die Berufs­haftpflicht­versicherung ein

  1. Arzt verschreibt falsche Dosis: Ein Elternpaar geht mit einem Kleinkind zum Kinderarzt, das nicht eindeutige Schmerzen in der Bauchgegend beschreibt. Der Arzt verschreibt dem Kind krampflösende Medikamente, wodurch die Entzündung des Blinddarms gelöst werden soll. Das Medikament war jedoch zu hoch dosiert und zu stark, sodass das Kind bleibende Schäden davonträgt. Die Familie fordert Schadenersatz wegen Falschbehandlung.
  2. Apotheker stellt falsche Rezeptur her: Ein Apotheker soll für einen Kunden eine Salbe gegen Juckreiz anmischen. Dabei dosiert er die Bestandteile falsch und die Salbe verschlimmert sogar die Symptome. Der Kunde muss sich einer mühsamen Behandlung seiner Hautekzeme unterziehen und ist einige Wochen arbeitsunfähig. Er fordert Schadenersatz von der Apotheke.
  3. Steuerberater versäumt Frist: Ein Steuerberater versäumt für einen Kunden die Frist zur Einreichung wichtiger Unterlagen. Dadurch entsteht dem Kunden ein empfindlicher finanzieller Schaden, in dessen Folge er den Steuerberater auf Schadenersatz verklagt.
  4. Grafikdesigner macht Schreibfehler: Ein Grafikbüro wird von einer Eventfirma damit beauftragt, Flyer und Broschüren für eine Veranstaltungsreihe zu entwerfen und zu drucken. Einem der Mitarbeiter unterläuft ein gravierender Schreibfehler in der Überschrift des Programmheftes. Da der Auftrag schnell bearbeitet werden muss, wird der Druck mit dem Fehler in Auftrag gegeben. Die Eventfirma fordert den erneuten Druck aller 20.000 Exemplare. Für die Kosten muss das Grafikbüro aufkommen.

Wann zahlt sie nicht?

Wann die Berufs­haftpflicht nicht zahlt

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • Berufsspezifische Ausschlüsse (z. B. spezielle Behandlungen beim Versicherungsschutz für Ärzte)

Was kostet eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

Für jedes Unternehmen individuell

Zu den genauen Kosten einer Berufs­haftpflicht­versicherung kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Die Kosten werden für jedes Unternehmen individuell ermittelt. Grundsätzlich kostet eine gute Berufs­haftpflicht­versicherung zwischen 160 und 1.200 Euro jährlich – je nach individuellem Risiko. Beim Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung ist es daher wichtig, das jeweilige Risiko realistisch einzuschätzen und damit die passende Deckungssumme zu ermitteln. Andernfalls ist der Unternehmer beziehungsweise das Unternehmen unterversichert.


Rechenbeispiel:
Freiberufliche Grafikdesignerin

TätigkeitGrafikdesignerin, freiberuflich
MitarbeiterKeine
Jahresumsatz100.000 €
Einschluss Betriebs­haftpflichtNein
Beitrag monatlich*18,74 €
Beitrag jährlich224,91 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

Rechenbeispiel:
Steuerberater mit Büro

TätigkeitSteuerberater, selbständig
RechtsformEinzelpraxis
TätigkeitsschwerpunktSteuererklärung, Buchprüfung
Jahresumsatz80.000 €
Mitarbeiter3
Beitrag monatlich*39,59 €
Beitrag jährlich475,10 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

Entscheidende Faktoren für die Kosten

  • Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit
  • Jahresumsatz
  • Betriebsgröße, Rechtsform, Anzahl Mitarbeiter
  • Höhe der gewünschten Deckungssumme und eventueller Selbst­beteiligung
  • Gewünschte Zusatzleistungen

Berufs­haftpflicht­versicherungen im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
AllianzAusreichendSehr gut73
HDIAusreichendSehr gut73
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VAusreichendGut55

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­­haftpflicht­­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man die richtige Berufs­haftpflicht aus?

