Mähdrescher- und Traktor­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2023)

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Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird ein Traktor außerhalb des Privatgeländes gefahren, muss es versichert werden.
  • Das gilt auch für andere landwirtschaftlichen Zugmaschinen, wie etwa Mähdrescher.
  • Der Versicherungsschutz besteht wie die private Kfz-Versicherung aus Haftpflicht- und Kasko­versicherung.
  • Ihren Traktor können Sie bereits ab 11 € im Monat versichern.

Das erwartet Sie hier

Was kostet die ideale Traktoren­versicherung, was sollte sie leisten und wann landwirtschaftliche Zugmaschinen überhaupt versichert werden müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Die richtige Traktoren­­versicherung finden
  2. Kosten und Kostenfaktoren
  3. Leistungen der Traktoren­­versicherung
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Traktoren­­versicherungen vergleichen

Wie finde ich die richtige Traktoren­versicherung?

Eine Traktor­versicherung ist vergleichbar mit einer klassischen Kfz-Versicherung. Die Versicherung springt also bei Schäden am eigenen Fahrzeug ein und sichert als Haftpflicht­versicherung zugleich Sach- und Personenschäden an Dritten ab. Gerade bei hohen Schadenfreiheitsklassen unterscheiden sich die Tarife bei der Traktor­versicherung recht deutlich.

Landwirtschaftliche Betriebe jeder Größe benötigen hier die passende Absicherung – und diese sollte genau auf das Fahrzeug, den Fuhrpark und letztendlich auch auf den landwirtschaftlichen Betrieb angepasst sein. Es muss jedoch nicht jede landwirtschaftliche Zugmaschine versichert werden.


Wann muss ich meine Zugmaschinen versichern und wann nicht?

Eine Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen muss grundsätzlich nur abgeschlossen werden, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen bewegt wird:

Landwirtschaftliche Zugmaschine versichern, wenn …

  • auf öffentlichen Wegen gefahren wird
  • Fahrzeug zulassungspflichtig ist

Landwirtschaftliche Zugmaschine nicht versichern, wenn …

  • ausschließlich auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebs gefahren wird
  • Fahrzeug nicht zulassungspflichtig ist

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit unter 20 km/h sind nicht zulassungs- und auch nicht ­versicherungspflichtig. Beträgt die Geschwindigkeit mehr als 20 km/h, dann muss ein amtliches Kennzeichen erteilt und eine Kfz-Haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden. Zulassungspflichtig sind die Maschinen aber immer noch nicht.

Anhänger

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Anhänger sind in der Landwirtschaft oft weder zulassungs- noch ­versicherungspflichtig. Werden sie hinter Zugmaschinen gefahren, dann darf die Kombination aus Zugmaschine und Anhänger nur max. 25 km/h fahren (inkl. Geschwindigkeitsschild am Fahrzeug). Schneller darf die Kombination nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Für Lohnunternehmen gilt eine Zulassungspflicht für Anhänger bereits ab 6 km/h.

Zulassungsfreie Maschinen richtig versichern

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Zulassungsfreie Fahrzeuge und Maschinen können Sie beispielsweise über die Geschäftsinhalts­versicherung absichern. Achten Sie darauf, dass diese Fahrzeuge im Versicherungsschutz enthalten sind. Gegebenenfalls können Sie Ihre bestehende Inhalts­versicherung erweitern – eventuell sind die Fahrzeuge auch schon mitversichert.

Experten-Tipp:

„Landwirtschaftliche Zugmaschinen können Sie auch in eine Flotten­versicherung einschließen. Damit kommen Sie meist günstiger weg, als wenn Sie jedes Fahrzeug einzeln versichern. Außerdem haben Sie so einen besseren Überblick und die Handhabung der Versicherungspolice ist um einiges leichter. Wichtig ist nur, dass Sie mindestens 3 ziehende Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark haben. Dann können alle Fahrzeuge des landwirtschaftlichen Betriebs in einer Kfz-Flotten­versicherung versichert werden.“

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Martin Hacker
Berater

Was gilt als landwirtschaftliche Zugmaschine?

