Traktor- und Mähdrescher-Versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wird ein Traktor außerhalb des Privatgeländes gefahren, muss es versichert werden.
  • Das gilt auch für andere landwirtschaftlichen Zugmaschinen, wie etwa Mähdrescher.
  • Der Versicherungsschutz besteht wie die private Kfz-Versicherung aus Haftpflicht- und Kasko­versicherung.
  • Ihren Traktor können Sie bereits ab 6 € im Monat versichern.
  • Haben Sie mehrere landwirtschaftliche Fahrzeuge in Ihrem Betrieb, empfehlen wir die Absicherung über eine Kfz-Flotten­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Was ist eine Traktoren­versicherung, was sollte sie leisten und wann landwirtschaftliche Zugmaschinen überhaupt versichert werden müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Traktor­­versicherung?
  2. Wer muss sich versichern?
  3. Wann und was zahlt sie?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (inkl. Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Richtigen Versicherungsschutz finden
  8. Tipps unserer Experten

Was ist eine Traktor­versicherung?

Eine Traktor­versicherung ist eine spezielle Art der Kfz-Versicherung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Damit sind also nicht nur Traktoren gemeint, sondern auch Mähdrescher und andere Zugmaschinen, die im landwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden.

Icon Traktor

Sie dient zum einen dem Schutz des Traktors oder des Fahrzeugs selbst, beispielsweise vor Schäden durch Unfälle, Brand oder Diebstahl. Zum anderen deckt sie Haftpflichtansprüche ab, falls Schäden bei Dritten verursacht werden, sei es durch direkten Kontakt oder durch herabfallende Ladung.

Wie funktioniert die Traktor­versicherung?

Tritt ein versicherter Schaden ein, müssen Sie diesen beim Versicherer umgehend melden. Die Versicherung prüft daraufhin den Schaden und wird unter Umständen auch einen Gutachter einschalten. Gibt es sich eine Schadensersatzforderung von Dritten, wird diese auf Berechtigung geprüft. Anschließend wird der Schaden reguliert: Die Versicherung kommt entweder für Reparatur- oder Neuanschaffungskosten auf, wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab oder begleicht berechtigte Forderungen.

Wer braucht eine Traktor- bzw. Mähdrescher­versicherung?

Landwirtschaftliche Betriebe jeder Größe benötigen hier die passende Absicherung – und diese sollte genau auf das Fahrzeug, den Fuhrpark und letztlich auch auf den landwirtschaftlichen Betrieb angepasst sein. Es muss jedoch nicht jede landwirtschaftliche Zugmaschine versichert werden.

Wann muss ich meine Zugmaschinen versichern und wann nicht?

Icon Straße

Wann Sie eine Versicherung brauchen

  • Das Fahrzeug wird auf öffentlichen Wegen gefahren
  • Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig
Icon Farm Bauernhof

Wann Sie keine Versicherung brauchen

  • Das Fahrzeug wird ausschließlich auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebs gefahren
  • Das Fahrzeug ist nicht zulassungspflichtig

Was gilt als landwirtschaftliche Zugmaschine?

  • Traktoren
  • Mähdrescher
  • Schlepper
  • Anbauten wie Mulcher und Pflug

Tipp: Haben Sie mehrere ­versicherungspflichtige landwirtschaftliche Zugmaschinen, dann empfehlen wir die Absicherung über eine Kfz-Flotten­versicherung. Die Traktor­versicherung ist für Sie die bessere Wahl, wenn Sie nur ein oder zwei Fahrzeuge versichern möchten. Mehr dazu in unseren Experten-Tipps.


Diese Vorteile bietet eine Traktor­versicherung

  • Finanzieller Schutz vor hohen Anschaffungs- und Reparaturkosten
  • Abdeckung von Haftpflichtansprüchen, wenn Schäden bei Dritten verursacht werden
  • Sicherheit für den landwirtschaftlichen Betrieb im Falle eines Schadens, da Ausfallzeiten minimiert und hohe Schadenskosten gesenkt werden

Wann und was genau zahlt die Traktor­versicherung?

