E-Scooter- und E-Roller-Versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seinen E-Scooter oder E-Roller im Straßenverkehr nutzen will, muss mindestens eine Kfz-Haftpflicht­versicherung abschließen.
  • Damit übernimmt der Versicherer Kosten, die durch Personen- oder Sachschäden entstehen, die durch den E-Scooter bei Anderen verursacht werden.
  • Zusätzlich zur Haftpflicht­versicherung können Sie eine Teilkasko­versicherung abschließen, um z.B. Wetterschäden oder Diebstahl zu versichern.
  • Ein Versicherungspaket aus Haftpflicht- und Teilkasko­versicherung gibt es ab 5,14 Euro pro Monat, reine Haftpflicht­versicherungen sind noch günstiger.

Das erwartet Sie hier

Was eine E-Scooter- bzw. E-Roller-Versicherung kostet, welche gesetzlichen Regelungen Sie erfüllen müssen und wie Sie den günstigsten Tarif finden.

Inhalt dieser Seite
  1. So sieht eine gute Versicherung aus
  2. Gesetzliche Pflichten
  3. Wichtige Leistungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiele)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Versicherungen vergleichen
  7. Fazit
Fachlich geprüft durch Martin Hacker

Das macht eine gute E-Scooter-Versicherung aus

Sicherer unterwegs mit Haftpflicht und Teilkasko

Um legal mit einem E-Roller (auch: E-Scooter, Elektroroller) unterwegs zu sein, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht­versicherung, da die Privat­haftpflicht auch die Nutzung solcher kleinen Kraftfahrzeuge nicht abdeckt.

Mit einer ausreichend hohen Haftpflicht­versicherung ist das Risiko, im Fall eines Unfalls in unbegrenzter Höhe zu haften, abgesichert, und eine Teilkasko­versicherung sorgt für Schadenersatz, wenn der Roller beschädigt oder entwendet wird. Vergleichen Sie genau, bei welchen Schäden verschiedene Versicherer leisten.

Vorteile einer leistungsstarken E-Scooter-Versicherung

  • Erlaubt es, legal mit dem E-Scooter unterwegs zu sein
  • Schadensersatz in Millionenhöhe bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • Schadenersatz in Höhe des Neuwerts bei Diebstahl und Beschädigung
  • Versicherungsschutz nicht nur für Eigentümer

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Diese Regelungen sollten E-Scooter-Nutzer kennen

Versicherungspflicht

Am 15. Juni 2019 verabschiedete der Gesetzgeber die sogenannte „Versicherungspflicht für elektrische Scooter/Roller“. Damit unterstehen diese, wie die Bezeichnung bereits deutlich macht, einer notwendigen Versicherungspflicht. Unabhängig davon dürfen die Modelle die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Erreicht das Gerät nur weniger als 6 km/h oder wird nur auf privaten Grundstücken genutzt, entfällt die Versicherungspflicht.

Um die Kfz-Haftpflicht­versicherung abzuschließen, müssen dem Versicherer die notwendigen Dokumente übermittelt werden, dazu gehören beispielsweise:

  • Die Fahrzeug-ID-Nummer
  • Das nachgewiesene Alter des Rollers, beispielsweise über die Händlerrechnung
  • Angaben zum Roller (Klasse, Höchstgeschwindigkeit)
  • Die persönlichen Angaben zum Fahrer/Fahrzeughalter

Lesen Sie zum Thema Versicherungs­pflichten für E-Scooter gerne auch den Ratgeber des ADAC.

Nachweis der Versicherung mit einer Plakette

Der Fahrer des E-Scooters erhält einen Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Höhe, der im Schadensfall greift, wie es auch bei anderen Fahrzeugen der Fall ist. Zudem bekommt der Fahrzeughalter eine Versicherungsplakette, die gut sichtbar an der Rückseite des E-Scooters/-Rollers angebracht werden muss. Jedes Jahr wird eine neue Plakette ausgestellt, die nachweist, dass der Versicherungsschutz aktuell ist. Darüber hinaus muss man die Versicherungspapiere auf dem Roller immer dabeihaben.