  • Traktoren
  • Mähdrescher
  • Schlepper
  • Anbauten wie Mulcher und Pflug

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Was kostet die Absicherung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen?

Für einen leistungsschwächeren Traktor mit einer Leistung von unter 41 kW kostet eine Absicherung 10,42 Euro im Monat. Die Kosten variieren jedoch je nach dem konkreten Fall: Für leistungsstärkere Traktoren können Sie mit Kosten von rund 50 Euro im Monat rechnen. Darüber hinaus entscheiden weitere verschiedene Faktoren über die Höhe der Versicherungsprämie. Besonders die Wagniskennziffer spielt eine große Rolle.


Diese 6 Faktoren bestimmen die Kosten

  • Art und Baujahr der Zugmaschine
  • Kraftleistung
  • Wagniskennziffer
  • Einsatzort und -gebiet
  • Häufigkeit des Einsatzes für den Betrieb
  • Zusätzliche Anbauten

Experten-Tipp:

„Die Kosten für die Versicherung landwirtschaftlicher Zugmaschinen sind vergleichsweise günstig, da Versicherer eine klare Vorstellung vom Einsatz der Fahrzeuge haben und damit das Risiko konkret einschätzen können. Sollen Sie Ihre Fahrzeuge auch außerhalb der Landwirtschaft nutzen, dann geben Sie dies unbedingt an – ansonsten besteht für diese Tätigkeiten kein Versicherungsschutz. Die meisten Versicherer zeigen sich hier offen und erweitern die Deckung problemlos gegen eine überschaubare Mehrprämie.“

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Martin Hacker
Berater

Welche Wagniskennziffer und welches Kennzeichen hat meine Zugmaschine?

Im Gegensatz zu Kfz, bei denen der Typ-Schlüssel eine große Rolle spielt, wird bei Lkw und Zugmaschinen nach Wagniskennziffern (WKZ) unterteilt:

  • WKZ 451 und 454 stehen für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem grünem Kennzeichen
  • WKZ 452 stehen für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem schwarzen Kennzeichen

Grünes und schwarzes Kennzeichen

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Die Unterscheidung von Traktoren und Co. in grünes und schwarzes Kennzeichen bezieht sich ausschließlich auf die Besteuerung. Zugmaschinen mit grünem Kennzeichen gelten als steuerbefreit. Um ein solches zu erhalten, darf das Fahrzeug tatsächlich und ausschließlich zu Zwecken des landwirtschaftlichen Betriebs genutzt werden. Nutzen Sie das Fahrzeug nebenher auch für private Zwecke, dann bekommt es ein schwarzes Kennzeichen.

Die Beantragung auf ein grünes Kennzeichen erfolgt einmalig. Mehr Informationen dazu und zum Antrag bekommen Sie hier.

10 Schadenfreiheitsklassen für landwirtschaftliche Zugmaschinen

Bei Traktor­versicherungen und weiteren Versicherungen für landwirtschaftliche Zugmaschinen gibt es lediglich 10 Schadenfreiheitsklassen (bei klassischen Kfz-Versicherungen gibt es mehr als 26 Klassen). Gleiches gilt für vergleichbare Policen wie z. B. die Lkw-Versicherung.

Rabatte von bis zu 55 Prozent möglich

Bei der Teilkasko­versicherung sind Rabatte von bis zu 40 Prozent möglich, bei der Vollkasko­versicherung sogar bis zu 55 Prozent (jeweils bei Schadensfreiheitsklasse 10). Wie hoch die Nachlässe tatsächlich ausfallen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Ein Tarifvergleich lohnt sich.

Was kostet Sie eine Traktoren­versicherung?

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Leistungen der Traktoren­versicherung

Grundsätzlich gleicht sich die Traktoren­versicherung in ihren Leistungen der privaten Kfz-Versicherung: Sie haben also die Leistungen der Kfz-Haftpflicht­versicherung sowie der Kasko­versicherung, die Ihnen auch von der Absicherung Ihres Autos bekannt sind. Auch die Absicherung innerhalb einer Flotten­versicherung bietet diesen Leistungsumfang.