Icon Auto mit Schlüssel

Grundsätzlich gleicht sich die Traktoren­versicherung in ihren Leistungen der privaten Kfz-Versicherung: Sie haben also die Leistungen der Kfz-Haftpflicht­versicherung sowie der Kasko­versicherung, die Ihnen auch von der Absicherung Ihres Autos bekannt sind.


Wichtige Leistungen einer Traktor­versicherung

  • Kfz-Haftpflicht­versicherung
    Schützt vor finanziellen Ansprüchen Dritter, die aufgrund von Schäden entstehen, die durch den Traktor verursacht wurden. Dies umfasst Personenschäden, Sachschäden und möglicherweise auch Vermögensschäden.
  • Teilkasko­versicherung
    Deckt Schäden am eigenen Traktor, die durch bestimmte Risiken wie Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel oder Schäden nach Zusammenstößen mit Tieren entstehen.
  • Vollkasko­versicherung
    Gleiche Leistungen wie die Teilkasko­versicherung, zusätzlich Deckung für selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Traktor sowie bei Vandalismus.
  • Mit­versicherung von Anhängern und landwirtschaftliche Geräten
    In einigen Tarifen können diese in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Dies ist besonders wichtig, da diese Geräte oft einen hohen Wert haben.
  • Bergungs- und Pannenhilfe
    Einige Versicherer bieten Unterstützung im Falle einer Panne oder eines Unfalls, einschließlich der Bergung des Traktors und der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.

Wann zahlt sie nicht?

Wann die Traktor­versicherung nicht zahlt

  • Vorsatz
    Schäden, die absichtlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit dem Betrieb verbundenen Person verursacht werden.
  • Fahrlässigkeit
    Grobe Fahrlässigkeit, wie beispielsweise das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss.
  • Nicht genehmigte Verwendungen
    Die Nutzung des Traktors für nicht genehmigte oder nicht versicherte Aktivitäten, wie beispielsweise Rennen oder kommerzielle Transporte außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs.
  • Wartungs- und Betriebsmängel
    Schäden, die auf mangelnde Wartung oder Betriebsmängel zurückzuführen sind.
  • Unzureichende Sicherheits­maßnahmen
    Wenn der Schaden durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen, wie beispielsweise das Unterlassen des Abschließens oder die unzureichende Sicherung des Traktors, entstanden ist.
  • Krieg, Kernenergie und Naturkatastrophen
    Schäden durch Kriegsereignisse, Kernenergie oder bestimmte Naturkatastrophen wie Erdbeben.

Was kostet die Absicherung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen?

Für einen leistungsschwächeren Traktor mit einer Leistung von unter 41 kW kostet eine Absicherung ab 6 Euro im Monat. Die Kosten variieren jedoch je nach dem konkreten Fall: Für leistungsstärkere Traktoren können Sie mit Kosten von rund 50 Euro im Monat rechnen.


Kostenbeispiel: Traktor mit grünem Kennzeichen

Fahrzeugleistung39 kW
SF-Klasse10
LeistungsumfangHaftpflicht, Teilkasko
Selbst­beteiligung150 €
Beitrag jährlich74,65 €
Beitrag monatlich*6,22 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag. Beachten Sie, dass Sie bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

Diese 6 Faktoren bestimmen die Kosten

  • Art und Baujahr der Zugmaschine
  • Kraftleistung
  • Wagniskennziffer
  • Einsatzort und -gebiet
  • Häufigkeit des Einsatzes für den Betrieb
  • Zusätzliche Anbauten

Was kostet Sie eine Traktoren­versicherung?

Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Traktor­versicherungen im Test

Icon Stern

Keine spezifischen Testergebnisse

Zur Kfz-Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen gibt es derzeit keine unabhängigen Testberichte. Möchten Sie dennoch zur Orientierung eine unabhängige Einschätzung von Anbietern für landwirtschaftliche Versicherungen erhalten, dann finden Sie dies beispielsweise hier:


Da der Versicherungsbedarf von Landwirten so speziell ist, empfiehlt es sich an dieser Stelle, weniger auf Testberichte von Analyseinstituten zu setzen, sondern vielmehr auf die individuelle Beratung und das Finden von passenden Versicherungs­lösungen mithilfe eines Experten. Nutzen Sie gern unseren kostenfreien Online-Rechner und vergleichen Sie direkt passende Tarife miteinander.

