Berufs­unfähigkeits­versicherung für Lehrer Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Lehrer haben ein erhöhtes Risiko, berufsunfähig zu werden – eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung (BU) beziehungsweise Dienstunfähigkeits­versicherung ist daher sinnvoll.
  • Verbeamtete Lehrer erhalten erst nach fünf Jahren Verbeamtung ein Ruhegehalt. Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung gilt dagegen sofort und ist daher besonders für junge Beamte wichtig.
  • Beim Versicherungsvergleich sollten Sie nicht nur auf die Kosten achten, sondern auch auf die exakten Regelungen zu Dienstunfähigkeit, Teilzeit und Verweisung auf andere Berufe.
  • Eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung können Lehrer bereits ab 40 € im Monat abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was Lehrer über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen müssen, warum sie für Angestellte und Beamte wichtig ist, und bei welchen Bedingungen Sie ganz genau hinsehen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das müssen Lehrer über die BU wissen
  2. Wer braucht sie?
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Versicherung finden
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Das müssen Lehrer über die Berufs­unfähigkeits­versicherung wissen

Wie funktioniert sie?

Lehrer können sich mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung für den Fall absichern, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht länger als Lehrer arbeiten können. Tritt eine Berufs­unfähigkeit beziehungsweise Dienstunfähigkeit ein, springt die Versicherung ein und zahlt eine monatliche Berufs­unfähigkeitsrente. Diese gleicht das entgangene Einkommen teilweise aus und ermöglicht es den ehemaligen Lehrkräften, ihren Lebensstandard zu halten.

Versichert ist nicht Ihre Fähigkeit, überhaupt einer Erwerbsarbeit nachzugehen, sondern Ihr zuletzt ausgeübter Beruf.

Berufs­unfähigkeits­versicherung oder Dienstunfähigkeits­versicherung?

Viele Lehrkräfte sind verbeamtet oder streben eine Verbeamtung an. Daher ist oft von einer Dienstunfähigkeits­versicherung die Rede, wenn es um eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Lehrer geht. Eine Dienstunfähigkeits­versicherung beziehungsweise eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit einer echten Dienstunfähigkeits­klausel hat die Besonderheit, dass die Versicherung die Berufs­unfähigkeitsrente zahlt, sobald Beamte in den Ruhestand versetzt oder für dienstunfähig erklärt werden. Wer aktuell angestellt ist oder noch studiert, kann eine Versicherung abschließen, die zunächst wie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung funktioniert, aber dann nach der Verbeamtung wie eine Dienstunfähigkeits­versicherung.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen kostengünstige und leistungsstarke Berufs­unfähigkeits­versicherungen anbieten:

  • Super flexibel und hohe Leistung im Krankheits­fall
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen
  • Besonders günstige Einstiegsbeiträge für junge Leute

Warum brauchen gerade Lehrer eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Wie häufig ist Berufs­unfähigkeit bei Lehrern?

Jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig und Lehrerinnen und Lehrer haben hierfür ein besonders hohes Risiko. Dies liegt an den besonders hohen Belastungen, denen Lehrer in ihrem Beruf ausgesetzt sind, wie Stress, Lärm und einem hohen Maß an Verantwortung. Sie gehören zu den wichtigsten Gründen, warum es zur Berufs­unfähigkeit als Lehrer kommt.

Laut (mittlerweile jedoch älteren) statistischen Erhebungen sind verbeamtete Lehrkräfte häufiger von vorzeitiger Dienstunfähigkeit betroffen als Beamte in anderen Berufen im öffentlichen Dienst. 2011 wurden 19 Prozent der Lehrkräfte frühzeitig pensioniert und nur 37 Prozent arbeiteten bis zur Regelaltersgrenze. Der häufigste Grund für Frühpensionierungen waren psychische und psychosomatische Erkrankungen. Allerdings zeichnete sich in dem untersuchten Zeitraum auch eine positive Tendenz ab (Quelle: aerzteblatt.de).

Absicherung psychischer Erkrankungen ist wichtig

Psychische Krankheiten wie Burnout sind, wie Sie dem Diagramm entnehmen können, auch auf die Gesamtbevölkerung bezogen ein wichtiges Risiko. Darum sollten sich Lehrer ebenso wie andere Berufstätige um eine private Absicherung gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft kümmern, die auch bei Berufs­unfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen leistet.


Reicht die gesetzliche Absicherung?