Mehr zur Kfz-Flotten­versicherung für die Landwirtschaft


Was leistet die Kasko­versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen?

Eine Teilkasko­versicherung leistet bei:

  • Diebstahl
  • Brandschäden
  • Naturschäden
  • Schäden nach Zusammenstößen mit Tieren

Letzteres kann u. a. für den Betrieb von Erntemaschinen wichtig sein, da Tiere auf Wiesen und Getreidefeldern mitunter übersehen werden. Und unter Umständen kommt nicht nur das Tier, sondern auch die Maschine zu Schaden.

Die Vollkasko­versicherung zahlt:

  • bei den gleichen Gefahren wie die Teilkasko
  • bei selbst verursachten Schäden
  • Schäden durch Vandalismus und Diebstahl

Vollkasko- oder Teilkasko­versicherung?

Ob eine Teil- oder eine Vollkasko­versicherung sinnvoll ist, kann anhand von 3 Fragen geklärt werden:

  1. Wie alt ist das Fahrzeug bzw. welchen Wert hat das Fahrzeug aktuell?
  2. Wurde das Auto finanziert?
  3. Könnte bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl das Fahrzeug aus eigenen Mitteln ersetzt werden?

Bei einem alten Fahrzeug

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Bei einem alten Fahrzeug lohnt sich eine Vollkasko­versicherung in der Regel nicht – der Austausch z. B. eines verbeulten Karosserieteils macht oft nur wenig Sinn. Eine Teilkasko­versicherung ist hier in der Regel empfehlenswerter.

Bei einem finanzierten Fahrzeug

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Bei finanzierten Fahrzeugen hat der Versicherungsnehmer im Schadensfall zwei finanzielle Posten jeden Monat zu bestreiten:

  • den des Fahrzeugs (die Raten für den Fahrzeugkredit)
  • den des Schadens (wenn dieser nicht direkt aus eigener Tasche beglichen werden konnte).

Unter Umständen ist diese zusätzliche Belastung für den Fahrzeughalter zu hoch – es empfiehlt sich eine Vollkasko­versicherung. Bei geleasten Fahrzeugen wird die Vollkasko­versicherung oft vom Leasinggeber vorgeschrieben.

Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen

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Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um bei einem Verlust (Totalschaden oder Diebstahl) das Fahrzeug zu ersetzen, empfiehlt sich ebenfalls eine Vollkasko­versicherung. Andernfalls muss der Fahrzeughalter zusätzlich zum neuen Fahrzeug-Kredit auch den bereits laufenden bedienen.

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Aktuelle Testberichte zur Traktoren­versicherung

Zur Kfz-Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen gibt es derzeit keine unabhängigen Testberichte. Da der Versicherungsbedarf von Landwirten so speziell ist, empfiehlt es sich an dieser Stelle, weniger auf Testberichte von Analyseinstituten zu setzen sondern vielmehr auf die individuelle Beratung und das Finden von passenden Versicherungs­lösungen mithilfe eines Experten. Nutzen Sie gern unseren kostenfreien Online-Rechner auf dieser Seite und vergleichen Sie direkt passende Tarife miteinander.

Möchten Sie dennoch zur Orientierung eine unabhängige Einschätzung von Anbietern für landwirtschaftliche Versicherungen erhalten, dann finden Sie dies hier:

Agrar­versicherungen: Aktuelle Testberichte

Tipps und Vergleich zur Traktoren­versicherung

Für den Abschluss einer Traktoren­versicherung bzw. Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen sollten Sie vorab folgende Fragen klären:

  • Möchte ich es einzeln versichern oder innerhalb einer Kfz-Flotten­versicherung?
  • Möchte ich eine Teilkasko- oder Vollkasko­versicherung abschließen?
  • Welche Wagniskennziffer und welches Kennzeichen hat meine Zugmaschine?
  • Nutze ich die Zugmaschine auch außerhalb der landwirtschaftlichen Tätigkeit

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Katharina Burnus
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