Icon Blatt mit Lupe

Darauf sollten Sie bei einem Vergleich von Berufs­haftpflicht­versicherungen achten

  • Benötige ich mit meinen speziellen beruflichen Risiken eine Vermögensschaden- oder eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?
  • Ist die maximale Deckungssumme ausreichend hoch?
  • Sind alle wichtigen Leistungen inkludiert, die für meine berufliche Tätigkeit relevant sind?
  • Kann ich die Selbst­beteiligung im Schadensfall zahlen?
  • Gibt es Wartezeiten oder Fristen der rückwirkenden Deckung?
  • Gibt es Versicherer, die Tarife speziell für meine Branche anbieten?

So gelingt Ihnen der Tarifvergleich

Um bei der gewerblichen Haftpflicht­versicherung einen aussagekräftigen Vergleich durchführen zu können, ist es besonders wichtig, dass Sie möglichst genaue Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit machen. Dazu zählt beispielsweise auch, ob Sie mehrere verschiedene Tätigkeiten ausführen, Hausbesuche machen, mobil arbeiten oder Ihren festen Arbeitsplatz im Büro haben. Denn im Zweifel ist immer nur versichert, was Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

Das sind unsere Empfehlungen

Unsere Experten für die Berufs­haftpflicht­versicherung empfehlen die folgenden Anbieter. Welcher Anbieter mit welchem Tarif für Sie der beste ist, kommt jedoch stark auf Ihr individuelles Gewerbe an. Lassen Sie sich daher immer einen kostenfreien und persönlich Tarifvergleich von unseren Experten erstellen und anschließend umfassend beraten.

So gehen Sie beim Abschluss vor

  • Achten Sie darauf, das richtige Versicherungsprodukt auszuwählen, sonst sind Sie nicht korrekt versichert! Unsere Übersicht hilft Ihnen dabei.
  • Fassen Sie alle benötigten Eckdaten Ihres Unternehmens zusammen. Dazu gehören u. a.: Jahresumsatz, Lohn- und Gehaltskosten, Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl.
  • Überlegen Sie, wie hoch die Deckungssumme und ein möglicher Selbstbehalt sein soll.
  • Führen Sie einen Tarifvergleich durch – nutzen Sie dafür gern unseren Online-Rechner.
  • Lassen Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten individuell von unseren Experten beraten.

Mit uns die ideale gewerbliche Haftpflicht­versicherung finden

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Berufs­haftpflicht begehen sollten

lesen
  • DSGVO-Verstöße vernachlässigen: Wenn Sie aufgrund eines Beratungsfehlers gegen die DSGVO verstoßen, ist der eigene finanzielle Schaden nicht abgedeckt. Achten Sie darauf, dass auch solche Fälle im Versicherungsschutz enthalten sind.
  • Risikoänderungen nicht melden: Wenn sich der Tätigkeitsbereich des Unternehmens ändert, muss dies durch eine Vertragsänderung in der Versicherung aufgenommen werden. Andernfalls ist das neue Risiko nicht versichert.
  • Kosten nicht optimieren: Versicherer bieten oft Rabatte für längere Laufzeiten oder für neu gegründete Unternehmen. Eine Erhöhung des Selbstbehalts kann ebenfalls zu einer Vergünstigung führen.
  • Rückwirkende Deckung und Nachhaftung vernachlässigen: Es kann sinnvoll und nützlich sein, auch Schäden zu versichern, die entweder vor Beginn des Vertrages entstanden sind oder erst nach Ende des Vertrages gemeldet werden.
  • Unzureichender Versicherungsschutz im Ausland: Wenn Ihr Unternehmen auch im Ausland tätig ist, muss dies im Versicherungsantrag angegeben werden. Nicht alle Versicherer bieten eine weltweite Deckung überhaupt an.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Berufs­haftpflicht als Existenzabsicherung