Voraussetzungen für die Zulassung

Damit Sie mit Ihrem Elektro-Scooter auf öffentlichen Straßen unterwegs sein dürfen, müssen mehr Anforderungen als der Nachweis einer Versicherung erfüllt sein::

  • Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h, max. 500 Watt Leistung (bzw. 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • maximales Leergewicht von 55 kg
  • Elektrischer Antrieb
  • Kein Sitz, wenn der Roller nicht selbstbalancierend ist
  • Ausstattung: Vorder- und Rückbremse, Vorder-, Rück- und Bremslicht, Lenkstange
  • eine Allgemeine Betriebserlaubnis
  • eine Einzelbetriebserlaubnis oder ein Certificate of Conformity hat

Letztere sind auch eine Bedingung dafür, dass der E-Scooter überhaupt versichert werden kann. Scooter, die höhere Geschwindigkeiten erreichen, dürfen nur auf Privatgrundstücken genutzt werden.

Bußgelder bei Regelverstößen

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Nutzen Sie einen E-Scooter nicht gesetzkonform, drohen Bußgelder, z.B.:

  • 70 Euro für die Nutzung eines E-Scooters ohne Betriebserlaubnis
  • 40 Euro für die Nutzung eines E-Scooters ohne gültige Versicherungsplakette
  • 25 Euro für die Nutzung eines E-Scooters, dessen Ausstattung nicht den Sicherheitsanforderungen genügt

Option Nachrüstung

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Da E-Scooter und E-Roller ohne ABE nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren und auch nicht versichert werden dürfen, bieten einige Hersteller eine Nachrüstung an. Das Modell wird dann gemäß den Vorschriften des deutschen Gesetzgebers angepasst. Diese Kosten müssen die Fahrzeughalter normalerweise selbst tragen. Sie fallen aber erwartungsgemäß geringer aus als die für den Erwerb eines neuen Rollers.

Regeln für Fahrer

Um einen E-Scooter zu nutzen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist keine Voraussetzung. E-Scooter dürfen auf Radwegen und, falls es keinen Radweg gibt, auf der Straße genutzt werden, nicht jedoch auf Bürgersteigen. Ein Helm ist eine gute Idee, aber keine Pflicht. Es gelten die gleichen Promillegrenzen, die auch Autofahrer beachten müssen. Es darf immer nur eine Person gleichzeitig den Roller benutzen.

E-Scooter ausleihen: Welche Versicherungen brauchen Sie?

Wer mit gemieteten E-Scootern unterwegs ist, muss sich keine Gedanken um Versicherungsschutz machen – der Verleiher kümmert sich darum, dass die E-Scooter ausreichend versichert sind. Kommt es jedoch zu einem Unfall, können je nach Verantwortung und Folgen die private Haftpflicht­versicherung oder die private Unfall­versicherung relevant werden. Die private Haftpflicht­versicherung zahlt jedoch nicht, falls Sie den geliehenen Scooter beschädigen (mehr dazu können Sie hier nachlesen). Auch wenn sie sich privat einen E-Scooter leihen, müssen Sie keine eigene Versicherung dafür abschließen. Überprüfen Sie jedoch, ob der Versicherungsschutz des E-Rollers aktuell ist.

Das leistet eine E-Scooter- und E-Roller-Versicherung für Sie

Haftpflicht­versicherung

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Police ist als Kfz-Haftpflicht­versicherung aufgebaut und übernimmt folglich alle Leistungen, die auch in anderen Fällen von einer Kfz-Haftpflicht getragen werden. Sie zahlt bei

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Ein Sachschaden besteht beispielsweise dann, wenn Fahrzeughalter mit ihrem E-Roller einen parkenden Pkw rammen. Wenn eine Person durch den Unfall verletzt wird, ist das ein Personenschaden. Vermögensschäden entstehen beispielsweise, wenn die Person, die geschädigt wird, dadurch Einkommensausfälle davonträgt. Die Kfz-Haftpflicht­versicherung übernimmt in allen diesen Fällen eine Versicherungsleistung bis zur mit dem Versicherer vereinbarten Deckungssumme.