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So finden Sie die richtige Traktor­versicherung für Ihre Zugmaschinen

Darauf sollten Sie achten

Für den Abschluss einer Traktoren­versicherung bzw. Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen sollten Sie vorab folgende Fragen klären:

Icon Blatt mit Lupe

Diese Fehler sollten Sie beim Abschluss einer Traktor­versicherung unbedingt vermeiden

lesen
  • Unzureichende Bedarfsanalyse
    Vernachlässigen Sie nicht, Ihren individuellen Versicherungsbedarf genau zu ermitteln und erst einmal herauszufinden, ob Sie Ihre landwirtschaftliche Zugmaschine überhaupt versichern müssen.
  • Fehlende Vergleiche von Anbietern und Tarifen
    Vermeiden Sie es, sich vorschnell für einen Tarif zu entscheiden, ohne verschiedene Angebote zu vergleichen. Die Tarife unterscheiden sich dabei nicht nur im Preis, sondern auch im Leistungsumfang und dem Kundenservice.
  • Nichtbeachtung oder falsche Einschätzung der Schadenfreiheitsklasse
    Die SF-Klasse beeinflusst maßgeblich die Höhe der Versicherungsbeiträge. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Schadenfreiheitsklasse korrekt berücksichtigt wird, um von möglichen Rabatten zu profitieren.

So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Bedarfsanalyse
    Ermitteln Sie zuerst Ihren individuellen Versicherungsbedarf. Berücksichtigen Sie dabei den Wert Ihres Traktors, die Art der Nutzung, das Risiko für Unfälle oder Diebstahl und eventuelle besondere Risiken in Ihrer Region.
  2. Fahrzeugdaten bereithalten
    Halten Sie alle notwendigen Unterlagen und Fahrzeugdaten bereit. Dazu gehören zum Beispiel Kennzeichen, Modell, Datum der Erstzulassung, Schadenfreiheitsklasse usw.
  3. Anbieter und Tarife vergleichen
    Nutzen Sie unseren kostenfreien Online-Rechner, um die Tarife von verschiedenen Angeboten auf Basis Ihrer individuellen Angaben und Wünsche zu vergleichen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auf den Leistungsumfang, etwa die Höhe der Deckungssumme, Leistungsausschlüsse und Selbst­beteiligungen. Schauen Sie auch auf Sonderleistungen wie Pannenhilfe oder Bergungskosten.
  4. Von Experten beraten lassen
    Lassen Sie sich im Anschluss von unseren mehrfach ausgezeichneten Fachberatern persönlich und individuell beraten. Gemeinsam finden wir den idealen Tarif für Ihre Fahrzeuge.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Traktor­versicherungen relativ günstig

„Die Kosten für die Versicherung landwirtschaftlicher Zugmaschinen sind vergleichsweise günstig, da Versicherer eine klare Vorstellung vom Einsatz der Fahrzeuge haben und damit das Risiko konkret einschätzen können. Sollen Sie Ihre Fahrzeuge auch außerhalb der Landwirtschaft nutzen, dann geben Sie dies unbedingt an – ansonsten besteht für diese Tätigkeiten kein Versicherungsschutz. Die meisten Versicherer zeigen sich hier offen und erweitern die Deckung problemlos gegen eine überschaubare Mehrprämie.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Rabatte von bis zu 55 Prozent möglich

„Bei der Teilkasko­versicherung sind Rabatte von bis zu 40 Prozent möglich, bei der Vollkasko­versicherung sogar bis zu 55 Prozent (jeweils bei Schadensfreiheitsklasse 10). Wie hoch die Nachlässe tatsächlich ausfallen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Daher lohnt sich ein Tarifvergleich.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Nur 10 Schadenfreiheitsklassen für landwirtschaftliche Zugmaschinen

„Bei Traktor­versicherungen und weiteren Versicherungen für landwirtschaftliche Zugmaschinen gibt es lediglich 10 Schadenfreiheitsklassen (bei klassischen Kfz-Versicherungen gibt es mehr als 26 Klassen). Gleiches gilt für vergleichbare Versicherungen, wie zum Beispiel die Lkw-Versicherung.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 4:
Wo finde ich die Wagniskennziffer meiner Zugmaschine?