„Wird durch ein Fristversäumnis eines Anwalts oder Steuerberaters oder durch die falsche Berechnung eines Architekten ein Schaden verursacht, ist der Verursacher zum Schadenersatz verpflichtet. Die Versicherung kommt für solche Schäden auf und stellt die versicherte Person von der Regulierung frei. Somit ist die Berufs­haftpflicht letztlich eine Existenzsicherung für Selbständige.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Spezielle Berufs­haftpflicht mit Schwerpunkt Sach- und Personenschäden

„Für viele Berufsgruppen ist vor allem eine Absicherung gegen Vermögensschäden wichtig. Es gibt jedoch auch Berufe, in denen das Risiko hoch ist, einen Sach- oder Personenschaden zu verursachen. Das gilt unter anderem für Physiotherapeuten, Psychologen und weitere Heilnebenberufe, aber auch zum Beispiel für Architekten mit eigenem Büro. Diese Berufsgruppen brauchen eine Berufs­haftpflicht­versicherung, welche an diese Situation angepasst ist und Sach- und Personenschäden versichert.

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Versicherungsschutz im Ausland

„Üblicherweise beschränkt sich in der Berufs­haftpflicht­versicherung die Haftung auf Schäden im Inland. Ist das Unternehmen auch im Ausland tätig, sollte dies im Antrag auf Versicherungsschutz angegeben werden, damit auch Schäden im Ausland versichert sind. Einige Versicherer bieten auch eine weltweite Deckung an.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 4:
Versicherungsschutz bei DSGVO-Verstößen

„Verstößt ein Kunde aufgrund eines Beratungsfehlers gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und muss ein Bußgeld bezahlen, wird dieses von der Berufs­haftpflicht­versicherung übernommen. Verstößt jedoch der Versicherungsnehmer selbst dagegen, ist der eigene finanzielle Schaden nicht im Versicherungsschutz enthalten.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 5:
So senken Sie die Kosten

„Oftmals vergeben Versicherungsgesellschaften einen Rabatt auf die Beiträge, wenn eine möglichst lange Laufzeit vereinbart wird oder das Unternehmen neu gegründet wurde. Eine Erhöhung des Selbstbehalts führt ebenfalls zu einer Vergünstigung. Die Höhe des Selbstbehalts sollte dabei angemessen gewählt werden, da dieser im Schadensfall selbst zu leisten ist.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Die häufigsten Fragen zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Was ist in der Berufs­haftpflicht versichert?

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Die Berufs­haftpflicht­versicherung bietet finanziellen Schutz für Schäden, die Dritten im Rahmen der beruflichen Arbeit entstehen können. Dazu zählen sowohl Sachschäden als auch Personenschäden sowie Vermögensschäden. In zahlreichen Berufsfeldern fungiert die Berufs­haftpflicht­versicherung allerdings als Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung. Sollen auch Sach- und Personenschäden versichert werden, dann kann die Büro- beziehungsweise Betriebs­haftpflicht­versicherung als Zusatzbaustein eingeschlossen werden.

Wer braucht eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

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Es gibt Berufsgruppen, die gesetzlich oder von ihrer Berufskammer verpflichtet sind, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Aber auch für die meisten anderen Selbständigen lohnt sich eine Berufs­haftpflicht, um sich vor Schadenersatzansprüchen Dritter zu sichern.

Welche Deckungssumme ist in der Berufs­haftpflicht sinnvoll?

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Eine Deckungs- beziehungsweise Versicherungssumme in Höhe von drei Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden gilt als empfohlen. Je nach beruflicher Tätigkeit und Betriebsgröße kann es jedoch auch sinnvoll sein, eine höhere Deckungssumme zu wählen.

Wie viel kostet eine Berufs­haftpflicht­versicherung?