So hoch sollte die Deckungssumme sein

Gerade Personenschäden können hohe Kosten nach sich ziehen. Entsprechend empfiehlt es sich, eine Haftpflicht­versicherung mit einer möglichst hohen Deckungssumme, z.B. 100 Millionen, abzuschließen. Das wird von vielen Versicherern für vergleichsweise niedrige Prämien angeboten.


Häufige Unfallursachen

Auch wenn das Fahren auf Gehwegen mit E-Scootern nicht erlaubt ist, kommt es dort immer wieder zu Unfällen mit Fußgängern. Eine weitere häufige Unfallursache sind Stürze. Auch das Fahren unter Alkoholeinfluss wird immer wieder aufgelistet.

Wo gilt die E-Scooter-Versicherung?

Je nach Versicherung können Sie mit Ihrem E-Scooter in ganz Europa unterwegs sein und teilweise auch in außereuropäischen Ländern oder sogar weltweit. Viele Versicherer stellen internationale Versicherungskarten aus. Informieren Sie sich vor Reisen

  • welche Regeln zur Nutzung von E-Scootern in ihrem Reiseland bestehen
  • ob Ihr Versicherungsschutz dort gilt

Auch sollten Sie mit einem Aufkleber darauf hinweisen, dass ihr Scooter aus Deutschland kommt.

Wie lange gilt die E-Scooter-Versicherung?

Die Kfz-Haftpflicht­versicherung ist für ein Jahr gültig. Eine Neu­versicherung fällt jeweils im März an. Wer also beispielsweise im August eine Kfz-Haftpflicht­versicherung für seinen E-Scooter/-Roller abschließt, muss lediglich die Monate bis einschließlich Februar zahlen. Danach ist die Versicherung zu erneuern. Anschließend wird sie dann für ein volles Jahr gezahlt. Jedes Jahr gibt es eine neue Versicherungsplakette.


Darum ist die Kasko­versicherung sinnvoll

Bisher gibt es keine Möglichkeit, eine Vollkasko­versicherung für E-Roller oder -Scooter abzuschließen. Allerdings ist es möglich, sich mit einer Teilkasko­versicherung abzusichern. Versicherungsschutz ist z.B. für diese Situationen möglich:

  • Diebstahl
  • Brandschäden
  • Wetterschäden wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag
  • Elektronikschäden
  • Beschädigung oder Diebstahl des Akkus
  • Vandalismus
  • Marderbisse

Versicherungen unterschieden sich jedoch stark darin, in welchen Schadensfällen sie zahlen. Beispielsweise ist Vandalismus nicht überall versichert. Versicherungsnehmer, die eine Leistung ihrer Kasko­versicherung in Anspruch nehmen, müssen in der Regel eine Selbst­beteiligung zahlen – typisch sind hier 150 Euro.

Tipp: E-Scooter vor Diebstahl und Vandalismus schützen

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Der Diebstahl oder die Beschädigung von E-Scootern ist keine Seltenheit. Daher empfiehlt es sich, den eigenen E-Scooter mit einem Schloss an einem festen Gegenstand zu sichern oder ihn, falls dies möglich ist, einfach zusammengeklappt mit in die Wohnung oder ins Büro zu nehmen. Auch GPS-Tracking von E-Scootern ist möglich.

Wann zahlt die E-Scooter-Versicherung nicht?

Wie bereits erwähnt gibt es Unterschiede, welche Risiken Versicherungen in der Teilkasko­versicherung absichern. Aber darüber hinaus gibt es typische Leistungsausschlüsse, die auch für die Haftpflicht­versicherung gelten:

  • Teilnahme an Rennen
  • Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss
  • Elektrische Kleinstfahrzeuge, die keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr haben, können auch nicht versichert werden.

Was kostet eine E-Scooter-Versicherung?