Absicherung für Beamte

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt, wenn sie ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können und vorzeitig aus dem Dienst entlassen werden. Die Höhe des Ruhegehalts hängt von ihrem letzten Nettogehalt und von der Anzahl der Berufsjahre ab. Es beträgt maximal 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Aber nur, wer bereits auf eine lange Laufbahn zurückblicken kann, erhält diesen Höchstsatz.

Wer erst kurz im Berufsleben steht, erhält einen wesentlich geringeren Prozentsatz. Deshalb ist gerade für junge Beamte eine Dienstunfähigkeits­versicherung sinnvoll. Auch Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf sollten sich privat absichern, denn sie erhalten in der Regel gar kein Ruhegehalt. Im Fall einer Dienstunfähigkeit werden sie entlassen und in der gesetzlichen Renten­versicherung nachversichert.

Was bei einer BU für Beamte wichtig ist

Absicherung für angestellte Lehrer

Immer mehr Lehrer sind nicht verbeamtet, sondern befinden sich in einem sozial­versicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis. In diesem Fall gilt für sie das gleiche wie für andere Angestellte: Sie haben Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente, allerdings erst, wenn sie neben dem Lehr- auch keinen anderen Beruf mehr ausüben können. Zudem fällt diese gesetzliche Leistung sehr niedrig aus und lässt Betroffene oft mit großen finanziellen Problemen zurück.


BU: Für angestellte und verbeamtete Lehrer sinnvoll

Um die bestehenden Versorgungslücken zu schließen, sollten sich Lehrer und Lehrerinnen zusätzlich privat gegen das Risiko einer Berufs­unfähigkeit absichern. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung ist die leistungsstärkste Option dafür. Sie ergänzt die Leistungen, die berufs- oder dienstunfähige Lehrer vom Staat oder Dienstherrn erhalten, und deckt mehr Berufs­unfähigkeitsrisiken ab als andere private Absicherungen der Arbeitskraft. Daher ist die Berufs­unfähigkeits­versicherung für die folgenden Gruppen sinnvoll:

Icon Gruppe Personen

Vorteile einer leistungsstarken Berufs­unfähigkeits­versicherung

  • Sichert bei Berufs­unfähigkeit den Lebensstandard und schließt Lücken in der Absicherung über den Dienstherren oder über die Erwerbsminderungs­rente
  • Sichert nicht nur spezifische Krankheits­bilder, sondern viele Ursachen von Berufs­unfähigkeit einschließlich psychische Erkrankungen ab
  • Günstige Prämien für junge Versicherungsnehmer
  • Möglichkeit, Berufs­unfähigkeitsrente später anzupassen (Nach­versicherungsgarantie)

Was leistet sie?

Wann leistet die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Je nachdem, wie die Regelungen in Ihrem Vertrag bezüglich Berufs- und Dienstunfähigkeit aussehen, zahlt der Versicherer in den folgenden Situationen:

  • Berufs­unfähigkeit
    Sie sind zu 50 Prozent in Ihrer Fähigkeit eingeschränkt, Ihren Beruf auszuüben.
  • Dienstunfähigkeit 
    Der Dienstherr versetzt Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand.

Sie erhalten dann Ihre monatliche Berufs­unfähigkeitsrente. Diese sollte mindestens 1.000 Euro betragen.

Wann ist man berufsunfähig?


Das sollte eine gute Versicherung für Lehrer leisten

Eine leistungsstarke Versicherung für Lehrer sollte nicht nur eine ausreichend hohe Berufs­unfähigkeitsrente vorsehen, sondern auch die folgenden Klauseln beinhalten:

  • Echte Dienstunfähigkeits­klausel
    Die sogenannte echte Dienstunfähigkeits­klausel sorgt dafür, dass Sie als verbeamteter Lehrer eine Berufs­unfähigkeitsrente erhalten, wenn Ihr Dienstherr Sie als dienstunfähig anerkennt. Der Versicherer führt dann nicht noch einmal eine eigene Prüfung durch.
  • Teilzeitklausel
    Wer vor dem Eintritt der Berufs­unfähigkeit in Teilzeit gearbeitet hat, muss unter Umständen stärker in der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein als eine Person in Vollzeit, damit die Beeinträchtigung von 50 Prozent anerkannt wird. Verschiedene Versicherer haben diesbezüglich unterschiedliche Regelungen. Am besten sollte die Versicherung es berücksichtigen, wenn Sie nur vorübergehend in Teilzeit gegangen sind, oder Sie neben Ihrer beruflichen Tätigkeit auch zu Hause zum Beispiel bei der Kinderbetreuung tätig sind.
  • Nach­versicherungsgarantie
    Die Nach­versicherungsgarantie ermöglicht es Ihnen, Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung an veränderte Lebensumstände anzupassen. Um höhere Kosten zu vermeiden, sollten Sie bei der Inanspruchnahme der Nach­versicherungsgarantie auf den Wegfall einer erneuten Risikoprüfung achten.
  • Eingeschränkte konkrete Verweisung
    Wenn Sie trotz Ihrer Berufs­unfähigkeit eine annähernd gleichwertige Tätigkeit ausüben können, kann der Versicherer Sie darauf verweisen. Damit Sie leistungstechnisch nicht benachteiligt werden, sollten Sie bei Versicherungsabschluss darauf bestehen, dass bei Einkommenseinbußen von mehr als 20 Prozent keine Verweisung durch Ihren Versicherer erfolgt. Eine abstrakte Verweisung sollte ausgeschlossen sein.

Was kostet das Ganze?

Kostenbeispiel einer BU für einen angestellten Lehrer

  • Eintrittsalter: 30
  • Schlussalter: 67
  • Beruf: Lehrer (verbeamtet)
BU-RenteMonatsbeitrag*
1.000 €40 €
1.200 €48 €
2.000 € 80 €
*gerundet

Trotz des erhöhten Risikos haben Lehrer gute Chancen, eine bezahlbare Berufs­unfähig­keits­versiche­rung zu finden. Wichtig ist, einen sorgfältigen Tarifvergleich durchzuführen, um den Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis herauszufinden.


Kostenfaktoren

  • Alter und Gesundheitszustand
  • Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente
  • Sonstige Risiken (Unterrichtsfach, gefährliche Hobbys und Ähnliches)
Icon Taschenrechner

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Lehrer im Test

Wir haben für Sie aktuelle Tests und Rankings zur Berufs­unfähigkeits­versicherung zusammengetragen und ausgewertet. Aktuell gibt es keine Tests spezifisch für Lehrer, doch allgemeine Ergebnisse sowie die Tipps unserer Experten bieten dennoch Orientierung bei der Suche nach dem optimalen Tarif.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

Franke und Bornberg ØDFSI ØIVFP ØFinanztest ØServiceValue EuroAtlasGesamt­wertung von 100
Logo ProvinzialProvinzial RheinlandFFF+Sehr gut100
LV 1871FFF+Sehr gutExzellentSehr gutSehr gut98
Logo Hannoversche Lebens­versicherung AGHannoverscheFFF+HervorragendExzellentSehr gutSehr gut98

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­unfähigkeits­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­unfähigkeits­versicherer im Test (2024)

So wählen Lehrer die richtige Berufs­unfähigkeits­versicherung

Darauf müssen Sie beim Tarif­vergleich achten

Beim Vergleich von Tarifen der Berufs­unfähigkeits­versicherung sollten Lehrer und angehende Lehrer nicht nur auf die monatlichen Kosten achten. Noch wichtiger ist, wann die Versicherung leistet und dass sie dies in ausreichender Höhe tut:

  • Wichtige Klauseln
    Achten Sie auf die Klauseln zu Dienstunfähigkeit, Teilzeit und Verweisung. Diese sollten möglichst vorteilhaft für Sie gestaltet sein. Für verbeamtete Lehrer und zukünftige Beamte ist eine echte Dienstunfähigkeits­klausel wichtig und der Vertrag sollte eine abstrakte Verweisung ausschließen. Gerade, wenn Sie sich noch als Studenten oder als relativ junge Lehrkräfte versichern, ist auch die Nach­versicherungsgarantie wichtig.
  • Ausreichend hohe Berufs­unfähigkeitsrente
    Achten Sie auf eine ausreichend hohe Berufs­unfähigkeitsrente. Denn im Fall der Fälle sollte sie den Lebensstandard sichern können. Daher gilt die Faustregel, dass die Rente etwa 65-75 Prozent des Nettogehaltes entspricht.
  • Beitragsdynamik
    Wenn eine Beitragsdynamik vereinbart ist, steigen die Versicherungsbeiträge kontinuierlich um einige Prozent an, aber das Gleiche gilt für die Berufs­unfähigkeitsrente. Dies hilft, die Inflation auszugleichen.
  • Versicherungsdauer
    Achten Sie außerdem auf die Versicherungsdauer: Je länger die Laufzeit des Vertrags ist, desto besser. Idealerweise sollten Sie bis zum regulären Eintritt in den Ruhestand oder die Rente versichert sein, allerdings bedeutet dies auch höhere Kosten.
  • Flexibilität bei der Zahlung
    Je nach Tarif ist es möglich, befristete Zahlungspausen einzulegen und die entsprechenden Beiträge später nachzuzahlen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