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Zu den genauen Kosten einer Berufs­haftpflicht­versicherung lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen, da die Versicherungsbeiträge immer für jedes Unternehmen und seine Risiken individuell berechnet werden. Tendenziell kann man mit durchschnittlichen Kosten von ab 19 Euro im Monat rechnen. Um die Preise für Ihr Unternehmen bei unterschiedlichen Anbietern zu vergleichen, nutzen Sie gern unkompliziert und kostenfrei unseren Online-Rechner.

Benötigen Angestellte eine Berufs­haftpflicht?

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Angestellte Mitarbeiter benötigen keine Berufs­haftpflicht­versicherung. Diese richtet sich nur an selbständig Tätige. Als Angestellter, Werkstudent oder Praktikant ist man in der Versicherung des Arbeitgebers mitversichert. Diese leistet, wenn man als Angestellter einen Schaden bei einem Dritten verursacht. Auch angestellte Architekten, Ingenieure, Apotheker oder Anwälte sind über die Berufs­haftpflicht der Kanzlei, der Apotheke oder der Praxis versichert. Geht ein Angestellter jedoch eine selbständigen Nebentätigkeit nach, benötigt er für diese jedoch eine eigene Berufs­haftpflicht­versicherung.

Eine Ausnahme bilden hier Angestellte in einer sogenannten Organ- oder Leitungsfunktion wie beispielsweise Vorstände, Geschäftsführer oder Mitglieder des Aufsichtsrates. Da diese direkt in Haftung genommen werden können, ist für solche Angestellte eine D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) das Richtige.

Wann ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

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Der Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten einen körperlichen oder finanziellen Schaden zufügen können.

Was passiert, wenn sich im Unternehmen etwas ändert?

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Generell sind in der Berufs­haftpflicht­versicherung nur die Risiken versichert, die bei Vertragsabschluss auch tatsächlich festgelegt worden sind. Ändert oder erweitert sich das Risiko, beispielsweise weil der Tätigkeitsbereich des Unternehmens ausgebaut wird, muss dies durch eine Vertragsänderung in der Versicherung aufgenommen werden. Erst dann ist das neue Risiko versichert. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden sich jedoch in der Folge die Kosten der Versicherung erhöhen, denn: Je höher das Risiko, desto höher die Beiträge.

Was bedeutet „Vorsorge­versicherung“?

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Unternehmer sollten darauf achten, dass eine sogenannte Vorsorge­versicherung im Vertrag enthalten ist. Mittels einer Vorsorge­versicherung sind Risiken gedeckt, die im Laufe des Versicherungsjahres entstehen. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherung und die darin festgehaltenen Risiken sind zu empfehlen.

Gibt es bei der Berufs­haftpflicht­versicherung eine Wartezeit?

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Es gibt bei der Berufs­haftpflicht­versicherung keine Wartezeiten im klassischen Sinne, wie etwa bei der Rechtsschutz­versicherung. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Vertrag festgelegten Beginndatum, sofern der erste Versicherungsbeitrag gezahlt wurde.

Allerdings gibt es einige Fristen zu beachten, darunter für die rückwirkende Deckung, sprich für Schäden, die vor Vertragsabschluss entstanden sind, die jedoch erst danach entdeckt wurden, oder die Nachhaftung, also Schäden, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, aber erst nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs­haftpflicht und Betriebs­haftpflicht?

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Eine Versicherung, die vor allem Sach- und Personenschäden versichert, wird manchmal auch dann als Betriebs­haftpflicht bezeichnet, wenn es sich beim Versicherungsnehmer nicht um einen Betrieb im klassischen Sinne handelt. Der Begriff Berufs­haftpflicht beschreibt oft eine Vermögensschaden­haftpflicht, aber diese kann um den Baustein Betriebs­haftpflicht beziehungsweise Büro­haftpflicht erweitert werden. Da die Begriffe nicht immer einheitlich verwendet werden, sollten Sie genau hinsehen, welche Risiken versichert sind.

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Katharina Burnus
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