Kostenfaktoren

Eine Kfz-Haftpflicht­versicherung für E-Scooter/-Roller kostet nicht viel. Die Kosten sind außerdem maßgeblich davon abhängig, wie hoch die Deckungssumme beim Versicherer gewählt wird. Weitere Faktoren, die auf die Preisgestaltung Einfluss nehmen, sind:

  • Alter des Fahrers (wer mindestens 23 ist, kann sich günstiger versichern)
  • Versicherungsbeginn
  • Preisgestaltung des Versicherers
  • Optionale Teilkasko­versicherung beim gleichen Versicherer

Kostenbeispiel

Ein Fahrer möchte sich ab April des aktuellen Jahres bis zum Ende des nächsten Versicherungsjahres im Februar versichern. Dabei sind diese Kosten möglich:

VersicherungsnehmerVersicherungPrämie (gesamter
Rest des Jahres)
Monatliche Kosten
(umgerechnet)
über 23Nur Haftpflicht31,83 €2,89 €
über 23Haftpflicht und Teilkasko56,53 €5,14 €
unter 23Nur Haftpflicht53,20 €4,84 €
unter 23Haftpflicht und Teilkasko81,70 €7,43 €

Was kostet Sie eine E-Roller-Versicherung?

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E-Scooter- und E-Roller-Versicherungen im Test 2024

Da die Versicherungspflicht und somit Versicherungen für E-Scooter und E-Roller noch relativ neu sind, liegen zurzeit noch keine Ergebnisse unabhängiger Testinstitute vor, die wir hier für Sie zusammenstellen könnten. Auf unserer Seite zum Thema finden Sie jedoch von uns eingeholte Expertenempfehlungen und weitere Ratschläge für die Suche nach dem passenden Versicherer.

E-Scooter-Versicherungen im Test (2024)

E-Scooter-Versicherungen im Vergleich

So finden Sie die richtige Versicherung

Bei der Kfz-Haftpflicht sollte eine entsprechend hohe Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro gewählt werden. Wer sich mit seinem Scooter im Ausland bewegen möchte, muss auf Verträge mit den Optionen „europaweiter“ oder „internationaler“ Schutz achten.

Bei der Teilkasko­versicherung sollten vor allem die Schutzleistungen unter die Lupe genommen werden – wie bereits erwähnt, gibt es hier große Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern. Außerdem ist der Selbstbehalt zu berücksichtigen. Unterschieden wird zwischen der Selbst­beteiligung bei Schadensfällen und dem Selbstbehalt bei Entwendung. Für einen kostenfreien Vergleich für Ihren E-Scooter oder E-Roller nutzen Sie gern unseren Online-Rechner.

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Fazit

Wer mit seinem eigenen E-Scooter oder E-Roller unterwegs ist, muss nicht nur sicherstellen, dass dieser den technischen Anforderungen an solche elektrischen Kleinstfahrzeuge entspricht, sondern auch eine E-Scooter-Haftpflicht­versicherung nachweisen können. Gerade bei sehr teuren Geräten empfiehlt sich als Ergänzung zu dieser eine Teilkasko­versicherung. Hier lohnt es sich, aufmerksam zu vergleichen, welche Arten von Schäden bei verschiedenen Anbietern versichert sind.


Die häufigsten Fragen zur E-Scooter- und E-Roller-Versicherung

Was kostet eine Versicherung für einen E-Scooter?

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Die Kosten einer E-Scooter-Versicherung hängen u.a. davon ab, wie alt der Versicherungsnehmer ist und ob es lediglich eine Haftpflicht­versicherung oder ein Paket aus Haftpflicht und Teilkasko sein soll. Ein Fahrer über 23 kann seine Haftpflichtrisiken für z.B. für etwa 30 Euro im Jahr versichern.

Sind E-Scooter ­versicherungspflichtig?

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Für E-Scooter und E-Roller muss eine eigene Kfz-Haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden, die auch durch eine alljährlich erneuerte Plakette nachgewiesen werden muss. Es besteht die Option, die Haftpflicht­versicherung durch eine Teilkasko­versicherung zu ergänzen.

Was braucht man, um einen E-Scooter zu versichern?

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Damit ein E-Scooter versichert werden kann, muss er zunächst überhaupt für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig sein. Dazu sind eine bestimmte Ausstattung des Fahrzeugs (zwei Bremsen, Beleuchtung) ebenso nötig wie eine Allgemeine Betriebserlaubnis und Einzelbetriebserlaubnis. Der Versicherer benötigt die Identifikationsnummer des Rollers,, Angaben zu seinem Alter und bei minderjährigen Versicherungsnehmern eine Unterschrift von deren Eltern.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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