So gehen Sie vor

  1. Bedarf analysieren
    Überlegen Sie, wie viel Geld Sie monatlich brauchen, um trotz einer Berufs­unfähigkeit Ihren Lebensstandard zu halten.
  2. Angebote vergleichen
    Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Tarife. Wenn Sie eine Verbeamtung anstreben, sollten Sie unbedingt eine Versicherung mit einer echten Dienstunfähigkeits­klausel wählen. Achten Sie auch auf die anderen von uns genannten Punkte.
  3. Vor­erkrankungen berücksichtigen
    Besorgen Sie sich vollständige Informationen über Ihre Vor­erkrankungen. Insbesondere, wenn Sie Vor­erkrankungen haben, lohnt sich eine anonyme Voranfrage bei den Versicherern, um zu ermitteln, ob Sie mit einem Aufpreis, Leistungsausschlüssen oder sogar einer Ablehnung rechnen müssen. Unsere Berater unterstützen Sie gerne dabei.
  4. Antrag stellen und Dokumentation aufbewahren
    Wenn Sie schließlich einen Tarif gefunden haben, der Sie überzeugt und die anonyme Voranfrage positiv beantwortet wurde, schließen Sie den Vertrag ab und bewahren Sie die dazugehörigen Dokumente gut auf.
  5. Prüfung der Rentenhöhe
    Zu bestimmten Anlässen wie zum Beispiel dem Einstieg ins Berufsleben, der Geburt eines Kindes, eines Hauskaufs und ähnlichem können Sie die Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung anpassen, wenn Sie eine Versicherung mit Nach­versicherungsgarantie abgeschlossen haben. Prüfen Sie also zu solchen Gelegenheiten, ob Ihr finanzieller Bedarf gestiegen ist.

Diese Berufs­unfähigkeits­­versicherer für Lehrer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten der Berufs­unfähigkeits­­versicherung empfehlen für die Berufs­gruppe der Lehrer unter anderem folgende Anbieter:

  • DBV
  • die Bayerische
  • Signal Iduna

Je nach Ihrer individuellen Situation, Ihren persönlichen Anforderungen und Ihrem Anstellungsverhältnis können wir Ihnen noch weitere Berufs­unfähigkeits­­versicherer empfehlen. Gerade bei einer Berufs­unfähigkeits­­versicherung kommt es bei der Wahl des Anbieters immer auf den Einzelfall an. Kontaktieren Sie uns daher gerne, um die ideale Absicherung für Sie als Lehrer zu finden. Wir unterstützen Sie auch bei einer anonymen Risikovoranfrage.

Diese Fehler sollten Lehrer beim Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung unbedingt vermeiden

lesen
  • Wichtige Klauseln nicht beachten
    Für verbeamtete Lehrer ist beispielsweise die Dienstunfähigkeits­klausel sehr wichtig und allgemein sollte man bei Klausel zur Verweisung genau hinsehen.
  • Falsche oder fehlende Angaben
    Falsche oder fehlende Angaben zu Vor­erkrankungen können dazu führen, dass Sie im Fall einer Berufs­unfähigkeit keine Leistung erhalten.
  • Kein Vergleich
    Ein Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife lohnt sich, denn so finden Sie die Berufs­unfähigkeits­versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei einer so wichtigen und über die Zeit auch kostenintensiven Versicherung sollten Sie sichergehen, dass Sie einen guten Vertrag abschließen und sich gegebenenfalls auch beraten lassen.
  • Keine anonyme Voranfrage
    Insbesondere wenn Sie Vor­erkrankungen haben, sollten Sie vor dem Antrag bei einem Versicherer eine anonyme Voranfrage stellen.