„Im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen, bei denen der Typ-Schlüssel eine große Rolle spielt, wird bei Lkw und Zugmaschinen nach Wagniskennziffern (WKZ) unterteilt:

  • WKZ 451 und 454 stehen für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem grünen Kennzeichen
  • WKZ 452 stehen für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem schwarzen Kennzeichen.“
Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 5:
Was bedeutet grünes und schwarzes Kennzeichen?

„Die Unterscheidung von Traktoren und Co. in grünes und schwarzes Kennzeichen bezieht sich ausschließlich auf die Besteuerung. Zugmaschinen mit grünem Kennzeichen gelten als steuerbefreit. Um ein solches zu erhalten, darf das Fahrzeug tatsächlich und ausschließlich zu Zwecken des landwirtschaftlichen Betriebs genutzt werden. Nutzen Sie das Fahrzeug nebenher auch für private Zwecke, dann bekommt es ein schwarzes Kennzeichen. Die Beantragung auf ein grünes Kennzeichen erfolgt einmalig. Mehr Informationen dazu und zum Antrag bekommen Sie hier.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 6:
Vollkasko- oder Teilkasko­versicherung?

„Ob eine Teil- oder eine Vollkasko­versicherung sinnvoll ist, kann anhand von drei Fragen geklärt werden:

  1. Wie alt ist das Fahrzeug bzw. welchen Wert hat das Fahrzeug aktuell?
  2. Wurde das Auto finanziert?
  3. Könnte bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl das Fahrzeug aus eigenen Mitteln ersetzt werden?

Bei einem alten Fahrzeug lohnt sich eine Vollkasko­versicherung in der Regel nicht – der Austausch zum Beispiel eines verbeulten Karosserieteils macht oft nur wenig Sinn. Eine Teilkasko­versicherung ist hier in der Regel empfehlenswerter. Bei finanzierten Fahrzeugen sind die regulären finanziellen Posten eventuell bereits hoch genug, sodass sich eine Vollkasko­versicherung empfiehlt. Bei geleasten Fahrzeugen wird die Vollkasko­versicherung oft vom Leasinggeber vorgeschrieben.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 7:
Diese landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind zulassungsfrei

„Prinzipiell müssen nur zulassungspflichtige Fahrzeuge, die außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes gefahren werden, versichert werden. Die folgenden Fahrzeugarten sind in der Regel nicht zulassungspflichtig:

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit unter 20 km/h. Liegt die Geschwindigkeit darüber, muss ein amtliches Kennzeichen erteilt und eine Kfz-Haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden. Zulassungspflichtig sind die Maschinen aber immer noch nicht.
  • Anhänger. Werden sie hinter Zugmaschinen gefahren, dann darf die Kombination aus Zugmaschine und Anhänger nur max. 25 km/h fahren (inkl. Geschwindigkeitsschild am Fahrzeug). Schneller darf die Kombination nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Für Lohnunternehmen gilt eine Zulassungspflicht für Anhänger bereits ab 6 km/h.
Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 8:
Zulassungsfreie Maschinen richtig versichern

„Zulassungsfreie Fahrzeuge und Maschinen können Sie beispielsweise über die Geschäftsinhalts­versicherung absichern. Achten Sie darauf, dass diese Fahrzeuge im Versicherungsschutz enthalten sind. Gegebenenfalls können Sie Ihre bestehende Inhalts­versicherung erweitern – eventuell sind die Fahrzeuge auch schon mitversichert.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 9:
Mehrere landwirtschaftliche Fahrzeuge richtig versichern

„Landwirtschaftliche Zugmaschinen können Sie auch in eine Flotten­versicherung einschließen. Damit kommen Sie meist günstiger weg, als wenn Sie jedes Fahrzeug einzeln versichern. Außerdem haben Sie so einen besseren Überblick und die Handhabung der Versicherungspolice ist um einiges leichter. Wichtig ist nur, dass Sie mindestens drei ziehende Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark haben. Dann können alle Fahrzeuge des landwirtschaftlichen Betriebs in einer Kfz-Flotten­versicherung versichert werden.“

Foto von Martin Hacker
Berater

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Katharina Burnus
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