Mit uns die ideale Berufs­unfähigkeits­versicherung finden

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Wichtig für verbeamtete Lehrer: Echte Dienstunfähigkeits­klausel

„Wer als Beamter eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, dass eine echte Dienstunfähigkeits­klausel im Vertrag enthalten ist. Diese muss besagen, dass der Versicherer im Berufs­unfähigkeitsfall keine eigene Gesundheitsprüfung vornimmt, sondern die Berufs­unfähigkeitsrente direkt gezahlt wird, wenn der Dienstherr den Lehrer in den Ruhestand versetzt. Viele Versicherungs­bedingungen haben hier eine „unechte“ Dienstunfähigkeits­klausel, die diese Sicherheit nicht gewährt. Versicherte mit einer unechten Dienstunfähigkeits­klausel sind somit nicht ausreichend gegen Dienstunfähigkeit geschützt.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 2:
Bereits im Referendariat absichern

„Es ist sehr sinnvoll, schon im Referendariat eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abzuschließen, da in jungem Alter die Versicherungsbeiträge günstiger sind. Referendare beziehungsweise Beamtenanwärter sollten darauf achten, dass eine Nach­versicherungsgarantie Teil des Vertrages ist. So kann die Berufs­unfähigkeitsrente später flexibel angepasst werden, beispielsweise, wenn sich das Gehalt erhöht.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 3:
Spezialisierte Versicherer für Beamte

„Neben den normalen Berufs­unfähigkeits­versicherern gibt es auch Versicherer, die sich auf Beamte spezialisiert haben. Dies ist beispielsweise die Deutsche Beamten­versicherung DBV, die mit der AXA Versicherungsgruppe kooperiert. Die DBV ist als Beamten­versicherer seit vielen Jahren etabliert und deshalb auf echte Dienstunfähigkeits­versicherungen spezialisiert. Hier gibt es zum Beispiel auch eine Police speziell für Dienstanfänger, die sich flexibel an die Beamtenlaufbahn anpassen lässt. Auch unsere Experten können die DBV empfehlen – kontaktieren Sie uns gern direkt, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot einholen können.“

Foto von Achim Wehrmann
Berater

Experten-Tipp 4:
Kosten sind auch von Unterrichtsfächern abhängig

„Die Kosten der Dienstunfähigkeits­versicherung hängen unter anderem auch von den unterrichteten Fächern ab: Sind Sport oder Musik darunter, so steigen die Beiträge. Das liegt daran, dass es für Sport- und Musiklehrer wichtiger ist, dass ihre kompletten körperlichen Fähigkeiten erhalten bleiben, zum Beispiel in den Händen zum Klavierspielen. Ein Geschichtslehrer hingegen könnte mit ein oder zwei unbeweglichen Fingern trotzdem relativ problemlos weiter unterrichten.“

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Berater

Die häufigsten Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung für Lehrer

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Lehrer sinnvoll?

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Es ist prinzipiell sinnvoll, sich gegen Berufs- oder Dienstunfähigkeit zu versichern. Das gilt auch für Lehrer, die zudem gegenüber anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein höheres Risiko haben, krankheitsbedingt früher in den Ruhestand gehen zu müssen. Eine der häufigsten Ursachen sind psychische und psychosomatische Erkrankungen und gerade dieses Risiko wird von der Berufs­unfähigkeits­versicherung besser abgedeckt als von vielen anderen Versicherungen für die Arbeitskraft.

Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Lehrer?

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Wie hoch die Versicherungsbeiträge ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss, aber auch der Höhe der Berufs­unfähigkeitsrente und der Vertragslaufzeit ab. Ein 30-jähriger verbeamteter Lehrer ohne relevante Vor­erkrankungen zahlt beispielsweise je nach Höhe der gewünschten Rente rund 40 bis 80 Euro pro Monat.

Wann ist man als Lehrer berufsunfähig?

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Berufs­unfähigkeits­versicherungen definieren Berufs­unfähigkeit als eine mindestens 50-prozentige Einschränkung der Fähigkeit, dem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Lehrkraft nur noch halb so viele Stunden arbeiten kann wie zuvor (achten Sie hier darauf, welche Regelungen bezüglich Teilzeit im Versicherungsvertrag stehen) oder wenn bestimmte, für die unterrichteten Fächer erforderlichen körperliche Fähigkeiten nicht mehr vorhanden sind, zum Beispiel, wenn ein Sportlehrer sich nicht mehr gut bewegen kann.

Wenn der Versicherungsvertrag eine sogenannte echte Dienstunfähigkeits­klausel beinhaltet, erhalten Lehrkräfte die vereinbarte Berufs­unfähigkeitsrente, wenn der Dienstherr sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Der Versicherer prüft dann nicht noch einmal, nicht nur eine Dienstunfähigkeit, sondern auch eine Berufs­unfähigkeit gegeben ist.

Weitere Versicherungen für Lehrer


Weitere Berufsgruppen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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